Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Spandau – Rechtsanwalt Gregor Samimi
Anwalt für Verkehrsrecht Berlin Spandau
Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin-Spandau? Sie suchen eine kompetente Vertretung in Ihrem Fall? Die Anwaltskanzlei Gregor Samimi steht ihnen mit über 20 Jahren Berufserfahrung und einer Qualifikation als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Verkehrsrechtsache gern zur Seite. Gemeinsam mit seinem Team von Rechtsanwälten übernimmt Gregor Samimi Ihren Fall rund um die Themen Bußgeldverfahren, Geschwindigkeits-oder Rotlichtverstöße, Fahrerflucht-, Straßenverkehrsgefährdungs-, und Nötigungsdelikte, sowie Führerscheinentzug und Fahrverbote in ganz Berlin. Auch bieten wir Beratung zu weiteren Fragen rund um das Thema Verkehrsrecht.
Schildern Sie mir schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie mich jetzt unter der Telefonnummer +49 30 8860303 an oder kontaktieren Sie mich über das Express-Kontaktformular!
Ich melde mich dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Spandau
Gemeinsam arbeiten wir an Lösungsstrategien, die für Ihren Fall passen. Unser Ziel ist eine schnelle und einfache Lösung zu Ihrer Zufriedenheit. Eine Vertretung vor dem Amtsgericht in Spandau übernehmen wir gerne für Sie! Zögern Sie nicht und schildern Sie uns Ihr Anliegen.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent zu Ihrem Fall aus dem Verkehrsrecht. Wir kümmern uns bei Ihren Bußgeldverfahren, Fahrverboten oder bei Ärger nach einem Verkehrsunfall ganz in Ihrer Nähe in Berlin-Spandau. Vor allem in dem Bereich des Verkehrsrechts muss eine Beratung durch einen kompetenten Anwalt oft schnell erfolgen. Zur Unfallregulierung ist es vielfach nötig, dass ein Rechtsanwalt den Betroffenen im Verhältnis zu dem Versicherer in Bezug auf den Schadensservice oder vor Gericht vertritt, um Ansprüche geltend zu machen. Ein Fachanwalt ist stets mit der aktuellen Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vertraut und nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Unsere Rechtsgebiete im Verkehrsrecht
Verteidigung im Verkehrsstrafrecht
Das Ziel einer erfolgreichen Strafverteidigung ist regelmäßig die Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Geringfügigkeit bzw. nach Erfüllung von Auflagen. So werden Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und der Führerscheinentzug vermieden. Eine Verteidigungsstrategie wird immer individuell auf den konkreten Fall abgestimmt. Schließlich muss die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde belastende Beweise vortragen können, zum anderen muss das Gericht von dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt sein. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und konsultieren Ihren Anwalt des Vertrauens. Die Staatsanwaltschaft muss Maßnahmen z.B. zur Fahrerermittlung erbringen, wie Fotoabgleich mit dem Passfoto oder Zeugenbefragung. Kann der Täter nicht mit Sicherheit ermittelt werden, wird das Verfahren regelmäßig eingestellt. Insoweit zeigt sich wieder einmal: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
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Ich melde mich dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie ich Sie unterstützen kann.

Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
Vergütung des Fachanwalts für Verkehrsrecht
Benötigt ein Mandant in den Bereichen des Verkehrsrechts anwaltliche Beratung und Vertretung, entstehen ihm in der Regel keine Mehrkosten. Die Vergütung eines Fachanwalts erfolgt grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist.
Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen

Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken. Es erwartet Sie eine kompetente, fachanwaltliche Betreuung mit realistischer Aufklärung über Chancen, Risiken und Kosten.
Für Sie tätig in Berlin-Spandau (13581, 13583, 13585, 13587, 13589, 13591, 13593, 13595, 13597, 13599, 13629, 14052, 14089) und anderen Bezirken Berlins. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren!