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	<title>Hausratversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Versicherungsrecht in Berlin</description>
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	<title>Hausratversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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		<title>Wohnungseinbruch und Schaden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2026 18:25:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wohnungseinbruch: Einbrüche haben in den letzten Jahren vor allem in Großstädten wie Berlin stetig zugenommen. Im Jahr 2015 wurden alleine in Berlin rund&#160;11.815 Wohnungseinbrüche begangen, wie die Kriminalstatistik beweist.&#160;Was es bei einem Wohnungseinbruch&#160;zu beachten gilt, erfahren sie hier: Zahlt meine Hausratversicherung bei einem Wohnungseinbruch? Bargeld, Schmuck, Notebooks und Handys: Eine lohnenswerte Beute für den oder [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Wohnungseinbrüche haben in den letzten Jahren, besonders in Großstädten wie Berlin, zugenommen.</li>



<li>Hausratversicherungen zahlen oft nicht den vollen Schadensbetrag, je nach den Bedingungen im Versicherungsvertrag.</li>



<li>Versicherungsnehmer sollten wertvolle Gegenstände dokumentieren und eine Stehlgutliste erstellen, um Ansprüche zu sichern.</li>



<li>Das Verlassen einer Wohnung mit nur zugezogener Tür wird häufig als grob fahrlässig gewertet und kann die Versicherungsleistung senken.</li>



<li>Nach einem Einbruch ist es wichtig, sofort die Polizei zu informieren und Beweise, wie Fotos, zu sammeln.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-wohnungseinbruch-einbruche-haben-in-den-letzten-jahren-vor-allem-in-grossstadten-wie-berlin-stetig-zugenommen-im-jahr-2015-wurden-alleine-in-berlin-rund-11-815-wohnungseinbruche-begangen-wie-die-kriminalstatistik-beweist-was-es-bei-einem-wohnungseinbruch-zu-beachten-gilt-erfahren-sie-hier"><em><strong>Wohnungseinbruch:</strong> Einbrüche haben in den letzten Jahren vor allem in Großstädten wie Berlin stetig zugenommen. Im Jahr 2015 wurden alleine in Berlin rund&nbsp;11.815 Wohnungseinbrüche begangen, wie die Kriminalstatistik beweist.&nbsp;Was es bei einem Wohnungseinbruch&nbsp;<strong>zu beachten gilt</strong>, erfahren sie hier:</em></p>



