Sie möchten Ihre Lebensversicherung verkaufen – In Berlin hilft Rechtsanwalt Samimi
Lebensversicherung verkaufen? Berlin wird informiert der Rechtsanwalt Samimi
Durch den andauernden Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im Bundesgesetzblatt eine Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent verkündet.
Der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten, Axel Kleinlein, spricht sogar von „legalem Betrug der Versicherer“ in einem Beitrag im Handelsblatt. Er wirft den Versicherern vor, dass diese von den erwirtschaften Gewinnen, die eigentlich an den Versicherungsnehmer als Überschussbeteiligung ausgezahlt werden sollen, einen Betrag abziehen und in die Zinszusatzreserve überführen. Gedeckt werde dieses Vorgehen von der Aufsichtsbehörde.
Bestandskunden, die die erheblichen Verluste die mit einer Kündigung einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und langfristig Kapital benötigen, entscheiden sich oftmals für den Verkauf ihrer Lebensversicherung. Was es bei dem Verkauf der Lebensversicherung zu beachten gilt, erfahren sie hier:
Lebensversicherung verkaufen
Grundsätzlich kann jede Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft werden. Bei dem Verkauf der Lebensversicherung tritt der Versicherungsnehmer seine Rechte aus der Police auf Auszahlung der Versicherungssumme an den Käufer ab. Dieser wiederum verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen und fortan die Versicherungsprämien an den Versicherer zu leisten. Ist der vereinbarte Ablauf der Lebensversicherung erreicht erhält der Käufer die Auszahlung der Versicherungssumme.
Haben Sie sich erst einmal für den Verkauf der Lebensversicherung entschieden, empfiehlt es sich bei verschiedenen Anbietern ein Kaufangebot einzuholen. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Käufer Mitglied im Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen BVZL ist, da diese einer Qualitätskontrolle unterliegen. Verbraucher können Sich auch Mithilfe der Leitfäden des BVZL informieren.
Für den Verkauf von Versicherungspolicen besteht ein großer Markt. Die Mitgliedsunternehmen des BZLV kauften 2015 von über 100.000 Versicherungsnehmern insgesamt Versicherungspolicen mit einem Rückkaufsvolumen von ca. 5,2 Milliarden Euro.[1]
Die meisten Anbieter verlangen einen Mindestrückkaufswert. Diese liegt oftmals bei ca. 8000 €. Weitere Informationen sind bei dem Bund der Versicherten erhältlich.[2]
Lebensversicherung verkaufen: Vorteile
Oftmals erhält der Versicherungsnehmer deutlich mehr Kapital, wenn er die Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft, als wenn er diese beleiht oder kündigt. Dabei kann mit ca. 1 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert des Versicherers gerechnet werden.[3] Fondgebundene Lebensversicherungen erzielen wegen des erhöhten Risikos einen niedrigeren Kaufpreis.
Falls Sie eine Lebensversicherung mit Todesfallschutz haben wird im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Allerdings erhält der Käufer der Police zunächst den Kaufpreis und die von ihm bis dahin geleisteten Versicherungsprämien zurück. Falls vereinbart fällt auch eine Bearbeitungsgebühr an.
Robert P. hat eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert von momentan 10.000 €. Er möchte aufgrund der schlechten Zinsprognosen in der Lebensversicherung unbedingt sein Kapital abziehen und anderweitig investieren. Letztendlich entscheidet er sich gegen eine Kündigung oder eine Beleihung der Police, da er weiterhin für den Todesfall seine Ehefrau finanziell absichern will. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen bekommt er das Angebot die Lebensversicherung für 12000 € zu verkaufen. Der Todesfallschutz zugunsten seiner Ehefrau soll auch weiterhin bestehen bleiben. Bei einer Kündigung würde er lediglich 10000 € erhalten und den Todesfallschutz verlieren. Die Beleihung fällt geringfügig schlechter als der Verkauf aus. Somit entscheidet sich Robert seine Police zu verkaufen.
Lebensversicherung verkaufen: Nachteile
Wer längerfristig Kapital benötigt ist mit dem Verkauf der Lebensversicherung prinzipiell gut aufgestellt. Dennoch ist der Verkauf im direkten Vergleich gegenüber der Fortführung der Lebensversicherung finanziell nachteilhaft. Den Verkauf sollte daher gründlich überlegt sein. Die wirtschaftlich interessanteste Möglichkeit ist der Widerspruch.
Bedacht werden muss auch, dass gegebenenfalls bis zu 25 Prozent Abgeltungssteuer anfallen kann, wenn die Police im Jahr 2005 oder später abgeschlossen wurde.
Malte U. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 12000 €. Er benötigt dringend Geld für anfallende Reparaturarbeiten an seinem Hausdach.
Er entscheidet sich gegen eine Kündigung oder Beleihung seiner Police, da diese einerseits zu wenig Kapital gewähren und er sich andererseits auch ganz von der Lebensversicherung lösen möchte. Er informiert sich über einen Verkauf der Versicherung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen und stößt bei seiner Recherche auf den Hinweis des „ewigen Widerrufsrecht“. Daraufhin überprüft er seine Widerrufsbelehrung auf etwaige Fehler. Da er sich nicht ganz sicher ist, ob die Belehrung fehlerhaft ist und er erfolgreich den Vertrag widerrufen kann, beauftragt er einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser erklärt ihm die bestehenden Fehler der Widerrufsbelehrung und setzt seinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsprämien zuzüglich gezogener Nutzungen gegen den Versicherer durch. Malte ist froh endlich aus der unattraktiven Lebensversicherung ausgestiegen zu sein. Obendrein erhielt er genug Geld für die Reparaturarbeiten des Hausdaches. Letztendlich war der Widerruf die wirtschaftlich lukrativste Möglichkeit sich von dem Vertrag zu trennen.
Lebensversicherung verkaufen: Alternativen
Wer kurzfristig Kapital braucht kann seine Lebensversicherung beleihen. Mehr zur Beleihung der Lebensversicherung durch den Policendarlehensvertrag und was es dabei zu beachten gilt erfahren sie hier. Auch eine Alternative ist die Kündigung der Lebensversicherung. Mehr zu Kündigung der Lebensversicherung erfahren Sie hier.
Die wirtschaftlich lukrativste und damit beste Möglichkeit ist jedoch der Widerspruch der Lebensversicherung.
Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich fachkundig von einem Spezialisten, nämlich einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.
Auweg: Der Widerspruch in der Lebensversicherung
Oftmals kommt jedoch ein Widerspruch der Lebensversicherung in Betracht. Überprüfen Sie unbedingt, ob sie davon betroffen sind und von den Vorteilen eines Widerspruchs profitieren können.
Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem „ewigen Widerrufsrecht“ betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.
Mehr zu dem Ablauf des Widerspruchs und was es zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen
Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.
Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!
[1] http://www.bvzl.de/media/BVZL_Image_DE_072015_1.pdf
[2] file://sbs/RedirectedFolders/Referendar/Downloads/37_M_Verkauf_LV.pdf
[3] https://www.verbraucherzentrale.de/lebensversicherung-alternativen-zur-kuendigung