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Punkteverfall in Flensburg – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi in Berlin

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg – so kommen sie zustande

Wer im Straßenverkehr wiederholt Verstöße begeht, erhält nicht nur ein Bußgeldbescheid, sondern wird auch im Fahreignungsregister eingetragen. Dieses enthält die Auflistung der Punkte in Flensburg, die jeder Fahrzeughalter kennt.

Das Fahreignungsregister wird mit „FAER“ abgekürzt und umgangssprachlich gerne als „Verkehrssünderkartei“ bezeichnet. Geführt wird es von dem „Kraftfahrt-Bundesamt“ mit Sitz in Flensburg und speichert nicht nur die Verstöße und Punkte, sondern auch andere Daten, darunter rechtskräftige Entscheidungen von Strafgerichten aufgrund von Straftaten, Verwarnungen oder den Entzug der Fahrerlaubnis. Genauso werden Verstöße und Ordnungswidrigkeiten festgehalten und Bußgelder ab einer Höhe von 60 Euro.

Das FAER wurde als Änderungsgesetz 1957 ins Leben gerufen und ermächtigte den Bundesminister für Verkehr eine karteimäßige Erfassung aller Verstöße und Vergehen jedes Bundesbürgers festzuhalten. Zu dieser Zeit gab es die heutigen Ordnungswidrigkeiten noch nicht. Als Verstöße galten verschiedene Übertretungen und Straftaten minderen Gewichts. Erst 1968 wurde das „Gesetz der Ordnungswidrigkeiten“ geschaffen, 1974 dann die spezielle Deliktkategorie aller Übertretungen mit dazugehörigem, bis heute bekanntem Punktesystem. Die digitale Speicherung gibt es seit 1999.

Die Einsicht in das Fahreignungsregister ist für alle möglich und völlig transparent. Es ist entsprechend möglich, jederzeit Auskünfte über den persönlichen Punktestand einzufordern. Auch ist die Einsicht völlig kostenlos, benötigt allerdings die Vorlage des eigenen Personalausweises oder des Reisepasses als Kopie.

Alle gespeicherten Daten sind gleichzeitig für Gerichte und Staatsanwälte, Polizei, Zoll und Bußgeldbehörden einsehbar. Die meisten Delikte betreffen das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, die Vorfahrtverletzung oder das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss.

Das Punktesystem von Flensburg dient entsprechend einer allgemeinen Verkehrserziehung. Das betrifft Verstöße von schwererer oder wiederholter Art. Durch eine neue Reform wurde das alte Punktesystem verändert, der jeweilige Verstoß ist dann auch eine eingeschätzte Gefährdung des Straßenverkehrs. Während es früher für Verstöße mehr Punkte auf einmal geben konnte, ist das neue Punktsystem sinnvoller und übersichtlicher, auch kategorischer reglementiert. Die maximale Punktauflistung erreichte früher 18 Punkte, ist heute bei 8 Punkten festgelegt, bevor der Führerschein entzogen wird. Auch wird ein Punkt dann eingetragen, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt.

Hinweis: Führerscheinentzug ab 8 Punkten in Flensburg
Bei 8 Punkten in Flensburg wird der Führerschein entzogen

Aufbau des Punktesystems in Flensburg

Das Punktesystem ist eine Auflistung der Verstöße und kann pro Verstoß mit maximal 3 Punkten in Flensburg bewertet werden und insgesamt bis zu 8 Punkten erreichen. 8 Punkte in Flensburg ziehen den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich und sind gleichbedeutend mit dem alten Punktesystem von 18 Punkten. Vergeben werden Punkte, wenn die Höhe eines Bußgelds 60 Euro überschreitet und in folgender Verteilung:

  • 1 Punkt wird dann in Flensburg fällig, wenn eine schwere Ordnungswidrigkeit vorliegt.
  • 2 Punkte gibt es, wenn ein schwerer Verstoß oder ein wiederholtes Falschverhalten im Straßenverkehr begangen wurde. In die Kategorie gehören sowohl Straftaten ohne als auch mit Führerscheinentzug und Fahrverbot.
  • 3 Punkte sind die Höchststrafe für einen Verstoß und fallen in Flensburg zusammen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis. Das erfolgt meistens befristet, je nachdem, wie schwer das Vergehen war.

