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Grüne Plakette: Vergabe der Umweltplakette & Feinstaubplakette

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Umweltplakette – Alle Infos vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Grüne Plakette: Vergabe der Umweltplakette & Feinstaubplakette

Die Bedeutung des Umweltschutzes hat in den letzten Jahren stark zugenommen und wird auch in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Denn in einigen Städten werden heute die Feinstaub- und Stickoxidwerte überschritten. Das hat zur Folge, dass stärker kontrolliert wird, ob Verkehrsteilnehmer in eine Umweltzone einfahren dürfen. Die Zonen und die dazugehörigen Plaketten wurden zwar im Jahr 2007 eingerichtet, doch bis zum Bekanntwerden des Dieselskandals haben sie nur eine geringe Rolle gespielt. 

Dieser Beitrag erklärt Ihnen, welche Fahrzeuge eine Plakette bekommen, was die Ausstellung kostet und welche Strafen Verkehrsteilnehmer zu befürchten haben, die keine Plakette besitzen und dennoch in eine Umweltzone mit ihrem Fahrzeug hineinfahren. Außerdem stellen wir dar, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Mit dieser können sich Auto-Fahrer innerhalb einer Umweltzone bewegen, ohne eine Plakette zu benötigen. 

So bekommt ein Verkehrsteilnehmer eine Plakette 

Umweltzonen machen Plaketten erforderlich.
In immer mehr Großstädten werden Umweltzonen errichtet, die nur mit einer Umweltplakette befahren werden dürfen.

Insgesamt gibt es drei sogenannte Feinstaubplaketten. Sie sind rot, gelb oder grün und ein Indikator für den Schadstoffausstoß des Fahrzeugs. Autos, die eine Plakette in Grün tragen, haben den geringsten Schadstoffausstoß. Für sie gibt es keine Einschränkungen. Denn die Umweltzonen schließen entweder Fahrzeuge ohne Plakette oder Fahrzeuge mit einer roten oder gelben Plakette aus.

Bei der Ausstellung einer grünen Plakette spielen die folgenden Faktoren eine Rolle:

  • Nahezu jedes Auto mit einem Ottomotor, der über einen geregelten Katalysator verfügt, bekommt eine Plakette der Schadstoffgruppe 4 (grün). Die Schadstoffgruppen 2 (rot) und 3 (gelb) sind für diese Fahrzeuge nicht vorgesehen. „Benziner“ können somit nur die Plakette mit der höchsten Einstufung (grün) tragen.
  • Auch Fahrzeuge die mit Erdgas, Flüssiggas oder Ethanol angetrieben werden, bekommen in der Regel problemlos die grüne Umweltplakette.
  • Fahrzeuge mit Wasserstoff-, Elektro-, Gas- oder Brennstoffzellenantrieb erhalten ebenfalls eine Plakette in Grün.
  • Erfüllen Dieselfahrzeuge mindestens die Euro-4-Norm, bekommen sie ebenfalls die höchste, das heißt die grüne, Umweltplakette.

Die zuvor genannten Faktoren sind grobe Einteilungen. Der wichtigste Indikator ist allerdings die Emissionsschlüsselnummern. Sie ist im Fahrzeugschein angegeben und ist ausschlaggebend dafür, in welche Schadstoffgruppe ein Fahrzeug eingestuft wird. Es gibt vier Schadstoffklassen, allerdings nur drei Plaketten. Die Zuordnung der Schadstoffgruppen erfolgt nach diesen Schlüsselnummern:

Schadstoffklasse 1 – keine Plakette 
  • Autos mit einem Ottomotor: 0, 03 bis13, 15, 17, 88 und 98
  • Autos mit einem Dieselmotor: 0 bis 24, 34, 40, 77, 88 und 98

Schadstoffgruppe 2 – rot Plakette 

  • Autos mit einem Dieselmotor: 25 bis 29, 35, 41 und 71

Schadstoffgruppe 3 – gelbe Plakette 

  • Autos mit einem Dieselmotor: 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 52 und 72
  • Autos mit einem Dieselmotor nach PM1: 14, 16, 18, 21, 22, 25 bis 29, 34, 35, 40, 41, 71 und 77

Schafstoffgruppe 4 – grüne Plakette 

  • Autos mit einem Ottomotor: 01, 02, 14, 16, 18 bis 70, 71 bis 75 und 77
  • Autos mit einem Dieselmotor: 32, 33, 38, 39, 43, 53–70 und 73 bis 75
  • Autos mit einem Dieselmotor nach PM1: 27 und 49 bis 52
  • Autos mit einem Dieselmotor nach PM2: 25, 26, 30, 31, 36, 37, 42, 44 bis 48 und 67 bis 70
  • Autos mit einem Dieselmotor nach PM3: 32, 33, 38, 39, 43 und 53 bis 66

Die Bezeichnungen PM1 bis PM3 beziehen sich auf die Partikelminderungsstufe. Sie gelten also für Dieselfahrzeuge mit einem Partikelfilter. Die Partikelminderungsstufe gibt an, wie groß der Partikelausstoß der jeweiligen Fahrzeuge ist.

