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Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? – wie ein Anwalt helfen kann

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Berufsunfähig – Fachanwalt für Versicherungsrecht klärt auf

Aktualisiert am 01.07.2019, 10:12 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? – wie ein Anwalt helfen kann

Wenn jemand durch eine Verletzung oder Krankheit unfähig wird, seinen Beruf auszuüben, ist das eine schlimme und herausfordernde Situation. Die Person muss sich nicht nur mit ihrer Krankheit herumschlagen, sondern muss auch ohne ihren bisherigen Verdienst auskommen. Deshalb schließen viele Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. In diesem Artikel erfahren Sie, was es dabei zu beachten gibt, welche typischen Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente Sie vermeiden können und in welchen Fällen Sie einen Anwalt einschalten sollten.

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Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Günther ist Krankenpfleger. Er geht gern zur Arbeit, liebt seinen Job und mag es, für Menschen da zu sein. Doch eines Tages hat er einen Bandscheibenvorfall. An das Heben und Umbetten von Patienten ist nicht mehr zu denken. Günthers Arzt bescheinigt ihm, dass er als Folge seines Bandscheibenvorfalls langfristig nicht fähig ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Das trifft Günther schwer. Sein Beruf hat ihm Spaß gemacht und Sinn gegeben. Außerdem – wie soll er nun seine Familie finanziell versorgen?

Niemand wünscht sich eine solche Situation. Aber die Augen zu verschließen und sich einzureden: „Mir wird das schon nicht passieren“ ist keine Lösung. Besser ist es, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, dass so etwas geschehen kann und wie man sich absichern kann. Dafür ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Ursachen für Berufsunfähigkeit es gibt, wie man gesetzlich abgesichert ist und was man privat zusätzlich tun kann.

Ursachen für Berufsunfähigkeit

Es gibt unzählige Gründe, warum Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Einige davon sind jedoch besonders verbreitet. Psychische und neurologische Erkrankungen – zum Beispiel Burnout oder Depressionen – sind in der heutigen Zeit die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Gleich danach kommen Krankheiten an Skelett und Bewegungapparat. Krebs, Unfälle und Herz- und Gefäßkrankheiten sind weitere typische Gründe. Eine Übersicht über die ungefähren Anteile sieht folgendermaßen aus:

  • Psychische & neurologische Krankheiten (31 %)
  • Erkrankungen an Skelett und Bewegungsapparat (22 %)
  • Krebs (14 %)
  • Unfälle (10 %)
  • Herz- und Gefäßprobleme (8 %)
  • Sonstige Krankheiten (16 %)

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass Arbeitnehmer automatisch für einen solchen Fall abgesichert sind. Dafür gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie tritt in Kraft, wenn Arbeitnehmer nicht mehr fähig sind, längere Zeit am Stück produktiv zu arbeiten. Die Voraussetzungen sind folgende:

  • Der Arbeitnehmer kann nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten.
  • Seine frühere Tätigkeit ist dabei nicht entscheidend.
  • Ist eine Arbeit in einem anderen Bereich möglich, zum Beispiel durch eine Umschulung, wird dies erwartet. Die Erwerbsminderungsrente wird in einem solchen Fall nicht ausgezahlt.

Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist jedoch meist zu gering und kann die regelmäßigen Ausgaben des Betroffenen nicht decken. Auch gibt es Fälle, wo Menschen fähig sind, etwas über drei Stunden pro Tag zu arbeiten, aber damit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Auch das Problem der Umschulung oder Tätigkeit in einem anderen Bereich schafft häufig Probleme. Betroffene müssen in einem Bereich arbeiten, der ihnen nicht liegt, oder weit unter ihrer Qualifikation tätigt sein. Dementsprechend werden sie auch bezahlt. Das kann eine hohe psychische Belastung auslösen.