Die Punktevergabe betrifft immer die Schwere der jeweiligen Ordnungswidrigkeit. Das Flensburger Punktesystem ist in Stufen eingeteilt und hat bei einem höheren Punkteeintrag auch weitere Konsequenzen. Sind in Flensburg bereits 1 bis 3 Punkte vergeben, werden die Verstöße vorgemerkt und ziehen noch keine weiteren Maßnahmen nach sich. Bei 4 bis 5 Punkten gibt es eine Ermahnung, die dann auch kostenpflichtig schriftlich erteilt wird. Gleichzeitig wird die Teilnahme an einem freiwilligen Seminar für die Fahreignung empfohlen, bei dem auch ein möglicher Punkteabbau erfolgen kann. Mit der Fahreignungs-Prüfung kann 1 Punkt in Flensburg abgebaut werden. Das gilt allerdings nicht, wenn bereits innerhalb von 5 Jahren ein Fahreignungs-Seminar besucht wurde oder der Punktestand in Flensburg über 5 Punkten liegt.

6 bis 7 Punkte in Flensburg bringen eine Verwarnung mit, die ebenfalls kostenpflichtig schriftlich erteilt wird und die gleichen Konsequenzen nach sich zieht. Auch hier kann zwar an einem Seminar teilgenommen werden, allerdings ist dann kein Punkteabbau mehr möglich. Die Teilnahme bestätigt nur das Einsehen des eigenen Fehlverhaltens im Straßenverkehr.
Bei 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen, wobei die Sperrfrist variiert, mindestens 6 Monate betrifft und für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis eine MPU benötigt wird.

Genauso werden Punkte nach einer bestimmten Frist getilgt, wenn kein erneuter Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung vorliegt. Der Verfall der Punkte Flensburg und die Eintragungen im Fahreignungsregister werden sowohl nach einer Frist, als auch nach Ablauf einer Überliegefrist getilgt und gelöscht, wobei die Tilgungsfrist selbst von der Schwere des Verstoßes abhängt. Ist die Eintragung gelöscht, darf sie für Entscheidungen und weiteren Bestrafungen nicht herangezogen und in Hinblick auf die Fahrerlaubnis verwertet werden. Das betrifft jedoch nicht die Fahrerlaubnis auf Probe. Genauso wird der Löschvorgang ein weiteres Jahr als Überliegefrist gespeichert.

Einsicht in die Punkteverteilung in Flensburg

Um zu erfahren, wie viele Punkte in Flensburg registriert sind, kann der Verkehrsteilnehmer verschiedene Wege gehen. Zum einen gibt es die Möglichkeit, eine schriftliche Anfrage per Post zu versenden, wobei eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses notwendig ist. Dafür muss ein Antrag auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamtes heruntergeladen und ausgefüllt werden.

Genauso ist eine Online-Abfrage möglich, wobei ein elektronischer Identitätsnachweis zur Verfügung stehen muss. Dafür muss der Personalausweis freigeschaltet sein und wird gleichzeitig eine Ausweis-App benutzt, um die Datenübermittlung zu garantieren und sicher zu machen.

Eine weitere Option ist die persönliche Abfrage. Das Bundesamt in Flensburg kann aufgesucht oder über die Dienstelle in Dresden besucht werden. Auch hier ist die Vorlage des Personalausweises notwendig.

Verstöße gegen das Verkehrsrecht

Heutzutage sind Ordnungswidrigkeiten in vielerlei Hinsicht möglich und betreffen nicht nur die reine Gefährdung im Straßenverkehr, um in Flensburg Punkte zu erhalten. Geschwindigkeitsüberschreitungen und Alkohol am Steuer sind zwar die häufigsten Ursachen für den Eintrag von Punkten, Ordnungsstrafen und Bußgelder ab 60 Euro gibt es aber auch schon, wenn z. B. eine rote Ampel überfahren oder während der Fahrt telefoniert wird, das Smartphone entsprechend gleichzeitig dann genutzt wird, während das Fahrzeug manövriert wird.

Das Handy am Steuer bringt ein Bußgeld von 100 Euro und wird mit der niedrigsten Bestrafung versehen, d. h. mit einem Punkt in Flensburg. In diesem Fall darf jedoch kein weiterer Sachschaden oder Auffahrunfall geschehen sein, was eine Erhöhung der Strafe nach sich zieht und auch 2 Punkte einbringen kann.

