<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Versicherungsrecht Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
	<atom:link href="https://www.ra-samimi.de/category/versicherungsrecht/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.ra-samimi.de/category/versicherungsrecht/</link>
	<description>Strafrecht - Verkehrsrecht - Versicherungsrecht in Berlin</description>
	<lastBuildDate>Thu, 21 May 2026 18:04:07 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/Rechtsanwalt-Gregor-Samimi-100x100.jpg</url>
	<title>Versicherungsrecht Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
	<link>https://www.ra-samimi.de/category/versicherungsrecht/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Grobe Fahrlässigkeit und Schaden</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 18:03:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/relaunch/?p=961</guid>

					<description><![CDATA[<p>Schnell mal nur die Tür zugezogen und nicht abgeschlossen oder das Fenster im Erdgeschoss auf Kipp stehen lassen? Seit 2008 sind die Versicherer verpflichtet, selbst bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zu zahlen. Wieviel sie zahlen müssen, hängt vom Verschulden des Kunden und vom Einzelfall ab. Nur in Extremfällen dürfen sie ihre Leistung auf Null kürzen. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/">Grobe Fahrlässigkeit und Schaden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Versicherer müssen seit 2008 auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen, es sei denn, es handelt sich um Extremfälle.</li>



<li>Die Grenzen zwischen Schusseligkeit und grober Fahrlässigkeit sind fließend und hängen vom Einzelfall ab.</li>



<li>Alkoholkonsum beim Fahren kann dazu führen, dass die Vollkaskoversicherung im Schadensfall nicht zahlt.</li>



<li>Zu späte Schadensanzeigen oder falsche Angaben können ebenfalls zu Kürzungen des Versicherungsschutzes führen.</li>



<li>Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann helfen, da einige Verträge bei grober Fahrlässigkeit voll eintrittspflichtig sind.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-schnell-mal-nur-die-tur-zugezogen-und-nicht-abgeschlossen-oder-das-fenster-im-erdgeschoss-auf-kipp-stehen-lassen-seit-2008-sind-die-versicherer-verpflichtet-selbst-bei-grob-fahrlassig-herbeigefuhrten-schaden-zu-zahlen-wieviel-sie-zahlen-mussen-hangt-vom-verschulden-des-kunden-und-vom-einzelfall-ab-nur-in-extremfallen-durfen-sie-ihre-leistung-auf-null-kurzen">Schnell mal nur die Tür zugezogen und nicht abgeschlossen oder das Fenster im Erdgeschoss auf Kipp stehen lassen? Seit 2008 sind die Versicherer verpflichtet, <strong>selbst bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden zu zahlen</strong>. Wieviel sie zahlen müssen, hängt vom <strong>Verschulden des Kunden und vom Einzelfall ab</strong>. Nur <strong>in Extremfällen dürfen sie ihre Leistung auf Null kürzen</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die<strong> Grenzen zwischen bloßer Schusseligkeit und grober Fahrlässigkeit sind fließend.</strong> Beispielsweise dann, wenn man mit dem geliehenen Umzugswagen oder dem Fahrzeug des Arbeitgebers die Durchfahrtshöhe einer Brücke übersieht und einen Totalschaden verursacht. Orientierungshilfen bei der Einschätzung des Kürzungsgrades geben die seit 2008 ergangenen Gerichtsurteile. Eine rein schematische Quotelung verbietet sich. Entscheidend ist der konkrete Einzelfall:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer bei laufendem Motor schnell einmal eine <strong>Sendung in den Briefkasten einwirft und hierbei das Auto gestohlen</strong> wird, riskiert den Versicherungsschutz nicht selten bis zu 100 Prozent. Eine <strong>rote Ampel zu überfahren</strong> kann richtig ins Geld gehen, wenn sich die Versicherung erfolgreich weigert, den vollen Schaden am teuren Boliden zu ersetzen. „Mildernde Umstände“ wie der sogenannte Mitzieheffekt oder Ortsunkundigkeit können helfen, doch noch einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei <strong>Fahren unter Alkoholeinfluss</strong> hört bekanntlich der Spaß aus. Wer mit <strong>1,1 Promille</strong> und mehr seinen Wagen steuert, riskiert, im Schadensfall <strong>keinen Cent von der Vollkaskoversicherung</strong> zu erhalten (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=26a27b7f4c0cc2f39295744915842c81&amp;nr=59134&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener">Bundesgerichtshof IV ZR 251/10</a>). Hinzu kommt dann noch der Fremdschaden. Hier darf der Versicherer den Schädiger bis zu einer bestimmten Höhe <strong>in Regress</strong> nehmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Schadensanzeigen</strong> zu spät einzureichen und <strong>unkorrekte Angaben</strong> bei der <strong>Schadensmeldung</strong> führen gleichermaßen zu <strong>Kürzungen</strong> bis hin zum <strong>Verlust des Versicherungsschutzes</strong>. Bei <strong>Frost geplatzte Wasserleitungen</strong> in leer stehenden Häusern sind ebenfalls ein häufiges Ärgernis in der <strong>Gebäudeversicherung</strong>, wenn versäumt worden ist, die Wasserleitungen rechtzeitig zu entleeren.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Tipp:</strong> Will der Versicherer nicht den vollen Schaden ersetzen, empfiehlt sich ein <strong>Blick in die Versicherungsbedingungen</strong>. Wurde der Vertrag vor 2008 abgeschlossen und ist der Vertrag <strong>nicht auf die neue Gesetzeslage wirksam umgestellt</strong>, dürfte der Versicherer in vielen Fällen voll eintrittspflichtig sein. Einige Versicherer verzichten zudem in ihren Bedingungen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Mit dieser Klausel sind Sie im Schadensfall gut dran. Dann zahlt die Versicherung Schäden auch bei grober Fahrlässigkeit. Sprechen Sie hierzu Ihren Versicherer oder uns im Schadensfall an.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-versicherungsrecht/">Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/fahrlaessige-koerperverletzung-im-strassenverkehr-%c2%a7-229-stgb-strafen-folgen-verteidigung/">Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB) – Strafen, Folgen &amp; Verteidigung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-kostenlose-erstberatung/">Kostenlose Erstberatung beim Anwalt</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/gebaeudeversicherung-zahlt-nicht-anwalt-hilft/">Gebäudeversicherung zahlt nicht? Anwalt hilft</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/versicherungsrecht/">Über das Versicherungsrecht</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/">Grobe Fahrlässigkeit und Schaden</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling?</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:55:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=3998</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin (1.-3.Juni 2016) zum Thema &#8222;Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling&#8220; war ein voller Erfolg. Der Saal war mit rund 75 Anmeldungen bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Thema stieß bei den Kolleginnen und Kollegen auf sehr großes Interesse. Teilweise mussten die Zuhörer in [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/">Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem 67. Deutschen Anwaltstag war ein großer Erfolg mit 75 Anmeldungen.</li>



<li>Dr. Ulrich Eberhardt und Gregor Samimi präsentierten spannende Vorträge zur Rechtsschutzversicherung.</li>



<li>Eberhardt hob kritische Aspekte der Branche hervor und plädierte für mehr Anpassung der Anwaltschaft an veränderte Marktbedingungen.</li>



<li>Eine Umfrage von Samimi zeigte, dass 88 % der Mandanten über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und 90 % mit dem Regulierungsverhalten zufrieden sind.</li>



<li>62 % der Mandanten suchen Empfehlungen für Anwälte in ihrem Bekanntenkreis, was ein wichtiges Stimmungsbild der Mandanten widerspiegelt.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem <strong>67. Deutschen Anwaltstag in Berlin</strong> (1.-3.Juni 2016) zum Thema <em>&#8222;Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling&#8220;</em> war ein voller Erfolg. Der Saal war mit rund 75 Anmeldungen bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Thema stieß bei den Kolleginnen und Kollegen auf sehr großes Interesse. Teilweise mussten die Zuhörer in dem überfüllten Saal stehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Dr. Ulrich Eberhardt</em>, Mitglied des Vorstandes der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG und Rechtsanwalt und Mediator <em>Gregor Samimi</em> (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Fachanwalt für Versicherungsrecht) referierten unter reger Beteiligung des Auditoriums zum Thema.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dr. Ulrich Eberhardt</em> führte in einer spannenden und von einer hohen Informationsdichte getragenen Rede aus, dass die Rechtsschutzversicherer beträchtliche außerplanmäßige Aufwendungen zu verkraften haben. VW Gate, der Widerruf bei den Verbraucherdarlehen und die Akquise über das Internet, setzten der Branche erheblich zu. Er warb um Verständnis dafür, dass die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf die veränderte Marktsituationen reagieren werde. Rückblickend kritisierte er auch den mangelnden Veränderungswillen der Anwaltschaft auf veränderte Rahmenbedingungen. Die Anwaltschaft hat es unter anderem versäumt hat, ihre Ausbildung zu reformieren, so <em>Eberhardt</em>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ra-samimi.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>Gregor Samimi</em></a> stelle in seinem erfrischenden Vortrag die Meinungsumfrage unter seinen Mandanten zum Thema: &#8222;<em>Verbraucher und Rechtsschutzversicherung</em>&#8220; vor, die er im Mai 2016 durchgeführt hat. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Mandantinnen und Mandanten die an der Befragung teilgenommen haben, ihre Rechtsschutzversicherung als gut und nützlich bewerten. 88 % Prozent der Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. 53 % haben mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Auf die Frage: <em>&#8222;Wie zufrieden sind Sie mit dem Regulierungsverhalten Ihrer Rechtsschutzversicherung?&#8220;</em> antworten stattliche 90% mit <em>&#8222;Eher zufrieden&#8220;</em> und stellen ihrer Rechtsschutzversicherung damit ein gutes Zeugnis aus. Bei der Befragung wollte <em>Samimi</em> auch wissen, welche Wege die Mandanten bei der Anwaltssuche gehen. Stolze 62 % der Antworten geben an, ihre Bekannten oder die Familie nach einem geeigneten Anwalt zu fragen. Stattliche 68 % der Antworten empfinden die kostenlose Erstberatung und 36,51 % der Antworten die telefonische Beratung durch Verbindung mit einem Anwalt, als sinnvolle Leistung ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages. Die Antworten sind keineswegs repräsentativ geben aber ein interessantes Stimmungsbild unter den Mandanten wieder.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Anwalt Verkehrsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/">Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/arag-se-kuerzt-die-rechtsanwaltsgebuehren-im-bussgeldverfahren/">ARAG SE kürzt die Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/gregor-samimi/">Gregor Samimi: Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Über Rechtsanwalt Gregor Samimi</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/">Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Fahrradunfall: Zur Haftung bei der Kollision mit einer sich öffnenden Fahrertür</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/fahrradunfall-zur-haftung-bei-der-kollision-mit-einer-sich-oeffnenden-fahrertuer/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/fahrradunfall-zur-haftung-bei-der-kollision-mit-einer-sich-oeffnenden-fahrertuer/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsunfall]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=4430</guid>

					<description><![CDATA[<p>Jedes Jahr verunglücken viele Radfahrer im Straßenverkehr und erleiden teilweise schwerste Verletzungen. Nachdem der erste Schock überwunden ist, stellt sich für den Geschädigten oft die Frage, wie der dargestellte Unfallverlauf auch bewiesen werden kann. Typische Verkehrssituation beim Sturz neben der geöffneten Fahrertür Marian W. befuhr mit seinem Fahrrad eine mittelgroße Straße in Berlin-Zehlendorf. Er beachtete [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/fahrradunfall-zur-haftung-bei-der-kollision-mit-einer-sich-oeffnenden-fahrertuer/">Fahrradunfall: Zur Haftung bei der Kollision mit einer sich öffnenden Fahrertür</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Jedes Jahr verunglücken viele Radfahrer im Straßenverkehr, oft ohne Zeugen für den Unfallverlauf.</li>



<li>Im Falle eines Fahrradunfalls kann der Anscheinsbeweis als Beweisgrundlage dienen, um Ansprüche durchzusetzen.</li>



<li>Der Versicherer muss nachweisen, dass eine andere Unfallursache vorliegt, wenn ein Radfahrer gegen eine geöffnete Tür stößt.</li>



<li>Das Landgericht Berlin entschied, dass Radfahrer bei Fahrerflucht und Verletzungen Anspruch auf Schmerzensgeld haben.</li>



