Von Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Strafrecht, Berlin
Als Gründer der Querdenken-Bewegung stand Michael Ballweg im Zentrum eines Strafverfahrens, das die öffentliche Debatte dominierte: 279 Tage Untersuchungshaft, Vorwürfe von Spendenbetrug und politische Brisanz – die mediale Erwartung war gesetzt. Doch hinter den Schlagzeilen agierte ein Anwaltsteam mit doppelter Strategie: juristische Klarheit im Gerichtssaal und durchdachte Litigation-PR in der Öffentlichkeit.
Am 31. Juli 2025 2025 kam es vor der 10. großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart zur überraschenden Wende: Freispruch vom zentralen Betrugsvorwurf, lediglich eine Verwarnung wegen Steuerhinterziehung – ein Resultat, das in starker Kontrast zur medial initialen Darstellung steht. Dies war kein Zufall, sondern das Ergebnis einer abgestimmten Verteidigungsstrategie, erdacht durch Michael Ballweg, und den Rechtsanwälten Ralf Ludwig, Gregor Samimi, Dr. Reinhardt Löffler und Hans Böhme, deren Ziel es war, die Fakten, Recht und Narrative in einem Verfahren zu vereinten.
Der nachfolgenden Beitrag zeichnen den juristischen Verlauf nach, analysieren die öffentliche Berichterstattung – von Mainstream bis Alternativmedien – und beleuchten, wie Litigation-PR den Unterschied machte.

RA Samimi, Michael Ballweg, RA Ludwig, RA Dr. Löffler, RA Böhme (V.l.n.r.)
I. Einleitung
Die auszugsweise skizzierte Medienberichterstattung dokumentiert den Verlauf des Strafverfahrens gegen Michael Ballweg, Gründer der Bürgerinitiative Querdenken 711, basierend auf öffentlich erschienenen Medienberichten. Die Zusammenstellung verfolgt drei Ziele:
- Transparenz – Chronologische Darstellung des Verfahrensverlaufs.
- Juristische Einordnung – Fachliche Bewertung wesentlicher Verfahrensschritte.
- Gegenöffentlichkeit – Präsentation aus Sicht der Verteidigung, zur Korrektur verzerrter Darstellungen.
II. Chronologischer Ablauf der Berichterstattung
1. Prozessauftakt – 2. Oktober 2024
- BILD – „Querdenken“-Gründer wird der Prozess gemacht
Das Landgericht Stuttgart nahm die Anklage wegen Betrugs und Geldwäsche an. Ursprünglich stand lediglich der Vorwurf steuerlicher Verfehlungen im Raum. Die Staatsanwaltschaft erweiterte die Anklage auf Betrug in Höhe von ca. 576.000 €.
➜ Artikel lesen - WELT – „Querdenken“-Initiator beklagt „verrückte Verfolgung“
Zum Auftakt erklärte Herr Ballweg, die Vorwürfe seien politisch motiviert. Er verwies auf seine Rolle als Verteidiger von Grundrechten während der Corona-Pandemie.
➜ Artikel lesen
Juristische Einordnung:
Zu Beginn war bereits deutlich, dass die Verteidigung die politische Dimension des Verfahrens betont. Der Anklageerweiterung stand eine sorgfältige Beweisführung entgegen, die von Anfang an auf Lücken hin überprüft wurde. Um dem zu begegnen, wurde die schweigende Verteidigungsstrategie gewählt. Denn grundsätzlich liegt die Beweislast für den Anklagevorwurf bei der Anklagebehörde. Sie muss darlegen und beweisen, was sie dem Angeklagten vorwirft.
2. Zwischenstand – 17. März 2025
- BILD – Gericht schlägt Einstellung des Verfahrens vor
Aufgrund der vorliegenden Beweislage und Geringfügigkeit regte das Gericht eine Einstellung an. Die Staatsanwaltschaft widersprach und hielt an der Betrugsanklage fest.
