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	<title>Lebensversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Versicherungsrecht in Berlin</description>
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	<title>Lebensversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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		<title>Lebensversicherung verkaufen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:12:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durch den andauernden Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im Bundesgesetzblatt eine Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent verkündet. Der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten, Axel Kleinlein, spricht sogar von „legalem Betrug der Versicherer“ in einem Beitrag im Handelsblatt. Er wirft den Versicherern vor, dass diese [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Lebensversicherungen verlieren an Attraktivität wegen fallender Garantiezinsen und unzureichender Überschussbeteiligung.</li>



<li>Der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt bietet oft eine bessere Kapitalrendite als Kündigung oder Beleihung.</li>



<li>Verbraucher sollten Kaufangebote vergleichen und auf Mitglieder des Bundesverbandes Zweitmarkt Lebensversicherungen achten.</li>



<li>Der Widerspruch der Lebensversicherung kann eine lukrative Option sein, um gezahlte Prämien zurückzufordern.</li>



<li>Für eine fundierte Entscheidungsfindung ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht ratsam.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-durch-den-andauernden-fall-von-garantiezinsen-und-uberschussbeteiligung-werden-lebensversicherungen-als-kapitalanlage-stetig-unattraktiver-fur-2017-wurde-bereits-im-bundesgesetzblatt-eine-senkung-des-garantiezinses-auf-0-9-prozent-verkundet"><em>Durch den andauernden <strong>Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung</strong> werden <strong>Lebensversicherungen</strong> als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine <strong>Senkung des Garantiezinses auf 0,9</strong> Prozent verkündet.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Der Vorstandssprecher des <a href="https://www.bundderversicherten.de/">Bund der Versicherten</a>, Axel Kleinlein, spricht sogar von <strong>„legalem Betrug der Versicherer“</strong> in einem <a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/gastbeitrag-zur-lebensversicherung-die-renaissance-des-legalen-betrugs/11299126.html">Beitrag im Handelsblatt</a>. Er wirft den Versicherern vor, dass diese von den erwirtschaften Gewinnen, die eigentlich an den Versicherungsnehmer als Überschussbeteiligung ausgezahlt werden sollen, einen Betrag abziehen und in die Zinszusatzreserve überführen. Gedeckt werde dieses Vorgehen von der Aufsichtsbehörde.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bestandskunden, die die <strong>erheblichen Verluste</strong> die mit einer <strong>Kündigung</strong> einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und <strong>langfristig Kapital benötigen</strong>, entscheiden sich oftmals für den <strong>Verkauf ihrer Lebensversicherung</strong>.&nbsp;</em><em><strong>Was es</strong> bei dem Verkauf der Lebensversicherung <strong>zu beachten gilt</strong>, erfahren sie <strong>hier</strong>:</em></p>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-lebensversicherung-verkaufen">Lebensversicherung verkaufen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich kann jede Lebensversicherung auf dem <strong>Zweitmarkt für Lebensversicherungen</strong> verkauft werden. Bei dem Verkauf der Lebensversicherung <strong>tritt</strong> der Versicherungsnehmer seine <strong>Rechte aus der Police</strong> auf <strong>Auszahlung der Versicherungssumme an den Käufer ab</strong>. Dieser wiederum verpflichtet sich den Kaufpreis zu zahlen und fortan die Versicherungsprämien an den Versicherer zu leisten. Ist der vereinbarte Ablauf der Lebensversicherung erreicht erhält der Käufer die Auszahlung der Versicherungssumme.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Haben Sie sich erst einmal für den Verkauf der Lebensversicherung entschieden, empfiehlt es sich bei verschiedenen Anbietern ein <strong>Kaufangebot einzuholen</strong>. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass der Käufer Mitglied im Bundesverband Zweitmarkt Lebensversicherungen <a href="http://bvzl.de/de/starting-german/">BVZL</a> ist, da diese einer <strong>Qualitätskontrolle</strong> unterliegen. Verbraucher können Sich auch Mithilfe der <a href="http://bvzl.de/de/medienzentrum/verbraucher-leitfaeden/">Leitfäden des BVZL</a> informieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für den Verkauf von Versicherungspolicen besteht ein großer Markt. Die Mitgliedsunternehmen des BZLV kauften 2015 von über <strong>100.000 Versicherungsnehmern</strong> insgesamt Versicherungspolicen mit einem <strong>Rückkaufsvolumen</strong> von ca. <strong>5,2 Milliarden Euro</strong>.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die meisten Anbieter verlangen einen <strong>Mindestrückkaufswert</strong>. Diese liegt oftmals bei ca. 8000 €. Weitere Informationen sind bei dem <strong>Bund der Versicherten</strong> erhältlich.<a href="#_ftn2" name="_ftnref2">[2]</a></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-verkaufen-vorteile">Lebensversicherung verkaufen: Vorteile</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals erhält der Versicherungsnehmer <strong>deutlich mehr Kapital</strong>, wenn er die <strong>Lebensversicherung</strong> auf dem <strong>Zweitmarkt für Lebensversicherungen verkauft</strong>, als wenn er diese <strong>beleiht oder kündigt</strong>. Dabei kann mit ca. <strong>1 bis 15 Prozent</strong> <strong>über dem Rückkaufswert</strong> des Versicherers gerechnet werden.<a href="#_ftn3" name="_ftnref3">[3]</a> Fondgebundene Lebensversicherungen erzielen wegen des erhöhten Risikos einen niedrigeren Kaufpreis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Falls Sie eine Lebensversicherung mit <strong>Todesfallschutz </strong>haben wird im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Allerdings erhält der Käufer der Police zunächst den Kaufpreis und die von ihm bis dahin geleisteten Versicherungsprämien zurück. Falls vereinbart fällt auch eine Bearbeitungsgebühr an.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Robert P. hat eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert von momentan 10.000 €. Er möchte aufgrund der schlechten Zinsprognosen in der Lebensversicherung unbedingt sein Kapital abziehen und anderweitig investieren. Letztendlich entscheidet er sich gegen eine Kündigung oder eine Beleihung der Police, da er weiterhin für den Todesfall seine Ehefrau finanziell absichern will. Auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen bekommt er das Angebot die Lebensversicherung für 12000 € zu verkaufen. Der Todesfallschutz zugunsten seiner Ehefrau soll auch weiterhin bestehen bleiben. Bei einer Kündigung würde er lediglich 10000 € erhalten und den Todesfallschutz verlieren. Die Beleihung fällt geringfügig schlechter als der Verkauf aus. Somit entscheidet sich Robert seine Police zu verkaufen.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-verkaufen-nachteile">Lebensversicherung verkaufen: Nachteile</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer längerfristig Kapital benötigt ist mit dem <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> prinzipiell gut aufgestellt. Dennoch ist der Verkauf im direkten Vergleich gegenüber der Fortführung der Lebensversicherung <strong>finanziell nachteilhaft</strong>. Den Verkauf sollte daher gründlich überlegt sein. Die <strong>wirtschaftlich interessanteste Möglichkeit ist der Widerspruch</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bedacht werden muss auch, dass gegebenenfalls <strong>bis zu 25 Prozent Abgeltungssteuer </strong>anfallen kann, wenn die Police im Jahr 2005 oder später abgeschlossen wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Malte U. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 12000 €. Er benötigt dringend Geld für anfallende Reparaturarbeiten an seinem Hausdach. </em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Er entscheidet sich gegen eine Kündigung oder Beleihung seiner Police, da diese einerseits zu wenig Kapital gewähren und er sich andererseits auch ganz von der Lebensversicherung lösen möchte. Er informiert sich über einen Verkauf der Versicherung auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen und stößt bei seiner Recherche auf den Hinweis des „ewigen Widerrufsrecht“. Daraufhin überprüft er seine Widerrufsbelehrung auf etwaige Fehler. Da er sich nicht ganz sicher ist, ob die Belehrung fehlerhaft ist und er erfolgreich den Vertrag widerrufen kann, beauftragt er einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser erklärt ihm die bestehenden Fehler der Widerrufsbelehrung und setzt seinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Versicherungsprämien zuzüglich gezogener Nutzungen gegen den Versicherer durch. Malte ist froh endlich aus der unattraktiven Lebensversicherung ausgestiegen zu sein. Obendrein erhielt er genug Geld für die Reparaturarbeiten des Hausdaches. Letztendlich war der Widerruf die wirtschaftlich lukrativste Möglichkeit sich von dem Vertrag zu trennen.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-verkaufen-alternativen">Lebensversicherung verkaufen: Alternativen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer <strong>kurzfristig Kapital braucht</strong> kann seine <strong>Lebensversicherung beleihen</strong>. Mehr zur Beleihung der Lebensversicherung durch den <strong>Policendarlehensvertrag</strong> und was es dabei zu beachten gilt erfahren sie <strong>hier</strong>. Auch eine Alternative ist die <strong>Kündigung der Lebensversicherung</strong>. Mehr zu Kündigung der Lebensversicherung erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die wirtschaftlich lukrativste und damit beste Möglichkeit ist jedoch der <strong>Widerspruch der Lebensversicherung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich f<strong>achkundig</strong> von einem <strong>Spezialisten, nämlich einem Fachanwalt für Versicherungsrecht,</strong> beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-auweg-der-widerspruch-in-der-lebensversicherung">Auweg: Der Widerspruch in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals kommt jedoch ein <strong>Widerspruch der Lebensversicherung</strong> in Betracht. <strong>Überprüfen Sie</strong> unbedingt, <strong>ob sie</strong> davon <strong>betroffen sind</strong> und von den <strong>Vorteilen </strong>eines Widerspruchs <strong>profitieren können</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine <strong>Lebens- oder Rentenversicherung</strong> nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem <strong>„ewigen Widerrufsrecht“</strong> betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die <strong>gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen </strong>des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr zu dem <strong>Ablauf des Widerspruchs</strong> und was es zu beachten gibt, erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-fachanwalt-fur-versicherungsrecht-hinzuziehen">Immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuziehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> <strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Magere Rendite in der Lebensversicherung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:04:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was taugt die Lebensversicherung noch? Private Lebensversicherer haben in den letzten Jahrzehnten bei den Bürgerinnen und Bürgern große Erwartungen geweckt, die oft nicht erfüllt werden können. In der Februar Ausgabe 2016 der Zeitschrift Finanztest wird hierüber ausführlich berichtet. Dort wurden 90 Verträge unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Was Sie tun können, um [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>In Deutschland gibt es über 92 Millionen Lebensversicherungen, die häufig zur Altersabsicherung und finanziellen Absicherung der Angehörigen dienen.</li>