<figure class="wp-block-image aligncenter is-resized wp-image-3304 size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="825" height="550" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung.jpg" alt="Eine Rentnerin und ein Rentner halten die Versicherungsbedingungen vor sich und scheinen darüber traurig zu sein und grübeln.Wohnungseinbruch. " class="wp-image-3304" style="width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-450x300.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-768x512.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-615x410.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-292x195.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-20x13.jpg 20w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Hausratversicherung-600x400.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /><figcaption class="wp-element-caption">Die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen in der Hausrat-/Gebäudeversicherung sind für den Verbraucher häufig schwer zu durchblicken.</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-zahlt-meine-hausratversicherung-bei-einem-wohnungseinbruch"><strong>Zahlt meine Hausratversicherung bei einem Wohnungseinbruch?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bargeld, Schmuck, Notebooks und Handys: Eine lohnenswerte Beute für den oder die Täter und zugleich ein schmerzhafter Verlust für den oder die Bewohner. Für einen derartigen Fall eine Versicherung abzuschließen, kann daher durchaus empfehlenswert sein. Allerdings gilt es einiges zu beachten, denn nicht immer ist diese bereit, für den entstandenen Schaden und die entwendeten Gegenstände Ersatz zu leisten, wie das folgende Beispiel beweist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Herr Martin S. und seine Frau Corinna wurden Opfer eines Einbruchsdiebstahls, während sie auf der Hochzeit eines Freundes feierten. Unbekannte Täter brachen die nur zugezogene, nicht aber verschlossene Wohnungstür auf und entwendeten Hausrat im Wert von etwa 50.000,- EUR. Der Hausratversicherer erstattete jedoch nur einen Betrag von 17.000,- EUR.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies hängt zuallererst von den Bestimmungen im Versicherungsvertrag ab. Sofern Einbruchsschäden vom Versicherungsschutz umfasst sind, steht die Versicherung für Schäden an der Haustür oder den Fenstern ein, die durch das gewaltsame Eindringen entstanden sind sowie für die entwendeten Hausratsgegenstände. Es wird der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand ersetzt. Hierzu muss der Versicherungsnehmer jedoch zunächst beweisen, dass er die gestohlenen Sachen auch wirklich besessen hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ist ihm das nicht möglich, besteht die Möglichkeit, dies anhand einer Eidesstattlichen Versicherung glaubhaft zu machen. Daher ist es unbedingt ratsam,&nbsp;Fotos von wertvollen Gegenständen anzufertigen sowie die Einkaufsbelege sorgfältig aufzubewahren. Eine weitere Besonderheit besteht bei Wertgegenständen wie Schmuck und Bargeld. Nicht selten gilt hier eine Entschädigungsgrenze. Dadurch ist der Anspruch des Versicherungsnehmers von vornherein begrenzt, unabhängig davon, ob der Wert der entwendeten Wertgegenstände tatsächlich viel höher war. Der Versicherer ist darüber hinaus berechtigt, seine Leistung entsprechend zu kürzen, sofern der Versicherungsnehmer den Einbruch grob fahrlässig verschuldet hat.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-wird-der-einbruch-in-der-hausratversicherung-grob-fahrlassig-verschuldet"><strong>Wann wird der Einbruch in der Hausratversicherung grob fahrlässig verschuldet?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Rechtsprechung hierzu ist nicht einheitlich. Das Verlassen einer Wohnung, bei dem die Wohnungstür nur zugezogen, nicht aber verschlossen ist, wird von den Gerichten regelmäßig als grob fahrlässig gewertet. Gleiches gilt übrigens für ein gekipptes Fenster oder eine Balkontür. Begründet wird dies damit, dass dem Täter dadurch ein Eindringen in die Wohnung erleichtert wird, obwohl der Versicherungsnehmer den Sicherheitsstandard ohne großen Aufwand hätte erhöhen können, nämlich durch Schließen der Fenster bzw. Verschließen der Wohnungstür.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt aber auch entgegengesetzte Urteile, die in einer nicht abgeschlossenen Wohnungstür nicht zwangsläufig eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles sehen, da der Täter von außen nicht unmittelbar erkennen kann, ob die Tür nur geschlossen oder verschlossen ist. Bei der Ursächlichkeit des Nichtabsperrens für den Eintritt des Versicherungsfalles spielt auch die Dauer der Abwesenheit eine Rolle. Eine nur kurze Abwesenheit wird für unschädlich gehalten, während das Verlassen der Wohnung für mehrere Stunden wie im oben geschilderten Beispielsfall eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles darstellt, „weil sich für den Wohnungsinhaber das Bewusstsein aufdrängen muss, dass während seiner Abwesenheit ein Täter leichter […] eindringen und Sachen entwenden kann“ (Beschluss des Kammergerichts vom 08. Januar 2002, 6 W 313/01).</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-kann-der-anwalt-fur-mich-tun-wenn-in-meine-wohnung-oder-mein-haus-eingebrochen-worden-ist-und-die-hausratversicherung-nicht-zahlen-will"><strong>Was kann der Anwalt für mich tun, wenn in meine Wohnung oder mein Haus eingebrochen worden ist und die Hausratversicherung nicht zahlen will?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fachanwältin bzw. der Fachanwalt für Versicherungsrecht ist besonders geschult und fachlich qualifiziert. Zu den essenziellen Bereichen dieses Rechtsgebiets gehört sowohl die Beratung zu den Besonderheiten Ihres Versicherungsvertrags und dem Umfang der Sie treffenden Obliegenheiten, die Prüfung der Einstandspflicht Ihrer Versicherung und die Anmeldung des Schadens sowie die Führung eventuell erforderlicher Verhandlungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-unmittelbar-nach-einem-einbruch-in-meine-wohnung-oder-in-mein-haus-zu-tun"><strong>Was ist unmittelbar nach einem Einbruch in meine Wohnung oder in mein Haus zu tun?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Verständlicherweise wird der erste Impuls sein, das von den Tätern hinterlassene Chaos beseitigen zu wollen, doch damit könnten wertvolle Spuren und Beweise vernichtet werden. Daher ist es unbedingt ratsam, unmittelbar die Polizei zu verständigen und sofort Fotos vom Zustand der Wohnung, den Beschädigungen und Einbruchsspuren zu machen. Sodann sollte Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden, ob Fotoaufnahmen ausreichend sind oder ein Regulierer zur Vorortbesichtigung kommt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-ist-nach-einem-einbruch-in-meine-wohnung-oder-mein-haus-sonst-zu-beachten"><strong>Was ist nach einem Einbruch in meine Wohnung oder mein Haus sonst zu beachten?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Den Versicherungsnehmer treffen nach einem Einbruch sogenannte Obliegenheiten, die er erfüllen muss, um seinen Versicherungsschutz nicht zu schmälern, denn die Verletzung oder Nichtbeachtung dieser Verhaltensregeln bewirkt, dass die Versicherung die Leistungen kürzen kann. Dazu gehört zunächst, den Einbruch unverzüglich bei der Polizei sowie der Versicherung zu melden, eine Liste über gestohlene Gegenstände (sogenannte Stehlgutliste) anzufertigen, gestohlene Kredit- oder Scheckkarten sofort sperren zu lassen und dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zur Ermittlung und Bewertung des Schadens zu erteilen. Dazu zählen neben der genauen Bezeichnung der entwendeten Gegenstände auch das Alter, der Anschaffungsort und –preis sowie die entsprechenden Belege.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-video-einbruch-diebstahl-amp-stehlgutliste-hausratversicherung-oder-gebaudeversicherung-zahlt-nicht"><strong>Video: Einbruch, Diebstahl &amp; Stehlgutliste- Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung zahlt nicht?</strong></h2>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-stehlgutliste-was-geschieht-wenn-der-versicherte-der-hausratversicherung-nicht-unverzuglich-eine-stehlgutliste-anfertige-und-bei-der-polizei-bzw-der-versicherung-einreicht"><strong>Stehlgutliste- was geschieht, wenn der Versicherte der Hausratversicherung nicht unverzüglich eine Stehlgutliste anfertige und bei der Polizei bzw. der Versicherung einreicht?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>ACHTUNG:</strong> Geschädigte&nbsp;müssen schnellst­möglich,&nbsp;also unverzüglich, eine Liste der gestohlenen Sachen bei der Polizei <span style="text-decoration: underline;">und</span> ihrer Hausratversicherung einreichen. Versäumen sie dies oder schi­cken sie die Liste zu spät, erhalten sie unter Umständen weniger Geld von der Versicherung. Der Versicherer ist bedauerlicherweise nicht verpflichtet, Kunden schriftlich auf die Folgen ihrer Trödelei hinzuweisen, weil es sich hier um eine Schadensminderungsobliegenheit handelt. Dagegen hat die Versicherung den Versicherungsnehmer auf die Folgen von Falschangaben hinzuweisen. Mehr als wenige Tage sollte auf keinen Fall zugewartet werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-nur-zugezogene-tur-nachweis-des-schadens-und-grobe-fahrlassigkeit">Nur zugezogene Tür, Nachweis des Schadens und grobe Fahrlässigkeit</h2>



<figure class="wp-block-image aligncenter is-resized wp-image-4532 size-full"><img decoding="async" width="825" height="550" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden.jpg" alt="" class="wp-image-4532" style="width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-450x300.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-768x512.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-615x410.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-292x195.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-20x13.jpg 20w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2017/04/Hausratversicherung_-Schaden-600x400.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /><figcaption class="wp-element-caption">Nicht vergessen, die Tür abzuschließen.</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht selten werden Versicherungsnehmer Opfer eines Einbruchdiebstahls, während sie die Wohnung verlassen haben. Unbekannte Täter brechen die oft nur zugezogene, nicht aber verschlossene Wohnungstüre auf und entwendeten Hausrat, oft &nbsp;im Wert von vielen tausend Euro. Der Hausratversicherer erstattete hierauf regelmäßig einen Betrag von wenigen tausend Euro.&nbsp;Dass der Versicherer nur einen Teilbetrag entschädigte, hat mehrere Gründe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Maßgeblich für den Umfang der Eintrittspflicht des Versicherers sind die Bestimmungen des&nbsp;Versicherungsvertrages, sowie die Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen. Für abhanden gekommene Hausratgegenstände ersetzt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert&nbsp;von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (§ 27 Nr. 1.&nbsp;a) i. V. m. § 13 Nr. 2. VHB 2008). Bevor eine Entschädigung überhaupt fällig wird, muss der&nbsp;Anspruchsteller die Höhe seiner Forderung nachweisen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kann der Anspruchsteller die Schaden höhe nicht in vollem Umfang beweisen, geht dies zu&nbsp;seinen Lasten, mit der Folge, dass der Versicherer die Entschädigung kürzen kann. Oft können Versicherungsnehmer nur für einige der entwendeten Gegenstände, Anschaffungs- und Wertnachweise vorlegen konnte, so dass ein Nachweis für das Vorhandensein und den Wert zahlreicher Sachen nicht erbracht werden. Darüber hinaus wendet der Versicherer nicht selten ein, dass für technische Geräte, wie Laptops, Digitalkameras etc. der aktuelle Wiederbeschaffungswert regelmäßig niedriger ist als der ursprüngliche</p>



