Neutralität als Kern anwaltlicher Selbstverwaltung
Die Rechtsanwaltskammern nehmen als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine besondere Rolle ein. Sie vertreten die Interessen der Anwaltschaft, sichern deren Unabhängigkeit und tragen Verantwortung für das Ansehen des Berufsstandes sowie für eine funktionsfähige Rechtspflege.
Gerade aus dieser Stellung folgt eine besondere Verpflichtung zu Sachlichkeit, Differenzierung und institutioneller Neutralität, insbesondere bei rechtspolitischen Stellungnahmen.
Anlass: Einladung zum „Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts 2026“
Anlässlich einer Einladung der Rechtsanwaltskammer Berlin zur Diskussionsveranstaltung zum
„Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts 2026“ habe ich mich mit der Frage befasst, wie weit rechtspolitische Positionierungen einer Rechtsanwaltskammer reichen sollten.
Der Einladungstext stellt die rechtsstaatliche Situation in den Vereinigten Staaten von Amerika in sehr zugespitzter Form dar und spricht von einem „massiven Abbau von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ sowie von einer kaum noch möglichen freien Advokatur.
Diese pauschale Darstellung halte ich – bei aller gebotenen Wachsamkeit gegenüber tatsächlichen Gefährdungen – für nicht sachgerecht.
Warum Differenzierung wichtig ist
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind eine gefestigte rechtsstaatliche Demokratie mit unabhängiger Justiz, funktionierenden Kontrollmechanismen und einer starken, streitbaren Anwaltschaft. Einzelne politische oder migrationsrechtliche Maßnahmen rechtfertigen es nicht, die freie Advokatur insgesamt als „kaum noch denkbar“ darzustellen oder das Land in den Kontext systematischer Bedrohung von Anwältinnen und Anwälten einzuordnen.
Eine solche Zuspitzung birgt die Gefahr, das berechtigte Anliegen des Schutzes tatsächlich bedrohter Kolleginnen und Kollegen weltweit zu relativieren und an Überzeugungskraft zu verlieren.
Antrag zur Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin
Vor diesem Hintergrund habe gegenüber der Rechtsanwaltskammer in einem Schreiben meine Missbilligung zum Ausdruck gebracht und zur Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin zum 4. März 2026 einen Antrag eingebracht. Ziel des Antrags ist es,
- den konkreten Einladungstext in seiner Wortwahl kritisch zu würdigen und
- zugleich klarzustellen, dass sich rechtspolitische Aktivitäten der Kammer an ihrer Neutralitätsverpflichtung orientieren sollten.
Der Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen das grundsätzliche Anliegen der Veranstaltung und nicht gegen die Arbeit des Vorstandes, die im Übrigen engagiert und verantwortungsvoll erfolgt. Es geht vielmehr um eine rechtspolitische Weichenstellung für die Zukunft und um die Frage, wie die Kammer ihre besondere institutionelle Rolle nach außen wahrnimmt.
Sachliche Debatte statt Polarisierung
Rechtspolitisches Engagement ist wichtig. Gerade deshalb sollte es von Rechtsanwaltskammern mit besonderer Zurückhaltung, Präzision und Ausgleich erfolgen. Eine sachliche und differenzierte Sprache stärkt die Glaubwürdigkeit der Selbstverwaltung und fördert den innerberuflichen Zusammenhalt.
Der eingebrachte Antrag versteht sich als konstruktiver Beitrag zu dieser Diskussion.
Widerspruchsschriftsatz gegenüber der Rechtsanwaltskammer Berlin
Antragsschrift zur Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 04.03.2026
Key Takeaways
- Die Neutralität der Rechtsanwaltskammer Berlin ist zentral für deren Selbstverwaltung und muss in rechtspolitischen Stellungnahmen gewahrt bleiben.
- Anlässlich des „Tag der bedrohten Anwältin und des bedrohten Anwalts 2026“ kritisiert Gregor Samimi die pauschale Darstellung der rechtlichen Situation in den USA.
- Differenzierung ist wichtig, um das Anliegen des Schutzes bedrohter Anwälte nicht zu verlieren.
- Ein Antrag zur Kammerversammlung fordert eine kritische Würdigung des Einladungstextes und eine Orientierung an der Neutralitätsverpflichtung.
- Sachliche Debatten stärken die Glaubwürdigkeit der Kammer und fördern den Zusammenhalt im Beruf.
Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Rechtsanwalt in Berlin und Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie Mediator. Er gehört am 17.01.2026 dem Vorstand und dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer Berlin an.