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Drogen am Steuer – Hilfe vom Fachanwalt für Verkehrsrecht Gregor Samimi

Drogen am Steuer/im Straßenverkehr – diese Strafen drohen

Herr P. erlebte eine ausgelassene Party-Nacht, in der er mit seinen Freunden zusammen eine beachtliche Menge an Cannabis konsumierte. Da es schon recht spät war und er am nächsten Tag früh raus musste, entschied er sich kurzerhand das Auto zu nutzen und nach Hause zu fahren. Auf dem Weg nach Hause geriet Herr P. in eine Verkehrskontrolle. Nach der üblichen Abfrage der Personalien bemerkte der zuständige Beamte die erweiterten Pupillen sowie ein auffälliges Verhalten von Herrn P. und bat um einen Drogenschnelltest. In diesem Test wurde der Konsum von THC und somit der Straftatbestand gemäß § 316 StGB festgestellt und es kommt ein großes Strafportfolio auf den jungen Mann zu.

Warum liegt in diesem Fall ein Straftatbestand vor?

Zwar hatte Herr P. bis dato keinen Unfall verursacht, dennoch kommen aufgrund des hohen nachgewiesenen THC-Gehalts auf den jungen Mann ein Strafverfahren und infolgedessen in aller Regel auch ein Führerscheinentzug sowie eine Geldstrafe zu. Da drogenbedingte Ausfallerscheinungen, wie zum Beispiel Schlangenlinien fahren, zu befürchten sind und diese ein Verkehrsrisiko darstellen, darf Herr P. anschließend nicht mehr selbst das Fahrzeug bewegen. Ein sofortiger Führerscheinentzug aufgrund des Drogenkonsums ist also die Folge.

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Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Aber nicht nur das Fahren unter Drogen führt zu einem Führerscheinverlust. Stellen die Beamten zusätzlich weitere Drogen bei Herrn P. sicher, so wird das Strafverfahren je nach Menge und Art noch erhöht. Somit müssen Autofahrer generell mit einem Führerscheinentzug allein wegen Drogenbesitz rechnen.

Fahren unter Drogen – das wird teuer

Egal ob ein Verkehrsteilnehmer mit einem Drogen am Steuer oder als Beifahrer mit einem bloßem Besitz der Substanzen erwischt wird. – In jedem Fall kommen empfindliche Strafen auf die Beteiligten zu. Oftmals werden hohe Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot angeordnet. Drogen im Straßenverkehr sind aus diesem Grund kein Kavaliersdelikt.

Ob das Fahren unter Drogeneinfluss nun aber generell eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit darstellt, hängt in der Regel von verschiedenen Faktoren ab. Wurde der Betroffene zum Beispiel des Öfteren wegen Fahren unter Drogen auffällig, so erhöhen sich die Dauer des Fahrverbots sowie die Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann das Fahren unter Drogeneinfluss auch eine Strafanzeige nach sich ziehen. Dies tritt in der Regel ein, sobald der Verkehr in jeglicher Art und Weise gefährdet wurde. An erster Stelle steht hier natürlich eine Unfall-Schuld.

Welche Drogen sind im Straßenverkehr verboten?

Neben Alkohol sind verschiedene andere Drogen im Straßenverkehr generell verboten. Wird ein Einfluss der Substanzen nachgewiesen, so kommen auf die Betroffenen erhebliche Strafen zu. Insbesondere ein nachgewiesener Drogeneinfluss folgender Substanzen hat in der Regel erhebliche Konsequenzen:

Da es auf dem Markt immer wieder neue Drogenarten gibt, werden auch die Bemessungen der Strafen sowie die verschiedenen Nachweisbarkeiten der Substanzen immer auf den neuesten Stand gehalten. Somit sind die oben aufgeführten Drogen nur die gängigsten Beispiele und eine Vollständigkeit ist aus diesem Grund nicht garantiert.

Was sind die gängigsten Drogentests und Nachweisbarkeiten im Körper?