<p class="wp-block-paragraph">Kaufpreis, da diese aufgrund der technischen Weiterentwicklung bei gleichwertiger Ausstattung&nbsp;oft günstiger zu erwerben sind. Insofern neben Versicherer bei diesen Geräten Abzüge vor.&nbsp;Nach der Beweislastverteilung läge es an dem Versicherungsnehmer, weitere Beweise für das Vorhandensein und den Wert des Diebesguts beizubringen beziehungsweise nachzuweisen,&nbsp;dass die Abzüge bei den technischen Geräten nicht gerechtfertigt sind. Nur dem Versicherungsnehmer ist es möglich, den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert zu ermitteln. Notfalls muss er sich der Hilfe eines Sachverständigen bedienen. Zweifel in der Beweisführung gehen zu Lasten des Anspruchstellers.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei gestohlenen Schmuck und dem Bargeld scheitert eine höhere Entschädigung oft daran,&nbsp;dass eine Entschädigungsgrenze für Wertsachen besteht. Sie beläuft sich in Abhängigkeit zu den Bedingungen auf einen bestimmten Prozentbetrag der erhöhten Versicherungssumme.&nbsp;Dadurch ist der Anspruch des Versicherungsnehmers von vorneherein begrenzt, unabhängig davon, ob der Wert des entwendeten Schmucks tatsächlich höher war.</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter is-resized wp-image-5933 size-large"><img decoding="async" width="1024" height="768" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1024x768.jpg" alt="Einbruch in eine Altbauwohnung. Herausgetretene Kassette in einer Altbauwohnungstür." class="wp-image-5933" style="aspect-ratio:1.3333672431332655;width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1024x768.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-400x300.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-768x576.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1260x945.jpg 1260w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-615x461.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-292x219.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-600x450.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi.jpg 1600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Rohe Gewalt beim Einbruch in die Wohnung oder in die Geschäftsräume. Nicht selten wird einfach die Kassette in der Tür eingetreten.</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich wenden Versicherer hier und da ein, dass der Einbruchdiebstahl <strong>grob fahrlässig herbeigeführt</strong> wurde und nehmen Kürzungen vor. Die rechtliche Grundlage hierfür ist&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__81.html">§ 81 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz</a> (VVG). Führt danach der Versicherungsnehmer&nbsp;den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in&nbsp;einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis&nbsp;zu kürzen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach der Rechtsprechung handelt derjenige grob fahrlässig, der die im&nbsp;Verkehr erforderliche Sorgfalt unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände in ungewöhnlich&nbsp;hohem Maße verletzt und das unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte&nbsp;einleuchten müssen. Das Verlassen einer Wohnung, bei dem die Wohnungseingangstüre&nbsp;nur zugezogen, nicht aber verschlossen wird, wird von den Gerichten regelmäßig als grob&nbsp;fahrlässig angesehen (LG Wiesbaden r+s 1996, 455; LG Hamburg VersR 1984, 752; OLG&nbsp;München VersR 1986, 585).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Begründet wird dies damit, dass dem Täter dadurch ein&nbsp;Eindringen in die Wohnung erleichtert wird, obwohl der Versicherungsnehmer den&nbsp;Sicherheitsstandard ohne großen Aufwand, nämlich durch das Abschließen der Türe, hätte&nbsp;erhöhen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt aber auch Gerichtsentscheidungen, die in einer nicht abgesperrten&nbsp;Türe nicht zwangsläufig eine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls sehen&nbsp;(vgl. OLG Frankfurt/M., VersR 02, 885, OLG Düsseldorf, VersR 96, 1534; OLG Schleswig,&nbsp;NJW 2010, 3248), da der Täter von außen nicht unmittelbar erkennen kann, ob eine Türe&nbsp;nur geschlossen oder verschlossen ist. So hat beispielsweise das OLG Köln (VersR 2008,&nbsp;1206) die grobe Fahrlässigkeit nur deshalb bejaht, da nach den Feststellungen eines Sachverständigen der Kraftaufwand, um die nur zugezogene Tür zu öffnen, etwa um die Hälfte&nbsp;geringer war, als der bei einer verriegelten Tür erforderliche Aufwand. Darauf habe ich auch&nbsp;den Versicherer hingewiesen, worauf er mir Fotos von der aufgehebelten Türe zukommen&nbsp;ließ, die in der Tat nur geringfügige Beschädigungen zeigten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um zu beurteilen, ob zum Öffnen&nbsp;der verschlossenen Türe ein höherer Kraftaufwand erforderlich gewesen wäre, müsste wiederum ein Sachverständigen in Auftrag gegeben werden. Bei der Ursächlichkeit des Nichtabsperrens für den Eintritt des Versicherungsfalls, spielt&nbsp;auch die Dauer der Abwesenheit des Versicherungsnehmers eine Rolle. So wird eine nur&nbsp;kurzfristige Abwesenheit für unschädlich gehalten. Um eine grob fahrlässige Herbeiführung&nbsp;annehmen zu können, verlangen daher einige Gerichte, dass sich die Tat nicht unmittelbar&nbsp;nach Verlassen der Wohnung ereignete, sondern in einem Zeitraum, der als grob fahrlässig&nbsp;gewertet wird (so bspw. OLG Schleswig, NJW 2010, 3248, OLG Nürnberg, NJW-RR 1996,&nbsp;1118). Die Rechtsprechung in Bezug auf die grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles bei einer nur zugezogenen Türe ist nicht einheitlich.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wohngebaudeversicherung-und-hausratversicherung"><strong>Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">In der Regel kommt die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers für den Schaden an der Wohnungseingangstür auf. Insoweit kann die eigene Hausratversicherung geschont werden. Denn mitunter kündigt die Hausratversicherung den Versicherungsschutz nach einem gemeldeten Einbruch auf. Dann wird es schwer eine neue Hausratversicherung zu finden, die bereit ist, einen Vertrag abzuschließen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-informationen-zum-thema-einbruch-und-hausratversicherung"><strong>Weitere Informationen zum Thema Einbruch und Hausratversicherung</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a title="Wertgegenstandsverzeichnis" href="https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/107-wertgegenstandsliste/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wertgegenstandsverzeichnis zum Herunterladen</a></li>



