Vergütung

Vergütung

Schon bei den ersten Anzeichen einer rechtlichen Auseinandersetzung, sei es im vertraglichen Bereich oder im Bereich des Straßenverkehrsstraf- und Bußgeldrecht, sollte überlegt werden, ob ein Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragt werden sollte.

Bei Verkehrsunfällen haben Sie das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – häufig die Versicherung des schuldigen Unfallgegners auf Basis der gesetzlichen Vergütung. Unter Umständen können Teile der Vergütung auch von Ihnen oder Ihrer Rechtsschutzversicherung zu vergüten sein.

In einigen Fällen schlagen wir anstelle oder neben der gesetzlichen Vergütung den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung vor, soweit es der Bearbeitungsumfang, das Haftungsrisiko und die Bedeutung der Angelegenheit dies erforderlich erscheinen lassen.

Auf Wunsch übernehmen wir für Sie auch gesondert die Korresponzenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Da hierfür gesonderte Gebühren ausgelöst werden, empfehlen wir Ihnen, sich selbst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung zu setzen um sich den Kostenschutz bestätigen zu lassen.

Hierfür stellen wir Ihnen das Formular Kostenschutzanfrage Rechtsschutzversicherung zur Verfügung. Es kann bequem heruntergeladen und am Bildschirm ausgefüllt werden.

Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung auf eine Anfrage durch die Anwaltskanzlei bestehen, würden wir Ihnen raten, sich den Namen des Mitarbeiters zu notieren und sich dann wieder mit uns wieder in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen hier gerne weiter. Denn nicht selten wir die Kostenschutzzusage unter Hinweis auf das für den Laien komplizierte Bedingungswertk zu Unrecht verweigert.

Die vom Auftraggeber zu leistende Rechtsanwaltsvergütung steht grundsätzlich nicht in Abhängigkeit zu einem Kostenersatzanspruch gegenüber Dritten (z. B. Versicherern, Gegnern etc.) oder insbesondere dem Bestand einer Rechtsschutzversicherung.

Denken Sie bitte daran: Sie haben die freie Anwaltswahl und müssen sich nicht auf sogenannte "Vertrags- oder Vertrauensanwälte" verweisen lassen, wenn Sie dies nicht wünschen. Aus Gründen der Unabhängigkeit haben wir uns entschieden, keine Abkommen mit Versicherern einzugehen.

Über die Höhe der anfallenden Gebühren geben wir Ihnen gerne vor Erteilung des Auftrages Auskunft.


Kostenschutzanfrage-Formular

Erstberatung

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Erst-Beratung) berechnen wir eine Vergütung in Höhe von 226,00 Euro. Soweit eine Vertretung über die Erstberatung hinaus erfolgen soll, rechnen wir die Erstberatungsgebühr aufwandsbedingt nicht auf die Vergütung für die weitere Beratung und / oder Vertretung an.


Kostenrisiko

Mithilfe des verlinkten Rechners ist es möglich, das gesetzliche Kostenrisiko in einer zivilrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Auseinandersetzung komfortabel zu ermitteln.

Hierzu geben Sie bitte zunächst den „Gegenstandswert/Streitwert“ in das entsprechende Feld ein und aktivieren Sie das Kontrollfeld „AUSSERGERICHTLICH“. Hier können die in Ansatz gebrachten Rahmengebühren je nach der Bedeutung oder dem Umfang der Angelegenheit nach oben oder unten variieren. Bei einem Streitwert von z.B. 600 EUR weist das „GESAMTKOSTENRISIKO“ voreingestellt einen Betrag von 173,74 EUR aus. Bei diesem Beispiel findet bereits die Einigungsgebühr und die gesetzliche Umsatzsteuer Berücksichtigung.

Soweit das Kontrollfeld „GERICHTLICH“ aktiviert ist, finden auch die gerichtlichen Gebühren Berücksichtigung. Die jeweilige Instanz wird gesondert ausgewiesen. „FREMDE ANWALTSKOSTEN“ ODER „GERICHTSKOSTEN“ können Mitberücksichtigung finden.

In straf- oder bußgeldrechtlichen Angelegenheiten finden andere Gebührentatbestände Anwendung.

Diese Hinweise sollen lediglich grob in das Thema einführen. Soweit Sie das Kostenrisiko konkret ermittelt haben möchten, geben wir Ihnen gerne vor Erteilung des Mandats Auskunft.

Nicht selten werden in Abhängigkeit zum Aufwand und der Bedeutung der Angelegenheit neben oder anstatt der gesetzlichen Vergütung auch eine einzelfallbezogene Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwaltskanzlei getroffen.

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Tabelle sowie des ermittelten Auswertungsergebnisses wird keine Gewähr übernommen. Vielen Dank für Ihr Interesse.


Rechtsschutzversicherung

Insbesondere für Kraftfahrer empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, weil der Straßenverkehr stark gefahrengeneigt ist. Ob und ggf. in welcher Höhe die von Ihnen abgeschlossene Rechtsschutzversicherung für die Anwaltskosten aufkommt, kann vor Erteilung des Auftrages erfragt werden. Soweit Ihre Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahmrzusage abgelehnt hat, kann erfragt werden, ob dies nachvollziehbar ist oder die Ablehnung vertragswidrig erfolgte. Wir stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.

Wie findet man eine günstige Rechtsschutzversicherung?
Ein Preis- und Leistungsvergleich lohnt sich, weil die Unterschiede sehr groß sind. Die Stiftung Warentest hat im August 2008 in der Zeitschrift Finanztest (8/2009) die Preise und insbesondere die Vertragsbedingungen der untersuchten 45 Versicherungen verglichen." Beim Rechtsschutz zählt nicht nur der Preis. Wichtig ist auch, dass alles glatt läuft". Wer ist Anwalts Liebling wollte Finanztest wissen und erstellte ein Stimmungsbild.

Ein guter Indikator für die Zuverlässigkeit einer Versicherung sind Beschwerdestatistiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Infos unter: www.bafin.de; Beschwerdestatistik der BaFin


Quelle: Berliner Zeitung v. 17.10.2006

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