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Medizinisch-Psychologische Untersuchung – Hilfe durch Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Aktualisiert am 29.08.2019, 15:00 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU. Ihr müssen sich rund 100.000 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer jedes Jahr stellen. Hierbei handelt es sich keinesfalls um einen „Idiotentest“, wie hier und dort leider immer wieder zu hören ist. In weit mehr als 50 Prozent der Fälle wird die Untersuchung wegen Alkohol angeordnet, dicht gefolgt wegen des Konsums von Drogen wie Cannabis und Kokain. Auch der Missbrauch von Medikamenten sowie Verkehrsauffälligkeiten im Straßenverkehr wie zu schnelles Fahren oder zu häufiges Falschparken können Gründe für die Anordnung der MPU sein.

Gerade mal 60 Prozent der Kandidaten bestanden die Untersuchung und räumten die Bedenken an ihrer Eignung aus, berichtet das Bundesamt für Straßenwesen für das Jahr 2018, 36% wurden als „ungeeignet“ eingeordnet und 4% als „nachschulungsfähig“. Die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes sind nicht auf Kraftfahrer beschränkt. Auch betrunkene Radfahrer müssen möglicherweise die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fürchten, wenn ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist. Dies gilt auch für unter Einfluss von Betäubungsmittel (Btm) stehende Beifahrer, die im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, wie Gerichte immer wieder entschieden haben.

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Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich meistern

Nur wer die Untersuchung erfolgreich meistert, kann sich im Besitz der Fahrerlaubnis halten oder bekommt die Fahrerlaubnis neu erteilt und den Führerschein ausgehändigt. Nicht immer stehen gegen die Anordnung der Führerscheinbehörde auch effektive Rechtsmittel zur Verfügung. Dies wird auch immer wieder von Verkehrsjuristen kritisiert.

Die MPU setzt sich aus einem

  1. medizinischen Check,
  2. einem Leistungstest am PC
  3. und einem psychologischen Gespräch zusammen.

Die Untersuchung erstreckt sich über drei bis vier Stunden. Allein eine Stunde stellt man sich den Fragen des Psychologen. Dieser Teil der Untersuchung hat es in sich und wird gerne unterschätzt.

Ob mit der Anordnung einer MPU zu rechnen ist, erschließt sich den Verkehrsteilnehmern ärgerlicherweise häufig erst recht spät, weil beispielsweise in einem vorhergegangenen Bußgeld- und Strafverfahren von der drohenden Anordnung noch keine Rede war.

Regelmäßig verliert man so für die Vorbereitung auf die bis zu 750 EUR teure MPU Zeit und büßt die Fahrerlaubnis unnötig lange ein. Je früher man sich auf die MPU vorbereitet, desto besser sind die Chancen nicht auf den Führerschein verzichten zu müssen. Insoweit ist auch daran zu denken, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis wegen der langen Bearbeitungszeiten bereits drei Monate vor Ablauf der im Urteil ausgesprochenen Sperrfrist zu stellen um nicht wertvolle Zeit zu verlieren.

Ohne Abstinenznachweise bei Alkohol- und Drogenauffälligkeiten sollte man sich nicht der MPU stellen, weil hier der Misserfolg vorprogrammiert ist. Die Abstinenznachweise stellen die sogenannte Eintrittskarte für die MPU dar. Urin- und Haarproben sind wesentliche Bestandteile der MPU.

Gegen die Anordnung der MPU sind keine Rechtsmittel möglich. Erst gegen die Entziehung oder gegen die Ablehnung der Neuerteilung der Fahrerlaubnis sind Rechtsmittel gegeben. Ob diese erfolgversprechend sind hängt von Einzelfall und der gewählten Strategie ab. Eine Reform der MPU ist im Bundesverkehrsministerium angekündigt. Wir helfen Ihnen sich gezielt und erfolgreich auf die Prüfung vorzubereiten und vermitteln geeignete Verkehrspsychologen.

Fragen und Antworten zur MPU

Sie haben Ihren Führerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogenmissbrauch oder aufgrund sonstiger Verkehrsauffälligkeiten verloren oder werden ihn demnächst abgegeben müssen?

Ein Mann nimmt Drogen am Steuer
Rechtlich begeht aber auch der Fahrer einer Drogenfahrt die Straftat einer Trunkenheitsfahrt gemäß § 316 StGB.

Da in Deutschland das Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich verboten ist, benötigt man dafür eine spezielle Erlaubnis: die Fahrerlaubnis. Diese wird unter zwei Voraussetzungen erteilt: Zum einen muss der Bewerber befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen sein, zum anderen geeignet sein. Die erste Bedingung wird durch die theoretische und praktische Fahrprüfung überprüft.

