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— BASIS BERATUNG —

95,20 

inkl. 19 % MwSt.

Das Shop-Angebot BASIS BERATUNG eignet sich treffend, wenn Sie sich schnell und unbürokratisch eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens erwarten. Beispielsweise dann, wenn Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sind und nicht wissen, ob es erfolgversprechend ist, den Anspruch zu verfolgen. Oder wenn gegen Sie ein Strafverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist und Sie nicht wissen, wie Sie sich nun verhalten sollten. Auch in anderen Lebenslagen erfahren Sie so, ob es sich für Sie lohnt, einen Anwalt mit der Vertretung zu beauftragen.

Einfach gut beraten! Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch. Wir leisten mit unserer Hotline einen Beitrag, Ihr Recht kundenorientiert durchzusetzen. Unser Anliegen ist es, Ihnen als Bürger, Verbraucher, Unternehmer, Verkehrsteilnehmer und Versicherungsnehmer aktiv zu Ihrem Recht zu verhelfen oder die Auseinandersetzung zu schlichten.

Die Beratung wird mit 95,20 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und ist auf 15 Minuten beschränkt. Das Beratungsmandat endet spätestens mit dem geführten Beratungsgespräch bzw. mit der Erbringung der Beratungsleistung in Textform.

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Vergütungsvereinbarung

  1. Auftragsverhältnis Der Auftraggeber beauftragt Herrn Rechtsanwalt Gregor Samimi (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit der anwaltlichen Beratung in der oben näher bezeichneten Angelegenheit. Die Auftragserteilung erfolgt unbedingt und insbesondere unabhängig von dem Bestand bzw. der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung oder Dritter. Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis können nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftragnehmers abgetreten werden. Änderungen der gegenständlichen Vereinbarungen und ein Verzicht auf das Textformerfordernis bedürfen der Textform. Die Beratungsleistung kann auch in Textform erbracht werden. Mündlicher Rat ist nicht geschuldet. Der Auftragnehmer kann sich zur Auftragserledigung der Hilfe juristischer Mitarbeiter bedienen.
    1. Rechtsanwaltsvergütung Die Beratung wird mit 95,20 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und ist auf 15 Minuten beschränkt. Das Beratungsmandat endet spätestens mit dem geführten Beratungsgespräch bzw. mit der Erbringung der Beratungsleistung in Textform.
      Eine Anrechnung der Gebühr für die (Erst-) oder Folgeberatung auf eine Gebühr für eine Vertretung oder für eine sonstige Tätigkeit wird ausgeschlossen (vgl. § 34 Absatz 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG).
    2. Hinweis: Die vereinbarte Vergütung kann im Einzelfall den Rahmen der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übersteigen. Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter, die Staatskasse oder der Rechtsschutzversicherer erstatten im Falle der Kostenerstattung nicht mehr als die gesetzliche bzw. die in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) vereinbarte Vergütung und bringen diese im Falle einer weiteren anwaltlichen Vertretung in Anrechnung.
    3. Auslagen des Auftragnehmers (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post- und Telekommunikation, Fahrtkosten etc.) sind mit der unter Nr. 1.1 vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (VV-RVG) abgerechnet. Kopierkosten erhält der Auftragnehmer dabei nach folgender Maßgabe:
      1. Die Herstellung und Überlassung von Dokumenten (Kopierkosten) wird insgesamt mit 0,50 € je Seite, bei Dokumenten in Farbe insgesamt mit 1,00 € je Seite Dies gilt auch für das Einscannen von Dokumenten und deren Übermittlung per E-Mail oder Telefax bzw. Computerfax.
      2. Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent ist in der unter Nr. 1.1 genannten Vergütung enthalten, den vorgenannten Auslagen (Kopierkosten usw.) noch hinzuzusetzen.
      3. Die vorgenannte Vereinbarung für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten gilt auch für eine mit der Beratung zusammenhängende Vertretung oder sonstige Tätigkeit.
  2. Rechtsschutzversicherung Der Auftragnehmer wird in der oben genannten Angelegenheit durch den Auftraggeber nicht beauftragt, den Rechtsschutzversicherungsschutz zu prüfen (z.B. Eintritt des Rechtsschutzfalles, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten), die Kostenschutzzusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder den Deckungsschutz zu erhalten. Des Weiteren nicht, Hinweise und Erklärungen des Rechtsschutzversicherers einzuholen, entgegenzunehmen und/oder zu beantworten.
  3. Datenschutz Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung mittels der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Der Schriftverkehr wird mittels signierter E-Mail geführt. Auf die diesbezüglichen Risiken wird hingewiesen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Verschlüsselung der E-Mails angeboten.

 
Vergütungsvereinbarungen als PDF »

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Wann könnte BASIC für mich interessant sein?“

„Was steht mir zu?“; „Was würden Sie mir jetzt raten?“; „Wie sind meine Chancen?“ und „Übernimmt das meine Rechtsschutzversicherung?“, sind in unserer Praxis die am häufigsten gestellten und zentralen Fragen unserer Mandantinnen und Mandanten.

