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Unfall mit Radfahrer – Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft.

Unfall mit Radfahrer 

Radfahrer gegen Autofahrer – es geschieht tagtäglich, dass Fußgänger und Radfahrer in Unfälle verwickelt sind, die für sie mitunter mit schwerwiegenden Verletzungen oder sogar tödlich enden können. In Berlin gab es im Jahr 2016 insgesamt 17.394 Verunglückte im Straßenverkehr, davon 5.273 Radfahrer. Damit sind Radfahrer an 3,8 % der Unfälle beteiligt, so etwa an jedem 25. Unfall. Bei Fußgängern ist der Anteil geringer: 1,26 % der Beteiligten an Unfällen waren Fußgänger. Was jedoch erschreckende Wirklichkeit ist: etwa jeder 4. Getötete im Straßenverkehr war mit dem Fahrrad unterwegs. Allein in Berlin starben 2016 21 Fußgänger und 17 Radfahrende bei Unfällen. Die Zahlen verdeutlichen, dass Unfälle mit Radfahrern einen großen Anteil der gesamten Unfälle haben und immer wieder die Frage aufkommt, was zur Sicherheit beigetragen werden kann und was zu tun ist, wenn es zu einem solchen Unfall gekommen ist.

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Fahrradfahrer im Straßenverkehr – worauf ist zu achten?

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Alle paar Minuten kommt es, insbesondere in Großstädten zu Unfällen in die Radfahrer involviert sind. In einem aktuellen Fall befuhr ein 37-jähriger Mann mit seinem Auto eine Straße im Berliner Stadtteil Charlottenburg, als er beim Abbiegen eine 62-jährige Radfahrerin übersieht. Durch ein scharfes Bremsen der Radfahrerin wird diese glücklicherweise nur leicht verletzt und stellt ihrerseits auch keinen Strafantrag. Ein paar Wochen später erhält der Mann jedoch Post von der Berliner Polizei, die in ihm mitteilt, dass ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung gegen ihn geführt wird. Es wird ihm ein Anhörungsbogen zugesandt und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Kommt es zu einem Unfall mit Personenschaden kann eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung die Folge sein, wenn dem Verursacher ein Fehlverhalten im Straßenverkehr nachgewiesen werden kann. Kommt es tatsächlich zu einer Verurteilung richtet sich das Strafmaß unter anderem nach der Schwere der Verletzung und dem Grad der Fahrlässigkeit. Wurde der Unfallverursacher bei der Kollision selbst verletzt kann sich dies strafmildernd auswirken. Viele Personen, die in einen Unfall mit einem Radfahrer geraten wissen oft nicht, wie sie sich verhalten sollen, wenn gegen sie ein Ermittlungsverfahren geführt wird und fürchten um ihren Führerschein.

Zusammenstöße von Fahrzeugen mit Radfahrern

Ein Fahrrad liegt unter einem weißen Auto nach einem Autounfall (Linksabbieger)
Fahrradunfall in der Berliner City (Steglitz-Zehlendorf)

Im Alltag ereignen sich immer wieder Unfälle von Radfahrern und Autofahrern, die sich den knappen Verkehrsraum teilen. Ohne Unterlass werden bessere Radwege von Seiten der Radfahrer gefordert. In vielen großen Städten sind die Radwege als sogenannte Radfahrstreifen auf der Hauptstraße integriert. Doch bietet das eine bessere Sicherheit und Sichtbarkeit der Radfahrer? Diese Infrastruktur bietet für die Radfahrer oftmals eine Vielzahl von Problemen, sodass mache abgeschreckt davon sind auf das Rad umzusteigen. So sind in etwa bei den Radfahrstreifen oftmals Autos auf der rechten Fahrbahnseite geparkt. Für Radfahrer bedeutet das immer ein Risiko einer sich plötzlich öffnenden Autotür. Manche Autofahrer blicken beim Aussteigen nicht in den Rückspiegel, sodass es häufig auch zu Kollisionen mit sich öffnenden Fahrertüren kommt. Dabei besteht ein hohes Risiko schwerer Verletzungen. Auch das Falschparken auf dem Fahrradstreifen kann für Radfahrer gefährlich werden, da diese dem Hindernis ausweichen müssen. Oftmals enden Fahrradstreifen auch einfach und Radfahrer bleibt keine andere Wahl, als auf einer viel befahrenen Straße zu fahren. Auch die Nutzung des Radweges kann durch Fußgänger erschwert sein, die unaufmerksam und ohne zu schauen den Radweg kreuzen oder darauf stehen bleiben.

