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Die Führerscheinklassen im Überblick 

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Welche Voraussetzungen gibt es, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten?

Führerschein mit 17.
Der Führerschein der Klasse B kann bereits mit 17 Jahren als begleitetes Fahren erlangt werden.

Für die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen existieren verschiedene Mindestalter. Weiterhin muss fast immer eine theoretische und praktische Prüfung nach einem standardisierten Unterricht abgelegt werden. In einigen Fahrerlaubnisklassen sind andere bereits integriert, sodass nicht für jede eine Prüfung absolviert werden muss. Andererseits ist für manche Fahrerlaubnisklassen ein anderer vorher bestandener Führerschein Voraussetzung.

Ein Sehtest und ein Erste-Hilfe-Kurs gehören ebenfalls zu den häufigen Voraussetzungen. Zudem darf der Fahrer nicht vom Erwerb einer Fahrerlaubnis ausgeschlossen sein. Ein solcher Ausschluss kann beispielsweise Folge einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis, einer Trunkenheitsfahrt oder eine Straftat mit dem Kraftfahrzeug sein und wird in einem Strafurteil verhängt.

Gibt es ein Mindest- und ein Höchstalter für die Fahrerlaubnis?

Für alle Führerscheinklassen gibt es ein spezifisches Mindestalter: Am frühsten darf man den Mofaführerschein machen, der bereits mit 15 Jahren möglich ist. Ab 16 Jahren sind die Führerscheinklassen AM, A1, M, L und T möglich. Wer 17 Jahre alt ist darf unter bestimmten Bedingungen („begleitetes Fahren“) Kraftfahrzeuge der Führerscheinklasse B und BE bewegen, ab 18 ohne Begleitperson.

LKWs der Führerscheinklassen C, CE, D1 und D1E dürfen ab 18 Jahren gefahren werden, allerdings nur im Inland und innerhalb eines Ausbildungsverhältnis. Ansonsten gilt ein Mindestalter von 21 Jahren, der bei den Klassen D1 und D1E allerdings entfällt, wenn die Ausbildung erfolgreich absolviert wurde. Besonders komplex wird es bei den Führerscheinklassen D und DE.

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Wie oft muss ein Führerschein erneuert werden?

Führerscheine müssen grundsätzlich alle 15 Jahre erneuert werden. Wer einen Führerschein besitzt, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, hat allerdings bis 2033 Zeit, ihn erstmals erneuern zu lassen. Durch die regelmäßige Erneuerung, die durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie eingeführt wurde, soll die Fälschungssicherheit erhöht werden. Grundsätzlich wird der Führerschein mit den selben Daten ausgestellt, die der alte enthielt, ohne dass Prüfungen erneut absolviert werden müssen. Eine Ausnahme sind bestimmte Führerscheinklassen, für die wie vorher regelmäßig Erneuerung vorgesehen sind.

Übersicht über aktuelle Führerscheinklassen und ihre Bedeutung

Für bestimmte Fahrzeuge müssen zusätzliche Führerscheinklassen erlangt werden.

Aktuell gibt es folgende Führerscheinklassen bei Neuvergabe einer Fahrerlaubnis.