<li><a title="Informationen der Verbraucherzentrale zum Thema Wohnungseinbruch" href="https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/geld-versicherungen/weitere-versicherungen/wohnungseinbruch-wann-zahlt-die-hausratversicherung-20254" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Informationen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen</a></li>



<li><a href="https://www.morgenpost.de/berlin/article207923627/Wo-Einbrecher-in-Berlin-am-haeufigsten-zuschlagen.html">Wo Einbrecher in Berlin am häufigsten zuschlagen</a></li>
</ul>



<h1 class="wp-block-heading"><strong>Weiterführende relevante Links</strong></h1>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/">Hausratversicherung will nach Einbruch nicht zahlen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-versicherungsrecht/">Was zahlt die Hausratversicherung? Hilfe &amp; Infos beim Anwalt für Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/hausfriedensbruch-%c2%a7-123-stgb/">Hausfriedensbruch nach § 123 StGB: Welche Strafe droht?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/">Grobe Fahrlässigkeit und Schaden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-versicherungsrecht/">Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht</a></li>
</ul>



<h1 class="wp-block-heading"><strong>Immer einen Anwalt hinzuziehen</strong></h1>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;</a>ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> und <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Fachanwalt für Strafrecht&nbsp;</a>in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303&nbsp;✩&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/">www.ra-samimi.de</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Was zahlt die Hausratversicherung? Hilfe &#038; Infos beim Anwalt für Versicherungsrecht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 14:01:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Hausratversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Gemeint ist damit die finanzielle Entschädigung für den Verlust oder die irreparable Beschädigung von Gegenständen. Konkret sind laut Versicherungsrecht sämtliche beweglichen Gegenstände innerhalb eines Haushaltes von der Hausratversicherung abgedeckt. Davon ausgenommen sind also das Haus selbst oder unbewegliche Anbauten des Hauses, hierfür würde die Wohngebäudeversicherung greifen, und nicht die [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Hausratversicherung schützt bewegliche Gegenstände im Haushalt, nicht jedoch das Gebäude selbst.</li>



<li>Einbauküchen können strittig sein; eine klare Vertragsklausel kann helfen.</li>



<li>Fahrräder sowie Haustiere sind in der Hausratversicherung mitversichert, jedoch nur teilweise unter bestimmten Bedingungen.</li>



<li>Die Hausratversicherung greift bei Schäden durch höhere Gewalt oder Einbruch, jedoch nur am versicherten Ort.</li>



<li>Es ist wichtig, die Versicherungssumme zu prüfen, da oft Wertgegenstände gesondert behandelt werden.</li>
</ul>
</div>



<p class="p1 wp-block-paragraph">Die Hausratversicherung zählt zu den Sachversicherungen. Gemeint ist damit die finanzielle Entschädigung für den Verlust oder die irreparable Beschädigung von Gegenständen. Konkret sind laut Versicherungsrecht sämtliche beweglichen Gegenstände innerhalb eines Haushaltes von der Hausratversicherung abgedeckt. Davon ausgenommen sind also das Haus selbst oder unbewegliche Anbauten des Hauses, hierfür würde die Wohngebäudeversicherung greifen, und nicht die Hausratversicherung. Was alles zum beweglichen Hausrat gezählt werden kann:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Komplettes Mobiliar &#8211; Schränke, Tische, Stühle, Sofas, Betten, Truhen etc.</li>



<li>Elektronische Geräte – Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine, Computer, Musikanlage etc.</li>