Bußgelder gegen Radfahrer in der rbb Sendung zibb

https://www.youtube.com/watch?v=0NebaS1Rue4
Bußgelder gegen Radfahrer bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung

Die häufigsten Unfallursachen

Unfallstatistik Berlin 2016
Unfallstatistik aller Verkehrsteilnehmer bei Unfällen 2016 in Berlin – Quelle: www.adfc-berlin.de/

Auch können Radfahrer selbst Gefahrenquellen schaffen, in dem sie etwa als Geisterradler entgegen gesetzt der eigentlichen Fahrrichtung unterwegs sind oder rote Ampeln überfahren. Damit erhöhen auch sie das Unfallrisiko extrem. Als Hauptunfallursache für eine Kollision zwischen Radfahrer und Autofahrer gilt das Rechtsabbiegen ohne Schulterblick. Der Radfahrer befindet sich meist im toten Winkel und wird so übersehen. Die Hauptunfallursachen waren in Berlin 2016 „Fehler beim Abbiegen“, dicht gefolgt von „Nichtgewähren der Vorfahrt“.

Kommt es zum Unfall, weil der Radfahrer entgegen der eigentlichen Fahrtrichtung gefahren ist, so trifft den Autofahrer dennoch eine erhöhte Sorgfaltspflicht und er muss auch auf Radfahrer aus dieser Richtung achten. Das OLG Hamm formuliert dies in seinem Urteil vom 24.10.1996 (6 U 68/96) wie folgt: „Der Autofahrer, der nach rechts in eine Vorfahrtstre abbiegt und dabei einen Radweg kreuzt, muss damit rechnen, dass der Radweg vorschriftswidrig in falscher Richtung befahren wird. Auch bei Nichtfreigabe kann der Radfahrer dafür nachvollziehbare Gründe haben (hier: vierspurige Straße mit Absperrung auf dem Mittelstreifen mit der Folge erheblicher Umwege bei der Benutzung des rechten Radweges).

Damit haben auch selbst Radfahrer, die den Radweg in verkehrter Richtung benutzen Vorrang. In derartigen Fällen kommt es allerdings regelmäßig zu einer Haftungsteilung, da sich auch der Radfahrer verkehrswidrig verhalten hat und somit ein Mitverschulden vorliegen kann. Autofahrer sollten daher beim Abbiegen stets sehr aufmerksam sein, einen Schulterblick durchführen und sich nicht darauf verlassen, dass aus der entgegen gesetzten Richtung oder einer Einbahnstraße kein Radverkehr kommen kann.Weitere Unfallursachen sind Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr, Fehler beim Ein-und Aussteigen, sowie das Nichtbeachten allgemeiner Verkehrsregeln.

Radfahrer und Fußgänger

Probleme können auch entstehen, wenn es einen gemeinsamen Weg für Radfahrer und Fußgänger gibt. Für beide Seiten gilt der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme (§ 1 Absatz 2 StVO), in der Praxis kommt es jedoch auch immer wieder zu Kollisionen durch Unachtsamkeit. Das Radfahren auf reinen Fußwegen ist jedoch grob verkehrswidrig. Auch in Fußgängerzonen wird ein Fußgänger nicht damit rechnen müssen, dass ihn Fahrradfahrer überholen. Nicht immer sind Autofahrer die Unfallverursacher, wie auch in diesem Fall:  Ein 21-jähriger Radfahrer stieß mit einer anderen Fahrradfahrerin bei einem knappen Überholmanöver zusammen und brachte sie in Folge dessen zu Fall. Die Radfahrerin musste mit einer Kopfverletzungen und einigen Schürfwunden ins Krankenhaus gebracht werden.

Der tote Winkel als Unfallursache 

In Deutschland verunglücken immer wieder Fahrradfahrer, weil sie von rechtsabbiegenden Lkws übersehen werden. Sie befanden sich im toten Winkel und konnten durch den Fahrer nicht wahrgenommen werden. Für Radfahrer endet das meist tödlich. Kann ein Lkw-Fahrer aufgrund des toten Winkels trotz aller befolgten Spiegel- und Schulterblicke das jeweilige Unfallopfer nicht einsehen, so war ihm der tödliche Unfall nicht vorhersehbar und damit nicht vorwerfbar. Mithin ist eine Verurteilung oder Freispruch immer einzelfallabhängig.  Aufgrund von EU-Vorschriften müssen seit 2009 Lkws mit Spiegeln zur lückenlosen Rundumsicht und andere Einrichtungen zur indirekten Sicht ausgestattet sein, um den Bereich des toten Winkels einzuschränken. Voraussichtlich bis Ende 2019 will die EU-Kommission auch die Nachrüstung von Lkws und Bussen durch elektronische Abbiegeassistenten erreichen, die als frühzeitige Fußgänger- und Radfahrererkennungs- und -warnsysteme agieren.  

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Häufige Fragen zum Thema „Fahrradunfall“

Was sind die typischen Verletzungen infolge eines Fahrradunfalls?