<li>Die Lebensversicherung bietet verschiedene Arten an, darunter Risikolebensversicherung und Kapitallebensversicherung, die unterschiedliche Auszahlungsbedingungen haben.</li>



<li>Die Renditen von Lebensversicherungen sind aufgrund der Niedrigzinspolitik gesunken, was viele Versicherungsnehmer unzufrieden macht.</li>



<li>Versicherungsnehmer haben mehrere Optionen, wie z.B. Kündigung des Vertrages, Prämienfreistellung oder Verkauf der Police zur Verlustminimierung.</li>



<li>Fehler in der Widerrufsbelehrung können für Versicherungsnehmer zu einem ewigen Widerspruchsrecht führen, was zur Rückzahlung geleisteter Prämien führen kann.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Was taugt die Lebensversicherung noch? Private Lebensversicherer haben in den letzten Jahrzehnten bei den Bürgerinnen und Bürgern große Erwartungen geweckt, die oft nicht erfüllt werden können. In der Februar Ausgabe 2016 der Zeitschrift Finanztest wird hierüber ausführlich berichtet. Dort wurden 90 Verträge unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ernüchternd. Was Sie tun können, um Verluste zu minimieren erfahren Sie hier.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kerngedanke-der-lebensversicherung">Kerngedanke der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In Deutschland bestehen zurzeit ca. 92 Millionen Lebensversicherungen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a>&nbsp;Mit mehr Lebensversicherungen als Bundesbürgern ist diese die am weitesten verbreitete Versicherung in Deutschland. Ungefähr 33,7 Prozent aller Haushalte besitzen eine solche Police. Ziel der Versicherten ist es eine zusätzliche <strong>Altersabsicherung</strong> durch Vermögensaufbau zu schaffen und oftmals auch die Angehörigen im Todesfalle finanziell abzusichern. Dafür zahlt der Versicherungsnehmer den Versicherungsbeitrag. Dies erfolgt entweder direkt als <strong>Einmalbeitrag</strong> bei Versicherungsabschluss oder im Regelfall monatlich über Jahre verteilt. Der Versicherer ist verpflichtet mit den Beiträgen einen Gewinn zu erwirtschaften, um somit den <strong>Garantiewert</strong> einhalten zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Eintritt des Versicherungsfalles, meist im hohen Alter, erfolgt die Auszahlung der <strong>Versicherungssumme</strong> entweder direkt an den Versicherungsnehmer oder im Todesfalle an die <strong>Bezugsberechtigten</strong>, meist die Angehörigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>So auch im Fall von Ralf R. Dieser schloss in jungen Jahren eine Lebensversicherung ab, um sich eine zusätzliche Altersabsicherung zu verschaffen. Ihm wurden bei einer Rendite von 7 Prozent, die Auszahlung von 100.000 € bei Eintritt des Versicherungsfalles in Aussicht gestellt.</em></p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="825" height="578" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf.jpg" alt="Lebensversicherung und Widerspruch" class="wp-image-3310" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-428x300.jpg 428w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-768x538.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-615x431.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-400x280.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-292x205.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-20x14.jpg 20w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Lebensversicherung-Widerruf-600x420.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-verschiedene-arten-der-lebensversicherung"><strong>Verschiedene Arten der Lebensversicherung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einer Lebensversicherung wird grundsätzlich das Leben des Versicherungsnehmers als Risiko wirtschaftlich abgesichert. Dabei ist zunächst zwischen der&nbsp;<strong>Risikolebensversicherung </strong>und der <strong>Kapitallebensversicherung </strong>zu unterscheiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Ausgestaltung des Versicherungsfalles gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. So wird meist als Versicherungsfall der Eintritt des Todes (<strong>Todesfall</strong>) vereinbart. Verstirbt der Versicherungsnehmer innerhalb der Versicherungszeit, wird die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten, meist die Hinterbliebenen, ausgezahlt. Überlebt der Versicherungsnehmer jedoch die vereinbarte Versicherungszeit, besteht kein Leistungsanspruch. In einem solchen Fall spricht man von einer&nbsp;<strong>Risikolebensversicherung</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verbreitet ist auch den Versicherungsfall vom Erreichen eines bestimmten Alters abhängig zu machen. Erreicht der Versicherungsnehmer das vereinbarte Alter, bekommt er die Versicherungssumme ausgezahlt (<strong>Erlebensfall</strong>). Man spricht von einer <strong>Kapitallebensversicherung</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daneben existiert eine <strong>Mischform der Kapitallebensversicherung</strong>. Bei dieser sind die Angehörigen zusätzlich abgesichert, so dass sie beim frühzeitigen Tod des Versicherungsnehmers auch die Versicherungssumme erhalten. Des Weiteren existiert eine reine Absicherung des Todes für die gesamte Lebenszeit. Bei der <strong>Sterbegeldversicherung</strong> wird somit nur im Todesfall die Versicherungssumme fällig.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch verbreitet ist eine Lebensversicherung mit festem Termin zur Auszahlung der Versicherungssumme nach dem Todesfall.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daneben existieren noch eine Vielzahl von anderen Lebensversicherungen, die die klassische Lebensversicherung mit anderen Finanzprodukten, wie zum Beispiel einem Fonds oder Aktien verbinden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ralf R. besitzt eine klassisch gemischte Kapitallebensversicherung, bei der die Versicherungssumme sowohl bei Eintritt des Todes an die Angehörigen als auch mit Erreichen eines gewissen Alters an Ihn ausgezahlt wird.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-zusammensetzung-des-beitrags-und-der-versicherungssumme-in-der-lebensversicherung">Zusammensetzung des Beitrags und der Versicherungssumme in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nach Abschluss der Lebensversicherung zahlt der Versicherungsnehmer meist monatlich eine Prämie bis die vereinbarte Versicherungszeit oder die vereinbarte Versicherungssumme erreicht wurde. Die Prämienhöhe wird nach dem <strong>Äquivalenzprinzip</strong> berechnet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Äquivalenzprinzip besagt, dass bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages die Berechnung allein auf den Rechnungsgrundlagen des Versicherers basieren und kein weiterer Gewinnzuschlag vorgenommen wird. Die Rechnungsgrundlagen setzen sich aus der <strong>Sterbetafel</strong> (Wahrscheinlichkeit des Todes für ein gewisses Alter), dem <strong>Rechnungszins</strong> und den angesetzten Kosten des Versicherers zusammen. Konkret bedeutet dies, dass das Alter des Versicherungsnehmers, die Verwaltungskosten der konkreten Versicherung und der Rechnungszins die Höhe des Beitrages bestimmen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__153.html">§ 153 I VVG</a> steht dem Versicherungsnehmer eine Beteiligung an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven des Versicherers zu (<strong>Überschussbeteiligung</strong>). Der Überschuss wird jährlich im Rahmen des handelsrechtlichen Jahresabschlusses berechnet. Der Versicherer entscheidet dabei, wieviel er von dem Überschuss per Direktgutschrift an den Versicherungsnehmer weitergibt und wieviel erst einmal zurückgelegt wird. Die zurückgelegten Beiträge können für Direktgutschriften in den Folgejahren verwendet werden, um eine möglichst stabile Auszahlung zu gewährleisten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Überschussbeteiligung ist als solche gesetzlich garantiert. Jedoch besteht kein Anspruch auf Erwirtschaftung der Überschüsse. Werden somit keine erwirtschaftet können folglich auch keine ausgezahlt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-magere-rendite-in-der-lebensversicherung">Magere Rendite in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank, sowie der Investition der Versicherer in festverzinsliche Wertpapiere und deren niedrigem Zinsstand, sowie den zusätzlichen hohen Verwaltungskosten, können die Versicherer Lebensversicherungen nicht mehr zu günstigen Konditionen anbieten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vielmehr fallen <strong>Garantiezinsen</strong> und <strong>Überschussbeteiligungen</strong> in den letzten Jahren stetig. 2016 erreichte die durchschnittliche Gesamtverzinsung der Versicherer <strong>einen historischen Tiefstand</strong> von <strong>nur noch 2,86 Prozent</strong> bei einer durchschnittlichen Rendite von 3,11 Prozent. Der <strong>Garantiezins</strong> beträgt im Jahr 2016 nur noch 1,25 Prozent. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine Senkung auf 0,9 Prozent veröffentlicht. Somit verliert der Abschluss von Lebensversicherungen stetig an Attraktivität und auch Bestandskunden sind verunsichert.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ralf R. beobachtet die aktuelle Niedrigzinspolitik mit Skepsis und fragt sich, ob sich seine Lebensversicherung in Zukunft noch lohnen wird. Bei Abschluss der Versicherung wurde ihm ein Betrag von 100.000 € in Aussicht gestellt. Dieser wurde nun auf 60.000 € herunterkorrigiert. Was kann Ralf tun?</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-lohnt-sich-die-klassische-lebensversicherung-noch">Lohnt sich die klassische Lebensversicherung noch?