<li>In einem Beispiel erhielt ein Radfahrer 10.000 Euro Schmerzensgeld nach einem Unfall mit einer geöffneten Fahrertür.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Jedes Jahr verunglücken viele Radfahrer im Straßenverkehr und erleiden teilweise schwerste Verletzungen. Nachdem der erste Schock überwunden ist, stellt sich für den Geschädigten oft die Frage, wie der dargestellte Unfallverlauf auch bewiesen werden kann.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading">Typische Verkehrssituation beim Sturz neben der geöffneten Fahrertür</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Marian W. befuhr mit seinem Fahrrad eine mittelgroße Straße in Berlin-Zehlendorf. Er beachtete das Rechtsfahrgebot und fuhr mit leichtem Seitenabstand an einer Reihe parkender PKWs vorbei. Plötzlich wurde die Fahrertür eines PKW aufgerissen. Marian versuchte noch zu bremsen um einen Aufprall zu verhindern. Jedoch war es bereits zu spät. Er stieß mit dem Vorderrad gegen die Fahrertür und stürzte vom Fahrrad. Bei dem Unfall zog er sich ein Schädel-Hirn-Trauma 1. Grades zu, sowie eine Fraktur im linken Oberarm. Es ließen sich keine Zeugen ermitteln. Genau hier liegt das Problem. Denn allzu oft behaupten Versicherer, der Sturz habe nichts mit der geöffneten Fahrertür zu tun gehabt. Bodenunebenheiten, schlechte Witterungsverhältnisse, die ungeübte Fahrweise des Geschädigten und vieles mehr werden als Unfallursache schlicht behauptet.</p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="768" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-1024x768.jpg" alt="Ein Fahrrad liegt unter einem weißen Auto nach einem Autounfall (Linksabbieger)" class="wp-image-7944" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-1024x768.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-400x300.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-768x576.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-1260x945.jpg 1260w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-615x461.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-292x219.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz-600x450.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/Fahrradunfall-in-Berlin-Steglitz.jpg 1280w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Fahrradunfall in der Berliner City (Steglitz-Zehlendorf)</figcaption></figure>



<h3 class="wp-block-heading">Fahrradunfall und Anscheinsbeweis</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich ist in derartigen Fällen zu Lasten der Schädigers von einem&nbsp;<strong>Anscheinsbeweis</strong>&nbsp;auszugehen. Entgegen der weit verbreiteten Ansicht einiger Versicherer kommt es für die Anwendung der Grundsätze des Anscheinsbeweises nicht auf die Frage an, ob die Fahrzeuge im Zeitpunkt des Öffnens der Türe standen oder fuhren. Auch verkehrsbedingt (z. B. vor einer Ampel) stehende Fahrzeuge gehören zum fließenden Verkehr. Mit anderen Worten muss der Versicherer beweisen, dass der Sturz eine andere Ursache hatte als die geöffnete oder offen stehende Fahrertür.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Kommt es aber in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Ein- und Aussteigen (§ 14 Abs. 1 StVO) aus einem am Fahrbahnrand geparkten Fahrzeug zu einem Verkehrsunfall, so spricht der <strong>Beweis des ersten Anscheins</strong> für eine <strong>fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung</strong> des Ein- und Aussteigenden,  wobei der Vorgang des Einsteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre beendet ist, der Vorgang des Aussteigens erst mit dem Schließen der Fahrzeugtüre und dem zügigen Verlassen der Fahrbahn. […] Herrscht Fahrverkehr auf der Fahrbahnseite des haltenden oder parkenden Kfz, so gehört es nämlich zur Gefahrenminderungspflicht des nach links hin Aussteigenden, dass er die Tür nicht länger als unbedingt nötig offen lässt und sich auch nicht länger als unbedingt nötig auf der Fahrbahn aufhält […] so entschieden durch das Berliner Kammergericht (Beschluss vom 22.11.2007, Az.: 12 U 199/06).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit dieser Entscheidung ist vielen Radfahrern geholfen, weil ihnen der Anscheinsbeweis&nbsp; zur Hilfe kommt, auch wenn keine Zeugen zur Verfügung stehen. Sodann können die Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beim Versicherer zur Regulierung angemeldet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">So erging es auch Marian. Nachdem er sich auf den Anscheinsbeweis berief, lenkte der Versicherer ein und übernahm die Kosten für die entstandenen Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-urteil">Urteil</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Immer wieder kommt es vor, dass Kraftfahrzeugführer mit ihrem Fahrzeug zurücksetzen und hierbei Radfahrer übersehen. Nicht selten kommen Radfahrer hierbei zu Fall und werden schwer verletzt. Über einen solchen Fall hatte das Landgericht Berlin zu befinden und verurteilte die Krafthaftpflichtversicherung und den Fahrer des Fahrzeuges unter anderem zu einem beträchtlichen <strong>Schmerzendgeld </strong>in Höhe von <strong>10.000 Euro</strong>: <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/LG-Berlin-25-O-78-20-Urteil-Fahrradunfall-Schmerzensgeld-Haushaltshilfeschaden-Radiuskoepfchentruemmerfraktur.pdf">Urteil des Landgericht Berlin vom 03.05.2022, Az.: 45 O 78/20</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/unfall-mit-radfahrer/">Unfall mit Radfahrer</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/verkehrsunfaelle-zwischen-radfahrern-und-fussgaengern/">Verkehrsunfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsunfall/">Anwalt Verkehrsunfall</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht-berlin-mediengalerie/">Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin Mediengalerie</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rote-ampel-ueberfahren/">Rote Ampel überfahren &#8211; Was droht?</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/fahrradunfall-zur-haftung-bei-der-kollision-mit-einer-sich-oeffnenden-fahrertuer/">Fahrradunfall: Zur Haftung bei der Kollision mit einer sich öffnenden Fahrertür</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/fahrradunfall-zur-haftung-bei-der-kollision-mit-einer-sich-oeffnenden-fahrertuer/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Entschädigung nach Terroranschlag in Berlin</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/entschaedigung-nach-terroranschlag-berlin/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/entschaedigung-nach-terroranschlag-berlin/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:34:07 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Schmerzensgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=4502</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Schock über den  Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 sitzt immer noch tief. Nach dem Stand der Ermittlungsbehörden wird davon ausgegangen, dass der Tunesier Anis Amri einen zuvor gestohlenen Lkw vorsätzlich in eine Menschenmenge steuerte. 12 Menschen kamen ums Leben, viele wurden teilweise sehr schwer verletzt. Fraglich ist nach wie vor, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/entschaedigung-nach-terroranschlag-berlin/">Entschädigung nach Terroranschlag in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Der Terroranschlag in Berlin am 19. Dezember 2016 führte zu schweren Verletzungen und 12 Todesfällen.</li>



<li>Opfer könnten Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw geltend machen, jedoch gibt es Einschränkungen bei vorsätzlichen Taten.</li>



<li>Das Opferentschädigungsgesetz (OEG) schließt Zahlungen aus, wenn ein Kfz verwendet wird, sieht jedoch Härteausgleich für Betroffene vor.</li>



<li>Entschädigungen können zusätzlich über die Verkehrsopferhilfe beantragt werden, jedoch sind Zahlungen hier begrenzt.</li>



<li>Das Bundesamt für Justiz bietet finanzielle Unterstützung für Opfer terroristischer Straftaten, ohne Rechtsanspruch auf Zahlung.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Der Schock über den  Terroranschlag auf einen Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 sitzt immer noch tief. Nach dem Stand der Ermittlungsbehörden wird davon ausgegangen, dass der Tunesier <em>Anis Amri</em> einen zuvor gestohlenen Lkw vorsätzlich in eine Menschenmenge steuerte. 12 Menschen kamen ums Leben, viele wurden teilweise sehr schwer verletzt. Fraglich ist nach wie vor, welche Entschädigungsansprüche die Opfer und deren Hinterbliebene haben und gegen wen sie vorgehen können.</p>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-entschadigung-gegen-kfz-haftpflichtversicherer"><strong>Entschädigung gegen Kfz-Haftpflichtversicherer</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Da der Terroranschlag mit einem Fahrzeug verursacht wurde, könnte die Haftpflichtversicherung des polnischen Lkws ein Ansprechpartner sein. Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann es allerdings ablehnen für derartige Schäden aufzukommen, wenn diese &nbsp;vorsätzlich herbeigeführt worden sind. Nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__103.html">&nbsp;§ 103 Versicherungsvertragsgesetz</a> ist <em>der Versicherer „nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich und widerrechtlich den bei dem Dritten eingetretenen Schaden herbeigeführt hat.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Da Anis Amri den Lkw offenkundig vorsätzlich für seine Terrorfahrt einsetzte, könnten die Opfer nach deutschem Versicherungsrecht wohl keine Ansprüche gegenüber einem fiktiven deutschen Kfz-Versicherer &nbsp;erfolgreich durchsetzen, wenn der LKW bei einem deutschen Versicherer versichert gewesen sein sollte. Sollte der LKW jedoch bei einem polnischen Versicherer haftpflichtversichert gewesen sein, ist fraglich, ob das polnische Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht bzw. der abgeschlossene Versicherungsvertrag einen derartigen Haftungsausschluss kennt. Falls dem nicht so sein sollte, könnte der polnische &nbsp;Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden. Insoweit wären Anspruche über das <a href="http://www.gruene-karte.de/de/">„Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“</a> geltend zu machen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lucke-im-opferentschadigungsgesetz">Lücke im Opferentschädigungsgesetz</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/">Opferentschädigungsgesetz</a> (OEG) entschädigt Opfer von Gewalttaten, die auch vorsätzlich begangen worden sind durch staatlich finanzierte Mittel. Doch auch auf dieses Gesetz können sich &nbsp;Betroffene und Hinterbliebene in diesem Fall nicht berufen, denn eine Zahlung wird ausgeschlossen, wenn die Tat mit einem Kfz begangen wird. So heißt es in <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/oeg/__1.html">§ 1 Abs. 11 OEG</a> wörtlich: „Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind“.&nbsp; Nach diesem Gesetz haben nur die Angehörigen des polnischen Lkw-Fahrers offenkundig einen Anspruch auf Entschädigung, da dieser nicht durch den Einsatz eines Fahrzeuges getötet wurde, sondern offenbar von dem Attentäter Anis Amri.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-mehr-unterstutzung-vom-staat">Mehr Unterstützung vom Staat</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Opfer und Hinterbliebene sollen künftig dennoch Zahlungen über das Opferentschädigungsgesetz in Form eines „Härteausgleichs“ erhalten. Obwohl das OEG in diesem Fall eigentlich keine Anwendung findet, einigten sich Sozialministerin Nahles und Justizminister Maas auf die Möglichkeit einer zusätzlichen Opferentschädigung. Grund dafür: ein besonderer Härteausgleich nach dem Bundesversorgungsgesetz, auf das im Opferentschädigungsgesetz verwiesen wird. Auch kann der Terroranschlag als Gesamttat gesehen werden, bei dem der Täter neben dem Lkw auch eine Schusswaffe verwendete. Nach dem OEG sind Rentenzahlungen bei beruflichen Einschränkungen möglich oder auch finanzielle Unterstützung für längere medizinische Behandlungen. Das dürfte vor allem jene Verletzten erleichtern, die noch eine längere Behandlungszeit vor sich haben. Betroffene können beim Landesamt für Gesundheit und Soziales einen Antrag auf die Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz stellen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-entschadigungsfond-der-verkehrsopferhilfe">Entschädigungsfond der Verkehrsopferhilfe</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Neben Ansprüchen aus dem Opferentschädigungsgesetz können Entschädigungen bei der Verkehrsopferhilfe geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich um einen Verein, der Entschädigungsleistungen gewährt, wenn ein Fahrzeug vorsätzlich als Waffe eingesetzt wird. Die Hilfeleistungen, die Opfer hier erhalten können sind allerdings deutlich begrenzter, als im Fall des OEGs. Pro Schadensfall ist der Betrag auf 7,5 Millionen Euro begrenzt und muss auf die Opfer aufgeteilt werden. Die Höhe der Gesamtzahlung erscheint gering, da&nbsp; es eine Vielzahl von Opfern gibt und einige Betroffene eine längerfristige Behandlung benötigen. Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe müssen innerhalb von 3 Jahren geltend gemacht werden (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__12.html">§ 12 Abs. 3 PflVersG</a>). Im Gegensatz zum Opferentschädigungsgesetz können durch die Verkehrsopferhilfe auch Sachschäden übernommen und Opfer unterstützt werden, die keine bleibenden Schäden davongetragen haben.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-bundesamt-fur-justiz-unterstutzt">Bundesamt für Justiz unterstützt</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein weiterer Ansprechpartner kann das Bundesamt für Justiz sein. Betroffene und Angehörige können einen Antrag auf sog. „Härteleistung für Opfer terroristischer Straftaten“ stellen. Das Bundesamt für Justiz hat für den Anschlag auf den Berliner Breitscheidplatz ein <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Opferhilfe/Formulare/Uebersicht_node.html">spezielles Antragsformular</a> bereitgestellt. Betroffene können so Hilfeleistungen in Form von Schadensersatzzahlungen für Körperschäden erhalten. Anspruchsberechtigt ist, wer durch eine in Deutschland begangene terroristische Straftat verletzt wurde, sowie Eltern, Kinder, Ehe-und Lebenspartner von Opfern, die bei einem Anschlag ums Leben kamen. Auf eine Zahlung hat man allerdings keinen Rechtsanspruch. Die Höhe dieser einmaligen Zahlung hängt ganz vom Einzelfall ab, wobei nahe Angehörige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder in früheren Fällen 10000 Euro erhielten, Geschwister 5000 Euro. Eine zeitliche Begrenzung für die Forderung der Härteleistung besteht grundsätzlich nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bewältigung der Ereignisse kann sich für die Betroffenen schwierig gestalten. Das Einschalten eines Anwalts kann hilfreich sein, um eine angebrachte Entschädigung erzielen zu können.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/toedlicher-verkehrsunfall/">Tödlicher Verkehrsunfall und fahrlässige Tötung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/katze-ueberfahren-fahrerflucht/">Katze überfahren: Droht eine Anzeige wegen Fahrerflucht gem. § 142 StGB?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/kfz-diebstahl-teilkaskosversicherung-zahlt-nicht/">Kfz-Diebstahl: &#8222;Teilkasko-Versicherung zahlt nicht?&#8220;</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-versicherungsrecht/">Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/fahrlaessige-koerperverletzung-opferrechte/">Fahrlässige Körperverletzung: Welche Recht habe ich als Opfer?</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/entschaedigung-nach-terroranschlag-berlin/">Entschädigung nach Terroranschlag in Berlin</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/entschaedigung-nach-terroranschlag-berlin/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:28:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=4507</guid>

