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Stalking & Nachstellung (§ 238 StGB): Fachanwalt hilft

Stalking – Hilfe vom Fachanwalt für Strafrecht in Berlin.

Stalking & Nachstellung (§ 238 StGB): Fachanwalt hilft

Lukas und Lena sind zwei Jahre lang ein Paar gewesen. Aber Lena ist nicht glücklich in der Beziehung. Sie geht immer mehr auf Abstand zu Lukas und eines Tages geschieht das Unvermeidliche: Lena eröffnet Lukas, dass sie sich von ihm trennen möchte. Einen neuen Mann hat sie nicht gefunden – Lena braucht einfach Abstand und ein bisschen Zeit für sich. Für Lukas indes bricht eine Welt zusammen, war er doch glücklich mit Lena. Wie kann sie so plötzlich eigene Wege gehen wollen?

Besonders an den Abenden fühlt sich Lukas einsam. Deswegen entschließt er sich, Lena einen Besuch abzustatten. Schließlich hat er noch einen Schlüssel zu ihrer Wohnung. Bei einem gemeinsamen Abend würden sie sich sicherlich wieder zusammenraufen. Doch Lena ist schockiert, als Lukas plötzlich in der Tür steht. Sie hatte gar nicht mehr an den Schlüssel gedacht – und nimmt ihn diesen am Abend ab. Lukas lässt sich ohne Gegenwehr aus der Wohnung werfen. Doch er hat den Gedanken an eine Versöhnung noch nicht aufzugeben. Er kennt Lenas Tagesablauf ganz genau und lauert ihr immer wieder auf. Sogar bei ihrem gemeinsamen Abend mit den Freundinnen ist der junge Mann plötzlich da. Lukas möchte das Gespräch mit seiner Exfreundin suchen. Doch die weist ihn immer wieder zurück und gibt ihm zu verstehen, dass er ihr nicht mehr auflauern soll. Doch das beherzigt Lukas nicht und macht immer weiter.

Eines Tages stehen plötzlich zwei Polizisten vor seiner Tür: Sie wollen ihn vernehmen. Offenbar hat ihn Lena wegen Stalking angezeigt. Aber das was er getan hat, kann doch nicht strafbar sein, oder? Er wollte doch nur noch einmal mit Lena sprechen – und sich mit ihr versöhnen.

Was ist Stalking?

Der Begriff Stalking stammt ursprünglich aus der Sprache der Jäger: Sie meinen damit, sich langsam und unauffällig an das Tier heranzupirschen – und es dann zielgenau zu erlegen. Ihr Schlüssel zum Erfolg sind in diesem Fall Geduld und Hartnäckigkeit. In der Welt der Jäger ist das ein vollkommen normaler Prozess. In der Alltagswelt jedoch sind solche Nachstellungen unerwünscht – und stehen sogar unter Strafe. Geregelt ist das in § 238 StGB.

Eine Frau stellt fest, dass sie jemand stalkt.
Stalking: Typisch für Stalking sind die unerwünschten Nachstellungen.

Dieser Paragraph ist allerdings noch relativ neu. Angestoßen haben die Diskussion über den Straftatbestand Hollywoodstars in den 1990er-Jahren. Sie wurden wiederholt von ihren Fans in ihrem Privatleben verfolgt und fühlten sich dadurch sogar bedroht. Aber nichts nur Stars und Sternchen werden zu Opfern von Stalkern: Auch ganz normale Leute geraten in solche Situationen. Auch sie fühlten sich durch die öffentliche Diskussion ermutigt, über ihr Leid zu sprechen.

Ein Problem gibt es allerdings noch immer: Auch wenn Stalking inzwischen eine Straftat ist, gibt es keine einheitliche Definition dieses Begriffs. Jede wissenschaftliche Disziplin hat ihre eigene Erklärung. Für uns ist in diesem Fall die der Kriminologen relevant, diesem wenden wir uns im folgenden Absatz zu.