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Immer mehr Versicherungsnehmer sind unzufrieden mit der <strong>niedrigen Rendite</strong> und denken über alternative Möglichkeiten der Altersabsicherung nach. Bevor über <strong>Alternativen </strong>nachgedacht werden sollte, gibt es zunächst eine Reihe von Möglichkeiten mit der vorhandenen Versicherung umzugehen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-welche-moglichkeiten-bestehen-mit-der-alten-lebensversicherung-zu-verfahren">Welche Möglichkeiten bestehen mit der alten Lebensversicherung zu verfahren?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst gilt es den <strong>Versicherungsvertrag</strong> und insbesondere die <strong>allgemeinen</strong> <strong>Versicherungsbedingungen</strong>, möglichst zusammen mit einem <strong>Spezialisten</strong>, sorgfältig zu prüfen, um eine erste Einschätzung vornehmen zu können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fast immer besteht die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu Kündigen und sich den <strong>Rückkaufswert</strong> auszahlen zu lassen. <strong>Dabei ist allerdings mit erheblichen Verlusten zu rechnen.</strong> Besonders bei Altverträgen, die noch von hohen Garantiezinsen profitieren, ist vor einer Kündigung sorgfältig abzuwägen, ob nicht doch eine bessere Möglichkeit besteht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Berechnung des Rückkaufswertes durch den Versicherer ist Vorsicht geboten. Versicherungsverträge, die ab dem Jahr 2008 geschlossen wurden, genießen die Privilegierung des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html">§ 169 III VVG</a>. Der Rückkaufswert beträgt mindestens das Deckungskapital.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Verträge, die ab 1994 und vor 2008 geschlossen wurden legte der Bundesgerichtshof einen Mindestbeitrag fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„</em><em>Dieser Mindestbetrag wird bestimmt durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals.“&nbsp;</em><a href="https://openjur.de/u/82344.html"><em>(Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03)</em></a><em>.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Somit ist dringend zu Raten die genaue <strong>Höhe des Rückkaufswertes</strong> selbständig zu überprüfen und gegebenenfalls einen <strong>Spezialisten</strong> damit zu beauftragen die Summe unter Beachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut zu überprüfen. Die Kündigung der Lebensversicherung sollte jedoch aufgrund der hohen Verluste das letzte Mittel sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ralph R .informierte sich bei seiner Versicherung über den Rückkaufswert. Diese gab zunächst einen deutlich zu niedrigen Betrag an. Erst mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes wurde der Rückkaufswert auf den angemessenen Betrag korrigiert. Ralph R. entschied sich letztendlich jedoch gegen die Auszahlung des Rückkaufswertes, da er sonst erhebliche Verluste gemacht hätte.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Anders hingegen Martin S. Dieser besaß eine Lebensversicherung und befand sich in einer finanziellen schwierigen Situation. Als letzter Ausweg blieb ihm die Kündigung seiner Lebensversicherung. Da dies vor Ablauf der regulären Versicherungszeit geschah, wollte ihm der Versicherer einen Rückkaufswert von lediglich 1.700 € auszahlen. Martin S. hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 13.000 € in die Versicherung eingezahlt. Daraufhin wendete er sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser verhalf ihm zur Durchsetzung seines Anspruches auf die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals. </em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine weitere Möglichkeit bietet die <strong>Prämienfreistellung. </strong>Dabei wird gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/VVG/165.html">§ 165 I VVG</a> die Versicherung in eine prämienfreie Versicherung umgestellt, wenn die vereinbarte Mindestversicherungsleistung erreicht wurde. Wurde diese nicht erreicht wird der Vertrag beendet und der Rückkaufswert ausgezahlt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einem finanziellen Engpass bietet sich auch eine <strong>Beitragsfreistellung</strong> an. Abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen kann der Vertrag damit ohne Zahlung des Versicherungsbeitrages für eine Zeit stillgelegt werden. Beachten Sie aber dabei, dass sie die fehlenden Beiträge nach der Stilllegung nachzahlen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine <strong>bessere Alternative </strong>bietet die Beleihung oder der Verkauf der Versicherungspolice. Die Versicherungspolice kann auf dem <strong>Zweitmarkt für Lebensversicherungen</strong> entweder direkt verkauft werden oder beliehen werden. Meist wird damit eine deutliche höhere Rendite, als mit der Rendite der Versicherer, erzielt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Für Ralph R. stellte der Verkauf seiner Police auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen letztendlich die beste Option dar. Dort gelang es ihm für seine Police eine höhere Rendite zu erzielen und die unattraktive Lebensversicherung los zu werden.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-der-widerspruch-in-der-lebensversicherung-kann-helfen-verluste-zu-vermeiden">Der Widerspruch in der Lebensversicherung kann helfen Verluste zu vermeiden</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Schließlich ist auch eine <strong>Rückabwicklung</strong> des Vertrages eine Option. <strong>Zu Fehlern in der Widerrufsbelehrung</strong> und deren Folgen sowie dem Urteil des Bundesgerichtshofes erfahren Sie hier mehr: <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: „So retten Sie sich vor den Verlusten!“</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Martina K. schloss 2002 eine Lebensversicherung ab. Anfangs zahlte sie regelmäßig ihre Beiträge ein. 2005 erwarb sie eine Eigentumswohnung und nahm zur Finanzierung einen Kredit auf. Nachdem sie 2016 das Renteneintrittsalter erreichte, reduzierte sich ihr Einkommen erheblich. Die Bedienung des Kredites war ihr nicht mehr möglich. Sie beschloss ihre Lebensversicherung zu kündigen. Bei der Recherche nach bestmöglichen Kündigungsmöglichkeiten stieß sie auf das Urteil des Bundesgerichtshofes und beauftrage einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Überprüfung ihres Vertrages. Dieser konnte die Fehlerhafte Widerrufsbelehrung identifizieren und setze im Rahmen des Widerrufs eine Vollständige Erstattung ihrer bereits eingezahlten Beiträge zuzüglich Zinsen durch.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-das-bezugsrecht-in-der-lebensversicherung">Das Bezugsrecht in der Lebensversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich stehen dem Versicherungsnehmer die Leistungen aus der Lebensversicherung zu. Gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__159.html">§ 159 I VVG</a> kann der Versicherungsnehmer ein Bezugsrecht festlegen. Bei der Risikolebensversicherung und der gemischten Form der Kapitallebensversicherung sollte jedoch ein <strong>Bezugsrecht</strong> für den Todesfall bestimmt werden. Meist werden für den Todesfall die Angehörigen des Versicherungsnehmer als <strong>Begünstige</strong> eingetragen. Bei Eintritt des Versicherungsfalles durch den Todesfall erhält der Bezugsberichtige somit einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme gegen den Versicherer. Die Zuwendung der Versicherungssumme aus dem Bezugsrecht wird rechtlich als Schenkung bewertet, so dass diese grundsätzlich nicht in die Erbmasse fällt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Norbert. K möchte für den Todesfalle seine Ehefrau und seine beiden Kinder mit der Versicherungssumme absichern.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wichtig:</strong> Wird eine Eintragung vor Eintritt des Todesfalles nicht vorgenommen fällt die Versicherungssumme grundsätzlich in die Erbmasse und geht an die Erben über.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Erteilung des Bezugsrechtes ist zwischen einem <strong>widerruflichen</strong> <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__159.html">§ 159 II VVG</a> und <strong>unwiderruflichen</strong> <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__159.html">§ 159 III VVG</a> zu unterscheiden. Das unwiderrufliche Bezugsrecht kann nicht ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten widerrufen werden. Im Umkehrschluss folgt daraus, dass das widerrufliche Bezugsrecht beliebig oft geändert werden kann. Das widerrufliche Bezugsrecht ist dabei lediglich die Inaussichtstellung auf Erwerb einer zukünftigen Anspruches wohingegen das unwiderrufliche Bezugsrecht den Anspruch rechtlich bereits bei Benennung aus einem Vertrag zugunsten Dritter entstehen lässt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Norbert K. entscheidet sich ein widerrufliches Bezugsrecht für seine Ehefrau und seine beiden Kinder zu benennen. Dabei sollen sie jeweils zu einem Drittel aus der Lebensversicherung bedacht werden.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals wird in einer Sterbegeldversicherung ein Bestattungsunternehmen als unwiderruflich Bezugsberechtigt eingetragen, damit ihm bei Eintritt des Todesfalles die Auszahlung der Versicherungssumme zur Deckung der Bestattungskosten zu Gute kommt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Erwin S. schloss eine gemischte Kapitallebensversicherung ab. Für den Todesfall setzte er seine beste Freundin Denise B. als Bezugsberechtigte ein. In der Folgezeit heiratete Erwin S. die Manuela K. Zunehmend verschlechterte sich das Verhältnis zu Denise B.