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Fahrerflucht gem. § 142 StGB begangen: „ Wie sollte ich mich verhalten?“

Fahrerflucht begangen – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Fahrerflucht begangen: „ Wie sollte ich mich verhalten?“

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder auch Fahrerflucht genannt stellt eine Straftat dar, die nach § 142 StGB geahndet wird. Dennoch unterschätzen Unfallverursacher mitunter die Konsequenzen, die nach einer Fahrerflucht auf sie zukommen können. Was passiert, wenn man Fahrerflucht begeht? Mit welcher Strafe ist zu rechnen und wie kann das Strafmaß unter Umständen abgemildert werden?

Fahrerflucht: 10 Tipps vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Interview mit Rechtsanwalt Gregor Samimi

Tipps zum Verhalten und zur Rechtslage bei UnfallfluchtWie verhalte ich mich bei Unfallflucht?

Fahrerflucht und ihre Folgen.
Eine Studentin wird Fahrerflucht-Opfer. Gregor Samimi gibt am 18.10.2017 steht Rede und Antwort zu den Folgen der Fahrerflucht.

Brandenburg liegt bei der Anzahl der Unfallflüchtigen bundesweit über dem Durchschnitt. 2016 beging ungefähr bei jedem fünften Unfall einer der beteiligten Fahrerflucht, bundesweit hingegen flüchtete in etwa bei jedem zehnten Unfall ein Beteiligter. Der Berliner Rechtsanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi erteilt Auskunft über die Rechtslage und gibt Tipps, wie Sie sich als Betroffene(r) einer Fahrerflucht am besten verhalten.:

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Wann habe ich eine Fahrerflucht begangen?

Nach dem Wortlaut des § 142 Absatz 1 StGB macht sich der Fahrerflucht strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter „nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen“.

Wer dem Vorwurf der Fahrerflucht entgegen möchte muss also eine angemessene Zeit auf das Eintreffen des Unfallgegners waren (abhängig von Tag-und Nachtzeit) oder die Polizei verständigen. Entgegen einer weit verbreiteten Annahme macht sich ebenfalls strafbar, wer lediglich einen Zettel mit seinen Daten am geschädigten Fahrzeug hinterlässt. Durch Witterungsbedingungen, wie Regen, Schnee oder Wind besteht keine Garantie, dass der Geschädigte die Daten des Unfallverursachers erhält.

Fahrerflucht begangen.
Fahrradunfall mit Fahrerflucht – wird der Verursacher ermittelt drohen ihm ernste Konsequenzen.

Welche Strafe droht mir, wenn ich eine Fahrerflucht begangen habe?

Fahrerflucht wird gem. § 142 Absatz 1 StGB mit Freiheitstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Das Strafmaß hängt von der Schwere des verursachten Schadens, Vorstrafen des Verursachers und die Folgen des Unfalls ab. Auch bei einem Parkschaden kann die Fahrerflucht weitreichende Konsequenzen für den Unfallverursacher haben. Wurde bei einem Unfall außerdem ein Personenschaden verursacht zieht dies eine strengere Ahndung nach sich. Der Verursacher muss sich dann auch wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verantworten.

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Welche weiteren Nebenstrafen sind zu erwarten?

Neben einer Freiheits-oder Geldstrafe kann ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis hinzukommen. Liegt der Schaden unter 600 Euro, wird das eingeleitete Strafverfahren häufig wegen geringer Schuld eingestellt, gegebenenfalls gegen Erteilung einer Geldauflage. Werden Sie verurteilt oder wird ein Strafbefehl erlassen, so müssen Sie bei einem unbedeutenden Schaden (bis zu 1.200 Euro) mit einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten rechnen. Ist der Schaden höher, sollten Sie sich neben einer Geldstrafe darauf einstellen, mindestens sechs Monate ohne Führerschein zu sein.

Ein Freiheitsentzug kann drohen, wenn bei dem Unfall Menschen zu Schaden gekommen oder sogar getötet worden sind. In diesem Fall muss sich der Unfallverursacher zudem noch wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung verantworten. Auch der Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung gem. § 323c StGB kann im Raum stehen.

Wann kann ich mit einer Milderung der Strafe bei Fahrerflucht rechnen?

Selbstanzeige kann die Strafe mitunter mildern.
Ermittlungen wegen des Verdachts der Fahrerflucht.

Haben Sie eine Fahrerflucht begangen, indem Sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben kann es sich strafmildernd auswirken, wenn sie sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden und eine Feststellung Ihrer Personalien doch noch ermöglichen.

Diese Möglichkeit besteht jedoch nur wenn, wenn der Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs (z.B. beim Einparken) verursacht wurde und dadurch kein bedeutender Sachschaden entstanden ist. Ein unbedeutender Sachschaden liegt unter 1.200 Euro. Auch bei einem Unfall mit Personenschaden gibt es diese tätige Reue nicht. Wurde eine Person verletzt und dennoch Fahrerflucht begangen, besteht keine Möglichkeit das Strafmaß durch eine nachträgliche Meldung zu milden.

Eine nachträgliche Meldung bei der Polizei ist ebenfalls aussichtslos, wenn gegen Sie bereits ermittelt wird. Wurde Ihre Identität bereits festgestellt (z.B. durch Zeugen oder Ihr Kennzeichen) bewirkt die Meldung bei der Polizei keine Milderung der Strafe.

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Kann ich nach einem Parkrempler auch Fahrerflucht begehen?

Bei Ein-und Ausparken in engen Parkhäusern kommt es nicht selten zu der Beschädigung eines anderen Fahrzeugs beim Rangieren. Wird ein parkendes Auto angefahren und ist der Schaden objektiv nicht groß, entscheiden sich viele Fahrer dafür sich unbekannt aus dem Staub zu machen, als dafür gerade zu stehen. Für die Annahme einer Fahrerflucht ist auch entscheidend, ob ein wirklicher Schaden verursacht wurde.

Wurde durch einen Parkrempler ein Schaden verursacht, der die Bagatellgrenze von 50 Euro übersteigt kann eine Strafbarkeit wegen Fahrerflucht vorliegen. Auch wenn ein Parkschaden erstmal nicht weiter dramatisch aussieht, können sich die Reparaturkosten schnell auf mehrere hundert Euro belaufen. Als Laie ist es einem Unfallbeteiligten daher meist nicht möglich, den genauen Schaden einzuschätzen. Um sich nicht dem Vorwurf der Fahrerflucht auszusetzen sollte daher auch bei einem Parkrempler an der Unfallstelle gewartet werden.

Habe ich eine Fahrerflucht begangen, obwohl ich einen Zettel mit meinen Daten hinterlassen habe?

Vorwurf der Fahrerflucht trotz Zettel.
Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus.

Entgegen der weitverbreiteten Ansicht ist es gerade nicht ausreichend einen Zettel mit seinen Kontaktdaten an der Windschutzscheibe des geschädigten Fahrzeuges zu hinterlassen. Der Zettel ist keine Garantie dafür, dass der Geschädigte die Daten wirklich erhält, da er wegflattern oder durch regen unleserlich werden kann. Damit besteht das Risiko, dass der Unfallgegner seine zivilrechtlichen Ansprüche mangels der Identität nicht durchsetzen kann.

Zahlt die Versicherung, wenn ich Fahrerflucht begangen habe?

Haben Sie eine Fahrerflucht begangen kommen auch versicherungsrechtliche Folgen auf Sie zu. Kann der Täter trotz Fahrerflucht ermittelt werden und ergeht gegen ihn ein Strafbefehl oder wird er verurteilt ist er gegenüber der Versicherung weniger schutzwürdig. Der Versicherungsnehmer hat gegen die Obliegenheit verstoßen, zur Aufklärung des Versicherungsfalls beizutragen.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt zwar für die Schäden am gegnerischen Fahrzeug auf, holt sich das Geld zumindest teilweise vom Unfallverursacher zurück. Ein Regress in Höhe von 5.000 Euro ist dann möglich. Die Vollkasko-Versicherung ist zudem nicht eintrittspflichtig und muss den Schaden am eigenen Fahrzeug nicht übernehmen. Damit bleibt der Unfallverursacher auf seinen eigenen Kosten sitzen.

Wie sollte ich mich verhalten, wenn ich Fahrerflucht begangen habe?

Begangene Fahrerflucht nach einem Autounfall.
Begangene Fahrerflucht: auch in diesem Fall gilt, Schweigen ist gold.

Zunächst sollten Sie beim Vorwurf der Fahrerflucht immer von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und sich anwaltlichen Rat einholen. Zunächst wird meist der Fahrzeughalter als der Beschuldigte angesehen. Dennoch sollte nicht vorschnell der Fahrer zum Unfallzeitpunkt benannt werden, sondern eine Verteidigungsstrategie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht besprochen werden. Ob und wann Einlassungen gegenüber der eigenen Haftpflichtversicherung oder Kaskoversicherung erfolgen sollten ebenfalls abgestimmt werden, um Nachteile zu vermeiden.

Muss ich mich gegenüber der Polizei äußern?

Auch gegenüber der Polizei sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Eine Aussage kann unter Umständen später gegen Sie verwendet werden und die Verteidigungsmöglichkeiten sind eingeschränkt. Beim Vorwurf der Fahrerflucht sollte umgehend ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden, da es sich hierbei um eine Straftat handelt, deren Strafe hoch ausfallen kann.

Fahrerflucht begangen: Taucht eine Verurteilung im Führungszeugnis auf?

Fahrerflucht ist eine Straftat gem. § 142 StGB und kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in das polizeiliche Führungszeugnis eingetragen werden. Entscheidend ist dabei das Strafmaß, das in dem konkreten Fall verhängt wurde. Einen Eintrag gibt es erst ab einer Geldstrafe von mind. 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten (§ 32 Absatz 2 BZRG).

Allerdings trifft dies nur für den Fall zu, dass der Betroffene bereits eine Vorstrafe hat. Wurde der Täter im Vorfeld bereits wegen einer anderen Tat verurteilt, aufgrund derer eine Eintragung ins Führungszeugnis stattfand werden auch die darauffolgenden Straftaten eingetragen, wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer erstmaligen Verurteilung wird kein Eintrag ins Führungszeugnis folgen. Liegt das Strafmaß darunter wird die Fahrerflucht nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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