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Betrug – Fachanwalt für Strafrecht hilft.

Betrug – Welche Strafe droht nach § 263 StGB?

Betrug ist kein Kavaliersdelikt. Gegen eine Berliner Studentin wurde ein Strafverfahren wegen Betrugs eingeleitet. In ihrem BAföG-Antrag gab sie falsche Einkommensverhältnisse an und erschlich sich so ein Förderungsgeld in Höhe von 14.000 Euro. Um BAföG zu erhalten gab Studentin Antonia D. falsche Einkommens- und Vermögensverhältnisse in dem Fragebogen des Amtes für Ausbildungsförderung an. Der nichtsahnende zuständige Sachbearbeiter bewilligte den BAföG-Antrag der Studentin. Nach drei Studienjahren flog der Schwindel auf. In einem behördlichen Schreiben wurde Antonia D. über das gegen sie laufende Ermittlungsverfahren wegen Betrugs informiert. Der Schaden beläuft sich auf 14.000 Euro.

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Wann liegt ein Betrug vor?

Betrugsparagraph 263 im Gesetzbuch
Im Fall einer Verurteilung wegen Betrug können ernsthafte Strafen drohen

Nach § 263 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich strafbar, „wer […] das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Für das Vorliegen eines Betruges muss der Täter das Opfer über Tatsachen getäuscht und einen Irrtum hervorgerufen haben. Eine Täuschung erfordert das Einwirken auf das Vorstellungsbild des Opfers. Dabei ist es unerheblich, ob dies durch aktives Tun, schlüssiges Verhalten oder Unterlassen erfolgt. Der Irrende muss schließlich durch eine selbst getätigte Vermögensverfügung einen Vermögensschaden erleiden. Ein solcher liegt vor, wenn das Vermögen nach der Verfügung geringer ist als davor. § 263 Strafgesetzbuch (StGB) ist ein Vorsatzdelikt. Außerdem ist eine Bereicherungsabsicht erforderlich. Dem Täter muss es gerade darauf ankommen, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Die Bereicherung des Täters muss die Kehrseite des Vermögensschadens des Opfers sein.

Welche Formen des Betrugs gibt es?

Der Gesetzgeber hat in § 263 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) den besonders schweren Fall des Betrugs geregelt. Dazu zählen der gewerbsmäßige Betrug und der Bandenbetrug. Darüber hinaus haben sich weitere Formen des Betrugs herausgebildet. Zu nennen sind: Eingehungsbetrug, Anstellungsbetrug, Abrechnungsbetrug und BAföG-Betrug. Der Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Versicherungsmissbrauch und Kreditbetrug sind in den §§ 263a ff. Strafgesetzbuch (StGB) explizit unter Strafe gestellt.

Was ist Sozialbetrug?

Bewusst falsche Angaben bei Anträgen kann eine Anzeige wegen Betruges bewirken.
Wer bei Anträgen auf soziale Leistungen falsche Angaben macht sich des Sozialbetruges strafbar

Ein Sozialbetrug stellt einen Betrug dar, der im Zusammenhang mit sozialen Leistungen begangen wird. Rechtlich findet keine Differenzierung zwischen einem Sozialbetrug und einem „normalen“ Betrug im Sinne des §263 StGB statt, sodass ebenfalls eine Strafbarkeit aus dieser Norm besteht, wenn dessen Tatbestand erfüllt wird. Insbesondere wird ein Sozialbetrug in Form eines Sozialleistungsbetrugs begangen, indem maßgebende Informationen bei der Beantragung von Sozialleistungen vorenthalten werden, um Leistungen zu erschleichen. Beispielsweise kann dies durch Täuschungen bei Anträgen auf Arbeitslosengeld I oder II, Wohngeld, BAföG, der Grundsicherung oder Rente erfolgen.