Zu schnelles Fahren und Tempoverstoß – wieviel Punkte gibt das in Flensburg?

Geschwindigkeitsüberschreitungen im niedrigen Bereich bringen zunächst erst einmal nur ein Bußgeld, ab einer Überschreitung von 21 bis 25 Kilometern pro Stunde dann aber auch 1 Punkt in Flensburg. Ist das Tempolimit überschritten, können nicht nur Punkte, sondern auch ein Fahrverbot anfallen.

Beträgt die Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 40 Kilometer pro Stunde, gibt es 1 Punkt in Flensburg und dann ein Fahrverbot, wenn die Überschreitung zweimal innerhalb eines Jahres auftrat. Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung über 41 Kilometer pro Stunde fallen 2 Punkte in Flensburg an und ein Fahrverbot von 1 Monat. Die Bußgelder liegen, je nach Tempo, zwischen 160 bis 600 Euro. Letztere Summe betrifft Überschreitungen der Geschwindigkeit ab 70 Kilometer pro Stunde und zieht ein Fahrverbot von 3 Monaten nach sich.

Ausnahmen bei einem Bußgeld ab 60 Euro

Anders wird momentan noch das Fahren ohne Umwelt-Plakette in Umweltzonen bewertet. Obwohl auch hier die Strafe bei etwa 80 Euro Bußgeld liegt, wird kein Punkt in Flensburg erteilt.

Alkohol oder Drogen am Steuer – wie viele Punkte fallen in Flensburg an?

Das Fahren unter Alkohol oder Drogen geht immer mit einem Bußgeld und mit Punkten in Flensburg einher. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Wird sie zum ersten Mal überschritten, gibt es 500 Euro Strafe und 2 Punkte in Flensburg. Dazu wird ein Fahrverbot von 1 Monat ausgesprochen. Wird der Fahrer das zweite Mal alkoholisiert erwischt, fallen eine Strafe von 1.000 Euro an, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500 Euro mit 2 Punkten in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Gleiches gilt für den Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr.

Andere Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung und das Verkehrsgesetz

Nicht alle Verstöße bewirken gleichzeitig auch Punkte in Flensburg. Das Fahren in eine Einbahnstraße oder in einer Fußgängerzone, das Fahren über eine gelbe Ampel oder das Überfahren eines Stop-Schildes sind zwar Regelverstöße, ziehen jedoch nur Geldstrafen nach sich. Anders sieht das z.B. bei einer fehlenden Kfz-Zulassung aus. Zwar gibt es keine Punkte, wenn das Fahrzeug trotz eines Betriebsverbots am Straßenverkehr teilnimmt, sobald es aber an einer Stelle parkt, wo es den Verkehr gefährdet oder erschwert, beträgt das Bußgeld 60 Euro und bringt dann auch 1 Punkt in Flensburg. Gleiches gilt für ein Fahrzeug, dass ohne Zulassung gefahren wird. Fehlt eine EG-Typgenehmigung, fällt ebenfalls 1 Punkt in Flensburg an.

Das Überfahren einer roten Ampel bringt immer Punkte in Flensburg. Fährt der Fahrzeughalter bei Rot noch weiter, bekommt er ein Bußgeld von 90 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Beträgt die Überfahrzeit jedoch länger als 1 Sekunde, gibt es 2 Punkte in Flensburg. Dazu kann der Führerschein entzogen werden oder es droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.

Werden dabei andere Fahrzeuge oder Fußgänger gefährdet, gibt es 200 Euro Strafe und 2 Punkte in Flensburg. Dazu wird ein Fahrverbot von 1 Monat erteilt. Mit Sachbeschädigung und einem Überfahren der Ampel, die länger als 1 Sekunde auf Rot stand, gibt es eine Strafe von 360 Euro und 2 Punkte in Flensburg. Ebenso wird, je nach Tatbestand, der Führerschein entzogen oder eine Freiheitsstrafe erteilt.

1 Punkt gibt es auch dann, wenn die Ampel einen grünen Pfeil aufweist, jedoch vorher nicht kurz gehalten wurde, um den Straßenverkehr zu überprüfen. Wird dann ein Unfall verursacht, erhöht sich die Geldstrafe von 70 auf 120 Euro.

