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Unfall bei Alkohol am Steuer – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht

Veröffentlicht am 18.09.2019, 09:30 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Unfall bei Alkohol am Steuer

Ist man abends zum Essen eingeladen, wird aus einem Glas Sekt schnell auch mal etwas mehr Alkohol. Dann stellen sich oft Fragen wie: bin ich noch fahrtüchtig? Was, wenn ich in eine Kontrolle gerate? Wie viel Alkohol habe ich wohl im Blut? Entscheidet man sich fürs heim fahren, weil es nur ein paar Straßen weiter liegt, kann das schon ein Fehler gewesen sein. Dass Alkohol das Fahrverhalten beeinflusst, ist wohl jedem bekannt. Vielen Menschen ist aber tatsächlich nicht immer ganz bewusst, welche Folgen sich daraus für die Fahrtüchtigkeit ergeben.

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Welchen Einfluss hat Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit?

Infolge von Alkoholeinfluss können bei der Teilnahme am Straßenverkehr folgende Effekte auftreten:

  • unscharfes Sehen
  • Halluzinationen
  • besondere Sensitivität bzgl. Lichteinstrahlung
  • selektive Wahrnehmung aufgrund von Tunnelblick
  • deutlich längere Reaktionszeit
  • schlechtere Einschätzung der Abstände, Geschwindigkeiten & Bremswege
  • erhöhte Risikobereitschaft

Diese Effekte können sich beim Fahren durch Schlangenlinien, plötzliches Abbremsen, Überfahren von roten Ampeln oder Kurvenschneiden äußern und können, schneller als im nüchternen Zustand, zu schwerwiegenden Unfällen führen. Welche Konsequenzen Trunkenheit am Steuer haben kann und wie ein Anwalt nach einem Unfall helfen kann, erfahren Sie im Folgenden.

Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
Durch die Einschränkung der Wahrnehmung und körperlichen Motorik kann es leicht gefährlich sein.

Promillegrenzen, relative & absolute Fahruntüchtigkeit

Bei alkoholbedingten Straftaten kommt es vor allem auf die Promillewerte und zusätzliche Ausfallerscheinungen an, wobei folgende Promillegrenzen wichtig sind:

  • 0,0 Promille: Grenze für Fahranfänger in der Probezeit
  • zwischen 0,3 und 1,1 Promille: relative Fahruntüchtigkeit
  • 0,5 Promille: Promillegrenze fürs Autofahren in Deutschland (OWi, § 24a I StVG)
  • ab 1,1 Promille: absolute Fahruntüchtigkeit
  • ab 1,6 Promille: übliche Grenze für Anordnung einer MPU
  • ab 2,0 Promille: verminderte Schuldfähigkeit gem. § 21 StGB möglich
  • ab 3,0 Promille: Schuldunfähigkeit gem. § 20 StGB wahrscheinlich (Strafbarkeit nach § 323a StGB)
  • ab 3,5 Promille: fehlende Vernehmungsfähigkeit, § 136a StPO

Konsequenzen eines Unfalls mit Alkohol

Wer mit 1,1 Promille oder mehr im Straßenverkehr erwischt wird, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB und wegen Gefährdung des Straßenverkehrs gem. § 315c StGB strafbar, da er absolut fahruntüchtig ist und somit eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt. Die Strafe kann zwar als Freiheitsstrafe (bis zu einem Jahr, § 316 StGB/ bis zu fünf Jahren, § 315c StGB) auferlegt werden, bei Ersttätern bleibt es aber in der Regel bei einer Geldstrafe, welche etwa einem Nettoeinkommen des Betroffenen entspricht. Hinzu kommt meist die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) mit einer Sperrfrist (§ 69a StGB) von ca. einem halben Jahr bei Ersttätern sowie 3 Punkte in Flensburg und evtl. eine MPU.

