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Zulässige Anhängelast – ein Überblick der wichtigsten Fakten

Zulässige Anhängelast  – Alle Infos vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Zulässige Anhängelast – ein Überblick der wichtigsten Fakten

Anhänge- und Zuglast

Um mit dem eigenen Kraftfahrzeug einen Anhänger oder eine ähnliche Nutzlast zu ziehen, gelten ganz bestimmte Vorschriften und zulässige Gewichtsangaben, die eingehalten werden müssen, damit der Verkehr nicht gefährdet wird. Wie viel Last tatsächlich gezogen werden kann, ist in den formellen Angaben der Straßenverkehrsordnung gar nicht so einfach zu überblicken, da für jedes Fahrzeug unterschiedliche Regeln und Lastenangaben gelten, während daneben auch der Anhänger selbst, die transportierte Last, die Kupplungsaufhängung oder Stützlast, der Fahrzeugtyp und die Fahrererlaubnisklassen relevant sind.

Die eigentliche Berechnungsgröße ist dabei nicht alleine das zulässige Gesamtgewicht selbst, das sich noch am einfachsten ermitteln lässt. Was zählt, ist die tatsächliche Masse aus Stütz- und Achsenlast, die auf das Gewicht des Anhängers und auf das Gewicht der Ladung bezogen werden und bei der Berechnung mitgezählt werden müssen. Genauso gelten für Pkws, Geländefahrzeuge, Krafträder und Lkws verschiedene Regeln.

Zulässige Anhängelast und Zuglast berechnen
Die zulässige Anhängelast und Zuglast ist von mehreren Faktoren abhängig.

Unter dem zulässigen Gesamtgewicht, das nicht alleine maßgebend ist, wird die Summe bezeichnet, die sich aus dem Leergewicht und der maximalen Beladung bzw. Zuladung eines Fahrzeugs oder einer Kombination aus Kraftfahrzeug und Anhänger ergibt. Ein Transport dieser Art fällt meistens dann an, wenn der Fahrzeugkofferraum oder die Hintersitze nicht genügend Platz bieten, um größere Gegenstände und sperrige Güter mit dem Auto zu bewegen. Das kann ein Umzug sein, ein Großeinkauf, der Transport von Tieren oder das Mitführen eines Wohnwagens. Alle zulässigen Anhängelasten ergeben sich aus dem § 42 der Straßenverkehrszulassungsordnung oder aus einem Gutachten, das fahrzeugspezifisch erfolgt.

Das zu berücksichtigende Gespann besteht entsprechend aus der Kombination des Zugfahrzeugs und des Anhängers: Der Anhänger hat dabei keinen eigenen Antrieb, wird durch die Kraft des Zugfahrzeugs gezogen, was physikalische Auswirkungen auf die Bewegung und Beschleunigung hat. Anhänger gibt es mit einer oder mit zwei Achsen, mit oder ohne Bremse. Hinzu kommen die eigentliche Last, die transportiert wird, und die Stützlast, die das Gewicht darstellt, mit dem die Anhängerdeichsel auf den Kugelkopf der Kupplung des Kraft- bzw. Zugfahrzeugs drückt. Die Stützlast bestimmt dabei mit, wie viel Gewicht mit dem Anhänger transportiert werden kann.

Entscheidend ist, dass der Anhänger samt seiner Beladung für das verwendete Transportfahrzeug nicht zu schwer oder zu überladen ist. Hier kommt es auf die optimale Lastverteilung an, damit das Kraftfahrzeug sicher gesteuert werden kann und z. B. auch bei der Bremsung vor einer Ampel, bei einer Steigung oder bei einem Gefälle gewohnt und kontrolliert reagiert. Der Anhänger wird über die Kupplung und den Kugelkopf an der Kupplung befestigt, die bei der Berechnung dann die Stützlast darstellt. Diese kann immer bis zu einem Maximum ausgereizt werden, da so Fahrzeug und Anhänger als Gespann in allen pendelnden Bewegungen besser stabilisiert werden, damit beide nicht ins Schlingern geraten. Entsprechend bedeutet eine hohe Stützlast auch eine höhere Fahrsicherheit.

Die Anhänge- oder Zuglast ist das Gewicht, das ein Fahrzeug im Gespann mit einem Anhänger tatsächlich ziehen darf. Unterschieden wird bei der Ermittlung des Werts zwischen gebremsten und ungebremsten Anhängern. Genauso spielt die Größe des Fahrzeugs eine Rolle für das zulässige Gesamtgewicht, daneben das Modell, die Bauart, die Anhängerkupplung und die Fahrzeugklasse. Übersteigt z. B. das Gesamtgewicht bei Anhängern den Wert von 750 Kilogramm, ist gesetzlich vorgeschrieben, Auflaufbremsen zu benutzen.