					<description><![CDATA[<p>&#8222;Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit&#8220; &#8211; unter diesem Titel lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs. Es war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art &#8222;Thinktank&#8220; um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken. Der Einladung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/">Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Veranstaltung &#8222;Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit&#8220; von ROLAND Rechtsschutz versammelte hochkarätige Teilnehmer zu einem Diskurs über Rechtskultur.</li>



<li>Referenten diskutierten Nostalgie, wirtschaftliche Entwicklungen und die Herausforderungen der Digitalisierung für die Anwaltschaft.</li>



<li>Herbert Schons betonte die Notwendigkeit, sich den veränderten Kundenbedürfnissen anzupassen.</li>



<li>Christian Solmecke ermutigte Kollegen, Chancen der neuen Medien zur Kundenakquise zu nutzen. </li>



<li>Die Diskussion über die Anwaltschaftsverantwortung und Kostenoptimierung führte zu einem konsensuellen Austausch unter den Teilnehmern.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;<em>Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</em>&#8220; &#8211; unter diesem Titel lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs. Es war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art &#8222;Thinktank&#8220; um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Einladung zu dieser (Selbst-)reflektion folgten hochkarätige Teilnehmer. Sie erfuhren von einem prominenten Referenten-Team viel Wissenswertes über das Spannungsfeld zwischen Nostalgie, wirtschaftlichen Entwicklungen und digitaler Herausforderung. Dabei bestand die seltene Gelegenheit, die aufgestellten Thesen direkt mit den Referenten zu diskutieren und Erfahrungen aus der Praxis zu tauschen. Ehrengast war der ehemalige bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein. Dass Kunst von Können abgeleitet ist, stellte Philipp Heinisch unter Beweis, der in humorvollen Karikaturen die Herausforderungen des Themas verdeutlichte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Herbert Schons schlug zunächst einen Bogen von seinen Anfängen als Rechtsanwalt in den 70er Jahren in die heutige Zeit. Seinerzeit seien die Rechtsschutz-Versicherer als reine Kostenerstatter angesehen worden. Mittlerweile würden sie dagegen eigene Dienstleistungsangebote für ihre Kunden anbieten. Der Wandel sei der veränderten Marktsituation geschuldet. Für die Zukunft sieht Herbert Schons die Herausforderung für die Anwaltschaft, sich dem Wandel der Kundenbedürfnisse im Zeitalter der Digitalisierung zu stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gregor Samimi, Herausgeber mehrerer Fachbücher und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, stellte zunächst in seinem lehr- und faktenreichen Vortrag die wirtschaftliche Entwicklung dar. Während auf der einen Seite immer mehr Anwälte auf den Arbeitsmarkt drängten, hätte sich die Einkommensentwicklung der Bevölkerung deutlich verschlechtert. Dieses Spannungsfeld führe in Teilen der Anwaltschaft zu Qualitätsverlust und Werteverfall. Zur Illustration verwies er auf die kritische Darstellung von Joachim Wagner in dessen Buch &#8222;Vorsicht Rechtsanwalt &#8211; ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral&#8220;.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es folgte ein Vortrag von Christian Solmecke, einem Anwaltskollegen, der sich bestens im Netz und den Sozialen Medien auskennt. Dieser stellte die Chancen der neuen Medien und der sozialen Netzwerke für die Anwaltschaft anhand seiner eigenen umfassenden medialen Tätigkeit in den Mittelpunkt: Während am Anfang einige Blogeinträge standen, vertritt er mittlerweile tausende Filesharer, die von der Musikindustrie abgemahnt worden sind. Er spornte dazu an, sich der neuen Medien zu bedienen. Seine Kollegen sollten keine Angst davor haben, hier einfach anzufangen und sich auch ruhig öffentlich der Bewertung und auch der Kritik der eigenen Kundschaft zu stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anschließend diskutierten die Referenten und Teilnehmer kritisch das Thema &#8222;Kundenakquise im Internet für die Darlehenswiderrufsfälle&#8220;. Sie sprachen unter anderem über die Folgen der Kostenoptimierung durch Teile der Anwaltschaft. Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz, wies auf die Gefahr hin, dass dies zur Unbezahlbarkeit und dem zukünftigen Ausschluss solcher Risiken führe. Herbert Schons machte deutlich, dass die Anwaltschaft eine gesellschaftspolitische Verantwortung trage. Veranstalter, Referenten und Teilnehmer waren sich einig: Es war eine gelungene und kurzweilige Veranstaltung, die mit einem ansprechenden Rahmenprogramm ausklang. Fortsetzung folgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/">Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht-berlin-mediengalerie/">Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin Mediengalerie</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/michael-ballweg-vom-betrugsvorwurf-freigesprochen-prozess-litigation-pr-entwicklungen-aus-der-perspektive-eines-strafverteidigers/">Michael Ballweg: Vom Betrugsvorwurf freigesprochen – Prozess, Litigation-PR &amp; Entwicklungen aus der Perspektive eines Strafverteidigers</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/veroeffentlichungen/">Veröffentlichungen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwaltskammer-berlin-neutralitaetspflicht-und-rechtspolitische-verantwortung-antrag-zur-kammerversammlung-2026/">Rechtsanwaltskammer Berlin: Neutralitätspflicht und rechtspolitische Verantwortung – Antrag zur Kammerversammlung 2026</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/">Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:20:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=4515</guid>

					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Dr. Ulrich Eberhardt (rechts im Bild im Gespräch mit Rechtsanwalt Herbert P. Schons), Mitglied des Vorstandes der ROLAND Rechtsschutzversicherungs-AG, referierte am 01.4.2017 auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag im Hamburger Hotel Atlantic zum Vortragsthema: „Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung“. Vor den rund 240 Teilnehmern führte er in das Thema ein und kam zunächst rückblickend auf seinen Vortrag „Rechtsschutzversicherung [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/">Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Dr. Ulrich Eberhardt diskutierte aktuelle Herausforderungen der Rechtsschutzversicherung auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag.</li>



<li>Er thematisierte den Wettbewerb im Markt, die Rolle von Legal Tech und wirtschaftliche Schwierigkeiten durch Niedrigzinsen.</li>



<li>Eberhardt forderte eine Anpassung der Geschäftsmodelle zur Bewältigung der zukünftigen rechtspolitischen Herausforderungen.</li>



<li>Die von Eberhardt angesprochene Zukunftsstudie soll Folgen wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen für den Rechtsdienstleistungsmarkt aufzeigen.</li>



<li>Eberhardt betonte, dass der Veränderungsdruck in der Branche erheblich ist und Umstellungen notwendig werden.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt Dr. Ulrich Eberhardt (rechts im Bild im Gespräch mit Rechtsanwalt Herbert P. Schons), Mitglied des Vorstandes der ROLAND Rechtsschutzversicherungs-AG, referierte am 01.4.2017 auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag im Hamburger Hotel Atlantic zum Vortragsthema: „<em>Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung“</em>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor den rund 240 Teilnehmern führte er in das Thema ein und kam zunächst rückblickend auf seinen Vortrag <em><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/">„Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling“</a></em> auf dem 67. Deutschen Anwaltstag (2016) in Berlin zu sprechen, der großen Anklang fand und Veranlassung gab, sich mit dem Themenkreis weiter auseinanderzusetzen. Hierzu lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG dann am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs mit dem Titel <a href="https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/">„<em>Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</em>“</a> ein und war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art „Thinktank“ um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken. Hiernach referierte Eberhardt exemplarisch zu dem <a href="http://www.sueddeutsche.de/panorama/autobahndreieck-heumar-tausende-zu-unrecht-geblitzt-koeln-will-bussgelder-nicht-erstatten-1.3363959" target="_blank" rel="noopener">Kölner Blitzer-Skandal</a> auf der BAB A3 und den damit verbundenen rechtlichen Problemen, mit denen sich ROLAND im Rahmen der vielen Deckungsanfragen auseinanderzusetzen hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dem schlossen sich rechtspolitische Ausführungen an, die deutlich machten, mit welcher Sorge Eberhardt in die Zukunft blickt. Denn den deutschen Rechtsschutzversicherern bläst seit geraumer Zeit ein kalter Wind ins Gesicht. Der Kampf um die Kundenschnittstelle ist entbrannt und bisher nicht entschieden. Neue Akteure aus dem Bereich des sogenannten <a href="https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/legal-tech-2017-ausblick-highlights-rechtsbranche/" target="_blank" rel="noopener">Legal Tech</a>, Gebührenerhöhungen und ein sich änderndes Kundenverhalten machen den Rechtsschutzversicherern wirtschaftlich erheblich zu schaffen. Hinzu kommt die Niedrigzinsphase. Und so blieb es nicht aus, dass sich die Versicherer im Kampf um die Begriffsbestimmung des sogenannten <a href="https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/praxis/Verguetungsrecht/Der%20Rechtsschutzfall%20im%20Blickfeld%20der%20BGH-Rechtsprechung%20-%20Gellwitzki%20AnwBl%202015,%2048.pdf" target="_blank" rel="noopener">Versicherungsfalls</a> einige Gefechte lieferten, die zum Verdruss der Versicherer durch die Gerichte zum Nachteil der Branche entschieden wurden und viel Geld gekostet haben, stellt Eberhardt fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt zeichnet sich ein Tiefdruckgebiet mit Potential ab. Dies alles ist nicht neu, gewinnt aber im Rahmen der digitalen Revolution erheblich an Stärke. <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/diesel-skandal-volkswagen-abgase" target="_blank" rel="noopener">VW Abgasskandal</a> und der <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verbraucherdarlehen-widerrufsrecht-reform-joker/" target="_blank" rel="noopener">Widerruf bei den Verbraucherdarlehensverträgen</a> vernichten eine Unmenge an Prämien. Zunehmend wird es für die Rechtsschutzversicherer schwerer, Prämien zuverlässig zu kalkulieren. Ansparphasen können nicht realisiert werden. Zudem müssen Rückstellungen für zukünftige Risiken gebildet werden. „<em>Wir werden uns nicht still und heimlich aus dem Markt verabschieden und den Dingen freien Lauf lassen</em>“, betont Eberhardt und führt weiter aus: „Wir werden unser Geschäftsmodell verändern.“ Beispielsweise bei der Einholung der Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren erwartet Eberhardt&nbsp; zukünftig „<em>die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen“</em> <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 253 ZP0 Absatz 3 Nr. 1 ZPO).</a> Jährliche Gebührenanpassung, wie es der Deutsche Anwaltsverein nicht müde wird zu fordert, kann es nicht geben. <em>„Wir werden uns nicht damit abfinden, abgeschafft zu werden.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eberhardt fragt sich außerdem, mit welchen Strategien sich die Anwaltschaft selbst den sich stellenden Herausforderungen zu stellen beabsichtigt. „<em>Da ist nicht viel. Fast nichts!</em>“, stellt er fest. Die sich immer weiter herausbildenden Fachanwaltschaften geben keine befriedigende Antwort für die sich stellenden Herausforderungen. All dies bei insgesamt rückläufigen Fallzahlen und zunehmender Konkurrenz auf dem Anwaltsmarkt.&nbsp; Die von Kilian in der Ausgabe 3/2017 des Anwaltsblattes behandelten <a href="https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/Rubriken/magazin/2017/Seiten%20aus%20AnwBl_2017_03_Heft.pdf" target="_blank" rel="noopener">„Umsätze der deutschen Anwaltschaft nach Marktsegmenten<em>“</em></a> spiegeln in konkreten Zahlen wider, wie es um die Anwaltschaft insgesamt bestellt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die vom Deutschen Anwaltsverein in Auftrag gegebene Zukunftsstudie für die deutsche Anwaltschaft mit dem Titel: <em>“Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“</em> unternimmt den Versuch die Frage zu beantworten&nbsp;<em>„welche Auswirkungen haben wirtschaftliche, demografische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt in den nächsten 20 Jahren? Wie sind die Anwaltskanzleien heute aufgestellt und können sie ausgehend vom heutigen Status quo auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren?“ </em>Glaubt man Eberhardt, dürfte die Annahmen der Studie bereits im kommenden Jahr Realität werden und zu tektonischen Verschiebungen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insoweit kann es ein <em>„weiter so“</em> nicht geben, wenn man die sich stellenden Herausforderungen ernst nimmt. „<em>Es waren mal schöne Zeiten.</em> <em>Der Veränderungsdruck ist hoffentlich deutlich geworden.“&nbsp;</em>schließt Eberhardt seinen aufwühlenden Vortrag.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt war der Vortrag von einer hohen Informationsdichte getragen, der das Auditorium fesselte und unter den Teilnehmern, darunter neben den Kolleginnen und Kollegen auch Bundesrichter verschiedener Senate, der Ombudsmann der Versicherungen und ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günther Hirsch sowie der ehemalige Generalbundesanwalt und jetzige Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm, viel Anerkennung fand.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/">Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/berufsstaendische-altersversorgung-unter-druck-strukturen-verantwortung-und-erwartungen/">Berufsständische Altersversorgung unter Druck – Strukturen, Verantwortung und Erwartungen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/seminare/">Seminare</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/google-ranking-und-suchmaschinenoptimierung-im-rechtsdienstleistungsmarkt/">Google-Ranking und Suchmaschinenoptimierung im Rechtsdienstleistungsmarkt</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-insolvenzstrafrecht/">Insolvenzverschleppung, Untreue &amp; Betrug &#8211; Ihr Anwalt im Insolvenzstrafrecht</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/">Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lebensversicherung verkaufen</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:12:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=7713</guid>

					<description><![CDATA[<p>Durch den andauernden Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im Bundesgesetzblatt eine Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent verkündet. Der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten, Axel Kleinlein, spricht sogar von „legalem Betrug der Versicherer“ in einem Beitrag im Handelsblatt. Er wirft den Versicherern vor, dass diese [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Lebensversicherungen verlieren an Attraktivität wegen fallender Garantiezinsen und unzureichender Überschussbeteiligung.</li>



<li>Der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt bietet oft eine bessere Kapitalrendite als Kündigung oder Beleihung.</li>



<li>Verbraucher sollten Kaufangebote vergleichen und auf Mitglieder des Bundesverbandes Zweitmarkt Lebensversicherungen achten.</li>



<li>Der Widerspruch der Lebensversicherung kann eine lukrative Option sein, um gezahlte Prämien zurückzufordern.</li>



<li>Für eine fundierte Entscheidungsfindung ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ratsam.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-durch-den-andauernden-fall-von-garantiezinsen-und-uberschussbeteiligung-werden-lebensversicherungen-als-kapitalanlage-stetig-unattraktiver-fur-2017-wurde-bereits-im-bundesgesetzblatt-eine-senkung-des-garantiezinses-auf-0-9-prozent-verkundet"><em>Durch den andauernden <strong>Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung</strong> werden <strong>Lebensversicherungen</strong> als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine <strong>Senkung des Garantiezinses auf 0,9</strong> Prozent verkündet.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Der Vorstandssprecher des <a href="https://www.bundderversicherten.de/">Bund der Versicherten</a>, Axel Kleinlein, spricht sogar von <strong>„legalem Betrug der Versicherer“</strong> in einem <a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/gastbeitrag-zur-lebensversicherung-die-renaissance-des-legalen-betrugs/11299126.html">Beitrag im Handelsblatt</a>. Er wirft den Versicherern vor, dass diese von den erwirtschaften Gewinnen, die eigentlich an den Versicherungsnehmer als Überschussbeteiligung ausgezahlt werden sollen, einen Betrag abziehen und in die Zinszusatzreserve überführen. Gedeckt werde dieses Vorgehen von der Aufsichtsbehörde.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bestandskunden, die die <strong>erheblichen Verluste</strong> die mit einer <strong>Kündigung</strong> einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und <strong>langfristig Kapital benötigen</strong>, entscheiden sich oftmals für den <strong>Verkauf ihrer Lebensversicherung</strong>.&nbsp;</em><em><strong>Was es</strong> bei dem Verkauf der Lebensversicherung <strong>zu beachten gilt</strong>, erfahren sie <strong>hier</strong>:</em></p>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-lebensversicherung-verkaufen">Lebensversicherung verkaufen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich kann jede Lebensversicherung auf dem <strong>Zweitmarkt für Lebensversicherungen</strong> verkauft werden. Bei dem Verkauf der Lebensversicherung <strong>tritt</strong> der Versicherungsnehmer seine <strong>Rechte aus der Police</strong> auf <strong>Auszahlung der Versicherungssumme an den Käufer ab</strong>. Dieser wiederum verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen und fortan die Versicherungsprämien an den Versicherer zu leisten. Ist der vereinbarte Ablauf der Lebensversicherung erreicht erhält der Käufer die Auszahlung der Versicherungssumme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Haben Sie sich erst einmal für den Verkauf der Lebensversicherung entschieden, empfiehlt es sich bei verschiedenen Anbietern ein <strong>Kaufangebot einzuholen</strong>. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Käufer Mitglied im Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen <a href="http://bvzl.de/de/starting-german/">BVZL</a> ist, da diese einer <strong>Qualitätskontrolle</strong> unterliegen. Verbraucher können Sich auch Mithilfe der <a href="http://bvzl.de/de/medienzentrum/verbraucher-leitfaeden/">Leitfäden des BVZL</a> informieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für den Verkauf von Versicherungspolicen besteht ein großer Markt. Die Mitgliedsunternehmen des BZLV kauften 2015 von über <strong>100.000 Versicherungsnehmern</strong> insgesamt Versicherungspolicen mit einem <strong>Rückkaufsvolumen</strong> von ca. <strong>5,2 Milliarden Euro</strong>.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die meisten Anbieter verlangen einen <strong>Mindestrückkaufswert</strong>. Diese liegt oftmals bei ca. 8000 €. Weitere Informationen sind bei dem <strong>Bund der Versicherten</strong> erhältlich.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-verkaufen-vorteile">Lebensversicherung verkaufen: Vorteile</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals erhält der Versicherungsnehmer <strong>deutlich mehr Kapital</strong>, wenn er die <strong>Lebensversicherung</strong> auf dem <strong>Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft</strong>, als wenn er diese <strong>beleiht oder kündigt</strong>. Dabei kann mit ca. <strong>1 bis 15 Prozent</strong> <strong>über dem Rückkaufswert</strong> des Versicherers gerechnet werden.<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> Fondgebundene Lebensversicherungen erzielen wegen des erhöhten Risikos einen niedrigeren Kaufpreis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Falls Sie eine Lebensversicherung mit <strong>Todesfallschutz </strong>haben wird im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Allerdings erhält der Käufer der Police zunächst den Kaufpreis und die von ihm bis dahin geleisteten Versicherungsprämien zurück. Falls vereinbart fällt auch eine Bearbeitungsgebühr an.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Robert P. hat eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert von momentan 10.000 €. Er möchte aufgrund der schlechten Zinsprognosen in der Lebensversicherung unbedingt sein Kapital abziehen und anderweitig investieren. Letztendlich entscheidet er sich gegen eine Kündigung oder eine Beleihung der Police, da er weiterhin für den Todesfall seine Ehefrau finanziell absichern will. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen bekommt er das Angebot die Lebensversicherung für 12000 € zu verkaufen. Der Todesfallschutz zugunsten seiner Ehefrau soll auch weiterhin bestehen bleiben. Bei einer Kündigung würde er lediglich 10000 € erhalten und den Todesfallschutz verlieren. Die Beleihung fällt geringfügig schlechter als der Verkauf aus. Somit entscheidet sich Robert seine Police zu verkaufen.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-verkaufen-nachteile">Lebensversicherung verkaufen: Nachteile</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer längerfristig Kapital benötigt ist mit dem <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> prinzipiell gut aufgestellt. Dennoch ist der Verkauf im direkten Vergleich gegenüber der Fortführung der Lebensversicherung <strong>finanziell nachteilhaft</strong>. Den Verkauf sollte daher gründlich überlegt sein. Die <strong>wirtschaftlich interessanteste Möglichkeit ist der Widerspruch</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bedacht werden muss auch, dass gegebenenfalls <strong>bis zu 25 Prozent Abgeltungssteuer </strong>anfallen kann, wenn die Police im Jahr 2005 oder später abgeschlossen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Malte U. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 12000 €. Er benötigt dringend Geld für anfallende Reparaturarbeiten an seinem Hausdach. </em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Er entscheidet sich gegen eine Kündigung oder Beleihung seiner Police, da diese einerseits zu wenig Kapital gewähren und er sich andererseits auch ganz von der Lebensversicherung lösen möchte. Er informiert sich über einen Verkauf der Versicherung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen und stößt bei seiner Recherche auf den Hinweis des „ewigen Widerrufsrecht“. Daraufhin überprüft er seine Widerrufsbelehrung auf etwaige Fehler. Da er sich nicht ganz sicher ist, ob die Belehrung fehlerhaft ist und er erfolgreich den Vertrag widerrufen kann, beauftragt er einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser erklärt ihm die bestehenden Fehler der Widerrufsbelehrung und setzt seinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsprämien zuzüglich gezogener Nutzungen gegen den Versicherer durch. Malte ist froh endlich aus der unattraktiven Lebensversicherung ausgestiegen zu sein. Obendrein erhielt er genug Geld für die Reparaturarbeiten des Hausdaches. Letztendlich war der Widerruf die wirtschaftlich lukrativste Möglichkeit sich von dem Vertrag zu trennen.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-verkaufen-alternativen">Lebensversicherung verkaufen: Alternativen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer <strong>kurzfristig Kapital braucht</strong> kann seine <strong>Lebensversicherung beleihen</strong>. Mehr zur Beleihung der Lebensversicherung durch den <strong>Policendarlehensvertrag</strong> und was es dabei zu beachten gilt erfahren sie <strong>hier</strong>. Auch eine Alternative ist die <strong>Kündigung der Lebensversicherung</strong>. Mehr zu Kündigung der Lebensversicherung erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die wirtschaftlich lukrativste und damit beste Möglichkeit ist jedoch der <strong>Widerspruch der Lebensversicherung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich f<strong>achkundig</strong> von einem <strong>Spezialisten, nämlich einem Fachanwalt für Versicherungsrecht,</strong> beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-auweg-der-widerspruch-in-der-lebensversicherung">Auweg: Der Widerspruch in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals kommt jedoch ein <strong>Widerspruch der Lebensversicherung</strong> in Betracht. <strong>Überprüfen Sie</strong> unbedingt, <strong>ob sie</strong> davon <strong>betroffen sind</strong> und von den <strong>Vorteilen </strong>eines Widerspruchs <strong>profitieren können</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine <strong>Lebens- oder Rentenversicherung</strong> nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem <strong>„ewigen Widerrufsrecht“</strong> betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die <strong>gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen </strong>des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr zu dem <strong>Ablauf des Widerspruchs</strong> und was es zu beachten gibt, erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-fachanwalt-fur-versicherungsrecht-hinzuziehen">Immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> <strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Magere Rendite in der Lebensversicherung?</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=7719</guid>

