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Auto angefahren: „Welche Strafe droht bei Fahrerflucht nach § 142 StGB?“

Auto angefahren und Fahrerflucht – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Auto angefahren: „Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?“

Eine alltägliche Situation: auf dem engen Parkplatz vorm Supermarkt kurz nicht aufgepasst und schon wurde ein anderes Auto angefahren. Anstatt zu warten oder die Polizei zu verständigen entscheiden sich viele Fahrer dafür wegfahren. In diesem Moment wissen viele Autofahrer nicht, dass sie sich beim Verlassen des Parkplatzes der Fahrerflucht strafbar machen können. In diesem Fall kann eine Schramme am anderen Fahrzeug eine erhebliche Strafe nach sich ziehen. Doch ist in jedem Fall der Tatbestand einer Fahrerflucht erfüllt? Reicht es aus, dass ein parkendes Auto angefahren wurde?

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Gregor Samimi im Interview am 08.01.2018

Was droht bei Unfallflucht?
Kriminalreport Südwest. Gregor Samimi im Interview am 08.01.2018. Frau nach Unfallflucht gesucht: Kind wurde schwer verletzt liegen gelassen.

Nach einem Unfall in Lörrach lässt die Unfallverursacherin ein schwer verletztes Kind an der Unfallstelle zurück und flüchtet. Die Polizei ermittelt nun wegen Fahrerflucht, sowie fahrlässiger Körperverletzung. Gregor Samimi im Interview zu diesem Fall. Das Mädchen war früh morgens mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule, als sie von einem Auto angefahren wurde. Sie prallte in die rechte Seite des Wagens, als dieser unvermittelt nach links abbog. Anstatt sich um das verletzte Kind zu kümmern steigt die Unfallverursacherin aus und beschimpft das Mädchen, dass sie selbst schuld sei und für den Schaden am Auto aufkommen müsse. Dann entschließt sie sich den Unfallort zu verlassen.

Wann liegt eine Fahrerflucht dem Gesetz nach vor?

Auto angefahren, Schaden verursacht.
Auch ein kleiner Schaden beim Ausparken kann ausreichen, sich der Fahrerflucht strafbar zu machen.

Nach dem Wortlaut des § 142 Absatz 1 StGB  macht sich der Fahrerflucht strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter „nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen“.

Wer dem Vorwurf der Fahrerflucht entgegen möchte muss also eine angemessene Zeit auf das Eintreffen des Unfallgegners waren (abhängig von Tag-und Nachtzeit) oder die Polizei verständigen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme macht sich ebenfalls strafbar, wer lediglich einen Zettel mit seinen Daten am geschädigten Fahrzeug hinterlässt. Durch Witterungsbedingungen, wie Regen, Schnee oder Wind besteht keine Garantie, dass der Geschädigte die Daten des Unfallverursachers erhält.

Welche Strafe droht beim unerlaubten Verlassen des Unfallortes?

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, wie es genauer heißt, ist ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Hinzukommen kann ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis. Liegt der Schaden unter 600 Euro, wird das eingeleitete Strafverfahren häufig wegen geringer Schuld eingestellt, gegebenenfalls gegen Erteilung einer Geldauflage. Werden Sie verurteilt oder wird ein Strafbefehl erlassen, so müssen Sie bei einem unbedeutenden Schaden (bis zu 1.200 Euro) mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Ist der Schaden höher, sollten Sie sich neben einer Geldstrafe darauf einstellen, mindestens sechs Monate ohne Führerschein zu sein. Ein Freiheitsentzug kann drohen, wenn bei dem Unfall Menschen zu Schaden gekommen oder sogar getötet worden sind.

Häufigste Sanktionen* Strafe bzw. Auflage Punkte Fahrverbot/Führerscheinentzung
Schaden kleiner als 600 € Geldauflage keine
Schaden kleiner als 1.300 € Geldstrafe 2 bis zu 3 Monate Fahrverbot
Schaden größer als 1.300 € Hohe Geldstrafe (oft ein Monatsnettogehalt) 3 Fahrerlaubnisentzug zumeinst für 10-12 Monate
*ohne Gewähr

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich ein Auto angefahren habe?

Alltägliche Situation: Schaden durch das Ausparken.
Auto angefahren – der Unfallverursacher muss an der Unfallstelle warten oder die Polizei informieren.

Haben Sie ein anderen Auto beschädigt, in dem sie es angefahren haben oder beispielsweise die Tür zu weit aufgestoßen haben sollten Sie nicht in Panik geraten und den Unfallort verlassen. Warten Sie an der Unfallstelle auf den Geschädigten und tauschen Sie alle Daten aus. Bei einem kleinen Schaden, wie einer Delle oder einem Kratzer im Lack kann die Feststellung der Personalien auch ohne die Polizei erfolgen. Bei größeren Schäden sollte diese jedoch informiert werden, damit sie den Unfall aufnehmen kann.

Bei einem Unfall auf einem Parkplatz ist der Inhaber des geschädigten Fahrzeuges meist nicht anwesend. Machen Sie nicht den Fehler nur einen Zettel an der Windschutzscheibe des Geschädigten zu hinterlassen und den Unfallort zu verlassen. Auch in diesem Fall machen Sie sich der Fahrerflucht strafbar.