➜ Artikel lesen
Juristische Einordnung:
Dieser Vorschlag war ein erster Hinweis, dass das Gericht den Vorwurf des Betrugs kritisch sah. Aus Verteidigungssicht wäre eine Einstellung die sachgerechteste Lösung gewesen.
3. Fortgang der Hauptverhandlung – 16. Juli 2025
- Kontextwochenzeitung – „Demonstrieren ist kein Geschäftsmodell“
Die Vorsitzende Richterin ließ erkennen, dass ein Urteil nicht zwingend erforderlich sei. Die Fronten zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft blieben verhärtet.
➜ Artikel lesen
Juristische Einordnung:
Die Aussagen der Vorsitzenden zeigen, dass die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens meines Mandanten zunehmend hinterfragt wurde.4. Plädoyers – 22. Juli 2025
- DIE ZEIT – Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft
Die Staatsanwaltschaft sah die Betrugsvorwürfe bestätigt und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
➜ Artikel lesen
Juristische Einordnung:
Die Diskrepanz zwischen der geforderten Strafe und den tatsächlichen dokumentierten Ausgaben der Initiative war gravierend und bot erheblichen Angriffspunkt in der Verteidigung. Zudem gelang es der Staatsanwaltschaft nicht diesen Anklagevorwurf mit tragfähigen Beweisen zu untermauern.
5. Urteil – 31. Juli 2025
- BILD – Teil-Freispruch
Freispruch vom Betrugsvorwurf, Verurteilung wegen Steuerhinterziehung in geringem Umfang.
➜ Artikel lesen - FAZ – Steuerhinterziehung nur geringfügig
Verwarnung statt Haftstrafe für steuerliche Verfehlungen.
➜ Artikel lesen - stern – „Meine Unschuld wurde bestätigt“
Ballweg betont, das Urteil belege seine Unschuld beim zentralen Vorwurf des Betrugs.
➜ Artikel lesen
Juristische Einordnung:
Das Urteil stellt einen klaren Sieg in der Hauptsache dar: Der zentrale Vorwurf wurde vollständig entkräftet. Die Steuerhinterziehung betraf Beträge im zweistelligen (19,53 Euro) Eurobereich und führte lediglich zu einer Verwarnung.
6. Rechtsmittel – 2. August 2025
- LTO – Revisionen eingelegt
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein.
➜ Artikel lesen
Juristische Einordnung:
Die Revision der Verteidigung zielt auf vollständigen Freispruch. Die Revision der Staatsanwaltschaft ist als Versuch zu werten, den Freispruch im Betrugspunkt anzugreifen.
III. Zusammenfassung und Ausblick
- Der zentrale Vorwurf des Betrugs wurde widerlegt.
- Die verbleibende steuerliche Sanktion ist rechtlich wie wirtschaftlich von minimaler Bedeutung.
- Politische Komponente: Das Verfahren hatte eine überproportionale mediale Präsenz, oft mit verzerrter Schwerpunktsetzung.
- Strategie Verteidigung: Fokus auf Zweckverwendung der Spenden, politische Kontextualisierung und Beweisführung über tatsächliche Ausgaben.
- Die Verteidigung strebt vor dem Revisionsgericht vollständige Rehabilitation an.
Das Verfahren hat über die rein juristische Dimension hinaus eine politische Komponente, die sich in der Berichterstattung und der öffentlichen Wahrnehmung widerspiegelt. Die gegenständliche Darstellung dokumentiert, dass die wesentlichen medialen Vorwürfe nicht zu einer Verurteilung geführt haben.