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Als Erwin S. unerwartet verstarb wendete sich seine Ehefrau Manuela K. mit der Bitte der Auszahlung der Versicherungssumme an die Versicherung. Diese lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, dass Denise B. als Bezugsberechtigte in der Versicherung vermerkt sei. Mit Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht gelang es Manuela K. die Bezugsberechtigung erfolgreich anzufechten und letztendlich die volle Versicherungssumme vom Versicherer zu erhalten.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-private-rentenversicherung">Die private Rentenversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ungefähr <a href="https://de.statista.com/statistik/daten/studie/266224/umfrage/versicherungen--besitz-einer-privaten-rentenversicherung-in-deutschland/">17,48 Prozent</a> besitzen in Deutschland eine private Rentenversicherung. Kerngedanke der privaten Rentenversicherung ist die Altersabsicherung. Der Versicherungsnehmer möchte mit Eintritt des Rentenalters entweder vollständig oder neben der gesetzlichen Rente durch Leistungen aus der privaten Rentenversicherung abgesichert sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die wirtschaftliche Situation und die Niedrigzinspolitik der europäischen Zentralbank wirkt sich ebenfalls negativ auf die privaten Rentenversicherungen aus. Die Rendite ist in den letzten Jahren stetig gefallen, so dass die private Rentenversicherung zunehmend an Attraktivität verliert. Der für 2017 angekündigte Garantiezins von lediglich 0,9 Prozent gilt auch für die private Rentenversicherung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich gelten somit für die private Rentenversicherung die Ausführungen zur Lebensversicherung. Wer bereits eine private Rentenversicherungspolice hat, sollte umgehend genauestens die verschiedenen Möglichkeiten abwägen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Letztendlich wird sich dabei oftmals ein Verkauf auf dem Zweitmarkt anbieten. Auch sollten die privaten Rentenversicherungsverträge von einem Spezialisten auf etwaige Fehler in der Widerrufsbelehrung überprüft werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-erfreuliche-aktuelle-urteile-des-bundesgerichtshofes-zum-widerspruch-in-der-lebensversicherung">Erfreuliche aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofes zum Widerspruch in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den <strong>zwei Entscheidungen</strong> vom <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ae7fe7acb274827a08c64155886e81cc&amp;nr=71994&amp;pos=0&amp;anz=1">29.07.2015, Az. IV ZR 384/14</a> und <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a91f5deeb05a9d870f32374d91b11c08&amp;nr=71976&amp;pos=0&amp;anz=1">Az. 448/14</a> präzisiert der <strong>Bundesgerichtshof</strong> die Folgen des Widerspruchs bei Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen für den Verbraucher.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Rechte des Versicherungsnehmers in der Lebensversicherung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesgerichtshof stellt grundsätzlich fest, dass eine <strong>fehlerhafte Belehrung</strong> des Kunden über sein <strong>Widerspruchsrecht</strong> gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a VVG alte Fassung</a> die Widerspruchsfrist erst gar nicht beginnen lässt. Vielmehr gilt dieses als sogenanntes <strong>„ewiges Widerrufsrecht“</strong> fort. Der Versicherungsnehmer kann auch noch nach Jahren nach Vertragsschluss seinen Vertrag widerrufen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Konkret wurde in den zwei zu entscheidenden Fällen der Versicherungsnehmer wie folgt über sein Widerspruchsrecht belehrt:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>&#8222;WIDERSPRUCHSRECHT </em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>&nbsp;</em><em>Wie Ihnen bereits auf Grund unseres Hinweises im Versicherungsantrag bekannt ist, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins dem Versicherungsvertrag widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.&#8220;</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Belehrung entsprach nicht den damaligen gesetzlichen Anforderungen, da der Kunde weder darüber Belehrt wurde, dass der <strong>Widerspruch in Textform erfolgen musste</strong>. Noch erfolgte die <strong>Belehrung über den Beginn der Frist</strong> gemäß <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a I 1, II 1 VVG a.F</a>. korrekt, da nur auf den Erhalt des Versicherungsscheines und nicht wie vom Gesetz gefordert auf den Erhalt von zusätzlich Versicherungsbedingungen und Verbraucherinformationen belehrt wurde. In Folge dessen waren <strong>beide Widerrufsbelehrungen fehlerhaft</strong> und entfalteten keine Wirkung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich sah der damalige <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a II Satz 4 VVG a.F</a>. einen Ausschluss des Widerspruchrechts, auch bei fehlerhafter Belehrung, nach Ablauf von 1 Jahr vor. Der Bundesgerichtshof bezog sich auf die <strong>Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union</strong> vom <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=145909&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">19. Dezember 2013, Az. C -209/12</a>. Demnach ist nach der zweiten und dritten Richtlinie für Lebensversicherungen (<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31990L0619&amp;from=DE">90/619/EWG</a> und <a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:31992L0096&amp;from=DE">92/96/EWG</a>) der <a href="https://dejure.org/gesetze/0VVG311207/5a.html">§ 5a II 4 VVG a.F</a>. dahingehend teleologisch zu reduzieren, dass er bei Lebens- und Rentenversicherungen, sowie Zusatzversicherungen zur Lebensversicherung, keine Anwendung findet. <strong>Folglich erlischt das Widerspruchsrecht nicht nach 1 Jahr.</strong></p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-was-bekommt-der-versicherungsnehmer-nach-ausubung-des-widerspruchsrechts"><strong>Was bekommt der Versicherungsnehmer nach Ausübung des Widerspruchsrechts?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich steht dem Versicherungsnehmer nach Ausübung des Widerspruchs ein <strong>Bereicherungsanspruch</strong> gegen den Versicherer auf <strong>Rückerstattung der gezahlten Prämien</strong> zu. So auch in den beiden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Somit besteht zunächst ein Anspruch auf Rückzahlung aller an den Versicherer geleisteten Prämienzahlungen. Jedoch muss sich der Versicherungsnehmer denjenigen <strong>Versicherungsschutz anrechnen lassen</strong>, den er bis zur Kündigung des Vertrages genossen hatte. Dabei kann der exakte Wert unter Berücksichtigung der Prämienkalkulation von dem Gericht geschätzt werden. <strong>Nicht Abzugsfähig</strong> sind jedoch <strong>Abschluss- und Verwaltungskoste</strong>n des Versicherers, da der europarechtliche Schutz des Versicherungsnehmers in den Fällen des Wirksamen Widerspruchs dem Versicherer das Entreicherungsrisiko auferlegt. Müsste der Versicherungsnehmer bei einem Widerspruch noch die Abschluss- und Verwaltungskosten tragen, würde das Widerspruchsrecht an Effektivität verlieren. Auch <strong>Ratenzahlungszuschläge</strong> sind <strong>nicht abzugsfähig.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Berücksichtigungsfähig</strong> hingegen ist jedoch die <strong>Kapitalertragssteuer</strong> nebst Solidaritätszuschlag, falls der Versicherer diese bereits an das Finanzamt für den Versicherungsnehmer abgeführt hat. Sollte es sich um eine fondgebundene Lebensversicherung halten, sind nach Urteil des Bundesgerichtshofs vom <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=03fa5cf0f6061e22272dd409c9706aa1&amp;nr=72914&amp;pos=0&amp;anz=1">11.11.2015, Az. IV ZR 513/14</a> auch <strong>Verluste des Fond anzurechnen.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt stehen dem Versicherungsnehmer bei einem wirksamen Widerspruch grundsätzlich die <strong>Rückzahlung der Prämienzahlungen</strong> sowie die vom Versicherer <strong>gezogenen</strong> <strong>Nutzungen</strong> zu. Bei den gezogenen Nutzungen liegt die <strong>Beweislast jedoch beim Versicherungsnehmer</strong>. Diese muss dem Versicherer einen konkreten Gewinn nachweisen. Dieser lässt sich meist anhand der <strong>Geschäftsberichte des Versicherers</strong> erechnen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Davon darf der Versicherer die Kosten für den bereits erhaltenen Versicherungsschutz, meist in Höhe der Risikobeiträge abziehen. Nicht jedoch Abschluss- Verwaltungskosten und Ratenzahlungszuschläge!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Versicherer wendete sich gegen die beiden Urteile des Bundesgerichtshofes und legte beim Bundesverfassungsgericht <strong>Verfassungsbeschwerde</strong> ein. Die Beschwerden wurden jedoch beide <strong>nicht zur Entscheidung angenommen und verworfen</strong>. Bundesverfassungsgericht <a href="https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2016/05/rk20160523_1bvr223015.html">Beschluss vom 23.0.2016, Az. 1 BvR 2230/15 und 1 BvR 2231/15</a>.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-was-gilt-es-nun-konkret-zu-tun"><strong>Was gilt es nun konkret zu tun?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem „ewigen Widerrufsrecht“ betroffen sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst gilt es gründlich, am besten durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht, die Widerrufsbelehrung auf Fehler untersuchen zu lassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitergehende-infos">Weitergehende Infos</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-104793.html"><span class="dachzeile">BGH-Urteil zu Lebensversicherungen: </span><span class="headline">Punktsieg für die Kunden, tagesschau.de</span></a></li>