Werfen wir aber zuvor noch einen Blick in die Psychologie: Hier ist das Phänomen Stalking schon seit mehr als 100 Jahren bekannt, wenn auch unter anderem Namen. Die frühen Psychologen sprachen von Liebeswahn. Er veranlasse einen Menschen dazu, seiner geliebten Person nachzustellen. Diese Erklärung greift allerdings viel zu kurz. Wir haben es vielmehr mit vielen verschiedenen Erscheinungsformen von Stalking zu tun.

Deswegen wurden neue Formen der Definition notwendig. So verschieden diese auch sind, einige Kriterien sind stets gleich. Alle Täter weichen von der gesellschaftlichen Norm ab und überwachen ihr Opfer. Bei der Überwachung muss es jedoch nicht bleiben – sie verfolgenbelästigen oder bedrohen ihr Opfer. In einigen Fällen geht dieses Verhalten bis zum Mord. In jedem Fall ängstigt dieses Verhalten das Opfern.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Ab wann beginnt Stalking?

Eine abschließende Definition des Begriffs wird auch in diesem Text nicht möglich sein. Aber eines ist den meisten Tätern gemeinsam: Sie handeln sehr intelligent und richten all ihre Handlungen auf eine bestimmte Person. Zumeist wiederholen eine bestimmte Handlung.

Oft kommt es vor, dass sie ihr Opfer zu allen Tages- und Nachtzeiten anrufen oder mit Nachrichten bombardieren. Es geschieht aber auch, dass sie die Posts der Opfer in Sozialen Netzwerken mit Hasskommentaren überziehen oder ständig persönlich auftauchen, zum Beispiel bei Spaziergängen oder am Arbeitsplatz.

Nicht immer muss eine Kontaktaufnahme jedoch persönlich erfolgen. Manchmal nutzen die Täter auch unwissende Dritte für das Stalking. Sie bitten zum Beispiel Nachbarn oder Kollegen um Informationen. Es kommt auch vor, dass die Täter Pakete mit verstörenden Inhalten versenden. Das können zum Beispiel Kadaver von Tieren oder Exkremente sein. Selbst vor Sachbeschädigung und Körperverletzung schrecken einige Stalker nicht zurück. Gelegentlich verleumden sie Opfer auch. Nicht selten geschieht dies inzwischen in Sozialen Netzwerken. Auch falsche Strafanzeigen sind schon vorkommen. All diese Taten sollen in der Regel dazu dienen, das Opfer zuängstigen oder unter Druck zu setzen.

Stalking als Straftat

Offiziell strafbar ist Stalking beziehungsweise Nachstellung seit dem Jahr 2007. Geregelt ist der Tatbestand in § 238 StGB. Im Gesetz wird nicht von Stalking gesprochen, die Autoren entschieden sich für den Begriff Nachstellung. Den Täter erwarten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe. Bringt er das Leben des Opfers in Gefahr, erhöht sich die Strafe. In solchen Fällen drohen mindestens drei Monate Gefängnis, höchstens fünf JahreStirbt das Opfer, muss der Täter für mindestens ein Jahr hinter Gittern, die Höchststrafe in diesem Fall beträgt zehn Jahre.

Der Straftatbestand gerät in der öffentlichen Diskussion immer wieder in die Kritik. Bemängelt wird vor allem die enge Auslegung des Gesetzes.Denn Nachstellung wird nur dann als Straftat gewertet, wenn die Lebensführung des Gestalkten massiv beeinträchtigt ist. In der Regel musste er für eine Anzeige nachweisen, dass sich wichtige Dinge im Leben durch das Stalking geändert hatten. Das konnten zum Beispiel ein Umzug oder ein Wechsel des Arbeitsplatzes sein.

Die öffentliche Kritik zwang die Bundesregierung schließlich, zu handeln. Es war Bundesjustizminister Heiko Maas, der im Jahr 2016 ein Gesetz vorstellte, der Lücke schließen sollte. Demnach ist es künftig für eine Anzeige ausreichend, wenn die Taten einen solchen Wechsel der Lebensgestaltung bedingen könnten.