					<description><![CDATA[<p>Was taugt die Lebensversicherung noch? Private Lebensversicherer haben in den letzten Jahrzehnten bei den Bürgerinnen und Bürgern große Erwartungen geweckt, die oft nicht erfüllt werden können. In der Februar Ausgabe 2016 der Zeitschrift Finanztest wird hierüber ausführlich berichtet. Dort wurden 90 Verträge unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Was Sie tun können, um [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>In Deutschland gibt es über 92 Millionen Lebensversicherungen, die häufig zur Altersabsicherung und finanziellen Absicherung der Angehörigen dienen.</li>



<li>Die Lebensversicherung bietet verschiedene Arten an, darunter Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung, die unterschiedliche Auszahlungsbedingungen haben.</li>



<li>Die Renditen von Lebensversicherungen sind aufgrund der Niedrigzinspolitik gesunken, was viele Versicherungsnehmer unzufrieden macht.</li>



<li>Versicherungsnehmer haben mehrere Optionen, wie z.B. Kündigung des Vertrages, Prämienfreistellung oder Verkauf der Police zur Verlustminimierung.</li>



<li>Fehler in der Widerrufsbelehrung können für Versicherungsnehmer zu einem ewigen Widerspruchsrecht führen, was zur Rückzahlung geleisteter Prämien führen kann.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Was taugt die Lebensversicherung noch? Private Lebensversicherer haben in den letzten Jahrzehnten bei den Bürgerinnen und Bürgern große Erwartungen geweckt, die oft nicht erfüllt werden können. In der Februar Ausgabe 2016 der Zeitschrift Finanztest wird hierüber ausführlich berichtet. Dort wurden 90 Verträge unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Was Sie tun können, um Verluste zu minimieren erfahren Sie hier.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kerngedanke-der-lebensversicherung">Kerngedanke der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland bestehen zurzeit ca. 92 Millionen Lebensversicherungen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;Mit mehr Lebensversicherungen als Bundesbürgern ist diese die am weitesten verbreitete Versicherung in Deutschland. Ungefähr 33,7 Prozent aller Haushalte besitzen eine solche Police. Ziel der Versicherten ist es eine zusätzliche <strong>Altersabsicherung</strong> durch Vermögensaufbau zu schaffen und oftmals auch die Angehörigen im Todesfalle finanziell abzusichern. Dafür zahlt der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag. Dies erfolgt entweder direkt als <strong>Einmalbeitrag</strong> bei Versicherungsabschluss oder im Regelfall monatlich über Jahre verteilt. Der Versicherer ist verpflichtet mit den Beiträgen einen Gewinn zu erwirtschaften, um somit den <strong>Garantiewert</strong> einhalten zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Eintritt des Versicherungsfalles, meist im hohen Alter, erfolgt die Auszahlung der <strong>Versicherungssumme</strong> entweder direkt an den Versicherungsnehmer oder im Todesfalle an die <strong>Bezugsberechtigten</strong>, meist die Angehörigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>So auch im Fall von Ralf R. Dieser schloss in jungen Jahren eine Lebensversicherung ab, um sich eine zusätzliche Altersabsicherung zu verschaffen. Ihm wurden bei einer Rendite von 7 Prozent, die Auszahlung von 100.000 € bei Eintritt des Versicherungsfalles in Aussicht gestellt.</em></p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="825" height="578" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf.jpg" alt="Lebensversicherung und Widerspruch" class="wp-image-3310" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-428x300.jpg 428w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-768x538.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-615x431.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-400x280.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-292x205.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-20x14.jpg 20w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-600x420.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-verschiedene-arten-der-lebensversicherung"><strong>Verschiedene Arten der Lebensversicherung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einer Lebensversicherung wird grundsätzlich das Leben des Versicherungsnehmers als Risiko wirtschaftlich abgesichert. Dabei ist zunächst zwischen der&nbsp;<strong>Risikolebensversicherung </strong>und der <strong>Kapitallebensversicherung </strong>zu unterscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Ausgestaltung des Versicherungsfalles gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So wird meist als Versicherungsfall der Eintritt des Todes (<strong>Todesfall</strong>) vereinbart. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungszeit, wird die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten, meist die Hinterbliebenen, ausgezahlt. Überlebt der Versicherungsnehmer jedoch die vereinbarte Versicherungszeit, besteht kein Leistungsanspruch. In einem solchen Fall spricht man von einer&nbsp;<strong>Risikolebensversicherung</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verbreitet ist auch den Versicherungsfall vom Erreichen eines bestimmten Alters abhängig zu machen. Erreicht der Versicherungsnehmer das vereinbarte Alter, bekommt er die Versicherungssumme ausgezahlt (<strong>Erlebensfall</strong>). Man spricht von einer <strong>Kapitallebensversicherung</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daneben existiert eine <strong>Mischform der Kapitallebensversicherung</strong>. Bei dieser sind die Angehörigen zusätzlich abgesichert, so dass sie beim frühzeitigen Tod des Versicherungsnehmers auch die Versicherungssumme erhalten. Des Weiteren existiert eine reine Absicherung des Todes für die gesamte Lebenszeit. Bei der <strong>Sterbegeldversicherung</strong> wird somit nur im Todesfall die Versicherungssumme fällig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch verbreitet ist eine Lebensversicherung mit festem Termin zur Auszahlung der Versicherungssumme nach dem Todesfall.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daneben existieren noch eine Vielzahl von anderen Lebensversicherungen, die die klassische Lebensversicherung mit anderen Finanzprodukten, wie zum Beispiel einem Fonds oder Aktien verbinden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ralf R. besitzt eine klassisch gemischte Kapitallebensversicherung, bei der die Versicherungssumme sowohl bei Eintritt des Todes an die Angehörigen als auch mit Erreichen eines gewissen Alters an Ihn ausgezahlt wird.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-zusammensetzung-des-beitrags-und-der-versicherungssumme-in-der-lebensversicherung">Zusammensetzung des Beitrags und der Versicherungssumme in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Abschluss der Lebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer meist monatlich eine Prämie bis die vereinbarte Versicherungszeit oder die vereinbarte Versicherungssumme erreicht wurde. Die Prämienhöhe wird nach dem <strong>Äquivalenzprinzip</strong> berechnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Äquivalenzprinzip besagt, dass bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages die Berechnung allein auf den Rechnungsgrundlagen des Versicherers basieren und kein weiterer Gewinnzuschlag vorgenommen wird. Die Rechnungsgrundlagen setzen sich aus der <strong>Sterbetafel</strong> (Wahrscheinlichkeit des Todes für ein gewisses Alter), dem <strong>Rechnungszins</strong> und den angesetzten Kosten des Versicherers zusammen. Konkret bedeutet dies, dass das Alter des Versicherungsnehmers, die Verwaltungskosten der konkreten Versicherung und der Rechnungszins die Höhe des Beitrages bestimmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__153.html">§ 153 I VVG</a> steht dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven des Versicherers zu (<strong>Überschussbeteiligung</strong>). Der Überschuss wird jährlich im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses berechnet. Der Versicherer entscheidet dabei, wieviel er von dem Überschuss per Direktgutschrift an den Versicherungsnehmer weitergibt und wieviel erst einmal zurückgelegt wird. Die zurückgelegten Beiträge können für Direktgutschriften in den Folgejahren verwendet werden, um eine möglichst stabile Auszahlung zu gewährleisten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Überschussbeteiligung ist als solche gesetzlich garantiert. Jedoch besteht kein Anspruch auf Erwirtschaftung der Überschüsse. Werden somit keine erwirtschaftet können folglich auch keine ausgezahlt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-magere-rendite-in-der-lebensversicherung">Magere Rendite in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank, sowie der Investition der Versicherer in festverzinsliche Wertpapiere und deren niedrigem Zinsstand, sowie den zusätzlichen hohen Verwaltungskosten, können die Versicherer Lebensversicherungen nicht mehr zu günstigen Konditionen anbieten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielmehr fallen <strong>Garantiezinsen</strong> und <strong>Überschussbeteiligungen</strong> in den letzten Jahren stetig. 2016 erreichte die durchschnittliche Gesamtverzinsung der Versicherer <strong>einen historischen Tiefstand</strong> von <strong>nur noch 2,86 Prozent</strong> bei einer durchschnittlichen Rendite von 3,11 Prozent. Der <strong>Garantiezins</strong> beträgt im Jahr 2016 nur noch 1,25 Prozent. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine Senkung auf 0,9 Prozent veröffentlicht. Somit verliert der Abschluss von Lebensversicherungen stetig an Attraktivität und auch Bestandskunden sind verunsichert.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ralf R. beobachtet die aktuelle Niedrigzinspolitik mit Skepsis und fragt sich, ob sich seine Lebensversicherung in Zukunft noch lohnen wird. Bei Abschluss der Versicherung wurde ihm ein Betrag von 100.000 € in Aussicht gestellt. Dieser wurde nun auf 60.000 € herunterkorrigiert. Was kann Ralf tun?</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-lohnt-sich-die-klassische-lebensversicherung-noch">Lohnt sich die klassische Lebensversicherung noch?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Immer mehr Versicherungsnehmer sind unzufrieden mit der <strong>niedrigen Rendite</strong> und denken über alternative Möglichkeiten der Altersabsicherung nach. Bevor über <strong>Alternativen </strong>nachgedacht werden sollte, gibt es zunächst eine Reihe von Möglichkeiten mit der vorhandenen Versicherung umzugehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-welche-moglichkeiten-bestehen-mit-der-alten-lebensversicherung-zu-verfahren">Welche Möglichkeiten bestehen mit der alten Lebensversicherung zu verfahren?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst gilt es den <strong>Versicherungsvertrag</strong> und insbesondere die <strong>allgemeinen</strong> <strong>Versicherungsbedingungen</strong>, möglichst zusammen mit einem <strong>Spezialisten</strong>, sorgfältig zu prüfen, um eine erste Einschätzung vornehmen zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fast immer besteht die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu Kündigen und sich den <strong>Rückkaufswert</strong> auszahlen zu lassen. <strong>Dabei ist allerdings mit erheblichen Verlusten zu rechnen.</strong> Besonders bei Altverträgen, die noch von hohen Garantiezinsen profitieren, ist vor einer Kündigung sorgfältig abzuwägen, ob nicht doch eine bessere Möglichkeit besteht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Berechnung des Rückkaufswertes durch den Versicherer ist Vorsicht geboten. Versicherungsverträge, die ab dem Jahr 2008 geschlossen wurden, genießen die Privilegierung des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html">§ 169 III VVG</a>. Der Rückkaufswert beträgt mindestens das Deckungskapital.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Verträge, die ab 1994 und vor 2008 geschlossen wurden legte der Bundesgerichtshof einen Mindestbeitrag fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„</em><em>Dieser Mindestbetrag wird bestimmt durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals.“&nbsp;</em><a href="https://openjur.de/u/82344.html"><em>(Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03)</em></a><em>.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Somit ist dringend zu Raten die genaue <strong>Höhe des Rückkaufswertes</strong> selbständig zu überprüfen und gegebenenfalls einen <strong>Spezialisten</strong> damit zu beauftragen die Summe unter Beachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut zu überprüfen. Die Kündigung der Lebensversicherung sollte jedoch aufgrund der hohen Verluste das letzte Mittel sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ralph R .informierte sich bei seiner Versicherung über den Rückkaufswert. Diese gab zunächst einen deutlich zu niedrigen Betrag an. Erst mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes wurde der Rückkaufswert auf den angemessenen Betrag korrigiert. Ralph R. entschied sich letztendlich jedoch gegen die Auszahlung des Rückkaufswertes, da er sonst erhebliche Verluste gemacht hätte.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Anders hingegen Martin S. Dieser besaß eine Lebensversicherung und befand sich in einer finanziellen schwierigen Situation. Als letzter Ausweg blieb ihm die Kündigung seiner Lebensversicherung. Da dies vor Ablauf der regulären Versicherungszeit geschah, wollte ihm der Versicherer einen Rückkaufswert von lediglich 1.700 € auszahlen. Martin S. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 13.000 € in die Versicherung eingezahlt. Daraufhin wendete er sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser verhalf ihm zur Durchsetzung seines Anspruches auf die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. </em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine weitere Möglichkeit bietet die <strong>Prämienfreistellung. </strong>Dabei wird gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/VVG/165.html">§ 165 I VVG</a> die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgestellt, wenn die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wurde. Wurde diese nicht erreicht wird der Vertrag beendet und der Rückkaufswert ausgezahlt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einem finanziellen Engpass bietet sich auch eine <strong>Beitragsfreistellung</strong> an. Abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen kann der Vertrag damit ohne Zahlung des Versicherungsbeitrages für eine Zeit stillgelegt werden. Beachten Sie aber dabei, dass sie die fehlenden Beiträge nach der Stilllegung nachzahlen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine <strong>bessere Alternative </strong>bietet die Beleihung oder der Verkauf der Versicherungspolice. Die Versicherungspolice kann auf dem <strong>Zweitmarkt für Lebensversicherungen</strong> entweder direkt verkauft werden oder beliehen werden. Meist wird damit eine deutliche höhere Rendite, als mit der Rendite der Versicherer, erzielt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für Ralph R. stellte der Verkauf seiner Police auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen letztendlich die beste Option dar. Dort gelang es ihm für seine Police eine höhere Rendite zu erzielen und die unattraktive Lebensversicherung los zu werden.