<li><a href="https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article144605989/Lebensversicherungskunden-bekommen-hoehere-Erstattung.html">Lebensversicherungskunden bekommen höhere Erstattung,www.welt.de</a></li>



<li><a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/urteil-zu-policenmodell-bgh-staerkt-rechte-von-lebensversicherungs-kunden/12121540.html">BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden, Handelsblatt</a></li>



<li><a href="https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/neues-eugh-urteil-dorhen-massenruecktritte-so-schlagen-sie-profit-aus-dem-lebensversicherungsurteil_id_3494405.html">Nach BGH-Entscheidung: So holen Sie Geld von Ihrer Lebensversicherung zurück, FOCUS</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ae7fe7acb274827a08c64155886e81cc&amp;nr=71994&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 384/14.</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a91f5deeb05a9d870f32374d91b11c08&amp;nr=71976&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 448/14.</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-fachanwalt-hinzuziehen">Immer einen Fachanwalt hinzuziehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich&nbsp; einen&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
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		<title>Die Lebensversicherung beleihen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 16:31:36 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
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<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
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<p class="wp-block-paragraph" id="h-durch-den-andauernden-fall-von-garantiezinsen-und-uberschussbeteiligung-werden-lebensversicherungen-als-kapitalanlage-stetig-unattraktiver-fur-2017-wurde-bereits-im-bundesgesetzblatt-eine-senkung-des-garantiezinses-auf-0-9-prozent-verkundet-bestandskunden-die-die-erheblichen-verluste-die-mit-einer-kundigung-einhergehen-nicht-in-kauf-nehmen-wollen-und-dringend-kapital-benotigen-oder-das-vorhandene-kapital-aus-der-lebensversicherung-indirekt-anlegen-mochten-entscheiden-sich-fur-die-beleihung-ihrer-versicherungspolice"><em>Durch den andauernden <strong>Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung</strong> werden <strong>Lebensversicherungen</strong> als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine <strong>Senkung des Garantiezinses auf 0,9</strong> Prozent verkündet. Bestandskunden, die die erheblichen Verluste die mit einer Kündigung einhergehen nicht in Kauf nehmen wollen und <strong>dringend Kapital benötigen</strong> oder das vorhandene Kapital aus der Lebensversicherung indirekt anlegen möchten, entscheiden sich für die <strong>Beleihung ihrer Versicherungspolice</strong>.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Was es bei der Beleihung der Lebensversicherung <strong>zu beachten gilt</strong>, erfahren sie hier:</p>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-die-lebensversicherung-beleihen"><strong>Die Lebensversicherung beleihen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich besteht bei einer Lebensversicherung die Möglichkeit die <strong>Police als Sicherheit </strong>für einen <strong>Kreditvertrag</strong> zu nutzen. Dazu schließt der Versicherungsnehmer mit dem Versicherer oder einem dritten Unternehmen einen <strong>Policendarlehensvertrag</strong> ab. Die Lebensversicherung wird mit dem Betrag aus dem Darlehensvertrag beliehen. Dabei kann die Lebensversicherung bis zur Höhe des aktuellen Rückkaufswertes beliehen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Allgemein können nur <strong>Kapitallebensversicherungen</strong> und <strong>Fondgebunde Lebensversicherungen</strong> beliehen werden. Eine Beleihung für Risikolebensversicherungen besteht nicht. Kapitallebensversicherungen können meist mit 100 Prozent des momentanen Rückkaufswertes beliehen werden. Fondgebunde Lebensversicherungen jedoch wegen des höheren Risikos meist nur mit bis zu 60 Prozent des Rückkaufswertes beliehen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Lebensversicherung muss meist einen <strong>Mindestrückkaufwert</strong> und eine <strong>bestimmte Restlaufzeit</strong> aufweisen.<a href="#_ftn1" name="_ftnref1">[1]</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der <strong>Berechnung der Rückkaufswerte</strong> durch den Versicherer kann es mitunter zu Fehlern kommen. Daher empfiehlt es sich einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit der Überprüfung der Berechnung des Rückkaufswertes zu beauftragen. Dieser kennt die einschlägige Rechtsprechung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Verträge, die ab 1994 und vor 2008 geschlossen wurden legte der Bundesgerichtshof einen Mindestbeitrag fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Dieser Mindestbetrag wird bestimmt durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals.“</em><a href="https://openjur.de/u/82344.html"><em>(Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03)</em></a><em>.</em></p>



<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img decoding="async" width="825" height="578" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch.jpg" alt="Widerspruch in der Lebensversicherung" class="wp-image-3373" style="aspect-ratio:1.4273742261631208;width:975px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch-428x300.jpg 428w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch-768x538.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/04/Lebensversicherung-Widerspruch-600x420.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /><figcaption class="wp-element-caption">Lebensversicherung Widersprechen</figcaption></figure>



<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die <strong>Lebensversicherung beleihen</strong> bietet eine Möglichkeit, die Police als Sicherheit für einen Kredit zu nutzen.</li>



<li>Nur <strong>Kapitallebensversicherungen</strong> und <strong>Fondgebundene Lebensversicherungen</strong> können beliehen werden, meist bis zum aktuellen Rückkaufswert.</li>



<li>Policendarlehen haben Vorteile, wie niedrigere Zinsen und keinen Einfluss auf die Bonität, aber sie sind oft unvorteilhafter als herkömmliche Kredite.</li>



<li>Die Entscheidungsfindung sollte gut überlegt werden; ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann wertvolle Beratung bieten.</li>



