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Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Strafe droht?

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Geschwindigkeitsüberschreitung – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Geschwindigkeitsüberschreitung: Welche Strafe droht?

Der Motorradfahrer hatte es wirklich eilig – offenbar so eilig, dass er den Blitzer am Straßenrand nicht sah, der ihn im März 2010 an einem Donnerstagnachmittag gegen 15.30 Uhr innerorts mit 132 km/h erwischte. Knapp zwei Kilometer weiter wurde er außerorts mit 90 km/h in einem Bereich mit Tempo-50-Begrenzung erneut geblitzt, dort belief sich die Geschwindigkeitsüberschreitung also auf 40 km/h. Bis zum Oberlandesgericht Hamm klagte der Biker, um die beiden Verkehrsverstöße als einen einzigen bewerten zu lassen. Ohne Chance: Die Tempoüberschreitungen sind jeweils gesondert zu ahnen – selbst dann, wenn die Fallen einige Minuten nacheinander zuschnappen und zwischen den Stationen verschiedene Tempolimits gelten (Az.: III-3 RBs 248/11). Einen Freibrief für ungebremstes Weiterrasen gibt es für geblitzte Temposünder also nicht. 1400 Euro Bußgeld, zwei Monate Fahrverbot und stattliche sieben Punkte in Flensburg fing sich der Biker damals ein.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
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Schlimme Unfallfolgen von Geschwindigkeitsüberschreitungen

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben Unfälle, die durch nicht angepasste Geschwindigkeit verursacht wurden, die schlimmsten Folgen: 2017 gab es 24 Tote je 1000 Unfälle mit Personenschaden. Überdurchschnittlich hoch war laut Statistik auch die Schwerverletztenzahl mit 336 je 1000 Unfälle mit Personenschaden. Insgesamt fanden im Jahr 2017 1077 Menschen den Tod bei Geschwindigkeitsunfällen, verletzt wurden 60079 Menschen. Fast jeder Dritte (34 Prozent) aller Menschen, die im Straßenverkehr zu Tode kamen, starben bei Unfällen mit nicht angepasster Geschwindigkeit.

Verkehrsunfall auf der Landstraße wegen einem verkehrsfremden Eingriff.
Schwerer Verkehrsunfall in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung.

Ich bin innerorts zu schnell gefahren – was kostet mich das?

  • Autofahrer, die mit bis zu 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs sind, werden mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro bestraft. Die Staffelung: 10 km/h zu schnell – 15 Euro Bußgeld, 11 bis 15 km/h zu schnell – 25 Euro, 16 bis 20 km/h zu schnell – 35 Euro.
  • Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften um 21 bis 30 km/h überschreitet, den erwarten 80 beziehungsweise 100 Euro Geldstrafe und zudem ein Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister. Ein einmonatiges Fahrverbot ist möglich, wenn der Autofahrer innerhalb eines Jahres bereits einmal mit einer gravierenden Temposünde erwischt wurde (mindestens 26 km/h zu schnell).
  • Fahrverbote droht der Gesetzgeber allen Verkehrsteilnehmern an, die noch schneller durch Dörfer und Städte brettern. Zwischen 31-40 km/h sind es 160 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Zwischen 41-50 km/h steigt die Strafe auf 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Wer 51-60 km/h zu schnell fährt, zahlt 280 Euro, erhält zwei Punkte in Flensburg und zwei Monate Fahrverbot. Jeweils ein Vierteljahr auf den Führerschein verzichten müssen alle, die zwischen 61-70 km/h (plus 480 Euro Bußgeld und zwei Punkte) oder mehr als 70 km/h (plus 680 Euro Bußgeld und zwei Punkte) zu schnell sind.
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Ich bin außerorts zu schnell gefahren – was kostet mich das?

Die schrittweise Erhöhung der Strafen außerorts ist identisch mit der Systematik innerorts. Sie sind geringfügig niedriger, was aber nicht zu der falschen Schlussfolgerung führen sollte, dass Regelverstöße nicht minder rigoros geahndet werden.

