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Verteidigung gegen Bußgeld wegen Fahrzeugmängeln: Ihre Rechte bei Rost, Reifen & Achsmanschette

1653 Wörter, 9 Minuten Lesezeit. Zuletzt aktualisiert am 23.09.2025, um 20:30 Uhr, von Rechtsanwalt Gregor Samimi.

Wenn ein Bußgeldbescheid wegen Achsmanschette, durchgerosteter Radaufhängung oder abgefahrener Reifen droht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit über 30 Jahren Berufserfahrung sehe ich immer wieder Fälle, in denen Fahrzeugmängel zu Bußgeldbescheiden führen – teils gerechtfertigt, häufig jedoch mit Angriffspunkten für eine wirksame Verteidigung. Im Folgenden erläutere ich, worauf es im Bußgeldverfahren ankommt, welche Verteidigungsstrategien möglich sind und wie Sie Ihre Rechte bestmöglich wahrnehmen.

Mindestprofiltiefe der Reifen sollte stets eingehalten weden.
Zu stark abgefahrene Reifen können eine Gefahrenquelle sein.

1. Rechtlicher Rahmen: Verkehrssicherheit, StVZO, Bußgeldverfahren

1.1 Verkehrssicherheit und Straßenverkehrsrecht

Im Straßenverkehrsschutzgesetz, in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und in der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist geregelt, dass Fahrzeuge nur am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, wenn sie verkehrssicher sind. Das heißt:

Die Bauteile müssen so beschaffen sein, dass sie bei der üblichen Beanspruchung funktionieren.

  • Es dürfen keine Mängel vorhanden sein, die eine Gefährdung von Personen oder Sachen verursachen können.
  • Die Betriebserlaubnis darf nicht durch Mängel erlöschen oder beeinträchtigt sein.

1.2 Prüfpflichten und Hauptuntersuchung (HU)

Die regelmäßige Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO prüft u.a.: Zustand der Reifen, Achsen, Radaufhängung, Manschetten, Bremsen etc. Wird bei der HU ein „geringer Mangel“, „erheblicher Mangel“ oder „gefährlicher Mangel“ festgestellt, hat das Auswirkungen. Ein erheblicher Mangel oder gefährlicher Mangel kann zur Abmahnung, zu Nachuntersuchungen oder sogar zur sofortigen Stilllegung führen.

1.3 Bußgeldverfahren: Voraussetzungen, Ablauf, Rechte

Wird ein Fahrzeugmangel festgestellt, etwa im Rahmen einer Verkehrskontrolle, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit Bußgeld geahndet wird.

  • Wird ein Fahrzeugmangel festgestellt, etwa im Rahmen einer Verkehrskontrolle, kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, die mit Bußgeld geahndet wird.
  • Der Bußgeldkatalog benennt für viele Mängel angemessene Bußgelder, gegebenenfalls zusätzlich Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot.
  • Gegen einen Bußgeldbescheid kann (und sollte, wenn begründete Zweifel bestehen) Einspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt in der Regel 14 Tage nach Zustellung des Bescheids.

2. Konkreter Fall: Vorwurf – Achsmanschette gerissen / durchgerostete Radaufhängung / abgefahrene Reifen

Nehmen wir an, Ihnen wird vorgeworfen:

  • die Achsmanschette sei gerissen,
  • die Radaufhängung sei durchgerostet,
  • die Reifen seien abgefahren.

Diese Mängel könnten einzeln schon die Verkehrssicherheit beeinträchtigen; zusammengenommen liegt ein schwerwiegendes Bild vor.

2.1 Mögliche rechtliche Bewertung der Mängel

MangelMögliche Kategorien in der HU / StVZOMögliche Folgen
Gerissene Achsmanschette„erheblicher Mangel“ bis „gefährlicher Mangel“, je nach Ausmaß (z. B. Fettverlust, Spiel in Gelenk)Bußgeld, ggf. Punkte, evtl. Stilllegung (wenn unmittelbar gefährlich)
Durchgerostete Radaufhängungje nachdem wie stark Rost, ob Trag- oder Lenkungsteile betroffen sind: erheblicher / gefährlicher MangelBußgeld, ggf. stilllegungsfähig, ggf. Untersagung der Weiterfahrt
Abgefahrene Reifenbei Unterschreiten der Mindestprofiltiefe (1,6 mm) oder teilweise Profilausfall etc.Bußgeld, Punkt, ggf. bei extremem Zustand: Stilllegung oder Fahrverbot in bestimmten Fällen

2.2 Mögliche Behauptungen der Behörde

  • Es liege ein Mangel vor, der die Verkehrssicherheit beeinträchtige.
  • Das Fahrzeug sei trotz Mängeln betrieben worden.
  • Der Halter oder Fahrer habe Kenntnis von den Mängeln oder hätte Kenntnis haben müssen.