Auch Fahrlässigkeit wird bestraft.Obwohl in Deutschland die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol am Steuer gilt, kann man sich schon ab 0,3 Promille gem. §§ 316, 315c StGB strafbar machen. Dafür müssen jedoch für § 316 StGB zusätzliche Ausfallerscheinungen oder Fahrfehler vorliegen und für § 315c StGB eine konkrete Gefährdung bzw. zumindest ein Beinahe-Unfall hinzukommen. Ab einem Wert von 1,6 Promille wird üblicherweise eine MPU angeordnet, unabhängig von einem verursachten Unfall. Sie sollten sich nach einem Unfall unbedingt von einem Anwalt beraten lassen, da dieser die Promillegrenzen sowie übliche Vorgehensweisen kennt.

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Was passiert, wenn ich durch den Unfall mit Alkohol eine Person verletze?

Dies könnte eine fahrlässige Körperverletzung i. S. d. § 229 StGB darstellen. Für die Fahrlässigkeit muss jedoch eine Sorgfaltspflichtverletzung vorliegen, die vermeidbar gewesen wäre. Ein Kfz ausschließlich in einem Zustand zu führen, in dem man in der Lage ist, es sicher zu steuern, stellt eine allgemeine Sorgfaltspflicht dar. Diese wurde durch die Trunkenheit verletzt und wäre vermeidbar gewesen. Somit macht man sich auch der fahrlässigen Körperverletzung (Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe) strafbar. Kontaktieren Sie in diesem Fall direkt einen Anwalt.

Was passiert, wenn eine Person infolge meiner Trunkenheit am Steuer stirbt?

Zur Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung gem. § 222 StGB (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe) kann es kommen, wenn eine andere Person infolge des Unfall zu Tode kommt. Bei einer Trunkenheitsfahrt wird außerdem von grober, und nicht nur von leichter, Fahrlässigkeit ausgegangen, sodass die Strafe wahrscheinlich eher höher ausfallen dürfte. Sie sollten sich dabei auf jeden Fall durch einen Anwalt verteidigen lassen.

Wie wird der Promillewert ermittelt?

Die Ermittlung erfolgt durch die Messung der Atemalkoholkonzentration oder der Blutalkoholkonzentration (BAK). Die Atemalkoholkonzentration wird durch Pusten in ein Testgerät ermittelt, wobei zeitliche Abstände eingehalten werden müssen. In einem strafrechtlichen Verfahren ist dieser Test allerdings nicht verwertbar, weshalb die BAK mittels einer Blutprobe festgestellt werden muss.Für die Ermittlung der BAK zum Tatzeitpunkt müssen die gemessenen BAK-Werte auf den Tatzeitpunkt zurückgerechnet werden, wobei z. B. der Mageninhalt und der Alkoholabbau im Blut zu berücksichtigen sind. Ob die Abstände, die Geräteanforderungen und Berechnungsvorgaben eingehalten wurden, sollten Sie von Ihrem Anwalt im Wege der Akteneinsicht überprüfen lassen, da eine Unverwertbarkeit oder Reduzierung der BAK erreicht werden kann.

Kann ich die Ermittlung des Promillewertes verweigern?

Ja, selbst wenn die Polizei Sie zum Atemalkoholtest auffordert. Sie sind nämlich nicht dazu verpflichtet, aktiv an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Wenn Sie tatsächlich Alkohol getrunken haben, ist dies sogar ratsam. Denn, wenn der Atemtest positiv ausfällt, werden Sie auf jeden Fall einer Blutprobe unterzogen. Andererseits dürfen, nach der Neufassung des § 81a II StPO, auch Polizeibeamte selbst die Entnahme einer Blutprobe anordnen, wenn der Verdacht einer Straftat mit Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt (§§ 316, 315c StGB). Die richterliche Anordnung ist damit zwar nicht mehr notwendig, jedoch wird die Polizei Sie bei Unsicherheit des tatsächlichen Überschreitens der Promillegrenze wahrscheinlich oft weiterfahren lassen. Bei zu vielen unbegründeten Blutproben-Anordnungen können die Kosten nämlich nicht mehr gerechtfertigt werden.

Wie soll ich mich in einer Verkehrskontrolle verhalten, wenn ich Alkohol getrunken habe?

Äußern Sie sich, besonders bei Verdächtigung einer Straftat, gegenüber den Polizisten nicht zur Sache, sondern geben Sie ausschließlich die erforderlichen Angaben zu Ihrer Person an und zeigen Sie Ihre Fahrzeugpapiere vor. Auch bei der Aufforderung zur schriftlichen Äußerung im Äußerungsbogen sollten Sie schweigen, insbesondere zur Alkoholeinnahme. So können Sie sicherzustellen, dass mögliche Verteidigungsansätze erhalten bleiben. Bestenfalls sollten Sie sich direkt an einen Anwalt wenden, welcher durch seine langjährige Praxiserfahrung oft das Strafmaß reduzieren sowie möglicherweise eine MPU verhindern kann.

Was ist eine MPU?

Eine MPU ist eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung zur Überprüfung der Eignung zum Führen eines Fahrzeugs. Angeordnet wird sie, wenn die Führerscheinstelle die Ungeeignetheit eines Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr anmeldet, was bei Alkoholfahrten oft der Fall ist. Der Betroffene muss dann seine Eignung wieder durch ein MPU-Gutachten nachweisen. Bei der Auswahl des Gutachters kann ihnen ebenfalls ein Anwalt helfen.

Droht mir bei einem Unfall immer eine MPU?

Für die Anordnung einer MPU kommt es vor allem auf die Promillewerte an. Es kann Ihnen bei einem Unfall aber schon unter 1,6 Promille eine MPU drohen. Ein Anwalt kann Ihnen möglicherweise die MPU ersparen.

Kann ich einer MPU entgehen?

Ein Verkehrstherapeut kann mit Ihnen nach dem Unfall eine geeignete Kursmaßnahme durchführen und mit entsprechender vorgelegter Bescheinigung kann innerhalb des Verfahrens zumindest eine Verkürzung der Sperrfrist erreicht werden. Ihr Anwalt kann dann versuchen, eine Gerichtsentscheidung ohne Fahrerlaubnisentzug mit Bindungswirkung für die Fahrerlaubnisbehörden zu erreichen. Dann könnte das Gericht das Urteil damit begründen, dass durch die erfolgreiche Kursteilnahme die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs wiederhergestellt ist. Die Anforderung einer MPU wird dadurch verhindert.

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Was bedeuten Führerscheinentzug, Fahrverbot und Sperrfrist?

Während beim Fahrverbot der Führerschein nur vorübergehend amtlich verwahrt wird, wird er beim Führerscheinentzug hingegen dauerhaft entzogen und unbrauchbar gemacht und muss neu erworben werden. Die Sperrfrist ist die Zeit zwischen dem Führerscheinentzug und dem möglichen Neuerwerb der Fahrerlaubnis.

Übernimmt meine Versicherung die Kosten für Schäden durch den Unfall mit Alkohol?

Für Schäden beim Unfallgegner wird zwar Ihre KfZ-Haftpflichtversicherung aufkommen, jedoch werden Sie voraussichtlich von ihr in „Regress“ genommen (bis max. 5000 €), wenn der Alkohol die alleinige Ursache war. Dies wird ab 1,1 Promille angenommen. Sie müssen dann selbst nachweisen, dass der Unfall auch nüchtern passiert wäre. Die Vollkasko-Versicherung entzieht sich in der Regel ab 1,1 Promille ebenfalls komplett über die Trunkenheitsklausel.Wenn Sie Rat zu einem Unfall mit Trunkenheit benötigen, kontaktieren Sie am besten direkt einen Anwalt und lassen sich beraten, bevor Sie irgendwelche Angaben gegenüber Behörden oder Versicherungen (Meldefrist Versicherung: 1 Woche ab Unfall) machen.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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