Bei der Antragsstellung von Sozialleistungen verpflichtet man sich zur wahrheitsgemäßen Mitteilung aller Tatsachenangaben, die ausschlaggebend zur Gewährung oder Höhe der beantragten Leistungen sind. Werden nun wahre Tatsachen absichtlich verschwiegen oder Angaben wahrheitswidrig gemacht, z.B. über vorhandenes Vermögen, so wird die jeweilige Behörde entsprechend getäuscht. Findet nun eine Auszahlung von den jeweiligen Sozialleistungen aufgrund des hervorgerufenen Irrtums statt so macht sich der auskunftspflichtige Empfänger der Sozialleistungen nach §263 StGB wegen Betrugs strafbar.

Den Sozialbehörden (insbesondere dem Jobcenter und den Ämtern für BAföG) ist es zunehmend gestattet mit anderen Behörden angegebene Daten der Antragssteller abzugleichen. Treten nun Unstimmigkeiten zwischen den Informationen aus dem Datenabgleich und den gemachten Angaben des Leistungsempfängers zu Tage, deutet dies auf einen möglichen Leistungsbetrug hin. Auch wenn dem Leistungsempfänger Gelegenheit gegeben wird, sich zu den Vorwürfen zu äußern, ist es für diesen ratsam sich bereits jetzt an einen fachkundigen Anwalt zuwenden. Nach der Anhörung erfolgt unmittelbar die Weiterleitung des Sachverhalts an die Staatsanwaltschaft und mithin die Einleitung des Ermittlungsverfahrens wegen Betrugs nach §263 StGB.

Kann eine Selbstanzeige mich vor Strafbarkeit wegen Sozialbetrugs bewahren?

Vorliegend ist streng zwischen dem Steuerrecht zu unterscheiden. Anders als im Steuerstrafrecht stellt eine Selbstanzeige im Fall eines Sozialbetrugs keinen persönlichen Selbstaufhebungsgrund dar. Das bedeutet, dass es bei einem Sozialbetrug keine strafbefreiende Selbstanzeige gibt und es dennoch zu einer Verurteilung kommen kann. Die Selbstanzeige kann lediglich zu einer strafmildernden Berücksichtigung innerhalb des Strafmaßes führen.

Begehe ich einen gewerbsmäßigen Sozialbetrug , wenn ich Leistungen bereits über einen längeren Zeitraum beziehe?

Nur in seltenen Fällen des Sozialbetrugs wird nicht nur eine Strafbarkeit aus §263 Absatz 1 StGB sondern auch ein gewerbsmäßiger Sozialbetrug nach §263 III Nr. 1 StGB angenommen. Letzteres führt zu einer höheren Strafandrohung von 6 Monaten bis zu 10 Jahren. Eine gewerbsmäßige Begehung liegt vor, wenn sich jemand regelmäßig durch wiederholte Tatbegehung von betrügerischen Handlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang verschaffen will.

Grundsätzlich könnte dies auf viele Fallkonstruktionen des Sozialbetrugs zutreffen, da die Anträge sich oft auf regelmäßige und über eine gewisse Dauer fortlaufende Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld oder BAföG, beziehen. Jedoch müssten durch den Sozialbetrug auch derart hohe Bezüge erreicht worden sein, die dazu geeignet sind große Vermögensverluste auslösen oder beim getäuschten Opfer eine wirtschaftliche Not verursachen. Bei Sozialleistungsbetrügen kann dies oft jedoch nicht angenommen werden.

Was ist ein Warenbetrug?

Ein Warenbetrug besteht insbesondere im Zusammenhang mit Online-Shops und Auktionen, in dessen Rahmen Waren gegen Zahlung angeboten wurden, obwohl diese tatsächlich gar nicht oder nur in minderwertiger Qualität herausgegeben werden können. Rechtlich wird bei der Begehung eines Warenbetrugs der Tatbestand des „normalen“ Betrugs im Sinne des §263 StGB erfüllt. Der Beschuldigte eines Warenbetrugs erhält eine Vorladung und ein Anhörungsbogen und es werden Ermittlungen durch die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn eingeleitet.  Zu diesem Zeitpunkt sollte ein Anwalt in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, ob Sie den vorgeworfenen Warenbetrug tatsächlich begangen haben oder zu Unrecht Beschuldigter sind. Ihr Anwalt kann Einsicht in die Ermittlungsakten nehmen und Sie zum weiteren Vorgehen konkret beraten.