3. Verteidigungsstrategien: Ihre Möglichkeiten

Im Bußgeldverfahren haben Sie als Betroffener mehrere Verteidigungsmöglichkeiten. Wichtig ist immer, schnell und gründlich zu handeln.

3.1 Einspruch einlegen – Formalitäten

  • Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids beim Bußgeld­behörde einreichen.
  • Der Einspruch sollte schriftlich erfolgen oder zur Niederschrift bei der Behörde erklärt werden.
  • Sie sollten konkrete Einwendungen vorbringen: Zum Beispiel: „Zustand des Fahrzeugs war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht so, wie der Bescheid behauptet“ oder „es bestanden Zweifel daran, ob der Mangel verkehrsrelevant war“.

3.2 Tatsächliche Angriffspunkte

Hier sind mögliche Angriffspunkte, die je nach Einzelfall Ihr Anwalt prüfen sollte:

Zeitpunkt und Umfang der Mängel

    • Wurden die Mängel tatsächlich zum Zeitpunkt der Kontrolle festgestellt oder nachträglich?
    • Ist dokumentiert, wie stark der Rost war, wie tief das Profil war, wie lange die Manschette gerissen war?

    Beweisführung der Behörde

      • Gibt es nachvollziehbare Angaben, Fotos, Gutachten?
      • Wurde das Messen oder Prüfen ordnungsgemäß durchgeführt?
      • Grad des Mangels / Verkehrsunsicherheit
      • Nur weil etwas gerissen oder durchgerostet ist, heißt das nicht automatisch, dass Verkehrssicherheit gefährdet war.
      • Ist der Rost oberflächlich oder strukturell? Ist er tragend?
      • Bei abgefahrenen Reifen: Profiltiefe – wo gemessen? Nur an der Stelle, oder über die gesamte Lauffläche?

      Kenntnis oder Vorhersehbarkeit

      • Hat der Fahrer bzw. Halter gewusst oder wissen müssen, dass diese Mängel vorlagen?
      • Gibt es TÜV-Berichte oder andere Belege, dass das Fahrzeug in einem besseren Zustand war?

      Verhältnismäßigkeit

      • Ist das Bußgeld angemessen, oder überzogen angesetzt?
      • War eine Stilllegung oder ein Fahrverbot (falls angedroht) verhältnismäßig?

      Verfahrensfehler

      • Wurde der Anhörungsbogen ordnungsgemäß verschickt?
      • Wurden Ihre Rechte (z. B. Recht auf Akteneinsicht, rechtliches Gehör) gewahrt?
      • Ist der Bußgeldbescheid formal korrekt (Datum, Tatvorwurf, Zustellung)?

      3.3 Beweisrechtliche Unterstützung: Gutachten, Sachverständige

      • In komplizierten Fällen ist die Beiziehung eines neutralen Sachverständigen sinnvoll, z. B. um zu beurteilen, ob der Rost tragend ist oder nur oberflächlich.
      • Gutachten zu Reifenprofil und deren Messung: ob Messung korrekt war, ob Mindestprofiltiefe unterschritten war etc.
      • Beweisfotos, Werkstatt­rechnungen (falls schon repariert), Wartungsnachweise etc.

      3.4 Beispielhafte Argumentationslinien

      • Argument „nur oberflächlicher Rost“: Wenn der Rost nur oberflächlich ist, sodass die Trag- und Lenkgelenke noch funktionieren, kann man argumentieren, dass keine unmittelbare Gefährdung vorlag.
      • Argument „Reifenprofil noch ausreichend“: Wenn bei der Kontrolle das Profil nicht nachweislich unter 1,6 mm war – z. B. wegen Licht‐/Schattenverhältnissen, feuchter Oberfläche – kann man Zweifel anmelden.
      • Argument „keine Kenntnis, ausreichende Wartung“: Wenn regelmäßig Inspektionen/TÜV durchgeführt wurden, und kein Hinweis auf solchen gravierenden Mängel bestand.

