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Bußgeldverfahren: Erfolgsaussichten und Kosten

Bußgeldverfahren: Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin.

Ich habe einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten, was soll ich tun?

Bußgeldverfahren: Mandanten, denen von der Bußgeldbehörde oder Polizei beispielsweise vorgeworfen wird, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, eine Missachtung des Rotlichts der Lichtzeichenanlage oder eine verbotswidrige Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer begangen zu haben, wenden sich häufig an unsere Rechtsanwaltskanzlei für Verkehrsrecht mit der Frage: „Lohnt es sich, dagegen vorzugehen und mit welchen Gebühren hätte ich bei der Beauftragung zu rechnen?“.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Bußgeldverfahren: Fragen und Antworten

Bußgeldbescheid wegen überhöhter Geschwindigkeit.
Geschwindigkeitsübertretungen sind eine häufige Ursache für Bußgelder.

Grundsätzlich empfiehlt es ich, zunächst Ruhe zu bewahren, um keine unüberlegten Äußerungen gegenüber den Behörden zu tätigen, die dann als polizeilicher Bericht in den Akten dokumentiert werden. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht kann helfen, die eigenen Interessen zu sichern und die Chancen auf eine erfolgreiche Abwehr des Vorwurfs zu erhöhen. Nachfolgend beantworten wir die Fragen, die uns die Mandantinnen und Mandanten häufig stellen.

Erkenne ich bereits aus dem Anhörungsbogen, ob der Vorwurf berechtigt ist?

Ob eine Verteidigung Erfolg versprechend ist, kann nahezu immer erst nach Einsicht in die amtlichen Bußgeldakten bestimmt werden. Die Akteneinsicht übernimmt der Rechtsanwalt für Sie. Erst anhand des Akteninhalts und der sich daraus ergebenden Beweislage lässt sich zumeist eine verlässliche Prognose der Erfolgsaussichten bestimmen.

Wie verhält es sich mit der Vergütung des Rechtsanwalts?

Die Rechtsanwaltsvergütung für die Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde bis einschließlich der Akteneinsicht beläuft sich auf rund 390,00 Euro. Besteht eine eintrittspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese grundsätzlich auch die gesetzliche Vergütung des Rechtsanwalts im Bußgeldverfahren. Unabhängig davon, welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen; denn es besteht freie Anwaltswahl.

Muss ich den Anhörungsbogen nicht innerhalb der angegebenen Frist an die Behörde zurücksenden?

Soweit ein Rechtsanwalt mit der Vertretung beauftragt wird, wird dieser sich mit der Behörde in Verbindung setzen. Der Mandant braucht dann nichts weiter zu veranlassen.

Und wenn ich doch Post von der Bußgeldbehörde oder der Polizei erhalte?

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Wenn sich die Behörden in dem Fall direkt an Sie wenden sollten, leiten Sie uns die Unterlagen bitte in Kopie vorzugsweise per E-Mail zu. Bitte machen Sie auch bei etwaigen telefonischen Anfragen der Behörden keine Angaben zu dem Fall. Verweisen Sie stattdessen bitte darauf, dass der Vorgang hier in unserer Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet wird und dass unser Büro für etwaige Rückfragen der Behörden jederzeit zur Verfügung steht.

Ich habe seit längerer Zeit nichts mehr von Ihnen gehört?

In der Regel melden wir uns nur dann bei Ihnen, wenn sich in Ihrem Fall etwas wesentlich Neues ereignet hat. Auf die Bearbeitungsdauer bei den Behörden und Gerichten haben wir keinen direkten Einfluss. Über den weiteren Verfahrensgang halten wir Sie stets auf dem Laufenden. Dies kann mitunter mehrere Wochen dauern.

Wie kann ich den Sachbearbeiter erreichen, wenn ich noch Fragen zu meinem Fall habe?

Sie können uns vorzugsweise per E-Mail kontaktieren. Idealerweise teilen Sie uns hierbei gleich Ihr Anliegen mit. Dies ist der schnellste und einfachste Weg. Gerne rufen wir Sie auch zurück!

Wie geht es nach dem Anhörungsbogen weiter?

Die Bußgeldverfahren werden von den Verwaltungsbehörden regelmäßig in maschineller Form betrieben. Dies hat häufig zur Folge, dass nach einer behördeninternen Frist automatisch ein Bußgeldbescheid erstellt und versandt wird.

Mir ist ein Bußgeldbescheid zugestellt worden: Was muss ich beachten?

Für diesen Fall möchten wir Sie bitten, uns den Bußgeldbescheid umgehend in Kopie zu übersenden. Es gilt dabei eine Frist von 2 Wochen, um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Die Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgt dabei regelmäßig mittels gelber Postzustellungsurkunde, auf welcher der Postbote das Zustellungsdatum notiert.

Was sind die weiteren Schritte?

Wir werden fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Bitte leisten Sie deshalb keine Zahlung auf eine im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße. Die Bußgeldbehörde wird den Sachverhalt nun nochmals prüfen und entweder das Verfahren einstellen oder die Akten dem zuständigen Amtsgericht zuleiten.

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Warum habe ich eine Terminsladung vom Amtsgericht erhalten?

Amtsgericht Tiergarten in Berlin Moabit
Amtsgericht Tiergarten von Berlin.

Da die Bußgeldverfahren regelmäßig automatisiert geführt werden, ist eine Abgabe an den Bußgeldrichter beim Amtsgericht zur weiteren Sachverhaltsklärung in der täglichen Praxis nicht unüblich und stellt keinen Grund zur Beunruhigung dar. Vielmehr kann die gerichtliche Aufklärungspflicht als Chance aufgefasst werden, Verfahrensfehler der Bußgeldbehörde und/oder Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Geschwindigkeitsmessung u.a. aufzudecken.

