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	Kommentare zu: Pflichtverteidiger: Wie bekomme ist einen Pflichtverteidiger?	</title>
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	<description>Strafrecht - Verkehrsrecht - Versicherungsrecht in Berlin</description>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Gregor Samimi		</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-1667</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 02 Dec 2021 19:39:07 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-1570&quot;&gt;Lea Mühlich&lt;/a&gt;.

Ein Pflichtverteidiger wird in den im Gesetz genannten Fällen bestellt. Vergleiche https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-1570">Lea Mühlich</a>.</p>
<p>Ein Pflichtverteidiger wird in den im Gesetz genannten Fällen bestellt. Vergleiche <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html" rel="nofollow ugc">https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__140.html</a></p>
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		<title>
		Von: Lea Mühlich		</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-1570</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lea Mühlich]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Sep 2021 07:26:39 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Eine Bekannte von mir hatte vor Kurzem einen Autounfall. Sie kennt sich mit Verkehrsrecht nun gar nicht aus, also wurde ihr ein Pflichtverteidiger gestellt. Ich finde es interessant, dass jeder Anwalt als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt werden kann. Bei ihr ging es zum Glück gut aus.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eine Bekannte von mir hatte vor Kurzem einen Autounfall. Sie kennt sich mit Verkehrsrecht nun gar nicht aus, also wurde ihr ein Pflichtverteidiger gestellt. Ich finde es interessant, dass jeder Anwalt als Pflichtverteidiger durch das Gericht bestellt werden kann. Bei ihr ging es zum Glück gut aus.</p>
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		<title>
		Von: Rechtsanwalt Gregor Samimi		</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-71</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Jan 2019 15:45:45 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-68&quot;&gt;Ferdinand&lt;/a&gt;.

Die Beantwortung der Frage richtet sich nach § 140 der Strafprozeßordnung: 

&lt;strong&gt;§ 140 Strafprozeßordnung&lt;/strong&gt;

Notwendige Verteidigung
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn

1.	die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
2.	dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
3.	das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
4.	gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;
5.	der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;
6.	zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
7.	ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
8.	der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;
9.	dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.
(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen.
(3) Die Bestellung eines Verteidigers nach Absatz 1 Nr. 5 kann aufgehoben werden, wenn der Beschuldigte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung aus der Anstalt entlassen wird. 2Die Bestellung des Verteidigers nach Absatz 1 Nr. 4 bleibt unter den in Absatz 1 Nr. 5 bezeichneten Voraussetzungen für das weitere Verfahren wirksam, wenn nicht ein anderer Verteidiger bestellt wird.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-68">Ferdinand</a>.</p>
<p>Die Beantwortung der Frage richtet sich nach § 140 der Strafprozeßordnung: </p>
<p><strong>§ 140 Strafprozeßordnung</strong></p>
<p>Notwendige Verteidigung<br />
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn</p>
<p>1.	die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;<br />
2.	dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;<br />
3.	das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;<br />
4.	gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;<br />
5.	der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;<br />
6.	zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;<br />
7.	ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;<br />
8.	der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist;<br />
9.	dem Verletzten nach den §§ 397a und 406h Absatz 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist.<br />
(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen.<br />
(3) Die Bestellung eines Verteidigers nach Absatz 1 Nr. 5 kann aufgehoben werden, wenn der Beschuldigte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung aus der Anstalt entlassen wird. 2Die Bestellung des Verteidigers nach Absatz 1 Nr. 4 bleibt unter den in Absatz 1 Nr. 5 bezeichneten Voraussetzungen für das weitere Verfahren wirksam, wenn nicht ein anderer Verteidiger bestellt wird.</p>
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		<title>
		Von: Ferdinand		</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/pflichtverteidiger/#comment-68</link>

		<dc:creator><![CDATA[Ferdinand]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 03 Jan 2019 10:45:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich informiere mich gerade darüber, wie es mit Pflichtverteidigern steht. Anhand welcher Daten ermisst die Staatsanwaltschaft ab wann auch im Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger bestellt wird? Wie und wo kann man den Antrag selbst stellen?]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich informiere mich gerade darüber, wie es mit Pflichtverteidigern steht. Anhand welcher Daten ermisst die Staatsanwaltschaft ab wann auch im Ermittlungsverfahren ein Pflichtverteidiger bestellt wird? Wie und wo kann man den Antrag selbst stellen?</p>
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