Dadurch, dass Sie den Partikelfilter nachträglich um- und aufrüsten können, kann dieser die Einstufung des Fahrzeugs beeinflussen. Meistens wird davon ausgegangen, dass der Schadstoffausstoß geringer ist und das Fahrzeug besser eingestuft wird. Das kann dazu führen, dass ein Euro 3 Dieselfahrzeug, das eigentlich eine gelbe Plakette erhalten würde, durch die Ergänzung eines Partikelfilters eine Plakette in grüner Farbe erhält. Es kann auch sein, dass ein neuer Partikelfilter weniger effektiv ist und die Einstufung des Fahrzeugs damit schlechter ausfällt als zuvor.

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So finden Sie die Schlüsselnummer des Fahrzeugs heraus 

Um die Emissionsschlüsselnummer herauszufinden, reicht ein Blick in die Fahrzeugpapiere. In der Zulassungsbescheinigung Teil I, die bis 2005 als Fahrzeugschein bezeichnet wurde, ist die Nummer angegeben. In einem alten Fahrzeugschein, steht die Schlüsselnummer unter der Überschrift „zu 1“. In einer neuen Zulassungsbescheinigung, hier ist der 1. Oktober 2005 der Stichtag, ist sie unter der Nummer 14.1 zu finden. In den Feldern ist jeweils eine Nummer mit einer langen Ziffernfolge eingetragen. Für die Schafstoffgruppe sind nur die letzen beiden Ziffern von Bedeutung.

Die Zuordnung einer Schlüsselnummer in eine Schadstoffgruppe ist allerdings nur bei Pkw mit einer deutschen Zulassung in der Form möglich.Im Ausland sind die Schlüsselnummern nach unterschiedlichen Prinzipien festgelegt. Da auch ausländische Fahrzeuge eine Plakette benötigen, um in eine Umweltzone einfahren zu können, muss eine andere Herangehensweise gewählt werden, um eine Zuordnung ermöglichen zu können. Hier hat sich die EG-Typgenehmigung als sinnvoll erwiesen. Diese wird auch herangezogen, wenn Deutsche Fahrzeuge eine ausländische Plakette benötigen.

Außerdem muss bedacht werden, dass die Emissionsschlüsselnummer nur auf Pkw angewendet werden kann. Nutzfahrzeuge wie Traktoren, Busse oder Lkw verwenden ebenfalls abweichende Nummerierungen. Für Sie gilt damit ebenfalls, dass die EG-Typgenehmigung ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Schadstoffgruppe ist.

Eine einmal ausgestellte Plakette ist unbefristet gültig. Das bedeutet, dass sie auch nach einem Fahrzeugverkauf weiterhin nutzbar ist. Meldet der neue Besitzer das Fahrzeug allerdings mit einem neuen Kennzeichen an, muss er sich eine neue Plakette ausstellen lassen. Schließlich ist auf der Plakette handschriftlich das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen.

Welche Einstufung erhalten Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor?

Ein Fahrzeug, das einen Elektromotor oder eine Brennstoffzelle als Antriebsart gewählt hat, gehört der Schadstoffgruppe vier (grün) an. Auch Sie benötigen eine entsprechende Plakette. Das wirkt für Elektrofahrzeuge auf den ersten Blick etwas irritierend. Schließlich tragen Sie auf dem Kennzeichen ein „E“. Der Buchstabe dokumentiert, dass es sich bei den Fahrzeugen um Elektroautos handelt.

Dennoch hat die in der Windschutzscheibe angebrachte Plakette ihre Berechtigung. Sie garantiert eine gute Sichtbarkeit, was die Kontrolle erleichtert. Sind Fahrzeuge in einer Umweltzone abgestellt und es soll in Augenschein genommen werden, ob sie sich dort überhaupt befinden dürfen, ist die Plakette im Vorbeigehen einfacher zu kontrollieren als der Buchstabe auf dem Kennzeichen.

So sehen die Plaketten aus 

Feinstaubplaketten geben Auskunft darüber, wie sauber das Fahrzeug ist.