Die zweite Voraussetzung, die Geeignetheit, prüft die Verwaltungsbehörde nur, wenn Zweifel an der Eignung vorliegen. Gründe, die solche Zweifel auslösen, sind beispielsweise das Vorliegen körperlicher Gebrechen, der Verstoß gegen strafrechtliche Bestimmungen in Verbindung mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges, das Erreichen von 8 Punkten im Verkehrszentralregister oder eine Trunkenheitsfahrt die zum Entzug der Fahrerlaubnis führt bzw. eine zweite Trunkenheitsfahrt (unabhängig vom zeitlichen Abstand oder der Höhe der Promillezahl).

Die Folge ist die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und die Festlegung einer Sperrfrist, vor Ablauf derer der Betroffene seine Fahrerlaubnis nicht zurückerhalten kann. Die Dauer dieser Sperrfrist kann im Einzelfall bis zu fünf Jahre betragen. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der individuellen Sperrfrist steht in aller Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung, kurz MPU (sog. „Idiotentest“). Hierbei handelt es sich um ein behördlich oder gerichtlich angeordnetes Verfahren, mit dem geprüft werden soll, ob der Betroffene charakterlich geeignet ist, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen.

Nur wer die MPU besteht, erlangt seine Fahrerlaubnis zurück. Die Durchfallquote lag 2011 bei 45 %. Der sogenannte Idiotentest ist somit keine leicht zu nehmende Hürde. Rechtsanwalt Gregor Samimi ist auf dem Gebiet der Neuerteilung der Fahrerlaubnis seit 1995 als Verkehrs-Anwalt und Spezialist tätig und als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht sowie Versicherungsrecht qualifiziert. Nachfolgend soll Ihnen ein erster Überblick darüber verschafft werden, in welchen Fällen eine MPU angeordnet wird, wie eine MPU abläuft und wie Sie sich Verhalten sollten um ihre Fahrerlaubnis schnellstmöglich wiederzuerlangen.

Sie haben nach dem Genuss von Alkohol ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt?

Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch Leib und Leben anderer Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Gemäß § 13 FeV muss sich der Betroffene unter anderem einer MPU unterziehen, wenn Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden.

Dies gilt auch, wenn ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr geführt wurde. Dieser Wert kann mitunter von Bundesland zu Bundesland variieren. In Berlin wird die MPU nunmehr ab einem Wert von 1,6 Promille (Stand Mai 2017) angeordnet! Insoweit folgt das Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 06.04.2017. 

Ihre Blutalkoholkonzentration lag unter 0,2 Promille?

Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit nach § 24c StVG, wenn Sie innerhalb der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von bis zu 0,2 Promille führen. Sie erwartet in diesem Fall eine Geldbuße sowie 2 Punkte im Verkehrszentralregister. Ein Fahrverbot kann gegen Sie ebenso wenig wie eine MPU angeordnet werden. Erfolgt der Verstoß innerhalb der Probezeit, wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet.

Ihre Blutalkoholkonzentration lag zwischen 0,3 und 1,1 Promille?

Wenn Sie im Verkehr ein Fahrzeug führen, obwohl Sie infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage sind, das Fahrzeug sicher zu führen, machen Sie sich strafbar. Der Tatbestand kann bereits bei einer Blutalkoholkonzentration ab 0,3 Promille erfüllt sein, wenn Sie andere Verkehrsteilnehmer bzw. fremde Sachen gefährden oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Dazu gehören grobe Fahrfehler, wie das Abkommen von der rechten Fahrbahnhälfte, weit überhöhte Geschwindigkeit, offensichtlich bewusst verkehrswidriges Verhalten. Außerdem wird, wenn die Tat mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde, grundsätzlich die Fahrerlaubnis entzogen. Wird hierauf ausnahmsweise verzichtet, so wird doch in der Regel ein Fahrverbot verhängt, außerdem werden sieben Punkte im Verkehrszentralregister vermerkt.

Bei einer gemessenen Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille wird von absoluter Fahruntüchtigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgegangen. Grundsätzlich wird in diesem Fall die Fahrerlaubnis entzogen. Wird die Fahrerlaubnis nicht entzogen, so wird in der Regel ein Fahrverbot verhängt und es werden zwei Punkte im Verkehrszentralregister vermerkt.
Wiederholte Trunkenheitsfahrten können auch ohne Ausfallerscheinungen Anlass für die Anordnung einer MPU und in der Folge die Entziehung der Fahrerlaubnis sein. Es genügt bereits ein zweiter Verstoß.