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-der-widerspruch-in-der-lebensversicherung-kann-helfen-verluste-zu-vermeiden">Der Widerspruch in der Lebensversicherung kann helfen Verluste zu vermeiden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich ist auch eine <strong>Rückabwicklung</strong> des Vertrages eine Option. <strong>Zu Fehlern in der Widerrufsbelehrung</strong> und deren Folgen sowie dem Urteil des Bundesgerichtshofes erfahren Sie hier mehr: <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: „So retten Sie sich vor den Verlusten!“</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Martina K. schloss 2002 eine Lebensversicherung ab. Anfangs zahlte sie regelmäßig ihre Beiträge ein. 2005 erwarb sie eine Eigentumswohnung und nahm zur Finanzierung einen Kredit auf. Nachdem sie 2016 das Renteneintrittsalter erreichte, reduzierte sich ihr Einkommen erheblich. Die Bedienung des Kredites war ihr nicht mehr möglich. Sie beschloss ihre Lebensversicherung zu kündigen. Bei der Recherche nach bestmöglichen Kündigungsmöglichkeiten stieß sie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes und beauftrage einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Überprüfung ihres Vertrages. Dieser konnte die Fehlerhafte Widerrufsbelehrung identifizieren und setze im Rahmen des Widerrufs eine Vollständige Erstattung ihrer bereits eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen durch.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-das-bezugsrecht-in-der-lebensversicherung">Das Bezugsrecht in der Lebensversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich stehen dem Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Lebensversicherung zu. Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__159.html">§ 159 I VVG</a> kann der Versicherungsnehmer ein Bezugsrecht festlegen. Bei der Risikolebensversicherung und der gemischten Form der Kapitallebensversicherung sollte jedoch ein <strong>Bezugsrecht</strong> für den Todesfall bestimmt werden. Meist werden für den Todesfall die Angehörigen des Versicherungsnehmer als <strong>Begünstige</strong> eingetragen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles durch den Todesfall erhält der Bezugsberichtige somit einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme gegen den Versicherer. Die Zuwendung der Versicherungssumme aus dem Bezugsrecht wird rechtlich als Schenkung bewertet, so dass diese grundsätzlich nicht in die Erbmasse fällt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Norbert. K möchte für den Todesfalle seine Ehefrau und seine beiden Kinder mit der Versicherungssumme absichern.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtig:</strong> Wird eine Eintragung vor Eintritt des Todesfalles nicht vorgenommen fällt die Versicherungssumme grundsätzlich in die Erbmasse und geht an die Erben über.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Erteilung des Bezugsrechtes ist zwischen einem <strong>widerruflichen</strong> <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__159.html">§ 159 II VVG</a> und <strong>unwiderruflichen</strong> <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__159.html">§ 159 III VVG</a> zu unterscheiden. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nicht ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten widerrufen werden. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass das widerrufliche Bezugsrecht beliebig oft geändert werden kann. Das widerrufliche Bezugsrecht ist dabei lediglich die Inaussichtstellung auf Erwerb einer zukünftigen Anspruches wohingegen das unwiderrufliche Bezugsrecht den Anspruch rechtlich bereits bei Benennung aus einem Vertrag zugunsten Dritter entstehen lässt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Norbert K. entscheidet sich ein widerrufliches Bezugsrecht für seine Ehefrau und seine beiden Kinder zu benennen. Dabei sollen sie jeweils zu einem Drittel aus der Lebensversicherung bedacht werden.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals wird in einer Sterbegeldversicherung ein Bestattungsunternehmen als unwiderruflich Bezugsberechtigt eingetragen, damit ihm bei Eintritt des Todesfalles die Auszahlung der Versicherungssumme zur Deckung der Bestattungskosten zu Gute kommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Erwin S. schloss eine gemischte Kapitallebensversicherung ab. Für den Todesfall setzte er seine beste Freundin Denise B. als Bezugsberechtigte ein. In der Folgezeit heiratete Erwin S. die Manuela K. Zunehmend verschlechterte sich das Verhältnis zu Denise B.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Als Erwin S. unerwartet verstarb wendete sich seine Ehefrau Manuela K. mit der Bitte der Auszahlung der Versicherungssumme an die Versicherung. Diese lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, dass Denise B. als Bezugsberechtigte in der Versicherung vermerkt sei. Mit Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht gelang es Manuela K. die Bezugsberechtigung erfolgreich anzufechten und letztendlich die volle Versicherungssumme vom Versicherer zu erhalten.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-private-rentenversicherung">Die private Rentenversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ungefähr <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/266224/umfrage/versicherungen--besitz-einer-privaten-rentenversicherung-in-deutschland/">17,48 Prozent</a> besitzen in Deutschland eine private Rentenversicherung. Kerngedanke der privaten Rentenversicherung ist die Altersabsicherung. Der Versicherungsnehmer möchte mit Eintritt des Rentenalters entweder vollständig oder neben der gesetzlichen Rente durch Leistungen aus der privaten Rentenversicherung abgesichert sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die wirtschaftliche Situation und die Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank wirkt sich ebenfalls negativ auf die privaten Rentenversicherungen aus. Die Rendite ist in den letzten Jahren stetig gefallen, so dass die private Rentenversicherung zunehmend an Attraktivität verliert. Der für 2017 angekündigte Garantiezins von lediglich 0,9 Prozent gilt auch für die private Rentenversicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gelten somit für die private Rentenversicherung die Ausführungen zur Lebensversicherung. Wer bereits eine private Rentenversicherungspolice hat, sollte umgehend genauestens die verschiedenen Möglichkeiten abwägen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Letztendlich wird sich dabei oftmals ein Verkauf auf dem Zweitmarkt anbieten. Auch sollten die privaten Rentenversicherungsverträge von einem Spezialisten auf etwaige Fehler in der Widerrufsbelehrung überprüft werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-erfreuliche-aktuelle-urteile-des-bundesgerichtshofes-zum-widerspruch-in-der-lebensversicherung">Erfreuliche aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes zum Widerspruch in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den <strong>zwei Entscheidungen</strong> vom <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ae7fe7acb274827a08c64155886e81cc&amp;nr=71994&amp;pos=0&amp;anz=1">29.07.2015, Az. IV ZR 384/14</a> und <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a91f5deeb05a9d870f32374d91b11c08&amp;nr=71976&amp;pos=0&amp;anz=1">Az. 448/14</a> präzisiert der <strong>Bundesgerichtshof</strong> die Folgen des Widerspruchs bei Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen für den Verbraucher.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Rechte des Versicherungsnehmers in der Lebensversicherung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesgerichtshof stellt grundsätzlich fest, dass eine <strong>fehlerhafte Belehrung</strong> des Kunden über sein <strong>Widerspruchsrecht</strong> gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a VVG alte Fassung</a> die Widerspruchsfrist erst gar nicht beginnen lässt. Vielmehr gilt dieses als sogenanntes <strong>„ewiges Widerrufsrecht“</strong> fort. Der Versicherungsnehmer kann auch noch nach Jahren nach Vertragsschluss seinen Vertrag widerrufen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret wurde in den zwei zu entscheidenden Fällen der Versicherungsnehmer wie folgt über sein Widerspruchsrecht belehrt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>&#8222;WIDERSPRUCHSRECHT </em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>&nbsp;</em><em>Wie Ihnen bereits auf Grund unseres Hinweises im Versicherungsantrag bekannt ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.&#8220;</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Belehrung entsprach nicht den damaligen gesetzlichen Anforderungen, da der Kunde weder darüber Belehrt wurde, dass der <strong>Widerspruch in Textform erfolgen musste</strong>. Noch erfolgte die <strong>Belehrung über den Beginn der Frist</strong> gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a I 1, II 1 VVG a.F</a>. korrekt, da nur auf den Erhalt des Versicherungsscheines und nicht wie vom Gesetz gefordert auf den Erhalt von zusätzlich Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen belehrt wurde. In Folge dessen waren <strong>beide Widerrufsbelehrungen fehlerhaft</strong> und entfalteten keine Wirkung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich sah der damalige <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a II Satz 4 VVG a.F</a>. einen Ausschluss des Widerspruchrechts, auch bei fehlerhafter Belehrung, nach Ablauf von 1 Jahr vor. Der Bundesgerichtshof bezog sich auf die <strong>Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union</strong> vom <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=145909&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">19. Dezember 2013, Az. C -209/12</a>. Demnach ist nach der zweiten und dritten Richtlinie für Lebensversicherungen (<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31990L0619&amp;from=DE">90/619/EWG</a> und <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992L0096&amp;from=DE">92/96/EWG</a>) der <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a II 4 VVG a.F</a>. dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass er bei Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung, keine Anwendung findet. <strong>Folglich erlischt das Widerspruchsrecht nicht nach 1 Jahr.</strong></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-was-bekommt-der-versicherungsnehmer-nach-ausubung-des-widerspruchsrechts"><strong>Was bekommt der Versicherungsnehmer nach Ausübung des Widerspruchsrechts?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich steht dem Versicherungsnehmer nach Ausübung des Widerspruchs ein <strong>Bereicherungsanspruch</strong> gegen den Versicherer auf <strong>Rückerstattung der gezahlten Prämien</strong> zu. So auch in den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Somit besteht zunächst ein Anspruch auf Rückzahlung aller an den Versicherer geleisteten Prämienzahlungen. Jedoch muss sich der Versicherungsnehmer denjenigen <strong>Versicherungsschutz anrechnen lassen</strong>, den er bis zur Kündigung des Vertrages genossen hatte. Dabei kann der exakte Wert unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation von dem Gericht geschätzt werden. <strong>Nicht Abzugsfähig</strong> sind jedoch <strong>Abschluss- und Verwaltungskoste</strong>n des Versicherers, da der europarechtliche Schutz des Versicherungsnehmers in den Fällen des Wirksamen Widerspruchs dem Versicherer das Entreicherungsrisiko auferlegt. Müsste der Versicherungsnehmer bei einem Widerspruch noch die Abschluss- und Verwaltungskosten tragen, würde das Widerspruchsrecht an Effektivität verlieren. Auch <strong>Ratenzahlungszuschläge</strong> sind <strong>nicht abzugsfähig.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berücksichtigungsfähig</strong> hingegen ist jedoch die <strong>Kapitalertragssteuer</strong> nebst Solidaritätszuschlag, falls der Versicherer diese bereits an das Finanzamt für den Versicherungsnehmer abgeführt hat. Sollte es sich um eine fondgebundene Lebensversicherung halten, sind nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=03fa5cf0f6061e22272dd409c9706aa1&amp;nr=72914&amp;pos=0&amp;anz=1">11.11.2015, Az. IV ZR 513/14</a> auch <strong>Verluste des Fond anzurechnen.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt stehen dem Versicherungsnehmer bei einem wirksamen Widerspruch grundsätzlich die <strong>Rückzahlung der Prämienzahlungen</strong> sowie die vom Versicherer <strong>gezogenen</strong> <strong>Nutzungen</strong> zu. Bei den gezogenen Nutzungen liegt die <strong>Beweislast jedoch beim Versicherungsnehmer</strong>. Diese muss dem Versicherer einen konkreten Gewinn nachweisen. Dieser lässt sich meist anhand der <strong>Geschäftsberichte des Versicherers</strong> erechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Davon darf der Versicherer die Kosten für den bereits erhaltenen Versicherungsschutz, meist in Höhe der Risikobeiträge abziehen. Nicht jedoch Abschluss- Verwaltungskosten und Ratenzahlungszuschläge!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Versicherer wendete sich gegen die beiden Urteile des Bundesgerichtshofes und legte beim Bundesverfassungsgericht <strong>Verfassungsbeschwerde</strong> ein. Die Beschwerden wurden jedoch beide <strong>nicht zur Entscheidung angenommen und verworfen</strong>. Bundesverfassungsgericht <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rk20160523_1bvr223015.html">Beschluss vom 23.0.2016, Az. 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-was-gilt-es-nun-konkret-zu-tun"><strong>Was gilt es nun konkret zu tun?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem „ewigen Widerrufsrecht“ betroffen sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst gilt es gründlich, am besten durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, die Widerrufsbelehrung auf Fehler untersuchen zu lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitergehende-infos">Weitergehende Infos</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-104793.html"><span class="dachzeile">BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: </span><span class="headline">Punktsieg für die Kunden, tagesschau.de</span></a></li>