Alle drei in Deutschland gültigen Typen der Plaketten sind in ihren grundsätzlichen Eigenschaften gleich. Sie unterscheiden sich nur in der Farbe und in der angegebenen Ziffer. Beide stehen für die Schadstoffgruppe, in die ein Fahrzeug eingeordnet wird.

Die Plakette ist ein Kreis mit einem Durchmesser von 80 Millimetern. Um ihn herum befindet sich ein 1,5 Millimeter dicker, schwarzer Rand. Ausgefüllt ist der innere Kreis mit der jeweiligen Farbe der Schadstoffgruppe. In der oberen Hälfte des Kreises befindet sich mittig die Zahl der Schafstoffgruppe. Darunter ist ein weißes Feld zu sehen. In das wird das Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen. Damit die Plakette ihre Gültigkeit erhält, muss ein schwarzer, lichtechter Stift verwendet werden. Er behält auch nach vielen Jahren seine Farbe, sodass die Lesbarkeit der Zeichen sichergestellt ist. Durch die Angabe des Kennzeichens ist die Plakette nur für das Fahrzeug gültig ist, für das sie ausgestellt wurde. Zusätzlich ist ein Bereich vorgesehen, in dem ein Stempel der Stelle angebracht wird, die die Plakette ausgestellt hat.

Mit diesen Merkmalen wird der missbräuchlichen Verwendung einer Plakette vorgebeugt. Weiter erschwert wird der Missbrauch dadurch, dass eine Plakette, die einmal angebracht wurde, nicht mehr abzunehmen ist, ohne sie zu beschädigen. Die Folie reißt bei der Abnahme. Das kennen wir von Autobahnvignetten aus dem Ausland. Damit kann die Plakette nicht von einem auf das andere Fahrzeug übertragen werden. Das ist zum Beispiel relevant, wenn Sie ein neues Fahrzeug mit dem alten Kennzeichen anmelden.

Bei den Plaketten handelt es sich um runde Aufkleber, die an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden müssen. Diese verbindliche Vorgabe macht eine Verdordnung. Sie kontrollert, dass das Bundes-Immissionschutzgesetz eingehalten wird. Die genaue Position der Plakette kann der Fahrzeughalter selber bestimmen. Allerdings gilt, dass sie die Sicht nicht beeinträchtigen darf. Idealerweise bringen Sie sie im unteren Bereich der Windschutzscheibe an, damit sie von außen gut lesbar ist. Das ist die einzige bestehende Vorgabe.

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Wie bekommt man eine Plakette? 

Um eine Plakette zu erhalten, müssen Sie das Fahrzeug nicht vorführen. Es reicht aus, den Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1 vorzulegen. Dadurch können Verbraucher bequem eine Plakette online beantragen. Dazu müssen Sie eine Kopie der passenden Fahrzeugunterlagen einsenden. Wenn Sie eine Plakette in einer Werkstatt oder bei der Zulassungsstelle beantragen, fallen Kosten in Höhe von 5 bis 10 Euro an. Bestellen Sie die Plakette online beispielsweise bei der Zulassungsstelle in Berlin, liegt der Preis bei 6 Euro. Der Kauf in einer örtlichen Stelle hat den Vorteil, dass Sie die Plakette sofort mitnehmen und anbringen können.
Nur wenige Zulassungsstellen lassen eine Bestellung der Plakette über das Internet zu. Da Sie für die Ausstellung nicht an ihren Zulassungsbezirk gebunden sind, können Sie problemlos online eine Plakette bestellen.

Wo bekommt man eine Plakette? 

Verschiedene Stellen sind berechtigt, eine Plakette auszustellen. Die Größe Anzahl an Anlaufstellen bieten Kfz-Werkstätten. Laut ADAC können Fahrzeughalter in 30.000 Werkstätten eine Plakette erhalten. Außerdem dürfen Stellen eine Plakette ausstellen, die zur Abgasuntersuchung zugelassen sind. Namentlich sind das Niederlassungen von TÜV, GTÜ oder Dekra. Ebenfalls können Sie eine Feinstaubplakette bei den kommunalen Zulassungsstellen erhalten.