<li>Kleingeräte wie Handys, Smartphones, Kameras</li>



<li>Fahrräder im Haushalt</li>



<li>Die Schlösser der Türen</li>



<li>Komplette Wäsche und Schuhe</li>



<li>Wertgegenstände, Schmuck, Dekorationen, Antiquitäten</li>



<li>Nahrungsmittel im Haushalt</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Vereinfachend könnte man sagen, dass all das abgesichert ist, was herausfiele, würde das Haus von Riesenhand gepackt, umgedreht und kräftig durchgeschüttelt werden – so einfach ist es aber leider nicht. Streitfälle können entstehen bei Objekten, welche mit dem Haus fest verbunden sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein solches strittiges <strong>Beispiel</strong> ist die <strong>Einbauküche</strong>: Einerseits gehört sie zur Ausstattung des Hauses wie auch die restlichen Möbel, andererseits ist sie eben nicht lose, sondern in der Regel fest an der Küchenwand verschraubt und verbohrt. Ist nun also die Wohngebäudeversicherung für die Einbauküche zuständig? Oder doch die Hausratversicherung? Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, da in Rechtsstreitigkeiten vergangener Jahre zwar argumentiert wurde, dass sich Einbauküchen wieder ausbauen lassen, dieser Ausbau aber meist mit einem eklatanten Werteverlust der Küche einhergehen würde. Vor allem bei individueller handwerklicher Fertigung der Küche wurde entschieden, dass eine feste, gewollte Verbundenheit mit dem Gebäude erstrebt wurde und daher die Hausratversicherung nicht mehr zuständig sein kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In jüngerer Gegenwart sind allerdings die handwerklichen Möglichkeiten so weit fortgeschritten, dass Küchen häufig ohne Risiko einer Beschädigung ausgetauscht werden können, sodass ein Fachanwalt eine Zuordnung zum Hausrat eher unterstellt. Im Zweifel sollten Versicherte beim Abschluss einer Hausratversicherung explizit eine Klausel in den Vertrag einfügen lassen, nach der die Einbauküche extra zu den versicherten Objekten hinzu gezählt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Fahrräder</strong> sind unstrittig mitversichert, wenn sie aus dem Haushalt gestohlen wurden oder dort Schaden erlitten haben. Für Fahrräder unterwegs hingegen muss der Versicherungsschutz auf das Fahrrad explizit ausgeweitet werden. Gerne bieten Hausratversicherungen hier zusätzliche Optionen an. Dies ist auch meist günstiger, als extra für das Fahrrad eine separate Diebstahlversicherung abzuschließen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sogar <strong>Haustiere</strong> können versichert werden. Hier sind die Angebote der Hausratversicherungen unterschiedlich, manche versichern nur Kleintiere wie Hamster, Meerschweinchen und Wellensittiche, während wiederum andere auch Hunde, Katzen und sogar Pferde mitversichern. Gegebenenfalls können manche Anbieter ihre Versicherung gegen Aufpreis entsprechend erweitern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es muss klar benannt werden, dass bei Haustieren in der Hausratversicherung nur eine Entschädigung bei Verlust oder Schädigung des Tieres gezahlt wird, aber nicht, wenn das Tier selber einen Schaden anrichtet. Hierfür wären dann entsprechende Tierversicherungen zuständig. Auch kann die Hausratversicherung lediglich die Wiederbeschaffungskosten für das Tier auszahlen, nicht aber seinen ideellen Wert, den es für Frauchen und Herrchen hatte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-zahlt-die-hausratversicherung"><strong>Wann zahlt die Hausratversicherung?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wichtig ist, auf welche Art die versicherten Gegenstände verloren gehen bzw. beschädigt werden. Dies muss nämlich entweder durch höhere Gewalt erfolgen, also Naturgewalten. Hierzu zählen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Wasserschäden</strong> (sowohl durch Überschwemmungen, Unwetter, aber auch Wasserrohrbrüche)</li>