In den Fahrzeugpapieren ist nachlesbar, welche Anhängelasten bei dem jeweiligen Fahrzeug zulässig sind. Berücksichtigt werden muss bei dem Transport allerdings nicht nur das Fahrzeug und Anhängergewicht samt Stützlast, sondern auch die Art der Straße und die maximale Steigung, die befahren werden. Gelände- und Gebirgsfahrten erfordern eine weitere Lastermittlung bis zu einer bestimmten maximalen Steigung. Es gilt, dass die tatsächlich erreichte Zuglast nicht größer als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist.

Lasten: Definition und Berechnung

Die Zuglast ist dabei die tatsächliche Masse des Anhängers, die mit dem Fahrzeug gezogen wird. Sobald diese zu hoch ausfällt, wird der Transport im Straßenverkehr als riskant betrachtet, so dass zulässige Werte notwendig sind, die eine tatsächliche Masse im Maximalbereich betreffen. Das gestattet dann auch das Ziehen eines Anhängers, dessen zulässige Gesamtmasse die zulässige Anhängelast des Kraftfahrzeugs übersteigt. Wichtig ist alleine, dass sich die erlaubte Anhängerladung aus der Stützlast und der Zuglast ergibt.

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Zulässige Anhängelast berechnen

Relevante Lasten und Gewichtsangaben

Um die Anhänge- und Zuglast zu berechnen, ist eine Definition aller relevanten Daten nötig, die berücksichtigt werden müssen. Dazu zählt die zulässige Gesamtmasse, die sich aus dem Gewicht des leeren Fahrzeugs und der maximalen Ladung ergibt. Sie bestimmt, ob ein Anhänger mit dem Kraftfahrzeug in der vorhandenen Fahrzeugerlaubnisklasse mitgeführt werden kann.

Das Leergewicht wiederum ist die Masse des Fahrzeugs mit einer Tankfüllung von 90 Prozent und dem Gewicht des Fahrers. Nicht mit einbezogen werden die Ladung oder weitere Personen, die im Fahrzeug sitzen. Das Leergewicht betrifft gleichzeitig den leeren Anhänger ohne Beladung, wobei nur das Gewicht des Anhängers zählt.
Die tatsächliche Gesamtmasse wiederum ist etwas anderes als die zulässige Gesamtmasse. Sie bestimmt die Masse von Fahrzeug und Ladung als Gesamtberechnung. Der Wert setzt sich dabei aus der zulässigen Gesamtmasse und dem Leergewicht zusammen, verteilt sich darüber hinaus auch auf die Achsen- und Stützlast.

Die Achsenlast ist die Masse an Gewicht, die bei jedem Fahrzeug mit Anhänger auf der Achse lastet. Die Stützlast ist das Gewicht der Auflage des Anhängers auf der Kupplung. Das betrifft besonders Anhänger, bei denen das Lastengewicht nicht alleine von den eigenen Achsen gestützt und getragen wird. Die Achsenlast kann dann aus der tatsächlichen Gesamtmasse durch Abzug der Stützlast ermittelt werden. Die daraus resultierende Zahl wird durch die Anzahl aller Achsen des Anhängers geteilt.

Die Gesamtmasse oder das Gesamtgewicht sind dabei gleichbedeutend, wobei das zulässige Gesamtgewicht die korrekte Bezeichnung ist. In der Straßenverkehrsordnung werden beide Begriffe benutzt, da die physikalischen Bedingungen für den Verkehr keine Rolle spielen, was z. B. die Anziehungskraft der Erde betrifft. Wichtiger ist die Berechnung der Stützlast.

Ermittlungsbeispiele und Stützlast

Im ersten Teil der Zulassungsbescheinigung oder des Fahrzeugscheins ist die Zuglast des Zugfahrzeugs angegeben. Sie sagt noch nichts über das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers aus, da sich die Werte unterscheiden und der kleinste Wert als Maßstab genommen wird, welche Last tatsächlich auf der Kupplung aufliegen darf. Ein Abweichen von der Regel ist nur dann der Fall, wenn das Gesamtgewicht des Anhängers größer als die Zuglast des Fahrzeugs ist. Dazu wird die Stützlast genommen.