Ihre Blutalkoholkonzentration lag über 1,1 Promille?

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration geführt haben, welche zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt hat, haben Sie möglicherweise die Anordnung einer MPU zu befürchten. Die Tat wird darüber hinaus gemäß § 316 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft. Beim Führen von Fahrrädern wird ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer MPU können auch hier auf Sie zukommen, obwohl Sie die Tat nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen haben. Sollte das Gericht auf die Entziehung der Fahrerlaubnis verzichtet haben, ohne im Urteil die Fahreignung ausdrücklich festzustellen (bspw. Freispruch aus Mangel an Beweisen), kann die Fahrerlaubnisbehörde möglicherweise dennoch eine MPU anordnen und in der Folge die Fahrerlaubnis entziehen.

Sie haben unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) droht!

In Berlin ist der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis straffrei. Das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss hingegen ist eine Straftat. Wird bei Ihnen ein THC-Wert zwischen 1 ng/ml und 2 ng/ml festgestellt, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens mit dreimonatiger Fristsetzung anordnen, doch wird sie Ihnen die Fahrerlaubnis nicht sofort entziehen. Auch werden keinerlei Abstinenzbelege von Ihnen verlangt. Ein derartiger THC-Wert liegt in der Regel bereits nach dem einmaligen Konsum von Cannabis vor. Wenn bei Ihnen ein THC-Gehalt von mehr als 2 ng/ml festgestellt wird, gelten Sie als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis wird Ihnen entzogen.

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Ein derartiger Wert wird in der Regel bei gelegentlichem Cannabiskonsum erreicht. Eine MPU wird angeordnet. Regelmäßiger Konsum hingegen wird von den Gerichten angenommen, wenn kurz nach dem Konsum bei Ihnen ein THC-Wert von mindestens 150 ng/ml oder, mit einigem zeitlichen Abstand, von 75 ng/ml nachgewiesen werden konnten. Nach dem Verlust der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums ist vor der Wiedererlangung durch regelmäßige Drogenscreenings eine einjährige Abstinenz nachzuweisen. In der Folge wird eine MPU angeordnet.

Sie haben unter dem Einfluss anderer Betäubungsmittel (außer Cannabis) ein Fahrzeug geführt? Es droht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)!

Eine Person, die unter dem Einfluss von sonstigen Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG neben Cannabis ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, erweist sich als ungeeignet. Ihr kann deshalb die Fahrerlaubnis entzogen werden. Hierzu genügt im Grundsatz bereits der einmalige Nachweis eines Konsums, unabhängig davon, ob im Zusammenhang mit dem Konsum ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Die Fahrerlaubnisbehörde wird Ihnen sofort die Fahrerlaubnis entziehen, den Nachweis einer einjährigen Drogenabstinenz einfordern sowie eine MPU anordnen.

Sie sind durch sonstige Verkehrsauffälligkeiten in Erscheinung getreten? Droht die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)?

Fallen Sie „erheblich oder wiederholt“ im Straßenverkehr auf, wird die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU anordnen. Das in Deutschland geltende Punktesystem besagt, dass ab 8 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird und eine MPU unvermeidbar ist. Dies bedeutet, dass bis zu 7 Punkten zwar verschiedene Maßnahmen durchlaufen werden müssen, dass Sie etwa verwarnt werden oder ein Aufbauseminar angeordnet wird, doch unterbleibt im Allgemeinen eine MPU-Anordnung. Hiervon gibt es allerdings Ausnahmen, in denen unabhängig vom Punktsystem eine MPU angeordnet wird. Erforderlich ist im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, dass die besonderen Umstände des Einzelfalls eine deutlich erhöhte Gefährdung nahelegen, das heißt ein gravierendes Fehlverhalten mit Ausnahmecharakter vorliegt. Denkbar wären hier nach der Rechtsprechung wiederholte, extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen, wiederholte drastisch verkehrsgefährdende Nichteinhaltungen von Sicherheitsabständen zum vorausfahrenden Fahrzeug und schließlich die sog. „illegalen Autorennen“ auf öffentlichen Straßen. Oder das hartnäckige Falschparkten. Dies wir bei rund 52 Parkverstößen im Jahr angenommen.

Was kommt während der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) auf mich zu?