Private Berufsunfähigkeitsrente

Deshalb schließen viele Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dabei handelt es sich um eine private Versicherung, die im Falle einer Berufsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen eine monatliche Rente auszahlt. Die Zahlungen werden bis zu einem bestimmten, im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt geleistet. Das ist typischerweise das Renteneintrittsalter. Die Voraussetzungen liegen dabei niedriger als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:

  • Der die Betroffene kann nicht länger als vier Stunden pro Tag arbeiten.
  • Er wird als berufsunfähig eingestuft.
  • Die Person wird den zuvor ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.

Dabei fällt auf: Hier geht es um den zuvor ausgeübten Beruf. Eine Umschulung oder anderweitige Tätigkeit wird zunächst einmal nicht vorausgesetzt. Die Definition der Berufsunfähigkeit beinhaltet den Schwellenwert von 50 Prozent. Können 50 Prozent der bisherigen Arbeit nicht mehr geleistet werden, gilt der Betroffene als berufsunfähig. Arbeitet eine Person also vierzig Stunden pro Woche und kann nun nur noch zwanzig Stunden arbeiten, greift die Versicherung. Die Zahlungen sind außerdem typischerweise höher als die der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beziehungsweise werden zusätzlich zu dieser ausgezahlt, sodass die Versicherten wesentlich besser über die Runden kommen.

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Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen

Bereits beim Versicherungsabschluss gibt es einige Dinge zu beachten, die spätere Probleme vermeiden können. Egal, welche Versicherung man wählt, wird man einen ausführlichen Fragebogen zu bestehenden Erkrankungen ausfüllen müssen. Das dient dazu, dass die Versicherung sogenannte „gefahrerhebliche Umstände“ einschätzen kann. Das sind Umstände, die die Versicherung dazu veranlassen könnten, den Vertrag nicht abzuschließen oder aber eine höhere Versicherungsprämie zu verlangen.

Gefahrerhebliche Umstände

Gefahrerhebliche Umstände sind insbesondere:

  • Herzbeschwerden
  • Kreislaufstörungen
  • Durchblutungsstörungen
  • Hals- und Wirbelsäulenbeschwerden
  • Andauernde Rückenprobleme
  • Bandscheibenvorfall
  • Knieprobleme
  • Gicht
  • Nierenentzündung
  • Depression

Stolperfallen im Fragebogen

Die Fragen in dem Formular, das die Versicherung den Antragstellenden ausfüllen lässt, sind oft schwammig, zum Beispiel „Leiden Sie an gesundheitlichen Störungen?“. Versicherungsnehmern ist häufig nicht klar, welche Beschwerden und Vorerkrankungen sie dabei angeben müssen und welche nicht. Muss ein zehn Jahre zurückliegender Beinbruch angezeigt werden? Sollen Migräneanfälle aufgeführt werden? Aber sicher doch keine gelegentlich vorkommenden Grippeerkrankungen oder die Pollenallergie?

Mögliche Probleme bei Versicherungsabschluss

Das Problem an der Sache ist folgendes: Sobald ein Versicherungsnehmer falsche oder unvollständige Angaben macht, öffnet das der Versicherung Tür und Tor, um später, wenn die Berufsunfähigkeitsrente beantragt wird, die Zahlung zu verweigern. Daher ist bereits hier entscheidend, richtige und vollständige Angaben zu machen. Gibt es später bei der Genehmigung Probleme, weil die Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer habe unvollständige oder falsche Angaben gemacht, führt das oft zu rechtlichen Detaildiskussionen.

Im Streitfall ist es entscheidend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Fragen verstehen würde bei „verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs“. Das ist oft Auslegungssache. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Er erklärt auch gerne vorab bei Versicherungabschluss, was zu beachten ist und wie man sich absichern kann. Im Zweifelsfall muss der Versicherungsnehmer nämlich beweisen, dass die Gesundheitsstörungen, die er nicht angegeben hat, nicht gefahrerheblich sind. Er trägt also die Beweislast. Solche Beweise sind jedoch schwer zu erbringen.

Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass Gesundheitsstörungen, die er nicht angegeben hat, nicht gefahrerheblich sind – er trägt die Beweislast.