Mit der telefonischen Rechtsberatung über die Hotline verfolgen wir das Ziel, Ihnen deutlich und kompetent eine erste rechtliche Einschätzung Ihres Anliegens allgemein verständlich zu vermitteln und unser Beratungsangebot für Sie auszuweiten.

Dabei können Sie sich von Anwältinnen und Anwälten der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi im Bereich des Strafrechts, des Verkehrsrechts und Versicherungsrechts qualifiziert und unkompliziert telefonisch beraten lassen. Wir erhoffen uns mit dieser Art der Rechtsberatung eine noch größere Kundenzufriedenheit und möchten dazu beitragen, Schwellenängste  auf dem Weg zu Ihrem Recht abzubauen.

Keineswegs möchten wir den Eindruck erwecken, eine telefonische Beratung über die Hotline könnte eine persönliche und umfassende Beratung ersetzen. Häufig ist eine weitergehende Beratung erst durch einen Blick in Ihre Unterlagen oder Einsicht in die Ermittlungsakte zu gewährleisten.

Wir möchten Ihnen den Zugang zum Recht durch die Hotline erleichtern. Denn möglicherweise erfahren Sie erst durch die telefonische Beratung von Handlungsmöglichkeiten, die sich Ihnen bieten.

Worin liegen die Vorteile für mich?

Direkt, einfach, kurz und knapp wollen wir Ihre Fragen beantworten. Die hierfür anfallende Vergütung ist transparent gestaltet. Sie beträgt 95,20 €(inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und ist auf 15 Minuten beschränkt. Das Beratungsmandat endet spätestens mit dem geführten Beratungsgespräch bzw. mit der Erbringung der Beratungsleistung in Textform.

Die Beratung über die Hotline bietet sich an, wenn Sie sich nicht gleich für ein Erstberatungsgespräch entscheiden möchten. Sie ersparen sich somit den vielleicht unnötigen Gang zum Anwalt. Interessant könnte die Hotline auch dann sein, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen oder diese nicht in Anspruch nehmen möchten.

Wie laufen der Verbindungsaufbau und das Beratungsgespräch ab?

Direkt nach dem Verbindungsaufbau werden Sie durch unsere freundlichen Mitarbeiterinnen zum Gegenstand Ihres Anliegens befragt und anschließend schnellstmöglich mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt verbunden! Soweit wir Ihnen nicht weiterhelfen können, werden wir Ihnen dies umgehend mitteilen.

Sollten die Anwältin oder der Anwalt bereits ein Gespräch führen, wird keine Verbindung mit der Hotline aufgebaut. Somit fällt für Sie auch keine Vergütung an.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen unter der Telefonnummer +49 (30) 8860303 einen telefonischen Beratungstermin für die Hotline. Hierzu können Sie uns Ihre Unterlagen vorab per eMail an kanzlei@ra-samimi.de oder über die Telefaxnummer +49 (30) 8860151 zuleiten.

Darf ich die Freisprechfunktion des Telefons aktivieren?

Wir haben nichts dagegen, wenn Sie die Freisprechfunktion Ihres Telefons nutzen und andere Personen zu dem Gespräch hinzuziehen, die Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns darauf hinweisen könnten und bedanken uns hierfür schon im Voraus.

Wann ist die Telefonhotline für mich erreichbar?

Unsere Beratungshotline ist in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr für Sie erreichbar. Daneben kann auch gerne ein individueller Telefonberatungstermin über unsere Telefonnummer +49 (30) 8860303 vereinbart werden.

Wie kann ich mich effektiv auf das Beratungsgespräch vorbereiten?

Bitte halten Sie wichtige Unterlagen, z.B. Bußgeldbescheide, Beschuldigtenfragebögen, Anklageschriften, Urteile, Policen und Versicherungsbedingungen griffbereit, auch wenn Sie sie nicht für wichtig halten sollten. Schreiben Sie sich Ihre Fragen auf oder skizzieren Sie sich Ihr Anliegen auf einem Blatt Papier. Legen Sie sich einen Stift zur Seite.

Wer sind meine Gesprächspartner?

Ihre Fragen werden durch qualifizierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Rechtsanwaltskanzlei Gregor Samimi beantwortet, die sich zu Beginn des Gespräches vorstellen.

Können Sie mir ggf. qualifizierte Anwältinnen und Anwälte benennen?

Soweit Ihr Anliegen nicht zu unserem Beratungsspektrum gehören sollte, würden wir Ihnen auf Wunsch qualifizierte und engagierte Kolleginnen und Kollegen benennen.

Werden die Kosten der Hotline auf eine weitere persönliche Beratung angerechnet?

Leider ist es uns aufwandsbedingt nicht möglich, die Hotline-Vergütung auf eine weitere persönlichen Beratung und Vertretung anzurechnen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Hotline-Vergütung?

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die diesbezüglich anfallende Vergütung übernimmt oder übernehmen müsste, ist eine Frage des Einzelfalles.

Haftung und Datenschutz

Im Rahmen der Beratung übernehmen wir selbstverständlich die übliche Haftung für unsere Beratungsleistung. Aus berufsrechtlichen Gründen protokollieren wir kurz den Inhalt des Beratungsgespräches. Auf Wunsch kann dies in anonymer Form erfolgen.

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