Muss ich denn persönlich vor Gericht erscheinen?

Häufig ist Ihre persönliche Anwesenheit im Gerichtstermin nicht erforderlich. Hierüber erteilen wir Ihnen frühzeitig Auskunft. In einem solchen Fall würden wir Sie dann anwaltlich vertreten und über den Ausgang des Verfahrens berichten.

Kommt es bei Untätigkeit nach Zustellung des Anhörungsbogens zu einer Fahrtenbuchauflage?

§ 31 a StVZO Fahrtenbuchauflage
Oftmals fürchten Autofahrer ein Fahrtenbuch führen zu müssen und zahlen direkt.

Viele Autofahrer befürchten, dass sie auf den Anhörungsbogen reagieren müssen und andernfalls als Halter ein Fahrtenbuch anlegen müssen (§ 31a Straßenverkehrszulassungsordnung – StVZO). Das dieser Fall eintritt ist durchaus möglich, doch kommt in der Praxis seltener vor, als viele Fahrer denken. Bußgeldverfahren kommen massenhaft vor, sodass nicht alle Behörden in jeden Fall die Anfertigung eines Fahrtenbuchs fordern. Auch wenn der Halter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, indem er den Fahrer nicht benennt ist eine Verhängung dieser Auflage möglich. Es empfiehlt sich zunächst keine  Antwort auf den Anhörungsbogen zu geben, anstatt zu erklären, dass man über die  Fahreridentität keine Auskunft geben kann. Dieses Verhalten würde eine Behörde eher zu einer Anordnung der Fahrtenbuchführung veranlassen.

Was passiert, wenn der Halter keinen Fahrer benennt?

Üblicherweise werden erst einmal Erinnerungsschreiben an den Anhörungsbogen versandt, die allerdings ebenfalls nicht beantwortet werden müssen. Wenn sie keine Antwort erhalten hat überprüft die Straßenverkehrsbehörde dann, ob der Halter des Fahrzeugs auch der gesuchte Fahrer war. Wird dadurch die Fahreridentität immer noch nicht geklärt, kann die Straßenverkehrsbehörde die zuständige Ordnungsbehörde oder Polizei beauftragen den Fahrer zu identifizieren. In diesem Fall wird ein Mitarbeiter der Behörde oder ein Polizeibeamter beauftragt, am Wohnsitz des Halters die Familie oder auch Nachbarn mit Hilfe des Fotos zu befragen.

Wie kann das Bußgeldverfahren abgeschlossen werden?

Wenn die Bußgeldstelle ihrerseits zunächst alle nötigen Schritte unternommen hat gibt es mehrere Möglichkeiten über den weiteren Fortgang des Verfahrens:

  • Zunächst besteht die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts. Das wäre der Fall, wenn keine Ordnungswidrigkeit vorlag oder die Straßenverkehrsbehörde den Fahrer nicht ermitteln konnte
  • Einstellung des Verfahrens wegen fehlender Zweckmäßigkeit. Es ist zwar eine Ordnungswidrigkeit gegeben, ihre Verfolgung erscheint allerdings nicht geboten (z.B. der betriebene Aufwand erscheint im Verhältnis zu groß)
  • Letzte Möglichkeit: Erlass eines Bußgeldbescheides

Wie verhält es sich mit den Kosten des Bußgeldverfahrens?

Besteht eine eintrittspflichtige Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese regelmäßig sämtliche Verfahrenskosten und gesetzlichen Rechtsanwaltsgebühren. So werden beispielsweise auch die Gebühren und Auslagen aus dem Bußgeldbescheid von der Rechtsschutzversicherung getragen. Nur die Geldbuße als solche ist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Was kann ein Rechtsanwalt im Bußgeldverfahren für mich tun?

Der Anwalt wird sich dafür einsetzen, den seitens der Bußgeldbehörde erhobenen Vorwurf abzuwehren oder aber dessen Folgen abzumindern. Hierzu beantragt der Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht in die Bußgeldakten. Bis zur Akteneinsicht können mehrere Wochen vergehen. Eine Kopie des Aktenauszugs wird regelmäßig auch dem Mandanten zur Verfügung gestellt, damit dieser sich selbst ein Bild vom Verfahrensstand machen kann. Gemeinsam werden Mandant und Anwalt die Erfolgsaussichten anhand des Akteninhalts erörtern. Oftmals bietet bereits der Inhalt der Bußgeldakten in Form der zusammengetragenen Beweismittel greifbare Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Verteidigung. Verfügt das eingesetzte Messgerät beispielsweise nicht über einen gültigen Eichschein, ist die Geschwindigkeitsmessung unverwertbar und das Verfahren einzustellen.

Lohnt sich die Einschaltung eines Anwalts?

Bereits im Jahr 2009 hat die Studie einer Sachverständigenorganisation für Verkehrsmesstechnik zu Mängeln bei Geschwindigkeitsmessungen und daraus resultierenden Bußgeldbescheiden ergeben, dass bis zu 80 Prozent der Geschwindigkeitsmessungen fehlerbehaftet seien. Auch wenn nicht alle Fälle so gravierend sind, dass daraus eine Einstellung des Verfahrens folgt, besteht für die betroffenen Verkehrsteilnehmer oftmals die Möglichkeit, mit Hilfe des fachkundigen Rats eines Rechtsanwalts die Geldbuße zu reduzieren oder sogar eine Punkteeintragung zu vermeiden bzw. ein Fahrverbot abzuwehren.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Steglitz
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Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige und zufriedenstellende Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in 12203 Berlin, Hortensienstraße 12 A (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter! Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin,

 

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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