IV. Anhang: Tabellenübersicht
Datum | Medium | Titel | Link |
---|---|---|---|
02.10.2024 | BILD | „Querdenken“-Gründer wird der Prozess gemacht | Link |
02.10.2024 | WELT | Ballweg beklagt „verrückte Verfolgung“ | Link |
17.03.2025 | BILD | Gericht schlägt Einstellung vor | Link |
16.07.2025 | Kontextwochenzeitung | „Demonstrieren ist kein Geschäftsmodell“ | Link |
22.07.2025 | DIE ZEIT | Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft | Link |
31.07.2025 | BILD | Teil-Freispruch | Link |
31.07.2025 | FAZ | Steuerhinterziehung nur geringfügig | Link |
31.07.2025 | stern | „Meine Unschuld wurde bestätigt“ | Link |
02.08.2025 | LTO | Revisionen eingelegt | Link |
V. Berichterstattung durch Alternativmedien & YouTube – Transparenz und Kritik
In diesem Kapitel werden Beiträge aus dem Spektrum der sogenannten Alternativmedien auszugsweise ausgewertet. Sie zeigen unterschiedliche Perspektiven – teils investigativ-kritisch, teils ideologisch geprägt. Ergänzend wurden ausgewählte YouTube-Videos verlinkt, die den Prozess öffentlich kommentieren. Die Auswahl illustriert, wie im digitalen Raum verschiedene Narrative entstehen, die für die Pressemappe wertvoll sind.
A. Beiträge aus Alternativ- und Non-Profit-Medien
1. taz – „Prozess gegen Querdenken-Chef Ballweg: Verrannte …“ (2. August 2025)
Die taz berichtet mit kritischem Blick, nennt die Anklagepunkte (Schenkungen in das Privatvermögen) und zitiert:
„Die Richter halten seine Schuld für „geringfügig“. Die Staatsanwaltschaft widerspricht.“
taz.de
Bewertung:
Regt dazu an, den Prozess aus einer linkskritischen Perspektive zu betrachten. Die Formulierung „verrannte […]“ betont die Distanzierung von politischer Legitimierung und stellt den juristischen Kern nicht in Frage, sondern thematisiert den gesellschaftlichen Zusammenhang.
2. Kontextwochenzeitung – „Im Wesentlichen freigesprochen“ (30. Juli 2025)
Sehr ausführlich und unabhängig berichtet die Kontextwochenzeitung:
- Hervorhebung des Freispruchs im Betrugspunkt und der minimalen Steuerhinterziehung (19,53 Euro);
- Beschreibung des Gerichtsverlaufs, der langen Untersuchungshaft (279 Tage), sowie der öffentliches Unterstützung während der Verhandlung.
Direktes Zitat:
„Von Anfang an politisch motiviert“ – das Verfahren habe die Justiz in schlechtem Licht erscheinen lassen.
KONTEXT:Wochenzeitung
Bewertung:
Bietet eine fundierte, juristisch orientierte, differenzierte Darstellung. Ideal zur Darstellung eines non-konventionellen Qualitätsjournalismus, der sowohl das Verfahren als auch die politische Dimension beleuchtet.
3. Wikipedia – Überblick & Kontext zur Einstufung der Anschuldigungen
Das Wikipedia-Profil hebt hervor:
- Die Anklage in Höhe von 576.000 € für Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung;
- Der Freispruch vom Betrugsvorwurf, Verwarnung wegen Steuerhinterziehung, sowie Schadensersatz wegen Untersuchungshaft.
Wikipedia
Bewertung:
Wikipedia fasst den Stand der rechtlichen Bewertung zusammen und liefert darüber hinaus Hintergrund zu Ballwegs Rolle und früheren Aktivitäten. Hilfreich als Überblick und neutraler Referenzrahmen. Michael Ballweg bemängelt, dass die Darstellung der Geschichte von Querdenken seiner Ansicht nach fehlerhaft sei und der Beitrag zahlreiche diffamierende Elemente enthalte.
4. KOPP -Verlag – Gezielte Kooperation mit Medienpartnern
Die Rolle des KOPP-Verlags bei den Anwaltsvideos zeigt, dass gezielte Kooperationen mit Medienpartnern Teil einer durchdachten Kommunikationsstrategie darstellen.
5. Mehrsprachige Kommunikation und internationale Reichweite
Mehrsprachige Kommunikation in vier Sprachen stellt einen klaren Litigation-PR-Schachzug dar: Sie sorgt für internationale Aufmerksamkeit, erhöht die Transparenz und schwächt nationale Medienfilter.