Anders sieht die Lage aus, wenn der Versicherungsagent das Formular ausgefüllt hat und der Versicherte glaubhaft behaupten kann, dass er mündlich die richtigen Angaben gemacht hat oder die entsprechenden Fragen gar nicht gestellt bekommen hat. Dann geht die Beweislast auf den Versicherer über. Dieser muss dann nachweisen, dass er alle Fragen tatsächlich gestellt und die Antworten korrekt im Fragebogen dokumentiert hat. Diesen Vorgang nennt man Beweislastumkehr.

Übrigens: Es kommt immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer bei Versicherungsabschluss unlogische oder sichtbar unvollständige Angaben gemacht hat. Wenn die Versicherung aber nicht nachgefragt oder die Sachlage geprüft hat, kann man dagegen klagen, dass einem das später negativ ausgelegt und als Ablehnungsgrund angeführt wird.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Ist die Versicherung erfolgreich abgeschlosssen und die Beiträge werden regelmäßig eingezahlt, kann die Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden, wenn tatsächlich ein Unglück geschieht. Das geht folgendermaßen vor sich:

Antragsprozess zur Berufsunfähigkeitsrente

  • Der Versicherte meldet sich bei der Versicherung und gibt an, dass er die Leistungen in Anspruch nehmen möchte.
  • Die Versicherung sendet ihm einen Fragebogen zu, der ausgefüllt werden muss.
  • Die Versicherung prüft die Voraussetzungen für die Rentenauszahlung.
  • Je nach Ergebnis wird die Rente gezahlt oder nicht.

Achtung! Versicherungen bieten oft an, dem Versicherten die Fragen telefonisch zu stellen und das Formular selbst auszufüllen. Das kommt den Betroffenen oft leichter vor, als sich auf eigene Faust durch das komplexe Formular durchkämpfen zu müssen. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Oft geht es bei den Angaben um Nuancen, die Betroffene dann mündlich unklar ausdrücken oder Versicherungen bewusst verdreht aufschreiben könnten. Besser sollte man das Formular selbst ausfüllen und vor dem Abschicken mit einem Anwalt durchsprechen.

Voraussetzungen zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente

Damit die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich genehmigt und auszahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Versicherung prüft jeden Fall sehr genau, denn sie möchte natürlich nach Möglichkeit keine ungerechtfertigte Berufsunfähigkeitsrente leisten. Für eine Zahlung müssen folgende Voraussetzungen in Bezug auf die gesundheitlichen Einschränkungen gegeben sein:

  • Der Versicherte leidet unter Krankheit beziehungsweise Kräfteverfall.
  • Krankheit ist dabei definiert als „eine negative Änderung im körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand“. Das bedeutet: Fähigkeiten gehen verloren, sodass man beruflich weniger einsatzfähig ist.
  • Kräfteverfall bedeutet hier einen „unverhältnismäßig starken Nachlass der körperlichen oder geistigen Kräfte“. Der Betroffene ist also schwächer als typischerweise in seinem Alter zu erwarten wäre. Daher ist weniger Belastbarkeit im Beruf gegeben.
  • Auch wenn das weitere Ausüben des Berufs im Zusammenspiel von bestehenden Gefahren und dem Gesundheitszustand nicht mehr zumutbar wäre und als „Raubbau an der Gesundheit“ gelten würde, gilt die Voraussetzung als erfüllt.
  • Dabei müssen die Einschränkungen so stark sein, dass die betroffene Person maximal 50 Prozent ihrer bisher geleisteten Arbeit ausführen kann.
  • Diese Voraussetzungen müssen von einem Arzt nachgewiesen werden.
  • Eine ärztliche Prognose über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit ist nötig.
  • Sollte keine Prognose möglich sein, wird davon ausgegangen, dass wenn die betroffene Person über sechs Monate hinweg ununterbrochen die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit erfüllt hat, dass dies auch für die Zukunft angenommen werden kann.