Beispiele und Berechnungen in drei Varianten:

  1. Die zulässige Anhänge- und Zuglast des Fahrzeugs ist größer als das Gesamtgewicht des Anhängers
    Bei einem Ausgangsgewicht des Anhängers von 1.000 Kilogramm und einer Anhänge- und Zuglast des Kraftfahrzeugs von 1.200 Kilogramm mit einer Stützlast von 75 Kilogramm, darf das tatsächliche Anhängergewicht maximal 1.000 Kilogramm sein, da das zulässige Gesamtgewicht des Hängers bereits erreicht ist.
  2. Zuglast und Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger sind gleich
    Das zulässige Anhängergesamtgewicht und die Anhänge- und Zuglast des Fahrzeugs sind 1.000 Kilogramm, die Stützlast beträgt 75 Kilogramm. Daraus ergibt sich ein tatsächliches Gewicht für den Anhänger von 1.000 Kilogramm. Der Hänger darf entsprechend nicht noch zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da das Anhängergesamtgewicht bereits erreicht ist.
  3. Die zulässige Anhänge- und Zuglast des Fahrzeugs ist kleiner als das Gesamtgewicht des Anhängers
    Beträgt das Gesamtgewicht des Hängers 1.500 Kilogramm, die Zuglast des Fahrzeugs 1.200 Kilogramm, mit einer Stützlast von 75 Kilogramm, darf der Anhänger mit einem Gewicht von maximal 1.275 Kilogramm beladen werden, der Anhänger darf entsprechend zusätzlich um die Stützlast beladen werden, da der Grenzwert von 1.500 Kilogramm so eingehalten wird.

Berechnung der Stützlast

Eine zulässige Lastberechnung ergibt sich aus der tatsächlichen Gesamtmasse des Anhängers samt der tatsächlichen Stützlast. Letztere ist auch bei nicht beladenen Anhängern von Bedeutung. Die Angaben zur Stützlast sind in den Fahrzeugpapieren enthalten und können dort im ersten Teil in der Zulassungsbescheinigung überprüft werden. Das gilt jedoch nicht für ältere Kraftfahrzeuge. Die Angabe ist dann entweder auf einem Schild am Heckblech oder an der Heckklappe zu finden. Handelt es sich wiederum um eine abnehmbare Anhängerkupplung, ist die Stützlast meistens direkt auf der Kupplung eingeprägt, wobei der Wert bei einem Kraftfahrzeug in der Regel etwa bei 75 Kilogramm liegt, bei Geländewagen oder SUVs etwas höher ausfällt. Auch Anhänger sind mit einem Aufdruck versehen, der das Gewicht meistens mit etwa 100 Kilogramm angibt.

Die Berechnung wird gesetzlich so bestimmt, dass die minimale Stützlast mindestens 4 % des tatsächlichen Anhängergewichts betragen muss. Das gilt für Anhänger mit einer oder mit zwei Achsen, die einen Achsenabstand von weniger als 1 Meter aufweisen. Gegenüber der maximalen Stützlast lässt sich diese berechnen, während der Höchstwert immer vom Auto- und Anhänger-Hersteller vorgeschrieben ist. Die Formel der minimalen Stützlast lautet entsprechend:

Stützlast = tatsächliches Anhänger-Gewicht x 0,04

Wenn sich die Werte der maximalen Stützlast am Zugfahrzeug und am Anhänger unterscheiden, wird immer der niedrigste Wert genommen. Es gilt, dass die Stützlast auch ohne Beladung des Anhängers die Grenze von 4 % nicht überschreitet, was jedoch bei den meisten Anhängern automatisch der Fall ist. Das liegt daran, dass sich die Radachse nicht im Schwerpunkt des Anhängers befindet, sondern durch die Bauweise leicht verschoben ist. Der vordere Teil weist daher ein kleines Übergewicht auf, durch das der Anhänger mit einem höheren Gewicht nach unten drückt. Der Abstand zwischen Radachse und Schwerpunkt wird als „Schwerpunkt-Vormaß“ bezeichnet.

Die Stützlast kann auch mit einer Stützlastwaage gemessen werden, wobei es Modelle mit Druckfeder und elektronische Varianten mit einem Drucksensor oder Dehnungsmessstreifen gibt. Eine Messung ist dann besonders präzise, wenn der Anhänger auf einer ebenen Fläche steht und der Boden glatt und fest ist.