  • Autofahrer, die bis zu 20 km/h zu viel auf dem Tacho haben, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 30 Eurorechnen. Die konkrete Staffelung: 10 km/h zu schnell – zehn Euro, 11 bis 15 km/h 20 Euro, 16 bis 20 km/h – 30 Euro.
  • Im Bereich zwischen 21 und 40 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung werden Geldbußen in Höhe von bis zu 120 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. 26-30 km/h zu schnell kosten 80 Euro und einen Punkt31-40 km/h zu schnell 120 Euro und einen Punkt. Einmonatige Fahrverbote können verhängt werden, wenn der Autofahrer innerhalb eines Jahres bereits einmal mit einer gravierenden Temposünde erwischt wurde (mindestens 26 km/h zu schnell).
  • Wer mit mehr als 41 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit durch die Landschaft rast und geblitzt wird, den erwarten hohe Geldstrafen, in jedem Fall zwei Punkte in Flensburg und Fahrverbote. Die Staffelung beginnt bei 160 Euro und einem Monat Fahrverbot. Im Bereich 51-60 km/h sind es 240 Euro und ein Monat Fahrverbot. Bei 61-70 km/h sind es 440 Euro und zwei Monate Fahrverbot. Wer mehr als 70 km/h zu schnell unterwegs ist, wird mit 600 Euro Bußgeld und einem Vierteljahr Führerscheinentzugbestraft.

Was wird härter bestraft?

Fußgänger, Radfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sind in geschlossenen Ortschaften häufiger unterwegs als auf dem Land. Die Gefahr von Unfällen in Dörfern und Städten ist wesentlich größer. Der Verkehr ist dichter. Autofahrer sollten langsamer fahren, damit sie rechtzeitig bremsen können, wenn ein Hindernis auftaucht. Wer dies ignoriert und zu schnell fährt, reagiert unter Umständen zu spät, wenn zum Beispiel ein Kind über die Straße rennt. Bei Tempo 50 kann ein Fahrzeug mit vergleichsweise geringem Bremsweg gestoppt werden. Der Bremsweg ist bei höherem Tempo bedeutend länger, was oft unterschätzt wird.

Deshalb wird dieser Verstoß härter bestraft, als wenn die Tempoüberschreitung auf einer Landes- oder Bundesstraße außerhalb der geschlossenen Bebauung erfolgt. Dort sind die Straßen in der Regel besser einsehbar. Radfahrer haben im besten Fall einen abgetrennten Radweg, auf dem sie sicher unterwegs sind. Fußgänger trifft man eigentlich nicht an, wobei man damit trotzdem jederzeit rechnen muss. Gerade leere Straßen und Strecken ohne Kurven verlocken dazu, das Gaspedal durchzudrücken.

Mehrfache Strafen bei Fahrlässigkeit

Mit dem Bußgeldkatalog für zu schnelles Fahren ist die Strafpalette noch lange nicht abgedeckt. Verletzt der Temposünder weitere Straßenverkehrsregeln fahrlässig, drohen weitere BußgelderPunkte in Flensburg und auch Fahrverbote. Auch mehrfache Strafen sind möglich, wenn es mehrfache Verstöße gegeben hat. Typische Beispiele sind zu dichtes Auffahren oder das Ignorieren von Vorfahrtsregelungen beziehungsweise Ampeln.

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Geschwindigkeitsüberschreitung in der „30 Zone“ – was nun?

Vor allem in Wohngebieten werden ganze Straßenzüge als „30 Zone“ ausgewiesen, um die Sicherheit für Anwohner zu erhöhen und die Lärmbelastung zu senken. Der Gesetzgeber legt hier keine anderen Maßstäbe an: Für ihn ist es nur entscheidend, ob Sie mit Ihrem Auto innerorts oder außerorts zu schnell unterwegs waren. Wer allerdings in einer verkehrsberuhigten 30er-Zone mit Tempo 50 geblitzt wird, muss nach dem Bußgeldkatalog mit höheren Strafen rechnen. Noch größere Vorsicht ist geboten, wenn die Geschwindigkeit in einer 20er-Zonekontrolliert wird, zum Beispiel in einer Innenstadt mit angrenzender Fußgängerzone: Allzu forsches Fahren an diesen Stellen kann zu einer schmerzhaften Geldbuße bis hin zu einem einmonatigen Fahrverbot führen.

Wie schnell darf ich auf der Autobahn fahren?