Es gibt aber noch eine weitere Rechtsquelle, nach der Stalking verfolgt werden kann. Es handelt sich hierbei um das Gewaltschutzgesetz. Sein Ziel ist es,Menschen vor Gewalterfahrungen zu schützen. So ist es möglich, wegen Nachtstellung eine einstweilige Verfügung zu erwirken. Damit verbieten es die Richter dem Täter,sich dem Antragsteller zu nähern. Damit einher geht ein Kontakt- und Belästigungsverbot. Widersetzt sich der Täter dieser richterlichen Anordnung, droht ihm eine Strafe.

Die Verfahren nach diesem Gesetz haben eine besondere Stellung: Sie sollen möglichst schnell abgeschlossen sein. Schließlich geht es darum, einen Menschen vor möglicherweise drohender Gewalt zu schützen. Um eine solche Einstweilige Verfügung zu erlangen, muss ein Antrag beim Amts- oder Familiengericht gestellt werden. Das Familiengericht ist dann zuständig, wenn beide Personen dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt zusammenleben. Dabei ist es unerheblich, ob sie verheiratet sind.

Die Psychologie der Täter

Die meisten Fälle von Nachstellung sind von Tätern geprägt, die Nähe suchen. Die Opfer hingegen leben aufgrund der Vorfälle in permanenter Angst. Relativ häufig kennen sich Täter und Opfer bereits, zum Beispiel aus einer früheren Beziehung. Die Gestalkten fragen sich, wie der einstmals geliebte Mensch zu solchen Taten in der Lage sein kann.

Auch die Öffentlichkeit ist angesichts der Taten oft fassungslos. Als Erklärung wird gerne eine psychische Störung herangezogen. Doch die ist oft schlicht falsch: Forscher fanden heraus, dass bei lediglich zehn Prozent der Stalker eine manifeste psychische Störung vorliegt. Sie kann also nicht als Grund für die Nachtstellung angenommen werden. Es gibt jedoch auffällige Gemeinsamkeiten beiden Tätern: Sie sind durchschnittlich männlich und zwischen 30 und 40 Jahren alt.

Ihre Motive für die Nachstellung sind indes sehr verschieden. Sie reichen von Zuneigung und Liebe über Rachegelüste bis hin zum bloßen Wunsch, Macht über Menschen auszuüben. Oft kommt es vor, dass sich positive Emotionen wie Liebe zu negativen wandeln. Es handelt sich dabei um psychologische Prozesse,die dynamisch ablaufen. In den meisten Fallen sind sie nicht vorhersehbar. Insofern haben wir es in diesem Bereich mit einem großen Täterkreis zu tun, der über keine typischen Vertreter verfügt.

Wissenschaftler unterscheiden zwischen fünf verschiedenen Täterprofilen:

  • Der Zurückgewiesene: Er trauert um eine zerbrochene Beziehung. Sein Motiv ist zumeist die Reaktivierung der gebrochenen Partnerschaft. Es kann aber auch sein, dass es ihm um Rache geht.Recht häufig begeht dieser Typ Gewalttaten, vor allem dann, wenn er auf Rache aus ist.
  • Der Intimität-Suchende: Er möchte eine intime Beziehung mit der gestalkten Person eingehen, schafft dies aber nicht. Er interpretiert ihre Abwehrreaktionen fälschlicherweise als Zuneigung. Gewalt verübt er vor allem gegen vermeidliche Nebenbuhler.
  • Der Inkompetente: Dieser Typ ist nicht in der Lage, soziale Beziehungen aufzubauen. Die Nachstellung ist sein Versuch, Kontakte zu knüpfen.
  • Der Rachsüchtige: Er belästigt eine Person, weil er vermeidliches Unrecht erlitten hat. Sein einziges Ziel ist es, den Menschen in Angst und Schrecken zu versetzen. Oft zählen Ärzte und Therapeuten zu den Opfern.
  • Der Habgierige: Sein Ziel ist ein sexueller Übergriff. Der Täter wird durch die Ausübung von Macht befriedigt.

Ein Blick in die Statistik

Beim Blick auf die Zahlen fällt auf: Stalking ist ein großes Problem. Im Jahr 2015 wurden zum Beispiel 20.000 Fälle von Nachstellung erfasst. In dieser Statistik ist auch das sogenannte Cyberstalking enthalten. Dieses gilt als Sonderform, weil sämtliche Versuche der Kontaktaufnahme in digitaler Form erfolgen.