<li><a href="https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article144605989/Lebensversicherungskunden-bekommen-hoehere-Erstattung.html">Lebensversicherungskunden bekommen höhere Erstattung,www.welt.de</a></li>



<li><a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/urteil-zu-policenmodell-bgh-staerkt-rechte-von-lebensversicherungs-kunden/12121540.html">BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden, Handelsblatt</a></li>



<li><a href="https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/neues-eugh-urteil-dorhen-massenruecktritte-so-schlagen-sie-profit-aus-dem-lebensversicherungsurteil_id_3494405.html">Nach BGH-Entscheidung: So holen Sie Geld von Ihrer Lebensversicherung zurück, FOCUS</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ae7fe7acb274827a08c64155886e81cc&amp;nr=71994&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 384/14.</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a91f5deeb05a9d870f32374d91b11c08&amp;nr=71976&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 448/14.</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-fachanwalt-hinzuziehen">Immer einen Fachanwalt hinzuziehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich&nbsp; einen&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Hausratversicherung will nach Einbruch nicht zahlen</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 16:52:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=4528</guid>

					<description><![CDATA[<p>Nach einem Einbruchsdiebstahl zahlt in der Regel die Hausratversicherung für die abhanden gekommenen oder beschädigten Hausrat. Dazu überprüft der Versicherer, ob Einbruchspuren feststellbar sind. Ein häufiger Streitpunkt: der Geschädigte muss beweisen können, was ihm an Wertgegenständen entwendet wurde und ob es die angegebenen Gegenstände wirklich gegeben hat. Richtiges Verhalten im Fall eines Einbruchsschadens Man kommt [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/">Hausratversicherung will nach Einbruch nicht zahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Nach einem Einbruchsdiebstahl zahlt die Hausratversicherung in der Regel für die gestohlenen oder beschädigten Gegenstände, allerdings muss der Geschädigte den Verlust beweisen.</li>



<li>Versicherungsnehmer müssen sofort die Polizei informieren und eine Liste der gestohlenen Gegenstände an die Versicherung senden.</li>



<li>Fehlen Belege, können Zeugen oder Eide als Nachweis dienen, jedoch müssen die Beschreibungen der gestohlenen Objekte detailliert sein.</li>



<li>Die Versicherung erstattet in der Regel den Zeit- oder Wiederbeschaffungswert, wobei der genaue Wert oft schwer zu ermitteln ist.</li>



<li>Um Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, sollten Fotos oder Videos des Hausrates angefertigt und sicher aufbewahrt werden.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Nach einem Einbruchsdiebstahl zahlt in der Regel die Hausratversicherung für die abhanden gekommenen oder beschädigten Hausrat. Dazu überprüft der Versicherer, ob Einbruchspuren feststellbar sind. Ein häufiger Streitpunkt: der Geschädigte muss beweisen können, was ihm an Wertgegenständen entwendet wurde und ob es die angegebenen Gegenstände wirklich gegeben hat.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-richtiges-verhalten-im-fall-eines-einbruchsschadens">Richtiges Verhalten im Fall eines Einbruchsschadens</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Man kommt nach Hause und muss feststellen: die Balkontür wurde aufgebrochen und die Wohnung ist durchwühlt. In einem solchen Fall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet sofort die Polizei zu verständigen, damit diese den Einbruch dokumentieren kann. Als nächsten Schritt muss der Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden und eine Liste (Stehlgutliste) mit den gestohlenen Gegenständen angefertigt und sowohl der Polizei als auch der Versicherung nachweislich übermittelt werden.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<p class="p1 wp-block-paragraph">		<div data-elementor-type="widget" data-elementor-id="16844" class="elementor elementor-16844" data-elementor-post-type="elementor_library">
						<div class="elementor-element elementor-element-63ded02d elementor-hidden-mobile elementor-toc--minimized-on-tablet elementor-widget elementor-widget-table-of-contents" data-id="63ded02d" data-element_type="widget" data-e-type="widget" data-settings="{&quot;headings_by_tags&quot;:[&quot;h2&quot;],&quot;exclude_headings_by_selector&quot;:[],&quot;marker_view&quot;:&quot;bullets&quot;,&quot;no_headings_message&quot;:&quot;No headings were found on this page.&quot;,&quot;icon&quot;:{&quot;value&quot;:&quot;fas fa-circle&quot;,&quot;library&quot;:&quot;fa-solid&quot;,&quot;rendered_tag&quot;:&quot;&lt;svg class=\&quot;e-font-icon-svg e-fas-circle\&quot; viewBox=\&quot;0 0 512 512\&quot; xmlns=\&quot;http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\&quot;&gt;&lt;path d=\&quot;M256 8C119 8 8 119 8 256s111 248 248 248 248-111 248-248S393 8 256 8z\&quot;&gt;&lt;\/path&gt;&lt;\/svg&gt;&quot;},&quot;minimize_box&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;minimized_on&quot;:&quot;tablet&quot;,&quot;hierarchical_view&quot;:&quot;yes&quot;,&quot;min_height&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;min_height_tablet&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]},&quot;min_height_mobile&quot;:{&quot;unit&quot;:&quot;px&quot;,&quot;size&quot;:&quot;&quot;,&quot;sizes&quot;:[]}}" data-widget_type="table-of-contents.default">
				<div class="elementor-widget-container">
									<div class="elementor-toc__header">
						<div class="elementor-toc__header-title">
				Inhaltsverzeichnis			</div>
										<div class="elementor-toc__toggle-button elementor-toc__toggle-button--expand" role="button" tabindex="0" aria-controls="elementor-toc__63ded02d" aria-expanded="true" aria-label="Open table of contents"><svg aria-hidden="true" class="e-font-icon-svg e-fas-chevron-down" viewBox="0 0 448 512" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg"><path d="M207.029 381.476L12.686 187.132c-9.373-9.373-9.373-24.569 0-33.941l22.667-22.667c9.357-9.357 24.522-9.375 33.901-.04L224 284.505l154.745-154.021c9.379-9.335 24.544-9.317 33.901.04l22.667 22.667c9.373 9.373 9.373 24.569 0 33.941L240.971 381.476c-9.373 9.372-24.569 9.372-33.942 0z"></path></svg></div>
				<div class="elementor-toc__toggle-button elementor-toc__toggle-button--collapse" role="button" tabindex="0" aria-controls="elementor-toc__63ded02d" aria-expanded="true" aria-label="Close table of contents"><svg aria-hidden="true" class="e-font-icon-svg e-fas-chevron-up" viewBox="0 0 448 512" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg"><path d="M240.971 130.524l194.343 194.343c9.373 9.373 9.373 24.569 0 33.941l-22.667 22.667c-9.357 9.357-24.522 9.375-33.901.04L224 227.495 69.255 381.516c-9.379 9.335-24.544 9.317-33.901-.04l-22.667-22.667c-9.373-9.373-9.373-24.569 0-33.941L207.03 130.525c9.372-9.373 24.568-9.373 33.941-.001z"></path></svg></div>
					</div>
				<div id="elementor-toc__63ded02d" class="elementor-toc__body">
			<div class="elementor-toc__spinner-container">
				<svg class="elementor-toc__spinner eicon-animation-spin e-font-icon-svg e-eicon-loading" aria-hidden="true" viewBox="0 0 1000 1000" xmlns="http://www.w3.org/2000/svg"><path d="M500 975V858C696 858 858 696 858 500S696 142 500 142 142 304 142 500H25C25 237 238 25 500 25S975 237 975 500 763 975 500 975Z"></path></svg>			</div>
		</div>
						</div>
				</div>
				</div>
		</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-originalbelege-bei-einem-schaden-in-der-hausratversicherung-helfen">Originalbelege bei einem Schaden in der Hausratversicherung helfen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Eigentümer müssen vor allem belegen können, dass die gestohlenen Sachen wirklich in ihrem Besitz waren. Im Vorteil sind &nbsp;Versicherungsnehmer, die durch Kaufbelege, Fotos oder ähnliches einen Nachweis erbringen können. Doch nicht jeder bewahrt Belege über Jahre auf oder kann Fotos aller gestohlenen Gegenstände vorweisen. Kann der Versicherungsnehmer keine Belege vorlegen, sehen die Allgemeinen Vertragsbedingungen regelmäßig keine volle Erstattung vor. Doch auch, wenn kein Beweis existiert haben Einbruchsopfer einen gültigen Anspruch.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-zahlt-die-hausratversicherung-auch-ohne-belege">Zahlt die Hausratversicherung auch ohne Belege?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Fall kann es vorkommen, dass die Versicherung nur das erstatten möchte, was durch den Versicherungsnehmer in der Hausratsaufstellung aufgelistet war. Eine Möglichkeit die sich bietet ist die Benennung von Zeugen oder eine Erklärung an Eide statt über den Besitz der Wertsachen. Kann der Versicherungsnehmer nicht auf Zeugen zurückgreifen reichen die Angaben des Versicherten dennoch aus. So auch das <a href="https://openjur.de/u/451591.html">Oberlandesgericht Hamm</a>: <em>„Für den entsprechenden Nachweis kann der Versicherungsnehmer auf die Aussage von Zeugen zurückgreifen. Gibt es keine in diesem Sinne tauglichen Zeugen oder Unterlagen, können &#8211; gerade beim Einbruchdiebstahl in Privaträume, der die Betroffenen angesichts fehlender Buchhaltung etc. in der Regel vor erhebliche Nachweisschwierigkeiten stellt &#8211; auch die Angaben des Versicherungsnehmers selbst ausreichen, für den in solchen Fällen die Redlichkeitsvermutung eingreift, wobei die Annahme der Redlichkeitsvermutung jedoch voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer glaubwürdig ist“.</em> Die Beschreibungen der abhanden gekommenen Gegenstände müssen allerdings möglichst detailliert sein. Kann der Eigentümer den Gegenstand nur vage oder der allgemeinen Form nach beschreiben, ist die Schadensschätzung nicht genau möglich. Das <a href="https://www.jurion.de/urteile/olg-bremen/2013-11-21/3-u-23_12/">Oberlandesgericht Bremen</a> begründet: <em>„Es bedarf gleichwohl greifbarer Anhaltspunkte, um wenigstens zur Schätzung eines gewissen Mindestschadens kommen zu können“.</em></p>