<li>Alternativen zur Beleihung sind der Verkauf oder die Kündigung der Lebensversicherung, wobei der Widerspruch oft die wirtschaftlich lukrativste Option darstellt.</li>
</ul>
</div>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-vorteile-des-policendarlehensvertrages">Vorteile des Policendarlehensvertrages</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>alte Lebensversicherung</strong> kann indirekt zu Kapital umgewandelt werden, in dem sie als Sicherheit für die <strong>Auszahlung eines Kredites</strong> dient. Dabei sind die Konditionen meist besser als bei herkömmlichen Darlehensverträgen, so dass nur <strong>geringe Zinsen</strong> anfallen. Auch fällt meistens <strong>keine Bonitätsprüfung</strong> an, so dass Versicherungsnehmer mit einer <strong>schlechten Schufa-Score</strong> eine <strong>Alternative Möglichkeit auf einen Kredit</strong> gewährt wird. Auch erfolgt meist kein Eintrag bei der Schufa. Gegenüber der Kündigung ist auch vorteilhaft, dass der <strong>Versicherungsschutz weiterhin besteht</strong>. Nach Beendigung des Darlehens ist erhält der Versicherungsnehmer die Police wieder. Falls sie eine <strong>Lebensversicherung mit Todesfallschutz</strong> abgeschlossen haben, wird im Todesfall die vereinbarte Summe an die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Allerdings erhält zunächst der Policendarlehensgeber die noch ausstehende Summe.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Tim G. besitzt eine Kapitallebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 10.000 €. Da Tim dringend Kapital für den Kauf eines Autos benötigt entscheidet er sich für die Beleihung seiner Kapitallebensversicherung. Dazu schließt er einen Policendarlehensvertrag mit einem Unternehmen in Höhe von 10.000 € ab. Er entschied sich gegen die Kündigung der Police, da er einen alten Lebensversicherungsvertrag besitzt und von einem relativ hohen Garantiezins profitiert und auch nicht auf den Versicherungsschutz verzichten möchte.</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-nachteile-des-policendarlehensvertrages">Nachteile des Policendarlehensvertrages</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Beachtet werden sollte unbedingt, dass das <strong>Policendarlehen</strong> immer ein <strong>Verlustgeschäft</strong> ist, da die zu zahlenden Zinsen meist über den erwirtschaften Erträgen aus der Lebensversicherung liegen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich sind die Zinsen des Policendarlehensvertrages zwar relativ niedrig und müssen erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt werden. Dafür fallen die <strong>Zinsen</strong> jedoch über den gesamten Zeitraum <strong>auf den gesamten Betrag</strong> an und müssen zusätzlich mit dem <strong>endfälligen Darlehen</strong> nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ausgezahlt werden. Auf den ersten Blick scheint ein Policendarlehensvertrag im Vergleich mit Herkömmlichen <strong>Ratenkreditverträgen</strong> durch die geringeren Zinsen insgesamt günstiger zu sein. Jedoch wird beim Ratenkredit meist monatlich eine feste Rate zurückgezahlt, um die sich die Endsumme mindert. Folglich bezieht sich der zu zahlende Zins nicht mehr auf die Gesamtsumme, sondern auf die geminderte Summe. Somit ist unter Umständen das Policendarlehensvertrag unter dem Strich <strong>deutlich teurer als ein Herkömmlicher Ratenkreditvertrag</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Teresa M. besitz eine fondgebundene Lebensversicherung mit einem momentanen Rückkaufswert von 16.667 €. Sie überlegt, ob sie die Police beleiht und ein Policendarlehensvertrag abschließt. Ein Drittanbieter bietet ihr einen Kredit in Höhe von 10000 €, zu einem Zins von 3,99 Prozent bei einer Laufzeit von 5 Jahren an. Teresa rechnet aus, dass sie 1.995 € an Zinsen nach Ablauf der Laufzeit zahlen muss und das dies einem Zins von 7,4 Prozent eines Ratenkreditvertrages entspricht. Da Sie einen Ratenkredit bei Ihrer Bank für einen Zins von 5,5 Prozent angeboten bekommt, entscheidet sie sich gegen den Policendarlehensvertrag.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Entscheidend für eine Vergleichbarkeit des Policendarlehensvertrag mit dem Ratendarlehensvertrag ist wie hoch der zu zahlende Gesamtzins ausfällt und welchem <strong>effektiven Zins</strong> dies bei einem Ratendarlehensvertrag entspricht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch kann sich der Policendarlehensvertrag gegebenenfalls <strong>negativ für die Steuerpflicht</strong> der Lebensversicherung <strong>auswirken</strong> und eine solche auslösen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-alternative-zur-beleihung-der-lebensversicherung">Alternative zur Beleihung der Lebensversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wer längerfristig Kapital braucht kann seine Lebensversicherung verkaufen. Mehr zum <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> und was es <strong>dabei zu beachten gilt</strong> erfahren sie <strong>hier</strong>. Auch eine Alternative ist die <strong>Kündigung der Lebensversicherung</strong>. Mehr zu Kündigung der Lebensversicherung erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>wirtschaftlich lukrativste</strong> und damit beste Möglichkeit ist jedoch der <strong>Widerspruch der Lebensversicherung.</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich <strong>fachkundig</strong> von einem <strong>Spezialisten, </strong><strong>nämlich einem</strong><strong> Fachanwalt für Versicherungsrecht,</strong> beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-beleihen-widerspruch-als-ausweg">Lebensversicherung beleihen: Widerspruch als Ausweg</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals kommt jedoch ein <strong>Widerspruch der Lebensversicherung</strong> in Betracht. <strong>Überprüfen Sie</strong> unbedingt, <strong>ob sie</strong> davon <strong>betroffen sind</strong> und von den <strong>Vorteilen </strong>eines Widerspruchs <strong>profitieren können</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem <strong>29.07.1994 und dem 31.12.2007</strong> eine <strong>Lebens- oder Rentenversicherung</strong> nach dem Policen-Modell abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem <strong>„ewigen Widerrufsrecht“</strong> betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die <strong>gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen </strong>des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mehr zu dem <strong>Ablauf des Widerspruchs</strong> und was es zu beachten gibt, erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-beleihen-ziehen-sie-immer-einen-fachanwalt-fur-versicherungsrecht">Lebensversicherung beleihen? Ziehen Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> <strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a name="_ftn1" href="#_ftnref1">[1]</a> <a href="http://www.bvzl.de/media/Leitfaden_Policendarlehen.pdf">http://www.bvzl.de/media/Leitfaden_Policendarlehen.pdf</a></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
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		<title>Lebensversicherung kündigen?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 09 May 2026 13:44:24 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durch den andauernden Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung werden Lebensversicherungen als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im Bundesgesetzblatt eine Senkung des Garantiezinses auf 0,9 Prozent verkündet.&#160;Der Vorstandssprecher des Bund der Versicherten, Axel Kleinlein, spricht sogar von „legalem Betrug der Versicherer“ in einem Beitrag im Handelsblatt. Er wirft den Versicherern vor, dass diese von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Der Fall von Garantiezinsen macht Lebensversicherungen als Kapitalanlage unattraktiver, was viele Kunden zur Kündigung drängt.</li>



<li>Vor der Kündigung sollten Versicherungsnehmer die Mindestversicherungsleistung und Kündigungsfristen im Vertrag überprüfen.</li>



<li>Die Kündigungsfrist beträgt für Verträge ab 2008 mindestens einen Monat zum Jahresende, andernfalls verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr.</li>



<li>Bei der Kündigung können erhebliche Verluste anfallen; Alternativen wie Verkauf oder Widerspruch sollten bedacht werden.</li>



<li>Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann bei der Kündigung beratend zur Seite stehen und helfen, Nachteile zu vermeiden.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Durch den andauernden <strong>Fall von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung</strong> werden <strong>Lebensversicherungen</strong> als Kapitalanlage stetig unattraktiver. Für 2017 wurde bereits im <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;bk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;start=//*%255B@attr_id=%2527bgbl116s1231.pdf%2527%255D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl116s1231.pdf%27%5D__1472811603483">Bundesgesetzblatt</a> eine <strong>Senkung des Garantiezinses auf 0,9</strong> Prozent verkündet.&nbsp;Der Vorstandssprecher des <a href="https://www.bundderversicherten.de/">Bund der Versicherten</a>, Axel Kleinlein, spricht sogar von <strong>„legalem Betrug der Versicherer“</strong> in einem <a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/gastbeitrag-zur-lebensversicherung-die-renaissance-des-legalen-betrugs/11299126.html">Beitrag im Handelsblatt</a>. Er wirft den Versicherern vor, dass diese von den erwirtschaften Gewinnen, die eigentlich an den Versicherungsnehmer als Überschussbeteiligung ausgezahlt werden sollen, einen Betrag abziehen und in die Zinszusatzreserve überführen. Gedeckt werde dieses Vorgehen von der Aufsichtsbehörde.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Bestandskunden sind stark verunsichert und sehen oftmals keine andere Möglichkeit mehr, als die Lebensversicherung zu <strong>kündigen</strong> und ihr Kapital anderweitig anzulegen. <strong>Was es</strong> bei der Kündigung der Lebensversicherung <strong>zu beachten gilt</strong>, erfahren sie hier:</em></p>