6. Selbst gestaltete PR durch Michael Ballweg
Dass Michael Ballweg selbst im PR-Team mitarbeitete und KI für Planung und Umsetzung nutzte, illustriert, wie eng er den öffentlichen Kommunikationsprozess begleitete. Damit wurde das Narrativ nicht nur juristisch, sondern auch kommunikativ aktiv mitgestaltet.
Fazit: Neben der juristischen Dimension war die Kommunikationsstrategie – alternative Kanäle, internationale Ansprache, Partner wie der KOPP-Verlag und KI-gestützte PR – ein zentraler Bestandteil der Verteidigung im „Gerichtshof der Öffentlichkeit“.
B. YouTube-Beiträge – Beispiele für audiovisuelle Öffentlichkeit
Handelsblatt

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Hier sind ausgewählte YouTube-Videos, die unterschiedliche Phasen des Verfahrens dokumentieren und kommentieren:
Eröffnungsbericht zur Hauptverhandlung – Beginn des Prozesses, Anklage wegen versuchtem Betrug.
ZEIT

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Bericht zum teilweisen Freispruch – Verhandlungen abgeschlossen, Urteil verkündet.
NiUS Reportagen
Social-Media-Format (Short) – Infotainment-Kurzformat, fokussiert auf Freispruch.

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Dramatische Titelwahl: „280 Tage Einzelhaft“ vs. Freispruch nach minimaler Steuerhinterziehung – zeigt Sensationslust in alternativer Öffentlichkeit.
Bewertung:
Diese Videos bieten unmittelbaren Zugriff auf visuelle und narrative Dimensionen des Verfahrens. Sie sind besonders geeignet, um die Wirkung medialer Kurzformate in Social Media versus klassische Berichterstattung zu vergleichen.
Einschätzungen und Bericht zum Verfahrenslauf von Professor Dr. Stefan Homburg

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
In diesem Video bewertet Herr Professor Dr. Stefan Homburg u.a. den Verlauf und das Ergebnis des Ballweg-Prozesses. Er hebt hervor, dass Ballweg vom zentralen Betrugsvorwurf freigesprochen wurde und dass die verbleibende Steuerhinterziehung lediglich symbolischen Charakter habe. Homburg kritisiert die Dauer der Untersuchungshaft (rund 279 Tage) im Verhältnis zur verhängten (Bagatell-)Verwarnung und bewertet das Urteil als zivilrechtliche „Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“.
Das Video mit dem Titel „Lawfare: Terror gegen Michael Ballweg“ präsentiert eine gründlich recherchierte Dokumentation. Hauptthese: Es werde ein politisch gesteuerter „Krieg gegen Meinungsfreiheit“ geführt – insbesondere gegen Michael Ballweg und seine Querdenken-Bewegung. Dabei werden juristische Mittel und staatliche Behörden instrumentalisiert, um legitime Meinungsäußerungen zu kriminalisieren, so Homburg.
Der Dokumentarfilm behandelt hypothetisch insbesondere:
- Den Einsatz von Justizverfahren und administrativen Maßnahmen zur Repression gegen politische Dissidenz.
- Einen mutmaßlich staatlichen Sprengstoffanschlag als Teil dieses sogenannten „Lawfare“-Ansatzes.
- Einen umfangreichen Mammut-Prozess gegen Michael Ballweg, der als zentraler Schauplatz dieser Kampagne fungiert.
Lawfare: Terror gegen Michael Ballweg

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Warum sich ein Blick lohnt:
Dieses Video bietet nicht nur politische Analyse, sondern auch medienkritische Perspektiven auf Rechtsstaatlichkeit und Meinungsfreiheit. Für interessierte Zuschauer, die sich für Grundrechte, politisch motivierte Verfahren oder gesellschaftliche Dynamiken interessieren, ist dieser Beitrag hochrelevant.