Auswirkungen einer zu hohen oder zu niedrigen Stützlast

Fällt die Stützlast zu hoch aus, drückt der Anhänger zu stark auf den Kugelkopf der Kupplung, wodurch ein Knick nach unten entsteht und die gerade Linie zwischen Anhänger und Zugfahrzeug gestört wird. Das kann dazu führen, dass die Belastung so hoch ist und die Kupplung bricht oder sich die Halterung löst. Gleichzeitig werden bei einer zu hohen Stützkraft die Vorder- und Hinterachsen am Fahrzeug übermäßig stark belastet, beim Anhänger das gesamte Achsenfahrwerk.

Ist die Stützkraft dagegen zu niedrig, lastet zu wenig Masse auf der Anhängerkupplung, so dass der Knick nach oben erfolgt. Das kann dazu führen, dass am Zugfahrzeug die Vorderachse zu stark belastet wird, während die Hinterachse zu wenig in Anspruch genommen ist. Dadurch leidet die Traktion, während auf die Halterung zu hohe Zugkräfte ausgeübt werden. Hier helfen meistens das Umladen der Last und eine gleichmäßigere Verteilung. Die Stützlast muss im Wert korrekt eingehalten werden. Liegt sie um mehr als 50 % unter oder über dem vorgegebenen Wert, ist ein Bußgeld fällig, das 60 Euro beträgt. Das bewirkt gleichzeitig einen Punkt in Flensburg.

Zulässige Anhängerlast beim Pkw

Unterschieden wird die Zugkraft je nach Fahrzeugtyp und Anhänger. Bei einem Pkw fallen Fragen an, die z.B. den Anhänger betreffen, ob dieser gebremst oder ungebremst ist, wie viel beladen werden kann, ohne das zulässige Gesamtgewicht zu überschreiten, wie hoch die maximale Zuglast des Pkws und was die maximal zulässige Gesamtmasse der Kombination ist. Auch muss geprüft werden, ob das Gespann mit der vorhandenen Fahrerlaubnis gezogen werden darf.

Für Anhänger ohne Bremse muss das Zugfahrzeug laut Straßenverkehrsordnung immer mit einer Allradbremse versehen und ausgestattet sein. Dabei darf die Gesamtmasse des Hängers einen Wert von 750 Kilogramm nicht übersteigen, während das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers nicht über der Hälfte des um 75 Kilogramm erhöhten Leergewichts des Zugfahrzeugs liegen darf.

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Auch für Anhänger mit Bremse gilt der Fakt, dass der Anhänger nicht zu schwer beladen werden darf. Das betrifft besonders die Situation, wenn das Anhängergesamtgewicht die Fahrzeuganhängelast überschreitet.

Im 1. Absatz im Paragraph 42 der Straßenverkehrsordnung ist die Obergrenze für alle Pkws festgelegt und umfasst eine maximale Anhängelast für den Pkw von 3.500 Kilogramm. Dabei darf letztere nie höher sein als das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs.

Die Berechnung hängt dabei von dem Fahrzeugtyp und der Stärke des Motors ab. Nicht jedes Fahrzeug kann entsprechend die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs auf den Anhänger verlagern. Die Zugkraft kann als zulässiges Gesamtgewicht auch unter der des Fahrzeugs liegen, wobei der Wert vom Hersteller festgelegt wird.

Ebenso spielt die Anhängerkupplung eine Rolle. Selbst Fahrzeuge, die große Lasten transportieren dürfen, sind nicht für alle Lastvoraussetzungen geschaffen. Hier zählt der so gennannte D-Wert, der die Dauerfestigkeit der Anhängerkupplung bestimmt.

Grundsätzlich gilt, dass ein Anhänger mit Bremse auch einen höher ausfallenden, zulässigen Anhängelastwert ermöglicht als Modelle ohne Bremse. Die Gesamtmasse darf jedoch bei keinem PKW die Grenze von 3.500 Kilogramm überschreiten.

Zulässige Zuglast beim Lkw

Lkws sind meistens mit einer Druckluftbremse ausgestattet und können so auch wesentlich größere Anhängelasten verkraften. Die festgelegten Werte unterscheiden sich dabei von Land zu Land und hängen mit der Gesetzgebung zusammen. Sehr große Anhängelasten sind z. B. in Australien erlaubt, die zwischen 132 und 200 Tonnen liegen. In Deutschland darf die zulässige Anhänge- und Zuglast den anderthalbfachen Wert des zulässigen Gesamtgewichts nicht übersteigen. Berechnet werden kann der Wert mit folgender Formel:

Die max. zulässige Anhänge- und Zuglast des Fahrzeugs in Tonnen ist gleich der D-Wert multipliziert mit der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs in Tonnen, geteilt durch eben diese, multipliziert mit der Erdbeschleunigung minus dem D-Wert.