Die Einschränkungen werden dabei auf die konkrete berufliche Tätigkeit des Versicherten bezogen, die dieser zuletzt ausgeübt hat. Teilweise argumentieren die Versicherungen mit abstrakter oder konkreter Verweisung. Dieser Sonderfall wird unten noch gesonders erklärt. Neben den Voraussetzungen bezüglich des Gesundheitszustands müssen zwei weitere wichtige Merkmale erfüllt sein, die häufig übersehen werden oder zu Problemen führen:

  • Bei Vertragsabschluss müssen alle gefahrerheblichen Umstände umfassend und wahrheitsgemäß angegeben worden sein
  • Der Antrag zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente muss frühzeitig gestellt und detailliert ausgefüllt worden sein. Er sollte keine Fehler oder Nachlässigkeiten enthalten. Das könnte die Genehmigung aufs Spiel setzen oder zumindest stark verzögern.

Viele Versicherungen versuchen, sich vor Zahlungen zu drücken und suchen daher Gründe, um die Zahlung ablehnen zu können. Daher ist es bereits beim Ausfüllen des Antrags wichtig, aufzupassen und zu wissen, was dort wie angegeben werden sollte. Häufig wird geraten, bereits dazu einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Problemen gezielt vorbeugen zu können.

Prüfung der Voraussetzungen durch die Versicherung

Die Leistungsabteilung der Versicherung prüft, ob die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt werden. Diese verlangt häufig noch, dass Nachweise zu den im Antrag gemachten Angaben erbracht werden. Teilweise lagern Versicherungen die Prüfung an externe Sachbearbeiter aus. Diese dürfen jedoch dasselbe verlangen wie die interne Leistungsabteilung. Der Versicherungsnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, alle Anweisungen der Versicherung zu erfüllen:

  • Die Versicherung darf Nachweise fordern.
  • Sie darf ebenfalls eigene Gutachten in Auftrag geben.
  • Der Versicherungsnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, telefonisch oder persönlich mit den Leistungsprüfern zu sprechen oder einem Hausbesuch zuzustimmen. (Dies kann durchaus sinnvoll und hilfreich sein, ist in manchen Fällen jedoch kontraproduktiv. Vorab sollte mit einem Rechtsanwalt geklärt werden, welchen Zweck das hat und in welcher Art die Prüfung stattfinden soll.
  • Ebenfalls muss der Versicherte die therapeutischen Maßnahmen nicht annehmen, die seine Versicherung ihm anbietet. Auch das kann sinnvoll oder kontraproduktiv sein und sollte zunächst von einem Anwalt geprüft werden.
  • Die Versicherung hat ebenfalls nicht automatisch das Recht, sich bei der zuständigen Krankenkasse Informationen über Arztbesuche zu vorvertraglichen Angaben zu holen.

Abstrakte und konkrete Verweisung

In vielen Versicherungsverträgen wird auf ein Konzept verwiesen, das „Verweisung“ heißt. Es gibt zwei Arten davon: abstrakte und konkrete Verweisung. Abstrakte Verweisung wird aktuell kaum noch in Verträgen angeführt, derartige Klauseln wurden schon häufig von Gerichten zugunsten der Versicherungsnehmer gekippt. Konkrete Verweisung kommt aber durchaus noch vor. Bei der Verweisung beruft sich die Versicherung darauf, dass andere Tätigkeiten ausübbar wären, die der Ausbildung und Erfahrung des Versicherungsnehmers entsprechen und dessen bisherige Lebensstellung finanziell und gesellschaftlich sichern könnten.

Die abstrakte Verweisung erkennt hierzu beliebige Tätigkeiten an, bei der konkreten Verweisung müssen sie konkret zur Ausbildung und Erfahrung des Versicherungsnehmers passen, um zumutbar zu sein. Man sollte sich bereits bei Vertragsabschluss überlegen, ob man auch die konkrete Verweisung ausschließen möchte. Dann darf man im Leistungsfall auch jederzeit andere Tätigkeiten ausüben und trotzdem weiterhin die Berufsunfähigkeitsrente beziehen.