  • Führerscheinklasse: Kraftfahrzeugtyp
  • AM: Zwei-, dreirädrige sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und -räder bis 45 km/h
  • A1: Motorisierte Zweiräder mit bis zu 125 ccm Hubraum, bis zu 11 kW Leistung und einem Leistungsgewicht von maximal 0,1 kW/Kg
  • A2: Motorisierte Zweiräder bis 35 kW Leistung, Ausgangsleistung vor Drosselung: max. 70 kW
  • A: Krafträder ohne Beschränkungen sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • B: Kraftfahrzeuge, zulässiges Gesamtgewicht bis 3.500 kg
  • B17: Wie B, allerdings ab 17 Jahre mit sogenanntem „Begleitetem Fahren“
  • Ergänzung B96: Ergänzung zu B für Fahrzeuge mit Anhänger, die insgesamt ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis 4.250 kg besitzen, keine eigenständige Fahrerlaubnisklasse
  • BE: Kombination Fahrzeuge Klasse B und Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 bis 3.500 kg
  • C1: Kraftfahrzeuge wie kleine LKW mit einer Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 7.500 kg
  • C1E: C1 zuzüglich Anhänger über 750 kg sowie B zuzüglich Anhänger über 3.500 kg
  • C: Kraftfahrzeuge mit über 3.500 kg Gesamtmasse
  • CE: C zuzüglich Anhänger über 750 kg
  • D1: Fahrzeuge (meist Busse) bis 8 m Länge, welche 8 bis 16 Personen sowie einem Fahrer Platz bietet
  • D1E: D1 zuzüglich einem Anhänger über 750 kg
  • D: Kraftfahrzeuge, die mehr als 8 Personen sowie einen Fahrer befördern können
  • DE: Klasse D zuzüglich Anhänger über 750 kg
  • L: Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Flurförderfahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und ähnliches bis 25 km/h
  • T: Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, Futtermischwagen und andere Flurförderfahrzeuge bis 40 km/h
  • Quad-Führerschein: Vierrädiges Kraftfahrzeug mit Sitzbank
  • Mofa-Führerschein: Einspurige, Fahrräder mit Hilfsmotor, die keine Tretkurbeln besitzen, grundsätzliche Höchstgeschwindigkeit: max. 25 km/h
  • Personenbeförderungsschein: Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxi, Bus, Krankentransporter & ähnlichem

Welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis bewegt werden dürfen

Für die meisten Fahrzeuge benötigt man einen Führerschein der entsprechenden Klasse.

Ohne Fahrerlaubnis dürfen land- und forstwirtschaftliche Maschinen gefahren werden, sofern sie nicht schneller als 6 km/h erreichen. Dazu zählen beispielsweise Stapler und Arbeitsmaschinen. Zug- und Arbeitsmaschinen mit nur einer Achse, die über Holme gelenkt werden, zählen ebenso dazu.

Krankenfahrstühle mit Elektroantrieb sind ebenfalls unter bestimmten Bedingungen ohne Fahrerlaubnis nutzbar. Dafür dürfen sie leer nicht mehr als 300 KG inklusive Batterien wiegen, eine maximale Gesamtmasse von 500 KG nicht überschreiten und nicht schneller als 15 km/h sein. Zudem darf der Fahrstuhl höchstens 110 cm breit sein.

Alte und neue Führerscheinklasse

Hier eine Übersicht, welche alte Fahrerlaubnisklassen die heutigen einschließen.

  • Alte Führerscheinklasse – Neue Führerscheinklasse
  • 1 – A
  • 1a – A2
  • 1b – A1
  • 2 – C, CE oder D, DE, D1, D1E (je nach Gesamtgewicht und Beförderung)
  • 3 – B, BE, C1, C1E oder D, DE, D1, D1E (je nach Gesamtgewicht und Beförderung)
  • 4 – AM
  • 5 – L

Führerscheinklasse B, BE, B96 und B17: Autos und Kleintransporter

Die mit etwa 70 % am weit verbreitesten Führerscheinklasse ist Fahrerlaubnis Klasse B sowie die damit verbundenen B17, B96 und BE. Fahrer ab 18 Jahren erlaubt der Führerschein Klasse B das Führen von mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 3.500 KG. Dieses darf Platz für maximal 8 Personen (zuzüglich Fahrer) bieten. Angebracht werden dürfen grundsätzlich Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 KG.

Wer Autos und Kleintransporter mit einem schwereren Anhänger fahren möchte, benötigt den Führerschein BE. Dies ermöglicht die Nutzung von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen. Eine andere Möglichkeit ist die Erweiterung B96 für die Führerschein Klasse B. Dies ermöglicht die Nutzung eines Anhängers bis 750 KG und ein zulässiges Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 4,25 Tonnen. Beliebt ist dies beispielsweise für kleine bis mittlere Wohnwagen. Wer einen über 3,5 Tonnen schweren Anhänger nutzen möchte, benötigt einen LKW-Führerschein.

Der Feuerwehrführerschein

In einigen Ländern wie Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gibt es eine Ausnahmegenehmigung für Fahrer bei der Freiwilligen Feuerwehr, bei anerkannten Rettungsdiensten, beim Technischen Hilfswerk und bei sonstigen Einheiten des Katastrophenschutz. Wer den Führerschein der Klasse B seit mindestens zwei Jahren besitzt, eine praktische Einweisung erhalten hat und eine praktische Prüfung bestanden hat, darf Einsatzfahrzeuge seiner Organisation mit einem Gesamtgewicht von bis zu 4,75 Tonnen inklusive Anhänger führen. Dabei darf sowohl das Fahrzeug wie auch der Anhänger mehr wiegen, sofern das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird. Dieser sogenannte Feuerwehrführerschein wurde nötig, weil es zu wenig Einsatzpersonal mit einem entsprechenden LKW-Führerschein gibt.