<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="768" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1024x768.jpg" alt="Einbruch in eine Altbauwohnung." class="wp-image-5933" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1024x768.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-400x300.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-768x576.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1260x945.jpg 1260w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-615x461.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-292x219.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-600x450.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi.jpg 1600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Typisches Bild eines Einbruchs in eine Altbauwohnung. Die Türfüllung ist eingetreten und die Täter konnten schnell in die Wohnung eindringen.</figcaption></figure>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-was-wird-durch-die-hausratversicherung-erstattet">Was wird durch die Hausratversicherung erstattet?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Erstattet wird der Wert der Sachen, in der Regel der Zeit- bzw. der Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, wenn ein Gegenstand ein paar Jahre in Gebrauch ist, wird nicht der Betrag erstattet, den man damals dafür gezahlt hat. Der genaue Wert ist, insbesondere bei Schmuck-oder Erbstücken nicht immer einfach zu ermitteln. In diesem Fall muss konkret dargelegt werden können, was für ein Schmuckstück (Material, Größe etc.) gestohlen wurde, damit eine Wertschätzung möglich ist. Mitunter ist aber auch der Neuwert versichert. Dies hängt maßgeblich von Inhalt des Versicherungssvertrages ab. Auch der Verlust von Bargeld und Wertpapieren wird durch die Hausratversicherung abgedeckt, allerdings nur begrenzt. Abgesichert ist man nur bis zu einer vereinbarten Entschädigungsgrenze. Weiterhin von der Versicherung übernommen werden die Kosten, die durch den Einbruch entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise kaputte&nbsp; Türschlösser oder Fensterscheiben, sowie Schäden an der demolierten Einrichtung. Mitunter haftet gleichzeitig auch der Gebäudeversicherer bzw. der Hauseigentümer.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer auf Nummer sicher gehen möchte und einen Rechtstreit mit der Versicherung vermeiden möchte sollte Fotos oder Videos zur Dokumentation des Hausrates anfertigen und außerhalb der Wohnung aufbewahren. Insbesondere Wertgegenstände und elektronische Geräte sollten am besten einzeln fotografiert werden. Teure Schmuckgegenstände können durch Juweliere geschätzt und deren Wert damit nachweislich bestätigt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-links"><strong>Weiterführende Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-versicherungsrecht/">Was zahlt die Hausratversicherung? Hilfe &amp; Infos beim Anwalt für Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-wohnungseinbruch-schaden/">Wohnungseinbruch und Schaden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/kfz-navigationsgeraet-diebstahl-teilkaskoversicherung/">Navi-Diebstahl und die Teilkaskoversicherung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/geldstrafe-bei-alkohol-am-steuer/">Geldstrafe bei Alkohol am Steuer</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/brandanschlaege-geparkte-pkws-rechte-zahlung-versicherung/">Brandanschläge auf geparkte Pkws: „Welche Rechte habe ich als Geschädigter und wann muss die Versicherung zahlen?“</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/">Hausratversicherung will nach Einbruch nicht zahlen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die Lebensversicherung beleihen</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 16:31:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=7710</guid>

					<description><![CDATA[<p>Durch den andauernden Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im Bundesgesetzblatt eine Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent verkündet. Bestandskunden, die die erheblichen Verluste die mit einer Kündigung einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und dringend Kapital benötigen oder das vorhandene Kapital aus der Lebensversicherung indirekt anlegen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph" id="h-durch-den-andauernden-fall-von-garantiezinsen-und-uberschussbeteiligung-werden-lebensversicherungen-als-kapitalanlage-stetig-unattraktiver-fur-2017-wurde-bereits-im-bundesgesetzblatt-eine-senkung-des-garantiezinses-auf-0-9-prozent-verkundet-bestandskunden-die-die-erheblichen-verluste-die-mit-einer-kundigung-einhergehen-nicht-in-kauf-nehmen-wollen-und-dringend-kapital-benotigen-oder-das-vorhandene-kapital-aus-der-lebensversicherung-indirekt-anlegen-mochten-entscheiden-sich-fur-die-beleihung-ihrer-versicherungspolice"><em>Durch den andauernden <strong>Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung</strong> werden <strong>Lebensversicherungen</strong> als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine <strong>Senkung des Garantiezinses auf 0,9</strong> Prozent verkündet. Bestandskunden, die die erheblichen Verluste die mit einer Kündigung einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und <strong>dringend Kapital benötigen</strong> oder das vorhandene Kapital aus der Lebensversicherung indirekt anlegen möchten, entscheiden sich für die <strong>Beleihung ihrer Versicherungspolice</strong>.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Was es bei der Beleihung der Lebensversicherung <strong>zu beachten gilt</strong>, erfahren sie hier:</p>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-die-lebensversicherung-beleihen"><strong>Die Lebensversicherung beleihen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich besteht bei einer Lebensversicherung die Möglichkeit die <strong>Police als Sicherheit </strong>für einen <strong>Kreditvertrag</strong> zu nutzen. Dazu schließt der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer oder einem dritten Unternehmen einen <strong>Policendarlehensvertrag</strong> ab. Die Lebensversicherung wird mit dem Betrag aus dem Darlehensvertrag beliehen. Dabei kann die Lebensversicherung bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Allgemein können nur <strong>Kapitallebensversicherungen</strong> und <strong>Fondgebunde Lebensversicherungen</strong> beliehen werden. Eine Beleihung für Risikolebensversicherungen besteht nicht. Kapitallebensversicherungen können meist mit 100 Prozent des momentanen Rückkaufswertes beliehen werden. Fondgebunde Lebensversicherungen jedoch wegen des höheren Risikos meist nur mit bis zu 60 Prozent des Rückkaufswertes beliehen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Lebensversicherung muss meist einen <strong>Mindestrückkaufwert</strong> und eine <strong>bestimmte Restlaufzeit</strong> aufweisen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der <strong>Berechnung der Rückkaufswerte</strong> durch den Versicherer kann es mitunter zu Fehlern kommen. Daher empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Überprüfung der Berechnung des Rückkaufswertes zu beauftragen. Dieser kennt die einschlägige Rechtsprechung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Verträge, die ab 1994 und vor 2008 geschlossen wurden legte der Bundesgerichtshof einen Mindestbeitrag fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Dieser Mindestbetrag wird bestimmt durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals.“</em><a href="https://openjur.de/u/82344.html"><em>(Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03)</em></a><em>.</em></p>



<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img loading="lazy" decoding="async" width="825" height="578" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch.jpg" alt="Widerspruch in der Lebensversicherung" class="wp-image-3373" style="aspect-ratio:1.4273742261631208;width:975px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch-428x300.jpg 428w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch-768x538.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch-600x420.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /><figcaption class="wp-element-caption">Lebensversicherung Widersprechen</figcaption></figure>



<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die <strong>Lebensversicherung beleihen</strong> bietet eine Möglichkeit, die Police als Sicherheit für einen Kredit zu nutzen.</li>



<li>Nur <strong>Kapitallebensversicherungen</strong> und <strong>Fondgebundene Lebensversicherungen</strong> können beliehen werden, meist bis zum aktuellen Rückkaufswert.</li>



<li>Policendarlehen haben Vorteile, wie niedrigere Zinsen und keinen Einfluss auf die Bonität, aber sie sind oft unvorteilhafter als herkömmliche Kredite.</li>



<li>Die Entscheidungsfindung sollte gut überlegt werden; ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann wertvolle Beratung bieten.</li>



<li>Alternativen zur Beleihung sind der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung, wobei der Widerspruch oft die wirtschaftlich lukrativste Option darstellt.</li>
</ul>
</div>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-vorteile-des-policendarlehensvertrages">Vorteile des Policendarlehensvertrages</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>alte Lebensversicherung</strong> kann indirekt zu Kapital umgewandelt werden, in dem sie als Sicherheit für die <strong>Auszahlung eines Kredites</strong> dient. Dabei sind die Konditionen meist besser als bei herkömmlichen Darlehensverträgen, so dass nur <strong>geringe Zinsen</strong> anfallen. Auch fällt meistens <strong>keine Bonitätsprüfung</strong> an, so dass Versicherungsnehmer mit einer <strong>schlechten Schufa-Score</strong> eine <strong>Alternative Möglichkeit auf einen Kredit</strong> gewährt wird. Auch erfolgt meist kein Eintrag bei der Schufa. Gegenüber der Kündigung ist auch vorteilhaft, dass der <strong>Versicherungsschutz weiterhin besteht</strong>. Nach Beendigung des Darlehens ist erhält der Versicherungsnehmer die Police wieder. Falls sie eine <strong>Lebensversicherung mit Todesfallschutz</strong> abgeschlossen haben, wird im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Allerdings erhält zunächst der Policendarlehensgeber die noch ausstehende Summe.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Tim G. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 10.000 €. Da Tim dringend Kapital für den Kauf eines Autos benötigt entscheidet er sich für die Beleihung seiner Kapitallebensversicherung. Dazu schließt er einen Policendarlehensvertrag mit einem Unternehmen in Höhe von 10.000 € ab. Er entschied sich gegen die Kündigung der Police, da er einen alten Lebensversicherungsvertrag besitzt und von einem relativ hohen Garantiezins profitiert und auch nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchte.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-nachteile-des-policendarlehensvertrages">Nachteile des Policendarlehensvertrages</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Beachtet werden sollte unbedingt, dass das <strong>Policendarlehen</strong> immer ein <strong>Verlustgeschäft</strong> ist, da die zu zahlenden Zinsen meist über den erwirtschaften Erträgen aus der Lebensversicherung liegen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich sind die Zinsen des Policendarlehensvertrages zwar relativ niedrig und müssen erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden. Dafür fallen die <strong>Zinsen</strong> jedoch über den gesamten Zeitraum <strong>auf den gesamten Betrag</strong> an und müssen zusätzlich mit dem <strong>endfälligen Darlehen</strong> nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt werden. Auf den ersten Blick scheint ein Policendarlehensvertrag im Vergleich mit Herkömmlichen <strong>Ratenkreditverträgen</strong> durch die geringeren Zinsen insgesamt günstiger zu sein. Jedoch wird beim Ratenkredit meist monatlich eine feste Rate zurückgezahlt, um die sich die Endsumme mindert. Folglich bezieht sich der zu zahlende Zins nicht mehr auf die Gesamtsumme, sondern auf die geminderte Summe. Somit ist unter Umständen das Policendarlehensvertrag unter dem Strich <strong>deutlich teurer als ein Herkömmlicher Ratenkreditvertrag</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Teresa M. besitz eine fondgebundene Lebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 16.667 €. Sie überlegt, ob sie die Police beleiht und ein Policendarlehensvertrag abschließt. Ein Drittanbieter bietet ihr einen Kredit in Höhe von 10000 €, zu einem Zins von 3,99 Prozent bei einer Laufzeit von 5 Jahren an. Teresa rechnet aus, dass sie 1.995 € an Zinsen nach Ablauf der Laufzeit zahlen muss und das dies einem Zins von 7,4 Prozent eines Ratenkreditvertrages entspricht. Da Sie einen Ratenkredit bei Ihrer Bank für einen Zins von 5,5 Prozent angeboten bekommt, entscheidet sie sich gegen den Policendarlehensvertrag.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend für eine Vergleichbarkeit des Policendarlehensvertrag mit dem Ratendarlehensvertrag ist wie hoch der zu zahlende Gesamtzins ausfällt und welchem <strong>effektiven Zins</strong> dies bei einem Ratendarlehensvertrag entspricht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch kann sich der Policendarlehensvertrag gegebenenfalls <strong>negativ für die Steuerpflicht</strong> der Lebensversicherung <strong>auswirken</strong> und eine solche auslösen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-alternative-zur-beleihung-der-lebensversicherung">Alternative zur Beleihung der Lebensversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer längerfristig Kapital braucht kann seine Lebensversicherung verkaufen. Mehr zum <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> und was es <strong>dabei zu beachten gilt</strong> erfahren sie <strong>hier</strong>. Auch eine Alternative ist die <strong>Kündigung der Lebensversicherung</strong>. Mehr zu Kündigung der Lebensversicherung erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>wirtschaftlich lukrativste</strong> und damit beste Möglichkeit ist jedoch der <strong>Widerspruch der Lebensversicherung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich <strong>fachkundig</strong> von einem <strong>Spezialisten, </strong><strong>nämlich einem</strong><strong> Fachanwalt für Versicherungsrecht,</strong> beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-beleihen-widerspruch-als-ausweg">Lebensversicherung beleihen: Widerspruch als Ausweg</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals kommt jedoch ein <strong>Widerspruch der Lebensversicherung</strong> in Betracht. <strong>Überprüfen Sie</strong> unbedingt, <strong>ob sie</strong> davon <strong>betroffen sind</strong> und von den <strong>Vorteilen </strong>eines Widerspruchs <strong>profitieren können</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem <strong>29.07.1994 und dem 31.12.2007</strong> eine <strong>Lebens- oder Rentenversicherung</strong> nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem <strong>„ewigen Widerrufsrecht“</strong> betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die <strong>gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen </strong>des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr zu dem <strong>Ablauf des Widerspruchs</strong> und was es zu beachten gibt, erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-beleihen-ziehen-sie-immer-einen-fachanwalt-fur-versicherungsrecht">Lebensversicherung beleihen? Ziehen Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> <strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a name="_ftn1" href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="http://www.bvzl.de/media/Leitfaden_Policendarlehen.pdf">http://www.bvzl.de/media/Leitfaden_Policendarlehen.pdf</a></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