Die MPU wird nicht von der Fahrerlaubnisbehörde selbst durchgeführt, sondern von amtlich anerkannten privaten Stellen, die Sie selbst bezahlen müssen. Die Kosten können sich auf 380,- bis zu 750,- Euro belaufen, je nachdem aus welchem Grund die MPU gegen Sie angeordnet worden ist. Eine MPU besteht in der Regel aus einer ärztlichen Untersuchung, einem Reaktionstest und einem psychologischen Untersuchungsgespräch. Die Durchführung der MPU dauert ca. drei bis vier Stunden. Im Folgenden haben wir einige Fragen für Sie aufgelistet, die im Laufe einer MPU die wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss angeordnet wurde, gestellt werden können:

  • Hatten Sie das Gefühl, noch sicher fahren zu können?
  • Wie haben Sie die Trunkenheitsfahrt vermeiden wollen?
  • Wie oft haben Sie alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen ohne aufzufallen und was folgern Sie daraus?
  • Warum haben Sie getrunken?
  • Trinken Sie heute Alkohol? Wenn ja, was, wie viel und wie oft?
  • Trinken Sie regelmäßig koffeinhaltigen Kaffee?
  • Haben Sie jemals illegale Rauschmittel (Drogen) eingenommen?
  • Waren Sie als Fahrzeugführer (auch Fahrrad oder Moped) in Verkehrsunfälle verwickelt?
  • Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?
  • Können Sie sich vorstellen, jemals wieder in Ihre alten Gewohnheiten zurückzufallen?

Bitte beachten Sie, dass diese keinesfalls Aufzählung abschließend ist. Es kann daher nicht empfohlen werden diese oder ähnliche Fragen einfach auswendig zu lernen. Seien Sie auf überraschende und im ersten Moment ungewöhnlich erscheinende Fragen vorbereitet. Entscheidend ist, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und in sich widerspruchsfrei beantworten. Hierfür ist es dringend erforderlich, dass Sie sich mit Ihrem Verhalten ernsthaft auseinandersetzen.

Unter keinen Umständen sollten Sie die Vorfälle bagatellisieren oder die Ursachen für das eigene Fehlverhalten nicht bei sich selbst, sondern bei anderen Personen oder in den Umständen der jeweiligen Situation suchen. Verharmlosen Sie nicht Ihr Verhalten und machen Sie sich keinesfalls die so genannte Pechvogelargumentation zu Eigen („Es waren ja nur fünf Bierchen„, „Ich wollte ja nur 2 km fahren„, „Das ich erwischt wurde war einfach Pech“ etc.).

Bei Alkohol- oder Drogenauffälligkeit sind unter Umständen auch Abstinenz-Nachweise über den Verzicht auf diese notwendig, die im Vorfeld erbracht werden müssen!

Was kann ich tun, um meine Fahrerlaubnis schnellst möglichst wiederzuerlangen?

Infos zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)

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Die Fahrerlaubnisbehörde muss von Ihrer Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen überzeugt sein. Restzweifel gehen auf Ihre Kosten. Aufgrund Ihrer Vorgeschichte liegen Bedenken vor, die vollständig ausgeräumt werden müssen. Das bedeutet: Wenn einmal ein Gutachten angefordert wurde, werden Sie auf Dauer die Fahrerlaubnis nur zurückbekommen, bzw. behalten, wenn Sie ein positives Gutachten vorweisen. Sie müssen glaubhaft machen, dass sich Ihr Bewusstsein gewandelt hat.

Daher ist auch die Erlangung eines EU-Führerscheins keine Lösung. Der Besitz einer derartigen Fahrerlaubnis berechtigt zwar zum Führen eines Kraftfahrzeuges im Ausland, das gilt aber nicht ohne weiteres in Deutschland. Wenn Sie nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis auch im Bundesgebiet wieder fahren wollen, müssen Sie dies beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Andernfalls machen Sie sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Es gibt aber auch Ausnahmen von dieser Regel.

Je besser Sie sich auf die MPU vorbereiten, desto wahrscheinlicher werden Sie diese bestehen. Sie sollten unverzüglich nach der Alkoholfahrt tätig werden und einen Fachanwalt für Verkehrsrecht oder Experten, beauftragen. Dieser kann sich um eine Verkürzung der Sperrfrist bemühen und für Sie eine Anfrage bei der Führerscheinstelle durchführen um erste Erkundigungen einholen, ob im vorliegenden Fall unter der Voraussetzung, dass keine weiteren erschwerenden Momenten hinzukommen, eine MPU nötig sein wird oder nicht. Die Führerscheinstelle wird zwar eine verbindliche Auskunft erst erteilen, wenn ihr alle Unterlagen vorliegen, das heißt wenn sie nach Antragstellung ein Führungszeugnis und einen Punkteauszug eingeholt hat, doch lässt sich bereits frühzeitig ermitteln, mit welcher Entscheidung Sie rechnen müssen.