      4. Rechtsprechung und aktuelle Entwicklungen

      Aus jüngerer Rechtsprechung lässt sich ableiten, dass Gerichte und Behörden bei „erheblichen Mängeln“ ziemlich schnell annehmen, dass Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Dennoch gilt:

      • Ein einfacher Alters- oder Verschleißmangel gilt nicht automatisch als verkehrsunsicher. Entscheidend ist der Umfang und die Auswirkung.
      • Das Urteil des BGH zur Rostproblematik (häufig als „Rost-Urteil“ bezeichnet) zeigt, dass schon erhebliche Rostschäden dazu führen können, dass Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Oberflächlicher Rost kann aber unter Umständen toleriert werden.
      • Bei abgefahrenen Reifen gelten gesetzliche Mindestbestimmungen (1,6 mm) und ergänzend die HU-Regelungen. Das Bundesverkehrsblatt und einschlägige Bußgeldkataloge sehen hierfür Bußgelder und Punkte vor.

      5. Typischer Ablauf der Verteidigungsstrategie in der Kanzlei

      Hier ist, wie ich in der Praxis vorgehen würde, wenn ein Mandant mit einem solchen Bescheid zu mir kommt:

      Erstgespräch

      Mandant schildert den Vorgang, zeigt Bescheid, Fotos, ggf. TÜV-Berichte oder Werkstattrechnungen. Ich prüfe, ob formale Fristen (z. B. Einspruchsfrist) schon abgelaufen sind.

      Akteneinsicht

      Anfrage bei der Bußgeldbehörde: alle Unterlagen, die zu dem Vorwurf geführt haben (Protokolle, Fotos, Gutachten). Überprüfung, ob die Behörde ausreichende Beweise hat.

      Begutachtung / Sachverständigengutachten

      Falls nötig, Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen. Feststellung, wie stark der Mangel jeweils war, ob Verkehrssicherheit gefährdet war.

      Schriftlicher Einspruch

      Formulierung des Einspruchs mit allen Einwendungen. Anführen von Zweifeln, formalen Fehlern, Sachlage etc.

      Verhandlungen / Anhörung

      Möglicherweise Bereitschaft der Behörde zur Milderung, evtl. zu einer Abänderung des Mangelvorwurfs (z. B. von „gefährlicher Mangel“ zu „erheblicher Mangel“ etc.). Vergleich möglich, je nach Region und Behörde.

      Gerichtliche Fortsetzung

      Wenn die Behörde nicht reagiert oder der Einspruch abgelehnt wird, Beschreiten des gerichtlichen Weges (Amtsgericht als Bußgeldgericht)Vorbereitung auf Hauptverhandlung: Zeugen, Gutachten, Beweisanträge.

      6. Mögliche Ergebnisse und Kosten

      MöglichkeitMögliche AusgangssituationErwartetes Ergebnis
      Erfolgreicher Einspruch wegen unzureichender Beweisez. B. keine belastenden Fotos, Mangel nicht genau dokumentiertBußgeldbescheid wird aufgehoben
      Abmilderung des Vorwurfsz. B. Mangel als „erheblicher“, nicht „gefährlicher“ Mangelgeringeres Bußgeld, evtl. kein Punkteeintrag
      Einstellung gegen Auflage / Bußgeldminderungbei geringen Mängeln, wenn sofort Nachbesserung erfolgteevtl. geringerer Betrag, evtl. Mahngebühren etc.
      Ablehnung des Einspruchs, Verfahren läuf

      Rechtsanwaltsgebühren und Rechtsschutzversicherung

      • Rechtsanwaltsgebühren: Die Kosten für Ihre Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. nach Vereinbarung.
      • Gerichts- und Verfahrenskosten: wenn das Verfahren vor Gericht geht, können zusätzliche Kosten entstehen. Diese sind aber häufig überschaubar im Bußgeldverfahren.
      • Eine einstandspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Rechtsanwaltsvergütung, Auslagen und Gebühren auch für die Erstellung des von der Polizei in Auftrag gegebenen TÜV oder DEKRA Gutachtens, welches häufig mehrere tausend Euro kosten kann.