Es gibt grundsätzlich eine Vielzahl an Drogentests. Oftmals erfolgt die Nachweisbarkeit von Drogen im Körper durch die Untersuchung von Körperflüssigkeiten, wie zum Beispiel Blut, Urin oder Speichel. Aber auch Haare können einen Aufschluss über einen Drogenkonsum geben. Der Nachweis der verbotenen Substanzen kann allerdings, aufgrund der natürlichen Ausscheidung, nur einen bestimmten und eingeschränkten Zeitraum erfolgen. In der folgenden Tabelle wurden einige Drogen sowie Nachweisbarkeiten einmal genauer unter die Lupe genommen:

Droge Nachgewiesen im Urin Nachgewiesen im Haar Nachgewiesen im Blut
Heroin etwa 5 bis 10 Tage
  • monatliches Nachweisbarkeitspensum wären etwa 0,8 – 1,0 cm Haarlänge
bis ca. 8 Stunden
THC
  • bei Einzelkonsum etwa 2 bis 3 Tage nachweisbar
  • bei gelegentlichem Konsum rund 2 bis 4 Tage
  • mehrmals in der Woche etwa 5 bis 14 Tage nachweisbar
  • bei dauerhaften Konsum etwa 2 bis 6 Wochen noch nachweisbar
  • monatliches Nachweisbarkeitspensum wären etwa 0,8 – 1,0 cm Haarlänge
  • nach einmaligem Konsum 4 bis 6 Stunden
  • regelmäßiger Konsum auch nach 24 Stunden nachweisbar
Kokain etwa 5 bis 10 Tage
  • monatliches Nachweisbarkeitspensum wären etwa 0,8 – 1,0 cm Haarlänge
 
Amphetamin etwa 5 bis 10 Tage
  • monatliches Nachweisbarkeitspensum wären etwa 0,8 – 1,0 cm Haarlänge
bis zu 6 Stunden

Die gemachten Angaben erfolgen ohne Gewähr. Darüber hinaus können Abweichungen gegenüber veröffentlichen anderen Quellen auftreten, da die exakte Nachweisbarkeit immer mit den Gesundheitszustand des Einzelnen und anderen Faktoren verbunden ist.

Die verschiedenen Analyse-Möglichkeiten zum Nachweis von Drogen am Steuer

Wie bereits erwähnt, gibt es für die Nachweisbarkeit von Drogen verschiedene Test-Methoden, wie zum Beispiel die Speichelanalyse. Allerdings unterliegen den einzelnen Analysemethoden parallel auch immense Unterschiede. Für ein besseres Verständnis folgen nun spezifischere Erklärungen der einzelnen Tests und Analysen.

Die Haaranalyse-Methode

Um einen Nachweis von Drogen vorzunehmen, wird verstärkt auf die sogenannte Haaranalyse zurück gegriffen. Aufgrund einer chemisch-toxikologische Untersuchung können hier neben Drogen auch verschiedene Medikamente, wie beispielsweise Benzodiazepine nachgewiesen werden.

Allerdings ist eine Haaranalyse nur bei Betroffenen mit einem regelmäßigen bis dauerhaften Konsum wirklich erfolgreich. Wer demnach nur einmalig Drogen zu sich nimmt oder einen sehr geringen Konsum pflegt, der wird bei der Haaranalyse höchstwahrscheinlich keinen Nachweis erbringen.

Grundsätzlich ist eine Haaranalyse aber im Notfall auch gegen den Willen eines Betroffenen gemäß § 81a StPO möglich. Die Methode wird zudem klassischerweise bei der MPU angewendet, da das menschliche Haar zu den besten Langzeitspeichern von Substanzen zählt. Aus diesem Grund raten MPU-Begutachtungsstellen davon ab, die Haare vor der Analyse zu schneiden. Denn dies könnte nachteilig gewertet werden. Darüber hinaus kann ein positives Ergebnis der Analyse auch nach dem Ende eines Strafverfahren wegen Drogen am Steuer zu einem Führerscheinentzug führen. Es gibt hier also einige Punkte, die beachtet werden müssen.

Die Blutanalyse-Methode 

Die Blutanalyse ist wohl eine der bekanntesten Methoden, um einen Drogenkonsum nachzuweisen. Darüber hinaus ist auch diese Analyse gegen den Willen eines Betroffenen gemäß § 81a StPO zugelassen. Die Methode gilt aufgrund der häufig schnellen Abbauzeiten als sehr sicher, um einen Rückschluss auf eine mögliche Beeinflussung zum bestimmten (Tat-) Zeitraum zu erhalten. Das Blut wird von einem zugelassenen Arzt abgenommen und es erfolgt ggf. ein Gesundheitscheck.