Diese Strafe droht bei einem Verstoß gegen eine Umweltzone 

Bei einem Verstoß gegen die Umweltzone droht ein Bußgeld.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Pflicht, eine Plakette für ein Fahrzeug anbringen zu müssen. Sie ist nur dann erforderlich, wenn Sie in eine Umweltzone einfahren. Bei den Umweltzonen handelt es sich um ein fest abgestecktes Gebiet. Durch die entsprechende Beschilderung werden Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam gemacht, dass innerhalb dieses Gebiets eine Plakette erforderlich ist. Dies geschieht durch zwei Verkehrszeichen. Zum einen zeigt das große, obere Schild an, dass ab diesem Punkt eine Umweltzone beginnt. Das Schild trägt einen roten Ring, in dessen Mitte das Wort „Umwelt“ steht. Unter dem Ring ist zudem das Wort „Zone“ geschrieben. Unterhalb dieses Schildes befindet sich ein kleineres Zusatzschild, auf dem die Plaketten angezeigt sind, die Pkw-Fahrer in diesem Bereich benötigen. Es gibt drei Varianten des Zusatzschilds. Das erste zeigt alle drei Plaketten, das zweite lediglich die grüne und die gelbe Plakette und das dritte zeigt ausschließlich die grüne Plakette.

Am Ende einer Umweltzone ist lediglich die Aufhebung des oberen Schildes zu sehen. Die Elemente sind in einer grauen Schattierung dargestellt und außerdem mit mehreren schwarzen Linien durchgestrichen. Damit entspricht das Schild dem allgemeinen Erscheinungsbild von Aufhebungsschildern im deutschen Straßenverkehr.

Autofahrer, die ohne eine Plakette in eine Umweltzone einfahren, begehen eine Ordnungswidrigkeit. In den ersten Jahren nach Einführung der Umweltzonen wurde dafür ein Bußgeld von 40 Euro erhoben. Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkehrsteilnehmer für Verstöße gegen die Regelungen der Umweltzone allerdings 80 Euro zahlen. Dafür findet nun keine Eintragung mehr ins Verkehrsregister statt. Bis zur Anhebung des Bußgelds war der Verstoß damit verbunden, dass der Verkehrsteilnehmer einen Punkt erhielt. Eintragungen, die aus Verstößen gegen die Umweltzone erfolgten, sind inzwischen gelöscht worden.

Allerdings gibt es zu diesen Regelungen auch Ausnahmen. Die wichtigste betrifft Oldtimer, die ein sogenanntes H-Kennzeichen oder rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-Kennzeichen) haben. Sie können auch ohne eine Plakette straffrei in eine Umweltzone einfahren. Diese Ausnahme ist für viele Verkehrsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Schließlich handelt es sich um alte Fahrzeuge, deren Emissionswerte vergleichsweise hoch sind.

Es gibt einige weitere Ausnahmen für Autos, die keine Plakette benötigen. Die wichtigsten gelten für die folgenden Fahrzeugkategorien:

  • Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • Fahrzeuge mit zwei oder drei Rädern
  • Kranken- unr Rettungswagen sowie Arztwagen, die den Hinweis „Arzt Notfalleinsatz“ tragen
  • Fahrzeuge, in denen Personen befördert werden, die eien Behinderung haben oder hilflos sind
  • Fahrzeuge, die Sonderrechte in Anspruch nehmen können. Welche das sind ist in Paragraf35 der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt
  • Zivile Fahrzeuge, deren Verwendung im Auftrag der Bundeswehr erfolgt

Strafe beim bewussten Täuschen

Auch wenn bei der Ausstellung der Plakette verschiedene Sicherheitsmechanismen greifen, kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass Verkehrsteilnehmer eine falsche Plakette erlangen und mit dieser in eine Umweltzone einfahren. In so einem Fall handelt es sich um Urkundenfälschung. Auf diesen Straftatbestand steht laut § 267 StGB (Strafgesetzbuch) eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Dabei spielt es keine Rolle, wie Sie an die falsche Plakette gelangt sind. Vom bewussten Kauf einer gefälschten Plakette bis hin zum Erwerb einer Blanko-Plakette sind verschiedene Situationen vorstellbar. Beides ist im regulären Handel nicht möglich. Eine genaue Prüfung der Unterlagen findet überall statt. Schließlich könnte die Werkstatt ihrerseits in erhebliche rechtliche Schwierigkeiten geraten, wenn herauskäme, dass sie falsche Plaketten ausgibt.

Leere Umweltplaketten, in die Sie selber das Kennzeichen des Fahrzeugs eintragen können, werden ebenfalls nicht von seriösen Händlern zum Kauf angeboten. Wird Ihnen eine diese Betrugsmöglichkeiten angeboten, ist das für Sie als Verbraucher ein unmittelbarer Indikator für einen unseriösen Händler. Auf ihn sollten Sie nicht hereinfallen.

