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Handy am Steuer: “Was droht?“

Handy am Steuer: Ein Handy während des Autofahrens zu benutzen ist nicht erlaubt. Das galt bisher nicht nur fürs Telefonieren, sondern auch für all die Funktionen des Handys, die ein In-den-Händen-halten des Mobiltelefons erforderlich machen. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat nun in seinem Urteil vom 25.4.2016 das Handyverbot eingeschränkt und einen Angeklagten freigesprochen, der sein Handy während der Fahrt in der Hand hielt.

Handy am Steuer:  Welcher Sachverhalt lag dem Freispruch zugrunde?

Der Fahrer stieg während eines Telefonats in seinen Pkw. Nach dem Motorstart stellte das Handy via Bluetooth automatisch eine Verbindung zur Freisprecheinrichtung her. Über diese führte der Fahrer sein Telefonat während der Autofahrt weiter. Jedoch vergaß er, das Mobiltelefon beiseite zu legen und hielt es daher nach wie vor in der rechten Hand. Das Amtsgericht Backnang verurteilte den Fahrer wegen „fahrlässigen Benutzens eines Mobiltelefons mittels Halten des Mobiltelefons während der Fahrt“ zu einer Geldbuße von 60 Euro. Hiergegen legte der Betroffene erfolgreich Rechtsmittel ein. Das OLG Stuttgart sprach den Fahrer frei.

Wie begründet das OLG Stuttgart seine Entscheidung?

Hände weg vom Handy am Steuer.
Auch das in der Hand halten des Handys ist bereits verboten.

Das Handyverbot beruht auf § 23 Absatz 1a Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es: „Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon […] aufgenommen oder gehalten werden muss.“ Ein Benutzen des Mobiltelefons lag dem Grunde nach vor. Allerdings bestand hier die Besonderheit, dass ein In-den-Händen-halten des Mobiltelefons nicht erforderlich war, da die Freisprecheinrichtung aktiviert wurde. Der Gesetzeswortlaut spricht aber eindeutig davon, dass das Handy nicht benutzt werden kann, wenn es dazu gehalten werden muss. Das OLG Stuttgart stellte im Rahmen seiner Entscheidung auf den Wortlaut der Vorschrift ab („muss“) und argumentierte mit dem Schutzzweck der Vorschrift und sprach den Betroffenen frei.

Handy am Steuer in der rbb Sendung zibb

https://www.youtube.com/watch?v=ubBgC1Mlh94

Was droht bei einem Verstoß gegen das Nutzen eines Handys am Steuer?

Wird man bei der Benutzung eines Handys am Steuer erwischt, so droht in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und die Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister. Bei Benutzung des Handys und gleichzeitiger Gefährdung (z.B. bei Fahrt in Schlangenlinien) wird ein Bußgeld von 150 Euro erhoben. Kommt es zu einer wiederholten Begehung kann sogar ein Fahrverbot mit bis zu drei Monaten drohen.

25 I StVG normiert, dass ein solches Fahrverbot verhängt werden kann, wenn die Ordnungswidrigkeit durch grobe oder beharrliche Pflichtverletzungen begangen wird. Das Oberlandesgericht Hamm hatte dies bei mehrfacher Begehung bejaht. Doch wann genau liegt ein solcher Fall des gemäß §23 Ia StVO sanktionierte „Handy am Steuer“ vor?

Wie darf das Handy während der Autofahrt genutzt werden, ohne dass ein Verstoß vorliegt?

Das Halten des Handys während der Fahrt erfüllt den Bußgeldtatbestand.
Handy am Steuer wird mit einem Punkt und 100 Euro bestraft.

Was viele Autofahrer nicht wissen ist, dass die Verbotene Nutzung des Mobiltelefons gemäß §23 I a StVO“ bereits allein durch das in die Hand nehmen des Handys erfüllt ist. Irrtümlicherweise gehen Autofahrer häufig davon aus, dass nur das Telefonieren während des Autofahrens verboten ist. Indem das Handyverbot also auch für das bloße in den Händen halten dem Handy während eines laufenden Motors gilt, werden auch dessen gesamten Nutzungsformen mit einbezogen.  Mithin wird eine Ordnungswidrigkeit ebenfalls durch beispielsweise die Verwendung des Handys als Diktier- und Aufnahmegerät, Planer oder zur Internetsuchfunktion verwendet. Nur wer während des Fahrens eine Freisprecheinrichtung benutzt, ist auf der sicheren Seite und darf auch auf diese Weise telefonieren.

In der Rechtsprechung besteht eine strenge Anwendung des Handyverbots. Ebenfalls nur kurzzeitige Handlungen wie beispielsweise das Wegdrücken eines eingehenden Anrufs, das Aufheben, das Einstecken einer Ladeeinrichtung oder das Nachschauen der Uhrzeit sind unzulässig. Grundlegend sollte also jegliches Hantieren mit dem Handy während des Autofahrens vom Fahrer vermieden werden. Auch wer mit laufendem Motor an der Ampel hält und das Handy bedient riskiert ein Bußgeld.

Was droht mir, wenn ein Unfall mit Handy am Steuer verursacht wurde?

Bei einem verursachten Unfall mit Handy am Steuer kann diesbezüglich das Bußgeld wegen der hinzukommenden konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf 200 Euro ansteigen. Zudem kommen zwei Punkte im Fahreignungsregister und der Führerschein ist für einen Monat abzugeben.

Je nach Einzelfall des Unfallverlaufs kommt auch eine Strafbarkeit wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, einer fahrlässigen Körperverletzung oder sogar wegen fahrlässiger Tötung bei einem Verkehrsunfall mit Todesfolge in Betracht. Wird im Rahmen eines solchen Tatvorwurfs festgestellt, dass der Unfall wegen der Benutzung des Handys am Steuer zustande gekommen ist, so wird dem Fahrer bereits allein auf Grundlage dieser Benutzung eine Teilschuld unterstellt.

Strafen in der Übersicht

Handy am Steuer EURPunkte Fahrverbot
Tatbestand   
verbotswidrige Benutzung als Kfz-Führer1001
verbotswidrige Benutzung als Kfz-Führer mit Gefährdung15021 Monat
verbotswidrige Benutzung als Kfz-Führer mit Sachbeschädigung20021 Monat
verbotswidrige Benutzung als Radfahrer55 

Wie kann ich mich gegen einen Bußgeldbescheid verteidigen?

Zunächst sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Mit den Polizeibeamten vor Ort zu diskutieren, dass Sie das Handy nur kurz in der Hand hielten wird Ihnen nicht weiter helfen. Eine spätere Verteidigung wird dann umso schwieriger. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann ihnen helfen, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen

Handy am Steuer in der Probezeit: Was droht dem Fahranfänger?

Fahranfänger stehen unter besonderer Beobachtung.
Wer seinen Führerschein gerade erst bekommen hat, sollte Acht geben ihn nicht gleich wieder zu verlieren.

Fahranfänger unterliegen aufgrund der Probezeit strengeren Konsequenzen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr. Grundsätzlich sind die Verstöße dabei in A- und B- Verstöße einzuteilen. Beide stellen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar, welche mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einen Punkt in Flensburg geahndet werden. Die A-Delikten erfassen insbesondere schwerere Verstöße Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h sowohl innerorts als auch außerorts, das Überfahren von roten Ampeln oder Verstöße gegen Promillegrenzen. Diese A-Verstöße haben zwangsläufig die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge.

Demgegenüber umfassen die B-Delikte vergleichsweise leichtere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Beispielsweise fallen darunter ein Kennzeichenmissbrauch, das Fahren mit abgefahrenen Reifen, jedoch auch die Ordnungswidrigkeit „Handy am Steuer“.In der Regel werden B-Verstöße zunächst nur durch ein Bußgeld und einen Punkt in Flensburg sanktioniert. Wird ein Fahranfänger erstmalig während seiner Probezeit mit dem Handy am Steuer erfasst hat er mit einem Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg zu rechnen.

Was droht mir, wenn ich während der Probezeit schon einmal mit dem Handy am Steuer erwischt wurde?

Hatte der Fahranfänger während seiner Probezeit zuvor schon einmal einen B-Verstoß begangen und wird nun noch mit dem Handy während des Führens eines Kraftfahrzeuges erwischt, so wird zusätzlich seine Probezeit wie bei einem A-Verstoß um weitere zwei Jahre verlängert und eine Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.Handelt es sich allerdings bei dem bereits bestehenden B-Verstoß ebenfalls um eine Begehung des Falls „Handy am Steuer“ so besteht auch die Möglichkeit der Verhängung eines Fahrverbots, da der Vorwurf der Beharrlichkeit im Raum stehen könnte. Wird der Fahranfänger nun im Zeitraum der bereits verlängerten Probezeit erneut mit dem Handy am Steuer erwischt oder kommt ein anderer A-Verstoß oder drei B-Verstöße hinzu, so wird ihm die Fahrerlaubnis und folglich der Führerschein entzogen.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht in 12203 Berlin Steglitz-Zehlendorf, Hortensienstraße 12 A. Tel.: 030 8860303. Rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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