<li><strong>Feuerschäden</strong></li>



<li><strong>Sturm und Hagel</strong></li>



<li><strong>Explosionen, Implosionen</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Ferner greift die Hausratversicherung, wenn die versicherten Gegenstände durch Einbrecher entwendet wurden. Dabei muss der Einbruch polizeilich erfasst werden. Aber auch Vandalismus, also die absichtliche Verwüstung der Wohnung durch Straftäter ohne das Klauen von Gegenständen, wird entschädigt.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der <strong>Ort der Versicherung</strong> spielt noch eine wichtige Rolle bei der Frage, ob eine Hausratversicherung zahlt oder nicht. Nur wenn der Schaden bzw. der Diebstahl auch innerhalb des im Vertrag festgelegten Ortes stattfindet, greift auch der Versicherungsschutz. Unstrittig zum Versicherungsort zählen dabei das Haus bzw. die Wohnung selbst, darüber hinaus Balkon, Terrasse, Loggia, Wintergarten. Wird beispielsweise das Smartphone von Einbrechern in der Nacht aus dem Wohnzimmer gestohlen, ist es versichert. Wird es hingegen tagsüber beim Café in der Innenstadt geraubt, fällt das nicht mehr in die Zuständigkeit der Hausratversicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Erweitern ließe sich die Hausratversicherung in diesem Punkt um eine sogenannte <strong>Außenversicherung</strong>: Dann könnten sich zum Beispiel Gegenstände sichern lassen, welche aus dem Auto auch fern vom eigenen Haus gestohlen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Außenversicherung ist ein wichtiger Zusatz, vor allem für Personen, die öfters und teuer verreisen, empfiehlt sie sich. Denn auch aus Ferienhäusern oder Hotelzimmern werden immer wieder Gegenstände gestohlen, und Hausratversicherungen zahlen in solchen Fällen nur, wenn der Schutzbereich der Versicherung entsprechend erweitert wurde. Jedoch gilt die Außenversicherung nicht unbegrenzt, meistens greift sie nur, solange der eigene Hausrat nicht mehr als drei Monate vom Haus entfernt in einer anderen Unterkunft liegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Grenzfall stellt die <strong>Garage</strong> dar: Ist sie fest mit dem Wohnhaus verbunden und kann betreten werden, ohne das Grundstück zwischendurch zu verlassen, sind alle beweglichen Gegenstände in der Garage ebenfalls versichert. (Allerdings nicht das Auto selbst, das wird von der Kaskoversicherung gedeckt.) Schwieriger für einen Fachanwalt wird es, wenn die Garage weiter weg vom Haus liegt, bis zu mehreren hundert Metern. Denn hier entscheidet die Frage, ob eine regelmäßige Aufsicht der Garage noch möglich ist über die Frage, ob man die Garage noch fest zum eigenen Haus zählen kann oder nicht. Besitzer von abgelegenen Garagen sollten diesen Punkt auf jeden Fall bei Abschluss einer Hausratversicherung klären.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Achtung</strong>: Schäden im Garten können bei einer Hausratversicherung sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Das Argument lautet, dass man nicht mehr vom eigenen Haus sprechen kann, wenn Gegenstände unter freiem Himmel platziert und damit absichtlich den Naturgewalten ausgesetzt werden. Auch Diebstähle von Gartenmöbeln werden unter Umständen nicht erstattet, sollte man diese nicht ausreichend gesichert haben.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wird-der-hausrat-vollumfanglich-erstattet"><strong>Wird der Hausrat vollumfänglich erstattet?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Keine Versicherung kann einen unbegrenzten Versicherungsschutz anbieten. Im Vertrag ist geregelt, wie hoch die Versicherungssumme maximal ausfällt. Es lohnt sich, den Wert aller beweglichen Gegenstände im eigenen Haushalt zu überschlagen und abzuschätzen, ob ein Fall von Unterversicherung vorliegt, wenn der eigene Hausrat deutlich kostbarer sein sollte als die Summe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Verlust von <strong>Wertgegenständen</strong>, also Schmuck, Gold, Perlen, Platin, seltene Münzen etc. unterliegt einer gesonderten Entschädigungsgrenze. Meist werden bei allgemein gehaltenen Verträgen nur 20 Prozent des Wertes der verlorenen Wertgegenstände versichert, bis zu einer maximalen Entschädigungsgrenze von 20.000 Euro. Für Kunden mit großen Schmuckwerten empfehlen sich daher Sonderregelungen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-hausratversicherung-fur-die-mietwohnung"><strong>Hausratversicherung für die Mietwohnung?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wer in einem Haus oder in einer Wohnung nur zur Miete wohnt, kann rechtlich gesehen genauso eine Hausratversicherung abschließen wie ein Wohnungseigentümer. Die Regeln sind die selben, versichert werden die beweglichen Haushaltsgegenstände des Versicherten. Sollte dem Mieter im Mietvertrag auch ein eigener Bereich im Keller, im Dachboden oder eine Garage zugewiesen worden sein, greift auch für diese Bereiche die Hausratversicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer in eine bereits vollmöblierte Wohnung zieht, sollte zweimal über eine eigene Hausratversicherung nachdenken. Denn die Möbel gehören dem Vermieter und sind daher bereits über seine eigene Hausratversicherung geschützt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-haftpflichtversicherung-vs-hausratversicherung"><strong>Haftpflichtversicherung vs. Hausratversicherung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zwei lange Wörter, die mit demselben Buchstaben anfangen und etwas einander Ähnliches, aber nicht Selbiges beschreiben. Nicht nur als gut begüterter Hausherr, sondern bereits als volljährige Person sollte jeder wissen, welche dieser beiden Versicherungen essenziell wichtig ist und welche erst bei gewissen Bedingungen lohnenswert ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Kern befassen sich beide Versicherungsarten mit Schäden und der Frage, wie die geschädigte Person zu entschädigen ist. Doch hier hören die Gemeinsamkeiten schon auf. Denn ein <strong>Unterschied zwischen Haftpflicht und Hausrat</strong> liegt einerseits darin, dass die <strong>Hausratversicherung</strong> nur Sachschäden abdeckt, die <strong>Haftpflichtversicherung</strong> hingegen Personen- und Sachschäden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Noch wichtiger ist der zweite Unterschied: Die Hausratversicherung sichert Schäden am eigenen Besitz ab, während die Haftpflichtversicherung dem Versicherten beisteht, dritte Personen zu entschädigen, denen durch fahrlässiges Handeln des Versicherten ein sächlicher, finanzieller oder persönlicher bzw. gesundheitlicher Schaden entstanden ist. Klassiker der Haftpflicht-Fälle sind der nicht rückgängig zu machende Rotweinfleck auf dem Teppich guter Bekannter oder eine aus Versehen umgestoßene teure Vase. Tatsächlich können bei Personenschäden die Kosten jedoch noch viel höher ausfallen. Wer jemanden im Verkehr unabsichtlich schwer verletzt hat, muss für sämtliche Behandlungskosten inklusive Rehabilitation aufkommen. Das sind Kosten, welche das Ersparte eines Durchschnittsbürgers in aller Regel schnell um mehr als das Zehnfache übersteigen und die Existenz zerstören können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und deswegen empfiehlt sich für jeden Bürger, unabhängig vom eigenen Einkommen und der beruflichen Situation, egal ob Schüler, Student, Auszubildender oder schon berufstätig, unbedingt eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Selbst wenn sie nicht verpflichtend ist wie die Krankenversicherung, kann sie im entscheidenden Fall genauso lebensrettend sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Hausratversicherung hingegen muss von der individuellen Lebenssituation abhängig gemacht werden. Erst wenn man einen nennenswerten Hausrat besitzt, lohnt es sich auch, diesen abzusichern. Wer außerdem selbst geschädigt wird, jedoch den Verursacher des Schadens kennt, wird in so einem Fall nicht von der eigenen Hausratversicherung, sondern von der Haftpflichtversicherung des Anderen entschädigt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-steuerliche-behandlung"><strong>Steuerliche Behandlung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung ist die <strong>steuerliche Absetzbarkeit</strong> der jährlichen Beiträge. Grundsätzlich gibt das Gesetz allen Steuerpflichtigen die Möglichkeit, bestimmte Versicherungen als Sonderausgaben nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§10 des Einkommensteuergesetzes</a> steuermindernd abzusetzen. Dazu müssen sie in der jährlichen Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden. Diese Möglichkeit betrifft Versicherungen, welche die Existenz der versicherten Person absichern. Im engeren Sinne umfasst dies alle gesetzlichen und privaten Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen, für die man im Jahr selber aufkommt.<br>Darüber hinaus kann man auch sämtliche Haftpflichtversicherungen steuermindernd geltend machen, und zwar sowohl die private Haftpflichtversicherung, die Tierhaftpflicht, die Kfz-Haftpflicht und alle weiteren Arten von Haftpflichtversicherungen. Wer also demnächst die jährliche Steuererklärung bearbeiten muss, soll bitte nicht vergessen, sämtliche Haftpflichtversicherungen einzutragen. So lassen sich selbst bei den geringsten Beiträgen in der Regel einige Euros zurückholen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anders sieht es leider mit der Hausratversicherung aus: Sie gehört neben der Rechtsschutzversicherung, der Kfz-Kasko-Versicherung und weiteren Sachversicherungen zu den Versicherungen, welche nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden können, da laut Ansicht der Finanzgesetzgebung diese nicht gegen Existenzbedrohungen absichern. Privatpersonen, die über eine kostspieligere Hausratversicherung nachdenken, sollten diesen Aspekt stets berücksichtigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die einzige <strong>Ausnahme</strong>, in der eine Hausratversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann, ist ihre Behandlung als Betriebsausgabe anstelle einer privaten Aufwendung. Wer also zum Beispiel eine Bürofirma in einem Mehrfamilienhaus angemietet hat und daraus gewerbliche Einnahmen erzielt, kann in solch einem Fall dem Finanzamt erklären, dass die Hausratversicherung zum Schutze des Betriebsvermögens vor Brand oder Diebstählen abgeschlossen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls denkbar: Die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer innerhalb der privaten Räumlichkeiten. Nicht wenige verdienen heute ihr Geld im Home-Office, für das sie ein Büro bzw. ein Arbeitszimmer in den eigenen vier Wänden eingerichtet haben. Regelmäßige Aufwendungen für die Wohnung wie die monatliche Miete lassen sich dann anteilig nach Quadratmetern als Betriebsausgaben ansetzen. Mit der Hausratversicherung würde genauso verfahren. Allerdings trägt man in solchen Fällen gewerblicher Veranlassung die Versicherung nicht mehr bei den Vorsorgeaufwendungen ein, sondern mindert mit ihr den in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bezifferten Gewinn.