Begleitetes Fahren ab 17

Durch begleitetes Fahren ab 17 stehen Fahranfänger noch unter Beobachtung der Eltern.

Wer bereits mit 17 Jahren einen Führerschein Klasse B, BE oder B96 machen möchte, kann dies in Deutschland ebenfalls tun und darf dann begleitet fahren. Die Begleitperson muss dabei allerdings strenge Kriterien erfüllen:

  • Mindestalter: 30
  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Füherscheinklasse B oder 3
  • maximal 1 Punkt in der Verkehrssünderdaten

Die mengenmäßig nicht begrenzten Personen werden entsprechend geprüft und müssen bei der Antragsstellung namentlich angegeben werden sowie ihr Einverständnis erteilen. Wer als Begleitperson dabei ist, muss weniger als 0,5 Promille Blutalkoholpegel haben und darf nicht unter Drogen stehen. Zudem muss dieser den Führerschein mitführen. Als deutsches Sondermodell ist das begleitete Fahren im Ausland mit Ausnahme von Österreich nicht gestattet.

Integrierte Klassen

Bei der Führerscheinklasse B sind die Klassen AM und L integriert.

Unterricht und Prüfung für das Erreichen der Fahrerlaubnis Klasse B

Um den Führerschein Klasse B zu erhalten, muss ein umfangreicher Unterricht absolviert werden. Dieser teilt sich in einen theoretischen Unterricht, der 12 Stunden Grundstoff sowie zwei Stunden klassenspezifischen Stoffs enthält. Der Test umfasst 30 Fragen, wobei maximal 10 Fehlerpunkte gestattet sind. Je nach Schwierigkeit der Frage gibt es einen oder mehrere Fehlerpunkte.

Die Fahrpraxis in der Fahrschule ist ebenfalls standardisiert. Es sind 12 Fahrstunden notwendig, darunter drei Stunden Fahrt bei Nacht, vier Stunden Fahrt auf der Autobahn sowie fünf Stunden Überlandfahrt. Daneben gibt es meist noch die selbe Anzahl an Fahrstunden in der Stadt, bei dem neben dem Fahren im dichten Verkehr das Einparken, Wenden, Anfahren und Lenken intensiviert gelernt werden. Es schließt sich ein praktischer Test mit einer Dauer von etwa 45 Minuten an.

Zweirädrig unterwegs: Mofa-Führerschein, AM, A2, A1 und A

Wer lieber auf zwei Rädern unterwegs ist, ist in der Kategorie Mofa-Führerschein und den Fahrerlaubnisklassen AM bis A richtig.

Mofa-Führerschein

Auch Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sogenannte Mofas fahren.

Der Mofa-Führerschein, der im Sinne des Fahrerlaubnisrechts keine Führerscheinklasse ist, ist eine deutsche Erfindung und weltweit fast einmalig. Es ermöglicht Jugendlichen das Fahren von Fahrrädern mit Hilfsmotoren, sogenannten Motorfahrrädern oder kurz Mofas. Dieses wird wie folgt definiert:

  • Fahrrad, also einspuriges, leichtes Fahrzeug ohne Tretkurbeln
  • enthält einen Hilfsmotor
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Ein Elektro-Fahrrad fällt nicht unter die Mofa-Definition.

Bereits mit 15 Jahren ist der sogenannte Mofa-Führerschein möglich. Wer sein kleines Geschwisterchen unter 7 Jahren mitnehmen möchte, muss bis zum vollendeten 16. Lebensjahr warten. Jede andere Fahrerlaubnisklasse erlaubt ebenfalls zum Fahren von Mofas. Wer vor dem 1. April 1965 geboren wurde, benötigt keine Mofa-Prüfbescheinigung. Hintergrund ist, dass der Mofa-Führerschein erst zum 1. April 1980 eingeführt wurde. Ältere Fahrer fallen damit unter einen Besitzschutz.