Sogar die Anschnallpflicht im Fahrzeug kann bei einer Unterlassung Punkte in Flensburg einbringen. Das betrifft z. B. Situationen, wenn der Kraftfahrer bei laufendem Motor nicht angeschnallt vorgefunden wurde oder Kinder ohne Kindersitz und Gurt mitgeführt werden. Wer entsprechend Verstöße und Punkte in Flensburg vermeiden möchte, sollte sich mit der Straßenverkehrsordnung vertraut machen und die vorgeschriebenen Regeln einhalten.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Ein Regelverstoß im Straßenverkehr zieht immer ein Bußgeld nach sich, bei schwereren Verstößen gibt es entsprechend Punkte in Flensburg. Ist das geschehen, hat jeder Fahrer die Möglichkeit, die Punkte wieder abzubauen. Die Punkte in Flensburg verfallen entsprechend, was als Verjährung mit einer Tilgungsfrist zusammenfällt. Da das Punktesystem allerdings seit 2014 neu reformiert wurde, sind diese Fristen teilweise etwas verändert und im Überblick weniger kompliziert. Der Verfall der Punkte ist übersichtlicher und die Auflistung allgemein auf das Wesentliche reduziert. Dadurch kann jeder Kraftfahrzeughalter und Verkehrsteilnehmer einfach nachvollziehen, welche Punkte er erhalten hat und wann diese verfallen und der Eintrag wieder gelöscht wird.

Die Tilgungsfristen sind genau festgelegt. Der Punkteverfall betrifft jeden einzelnen Verstoß und kann damit auch bei weiteren Missachtungen des Verkehrsrechts nicht unnötig hinausgezögert werden. Genauer heißt das, dass jeder Verstoß, der als Verkehrsdelikt Punkte nach sich zog, seit der Reform 2014 unabhängig von anderen Verstößen bewertet wird. Die Verjährung der Punkte steht damit nicht mehr mit neuen Eintragungen in Verbindung. Dennoch hängt die Tilgung selbst von der Schwere des Verkehrsverstoßes ab.

Übersicht der Verjährungs- und Tilgungsfristen in Flensburg

Für alle Eintragungen im Fahreignungsregister gilt der § 29 des Straßenverkehrsgesetzes, nach dem Punkte nach einer bestimmten Frist gelöscht werden und dann nicht mehr gültig sind. Je nach Schwere des Vergehens und der Eintragung sind die Tilgungsfristen sinnvoll gestaffelt. Das erleichtert auch den Überblick und die Bearbeitung durch den Beamten.

Die Staffelung gestaltet sich folgendermaßen:

  • Hat ein Verstoß 1 Punkt in Flensburg gebracht und gilt als Eintragung einer Ordnungswidrigkeit, verfällt der Punkt nach 2,5 Jahren.
  • Lagen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vor, die 2 Punkte in Flensburg erbrachten, verjährt die Eintragung nach 5 Jahren und der Punkteverfall ebenso. Mit dem Eintrag von 2 Punkten in Flensburg ist die Teilnahme an einem Fahreignungs-Seminar empfehlenswert, manchmal kann auch eine verkehrspsychologische Beratung anfallen.
  • 3 Punkte sind pro Verstoß und Straftat die maximale Eintragung, die dann auch erst nach 10 Jahren verjährt. Solche fallen immer mit dem Entzug der Fahrzeugerlaubnis oder mit einer isolierten Strafe zusammen. Das Fahrverbot wird meistens früher aufgehoben, während die Punkte weiter bestehen bleiben.

Beginn der Frist und Vorteile des Punktesystems

Die Tilgungsfrist und Dauer der bestehenden Punkte gilt ab dem Tag der Rechtkraft, ab der Bestandskraft des behördlichen Bescheids und ab der gerichtlichen Entscheidung. Bei 2 Punkten und dem kostenpflichtigen Aufbauseminar gilt die Frist ab der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung. Wurde die Fahrerlaubnis entzogen, beginnt die Tilgungsfrist ab der Neuerteilung.