Die Urinanalyse-Methode

Eine Entnahme von Urin ist gegenüber von Haaren oder Blut NICHT gegen den Willen eines Betroffenen möglich. Zwar wird in der Praxis des Öfteren eine Urin-Probe von den Betroffenen verlangt, diese kann aber abgelehnt werden. Schließlich müsste die Probe ansonsten zum Beispiel mittels Katheter erfolgen. Wer demnach in so eine Situation gerät, der kann sich gegen eine Entnahme aussprechen da diese ungesetzlich ist.

Das Strafenportfolio bei Fahren unter Drogen

Damit eine Strafe in Betracht kommen kann, gibt es generell zwei verschiedene Ursachen. Zum einen hat die Polizei zum Beispiel eine drogenbedingte Ausfallerscheinung, wie Schlangenlinien fahren, festgestellt oder aber einen Konsum bei einer Person begründet. Der Verdacht eines Konsums kann zum Beispiel durch erweiterte Pupillen bei einer Kontrolle entstehen.

Sobald jedoch drogenbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr von den Beamten nachgewiesen werden, so liegt oftmals ein Straftatbestand gemäß § 316 StGB, eine sogenannte Trunkenheitsfahrt, vor. Denn ähnlich wie bei Ausfallerscheinungen bei einem hohen Alkoholkonsum während der Fahrt, werden schlussendlich auch Drogenerscheinungen angesehen. Im Zuge des anschließenden Strafverfahrens muss der Betroffene nun mit einem Fahrerlaubnis-Entzug sowie einer Geldstrafe rechnen.

Sobald allerdings etwaige drogenbedingte Ausfallerscheinungen nicht nachweisbar sind, zugleich aber eine Teilnahme am Straßenverkehr durch Drogeneinfluss feststeht, so wird in der Regel von einer Ordnungswidrigkeit gesprochen. Anschließend muss der Betroffene mit einem Bußgeld, oftmals um die 500,00 Euro, rechnen. Des Weiteren kommt noch ein Fahrverbot, in der Regel mit einer einmonatigen Dauer, hinzu.

Grundsätzlich müssen Betroffene aber immer mit einem Strafverfahren rechnen. Selbst wenn nur ein Vorwurf und somit eine Ordnungswidrigkeit im Raum stehen. Schließlich ist zwar der Konsum von Drogen nicht strafbar, dahingegen der Besitz sowie der Erwerb der Substanzen schon. Wer schon allein einmalig bei der Polizei wegen solchen Delikten auffällig wurde, der muss sich zwangsläufig immer für den Zufluss der Substanzen rechtfertigen. Falls demnach entsprechende Angaben gemacht werden, wo die Drogen herkommen, so wird in der Regel zusätzlich ein Strafverfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist das Strafen-Portfolio von einem Drogeneinfluss während Fahrt und parallel auch während der Probezeit. In diesem Fall wird von einem sogenannten A-Verstoß gesprochen, der eine ernstzunehmende Regelmissachtung darstellt. Infolgedessen wird die Probezeit des Betroffenen bei einem Nachweis von einem Drogeneinfluss am Steuer um satte zwei Jahre verlängert. Darüber hinaus wird eine Teilnahme-Aufforderung für ein Aufbauseminar an die Betroffenen gestellt. Dieses Seminar schlägt mit rund 400,00 Euro zur Buche. Die Kosten hierfür muss der Betroffene zudem selbst tragen.

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Wissenswertes über die MPU

Prinzipiell wird einer Person de Fahrerlaubnis erteilt, da eine gewisse Eignung festgestellt wurde. Entfällt diese Eignung, zum Beispiel aufgrund von Zweifeln, so tritt die MPU in den Vordergrund. Etwaige Zweifel können beispielsweise aufgrund von Drogen am Steuer oder einem nachgewiesenen Konsum entstehen. Ziel der MPU ist es, die Zweifel zu beseitigen und eine Fahrtauglichkeit festzustellen.

