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Schlagloch und Schaden: Wer zahlt den Schadensersatz?

Schlagloch und Schaden – Hilfe & Infos beim Anwalt für Versicherungsrecht

Aktualisiert am 30.09.2019, 16:45 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Schlagloch und Schaden: Wer zahlt den Schadensersatz?

Fast jedem ist das schon einmal passiert: Sie fahren gemütlich eine Landstraße entlang und auf einmal rumst es gewaltig. Klarer Fall, Sie sind in ein Schlagloch gefahren. Meist ist das einfach nur ärgerlich. Sicher schütteln Sie in diesem Augenblick den Kopf und zürnen über den maroden Zustand der Straßen. Je größer diese Schlaglöcher sind, desto gefährlicher können sie werden. Schließlich wirken bei einem Aufprall ziemlich große Kräfte auf Ihr Auto. Das kann so weit gehen, dass eine Achse bricht. Auch der Reifen oder Felge können Schaden nehmen. Es ist sogar möglich, dass dieses Ereignis einen Unfall auslöst.

In jedem Fall wird es teuer. Schließlich muss irgendwer für die Reparatur aufkommen. Aber wer ist das eigentlich? Sind Sie das selbst? Warum sollten sie für einen Schaden zahlen, den Sie letztlich nicht selbst verursacht haben? Immerhin ist er nur entstanden, weil die Straße so marode ist. Aber so einfach ist das Versicherungsrecht leider nicht. Es kann sein, dass Sie oder Ihre Versicherung dran glauben müssen.

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Wir erklären Ihnen, warum das so ist und was ein guter Anwalt für Sie im Fall der Fälle tun kann.

Wie entstehen Schlaglöcher?

Fangen wir aber am Anfang an: Wie entstehen eigentlich solche Schlaglöcher?

Jedes Schlagloch fängt ganz klein an. In seinen ersten Tagen ist es nahezu unsichtbar. Eigentlich ist es auch kein Loch, sondern nur ein Riss. Der vergrößert sich im Winter, vor allem dann, wenn es regnet. Das Wasser sammelt sich in dem kleinen Riss und gefriert. Das wiederum führt dazu, dass sich das Wasser ausdehnt. Es sucht sich seinen Platz mit so viel Kraft, dass die Straße immer weiter aufreißt. Dieser Prozess wiederholt sich in der kalten Jahreszeit immer wieder. Mit der Zeit entsteht aus dem kleinen Riss ein veritables Loch. Wie lange das genau dauert, lässt sich schwer vorhersagen. Manchmal reichen auch schon wenige Monate. Das hängt Sets von den konkreten Witterungsverhältnissen ab.

Besonders heikel wird es, wenn sich Frost und Tauphasen in kurzen Abständen abwechseln. Aber auch wenn es so kalt ist, dass Regen schon als Eis auf dem Boden ankommt, wachsen die Löcher rasch an. In einem sehr strengen Winter kann es geschehen, dass das Wasser bis zu einem Meter tief in den Boden eindringt. Entsprechend tief fällt dann natürlich das Schlagloch aus.

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Es ist wichtig, dass Arbeiter diese Löcher schnell ausbessern, am besten noch im Winter. Denn der Prozess setzt sich immer weiter fort. Je größer das Loch ist, desto mehr Wasser kann sich nämlich darin sammeln. Wenn es gefriert, wird es sich immer weiter ausdehnen und der Schaden wächst stetig an.

Diese Löcher werden zu einer großen Gefahr. Autos können Schaden nehmen und Rad- sowie Motorradfahrer schwer stürzen.

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Wer ist für die Straßen verantwortlich?

Jedes Frühjahr spielen sich in deutschen Straßenbaubehörden die gleichen Szenen ab: Schnee und Eis sind abgetaut und auf den Straßen zeigen sich die Schlaglöcher. Jetzt ist Handeln oberstes Gebot. Es gilt, sowohl Unfälle als auch Schaden an Fahrzeugen abzuwenden. Denn so ein Loch sorgt rasch dafür, dass der Reifen platt ist. Aber wer ist dafür nun verantwortlich?

Die Antwort auf diese Frage ist gar nicht mal so einfach. Es kommt nämlich darauf an, um welche Art Straße es sich handelt. Verläuft sie durch ein Wohngebiet in einer Stadt oder Gemeinde, ist der Fall klar: Die Kommune muss handeln. Auf Landstraßen ist das jeweilige Bundesland verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn es sich um eine sogenannte Ortsdurchfahrt handelt, zumindest in einer Kleinstadt. Der Ansprechpartner ist das jeweils zuständige staatliche Bauamt. Führt die Landstraße durch eine Großstadt, ist die Kommune zuständig, Ansprechpartner ist hier das Bauamt der Stadt. Anders verhält es sich auf Autobahnen: Hier trägt der Bund die Verantwortung. Ansprechpartner sind allerdings die jeweiligen regionalen Autobahndirektion. Welche konkret zuständig ist, lässt sich leicht im Internet herausfinden.

Aber was müssen die Verantwortliche eigentlich genau machen? In einer perfekten Welt würden sie die Schäden sofort beseitigen. Das wäre das Beste für alle Verkehrsteilnehmer. Aber hier hat das Recht ein Schlupfloch gelassen. Die zuständigen Behörden müssen nur dafür sorgen, dass die Straße sicher ist. Das können Sie auch machen, indem sie ein Hinweisschild aufstellen und die Geschwindigkeit begrenzen.

Auch ist es längst nicht so, dass die Straßen Jahr für Jahr saniert werden. Meist lassen die Verantwortlichen nur die Löcher mit Asphalt ausbessern. Das senkt zwar tatsächlich das Risiko. Im Winter beginnt das Drama aber stets von Neuem, denn diese Füllungen sind nicht ganz dicht. An diesen Stellen sammelt sich stets Wasser, das wiederum die Löcher wieder aufplatzen lässt.

Schlaglöcher melden

Gerade die Bundesländer sind für viele Tausend Kilometer Landstraße verantwortlich. Auch Kommunen können nicht jeden Meter Weg in Wohngebieten ständig im Augen haben. Deswegen sollten Sie den Beamten ihren Job ein bisschen einfacher machen, indem Sie ein Schlagloch melden. So nehmen Sie den Mitarbeitern in den Behörden ein gutes Stück Arbeit ab. Sie müssen nicht mehr die Straßen kontrollieren.

Die Mitteilung hat aber noch einen Vorteil: Die Zuständigen haben keine Ausrede mehr. Sie kennen den Schaden und wissen, dass die Sicherheit auf der Straße nicht zu 100 Prozent gegeben ist. Das bedeutet, dass sie in irgendeiner Weise handeln müssen.

Sie sollten die Meldung in jedem Fall dokumentieren. Am besten lassen sie sich den Eingang sogar bestätigen. So gehen Sie sicher, dass die Nachricht wirklich angekommen ist. Sie brauchen übrigens keine bestimmte Form zu wahren. Einige Großstädte haben sogar Apps programmieren lassen, über die Sie Bescheid sagen können. Meist erhalten Sie in diesen Fällen eine automatische Antwort, die den Eingang der Nachricht bestätigt. Handelt es sich um eine Landstraße oder Autobahn, müssen Sie die zuständige Behörde kontaktieren, dafür reicht eine formlose Mail. Es ist auch möglich, dort anzurufen. Allerdings kann es eine Weile dauern, bis Sie einen zuständigen Mitarbeiter an die Strippe bekommen. Geht es um eine Straße in einer kleinen Gemeinde, reicht ein Anruf im Rathaus. Hier sind die Wege kurz und Sie werden rasch mit dem Zuständigen sprechen.

Scheuen Sie sich auch nicht, nach einer Weile nachzufragen, welche Maßnahmen ergriffen worden sind. So halten Sie den Vorfall im Gedächtnis und üben einen gewissen Druck auf die Behörden aus. Es kann auch ratsam sein, die lokale Presse einzuschalten. Vor allem dann, wenn die Zuständigen über eine lange Zeit hinweg nichts unternehmen, kann das einen gewissen Druck aufbauen.

So verhalten Sie sich, wenn Sie in ein Schlagloch gefahren sind

Wenn Sie durch ein Schlagloch gefahren sind, sollten Sie unbedingt anhalten, sobald es geht. Begutachten Sie Ihr Fahrzeug genau. Ist die Felge kaputt, ist einer der Reifen kaputt? Das alles sind Schäden, die schnell entstehen können. Falls Ihnen das im Dunkeln geschieht, ist es hilfreich, wenn Sie eine Taschenlampe mit sich führen. Haben Sie einen Schaden entdeckt, sollten Sie noch an Ort und Stelle ein Foto machen. Und zwar sowohl von dem Schaden als auch von dem Schlagloch. Dafür reicht die Kamera Ihres Smartphones vollkommen aus. Achten Sie aber darauf, dass die Bilder scharf sind und der Schaden gut zu erkennen ist.

Achten Sie auch darauf, ob ein Schild vor Straßenschäden gewarnt hat. Erinnern Sie sich nicht mehr, ob das so ist, müssen Sie die Straße noch einmal entlang fahren. Seien Sie aber besonders vorsichtig und machen Sie langsam. Immerhin wissen Sie, dass die Straße einen Schaden aufweist. Ist das Schild nicht leserlich, sollten Sie auch das dokumentieren.

Wieder zu Hause, können Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden, zumindest dann, wenn Sie Vollkasko Schutz genießen. Vermerken Sie, dass die Ursache ein Schlagloch gewesen ist. Sie müssen der Versicherung auch mitteilen, ob Sie ein Schild gewarnt hat oder nicht.

Die nächste Fahrt führt dann in die Werkstatt. Ein Profi muss den Schaden begutachten und auch beseitigen. Denn sowohl ein Reifenschaden als auch ein Felgenschafen sind ein Problem für Sicherheit Ihres Autos. Die Kosten müssen Sie entweder selbst tragen oder aber Ihre Vollkasko Versicherung springt ein.

Ist das erledigt, sollten Sie auch die zuständige Behörde informieren. Teilen Sie den Beamten mit, wo genau sich das Loch befindet und beschreiben Sie auch den verursachten Schaden. Lassen Sie sich bestätigen, dass noch kein Schild vorhanden war, dass vor dem Schaden gewarnt hat.

Wer bezahlt bei einem Schaden am Auto?

Eines steht fest: Den Schaden haben zunächst Sie und Sie müssen auch um dessen Beseitigung kümmern. Aber wer zahlt die Rechnung? Wäre es gerecht, müsste die Zuständige Behörde einspringen. Immerhin hat sie nicht dafür gesorgt, dass die Straße in einwandfreiem Zustand ist. So einfach ist es aber leider nicht.

Sie müssen nachweisen, dass das Schlagloch die Ursachen für den Schaden gewesen ist. Außerdem müssen Sie beweisen, dass Sie nicht von einem Schild gewarnt worden sind. Ist das nämlich vorhanden, haften die Behörden nicht. Deswegen haben Sie ja direkt nach Vorfall Fotos von Ort und Fahrzeug gemacht. Mit ihrer Hilfe können Sie den Behörden Versäumnisse nachweisen.

Aber auch das hilft im Zweifel noch nichts. Die Kommunen sind zwar verpflichtet, so schnell wie möglich für Abhilfe zu sorgen. Das bedeutet aber nicht, dass sie sofort handeln müssen. Ewig Zeit haben sie aber auch nicht.

Können Sie nicht nachweisen, dass die Behörden geschlampt haben, müssen Sie für den Schaden selbst aufkommen. Haben Sie eine Vollkasko Versicherung, wird die einspringen. Sie sollten sich aber gut überlegen, ob sie diese sich einschalten. Schließlich erhöht jeder regulierte Schaden Ihren Beitrag. Das bedeutet, es kann günstiger sein, für die Regulierung kleiner Schäden selbst zu zahlen. Das kann aber ziemlich teuer werden, denn ist sehr aufwändig, sowohl einen Reifenschaden als auch einen Felgenschaden zu beseitigen.

Wenn Ihre Versicherung einspringt, müssen Sie unbedingt angeben, dass es sich um einen Schlagloch-Schaden handelt. Das Unternehmen wird nämlich seinerseits an die öffentlichen Stellen herantreten und sich das Geld zurückholen wollen. Laut Versicherungsrecht muss nämlich stets der Verursacher eines Schadens zahlen. Hat zum Beispiel die Kommune Ihre Sorgfaltspflicht verletzt, gilt sie als Verursacher – und wird daher belangt. Ist das erfolgreich, steigt Ihre Schadenklasse übrigens nicht.

Sie sollten sich übrigens nicht scheuen, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch nehmen. Er wird Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen. Zu diesem Thema erfahren Sie am Ende des Textes mehr.

Besteht bei einer Verletzung gegen die Verkehrssicherungspflicht ein Schadensersatzanspruch?

Wenn der Träger für Straßenbaulast seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist besteht gegen das Land ein Amtshaftungsanspruch. Vermehrt entscheiden Gerichte zu Gunsten von Geschädigten durch Straßenschäden. Beispielsweise wurde einem Ferrari-Fahrer Schadensersatz zugesprochen, nach dem das Land seine Verkehrssicherungspflichten verletzte und der Ferrari durch eine Bodenwelle beschädigt wurde (Urteil vom Landgericht Aachen 01.10.2015, Az. 12 O 87/15). Das Land muss folglich bei Verletzung der Verkehrssicherungspflicht Schäden am Fahrzeug als auch etwaige Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der körperlichen Integrität und Gesundheit ersetzen.

Wie gut stehen die Chancen auf Schadensersatz?

Sie haben gesehen, dass Sie, um Schadensersatz zu erhalten, nachweisen müssen, dass die Behörden ihre Sorgfaltspflicht verletzt haben. Im Klartext also, dass sie den Schaden kannten und nichts unternommen haben. Einfach ist das zumeist nicht. Welche Chancen haben Sie alleine? Befindet sich das Schlagloch innerhalb einer Stadt, können Sie zum Beispiel die Anwohner fragen. Sie wissen oft genau über den Zustand der Straßen Bescheid. Sie müssen gegebenenfalls aber auch bereit sein, ihre Beobachtungen vor offiziellen Stellen zu Protokoll zu geben.

