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Dashcam als zulässiger Beweis – Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Dashcam: Verwendung legal oder illegal?

Dashcam: Zum ersten Mal hat ein Obergericht über die Verwertbarkeit von Dashcams als Beweismittel entschieden. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat für den konkreten Fall in seinem Beschluss vom 4.5.2016 grünes Licht gegeben: Zur Verfolgung schwerwiegender Verkehrsordnungswidrigkeiten dürfen Dashcam-Aufnahmen verwertet werden.

Auch der Bundesgerichtshof fällte am 15.05.2018 nun sein Urteil über die Zulässigkeit der Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zur Aufklärung von Verkehrsunfällen.

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Was ist eine Dashcam?

Ist eine Dashcam im Straßenverkehrs als Beweismittel zugelassen?
Dashcam im Straßenverkehr

 

 

 

 

 

 

Eine Dashcam ist eine kleine Videokamera. Sie lässt sich im Fahrzeug an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigen und zeichnet das Geschehen im Straßenverkehr auf. Dadurch verbessert sich die Beweissituation bei einem Verkehrsunfall. Allerdings ist die Dashcam datenschutzrechtlich umstritten. Kritiker halten die durch das Grundgesetz geschützten Persönlichkeitsrechte aller gefilmten Personen für verletzt. Der Einsatz von Dashcams ist daher seit einiger Zeit hochgradig umstritten. Sehen Sie hierzu auch den Betrag zur Zulässigkeit von Dashcams als Beweismittel im Straßenverkehr.

Welcher Sachverhalt lag der Dashcam-Entscheidung zugrunde?

Der Betroffene überfuhr eine Ampel, die bereits seit mindestens sechs Sekunden Rot zeigte. Das Amtsgericht Reutlingen (AG) konnte die Tat aufgrund einer Dashcam-Aufzeichnung eines anderen Verkehrsteilnehmers beweisen und verhängte gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat. Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein. Das OLG Stuttgart bestätigte allerdings die Entscheidung des AG Reutlingen und verwarf die Rechtsbeschwerde. Die Dashcam ist nach Ansicht des Gerichts ein verwertbares Beweismittel.

Wie begründet das OLG Stuttgart seine Dashcam-Entscheidung?

Das OLG Stuttgart stellt in seiner Begründung dar, dass aus der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optisch-elektronischen Einrichtungen (§ 6b Absatz 3 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz) kein Beweisverwertungsverbot für das Straf- und Bußgeldverfahren folgt. Somit führe ein Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht automatisch zur Unverwertbarkeit der Dashcam-Aufzeichnung. Ob die Videoaufnahme als Beweismittel verwertet werden kann, ist vielmehr im Einzelfall unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden. Das OLG Stuttgart sah die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen nur leicht verletzt. Die Dashcam dokumentiere lediglich Verkehrsvorgänge und ermögliche eine mittelbare Identifizierung des Betroffenen über das Pkw-Kennzeichen. Der Kernbereich der Privats- oder Intimsphäre sei nicht betroffen. Dagegen ist nach Ansicht des Gerichts der Verkehrsverstoß des Betroffenen als schwerwiegend einzustufen. Der Sicherheit des Straßenverkehrs komme eine hohe Bedeutung zuteil. Eine Abwägung der widerstreitenden Interessen fiel damit zu Lasten des Betroffenen aus. Die Dashcam war ein zulässiges Beweismittel.

Dashcam zulässiges Beweismittel bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen auch im Zivilprozess?

Zwischenzeitlich hatte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Urt. v. 17.07.2017, Az. 10 U 41/17) auch die Gelegenheit, sich zur Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zu äußern. Dabei kam das Gericht zu der Auffassung, dass Mitschnitte nur aufgrund einer Interessenabwägung im konkreten Einzelfall tendenziell für verwertbar erachtet werden.

Das Amtsgericht München verurteilt eine Verkehrsteilnehmerin zu einem Bußgeld in Höhe von 150,00 €

Das Amtsgericht München verurteilte eine Autofahrerin in einem anderen Fall zu einer Geldbuße in Höhe von 150 € wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Die Dashcam der Verkehrsteilnehmerin hatte einen anderen Verkehrsteilnehmer dabei aufgezeichnet, wie dieser das Fahrzeug der Betroffenen versehentlich beschädigt hatte. Als die Autofahrerin den Vorgang bei der Polizei anzeigte, leitete die Behörde ein Bußgeldverfahren gegen die verwunderte Anzeigenerstatterin ein.

Urteil des Bundesgerichtshof: Dashcam-Videos sind vor Gericht als Beweismittel zulässig

Dashcams sind nach dem neusten Urteil des Bundesgerichtshofes zulässige Beweismittel.
Der BGH entscheidet: Dashcams sind ein zulässiges Beweismittel.

Am 15.05.2018 entschied das Bundesgerichtshof in seinem Urteil über die Zulässigkeit der Dashcam-Videos als Beweismittel vor Gericht zur Aufklärung von Verkehrsunfällen. Demnach würde derjenige, welcher in seinem Fahrzeug ununterbrochen eine Dashcam aufnehmen lässt einerseits zwar einen Datenschutzverstoß begehen, andererseits jedoch sind die Aufnahmen trotz dessen verwertbare Beweismittel. Im konkreten Sachverhalt kollidierten die beiden Unfallbeteiligten innerhalb einer Ortschaft seitlich auf einer Doppel-Linksabbiegerspur. Strittig war, wer nun seine Spur verlassen und den Unfall verursacht hatte. Dieser Tathergang der Kollision wurde von einer Dashcam aufgenommen, die in einem der beiden Fahrzeuge angebracht war.

Dennoch wurden diese Aufnahmen weder von dem Amtsgericht noch dem Landgericht Magdeburg als Beweismittel im Prozess herangezogen. Der Bundesgerichtshof stellte sich dieser Rechtsprechung über die Dashcam-Aufnahmen als Beweisverwertungsverbote mit seinem Urteil nun jedoch entgegen. So folgt aus den Datenschutz verstoßenden Aufzeichnungen nicht automatisch auch eine gerichtliche Unverwertbarkeit. Im Zweifel sind Verstöße gegen den Datenschutz nachrangig einzuordnen, da die Unfallbeteiligten ohnehin dazu verpflichtet sind Angaben zur Person, Führerschein und Versicherung zumachen.

Dennoch ist die nun vom Bundesgerichtshof entschiedene grundsätzliche Zulässigkeit nicht mit einer Erlaubnis zum uneingeschränkten Filmen des öffentlichen Raumes zu verwechseln. Weiterhin unzulässig bleibt das permanente Aufzeichnen mit den Dashcams. Nur führt diese Unzulässigkeit je nach Einzelfall nicht automatisch zu einer Unverwertbarkeit der Bilder in Zivilprozessen. Der Bundesgerichtshof hat Kriterien zu datenschutzkonformen Dashcams aufgestellt. So können die Aufzeichnungen von jenen Dashcams auch ohne Datenschutzverstoß als Beweise herangezogen werden, wenn die Aufzeichnungen von der Dashcam nur in kurzen Abständen fortlaufend überschrieben werden und eine permanente Speicherung erst bei einer Kollision oder starken Verzögerung des Fahrzeugs erfolgt.

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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