In erster Linie wird die zuständige Führerscheinbehörde ihre Zweifel mit einem fachärztlichen Gutachten oder mit einer Absolvierung der MPU beseitigen wollen. Hierzu wird der Betroffene entsprechend aufgefordert. Wer diese Aufforderung nicht nachkommt, der sollte mit einer negativen Entscheidung und somit mit dem endgültigen Führerschein-Entzug rechnen.

Zudem ist ein Widerspruch gegen die Maßnahmen der Behörde nicht möglich. Aus diesem Grund ist es ratsam, mit der Behörde zu kooperieren. Ansonsten könnte nämlich schon aufgrund der fehlenden Mitwirkung ein Fahrerlaubnis-Entzug seitens der Behörde die Folge sein.

Der Ablauf der MPU

Die Medizinisch Psychologische Untersuchung, oder auch kurz MPU, wird in zwei verschiedene Untersuchungsteile unterschieden. Zum einen gibt es den medizinischen und zum anderen den psychologischen Part. Ziel der Untersuchungsabschnitte ist es, bei den Betroffenen eine Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs festzustellen.

Während des medizinischen Teils fokussieren sich die Experten auf die Einschätzung des körperlichen Befunds der Betroffenen. Hierfür werden die Betroffenen ausführlich über ihren bisherigen Gesundheitszustand befragt. Dies können Informationen über Vorerkrankungen oder andere aktuelle Beschwerden sein. Des Weiteren werden Personen mit einer Drogenauffälligkeit über ihren Umgang den Substanzen befragt. Insbesondere das Konsumverhalten, die Art der Drogen oder beispielsweise etwaige bisher unternommene Therapiemaßnahmen.

Im Zuge der Befragung beziehen die Gutachter aber nicht nur die Angaben der Betroffenen mit ein. Zur Kontrolle werden darüber hinaus die entsprechenden Aussagen auch noch medizinisch überprüft. Dies beinhaltet ein sogenanntes Drogenscreenings, wie eine Urin- oder Haaralyse. Auf diese Weise kann ein Drogenkonsum auch von einem länger zurück liegenden Zeitrahmen nachgewiesen werden.

Nicht viel anders sieht der psychologische Teil der MPU aus. In diesem Part nehmen sich Experten die Persönlichkeit der Betroffenen genauer an. Um dies umfassend und optimal machen zu können, wird der psychologische Teil MPU in zwei verschiedene Teile nochmal gegliedert.

Als erstes kommen testpsychologische Fragebögen zum Einsatz. Dabei sehen die verwendeten Fragebögen immer unterschiedlich aus. Eines haben sie aber alle gemeinsam: Es soll anhand der gemachten Antworten herausgefunden werden, wie gut die Betroffenen mit Konfliktsituationen umgehen.

In dem weiteren Teil muss sich ein Betroffener mit einem persönlichen Gespräch mit dem Gutachter auseinandersetzen. Ziel des Gesprächs ist es festzustellen, wie einsichtig die Betroffenen sind. Zudem sollen sie ein Gespür für ihr Verhalten, die Ursachen und entsprechende Lösungsstrategien bekommen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass zukünftig keine Auffälligkeiten seitens der Betroffenen im Straßenverkehr zu befürchten sind.

Rechtliche Möglichkeiten: Kann ein Drogentest verweigert werden?

Die meisten Autofahrer kennen die Situation bei einer Verkehrskontrolle: In das Röllchen pusten und abwarten, was das Testergebnis sagt. Schon wie eine Gewohnheit gehen die meisten Personen der Aufforderung der Beamten nach. Allerdings ist diese Überprüfung des Alkoholpegel freiwillig. Ähnlich sieht das auch bei einer Urinprobe bei einem Drogenverdacht aus. Auch diese ist freiwillig und kann abgelehnt werden. Einzig und allein einer richterlich angeordnete Probenentnahme, wie zum Beispiel eine Blutprobe, können sich die Betroffenen nicht entziehen.