Gerichtsreportagen von Claudia Jaworski nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Die Gerichtsreporterin Claudia Jaworski lässt unmittelbar nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung die Beteiligten und die Öffentlichkeit zu Wort kommen und stellt kritische und zielführende Fragen. Offen, persönlich und engagiert. In ihrem Beitrag positioniert sie sich selbst transparent und emotional. Sie stellt eine persönliche Note und Nähe zum Publikum her.
Bericht zur Urteilsverkündung

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
C. Medienübersicht
Medium | Perspektive / Beitrag |
---|---|
taz | Linkskritisch, politisch reflektierend, beleuchtet politische Motivation der Anklage |
Kontextwochenzeitung | Unabhängig, juristisch fundiert, detaillierte Verfahrensbeschreibung |
Wikipedia | Neutral und sachlich, bietet strukturierten Überblick über Verfahrensablauf und Urteil |
Overton-Magazin | Alternative Berichterstattung, betont den Freispruch als „Ohrfeige für die Staatsanwaltschaft“ overton-magazin.de |
Professor Dr. Stefan Homburg | Fachlich präzise, betont Unverhältnismäßigkeit des Verfahrensweges – YouTube als Plattform |
Claudia Jaworski | Visuelle Dokumentation der Prozessphasen. |
Fazit des Kapitels „Alternativmedien & YouTube“
- Mehrdimensionale Darstellung: Die alternativen Medien ergänzen die Berichterstattung durch differenzierende Perspektiven – von investigativ-kritisch bis emotional-spektakulär.
- Medienvielfalt: Sie ermöglichen, das Verfahren als sowohl juristisches als auch mediales Ereignis zu verstehen.
- Strategische Einordnung: Für Ihre Pressearbeit kann gezielt ausgewählt werden, welche Medien als seriöse Ergänzung dienen (z. B. Kontextwochenzeitung), welche medienkritisch reflektieren (z. B. taz), und welche populäre Reichweite erzeugen (YouTube).
- Verlinkung & Visualisierung: Die eingebetteten Videos und Links zeigen Medienpraxis und bieten visuell nützliche Bausteine für multimediale Aufbereitung.
VI: Litigation-PR im Strafverfahren Michael Ballweg – Strategien und Erfolge des Anwaltsteams
A. Begriff & Zielsetzung von Litigation-PR
Litigation-PR bezeichnet die strategische Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit juristischen Verfahren. Ziel ist es,
- das öffentliche Bild des Mandanten zu schützen,
- das mediale Narrativ zu beeinflussen,
- Fehlwahrnehmungen zu korrigieren
- und so indirekt auch auf das juristische Umfeld einzuwirken.
Im Fall Michael Ballweg war Litigation-PR besonders bedeutsam, da das Verfahren von Anfang an unter hoher medialer Aufmerksamkeit stand und eine starke politische Aufladung erfuhr.
B. Besonderheiten im Fall Ballweg
- Hohe mediale Polarisierung: Die Person Ballweg war durch seine Rolle bei „Querdenken“ bereits vorbelastet.
- Langandauernde Untersuchungshaft: 279 Tage U-Haft bei im Ergebnis minimaler Verurteilung machten mediale Narrative besonders wirkmächtig.
- Politische und gesellschaftliche Konnotation: Das Verfahren wurde in Teilen der Öffentlichkeit als politisch motiviert wahrgenommen, in anderen als notwendige Strafverfolgung.
