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Einzeltätigkeiten

49,00 

inkl. 19 % MwSt.

Unser Angebot Einzeltätigkeiten eignet sich vortrefflich, wenn Sie uns (bei überschaubarer Vergütung) mit den unterschiedlichsten Einzeltätigkeiten beauftragen möchten. In Betracht kommen beispielsweise:

› Elektronische Übersendung der Bußgeldakte bzw. der Ermittlungsakte an den Mandanten oder den Versicherer
› Anforderung der Kostenübernahme an den Rechtsschutzversicherer
› Übersendung der Schadensanmeldung oder der Unfallmeldung bzw. des Zeugenfragebogens an die eigene Versicherung oder die Polizei
› Antrag auf Auskunft aus dem Flensburger Fahrerlaubnisregister
› Anforderung des ärztlichen Befundberichts
› Übersendung des Prüfberichts an den Sachverständigen mit der Bitte um Überprüfung
› Akteneinsicht in die Bussgeldakte oder Ermittlungsakte
› und vieles mehr (auf Anfrage)

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Vergütungsvereinbarung

  1. Auftragsverhältnis Der Auftraggeber beauftragt Herrn Rechtsanwalt Gregor Samimi (nachfolgend „Auftragnehmer“) mit der anwaltlichen Beratung in der oben näher bezeichneten Angelegenheit. Die Auftragserteilung erfolgt unbedingt und insbesondere unabhängig von dem Bestand bzw. der Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung oder Dritter. Ansprüche aus dem Auftragsverhältnis können nur mit schriftlichem Einverständnis des Auftragnehmers abgetreten werden. Änderungen der gegenständlichen Vereinbarungen und ein Verzicht auf das Textformerfordernis bedürfen der Textform. Die Beratungsleistung kann auch in Textform erbracht werden. Mündlicher Rat ist nicht geschuldet.
    1. Rechtsanwaltsvergütung Die Einzeltätigkeit wird mit 49,00 € (inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer) unabhängig vom Gegenstandswert pauschal vergütet und der Auftrag beschränkt sich auf die miteinander abgestimmte Einzeltätigkeit und das Mitteilen des Ergebnisses. Das Mandat endet spätestens mit dem Mitteilen des Ergebnisses. Mündlicher Rat ist nicht geschuldet. Eine darüberhinausgehende Tätigkeit bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
    2. Hinweis: Die vereinbarte Vergütung kann im Einzelfall den Rahmen der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übersteigen. Die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter, die Staatskasse oder der Rechtsschutzversicherer erstatten im Falle der Kostenerstattung nicht mehr als die gesetzliche bzw. die in den Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) vereinbarte Vergütung und bringen diese im Falle einer weiteren anwaltlichen Vertretung in Anrechnung.
    3. Auslagen des Auftragnehmers (z.B. Kopierkosten, Kosten für Post- und Telekommunikation, Fahrtkosten etc.) sind mit der unter Nr. 1.1 vereinbarten Vergütung nicht abgegolten und werden zusätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften (VV-RVG) abgerechnet. Kopierkosten erhält der Auftragnehmer dabei nach folgender Maßgabe:
      • Die Herstellung und Überlassung von Dokumenten (Kopierkosten) wird insgesamt mit 0,50 € je Seite, bei Dokumenten in Farbe insgesamt mit 1,00 € je Seite Dies gilt auch für das Einscannen von Dokumenten und deren Übermittlung per E-Mail oder Telefax bzw. Computerfax.
      • Die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent ist in der unter Nr. 1.1 genannten Vergütung enthalten, den vorgenannten Auslagen (Kopierkosten usw.) noch hinzuzusetzen.
      • Die vorgenannte Vereinbarung für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten gilt auch für eine mit der Beratung zusammenhängende Vertretung oder sonstige Tätigkeit.
  2. Rechtsschutzversicherung Der Auftragnehmer wird in der oben genannten Angelegenheit durch den Auftraggeber nicht beauftragt, den Rechtsschutzversicherungsschutz zu prüfen (z.B. Eintritt des Rechtsschutzfalles, Risikoausschlüsse und Obliegenheiten), die Kostenschutzzusage des Rechtsschutzversicherers einzuholen oder den Deckungsschutz zu erhalten. Des Weiteren nicht, Hinweise und Erklärungen des Rechtsschutzversicherers einzuholen, entgegenzunehmen und/oder zu beantworten.
  3. Datenschutz Der Auftragnehmer erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung mittels der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Der Schriftverkehr wird mittels signierter E-Mail geführt. Auf die diesbezüglichen Risiken wird hingewiesen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird die Verschlüsselung der E-Mails angeboten.

 
Vergütungsvereinbarungen als PDF »

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