Die Ausbildung besteht aus mindestens sechs Doppelstunden theoretischen Unterrichts sowie einer Doppelstunde praktischen Unterrichts. Im Gegensatz zu anderen Fahrerlaubnisklassen ist nur eine theoretische, aber keine praktische Prüfung notwendig. Für die Fahrt mit einem Mofa gilt übrigens grundsätzlich Helmpflicht. Eine Ausnahme sind Leichtkrafträder, die nicht schneller als 20 km/h werden können.

AM: Führerschein für Roller und Co.

Wer mit 16 etwas flotter unterwegs sein möchte, kann auf den Führerschein AM setzen. Am meisten wird dieser für einspurige, zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h genutzt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge, Räder mit Beiwagen sowie zweispurige, vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 350 KG Leergewicht ohne Batterien, die ebenfalls nicht schneller werden können, fallen ebenso darunter. Die Leistung ist generell auf 4 KW begrenzt. Ein Verbrennungsmotor darf zudem ein Hubraum von maximal 50 ccm aufweisen. Beispiele für Fahrzeuge, die mit der Klasse AM gefahren werden dürfen, sind Roller, Trikes und MiniCars.

Für die Klasse AM bestehen allerdings etliche Ausnahmen. Fahrzeuge, die vor dem 01.12. 2001 erstzugelassen wurden, dürfen eine Geschwindigkeit von 50 km/h erreichen. Sind sie vor dem 28.02.1992 zugelassen wurden, dürfen sie sogar 60 km/h erreichen. Zudem dürfen auch alle Mopeds unabhängig von Leistung und Geschwindigkeit gefahren werden, sofern sie vor diesem Stichtag zum ersten mal zugelassen waren. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Regelungen.

Wie bei anderen Führerscheinklassen wird in der Ausbildung 12 Doppelstunden theoretischer, allgemeiner Unterricht sowie zwei Doppelstunden fahrerlaubnisbezogener Unterricht benötigt. Anschließend folgt eine Prüfung mit 30 Fragen, bei der maximal zehn Fehlerpunkte erlaubt sind. Der praktische Unterricht ist an keinerlei Vorgaben gebunden, sodass theoretisch bereits eine Stunde ausreicht, um die eigenen Fahrkünste zu belegen. Diese müssen dann allerdings in einem etwa 30-minüten Test vor einem Fahrprüfer ebenfalls ohne groben Fehler bewiesen werden.

Die Kosten belaufen sich insgesamt auf etwa 200 bis 250 €.

A1: Bis 125 ccm

Ebenfalls mit 16 Jahren darf die Klasse A1 absolviert werden. Im Gegensatz zur Klasse AM müssen die Jugendlichen (beziehungsweise deren Eltern) hierfür allerdings deutlich tiefer in die Tasche greifen. Dies liegt vor allem an der praktischen Übungspflicht, welche fünf Stunden außerorts, vier Stunden auf der Autobahn sowie drei Stunden Nachts beinhaltet. Dadurch steigen die Kosten auf etwa 800 bis 1.800 €.

Wer die theoretische Ausbildung von 12 Doppelstunden allgemeiner und vier Doppelstunden klassenbezogenen Unterrichts erfolgreich absolviert hat, darf an der theoretischen Prüfung teilnehmen. Dabei muss eine Auswahl von 30 Fragen beantwortet werden, wobei jede Frage je nach Schwierigkeit unterschiedlich viele Punkte zählt. Höchstens 10 Fehlerpunkte sind erlaubt. Eine praktische Prüfung ist ebenfalls notwendig, die meist etwa 45 Minuten dauert.

Ist alles erfolgreich absolviert, dürfen zwei- und dreirädrige Fahrzeuge mit einer Leistung von höchstens 11 KW aus maximal 125 ccm Hubraum gefahren werden. Zwar besteht keine Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung, allerdings ein leistungsabhängiges Mindestgewicht. Pro KG darf der Motor maximal 0,1 KW leisten. Bei einem Leergewicht von 100 KG sind dies also beispielsweise 10 KW. Wiegt das Leichtkraftrad hingegen 120 KG sind es die Maximalleistung von 11 KW.

Da die Führerscheinklasse AM mit integriert ist, dürfen ebenfalls entsprechende Fahrzeuge geführt werden.