Jedoch kann eine grundsätzliche Verweigerung der gewünschten Tests die Beamten auch misstrauisch machen, sodass ein richterlicher Beschluss die Folge und die Probenentnahme unumgänglich ist. Des Weiteren wird bei einem positiven Testergebnis auf unerlaubte Substanzen natürlich vermerkt, dass anfangs keine Kooperation statt fand. Zudem müssen die Betroffenen bei einem positiven Ergebnis sämtliche Kosten für den Test selbst tragen. Bei einem Alkohol-Test sind es zum Beispiel schon um die 80,00 Euro. Ein Drogen-Test hingegen ist schon weitaus kostspieliger. Um die 170,00 bis 200,00 Euro können je nach Verfahren auf die Betroffenen noch zusätzlich zu den bevorstehenden und möglichen Geldstrafen auftreten. Wird weiterhin eine Entnahme mittels Blutprobe gemacht und positiv ausgewertet, so wird das ganze noch teurer. Um die 500,00 Euro kommen dann noch zusätzlich zu allen weiteren Kosten hinzu.

Da ein Drogeneinfluss aber generell schwieriger als ein Alkoholpegel festzustellen und somit Bußgeldtechnisch zu bewerten ist, haben sich hier spezifische Werte sehr etabliert. Die sogenannten Cut-Off-Werte spielen in diesem Zusammenhang eine überaus zentrale Rolle. Zunächst werden die Beamten bei einer Kontrolle grundsätzlich über einen Konsum mittels eines Drogenschnelltests bestimmen. Jedoch sind die modernen Tests so sensibel, sodass sie schon bei einem sehr geringen Wert ausschlagen. Infolgedessen reicht es sogar schon aus, wenn jemand nur passiv Cannabis inhaliert hat. Aus diesem Grund können sogar Personen, die nur passiv in einem Raum sitzen und kiffen, unangenehme Konsequenzen erhalten. Je nach Höhe des Werts sind so ein Bußgeld von etwa 500,00 Eurozwei Punkte und oftmals auch ein einmonatiges Fahrverbot möglich.

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Wie ein Anwalt bei Drogen am Steuer helfen kann

Viele Menschen scheuen sich davor, eine professionelle rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Die Angst vor den „unbezwingbaren Behörden“ lässt die Betroffenen hilflos und somit tatenlos werden. Eine Abwarte-Taktik tritt in Kraft und die Betroffenen versuchen so gut wie möglich alles zu verdrängen. Dies ist allerdings ein fataler Fehler.

Denn grundsätzlich ist eine Beauftragung eines Rechtsbeistands bei Konflikten dieser Art in jedem Fall lohnenswert. Denn je nach Einzelfall, Agieren der zuständigen Beamten und den vorliegenden Tatsachen könnengute Chancen erzielt werden. Besonders für Personen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind oder die rechtlichen Tragweiten besser abschätzen und die Erfolgsaussichten erhöhen möchten, ist ein Rechtsanwalt in jedem Fall lohnenswert.

Gerade wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren läuft und ein weiteres Verfahren von der Fahrerlaubnisbehörde zu befürchten ist, ist professionelle Hilfe unumgänglich. Viele Betroffene machen sich an dieser Stelle natürlich Gedanken, wie sie den ganzen Prozess finanziell tragen sollen. Aber auch hierfür gibt es mittlerweile Mittel und Wege. In erster Linie müssen die Betroffenen nun selbst aktiv werden und einen Schritt auf die zuständigen Behörden gehen. An dieser Stelle ist im Hinblick auf die Kostenfrage eine solide Verkehrsrechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Hier können Betroffene häufig eine Deckungszusage für ihr Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie ggf. auch für das Strafverfahren erhalten. Allerdings sollte im besten Fall darauf geachtet werden, dass der Träger der Vekehrsschutzversicherung weit verbreitet ist und positive Resonanzen inne hält. Durch eine einfache Internetrecherche sowie eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit potenziellen Trägern lässt sich die Seriosität eines Unternehmens am besten festmachen.

In jedem Fall sollten die Betroffenen also eine Kontaktaufnahme mit einem soliden Rechtsschutz nicht von vornherein ausschließen und sich somit die Chancen auf einen positiven bzw. verbesserten Ausgang des Verfahrens nehmen. Schließlich sind die Erfolgsaussichten nur mit einem passgenauen Agieren eines optimalen Rechtsbeistand in einem bestehenden Verfahren wirklich erstrebenswert.

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!                                    

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Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

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