Häufig auftretende Verletzungen bei Fahrradunfällen sind insbesondere Prellungen und Schürfungen, an den Armen, Beinen und am Schultergelenk.  Auch üblich sind ein Schlüsselbeinbruch, Handgelenksbruch, Schultergelenksprengung und Rippenbrüche. Denkbar sind ebenso Schädelverletzungen und innere Verletzungen wie Milz- oder Darmeinrisse, die beim Sturz beispielsweise über den Lenker verursacht werden. Bei Kopfverletzungen kann es schnell zu schwerwiegenden bis tödlichen Verletzungen kommen, wie z.B. Schädelbrüchen, Hirnblutungen oder Schwellungen des Gehirns. Wie schwer Verletzungen im Kopfbereich tatsächlich ausfallen können davon abhängen, wie schnell die Geschwindigkeit beim Unfall war und ob der Fahrradfahrer beispielsweise einen Helm trug. Auch das Alter des Radfahrers kann sich auf die Schwere der Verletzungen auswirken.

Welche Ansprüche können nach einem Fahrradunfall in Betracht kommen? Steht mir Schmerzensgeld zu?

Kommt es durch einen Unfall zu einem Personenschaden, so kann ein Schmerzensgeldanspruch bestehen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von der Schwere der Verletzung, sowie einigen anderen Faktoren (z.B. Dauer der Behandlung/ Genesung, Langzeitschäden, Pflege und Betreuung, etc.) ab. Bei Beschädigung des Fahrrads, der Kleidung oder anderer Gegenstände entsteht zudem ein Anspruch auf Schadensersatz. Bei einem Unfall mit einem Auto übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schädigers das Schmerzensgeld. Je nach Schwere der Verletzung wird eine dementsprechende Summe gezahlt oder eine Rentenzahlung vereinbart. Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld vorbringen zu können, muss das Opfer gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers nachweisen, Verletzungen oder Beeinträchtigungen einer gewissen Intensität und Dauer erlitten zu haben. Insbesondere reichen blaue Flecken oder Schürwunden nicht aus, um einen Schmerzensgeldanspruch zu begründen.

Wird mir eine Mitschuld zugesprochen, wenn ich beim Fahrradunfall keinen Helm getragen habe?

Das ist nicht der Fall, da in Deutschland keine allgemeine Helmpflicht für Fahrradfahrer besteht, auch wenn das Tragen ausdrücklich empfohlen wird. Auch darf der Schmerzensgeldanspruch nicht gekürzt werden. Immer wieder fordern Fahrradverbände die Einführung einer allgemeinen Helmpflicht, um schwere Kopfverletzungen bei Kollisionen verhindern zu können, jedoch hat sich dies, trotz einer Vielzahl von Befürwortern noch nicht durchgesetzt.

Fahrradunfall unter Alkoholeinfluss – was droht?

Wer betrunken mit dem Rad unterwegs ist riskiert den Verlust seiner Fahrerlaubnis, ein Strafverfahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Auch wenn ein Fahrrad eine Pkw nicht gleichzusetzten ist, können auch damit schwere Schäden und Unfälle verursacht werden. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist bei einem Fahrradfahrer von der absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Fahruntüchtigkeit kann im Einzelfall auch schon unter diesem Wert angenommen werden, wenn Ausfallerscheinungen auftreten, wie in etwa das Fahren in Schlangenlinien. Bei einem Alkoholwert unter 0,3 Promille drohen keine Folgen.

Kam es zu einem Fahrradunfall mit Alkohol im Blut kann dies zum Verlust oder Reduzierung der Versicherungsleistung führen. Das kann sowohl für die Unfallversicherung, als auch die Haftpflichtversicherung gelten. Für den Radfahrer kommt es in der Regel zu der Verhängung einer Geldstrafe. Einspruch gegen einen solchen Strafbefehl ist durch den Betroffenen möglich, sodass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.

Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnisbehörde überprüfen, inwiefern der Fahrer zum Führen eines Kraftfahrzeuges geeignet ist. Das gilt insbesondere auch wenn man mit dem Fahrrad unterwegs war, da die Vermutung nahe liegt, dass man sich trotz alkoholisierten Zustandes auch mit dem Auto bewegt. Der Betroffene kann aufgefordert werden an einer MPU teilzunehmen, nach deren Ergebnis sich entscheiden kann, ob er den Führerschein behalten darf oder abgegeben muss.

Was kann ein Anwalt nach einem Fahrradunfall für mich tun?