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kundigung-der-hausratversicherung"><strong>Kündigung der Hausratversicherung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Veränderte Lebensumstände können den Versicherten zur Kündigung der Hausratversicherung bewegen. Es besteht Kündigungspflicht für diese Versicherung, wie für die meisten anderen. Es muss also eine schriftliche Kündigung eingereicht werden, ansonsten verlängert sich der Versicherungsschutz automatisch um ein weiteres Jahr. Eine Hausratversicherung kann man sowohl ordentlich als auch außerordentlich kündigen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ordentliche-kundigung"><strong>Ordentliche Kündigung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ohne Angabe von Gründen lässt sich die Hausratversicherung ordentlich nach gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben kündigen. Bei Jahresverträgen kann die Kündigung nur einmal im Jahr gekündigt werden. Verpasst man diesen Zeitpunkt, wird der Vertrag wieder bis zum nächsten Jahr verlängert. Zu beachten sind hierbei die Kündigungsfristen, die den Verträgen zugrunde liegen. Sie betragen meistens drei Monate. Wer also zum 30. April kündigen will, muss spätestens bis 31. Januar die schriftliche Kündigung eingereicht haben.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ausserordentliche-kundigung"><strong>Außerordentliche Kündigung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung bedarf es bei der außerordentlichen Kündigung der Hausratversicherung auf jeden Fall eines triftigen Grundes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Auszahlung oder Nichtauszahlung im Zuge eines Schadensfalls kann einen solchen Grund darstellen. In diesem Fall darf man innerhalb eines Monats nach dem Vorfall fristlos kündigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls möglich ist die außerordentliche Kündigung mit Monatsfrist nach einer Beitragserhöhung des Versicherers. Wer damit nicht einverstanden ist, bekommt für den Austritt aus der Versicherung eine einmalige Gelegenheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Weitere besondere Gründe</strong> sind: Der Zusammenzug von zwei Versicherten in einen Haushalt, zum Beispiel die Bildung eines Ehepaars aus zwei vorher getrennt wohnenden Ledigen. Zur Vermeidung einer Doppelversicherung kann ein Sonderkündigungsrecht geltend gemacht werden. Auch eine formelle Haushaltsauflösung oder ein Umzug ins Ausland schließen ein Sonderkündigungsrecht ein, da mit Wegfall des Haushalts der Schutz für die Haushaltsgegenstände nicht mehr greift.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bitte beachten</strong>: Auch wenn innerhalb des Versicherungsjahr außerordentlich gekündigt wird, kassiert die Versicherung trotzdem den vollen Beitrag für dieses letzte Jahr. Umgekehrt reicht aber der Versicherungsschutz nur bis Wirksamwerden der Kündigung. Daher sollte versucht werden, eine außerordentliche Kündigung erst gegen Ende des Jahres zu erwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Und letztlich kann auch die Versicherung den Vertrag kündigen, obwohl das nur sehr selten und unter besonderen Umständen geschieht. Kündigungen durch den Versicherer finden nur bei groben Pflichtverletzungen des Versicherten statt, etwas bei wiederholter Zahlungsverweigerung oder arglistiger Täuschung der Versicherung.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wann-zahlt-die-hausratversicherung-nicht"><strong>Wann zahlt die Hausratversicherung nicht?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei den meisten Versicherungen, darunter auch Haftpflicht und Hausrat gilt: Es wird unterschieden zwischen <strong>Fahrlässigkeit</strong> und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit greift der Versicherungsschutz, bei grober entfällt er teilweise oder ganz, da Versicherungen keinen Anreiz für Nachlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit bieten dürfen. So entfällt der Schutz im Falle eine Kfz-Haftpflicht beispielsweise, wenn man absichtlich über Rot fährt. Bei Hausratversicherungen kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden, wenn man das Haus nicht ordentlich gesichert hat, wie etwa offen gelassene Türen als Einladung für Einbrecher. Findet die Feuerwehr nach einem Brand heraus , dass der Herd eingeschaltet war, wird dies ebenfalls dem Versicherten als grob fahrlässig zur Last gelegt. Die Abwägung zwischen grob fahrlässig und nicht grob fahrlässig beschäftigt so manchen Fachanwalt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vorsätzliches Handeln</strong>, also die Zerstörung der eigenen Gegenstände aus voller Absicht heraus, hebt grundsätzlich den Versicherungsschutz auf. Das gilt auch dann, wenn eine andere Person aus der Familie den Schaden mit Absicht herbeiführt, zum Beispiel die klassischen zertrümmerten Teller bei Ehestreitigkeiten. Auch die privaten Haftpflichtversicherungen der anderen Personen werden in der Regel nicht zahlen, man kann nur versuchen, die Entschädigung vom Schädiger direkt einzufordern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Abhilfe kann hier die vertragliche Vereinbarung „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ schaffen. Bei Streitfällen verzichtet die Versicherung dann auf den Vorwurf, der Versicherte habe grob fahrlässig gehandelt, und zahlt die Summe aus. Dies gilt allerdings nur bis zu einer bestimmten Summe, bei bedenklich höheren Beträgen möchte die Versicherung in jedem Fall die Möglichkeit der Einrede der groben Fahrlässigkeit offen halten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls problematisch bei <strong>Diebstählen</strong>: Der Nachweis, dass die entwendeten Gegenstände auch schon vorher im Hausrat des Versicherten existiert haben. Denn selbst die Polizei kann zwar den <strong>Einbruch</strong> nachweisen, aber nicht mit Sicherheit die Aussagen des Geschädigten bestätigen, wonach welche Gegenstände entwendet wurden. Fotos oder Videos der Objekte sind hier als Beweismittel hilfreich. Und man sollte immer beim Kauf neuer Möbel, Geräte und anderer Sachen die Quittungen bzw. Rechnungen gut aufbewahren. Dadurch lässt sich auch besser der Wiederbeschaffungswert der verlorenen Objekte ermitteln.</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter is-resized size-medium wp-image-5933"><img loading="lazy" decoding="async" width="400" height="300" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-400x300.jpg" alt="Einbruch in eine Altbauwohnung." class="wp-image-5933" style="width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-400x300.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-768x576.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1024x768.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-1260x945.jpg 1260w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-615x461.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-292x219.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi-600x450.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/02/Wohnungseinbruch-Hausratversicherung-zahlt-nicht-Anwalt-Gregor-Samimi.jpg 1600w" sizes="(max-width: 400px) 100vw, 400px" /><figcaption class="wp-element-caption">Typisches Bild eines Einbruchs in eine Altbauwohnung. Die Türfüllung ist eingetreten und die Täter konnten schnell in die Wohnung eindringen.</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Ebenfalls denkbar: Eine vertragliche Auflistung des Hausrats, also die konkrete Benennung aller Objekte, die in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollen. Man darf bei einer solchen Hausratsaufstellung dann nichts vergessen, ansonsten wären aus Acht gelassene Objekte plötzlich nicht mehr versichert, wenn sie selbst zweifelsfrei im Haushalt standen, jedoch nicht auf der Liste.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Unverzügliches Handeln</strong> ist im Versicherungsfall entscheidend. Kommt man nach Hause und die Wohnung ist wahlweise geplündert oder ausgebrannt, muss nicht nur die Polizei unverzüglich unterrichtet werden, sondern auch eine Liste aller verlorenen Gegenstände aufgestellt werden. Verstreichen nur wenige Wochen, wird auch schnell die ausbezahlte Versicherungssumme gemindert. Je umfangreicher die Dokumentation des Schadens ist, desto besser. Fotos sollten unbedingt von allen beschädigten Objekten gemacht werden, auch als Argumentationshilfe für den Rechtsanwalt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-konflikte-und-verhaltensregeln-wann-braucht-man-einen-anwalt"><strong>Konflikte und Verhaltensregeln &#8211; wann braucht man einen Anwalt?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Hausratversicherung hat das Recht, im eigenen Interesse den Schadensfall so lange zu untersuchen, wie es notwendig ist, den konkreten Schaden nachzuweisen. Dabei können dem Versicherungsnehmer allerdings äußerst widrige Umstände entstehen, die die Grenze des Zumutbaren klar überschreiten. Beispiel: Bei einem Brand wird das teure Bett zerstört, und solange die Hausratversicherung noch nicht gezahlt hat, ist man gezwungen, auf dem Boden oder in einer Pension zu schlafen. In solch einem Fall von schleppender Regulierung des Versicherers darf in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt geprüft werden, ob ein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Leistungsverzug der Versicherung besteht. Auch das Honorar des Anwalts, der die Versicherung anmahnt, darf dann mit zum Verzugsschaden hinzu berechnet werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Vorschäden</strong> an Gegenständen sollten der Versicherung ehrlich gemeldet werden. Kommt man dem nicht nach, kann die Versicherung im Falle einer Aufdeckung dieses Umstandes die Auszahlung der Summe wegen Verletzung der Obliegenheitsregelung verweigern und sich auf das Versicherungsrecht berufen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein <strong>Fachanwalt für Versicherungsrecht</strong> bietet Hilfe, wenn dem Versicherten von der Versicherung eine solche grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt wird, denn die Grenzen zwischen grob fahrlässig und nicht grob fahrlässig sind zum Teil extrem schwammig und Auslegungssache.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiel hat der Fall eines Mannes beim Oberlandesgericht Hamm gemacht, welcher in einem Hotel in Malaysia Opfer eines Raubs wurde und den Beistand eines Rechtsanwalts ersuchte: <em>Eine Frau hatte ihn in der Hotelbar angesprochen, es kam zu einem unverfänglichen Gespräch, sie gingen auf sein Zimmer, wo sie ihm Tee anbot. Das Getränk war mit K.O.-Tropfen vergiftet gewesen. Während seiner Bewusstlosigkeit raubte sie seine 9.000 Euro teure Armbanduhr. Zwar war das Opfer über eine Hausratversicherung mit Außenzusatz abgesichert, ihm wurde jedoch grobe Fahrlässigkeit unterstellt. Vor Gericht erstritt der Mann einen Sieg. Die Kontaktaufnahme mit Fremden, solange es keine Prostituierten sind, stellt keine grobe Fahrlässigkeit dar, ebenso wenig das Tragen einer teuren Uhr, da es sich um ein Luxushotel mit fünf Sternen gehandelt hatte, in dessen Umfeld solche Gegenstände durchaus keine Extravaganzen darstellen. Die Versicherung musste die Summe bezahlen.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-hausratversicherungen-im-vergleich"><strong>Hausratversicherungen im Vergleich</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Welche Hausratversicherung laut <strong>Stiftung Warentest</strong> am besten ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, weil große regionale Unterschiede vorliegen. Hinsichtlich der Preise bestehen Unterschiede: Günstige Versicherungen bieten einen Schutz schon ab 56 Euro im Jahr an, bei den teuersten sind es knapp 280 Euro. Auf alle Fälle sollte bei Vertragsabschluss geschaut werden,</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ist,</li>