Was ist ein Computerbetrug?

Der Computerbetrug ist in §263a StGB normiert und erfasst Handlungen, durch die eine andere Person oder Unternehmen durch die Manipulation von Computern in betrügerischer Weise in ihrem Vermögen geschädigt werden. Im Gegensatz zum Betrug im Sinne des §263 StGB erfasst der Computerbetrug nicht die Täuschungen gegenüber anderen Menschen, sondern die täuschungsähnlichen Handlungen gegenüber Computersystemen.  Jedoch droht in beiden Fällen das gleiche Strafmaß einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

Der Computerbetrug umfasst vier verschiedene Tathandlungen. Einerseits wird die komplexe Manipulation eines Programmes erfasst und andererseits die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, wie beispielsweise der Abhebung von Geld mit einer falsche Bankkarte. Auch durch eine unbefugte Verwendung von Daten, die einen täuschungsgleichen Charakter besitzen wird ein Computerbetrug erfüllt. So kann es zum Beispiel bereits ausreichen, dass der Sohn sich ungefragt die Bankkarte der Mutter zu Eigen macht und mit der richtigen PIN am Bankautomaten von ihrem Konto Geld abhebt oder eine Online- Warenbestellung unter fremden Namen. Die letzte Tathandlung stellt die sonstige unbefugte Einwirkung auf den Ablauf dar und fungiert als Auffangtatbestand.

Was kann ich tun, wenn ich Opfer von Computerbetrug geworden bin?

Opfer von Internetbetrug
Die Betrugsmaschen im Netz sind zahlreich und schnell wird man Opfer eines solchen Computerbetruges

Die Polizei warnt seit geraumer Zeit vor den perfiden Tricks von Betrügern, doch Opfer eines Trick- oder Onlinebetruges kann man schneller werden, als gedacht. Viele Opfer sind im Internet zu unvorsichtig und immer wieder gibt es Fälle von Onlinebanking Betrug oder Identitätsdiebstahl im Netz. Die Opfer von Internetbetrug merken meist nicht, dass sie sich beispielsweise auf einer gefälschten Website befinden und ihre Daten den Betrügern geradezu einfach zur Verfügung stellen. Abbuchungen vom Konto sind dann die Folge. Auch sind der Polizei Fälle bekannt, in denen sich Betrüger als Mitarbeiter der Softwarefirma ausgeben, um so Zugriff auf den Computer zu erlangen.

Ein Internetbetrug sollte zunächst immer der Polizei angezeigt werden, damit diese Ermittlungen aufnehmen kann. Zudem sollte umgehend ein Anwalt für Strafrecht eingeschaltet werden. Mitunter wird es schwierig sein, die Verantwortlichen zu ermitteln, doch unter Umständen kann ein Anspruch gegenüber der Bank bestehen, wenn diese grob fahrlässig einen Computerbetrug ermöglicht hat.

Was droht beim Vorwurf des Betrugs und wie kann ein Anwalt oder eine Anwältin helfen?

Betrug wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Für das Strafmaß entscheidend sind die Schadenshöhe, eventuelle Vorstrafen des Täters und Reue. Daneben droht unter Umständen eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis. Anstelle einer Verurteilung ist eine Einstellung des Verfahrens denkbar. Dies hängt jedoch von den konkreten Umständen ab. Hilfreich ist daher die Konsultierung eines Anwalts/einer Anwältin. Für eine bestmögliche Verteidigung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens hinwirken.

Wie verhalte ich mich beim Vorwurf des Betrugs?