Viele Streckenabschnitte sind von der Geschwindigkeit her nicht reglementiert – deshalb sind die deutschen Autobahnen europaweit so beliebt. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Tempolimit gibt es nicht. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h – was aber lediglich eine Empfehlung ist. Beschränkungen werden mit den bekannten Verkehrsschildern angekündigt – schwarze Zahl auf weißem Grund im roten Kreis. Diese Angaben sind maßgeblich, wenn an Autobahnen geblitzt wird.

Was ist bei Tempobegrenzungen an Baustellen zu beachten?

100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg sind mindestens fällig, wer zu schnell oder unangepasst in einen Baustellenbereich fährt und dort erwischt wird. Denn eine Baustelle ist eine angekündigte Gefahrenstelle. Die Bewertung des Verstoßes hängt davon ab, ob man innerorts oder außerorts zu schnell gefahren ist. Auf Autobahnbaustellen ist der Kontrolldruck nach einer Reihe von schweren Unfällen mit Todesopfern erhöht worden.

Welche Strafen können bei speziellen Verkehrssituationen drohen?

In verkehrsberuhigten Bereichen gilt Schrittgeschwindigkeit. Wer diese nicht einhält, aber auch nicht mehr als 10 km/h zu schnell war, wird mit 20 Euro zur Kasse gebeten. Wesentlich teurer wird es für Verkehrsteilnehmer, die an einem Bahnübergang, bei besonderen Verhältnissen auf Straßen oder bei schlechten Sichtverhältnissen zu schnell fahren: 100 Euro und ein Punkt in Flensburg sieht der Bußgeldkatalog hierfür vor, bei einer zusätzlichen Gefährdung sind es 120 Euro, bei einer zusätzlichen Sachbeschädigung 145 Euro, jeweils mit einem obligatorischen Punkt. Wer mit zu hohem Tempo, mangelnder Bremsbereitschaft oder ungenügendem Seitenabstand Verkehrsteilnehmer wie Kinder, Hilfsbedürftige oder Ältere gefährdet, muss mit 80 Euro Geldbuße und einem Punkt rechnen. Wer den Verkehrsfluss behindert, weil er ohne triftigen Grund zu langsam fährt, kann zu 20 Euro Geldstrafe verdonnert werden. Mit 75 Euro Buße inklusive einem Punkt muss rechnen, wer ein Radarwarn- oder Laserstörgerät betreibt beziehungsweise betriebsbereit mit sich führt. Das Gerät wird natürlich beschlagnahmt und vernichtet. Die Straßenverkehrsordnung regelt, wie schnell man bei Sichtweiten von weniger als 50 Meter fahren darf – nicht schneller als 50 km/h.

Was gilt bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von Autos mit Anhängern?

Grundsätzlich definiert die Straßenverkehrsordnung die Höchstgeschwindigkeit für Autos mit Anhänger. Das Gespann darf demnach nur mit höchstens 80 km/h unterwegs sein. Der Halter kann jedoch eine Plakette beantragen, die ihm das Fahren mit Tempo 100 erlaubt. Dafür muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. Gleichwohl gilt, dass auf Temposünder empfindliche Strafen zukommen, sollten sie geblitzt und deutlich zu schnell gewesen sein. Neben einer hohen Geldbuße ist dies schon bei einer Überschreitung von 16-20 km/h innerorts ein Punkt in Flensburg und bei 26-30 km/h zusätzlich ein einmonatiges Fahrverbot. Außerorts droht ebenfalls ab einer Überschreitung von 16-20 km/h ein Punkt und ab 31-40 km/h zwei Punkte und ein Monat Führerscheinentzug.

Für Lkw-Fahrer, die einen 3,5 Tonnen schweren Laster lenken, gibt es nicht nur spezielle Regelungen, was die einzuhaltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen angeht. Das Strafmaß wir auch anhand eines eigenen Bußgeldkatalogs ermittelt. Denn Laster können schließlich im Gegensatz zu Pkw erheblich mehr Schaden anrichten, wenn sie zu schnell fahren und dadurch einen Unfall verursachen. Ist ein Lkw zum Beispiel 16 km/h zu schnell, drohen dem Fahrer 80 Euro Geldbuße und ein Punkt in Flensburg. Außerorts dürfen sie nicht schneller als 100 km/h fahren, mit Ausnahme von Autobahnen. Verstöße werden mit hohen Geldbußen, Punkten in Flensburg und Fahrverboten geahndet. Für schwerere Laster liegt die Tempo-Obergrenze außerorts bei 80 km/, auch auf Autobahnen.