Erfolgt keine Neuverteilung, liegt eine Anlaufhemmung vor. Auch hier beginnt die Frist dann nach 5 Jahren nach dem Fahrverzicht und kann nach weiteren 15 Jahren nicht mehr verwertet werden. Bei einer Anlaufhemmung muss der Fahrzeughalter dann auch keine MPU durchführen lassen, um seine Fahrerlaubnis zurückzubekommen. Dennoch beginnt die Tilgungsfrist des eigentlichen Verbots oder der Fahrbeschränkung erst ab 5 Jahren nach Ablauf oder Aufhebung des Fahrverbots. Diese betrifft seit der Reform 2014 ebenso nur jedes einzelne Delikt. Dadurch führt eine heutige Ablaufhemmung nicht mehr dazu, dass Jahre zurückliegende Delikte und Eintragungen immer noch im Fahrregister enthalten sind. Punkte und Einträge werden entsprechend nach der Tilgungsfrist gelöscht.

Die neue Reform und die darin genau festgelegten Tilgungsfristen bringen für den Verkehrsteilnehmer den Vorteil der Transparenz und des einfachen Nachvollziehens aller Vergehen. Dadurch, dass jeder Verstoß einzeln und unabhängig von anderen gelistet und im Punkteverfall gelöscht wird, lässt sich das Register gut überblicken und einfach wieder bereinigen.

Werden z. B. bei einer Ordnungswidrigkeit gleichzeitig mehrere Verstöße begangen, wird pro Delikt dann nur der schwerste Verstoß mit Punkten in Flensburg geahndet, was auch das Punktesystem selbst unkomplizierter macht. Das kann z. B. dann sein, wenn ein Auto zu schnell fährt und der Fahrer gleichzeitig zu viel Alkohol getrunken und dabei noch eine rote Ampel überfahren hat. Hier wird dann nur das schwerste Vergehen gewertet, das Bußgeld und die Punkte für die Alkoholfahrt fällig. Natürlich wird dann auch gleichzeitig ein Fahrverbot ausgesprochen.

Werden alle drei genannten Verstöße zu verschiedenen Zeiten registriert, wird jedes einzelne Vergehen gesondert erfasst und damit auch mit Punkten in Flensburg bewertet. Das kann auch dann sein, wenn am gleichen Tag zweimal innerhalb einer Stunde eine Geschwindigkeitsüberschreitung stattfand und erfasst wurde. Für beide Fahrten mit Tempoverstoß gibt es jeweils einen Punkt in Flensburg.

Wann verfallen Punkte in Flensburg in Hinblick auf die Schwere des Verstoßes?

Die Tilgungsfrist ist pro Verstoß ganz genau festgelegt und betrifft vor allen Dingen jedes Delikt einzeln und die Art des Vergehens. Erfolgt ein Eintrag aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, z. B. wenn beim Fahren mit dem Handy telefoniert wurde und 1 Punkt vergeben wurde, verjährt die Strafe nach 2,5 Jahren. Eine grobe Ordnungswidrigkeit mit einem dazugehörigen Regelfahrverbot, z. B. wenn nicht genügend Abstand gehalten wurde, bringt einen Verfall der Punkte nach 5 Jahren mit sich, eine schwerere Straftat, wie den Verstoß gegen das Drogengesetz oder gegen die Alkohol-Promille-Grenze von 0,5 Promille verjährt ebenfalls nach 5 Jahren. Straftaten, die mit einer Entziehung der Fahrerlaubnis zusammenfallen, was auch bei Fahren unter Alkohol oder Drogeneinfluss sein kann, verjähren nach 10 Jahren.

Da die meisten Ordnungswidrigkeiten eher harmlos sind, verjähren die Punkte entsprechend bereits nach 2,5 Jahren pro Verstoß, auch wenn während der Zeit andere Delikte hinzugekommen sind. Nach der neuen Reform des Punktesystems gibt es dann auch keine Hemmung für die Tilgungsfristen mehr, wenn neue Verstöße registriert werden.

Anders sieht das allerdings mit Punkten aus, die bereits vor der Reform des Punktesystems 2014 vorhanden waren. Diese werden nicht einfach gestrichen oder gelöscht, sondern anhand des neuen Punktesystems ganz einfach umgerechnet. Die Tilgungsfrist richtet sich dann allerdings nach dem alten Punktesystem. Normale Ordnungswidrigkeiten werden nach 2 Jahren gelöscht, insofern in dieser Zeit keine weiteren Punkte in Flensburg hinzugekommen sind.