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So erhalten Sie eine Befreiung 

Falls Sie für Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten und es nicht in die Kategorien fällt, für die es grundsätzliche Ausnahmen gibt, haben Sie die Möglichkeit, eine individuelle Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dazu müssen Sie nachweisen, dass es für Ihr Fahrzeug keine Nachrüstoptionen gibt, die die Einstufung verbessern würden. Als Gründe für die Befreiung gelten, wenn Sie in einer Umweltzone wohnhaft sind oder als Unternehmer dort ihren Unternehmenssitz haben. Sie also darauf angewiesen sind, mit dem Fahrzeug in die Umweltzone einfahren zu dürfen. Außerdem können Sie eine Befreiung erhalten, wenn Sie die Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern versorgen.

Die Ausnahmegenehmigung ist jeweils für maximal ein Jahr gültig und mit Bearbeitungskosten verbunden. Welche das sind, hängt, vom Zweck ab: Ein Gewerbetreibender muss mehr zahlen als eine Privatperson. Außerdem spielt es eine Rolle, wie lange die Befreiung gelten soll. Die Kommunen unterscheiden häufig zwischen einer 6- und einer 12-monatigen Ausstellung. Personen, die als soziale Härtefälle eingestuft werden, zahlen einen stark vergünstigten Betrag. Ist die Ausnahmegenehmigung ausgelaufen, besteht die Möglichkeit, diese zu verlängern. Mit der Befreiung können Sie in die jeweilige Umweltzone einfahren, ohne eine Plakette anbringen zu müssen. Sie gilt aber nicht grundsätzlich für alle Umweltzonen in deutschen Städten.

Die Kosten für die Ausstellung der Befreiung sind in den Kommunen und Landkreisen unterschiedlich. Sie bewegen sich im Rahmen zwischen 10 Euro für Härtefälle und 200 Euro für die gewerbliche Nutzung.

Wie effektiv ist die grüne Umweltplakette? 

Umweltzonen sollen die Luftqualität in stark befahrenen Innenstädten verbessern.
Umweltplaketten sollen das Ziel erfüllen, dass durch Durchfahrtsbeschränkungen die Luftqualität in deutschen Innenstädten verbessern werden soll. Schließlich dürfen Fahrzeuge mit einer hohen Emission von Schadstoffen gar nicht mehr in die Umweltzonen einfahren. Der Allgemeine Deutsche Automobil Club (ADAC) kritisiert dieses Vorgehen. Er sieht in erster Linie eine Mobilitätseinschränkung für manche Autofahrer. Untersuchungen hätten gezeigt, dass sich die Luft nicht verbessert hätte, so der Verein.

Deswegen spricht er sich gegen eine Ausweitung der Umweltzonen aus. Er findet, dass die Luft durch andere Maßnahmen effektiver verbessert werden könnte. Er fordert eine Nachrüstung von Filtern für Dieselfahrzeuge, Schiffen und Baumaschinen. Weiterhin macht er sich für einen attraktiven Nahverkehr stark. Wenn dieser attraktiv und ökologisch sei, würden mehr Menschen vom motorisierten Individualverkehr auf ihn umsteigen, was die Luftqualität nachhaltig verbesserten würde.

Dieser Annahme widerspricht allerdings die Stadt Berlin, die 2017 eine Langzeituntersuchung vorgestellt hat. Demnach war es in der Bundeshauptstadt so, dass die verkehrsbedingte Feinstaubentwicklung seit der Einrichtung der Umweltzone spürbar abgenommen hat. Diese Entwicklung sei zwar durch meteorologische Faktoren begünstigt worden, doch insgesamt sei positive Beitrag der Umweltzone nicht zu vernachlässigen.

Es gibt einige Untersuchungen, die entweder die Meinung der einen oder der andern Seite unter Beweis stellen. Möglicherweise wird sich erst durch zahlreiche Langzeitbeobachtungen feststellen lassen, welchen Einfluss die Umweltzonen wirklich auf die Qualität der Luft haben. Da es diese Zonen allerdings inzwischen in einigen europäischen Ländern gibt, sollte grundsätzlich von einer positiven Wirkung angenommen werden. Allerdings soll auch die Kritik des ADAC nicht unerwähnt bleiben.

Künftig kann es durchaus dazu kommen, dass eine erforderliche Plakette darüber entscheidet, in welche Stadt wir in Urlaub fahren. Als ungerecht wird außerdem empfunden, dass Pkw-Fahrer von dieser Regelung betroffen sind, Motorradfahrer jedoch nicht. Denn die Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit vier Rädern. Die politische Dimension in der Debatte um die Plakette wird in Zukunft sicherlich noch mehr zunehmen. Vielleicht ist es eines Tages sogar möglich, dass die Definitionen der verschiedenen Länder vereinheitlicht werden. Dann könnte ein Verkehrsteilnehmer mit nur einer Plakette auch im Ausland in die Umweltzonen einfahren.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!                                    

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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