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Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 38 bei Wolferstedt erfolgreich anfechten – VKS 4.5 & Bußgeldbescheid

Fachanwalt für Verkehrsrecht – Rechtsanwalt Samimi, Berlin
Hier erfahren Sie, wie man gegen eine Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 38 bei Wolferstedt, Fahrtrichtung Göttingen, vorgeht – inklusive konkreter Verteidigungsstrategien, Messfehleranalyse und praxisnaher Hilfe.

1. Ausgangslage: Die Messung auf der BAB 38 bei Wolferstedt (Kilometer 122,650)

Fallbeispiel aus der Praxis: Am 07. Februar 2025 um 11:12 Uhr wurde auf der BAB 38 bei Wolferstedt (Kilometer 122,650), Fahrtrichtung Göttingen, eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen. Gemessen mit dem Verkehrs-Kontrollsystem VKS 4.5 der VIDIT GmbH, lautete der Vorwurf: Außerorts Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h – nach Toleranzabzug: 142 km/h statt erlaubter 120 km/h. Im Bußgeldbescheid wurde mit 150 € Bußgeld, zusätzlichen Gebühren und Auslagen insgesamt 178,50 € gefordert – inklusive Voreintragungen im Fahreignungsregister (Punkte).

2. Warum es sich lohnt, Einspruch einzulegen – Die Messfehler im Detail

2.1 Abgelaufene Eichfrist

Das eingesetzte VKS 4.5-Gerät war zum Zeitpunkt der Messung nicht mehr gesetzlich geeicht (Eichfrist endete 31.12.2024). Messungen mit abgelaufener Eichung sind formell angreifbar.

2.2 Geräteidentifikation im Widerspruch

Die Konformitätsbescheinigung nennt eine Geräte-ID „45DE301ST“, während die Messdokumentation „45DE300ST“ ausweist. Ohne eindeutige Zuordnung sind Zweifel an der Verwertbarkeit gerechtfertigt.

2.3 Fehlender Eichschein in der Akte

Ein gültiger Eichschein fehlt in der Bußgeldakte – ein klarer Mangel für die Verteidigung und potentielle Grundlage zur Beweiserschütterung.

2.4 Technische und verfahrensbezogene Angreifbarkeit

VKS 4.5 ist bekanntermaßen fehleranfällig, wenn:

  • Kamera falsch positioniert oder ausgerichtet ist.
  • Bildkompression (z. B. JPEG) die Messung unklar macht.
  • Manuelle Auswertung und unklare Rohdaten vorliegen.

Solche Defizite führten in der Praxis bereits häufig zur Einstellung von Verfahren oder zumindest zu Herabsetzungen des Bußgelds, um die Eintragung von Punkten zu verhindern.

3. Der gesetzliche Rahmen – Ihre Rechte im Bußgeldverfahren

  • Einstellung nach § 47 Abs. 1 OWiG – wenn Messmängel nicht ausgeschlossen werden können.
  • Hilfsantrag zur Bußgeldreduzierung auf 55 € – um eine Punkteeintragung im Fahreignungsregister zu vermeiden (§ 4 Abs. 2 BKatV i. V. m. § 28 FeV).
  • Rechtzeitig schriftlicher Einspruch innerhalb von 14 Tagen (bzw. 2 Wochen) nach Zustellung des Bescheids, sonst wird dieser rechtskräftig.

4. So läuft das Bußgeldverfahren ab – Infografik (oben)

(Die Infografik Infografik: Ablauf des Bußgeldverfahrens finden Sie oben.)

Verkehrsverstoß

  1. Anhörungsbogen
  2. Bußgeldbescheid (14-Tage-Frist)
  3. Schriftlicher Einspruch innerhalb 14 Tagen
  4. Akteneinsicht & Beweisanalyse
  5. Entscheidung durch Bußgeldstelle oder Gericht
  6. Einstellung oder Bußgeldzahlung
  7. Übergang in das gerichtliche Verfahren vor dem Amtsgericht bzw. dem Oberlandesgericht im Falle der Rechtsbeschwerde
  8. Hinweis: Ihre Verkehrsrechtsschutzversicherung ist in der Regel für Kosten der Verteidigung sowie für die Kosten und Auslagen gemäß den Rechtsschutzversicherungsbedingungen einstandspflichtig.

5. Mehr Tipps und Infos im verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren – Interne Verlinkungen

6. Fazit – Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Detaillierte Analyse des VKS 4.5-Messfehlers
  • Konkrete Verteidigungsstrategie inklusive Hilfsantrag (55 € ohne Punkte)
  • Verständlicher Ablauf mit Infografik

Bitte kontaktieren Sie uns jetzt vorzugsweise über unser Kontaktformular!
Wenn Sie selbst von einer Geschwindigkeitsmessung betroffen sind – besonders auf der BAB 38 bei Wolferstedt oder anderswo – kontaktieren Sie mich: Als Fachanwalt für Verkehrsrecht setze ich mich engagiert für Ihre Rechte ein. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann dabei oft die Verteidigungskosten übernehmen.

Ich bin für Sie da – kompetent, erfahren und individuell.

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Autor/in des Artikels: Gregor Samimi Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin Steglitz-Zehlendorf.

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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