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A2: Der „kleine“ Motorradführerschein

Ein Motorrad darf mit der Klasse A2 gefahren werden. Hierbei ist die Leistung auf 0,2 kW pro kg Leergewicht begrenzt, wobei maximal 35 kW möglich sind. Die meisten Motorräder erreichen diese Leistung erst durch eine Drosselung. Im ungedrosselten Zustand dürfen maximal 70 kW erreicht werden.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Neben den üblichen allgemeinen 12 Stunden müssen vier Stunden klassenspezifischer Stoff absolviert werden. Die Prüfung besteht aus 30 Fragen, in denen maximal 10 Fehlerpunkten erreicht werden dürfen. Die Pflichtpraxisstunden orientieren sich an denen für die Fahrerlaubnis Klasse B. Die praktische Prüfung ist allerdings anders aufgebaut und dauert insgesamt 60 Minuten. Absolviert werden müssen:

  • Slalomfahrt mit Schrittgeschwindigkeit
  • Abbremsen mit maximaler Verzögerung
  • Ausweichen ohne vorheriges Abbremsen
  • Ausweichen mit vorherigem Abbremsen

Zudem gibt es mit einem Slalom beziehungsweise langem Slalom, einer Schrittgeschwindigkeitsfahrt geradeaus, Stop and Go und einer Kreisfahrt weitere Tests. Insgesamt müssen sechs Tests absolviert werden. Die Führerscheinklassen A1 und AM sind in A2 integriert.

A: Der „große“ Motorradführerschein

Wer mindestens 24 Jahre alt ist oder seit mindestens zwei Jahren den Führerschein der Klasse A1 hat, kann den „großen“ Motorradführerschein machen. Die Klasse A ermöglicht das Fahren aller zweirädrigen sowie dreirädrigen Krafträder unabhängig einer Leistung, eines Leistungsgewichts oder einer Höchstgeschwindigkeit. Am einfachsten ist der Umstieg von A2 auf A. Dies ist nach einer einfachen Fahrprüfung möglich. Theorie oder Praxisunterricht ist nicht notwendig, wobei die meisten Fahrlehrer zumindest eine Übungsstunde vor der Prüfung erwarten. Die Kosten sind in diesem Fall sehr gering.

Für den Direkteinstieg in die Klasse A sind die selben theoretischen und praktischen Übungen zu absolvieren wie für A1. Die Prüfungen sind ebenfalls gleich aufgebaut. Integriert sind die Führerscheinklassen A2, A1 und AM.

Busse und LKWs fahren: Die Führerscheinklassen C und D

Die Führerscheinklassen C, CE, C1 und C1E (grundsätzlich ab 21, teilweise ab 18 Jahren) werden für das Führen von Lastkraftwaren (LKW) benötigt. D, DE, D1 und D1E (grundsätzlich ab 24, Ausnahmsweise ab 21 Jahren) berechtigen zum Fahren eines Busses. Für alle Führerscheinklassen müssen umfangreiche medizinische Tests absolviert werden, die beispielsweise eine umfangreiche Prüfung der Sehfähigkeiten, auf psychische Erkrankungen (insbesondere Suchterkrankungen) sowie auf Herz/Kreislauf-Krankheiten umfassen. Voraussetzung für den Erwerb eines LKW- oder Busführerscheins ist zudem die Fahrerlaubnis Klasse B.

Die theoretische wie praktische Ausbildung ist deutlich umfangreicher als für die anderen Führerscheinklassen. So müssen neben 12 Stunden Allgemeinunterricht noch weitere 12 Stunden klassenspezifischer Stoff in einer Fahrschule gelernt werden. Die praktische Prüfung umfasst fahrzeugklassentypische Aufgaben wie das Auffahren auf Autobahnen beim LKW-Führerschein, wodurch sie 75 Minuten dauert.

Die Fahrerlaubnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und muss verlängert werden. Dafür notwendig ist ein neues ärztliches Gutachten, welches die Fahrtüchtigkeit neu bestätigt.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

1 Kommentar zu „Die Führerscheinklassen im Überblick “

  1. Hannes Bartschneider

    Ich muss für meinen Betrieb eine Schwerlastzugmaschine fahren. Ich bin nicht sicher, welchen Führerschein ich dafür brauche. Ich wusste gar nicht, dass ich für größere Fahrzeuge auch umfangreiche medizinische Tests absolvieren muss. Das werde ich beachten.

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