Verliere ich nach einem Unfall meinen Versicherungsschutz?

Wer zu schnell unterwegs war und dadurch einen Unfall verursacht, muss sich auf zusätzliche Probleme mit seiner Versicherung einstellen, da diese in der Regel von grober Fahrlässigkeit ausgehen wird. Sie kann die Leistung kürzen oder im schlimmsten Fall die Übernahme des Versicherungsschutzes verweigern. Mit einer anteiligen Kürzung bei grober Fahrlässigkeit ist bei einer Vollkaskoversicherung zu rechnen. Für die Fremdschäden tritt zwar die Kfz-Haftpflichtversicherung ein, doch nach der Regulierung des Schadens könnte sie Regress fordern. Dies könnten bis zu 5000 Euro sein.

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Was muss man über Blitzer wissen?

Die Verkehrspolizei setzt bei der Überwachung der Geschwindigkeit im Verkehr auf zwei Strategien, die verkehrspädagogisch begründet sind. Stationäre und mobile Blitzer stehen häufig an Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen. Das sollte Autofahrer sensibilisieren, dort künftig die zulässige Höchstgeschwindigkeit einzuhalten – spätestens dann, wenn einmal ein leuchtend greller Blitz aufflammte. Hinzu kommen mobile Messungen, mit denen jederzeit gerechnet werden muss. Schließlich geht es nicht nur darum, an bestimmten Stellen das Tempolimit einzuhalten. Oft sind diese mobilen Messungen auch mit größeren Kontrollen der Polizei verbunden.

Technisch gesehen kann von einer starken Wandlung der eingesetzten Geräte gesprochen werden. Früher standen oft klobige Radarmessgeräte am Straßenrand, die mit etwas Glück schon von weitem zu erkennen waren. Heute setzen die Behörden eher auf Lichtschranken, Induktionsschleifen und Piezomessgeräte. Eingesetzt werden auch verstärkt Laser-Blitzer. Sie messen genauer – und sind nicht mehr so leicht zu entdecken.

Ich habe den Führerschein erst auf Probe – verliere ich ihn wieder?

Bis zu einer Geldbuße von 60 Euro gelten die identischen Regeln wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer, die bei überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden. Wer eine höhere Strafe aufgebrummt bekommt oder durch sein Verhalten den Verkehr grob fahrlässig gefährdet hat, muss sich auf eine Verlängerung der Probezeit von zwei Jahren einstellen. „A-Verstoß“ nennen Verkehrsexperten eine Tempoüberschreitung von 20 km/h und mehr – diese wird hart sanktioniert: Verlängerung der Probezeit, ein Punkt in Flensburg und die Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar. Diese Regeln gelten identisch für Begleitetes Fahren beziehungsweise für den Führerschein mit 17.

Was muss ich über den Toleranzwert wissen?

Das ist ein festgelegter Wert, der von Behördenseite bei jeder Messung abgezogen wird, weil kein Blitzer zu 100 Prozent perfekt arbeitet. Bei Radarfallen sowie Laser- und Lichtschranken liegt die Toleranz bei 3 km/h, bei einem Tempo von bis zu 100 km/h. Liegt die gemessene Geschwindigkeit über 100 km/h, werden 3 Prozent des gemessenen Wertes abgezogen. Bei Messungen durch mobile Streifen ist der Toleranzwert bei 5 Prozentangesetzt, mindestens aber bei 5 km/h. Hinzu kommt eine weitere Toleranz, weil der Tachometer in der Regel eine etwas höhere Geschwindigkeit anzeigt, als tatsächlich gefahren wird.

Wann genau muss ich bei Geschwindigkeitsüberschreitung den Führerschein abgeben?

Wenn es am Straßenrand geblitzt hat, ist der Führerschein nicht automatisch futsch. Weder mobile Streifen noch Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsmessung ziehen die Fahrerlaubnis ein. Dies kann erst im späteren Verfahrensverlauf geschehen, wenn die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit behördlich festgestellt wurde. Aber auch dann gibt es noch Spielraum: Autofahrer, die erstmals mit einem Fahrverbot konfrontiert sind, haben bis zu vier Monate Aufschub, bevor sie ihren Führerschein abgeben müssen.

