Bußgeldverfahren: Was passiert nach Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid?

Inhalt

Ein Bußgeldverfahren wirft für Betroffene häufig viele Fragen auf: Soll ich auf einen Anhörungsbogen reagieren? Wann muss gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden? Wie erhalte ich Akteneinsicht? Welche Erfolgsaussichten bestehen und muss ich persönlich zu einem Gerichtstermin erscheinen?

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht übernehme ich für meine Mandanten die Verteidigung im Bußgeldverfahren von Beginn an. Nach der Beauftragung prüfe ich zunächst die laufenden Fristen und lege erforderlichenfalls fristwahrend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Anschließend beantrage ich Akteneinsicht bei der zuständigen Bußgeldbehörde beziehungsweise dem Gericht.

Sobald mir die Bußgeldakte vorliegt, prüfe ich die Beweislage und die für den jeweiligen Vorwurf maßgeblichen Unterlagen. Je nach Verfahren können hierzu beispielsweise Messunterlagen, Messfotos, Zeugenaussagen, Protokolle und weitere Beweismittel gehören. Die für das Verfahren wesentlichen Unterlagen und Erkenntnisse bespreche ich anschließend mit meinem Mandanten und erläutere die möglichen weiteren Schritte sowie die Erfolgsaussichten des Einspruchs.

Kommt es zu einer gerichtlichen Hauptverhandlung, übernehme ich auch dort die anwaltliche Vertretung. Zugleich prüfe ich, ob mein Mandant persönlich vor Gericht erscheinen muss oder ob unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Entbindung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen beantragt werden kann.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernehme ich auf Wunsch auch die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer und stelle die erforderliche Deckungsanfrage.

In den nachfolgenden FAQ zum Bußgeldverfahren beantworte ich die Fragen, die mir Mandanten nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids besonders häufig stellen – vom ersten Schreiben der Bußgeldstelle über Einspruch und Akteneinsicht bis zur gerichtlichen Entscheidung.

Verteidigungsstrategie im Bußgeldverfahren

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Autor/in des Artikels: Rechtsanwalt Gregor Samimi

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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