C. Das Anwaltsteam und ihre Rollen
- Ralf Ludwig – Spezialist für Grundrechte & mediale Kommunikation
- Frühzeitige öffentliche Positionierung zur Unverhältnismäßigkeit der U-Haft
- Nutzung von Social Media, um unmittelbar und ungefiltert Stellungnahmen zu verbreiten
- Koordination der Außendarstellung des gesamten Teams, Sicherstellung konsistenter Aussagen
- Gregor Samimi – Juristisch-strategische Verhandlungsführung
- Langjähriger Strafverteidiger in zahlreichen Strafprozessen
- Interviews in klassischen Medien zur Darstellung des juristischen Sachverhalts in allgemein verständlicher Form
- Sorgfältige Prozessstrategie im Gerichtssaal, kombiniert mit punktgenauen Stellungnahmen für die Presse
- Dr. Reinhardt Löffler – Juristisch-politische Einordnung und Erfahrungen als CDU-Abgeordneter im Baden-Württembergischen Landtag
- Sicherung des gesamten Strafverfahrens als Pflichtverteidiger von Michael Ballweg
- Betonte wiederholt die rechtliche Geringfügigkeit des tatsächlichen Vorwurfs
- Entschärfung belastender Begriffe in der Öffentlichkeit, um Vorverurteilung zu vermeiden
- Hans Böhme – Prozessrecht & Medienkontrolle
- Vertretung der Media Access GmbH als Pflichtverteidiger
- Langjährige Erfahrungen als Strafverteidiger
- Unterstützung bei der Richtigstellung falscher Medienberichte
D. Strategien, die gut und richtig umgesetzt wurden
1. Kontrolle des Narrativs
- Das Team stellte von Beginn an klar, dass der zentrale Betrugsvorwurf und der Vorwurf der Steuerhinterziehung unbegründet sei.
- Narrative der Staatsanwaltschaft wurden zeitnah mit Fakten entkräftet.
- Einfache Botschaften wie „Kein Betrug – nur eine minimale Steuerfrage“ setzten sich in der Berichterstattung fest.
2. Direkte Kommunikation mit der Öffentlichkeit
- Nutzung von Pressekonferenzen, YouTube-Auftritten und Interviews, um juristische Zwischenschritte zu erklären.
- Auftritte auf alternativen Plattformen ergänzten die Reichweite zu klassischen Medien.
3. Juristische Aufklärung
- Das Anwaltsteam erklärte öffentlich den Unterschied zwischen Schenkungen, Spenden und betrügerischen Handlungen.
- Dadurch konnten Vorwürfe in ihrer Tragweite eingeordnet und relativiert werden.
4. Strategische Bündelung von Botschaften
- Alle Verteidiger äußerten sich inhaltlich konsistent, um widersprüchliche Eindrücke zu vermeiden.
- Die klare Rollenverteilung im Team erlaubte schnelle und koordinierte Reaktionen auf neue Entwicklungen.
5. Umgang mit kritischen Medien
- Selbst in kritischen Interviews wurde ruhig und sachlich argumentiert, ohne Eskalation.
- Gegendarstellungen wurden bei falscher oder verzerrter Berichterstattung konsequent eingefordert.
E. Wirkung & Erfolge der Litigation-PR
- Reputationsschutz: Trotz der langen Haft und anfänglich belastender Berichterstattung konnte das Bild Ballwegs in weiten Teilen der Öffentlichkeit stabilisiert werden.
- Mediale Entschärfung: Die spätere Berichterstattung über das Urteil betonte fast durchgängig den Freispruch vom Betrugsvorwurf.
- Juristische Unterstützung: Durch die ständige mediale Begleitung wurde öffentlicher Druck auf faire Verfahrensführung erzeugt.
- Nachhaltige Dokumentation: Die systematische Sammlung und Veröffentlichung von Statements erleichtert heute die historische und juristische Aufarbeitung.
F. Lessons Learned für künftige Verfahren
- Frühe und klare Botschaften setzen, bevor sich einseitige Narrative festsetzen.
- Plattformvielfalt nutzen – klassische Medien, soziale Netzwerke und alternative Kanäle.
- Rechts- und Medienkompetenz im Team kombinieren.
- Konsequente Faktentreue – jede öffentliche Aussage muss gerichtsfest sein.
- Emotionale Balance – Empörung kanalisieren, aber nicht unkontrolliert wirken lasse.
E. Mediengalerie
Die Bilder und Videos sind frei verwendbar unter Nennung von Copyright Gregor Samimi und Verlinkung der Homepage www.ra-samimi.














Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin.