
Grobe Fahrlässigkeit und Schaden
Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht Schnell mal nur die Tür zugezogen und nicht abgeschlossen oder das Fenster im Erdgeschoss auf Kipp stehen lassen? Seit 2008 sind die Versicherer verpflichtet, selbst bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zu zahlen. Wieviel sie zahlen müssen, hängt vom Verschulden des Kunden und vom Einzelfall ab. Nur