Sollte eine MPU-Anordnung erforderlich sein, sollten Sie bereits die Sperrfrist nutzen, um medizinische Abstinenzbelege zu sammeln, damit in der MPU optimale Erfolgschancen für Sie bestehen. Sollte es sich um einen Grenzfall handeln, kann der Fahrerlaubnisbehörde eine Reihe von Maßnahmen vorlegt werden, die zeigen, dass positive Veränderungen bereits eingetreten sind, wie etwa ein Abstinenzprogramm oder eine verkehrspsychologische Beratung. Dies mag zwar im Standardfall, dass heißt bei einer Alkoholfahrt über 1,1 Promille (unter Umständen auch weniger) oder zwei Alkoholfahrten unter 1,1 Promille (unter Umständen auch weniger) die MPU-Anordnung nicht unterbinden.

Wie dargelegt kann aber in Einzelfällen bereits bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von unter 1,1 Promille eine MPU angeordnet werden. Hier besteht ein Ermessensspielraum der Behörde. Konkret bedeutet dies, dass der Sachbearbeiter dann zu entscheiden hat, ob bei optimaler Kooperation und bereits nachgewiesener Abstinenz in einem solchen Grenzfall doch auf die Anordnung einer MPU verzichtet werden. Wir sind Ihnen bei der Vorbereitung auf die MPU behilflich und stellen Ihnen auf Wunsch aus unserem Netzwerk einen qualifizierten und anerkannten Verkehrspsychologen zur Seite.

Sie haben bereits eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen?

Leider fällt ein derartiges Gutachten häufig negativ aus. Die Gutachter nehmen bei den Betroffenen häufig eine erhöhte Rückfallwahrscheinlichkeit an. Eine Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ist dann nicht gegeben. Sie sollten in jedem Fall verhindern, dass ein negatives Gutachten in die Akte der Fahrerlaubnisbehörde gelangt. Daher sollte die MPU-Stelle unbedingt angewiesen werden, das Gutachten nicht der Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen, sondern nur Ihnen zu leiten zu dürfen. Zwar wird die Fahrerlaubnisbehörde darauf drängen, dass Sie das Gutachten an die Fahrerlaubnisbehörde aushändigen. Dieses kann die Fahrerlaubnisbehörde aber nicht erzwingen.

Sollte die Fahrerlaubnisbehörde dennoch auf der Übersendung des Gutachtens bestehen, können Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis zurücknehmen und das Verfahren dadurch sofort beenden. Damit würde dann auch eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, dass Gutachten an Sie auszuhändigen nicht mehr durchsetzbar. Sie können die MPU zudem sofort wiederholen, sofern Sie das Gutachten der Fahrerlaubnisbehörde noch nicht vorgelegt haben. Andernfalls kann die Fahrerlaubnisbehörde Ihnen eine Sperre auferlegen vor Ablauf derer keine neue MPU durchlaufen werden darf. Beachten Sie zudem, dass für eine Wiederholung der MPU nochmals die gleichen Kosten auf Sie zukommen, wie für das erstmalige Ablegen.

Lassen Sie durch einen Anwalt prüfen, ob das Gutachten nicht eventuell fehlerhaft erstellt wurde. Mängel können in verschieden Punkten vorliegen, wie zum Beispiel im Umfang der Untersuchung, den Untersuchungsverlauf, der Untersuchungsmethode und in der Begründung des Untersuchungsergebnisses. Sehr aufschlussreiche Infos gab es auf der Fortbildungsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V.: „Auch wenn der Volksmund gerne vom ,Idiotentest‘ spricht – die MPU ist keine IQ-Untersuchung!“.

Vorbereitung auf die MPU bei Alkohol

Vorbereitungskurse auch „MPD – kurz für medizinisch-psychologischen Dienst“ – richtet sich an Verkehrsteilnehmer, welchen aufgrund alkoholbedingter Probleme die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Betroffene sollen den richtigen Umgang mit Alkohol und ein angemessenes Verhalten im Straßenverkehr lernen, um so ihren Führerschein wiederzuerlangen. Voraussetzung ist dabei der Wille sich mit den gewohnten Verhaltensmustern auseinander zu setzten und diese künftig zu ändern.

Promilleberechnung – Wie wirkt sich Alkohol auf den Körper aus?