Es empfiehlt sich einen Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht mit der Vertretung zu beauftragen. Der Rechtsanwalt ist bei der zeit- und kostenintensiven Anmeldung der Schadensersatzpositionen sowie bei der Anmeldung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen behilflich. Gegebenenfalls sollte auch an die Durchsetzung der Ansprüche im Adhäsionsverfahren gedacht werden und die Zulassung der Nebenklage beantragt werden. Dies erspart dem Opfer erheblich Zeit und Kosten. Auch sind die gegnerischen Versicherer mitunter nicht sofort zahlungswillig. Bei einem Unfall mit einer sich plötzlich öffnenden Fahrertür behaupten Versicherer mitunter, der Sturz habe nichts mit der geöffneten Fahrertür zu tun gehabt. Bodenunebenheiten, schlechte Witterungsverhältnisse, die ungeübte Fahrweise des Geschädigten und vieles mehr werden als Unfallursache schlicht behauptet. Daher ist Vorsicht geboten und ein Fachanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen.

Stehen mir auch Ansprüche aus einem Fahrradunfall aus der Vergangenheit zu?

Fahrradunfälle unterliegen einer Verjährungsfrist von 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB). In bestimmten Einzelfällen kann sich die Frist auch verlängern. Liegt der Unfall jedoch keine 3 Jahre zurück können bestehende Ansprüche grundsätzlich geltend gemacht werden.

Wie stehen meine Chancen, wenn mein Unfallgegner den Unfallort verlassen hat?

Fehlen die erforderlichen Daten über den Unfallgegner können Ansprüche nicht gestellt werden. Hat die Polizei hingegen den Unfall aufgenommen, ist es möglich die Ermittlungsakte einzusehen. Hat der Unfallgegner den Unfallort vor Eintreffen der Polizei verlassen, sollte sich umgehend das Nummernschild notiert werden und der Polizei mitgeteilt werden. Eine Fahrerermittlung ist dann möglich.

Welchen Einfluss hat es auf den Versicherungsschutz, wenn der Radfahrer die falsche Straßenseite benutzt und es zum Unfall kommt?

Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot im öffentlichen Straßenverkehr. Wenn kein Fahrradweg auf der richtigen Fahrbahn gibt, muss der Radfahrer die Straße mitbenutzen. Kommt es zu einem Unfall mit einem „Geisterfahrradfahrer“ kann es zu einer Haftungsverteilung kommen und der Radfahrer kann eine Teilschuld erhalten. Für Autofahrer gilt jedoch, insbesondere beim rechtsabbiegen, dass die auch auf Radfahrer aus der „falschen“ Richtung achten müssen und sich insbesondere nicht darauf verlassen dürfen, dass auch dieser Richtung kein Fahrradfahrer kommen kann.

Übernimmt die Rechtschutzversicherung die Kosten nach einem Fahrradunfall?

In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die anfallende Rechtsanwaltsvergütung, Verwaltungskosten, Gerichtskosten und Auslagen. Ob auch die Kosten für die Vertretung im Nebenklageverfahren von der Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, ist eine Frage des Einzelfalles.

Urteil

Immer wieder kommt es vor, dass Kraftfahrzeugführer mit ihrem Fahrzeug zurücksetzen und hierbei Radfahrer übersehen. Nicht selten kommen Radfahrer hierbei zu Fall und werden schwer verletzt. Über einen solchen Fall hatte das Landgericht Berlin zu befinden und verurteilte die Krafthaftpflichtversicherung und den Fahrer des Fahrzeuges unter anderem zu einem beträchtlichen Schmerzendgeld in Höhe von 10.000 Euro: Urteil des Landgericht Berlin vom 03.05.2022, Az.: 45 O 78/20.

Weitere Infos zum Thema:

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

3 Kommentare zu „Unfall mit Radfahrer“

  1. 5.273 Radfahrer sind eine hohe Zahl. Ich wurde als Radfahrerin auch mal von einem LKW übersehen. Glücklicher Wiese ist nur mein Rad kaputtgegangen. Ich hatte nur ein paar Schrammen, da er sofort gehalten hat. Das war beim rechts Abbiegen. Der Fahrer hatte mich zunächst angeschimpft, obwohl ich grün hatte. Ich werde mich nun an eine Anwaltskanzlei für Verkehrsunfälle wenden. Ich fühle mich ungerecht behandelt.

  2. Vielen Dank für diesen Beitrag. Ich sehe regelmäßig, wie Radfahrer ihr eigenes Leben in die Hand nehmen, indem sie sich nicht an die normalen Verkehrsregeln halten, aber auch als Radfahrer gibt es oft Momente, in denen Autofahrer sehr viel vorsichtiger sein könnten. Jeder sollte auch an die Personen denken, die für die Straßenreinigung nach Verkehrsunfall verantwortlich sind.

  3. Julia Schwarzmann

    Mein Sohn wurde bei einem rechtsabbiegenden Auto getroffen, als er mit dem Fahrrad gefahren ist. Wie Sie erwähnen, ist das die häufigste Unfallursache. Er hat zum Glück nur einen gebrochenen Arm, aber ich habe mich gefragt, ob es in diesem Fall ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Es könnte sich lohnen, eine rechtliche Hilfe einzuholen. Vielen Dank für den interessanten Beitrag!

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