Laut der Straßenverkehrsordnung darf ein Lkw in Deutschland bis zu 2 Anhänger ziehen, ein Pkw nur einen mit dem Grenzwert der Gewichtsklasse. Selbst wenn sich das maximal erlaubte Gewicht als Last auf 2 Anhänger verteilen ließe, ohne den Wert zu überschreiten, gilt die Erlaubnis dennoch nur für einen Hänger.

Zulässige Anhängelasten bei verschiedenen Fahrzeugen

Geländewagen

Ein SUV oder Geländewagen weist andere Fahreigenschaften auf als ein Pkw, verfügt über einen anderen Antrieb und Motor. Das betrifft z. B. den gleichzeitigen Antrieb von Vorder- und Hinterachse, eine Differenzialsperre, die mindestens eine Steigung von 30 % überwinden kann, und eine abweichende Bodenfestigkeit. Daher muss auch ein Anhänger gezogen werden, der über eine eigene Bremse verfügt.

Bei kleineren Geländewagen, Hybridantrieben und SUVs sind maximale Anhänge- Zuglasten bis zu 2.600 Kilogramm technisch möglich, bei größeren Modellen 3.500 Kilogramm erlaubt. Auch hier gilt, dass die Zuglasten den anderthalbfachen Wert des zulässigen Gesamtgewichts aufweisen können und dabei den Grenzwert von 3,5 Tonnen nicht übersteigen dürfen.

Wohnwagen

Auch bei dem Ziehen eines Wohnwagens gelten die Regeln, die für den Pkw mit Anhänger die Ausgangsbasis bilden. Während das Gesamtgewicht bei 3.500 Kilogramm festgelegt ist, hängt die zulässige Anhänge- und Zuglast von der Anhängerkupplung, dem Fahrzeugtyp und von der Bauart des Wohnmobils ab. Genauso ist hier eine Erweiterung der Klasse BE in der Fahrerlaubnis notwendig, um das Gespann überhaupt lenken zu dürfen.

Gesteigert werden kann die zulässige Last des Anhängers durch die Zulassung des Zugfahrzeugs als Lastkraftwagen. Hier gelten dann die bereits genannten Regeln für Anhänger bei Lkws. Gleiches ist für andere besondere Anhänger der Fall, z. B. ein Pferdeanhänger oder ein Bootstransporter. Bei schweren Lasten ist gegebenenfalls ein Zugfahrzeug notwendig, das für eine höhere Anhänge- und Zuglast vorgesehen ist bzw. über eine Anhängerkupplung verfügt, die einen höheren D-Wert aufweist.

Strafen und Bußgeld bei einer Überschreitung der Last

Wird die Anhänge- und Zuglast überschritten, gilt das als ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und zieht Strafen und Bußgelder nach sich. Das betrifft ein zu hohes zulässiges Gesamtgewicht, ein Überschreiten der Anhänge- und Zuglast des Anhängers und eine überhöhte Achs- und Stützlast in Prozent.

Die Höhe des Bußgelds hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Sobald sie den Wert von 60 Euro übersteigt, ist gleichzeitig auch ein Punkt in Flensburg fällig. Normalerweise bewegt sich das Bußgeld in Deutschland in einem Bereich zwischen 30 bis 425 Euro. Abhängig ist die Strafe von dem prozentualen Anteil, mit dem die Zuglast überschritten wurde, von der Gesamtmasse, für die das Fahrzeug zugelassen ist, und von der Stützlast, die die Stabilität und Fahrsicherheit des Fahrzeugs mit einem Anhänger gewährleistet. Wird letztere immer berücksichtigt, ist ein Überladen des Anhängers nicht möglich.

Auch gelten in verschiedenen Ländern andere Regeln. Das Ziehen eines Wohnwagens kann, wenn die Anhänge- und Stützlast um 2 % überschritten ist, in Österreich Strafen von bis zu 2.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen, die in Deutschland wesentlich geringer ausfallen, jedoch Auswirkungen in Flensburg haben. Geachtet werden muss entsprechend auf die gesetzlich zugelassenen Werte aller Länder, in denen die Fahrt und der Transport stattfinden. Sinnvoll sind dabei immer eine gute Lastenverteilung und das Einhalten der vorgeschriebenen Werte. Genauso muss die Fahrerlaubnis für den Transport vorhanden sein.

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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