      7. Hinweise zur praktischen Vorsorge

      • Regelmäßige Wartung und Inspektion, insbesondere der Achsmanschetten, Radaufhängung, Reifen.
      • Vor der HU genauer Check dieser Komponenten; frühzeitig beheben lassen.
      • Reifenprofil regelmäßig messen: nicht warten, bis die Profiltiefe knapp unter 1,6 mm ist.
      • Dokumentation der Wartungsmaßnahmen (Rechnungen, Fotos).

      8. Fazit

      Ein Bußgeldbescheid wegen Fahrzeugmängeln – etwa wegen gerissener Achsmanschette, durchgerosteter Radaufhängung oder abgefahrener Reifen – ist ernst zu nehmen. Doch er ist nicht automatisch rechtskräftig und unanfechtbar. Es bestehen vielfältige Ansatzpunkte, um sich zu verteidigen, insbesondere wenn Beweise unklar sind, die Schwere der Mängel übertrieben oder die Verkehrssicherheit nicht tatsächlich gefährdet war.

      Als Ihr Rechtsanwalt für Verkehrsrecht stehe ich Ihnen mit Erfahrung und Sachverstand zur Seite, um gemeinsam eine passgenaue Strategie zu entwickeln. Kontaktieren Sie mich gerne für eine individuelle Beratung.

      FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Bußgeldverfahren wegen Fahrzeugmängeln

      FrageAntwort
      Was gilt als Mindestprofiltiefe bei Reifen?Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern auf der Lauffläche über den Hauptprofilbereich. Liegt das Profil darunter, liegt ein Verstoß gegen § 36 StVZO vor.
      Wann gilt ein Mangel als „verkehrsunsicher“?Verkehrsunsicherheit liegt vor, wenn durch den Mangel die Funktion wesentlicher Fahrzeugteile (Lenkung, Bremsen, Radaufhängung, etc.) beeinträchtigt ist und eine Gefährdung für den Verkehr besteht. Oberflächliche Rostschäden sind nicht per se verkehrsunsicher. Entscheidungen der HU oder Gutachten geben hier oft Aufschluss.
      Welche Frist habe ich, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?Normalerweise 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids. Verpassen Sie diese Frist, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig.
      Welche Sanktionen drohen bei solchen Mängeln?Abhängig vom Mangel: Geldbuße, Punkte in Flensburg, bei gravierenden Mängeln ggf. Stilllegung oder Fahrzeuguntersagung.
      Muss ich den Mangel sofort beheben?Nicht zwingend vor dem Einspruch. Jedoch kann es Ihre Verteidigung stärken, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Mangel repariert haben bzw. reparieren wollten. Für einige Behörden kann Nachbesserung mildernd wirken.
      Kann ein Gutachten helfen?Ja. Ein unabhängiges Sachverständigengutachten kann entscheidend sein, um zu beweisen, dass der Mangel gar nicht oder nicht in dem behaupteten Ausmaß bestand oder nicht verkehrsrelevant war.
      Was kostet die Verteidigung durch einen Anwalt?Die Kosten variieren. Für Beratung und Einspruch sind meist nur moderate Gebühren, sofern das Verfahren nicht vor Gericht geht. Geht es vor Gericht, kommen ggf. Gerichtskosten hinzu. Als Fachanwalt gebe ich Ihnen im Erstgespräch eine Kostenübersicht.
      Welche Rolle spielt die Kenntnis des Halters oder Fahrers?Eine große. Wenn Sie wussten oder wissen mussten, dass ein Fahrzeugmangel vorliegt (z. B. durch sichtbare Schäden, Warnleuchten, etc.), wirkt sich das negativ aus. Wenn Sie aber glaubhaft machen können, dass der Mangel neu aufgetreten oder nicht erkennbar war, stärkt das Ihre Position.

      Weiterführende relevante Informationen:

      1. Bußgeldverfahren: „Was droht mir?“  Allgemeine Informationen zum Bußgeldverfahren, zu Risiken und was zu beachten ist.
      2. Bußgeldbescheid: „Wie kann ich mich Verteidigen …“ Spezifisch auf Einsprüche und Verteidigung gegen Bußgeldbescheide in der Praxis ausgerichtet.
      3. Bußgeldverfahren: Erfolgsaussichten und Kosten, Behandelt, wann sich Verteidigung lohnt und welche Kosten auf einen zukommen.
      4. Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen.

      Weitere Tipps und Infos auf: Anwalt Verkehrsrecht von Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht in 12203 Berlin-Steglitz-Zehlendorf.

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