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden die Ermittlungsbehörden Sie zur Sache befragen wollen. Hier ist Ihnen zu raten, keine Aussage bei der Polizei abzugeben. Machen Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch! Hilfreich ist das Hinzuziehen eines kompetenten Anwalts. Dieser wird Akteneinsicht beantragen, mit Ihnen die weiteren rechtlichen Schritte besprechen und eine taktisch kluge Verteidigungsstrategie erstellen.

Wird das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts des Betrugs nur eingeleitet, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt?

Abbild der Göttin Justitia vor dem Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin-Moabit.
Beim Vorwurf des Betruges sollte umgehend ein Fachanwalt für Strafrecht zu Rate gezogen werden

Der Betrug ist ein Offizialdelikt. Offizialdelikte sind im Gegensatz zu Antragsdelikte jene Straftaten, die so schwer sind, dass die Strafverfolgungsbehörden diese von Amts wegen verfolgen, auch wenn der Geschädigte selbst keine Strafanzeige stellt. Allerdings wird ein Betrug zum Antragsdelikt sofern die Voraussetzungen aus §263 Abs. 4 StGB erfüllt sind.  Antragsdelikte sind leichtere Straftaten, denen nur auf Antrag des Geschädigten von der Staatsanwaltschaft und Polizei nachgegangen wird. So ist ein Betrug nur noch auf Antrag verfolgbar, wenn der durch den Betrug Geschädigte ein Angehöriger, Vormund, Betreuer oder eine in häuslicher Gemeinschaft mit dem Täter lebende Person ist. Auch ist der §263 StGB ein Antragsdelikt, wenn der durch den Betrug verursachte Schaden nur gering ist und kein besonderes öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung gegeben ist.

Wann verjährt der Betrug?

Die Verjährungsfrist beim Betrug beträgt gemäß §78 Absatz 3 Nr.4 StGB fünf Jahre. Die Frist beginnt jeweils mit Tatvollendung zu laufen, also sobald die Tat vollständig abgeschlossen und der vom Tatplan umfasste Taterfolg eingetreten ist. Das Ende der Tat stellt beim Betrug dabei nicht schon die Tathandlung der Täuschung dar. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs  wird vielmehr erst auf den Zeitpunkt des Eintritts des Vermögenschadens beim Opfer  und  gleichzeitig der Erlangung des Vermögensvorteils beim Täter abgestellt. Werden beispielsweise im Fall eines Sozialleistungsbetrugs  wahrheitswidrige Angaben durch den Leistungsempfänger gemacht und erfolgt aufgrund dieser dann eine monatliche Auszahlung, so beginnt die fünfjährige Verjährungsfrist erst nach Zahlung des letzten monatlichen Betrages an zu laufen.

Immer einen Anwalt für Strafrecht hinzuziehen

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin Steglitz

Rechtsanwalt Gregor SamimiFachanwalt für Strafrecht Berlin und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf), Hortensienstraße 12 A, Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

5 Kommentare zu „Betrug“

  1. Hannes Bartschneider

    Ich habe einen Vorwurf erhalten. Nun wollte ich wissen, was zu tun ist. Gut zu wissen, dass man sich erstmal um einen Rechtsanwalt kümmern sollte.

  2. Thomas Karbowski

    Gut zu wissen, dass auch der sogenannte Warenbetrug den Tatbestand des Betrugs nach § 263 StGB erfüllt und damit gleichermaßen wie der regelmäßige Betrug mit Strafe bedroht ist. Mein Onkel ist Fachanwalt für Wirtschaftsstrafrecht und beschäftigt sich am öftesten mit Betrugsfällen. Ihm gefällt insbesondere der Bezug zu den Wirtschaftswissenschaften bei der Vorbereitung der Strafverteidigung.

  3. Gut zu wissen, dass Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. Ich vermute einen Versicherungsbetrug und möchte gerne einen Detektiv dafür beauftragen. Danke für den Beitrag, hat mir einen guten Überblick über das Thema Betrug angeboten.

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