Rund 21.000 Personen suchten im Jahr 2005 die Hilfe der Polizei, weil ihnen eine Person nachstellte. In rund 41 Prozent der Fälle bestand vorher ein partnerschaftliches Verhältnis zum Täter. Das ist vermutlich auch der Grund für die hohe Aufklärungsquote bei diesem Delikt. Schließlich sind in der Regel sowohl Name als auch Wohnsitz des Täter bekannt. Rund 90 Prozent der Fälle konnten im Jahr 2015 erfolgreich abgeschlossen werden. Allerdings gibt dieser Prozentsatz nicht an, ob das Stalking auch beendet wurde. Die Zahl steht lediglich für den Prozentsatz der ermittelten Täter.

Allerdings schrecken offenbar noch immer viele Menschen vor einer Anzeigen wegen Stalking zurück. So wird angenommen, dass nur etwa 20 Prozent der Opfer den Schritt zur Polizei wagen.Immerhin zwölf Prozent von ihnen ziehen vor der Anzeige einen Anwalt zu Rate.Ein Grund für die geringe Zahl ist sicherlich das enge Verhältnis zum Täter.Häufig wird auch aus Angst auf eine Anzeige verzichtet. Opfer-Hilfe-Organisationen vermuten auch, dass viele Fälle aus Scham nicht zur Anzeige kommen. Schließlich müssen intimste Details des Privatlebens vor der Polizei ausgebreitet werden.

Stalking – was tun?

Jeder kann Opfer von Nachstellung werden. Die Statistik offenbar allerdings, dass der Opferkreis vor allem weiblich ist. Zudem erleben viele Menschen, die medial präsent sind, vermehrt Stalking. Das betrifft aber nicht nur die großen Stars – auch lokale Berühmtheiten zählen häufig zu den Opfern. Eine weitere gefährdete Gruppe sind Menschen, die beruflich häufig Kontakt zu alleinstehenden Männern haben. Das betrifft unter anderem Ärzte, Therapeuten und Krankenschwestern.

Es ist sehr wichtig, dass der Gestalkte umgehend handelt. Hilfe bei Stalking bieten viele Organisationen an. Sie unterstützen die Betroffenen auch beim Gang zur Polizei. Nichts desto trotz sollte ein erfahrener Anwalt zu Rate gezogen werden. Er darf seine Mandanten zu Vernehmungen begleiten und wird sie umfassend beraten. Der Anwalt wird Maßnahmen aufzeigen,wie die Nachstellung möglichst schnell beendet werden kann: Er wird seinen Mandanten zum Beispiel dabei unterstützen, eine Einstweilige Verfügung zu erwirken.

Darüber hinaus muss das Opfer auch selbst aktiv werden. So ist es wichtig, sämtliche Kontakte zum Täter abzubrechen. Eventuelle Telefonanrufe sollten unbedingt ignoriert werden. Mit Hilfe des Anwalts sollten alle Beweise gesichert werden. Das betrifft zum Beispiel Briefe und Emails. Aber auch die Anrufliste des Handys kann wichtig sein. Zudem sollte das eigene Umfeld über die Taten informiert werden.

Um das Selbstbewusstsein zu steigern, sollte der Gestalkte einen Selbstverteidigungskurs absolvieren.Um dem Täter aus dem Weg zu gehen, ist es ratsam, gewohnte Wege zu ändern. Auch eine neue Emailadresse und eine neue Handynummer sind empfehlenswert. Falls der Täter unbekannt ist, kann ihn die Polizei über eine Fangschaltung identifizieren. Beim Einwohnermeldeamt kann in einem solchen Fall ein Antrag auf Auskunftssperre gestellt werden. Selbstverständlich sollten private Unterlagen sorgsam vernichtet und nicht in die öffentlich zugängliche Papiertonne geworfen werden. Im Zweifel ist es auch ratsam, die Accounts in Sozialen Netzwerken zu löschen. Vorher sollten aber noch die Daten gesichert werden.