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Es kann aber sein, dass Sie Ansprüche haben, wenn das Schlagloch bereits repariert worden ist. Ein solcher Fall wurde im Jahr 2004 vor dem Landgericht Heilbronn verhandelt. Der Fahrer eines Cabrios war durch ein besonders großes Schlagloch gefahren. Die Folge: ein heftiger Schaden an seinem geliebten Auto. Er bekam vor Gericht einen Schadensersatz von 300 Euro zugesprochen, der Schaden lag jedoch bei etwa 600 Euro. Die Begründung des Gerichts: Die Stadt war zwar im Grunde ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen und hatte das Loch gefüllt. Sie hatte allerdings vergessen, zu prüfen, ob diese Reparatur auch sachgemäß war.

Es gibt aber auch einen weiteren Fall, bei dem Sie Aussicht auf Schadensersatz haben. Nämlich dann, wenn Sie nicht mit einem Schlagloch haben rechnen können. Das ist allerdings relativ selten so. Gerichte sehen diesen Tatbestand nur dann als gegeben an, wenn der Belag der Straße vollkommen neu gewesen ist. Hier müssen Sie Ihre Ansprüche übrigens zwar bei der zuständigen Behörde geltend machen. Die kann sie aber weiterreichen, zum Beispiel an das beauftragte Bauunternehmen. Das hat in diesem Fall schließlich seine Arbeit offensichtlich nicht korrekt ausgeführt. Übrigens können Sie hier damit rechnen, dass Ihre vollen Kosten erstattet werden.

In allen anderen Fällen sprechen Ihnen die Gerichte stets eine gewisse Mitschuld zu. Die Richter gehen stets davon aus, dass Sie nur so schnell fahren dürfen, dass Sie ein Schlagloch sehen und davor anhalten können. Wie hoch der Anteil ist, den Sie zu tragen haben, hängt von dem jeweiligen Gericht ab. Die besten Chancen haben Sie natürlich, wenn Sie sich von einem erfahrenen Anwalt vertreten lassen. Im nächsten Absatz erfahren Sie, was ein Fachanwalt noch für Sie tun kann.

So kann Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen

Wenn Sie einen Schlagloch-Schaden an Ihrem Auto feststellen, sollten Sie nicht zögern, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Er wird Ihnen zunächst dabei helfen, den Fall korrekt zu dokumentieren. Das ist wichtig, um Ihren Anspruch gegenüber den Behörden geltend zu machen. In Ihrem Namen wird er mit den Beamten in Kontakt treten, zumeist mit einem Schreiben. Das hinterlässt schon einmal nachhaltigen Eindruck. Manchmal ist das schon genug und die Kommune zahlt.

Das ist allerdings relativ selten. Meist muss die Forderung mit ein wenig mehr Nachdruck vertreten werden. Wenn Sie einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite haben, ist das für Sie jedoch kein Problem. Er wird Sie bei jedem Schritt umfassend beraten und dafür Sorgen, dass Sie nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen.

Auch gegenüber Ihrer Versicherung wird er Ihre Rechte durchsetzen. Es kann sein, dass Sie nach der Regulierung eines Schadens ungerechtfertigt hochgestuft werden. Auch diesen Umstand prüft der Fachanwalt und wird gegebenenfalls mit dem Unternehmen Kontakt aufnehmen.

Nötigenfalls wird er gemeinsam mit Ihnen vor Gericht ziehen. Das ist für viele zwar ein beängstigender Schritt. Das muss aber nicht sein. Schließlich haben Sie Beistand von einem erfahrenen Rechtsanwalt. Er hat nur Ihre Ansprüche im Sinn und möchte, dass Sie angemessen entschädigt werden.

In einer ersten Beratung wird der Rechtsanwalt Ihren Fall umfassend prüfen. Dabei ermittelt er auch, wie groß Ihre Chancen sind, im Streit mit den Behörden Recht zu bekommen. Handelt es sich um eine vollkommen aussichtslose Situation, wir er Ihnen das auch sagen. Sie gehen also keinerlei Risiko ein. Ein kompetenter Rechtsanwalt wird keinen Rechtsstreit riskieren, den er nicht gewinnen kann. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, trägt diese übrigens die Kosten für die erste Beratung. Haben Sie das nicht, brauchen Sie die Kosten ebenfalls nicht scheuen, sie halten sich im Rahmen. Lohnen wird sich für Sie das Gespräch allemal, denn mit der Hilfe eines Anwalts stehen Ihre Chancen auf Schadensersatz sehr gut.

Immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für VerkehrsrechtFachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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