Promille ist die Einheit, in der Blutalkohol im Körper gemessen werden kann. Dabei beschreibt der Wert, wie viel Gramm Alkohol in 1 Liter Körperflüssigkeit enthalten sind. Damit entsprechen z.B. 0,5 Promille 0,5 Gramm Alkohol auf 1 Liter. Die wenigsten wissen, wie sich der Promillewert ausrechnen lässt und wie schnell er sich im Körper auch wieder abbaut.

Die Faustformel zu Berechnung des Alkoholgehaltes eines Getränks lautet:

%Vol (Volumenprozent des Getränks) x 8 (der Umrechnungsfaktor für Alkohol ist immer 8) x Menge = Gramm reiner Alkohol

Wenn man nun ein Glas Bier zu sich nimmt mit 8% Volumenprozent ergibt das:

8%Vol x 8 x 0,2 l = 12,8 g reiner Alkohol

Die Formel dient der groben Orientierung, da nicht jedes alkoholisches Getränk wie das andere ist und jeder Organismus anders auf die Zufuhr von Alkohol reagieren kann.

Um den Promillegehalt richtig bestimmen zu können, muss auch der Anteil an Körperflüssigkeit ermittelt werden. Bei Männern besteht der Körper etwa zu 70% aus Flüssigkeiten, bei Frauen aus ca. 60%. Die Formel lautet Körpergewicht in kg x Faktor 0,7 bzw. 0,6. Daraus ergibt sich die Menge der Körperflüssigkeiten in Liter.

Aus diesen Werten lässt sich nun der Promillegehalt errechnen:

Alkoholmenge in g/ Körperflüssigkeit in Liter ergibt den Promillewert in g auf einen Liter Körperflüssigkeit.

Doch wie lange braucht der Körper, um den Alkohol abzubauen?

Für den Abbau von Alkohol als körperfremden Giftstoff ist die Leber verantwortlich. Der Abbau pro Stunde hängt vom Körpergewicht eines Menschen ab. In der Regel können normalgewichtige Personen etwa 10% ihres Körpergewichtes in Gramm Alkohol pro Stunde abbauen, d.h. eine Person von 70 kg, kann in der Stunde etwa 7 Gramm Alkohol verwerten. Bei über-bzw. untergewichtigen Personen können Abweichungen auftreten, da man stets das Normalgewicht auf die Körpergröße zugrunde legen muss. Um zu ermitteln, wann der gesamte Alkohol im Organismus neutralisiert ist, muss die Alkoholmenge durch den Wert pro Stunde geteilt werden. Man erhält die Stundenanzahl, die nötig ist, um wieder komplett nüchtern zu werden.

Wirkung von Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit

Viele unterschätzen die Wirkung von alkoholischen Getränken auf ihre Fahrtauglichkeit. Bereits 0,3 Promille können dazu führen, dass die Risikobereitschaft steigt, die Konzentration schwindet und typische Gefahren des Straßenverkehrs falsch eingeschätzt werden. Es kann zu körperlichen Beeinträchtigungen  kommen. Vor allem das Sehvermögen kann schon bei geringem Alkoholkonsum stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille hat sich unsere Reaktionszeit bereits um die Hälfte verlängert. Dadurch sind alkoholbedingt Unfälle oft deutlich schwerer.

Promillewerte und ihre Ahndung

Das Fahren unter Alkoholeinfluss wird je nach Grad der Fahruntüchtigkeit geahndet.

Ab 0,3 Promille gilt die sog. relative Fahruntüchtigkeit. Bei diesem Wert wird die Fahruntüchtigkeit vermutet, wenn weitere Ausfallerscheinungen hinzutreten wie z.B. eine Fahrt in Schlangenlinien oder andere Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Ist der Fahrer als fahruntüchtig zu sehen, so liegt eine Straftat nach § 315 c StGB vor. Dies kann zum Entzug des Führerscheins, der Verhängung von 3 Punkten oder zu einer Geld- oder Haftstrafe führen.

War der Fahrer an sich unauffällig und wird bei einer Routinekontrolle mit einem Wert von 0,5 Promille angehalten liegt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a StVG vor. Die Folgen sind ein Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld.

Ein Promillewert von 1,1 bedeutet: absolute Fahruntüchtigkeit. Ab diesem Wert müssen keine zusätzlichen Anzeichen auftreten, sondern es kann grundsätzlich von der Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Auch bei unauffälligem Verhalten liegt eine Straftat gemäß § 316 StGB vor, welche ebenfalls mit Entzug der Fahrerlaubnis, 3 Punkten oder einer Geld- oder Haftstrafe geahndet wird. Befand sich der Fahrer im Zustand der absoluten Fahruntüchtigkeit und hat dazu noch einen Unfall gebaut oder sich im Straßenverkehr anderweitig auffällig verhalten, hat er sich ebenfalls nach § 315 c StGB strafbar gemacht. Für Fahrradfahrer liegt die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille. Für Fahranfänger in der Probezeit oder Fahrer unter 21 Jahren gilt ein striktes Alkoholverbot.