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Was man als Angezeigter tun kann

Wer wegen Stalking angezeigt wird, sollte sich umgehend an einen Anwalt wenden. Denn egal ob die Vorwürfe zutreffend sind oder nicht: Es stehen einige Aussagen bei der Polizei an. Unter Umständen kommt es sogar zu einem Gerichtsverfahren. Nur ein erfahrener Strafrechtler ist in der Lage, die Situation kompetent einzuschätzen. Bei einem ersten Gespräch wird er sich einen Überblick über den Fall verschaffen. Schon dann kann er seinem Mandanten erste Hinweise darauf geben, was dieser zu erwarten hat.

Außerdem kann er seinem Mandanten Auskunft darüber geben, ob wirklich ein Fall von Stalking vorliegt oder nicht. Relativ häufig verlaufen derlei Anzeigen im Sande, weil nicht alle Bedingungen des Tatbestandes erfüllt sind.

Um das zu erreichen, sind die Aussagen vor der Polizei aber sehr wichtig. Ein Angezeigter sollte sie nie alleine tätigen. Er hat das Recht,seinen Anwalt mit auf das Revier zu nehmen. Davon sollte er auch Gebrauch machen. Der Profi kann ihm zum Beispiel sagen, welche Fragen der Beamten er beantworten muss – und welche nicht.

Falls es zu einem Verfahren vor Gericht kommen sollte, ist ein Rechtsbeistand unerlässlich. Der erfahrene Strafrechtler wird seinem Mandanten unter anderem dabei helfen, Zeugen zu benennen.Personen also, die aussagen, dass es sich nicht um Nachstellung handelt. Mit ihrer Hilfe kann ein solch schwerwiegender Vorwurf unter Umständen schnell aus der Welt geschafft werden.

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Wann tritt die Verjährung ein?

Wenn es um die Verjährung geht, sind zwei Fälle voneinander zu unterscheiden. Solange es sich um einfache Nachstellung handelt, beträgt die Frist fünf Jahre. Das bedeutet: Liegt die Tat mehr als fünf Jahre zurück,kann sie nicht mehr verfolgt werden. Handelt es sich allerdings um einen schweren Fall, verlängern sich die Fristen für die Verjährung. Von einem schweren Fall sprechen Juristen immer dann, wenn die Nachtstellung zum Beispiel mit Körperverletzung einhergegangen ist.

Beispiel aus der Rechtssprechung

Im Jahr 2015 hat es ein Stalking-Fall sogar vor den Bundesgerichtshof geschafft. Die Richter in Karlsruhe hatten es mit einem Urteil des Landgerichts Stuttgart zu tun. Dieses hatte einen Mann wegen Nachstellung mit Todesfolge zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Das Opfer hatte sich selbst umgebracht. Der Angeklagte wollte dieses Urteil nicht akzeptieren und legte mehrfach Revision ein. Aber sogar der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil bestätigt.

Im Herbst 2014 war der Angeklagte eine Beziehung zu einer lebensfrohen Frau eingegangen. Die Liebelei fand allerdings schnell ein Ende. Deswegen überzog der Angeklagte seine Exfreundin mit Psychoterror. In einer Nacht schickte er ihr allein 111 Textnachrichten auf ihr Handy und sprach Todesdrohungen auf die Mailbox der Frau. Er zerstach die Reifen seiner Exfreundin und verleumdete sie bei ihrem Arbeitgeber. Die Frau hielt diesen Terror nicht mehr aus und erhängte sich acht Monate später. Das war aber nicht ihr erster Selbstmordversuch. Zuvor hatte sie bereits versucht, sich durcheinen Stromschlag in der Badewanne zu töten.

Der Angeklagte merkte an, dass zwischen Stalking und Selbstmord acht Monate vergangen waren. Allerdings kamen die psychologischen Gutachter einhellig zu dem Schluss, dass Selbstmord und Nachstellung in einem direkten Zusammenhang standen. Der Täter hätte die Folgen seines Handelns abschätzen und damit den Selbstmord verhindern können. Deswegen verurteilten ihn die Richter wegen Nachstellung mit Todesfolge. Ein Urteil, das vor allen Instanzen Bestand hatte.

Immer einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen!              

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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