<figure class="wp-block-image size-full is-resized"><img decoding="async" width="825" height="548" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1.jpg" alt="Widerspruch Lebensversicherung" class="wp-image-4186" style="aspect-ratio:1.5055173790311083;width:1062px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1.jpg 825w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-450x300.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-768x510.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-615x410.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-292x195.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/09/Urteil-Bundesgerichtshof-Widerspruch-Lebensversicherung-Rentenversicherung-1-600x399.jpg 600w" sizes="(max-width: 825px) 100vw, 825px" /><figcaption class="wp-element-caption">Magere Rendite in der Lebensversicherung &#8211; Ein Widerspruch kann Verluste vermeiden helfen</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-lebensversicherung-kundigen">Lebensversicherung kündigen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst sollte in den <strong>Versicherungsschein</strong> und <strong>die allgemeinen Versicherungsbedingungen</strong> geschaut werden, um zu bestimmen, ob die vereinbarte <strong>Mindestversicherungsleistung</strong> erreicht wurde. Sollte dies der Fall sein kann der Vertrag gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__165.html">§ 165 I VVG</a> <strong>beitragsfrei gestellt werden</strong>. Etwaige Verluste durch eine Kündigung ließen sich somit vermeiden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollte die Mindestversicherungsleistung noch nicht erreicht sein, besteht&nbsp;die Möglichkeit den <strong>Vertrag vorzeitig zu</strong> <strong>kündigen</strong> und sich den <strong>Rückkaufswert</strong> auszahlen zu lassen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-die-kundigungsfrist-in-der-lebensversicherung-richtig-bestimmen">Die Kündigungsfrist in der Lebensversicherung richtig bestimmen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">So dann gilt es in dem <strong>Versicherungsvertrag</strong> und den <strong>allgemeinen Versicherungsbedingungen </strong>die vereinbarte <strong>Kündigungsfrist</strong> zu bestimmen. Dabei gilt für Lebensversicherungen, die ab 2008 geschlossen wurden, dass gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__168.html">§168 I VVG</a> der Versicherungsvertrag zum <strong>Schluss des laufenden Versicherungsjahres</strong> unter Einhaltung einer <strong>Frist von einem Monaten</strong> gekündigt werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kündigung bei Lebensversicherungen kann also frühestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Sollte die Frist verpasst werden verlängert sich der Versicherungsvertrag regelmäßig um ein weiteres Jahr und kann somit erst zum Schluss des nächsten Versicherungsjahres gekündigt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Martin Z. schloss eine Kapitallebensversicherung zum 01.04.2009 ab. Dabei wurde vereinbart, dass diese bis zu seinem 60 Lebensjahr, dem 01.04.2030 laufen sollte. Am 01.2.2012 kommen ihm aufgrund der Niedrigzinsen und des stetigen Falls von Garantiezinsen und Überschussbeteiligung Zweifel an der Wirtschaftlichkeit seiner Kapitalanlage. Nach einer Bedenkzeit und ausführlicher Recherche beschließt er am 22.02.2012 seine Lebensversicherung zu kündigen. Dabei gilt für seine Lebensversicherung </em><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__168.html">§168 I VVG</a><em>. Somit kann seine Kündigung zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres erfolgen. Die Kündigung muss somit spätestens am 29.02.2012 dem Versicherer zugehen. Martin hatte somit rechtzeitig wirksam zum 01.04.2012 gekündigt. Wäre seine Kündigung dem Versicherer ab dem 01.03.2012 zugegangen, wäre sie erst zum Ende des darauffolgenden Versicherungsjahres, also zum 01.04.2013 wirksam geworden.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Sobald das korrekte <strong>Kündigungsdatum</strong> ermittelt wurde gilt es die Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt dem Versicherer zukommen zu lassen. Dabei ist zu beachten, ob für die Kündigung die <strong>Schriftform oder Textform</strong> verlangt wird. Dies ergibt sich regelmäßig aus den <strong>Allgemeinen Versicherungsbedingungen</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-kundigen-ruckkaufswert-in-der-lebensversicherung-berechnen">Lebensversicherung kündigen: Rückkaufswert in der Lebensversicherung berechnen</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der <strong>Berechnung des Rückkaufswertes</strong> durch den Versicherer ist <strong>Vorsicht geboten</strong>. Versicherungsverträge, die ab dem Jahr 2008 geschlossen wurden, genießen die Privilegierung des <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__169.html">§ 169 III VVG</a>. <strong>Der Rückkaufswert </strong>beträgt mindestens das <strong>Deckungskapital</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei ergibt sich meist aus der <strong>Rückkaufswerttabelle</strong>, die der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss erhalten haben sollte, zu welchem Zeitpunkt welcher Rückkaufswert ausgezahlt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für Verträge, die ab 1994 und vor 2008 geschlossen wurden legte der Bundesgerichtshof einen <strong>Mindestbeitrag</strong> fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„Dieser Mindestbetrag wird bestimmt durch die Hälfte des mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation berechneten ungezillmerten Deckungskapitals.“</em><a href="https://openjur.de/u/82344.html"><em>(Urteil vom 12.10.2005, Az. IV ZR 162/03)</em></a><em>.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Somit ist dringend zu Raten die genaue <strong>Höhe des Rückkaufswertes</strong> selbständig zu überprüfen und gegebenenfalls einen <strong>Fachanwalt für Versicherungsrecht</strong> damit zu beauftragen die Summe unter Beachtung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes erneut zu überprüfen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Horst W .informierte sich bei seiner Versicherung über den Rückkaufswert. Diese gab zunächst einen deutlich zu niedrigen Betrag an. Erst mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofes wurde der Rückkaufswert auf den angemessenen Betrag korrigiert. Horst entschied sich letztendlich jedoch gegen die Auszahlung des Rückkaufswertes, da er sonst erhebliche Verluste gemacht hätte.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Anders hingegen Kai S. Dieser besaß eine Lebensversicherung und befand sich in einer finanziellen schwierigen Situation. Als letzter Ausweg blieb ihm die Kündigung seiner Lebensversicherung. Da dies vor Ablauf der regulären Versicherungszeit geschah, wollte ihm der Versicherer einen Rückkaufswert von lediglich 1.700 € auszahlen. Kai hatte zu diesem Zeitpunkt bereits 13.000 € in die Versicherung eingezahlt. Daraufhin wendete er sich an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser verhalf ihm schließlich zur Durchsetzung seines Anspruches auf die Hälfte des ungezillmerten Deckungskapitals.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kündigung der Lebensversicherung ist meist mit erheblichen Verlusten verbunden und sollte somit nur das <strong>letzte Mittel</strong> sein. Auch zu beachten ist das bei der Auszahlung des Rückkaufswertes <strong>Steuern anfallen können</strong>.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lohnt-sich-die-kundigung-der-lebensversicherung">Lohnt sich die Kündigung der Lebensversicherung?</h3>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Bei der Kündigung der Lebensversicherung ist allerdings</strong><strong> mit erheblichen Verlusten zu rechnen.</strong> Besonders bei Altverträgen, die noch von <strong>hohen Garantiezinsen</strong> profitieren, ist vor einer Kündigung sorgfältig abzuwägen, ob nicht doch eine bessere Alternative besteht. Eine Alternative ist der <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong>. Über den <strong>Verkauf der Lebensversicherung</strong> erfahren sie <strong>hier</strong> mehr. Eine andere Alternative ist die <strong>Beleihung der Lebensversicherung</strong>. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie <strong>hier</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die wirtschaftlich lukrativste und damit beste Möglichkeit ist jedoch der <strong>Widerspruch der Lebensversicherung. </strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wägen Sie als Versicherungsnehmer die Optionen genau ab und lassen Sie sich f<strong>achkundig</strong> von einem <strong>Spezialisten, </strong><strong>nämlich einem</strong><strong> Fachanwalt für Versicherungsrecht,</strong> beraten, bevor sie vorschnell eine Entscheidung treffen. Nur so können folgenschwere Fehler vermieden werden. Leider kommt es immer wieder vor, dass Versicherungsnehmer den Lebenssachverhalt rechtlich falsch bewerten und sich dann Irrig für eine nachteilige oder falsche Möglichkeit entscheiden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-kundigen-der-ausweg-widerspruch">Lebensversicherung kündigen? der Ausweg: Widerspruch</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals kommt jedoch ein <strong>Widerspruch der Lebensversicherung</strong> in Betracht. <strong>Überprüfen Sie</strong> unbedingt, <strong>ob sie</strong> davon <strong>betroffen sind</strong> und von den <strong>Vorteilen </strong>eines Widerspruchs <strong>profitieren können</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wer zwischen dem 29.07.1994 und dem 31.12.2007 <strong>eine Lebens- oder Rentenversicherung</strong> nach dem <strong>Policen-Modell</strong> abgeschlossen hat, kann grundsätzlich von dem <strong>„ewigen Widerrufsrecht“</strong> betroffen sein. Sollte dies der Fall sein, können nach Erklärung des Widerspruchs die <strong>gezahlten Prämien zuzüglich den gezogenen Nutzungen </strong>des Versicherers aus dem Kapital herausverlangt werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ard-ratgeber-geld-uber-die-kundigung-der-lebensversicherung">ARD Ratgeber Geld über die Kündigung der Lebensversicherung</h3>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-lebensversicherung-kundigen-ziehen-sie-immer-einen-fachanwalt-fur-versicherungsrecht-hinzu">Lebensversicherung kündigen? Ziehen Sie immer einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzu</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Beratung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann Ihnen die bestehenden Möglichkeiten ausführlich erklären.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> <strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



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<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-zinsen-rendite-verluste/">Lebensversicherung: Verluste vermeiden</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Lebensversicherung: Verluste vermeiden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 21:10:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lebensversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Lebensversicherung &#8211;  Nun ist sie da: Die lange von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern ersehnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Sie gibt ihnen wieder eine echte Chance, ihre oft ungeliebte Lebens-/Rentenversicherung loszuwerden und zwar möglicherweise auch dann noch, wenn der Vertrag bereits gekündigt und die oft mageren Beträge ausgezahlt worden sind. Vielleicht erweist sich so manche Versicherung nun [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes gibt vielen Versicherungsnehmern die Chance, ihre Lebensversicherung loszuwerden, selbst nach Vertragskündigung.</li>



<li>Fehlende oder fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen ermöglichen den wirksamen Widerspruch und eventuell die Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen.</li>



<li>Die Urteile des BGH vom 05.05.2014 und 16.07.2014 könnten Millionen von Verträgen betreffen und führen möglicherweise zu Rückzahlungen aller gezahlten Prämien.</li>



<li>Verbraucherschützer kritisieren den deutschen Gesetzgeber und die Versicherungsbranche in Bezug auf diese Entscheidungen.</li>