Anordnung der MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)

Wird ein Verkehrsteilnehmer mehrmals auffällig und vor allem mehrfach mit Alkohol am Steuer erwischt, bestehen oftmals Zweifel an seiner Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung ist dann die Folge. Ab einem Wert von 1,6 Promille ist diese dringend anzuordnen. Immer häufiger wird eine MPU bei Wiederholungstätern auch schon ab 1,1 Promille verlangt.

Was Betroffene verinnerlichen müssen

Wichtig ist insbesondere ein kontrollierter Umgang mit Alkohol. Die Teilnehmer müssen sich im Klaren sein, welche Gefahr sie für sich und andere Verkehrsteilnehmer darstellen, wenn sie sich alkoholisiert ans Steuer setzen. Im Rahmen der MPD-Intervention führen Betroffene Gespräche mit Verkehrspsychologen, um alte Verhaltensweisen abzulegen und eine verkehrsgerechte Einstellung zu erlernen. Dadurch haben sie die Chance die MPU erfolgreich zu absolvieren.

Was erhalten Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss?

Nach Teilnahme am MPD wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, welche dann bei der MPU oder vor Gericht vorgelegt werden kann. Dadurch können behördliche Eignungszweifel ausgeräumt werden. Die Rückfallquote von Kursteilnehmern ist zudem äußerst gering.

Mit welchen Kosten kann man rechnen?

Mitunter werden sieben Einzelsitzungen á 100 Minuten angeboten und hierfür rund 1.155 EUR in Rechnung gestellt.

Vorbereitung auf die MPU bei verkehrswidrigem Verhalten

Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet – was nun? Personen, die aufgrund ihrer Verhaltensweisen im Straßenverkehr den Führerschein verloren haben, wollen ihn schnellstmöglich wieder und auch auf Dauer behalten. Dies geht allerdings nur, wenn sie bereit sind ihre persönliche Einstellung zum Straßenverkehr zu ändern. Die verkehrspsychologische Intervention hilft dabei.

Unterschätzen von Unfallrisiken

Die häufigste Ursache für einen Unfall ist das Fehlverhalten eines Verkehrsteilnehmers. Zahlreiche Unfälle lassen sich auf Vorfahrtsfehler, Fehler beim Abbiegen, zu geringen Abstand oder überhöhte Geschwindigkeit zurückführen.

Fahreignungs-Bewertungssystem

Jeder der im Besitz eines Führerscheines ist kennt das Punktesystem. In dem dazugehörigen Bußgeldkatalog lassen sich die aktuellen Regelsätze jeweils entnehmen. Nach dem neuen System, welches seit dem 01.05.2014 in Kraft ist, werden für einzelne Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zwar weniger Punkte vergeben, die Fahrerlaubnis wird allerdings auch schon bei 8 Punkten entzogen.

  • 3 Punkte werden verhängt, wenn der Fahrer sich einer Verkehrsstraftat schuldig gemacht hat, bei welcher der Führerschein zu entziehen ist. Dazu zählt z.B. das Fahren unter Alkoholeinfluss. Diese Delikte sind schwerwiegend, sodass die Punkte erst nach 10 Jahren gelöscht werden.
  • 2 Punkte werden fällig für alle Straftaten, bei denen der Entzug der Fahrerlaubnis ausbleibt, sowie alle Ordnungswidrigkeiten, die ein Fahrverbot bedeuten. Hierunter fallen z.B. hohe Geschwindigkeitsübertretungen oder Rotlichtverstöße. Diese Punkte verfallen nach 5 Jahren.
  • Für verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (siehe dazu Anlage 13 Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) und Ordnungswidrigkeiten, die mit 60€ oder mehr geahndet werden, ist ein Punkt zu verhängen (z.B. Handy in der Hand während der Autofahrt). Dieser Punkt bleibt 2,5 Jahre bestehen.

Der eigene Punktestand kann beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kostenlos auf Antrag abgerufen werden.