Gerade für Selbstständige ist diese Überlegung wichtig. Versicherungen gehen nämlich typischerweise davon aus, dass eine Umstrukturierung des Betriebs auf eine andere Kerntätigkeit zumutbar ist, auch wenn das mit Umsatzeinbußen verbunden ist. Dies ist aber oft nicht realistisch. Beruft sich die Versicherung auf Verweisung, muss sie aufzeigen, welche anderen Tätigkeiten dem Versicherungsnehmer möglich wären. Dieser muss dann gegebenenfalls erklären, warum diese nicht zumutbar sind – zum Beispiel aufgrund seiner Erkrankung oder wegen einer Verdienstminderung. Solche Prozesse sind jedoch oft komplex und langwierig. Hier hilft im Zweifelfall ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht

In etwa 70 Prozent der Fällen zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Das sagen Statistiken des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft aus. Das bedeutet aber auch, dass in fast einem Drittel der Fälle eine Ablehnung ausgesprochen wird. Komplikationen dürfte es sogar in wesentlich mehr Prozent der Fälle geben, denn auch unter den 70 Prozent gibt es erfahrungsgemäß viele Versicherte, deren Antrag zunächst zurückgewiesen wurde und erst nach Intervention eines Fachanwalt die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wurde.

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Typische Probleme

Das Problem ist häufig, dass einige Arten Ursachen nicht eindeutig nachweisbar sind. So kann die Versicherung leicht anzweifeln, dass der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent erreicht ist. Komplikationen gibt es häufig bei psychischen Erkrankungen. Hier werden nur etwa 60 Prozent der Anträge genehmigt. Auch nicht nachweisbare organische Ursachen wie Schmerzen sind subjektiv und machen daher oft Probleme. Auch Klauseln zur abstrakten oder konkreten Verweisung führen häufig dazu, dass die Versicherung Anträge nicht genehmigt.

Die häufigsten Ablehnungsgründe der Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbstverständlich sind die Gründe von Ablehnungen vielfältig. Es gibt jedoch einige typische Ablehnungesgründe, die sehr häufig vorkommen:

  • Der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent wird nicht erreicht.
  • Bei Versicherungsabschluss wurde die Anzeigepflicht verletzt, das heißt es wurden falsche oder unvollständige Angaben gemacht.
  • Dem Versicherungsnehmer wird Betrug vorgeworfen.
  • Die Versicherung beruft sich auf abstrakte Verweisung, geht also davon aus, dass dem Versicherungsnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit möglich wäre.
  • Der Antragsteller reagiert nicht auf die Nachfragen der Versicherung.
  • Weitere Gründe, zum Beispiel wenn die Prämien nicht ordnungsgemäßg eingezahlt wurden.

Verwunderlich erscheint vor allem der Fall, dass der Versicherungsnehmer nicht auf Anfragen der Versicherung reagiert. Das kann jedoch erklärt werden mit der Situation, dass Versicherungen häufig über längere Zeit hinweg zahlreiche umfangreiche Nachweise fordern. Der Versicherte ist ohnehin schon mit seiner gesundheitlichen Situation überfordert – besonders bei psychischen Erkrankungen – und kann irgendwann die aufwendigen Nachweise nicht mehr leisten oder beschließt, aufgrund des hohen psychischen Drucks die Nachfragen der Versicherung zu ignorieren.

Hier ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, der die Kommunikation mit der Versicherung abwickelt und so den meisten Druck auf den Versicherungsnehmer abfedern kann. Übrigens: Wenn dem Versicherungsnehmer Betrug vorgeworfen wird, setzen Versicherungen zum Teil sogar Privatdetektive ein, um den Betroffenen beobachten zu lassen. Das ist aber meist ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre. Ein Rechtsanwalt kann hier eine Unterlassung erreichen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherungs zahlt nicht mehr

Die Probleme sind nicht gelöst, wenn die Versicherung einer Rentenzahlung zustimmt. Es kann durchaus vorkommen, dass nach einiger Zeit die Voraussetzungen erneut überprüft werden und die Versicherung sich daraufhin weigert, die Berufsunfähigkeitsrente weiterhin zu zahlen. Es gibt zwei typische Arten für solche Nachrprüfungsverfahren:

Nachprüfungsverfahren zur Berufsuntauglichkeit

Um sicherzugehen, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht weitergezahlt wird, obwohl der Betroffene längst wieder fähig wäre, seinen Beruf auszuüben, führen die Versicherungen oft nach einiger Zeit ein Nachprüfungsverfahren durch. Dazu sind sie berechtigt. Sie dürfen jederzeit Auskünfte vom Versicherungsnehmer einfordern, ausführliche Untersuchungen ansetzen und Ärzte beauftragen, die Berufstauglichkeit des Versicherungsnehmers zu prüfen.

Nachprüfungsverfahren zur Verweisung

Es gibt außerdem Nachprüfungsverfahren, die herausstellen sollen, ob der Versicherte eventuell eine andere Tätigkeit ausübt, die unter die konkrete Verweisung fällt, die also in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht der vorherigen beruflichen Tätigkeit mindestens gleichgestellt ist und den Fähigkeiten des Versicherungsnehmers entspricht. Dabei werden auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt, die zum Beispiel im Rahmen einer Umschulung erworben wurden.

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Was tun bei Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?

Glücklicherweise gibt es bereits einige Erfahrungen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und deren Strategien. Fachanwälte für Versicherungsrecht wissen meist genau, wie sie den Versicherungen entgegentreten müssen und welche Argumentationen und Nachweise Erfolg haben. Deshalb ist es meist sinnvoll, bei Problemen mit der Versicherung einen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Dabei hilft ein Anwalt für Versicherungsrecht

Ein Rechtsanwalt kann in verschiedenen Stufen des Prozesses helfen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt oder die Berufsunfähigkeitsrente beantragt.

  • Beratung beim Abschluss der Versicherung
  • Hilfestellung zu vollständigen Angaben zu gefahrerheblichen Umständen
  • Unterstützung bei der Antragstellung zur Berufsunfähigkeitsrente
  • Begleitung im Nachprüfungsverfahren
  • Einspruch bei Verweigerung oder Einstellung der Zahlung
  • Beratung bei weiteren rechtlichen Fragen und Problemen zur Berufsunfähigkeit

Gründe, einen Fachanwalt zu beauftragen

Einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen, macht aus verschiedenen Gründen Sinn: Der Antragsprozess ist aufwendig und kompliziert. Wenn man sich nicht auskennt, zieht er sich oft über längere Zeit hin und kostet viel Energie. Ein Fachanwalt kann helfen, den Prozess zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden. Es ist nämlich nicht nur wichtig, dass man das Gesetz und seinen Versicherungsvertrag kennt, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung. Dies ist entscheidend, um zu wissen, welche Rechte man tatsächlich hat und welche Ansätze erfolgversprechend sind.

Gute Fachanwälte kennen auch die Versicherungen. Sie wissen, wie die unterschiedlichen Versicherungsgeber agieren, welche Scheinargumente zur Verzögerung und Leistungsverweigerung sie typischerweise anwenden. Und sie kennen die passenden Strategien dagegen. Gerade dann, wenn der Betroffene bereits durch seine Berufsunfähigkeit körperlich oder geistig eingeschränkt ist, ist es ihm oft zu viel, sich längerfristig mit Versicherungen herumzustreiten. Das übt oft einen wesentlichen psychischen Druck aus.

Ein Anwalt sorgt dafür, dass der Prozess reibungslos abläuft und man das bestmögliche Ergebnis erreicht. Außerdem fühlen sich die Betroffenen dann gut aufgehoben und müssen sich nicht zusätzlich Sorgen machen. Daher ist es ratsam, möglichst früh im Prozess einen Anwalt hinzuzuziehen, spätestens aber dann, wenn Probleme auftreten. Damit sparen sich Betroffene viel Zeit und Energie und kommen zu besseren Ergebnissen.

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Bei Berufsunfähigkeit immer einen Fachanwalt hinzuziehen!

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter! [/column]

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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