Überliegefrist – was wird darunter verstanden?

Für alle eingetragenen Punkte, die bereits durch die Tilgungsfrist gelöscht wurden, gilt allerdings dennoch, dass die Eintragung ein weiteres Jahr in der Datenbank gespeichert bleibt. Dieser Vorgang wird als Überliegefrist bezeichnet und stellt sicher, dass Verstöße und Delikte mit nachfolgendem Punkteeintrag für weitere Ermittlungen genutzt werden können, die den Gesamtpunktestand betreffen.

Grund für die Überliegefrist sind die üblichen Verwaltungszeiten der Behörden. Hat ein Verkehrsteilnehmer bereits 7 Punkte in Flensburg, während 1 Punkt durch die Tilgungsfrist z.B. im Mai gelöscht wurde, jedoch bereits im April das nächste Delikt einen weiteren Punkt einbringt, während der Bescheid selbst erst im Juni vorliegt, kann die Löschung genau zeitlich erkannt werden, der Entzug der Fahrerlaubnis ist daher trotzdem fällig. Die Überliegefrist dient entsprechend dazu, Verfahren von Verkehrsverstößen unnötig in die Länge zu ziehen, indem erst die Tilgungsfrist abgewartet wird. Die Überliegefrist umfasst beim Kraftfahrbundesamt immer genau 1 Jahr.

Können Punkte innerhalb der Tilgungsfrist abgebaut werden?

Jeder Verkehrsteilnehmer, der im Fahreignungsregister in Flensburg Punkte erhalten hat, die nicht über der Grenze von 5 Punkten liegen, hat die Möglichkeit, 1 Punkt auf seiner Liste abzubauen, der dann auch ganz normal in Flensburg gelöscht wird. Das ist durch die Teilnahme an einem Fahreignungs- und Aufbauseminar möglich, das bei der Punktevergabe empfohlen wird, jedoch immer auf freiwilliger Basis erfolgt. Stehen maximal 5 Punkte im Register, lohnt sich die Teilnahme. In diesem Punktebereich kann bei jeder Fahrschule ein kostenpflichtiger Kurs beantragt und gemacht werden, der dann den Abzug von 1 Punkt in Flensburg bewirkt, wenn das Seminar erfolgreich absolviert wurde. Der Kurs kostet zwischen 400 und 600 Euro, die nicht erstattet werden und vom Verkehrsteilnehmer eigenständig aufgebracht werden müssen. Dazu kann nicht jedes Mal bei einem erhaltenen Punkt ein Seminar gemacht werden, um die Löschung zu bewirken. Der Kurs ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

Ein Eignungs-Seminar ist als Aufbaukurs und Einschätzung geplant. Es vermittelt dabei auch die üblichen Informationen einer Führerscheinschulung und eine Auffrischung der Kenntnisse. Das Seminar umfasst meistens 2 Module mit jeweils einer Dauer von 90 Minuten, die sowohl über das Straßenverkehrsrecht als auch über ein verkehrssicheres Verhalten aufklären und die dazugehörigen Wissenskenntnisse vermitteln sollen. Daneben gibt es auch einen verkehrspsychologischen Seminarteil, der genauer das Fahrverhalten des Kursteilnehmers analysiert und bewertet. Auch dieser Teil besteht aus 2 Kursen mit einer jeweiligen Länge von 75 Minuten. Beide Kurse werden von einem Psychologen begleitet und eingeschätzt.

Aufbau-Seminare dieser Art werden nicht nur von Fahrschulen, sondern auch vom TÜV und von der DEKRA angeboten und sind für alle Verkehrssünder zulässig und mit den genannten Kosten verbunden. Nicht erlaubt ist dagegen der Punktekauf, der im Internet von verschiedenen dubiosen Agenturen angeboten wird. Dieser ist illegal und zieht hohe Geldstrafen nach sich.
Eine Eintragung im Fahreignungsregister über 5 Punkten dagegen reduziert die Punktezahl im Flensburg selbst dann nicht, wenn freiwillig ein Fahreignungs-Seminar besucht wurde. Für diese Situation gilt die übliche und gesetzlich festgelegte Tilgungsfrist der neuen Reform, die dann ganz einfach abgewartet werden muss.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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