<li>ob der Hausrat bei standardmäßiger Vertragsausfertigung unterversichert ist,</li>



<li>ob grobe Fahrlässigkeit eingeredet werden kann,</li>



<li>und welche Zusatzleistungen, zum Beispiel Außenschutz, vereinbart sind.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-relevante-links"><strong>Weiterführende relevante Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/hausratversicherung-will-nach-einbruch-nicht-zahlen/">Hausratversicherung will nach Einbruch nicht zahlen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-wohnungseinbruch-schaden/">Wohnungseinbruch und Schaden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-versicherungsrecht/">Grobe Fahrlässigkeit im Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/grobe-fahrlaessigkeit-schaden/">Grobe Fahrlässigkeit und Schaden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/fahren-ohne-versicherungsschutz/">Fahren ohne Versicherungsschutz: Welche Strafe droht?</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-fachanwalt-fur-versicherungsrecht-hinzuziehen"><strong><span id="immer-einen-fachanwalt-fuer-versicherungsrecht-hinzuziehen">Immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen</span></strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen&nbsp;<a title="Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin" href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/" target="_self" rel="noopener noreferrer" data-ail="11385">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/" data-mil="11385">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>,&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/" data-mil="11385">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;und&nbsp;<a title="Fachanwalt für Strafrecht in Berlin" href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/" target="_self" rel="noopener noreferrer" data-ail="11385">Fachanwalt für Strafrecht</a>&nbsp;in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;Telefon&nbsp;<a href="tel:+49308860303">030 8860303</a>.&nbsp;✩&nbsp;Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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