Vor allem Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden sollten sich nichts zu Schulden kommen lassen. Einträge innerhalb der Probezeit bleiben bis zum Ablauf dieser eingetragen. Wurde der Führerschein entzogen bleiben diese Einträge 10 Jahre bestehen. Wer erneut wegen Straftaten oder alkoholbedingten Delikten aktenkundig wird trägt das Risiko, dass Zweifel an seiner Fahreignung aufkommen. Die Anordnung einer MPU ist dann das mögliche Ergebnis.

Ab wann greifen die Behörden ein?

  • 1-3 Punkte: Vormerkung
  • 4-5 Punkte: Ermahnung
  • 6-7 Punkte: Verwahrung
  • 8 Punkte: Führerscheinentzug

Wie kann ich meinen Führerschein zurückbekommen?

Wurde der Führerschein entzogen, so gilt eine Sperrfrist, die jedoch in einigen Fällen verkürzt werden kann. Ergeben sich beispielsweise Gründe, wonach der Fahrer zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht mehr ungeeignet ist, kann das Gericht die Sperre aufheben (§ 69a StGB). Ein Anlass für die Verkürzung ist z.B. die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Intervention. Es ist ratsam frühestmöglich einen auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt und unter Umständen auch einen Verkehrspsychologe heranzuziehen.

Fahrverbot

Wer eine schwere Ordnungswidrigkeit begangen hat muss neben der Zahlung eines Bußgeldes auch mit einem Fahrverbot von 1 bis 3 Monate rechnen. In dieser Zeit muss der Führerschein abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Zeit kann der Führerschein bei der Behörde wieder abgeholt werden.

Entzug der Fahrerlaubnis

Hat ein Fahrer 8 Punkte angesammelt, so ist er seinem Verhalten nach ungeeignet ein Fahrzeug zu führen. Seine Fahrerlaubnis ist ihm dann zu entziehen. Auch kann sie ihm aufgrund von Trunkenheitsfahrten oder rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr entzogen werden. In diesem Fall wird eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren verhängt, in der die Fahrerlaubnis nicht neu ausgestellt werden darf. Erst danach besteht die Möglichkeit den Führerschein neu zu erhalten.

Neuerteilung

Frühestens 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist kann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ein Antrag auf Neuerteilung gestellt werden. Erst dann wird entschieden, welche Unterlagen für die Neuerteilung nötig sind und ob z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten absolviert werden muss. Die MPU soll zeigen, ob der Fahrer zum Führen eines Fahrzeuges geeignet ist oder ob er durch körperliche Beeinträchtigungen ein Risiko für den Straßenverkehr darstellt. Auch mehrfache Gesetzesverstöße wie z.B. das wiederholte Fahren unter Alkoholeinfluss kann eine Nichteignung bedeuten.

Neue Handlungsmuster beibehalten

Betroffene sollten aus der MPU lernen, welche falschen Verhaltensweisen sie in der Vergangenheit an den Tag gelegt haben. Insbesondere Fahrer mit einem aggressiven und rücksichtslosen Fahrstil müssen sich mit ihrem bisherigen Fehlverhalten auseinander setzen und aus ihren Fehlern lernen. Die Kosten, die während dieser Zeit auf die Betroffenen zukommen bringen viele zur Einsicht und machen die Nachteile erst richtig bewusst. Am Ende trifft die Behörde die Entscheidung über die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis. Das Punktekonto steht in diesem Fall dann wieder auf null.

Mit welchen Kosten kann man rechnen?

Mitunter werden drei Einzelsitzungen á 100 Minuten angeboten und hierfür rund 495 EUR in Rechnung gestellt.

Was kann ein Fachanwalt für mich tun?

Die fachanwaltliche Beratung sollte vom ersten Augenblick an den Erhalt und notfalls die Neuerteilung der Fahrerlaubnis im Blick haben, soweit sich ein Entzug der Fahrerlaubnis voraussichtlich nicht vermeiden lässt. Hierbei kann erheblich Zeit und Geld für den Mandanten eingespart werden. Gegebenenfalls kann die Sperrzeit erheblich verkürzt werden und es können Fehler vermieden werden. Gerne vermitteln wir Ihnen einen geeigneten Verkehrspsychologen aus unserem Netzwerk oder benennen Ihnen eine Begutachtungsstelle für Fahreignung in Berlin. Gregor Samimi ist als Rechtsanwalt und Verteidiger insbesondere auch auf dem Gebiet der Neuerteilung der Fahrerlaubnis seit 1995 als Verkehrs-Anwalt und Spezialist tätig und als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht sowie Versicherungsrecht qualifiziert.

Immer einen Anwalt für Verkehrsrecht heranziehen!

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf), Hortensienstraße 12 A, Telefon 030 8860303. Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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