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Wie lange muss ich warten, um mich nicht dem Vorwurf der Fahrerflucht auszusetzen?

Der Unfallverursacher sollte eine angemessene Zeit an der Unfallstelle warten. Diese ist abhängig von einigen Umständen, wie der Höhe des verursachten Schadens, der Tagzeit, der Witterung  und der Verkehrsdichte ab. Mit einer Wartezeit von 30 Minuten sollten Sie auf der sicheren Seite sein.

Sie müssen nicht unbedingt auf den Geschädigten selbst warten. Auch ein Polizist kann die nötigen Feststellungen treffen oder eine Person, die bereit ist, Ihre Angaben dem Geschädigten zu übermitteln (z. B. Familienmitglieder, Freunde oder Nachbarn des Geschädigten).

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine angemessene Zeit gewartet habe, der Geschädigte aber nicht aufgetaucht ist?

Betroffene sind verpflichtet sich nachträglich bei der Polizei zu melden.
Auch wer eine angemessene Zeit gewartet hat kann sich der Fahrerflucht strafbar machen.

Haben Sie vergeblich eine angemessene Zeit auf den Geschädigten selbst oder eine feststellungsbereite Person gewartet dürfen Sie sich vom Unfallort entfernen. Einen Zettel mit ihren Daten können Sie sicherheitshalber an der Unfallstelle hinterlassen. Allerdings reicht dies immer noch nicht aus und Sie sind verpflichtet, auch nach dieser Wartezeit die Feststellung Ihrer Person und der Unfallbeteiligung nachträglich zu ermöglichen, indem sie sich unverzüglich bei der Polizei melden.

Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach erfüllen Sie ebenfalls den Tatbestand der Fahrerflucht nach § 142 Absatz 2 StGB und es wird ein Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt – selbst wenn Sie ihre Daten hinterlassen haben.

Mache ich mich der Fahrerflucht auch strafbar, wenn ich ein anderes Auto angefahren habe, aber der Schaden sehr gering ist?

Für die Annahme der Fahrerflucht spielt die Bagatellgrenze eine Rolle: Im Fall eines Bagatellschadens (ca. 50 Euro) liegt kein Unfall vor und eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht ist dann nicht möglich. Beim Anfahren eines anderen Fahrzeuges entsteht meist jedoch ein Schaden, der die Bagatellgrenze überstreitet (Delle, Lackkratzer, kaputter Spiegel etc.).

Der Unfallverursacher geht meist davon aus, dass der Schaden lediglich sehr gering ist. Doch auch eine Schramme oder eine Delle kann eine teure Reparatur bedeuten. Im Fall eines Unfalls sollte der Unfallverursacher den Schaden daher nicht unterschätzen und sich nicht dem Vorwurf der Fahrerflucht aussetzen, da bereits ein Kratzer mitunter ausreichend ist.

Wer zahlt, wenn mein Auto angefahren wurde und der Verursacher Fahrerflucht begangen hat?

Auch ein Kratzer kann teuer werden.
Die Höhe des Schadens wird meist unterschätzt. Erst in der Werkstatt zeigt sich das Ausmaß des Schadens.

Bei einem Parkplatzschaden, bei dem das Auto bei ein- oder ausparken gestreift wurde, ist es nicht immer einfach eine Täter zu ermitteln. Für einen Geschädigten, dessen Auto beim Ausparken beschädigt wurde bedeutet dieses Szenario meist, dass er auf den Kosten sitzen bleibt.

In einem solchen Fall greift nur eine Vollkaskoversicherung ein, mit der Folge, dass die eigenen Beiträge steigen. Das ist für Betroffene doppelte Strafe, da sie sich richtig verhalten haben und keinen Schaden verursacht haben. Kann der Verursacher im Nachhinein doch noch ermittelt werden drohen ihm, je nach Schwere des Schadens, eine Geldstrafe, ein Fahrverbot und Punkte.

Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Leitplanke oder eine Laterne angefahren wurde?

Viele Autofahrer denken nicht, dass sie sich durch Streifen der Leitplanke oder anfahren eines Zauns der Fahrerflucht strafbar machen können, da keine andere Person zu Schaden gekommen ist. Vielmehr ärgern sie sich über den Schaden am eigenen Fahrzeug. Doch auch bei solchen Schäden, kann eine Fahrerflucht vorliegen. Autofahrer können meist nicht einschätzen, wie hoch der entstandene Schaden an der Leitplanke oder der Laterne tatsächlich sind und ob noch ein Bagatellschaden vorliegt.

Wurde ein Straßenschild, die Leitplanke oder ein Leitpfosten beschädigt sollte daher immer die Polizei informiert werden. Auch in diesem Fall gibt es einen Geschädigten, der zivilrechtliche Ansprüche an den Verursacher hat, in der Regel ist dies das zuständige Straßenbauamt. Wird ein Baum angefahren reicht eine abgeplatzte  Rinde wohl nicht aus, um einen ernsthaften Schaden anzunehmen. Dennoch gilt, dass man einen Unfallort niemals leichtfertig verlassen sollte.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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