Ich war schon wieder zu schnell – droht jetzt ein Fahrverbot?

Wiederholungstäter haben nichts zu lachen: Wer als verurteilter Temposünder innerhalb von einem Jahr ein weiteres Mal einer Geschwindigkeitsüberschreitung überführt wird, der kann damit rechnen, dass die Behörde direkt ein einmonatiges Fahrverbot verhängt oder eine bereits verhängte Sperrfrist um mindestens einen weiteren Monat verlängert. Konkret: Wer mehr als 26 km/h zu schnell war und geblitzt wurde und danach innerhalb der zwölf folgenden Monaten nochmals wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aktenkundig wird, dem ist das Fahrverbot so gut wie sicher. Die Behörde geht in so einem Fall von einem beharrlichen beziehungsweise einem groben Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung aus, was in der Regel mit einem höheren Strafmaß geahndet wird.

Sollte ich nicht grundsätzlich langsamer fahren als erlaubt?

Das hört sich zunächst sinnvoll an, um eine Geschwindigkeitsüberschreitung auszuschließen, kommt aber immer auf die Verkehrssituation an. Der übrige Verkehr darf weder behindert noch gefährdet werden. Das ist in der Straßenverkehrsordnung festgehalten. Nur wenn dies ausgeschlossen werden kann, darf man langsamer als die zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren. Typischerweise ist dies auf relativ freien Autobahnen möglich: Man muss ja nicht immer mit dem Bleifuß auf dem Gaspedal auf der linken Spur rasen, sondern kann auf der rechten Spur ganz entspannt fahren, um eine Geschwindigkeitsübertretung zu vermeiden.

Wann sollte ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen?

Behördenpost im Briefkasten muss grundsätzlich nichts Schlechtes bedeuten. Wenn auf dem amtlichen Schreiben aber auch ein mehr oder weniger unvorteilhaftes Bild des Adressaten zu sehen ist, sollte man kurz innehalten. Zunächst gilt es, den Bußgeldbescheid ganz genau zu prüfen, denn auch Behörden können Fehler unterlaufen. Dann empfiehlt sich ein Blick auf das fällige Strafgeld. Bezahlt man es lieber zähneknirschend vor Ablauf der gesetzten Frist, weil es nur ein Verwarnungsgeld für eine Geschwindigkeitsübertretung ist – oder legt man Einspruch ein? Entscheidend sind die Höhe des Bußgeldes, die bereits angesammelte Zahl der Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und die Frage, ob ein Führerscheinentzug droht.

Wer für seine berufliche Tätigkeit auf den Führerschein angewiesen ist, könnte durch ein Fahrverbot in seiner wirtschaftlichen Existenz bedroht sein. Dann muss man das Strafmaß mit den Kosten eines Widerspruchsverfahrens vergleichen. Eine Rechtsschutzversicherung zeigt in einem solchen Fall ihren Nutzen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt erläutert die Rechtslage und schätzt die Erfolgschancen ab. Er bespricht die beste Strategie, leitet weitere Schritte ein und kann unter Umständen auch auf die frühzeitige Erledigung des Falls hinwirken.

Vor allem, wenn man ungerechtfertigt beschuldigt wird, ist es ratsam, seine Interessen durch einen Fachanwalt wahren zu lassen. Dieser kann Einsicht in Ermittlungsakten nehmen, was einer Privatperson verwehrt ist. Ganz wichtig: Ein Einspruch muss bis spätestens zwei Wochen nach dem Erhalt des Bußgeldbescheids erfolgen, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch muss schriftlich bei der zuständigen Bußgeldbehörde eingehen.

Zum Überweisen des Betrags wird eine Frist gesetzt. Versäumt der Zahler diese, eröffnen die Behörden ein Bußgeldverfahren. Dies verteuert das Ganze, denn zur Strafe werden noch Gebühren in Höhe von 28,50 Euro zusätzlich erhoben.

Es kann vorkommen, dass ein Blitzgerät von einem Gutachter untersucht wird. Konkret wird dann die ordnungsgemäße Eichung und das Einhalten des Mindestabstands zum Verkehrszeichen überprüft. Allerdings muss der Auftraggeber meist selbst die Kosten tragen, wenn er ein solches Gutachten anfordert.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf) und steht Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie ihn einfach unter Telefon 030 8860303 oder über das Kontaktformular!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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