<li>Versicherungsnehmer sollten fachkundigen Rat einholen, bevor sie einen Widerspruch erwägen.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-lebensversicherung-nun-ist-sie-da-die-lange-von-versicherungsnehmerinnen-und-versicherungsnehmern-ersehnte-entscheidung-des-bundesgerichtshofes-bgh-sie-gibt-ihnen-wieder-eine-echte-chance-ihre-oft-ungeliebte-lebens-rentenversicherung-loszuwerden-und-zwar-moglicherweise-auch-dann-noch-wenn-der-vertrag-bereits-gekundigt-und-die-oft-mageren-betrage-ausgezahlt-worden-sind-vielleicht-erweist-sich-so-manche-versicherung-nun-doch-noch-als-ertragreiche-geldanlage-betroffen-von-der-entscheidung-sind-unter-anderem-lebens-rentenversicherungsvertrage-die-zwischen-dem-21-07-1994-und-dem-31-12-2007-abgeschlossen-worden-sind-verbraucherschutzer-bezeichnen-die-entscheidung-als-eine-schallende-ohrfeige-fur-den-deutschen-gesetzgeber-und-die-versicherungsbranche-welche-finanvziellen-auswirkungen-die-entscheidung-fur-sie-haben-konnte-erfahren-sie-hier">Lebensversicherung &#8211;  Nun ist sie da: Die lange von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern ersehnte Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH). Sie gibt ihnen wieder eine <strong>echte Chance, ihre oft ungeliebte Lebens-/Rentenversicherung loszuwerden</strong> und zwar möglicherweise auch dann noch, wenn der Vertrag bereits gekündigt und die oft mageren Beträge ausgezahlt worden sind. Vielleicht erweist sich so manche Versicherung nun doch noch als ertragreiche Geldanlage. Betroffen von der Entscheidung sind unter anderem <strong>Lebens-/Rentenversicherungsverträge, die zwischen dem</strong> <strong>21.07.1994 und dem 31.12.2007</strong> <strong>abgeschlossen worden sind</strong>. Verbraucherschützer bezeichnen die Entscheidung als eine „<em>schallende Ohrfeige für den deutschen Gesetzgeber und die Versicherungsbranche</em>“. Welche finanziellen Auswirkungen die Entscheidung für Sie haben könnte, erfahren Sie hier:</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fehlende-falsche-oder-unvollstandige-widerspruchsbelehrungen-nbsp-ermoglichen-heute-noch-den-wirksamen-widerspruch-in-der-lebensversicherung">Fehlende, falsche oder unvollständige Widerspruchsbelehrungen&nbsp;ermöglichen heute noch den wirksamen Widerspruch in der Lebensversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dies führt nach dem <a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=8a05193daf6fd6e6799f799c3955c92a&amp;nr=67786&amp;pos=0&amp;anz=2" target="_blank" rel="noopener">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 05.05.2014 &#8211; IV ZR 76/11</a>&nbsp;&#8211; zur <strong>Rückabwicklung</strong> u.a. der Lebens-/Rentenversicherung und möglicherweise zur <strong>Erstattung aller im Laufe der Jahre durch den Versicherungsnehmer gezahlten Prämien zuzüglich aufgelaufener Zinsen</strong>. Hiervon betroffen könnten Millionen von Verträgen sein. „<em>Je genauer man guckt, desto mehr Fehler findet man</em>“ in den Bedingungen, sagt die Verbraucherschützerin <em>Edda Castelló</em> von der Hamburger Verbraucherzentrale. Sie fügt hinzu: „<em>Fast regt sich Mitleid mit der Branche. Doch das ist unangebracht. […] Wenn Verbraucher sich, ermuntert von Verbraucherverbänden, auf formale Fehler berufen und daraus Honig zu saugen versuchen – um ungewollte, benachteiligende oder knebelnde Verträge loszuwerden oder sich gegen maßlose Forderungen der Anbieter zur Wehr zu setzen.</em>“</p>



<p class="wp-block-paragraph">In dem zugrunde liegenden Fall hatte Herr E. seinen Versicherer <strong>wegen fehlender Belehrung über das Widerspruchsrecht verklagt</strong>, weil dieser den Widerruf seiner Rentenversicherung nicht anerkannte. Der Versicherer weigerte sich zudem, den Vertrag rückabzuwickeln. Den Rentenversicherungsvertrag schloss er 1998 nach dem damaligen <strong>Policen Modell</strong> ab. Das heißt, er erhielt, wie damals üblich, erst mit dem Versicherungsschein die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation. Diesen Vertrag kündigte er im September 2007 und bekam den Rückkaufwert ausbezahlt, der unter dem Gesamtbetrag der Prämien zuzüglich Zinsen lag. Hierüber enttäuscht, widersprach Herr E. nach § 5a Versicherungsvertragsgesetz alter Fassung (VVG a.F.) und forderte die Rückzahlung aller Prämien nebst Zinsen abzüglich des Rückkaufwertes. Nachdem seine Klage vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart abgewiesen worden war, setzte der BGH das Verfahren aus und legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit der Frage vor, ob die gesetzliche Begrenzung des Widerrufsrechts auf ein Jahr nach Vertragsabschluss (§ 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F.) gegen Europarecht verstoße. Der EuGH bejaht diese Frage mit Urteil vom 19.12.2013 – Rs C-209/12. Diese Entscheidung führte nun zu der erfreulichen gegenständlich Entscheidung des Bundesgerichtshofes.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anders sieht der Fall augenscheinlich aus, wenn dem Versicherungsnehmer die Versicherungspolice, die Versicherungsbedingungen, die Verbraucherinformationen und eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung überlassen worden sind, urteilte der BGH kürzlich (<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=71d12b3bfc4800fe72393cb53a73e085&amp;nr=68557&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noopener">Urteil vom 16.07.2014 &#8211; IV ZR 73/13</a>). In diesem Fall soll es dem Versicherungsnehmer verwehrt sein, sich nach jahrelanger Vertragsdurchführung auf die Unwirksamkeit des Vertrages zu berufen, so die Bundesrichter.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Zwischenzeitlich sind am 29.Juli 2015 zwei weitere Urteile des Bundesgerichtshofes ergangen, die erfolgversprechende Wege aus den Verlusten in der Lebensversicherung aufzeigen:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ae7fe7acb274827a08c64155886e81cc&amp;nr=71994&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 384/14.</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a91f5deeb05a9d870f32374d91b11c08&amp;nr=71976&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 448/14.</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-informationen">Weiterführende Informationen</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-104793.html">BGH-Urteil zu Lebensversicherungen Punktsieg für die Kunden, tagesschau.de</a></li>



<li><a href="https://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article144605989/Lebensversicherungskunden-bekommen-hoehere-Erstattung.html">Lebensversicherungskunden bekommen höhere Erstattung,www.welt.de</a></li>



<li><a href="http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/urteil-zu-policenmodell-bgh-staerkt-rechte-von-lebensversicherungs-kunden/12121540.html">BGH stärkt Rechte von Lebensversicherungs-Kunden, Handelsblatt</a></li>



<li><a href="https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/neues-eugh-urteil-dorhen-massenruecktritte-so-schlagen-sie-profit-aus-dem-lebensversicherungsurteil_id_3494405.html">Nach BGH-Entscheidung: So holen Sie Geld von Ihrer Lebensversicherung zurück, FOCUS</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=ae7fe7acb274827a08c64155886e81cc&amp;nr=71994&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 384/14.</a></li>



<li><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=a91f5deeb05a9d870f32374d91b11c08&amp;nr=71976&amp;pos=0&amp;anz=1">Urteil des Bundesgerichtshofes vom 29.Juli 2015, Aktenzeichen IV ZR 448/14.</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fragen-und-antworten-zum-widerspruch-in-der-lebensversicherung">Fragen und Antworten zum Widerspruch in der Lebensversicherung</h2>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-sollte-ich-einen-widerspruch-erwagen">&#8222;Sollte ich einen Widerspruch erwägen?&#8220;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst sollt der Versicherungsnehmer prüfen, ob er von der gegenständlichen Entscheidung betroffen ist und hierzu fachkundigen Rat einholen. Gegebenenfalls wird zu prüfen sein, wie sich die wirtschaftliche Situation des Lebensversicherungs-/Rentenversicherungsvertrages darstellt und ob der Widerruf wirtschaftlich sinnvoll erscheint. Bevor er einen Widerruf erwägt, sollte er den Versicherer auf sein Anliegen ansprechen und eine Stellungnahme einholen. Auf keinen Fall sollte er sich von dem Versicherer verunsichern lassen oder voreilig eine Vereinbarung unterzeichnen. Sollte der Vertrag bereits gekündigt sein, empfiehlt sich dieselbe Herangehensweise.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-was-kann-ich-nach-nach-dem-widerspruch-meiner-vertragserklarung-beanspruchen">&#8222;Was kann ich nach nach dem Widerspruch meiner Vertragserklärung beanspruchen?&#8220;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Sie könnten offenbar die <strong>Rückzahlung aller eingezahlten Prämien</strong> zuzüglich Verzugszinsen und eventuell gezogener Nutzung (Zinsen) verlangen. Hier könnten ganz beträchtliche Summen zusammenkommen. Dennoch sollten die Ansprüche bereits jetzt angemeldet werden, um keine Nachteile zu erleiden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ist-von-der-zu-ermittelnden-summe-in-der-lebensversicherung-ein-anteil-fur-den-lebensversicherungsschutz-in-abzug-zu-bringen">&#8222;Ist von der zu ermittelnden Summe in der Lebensversicherung ein Anteil für den Lebensversicherungsschutz in Abzug zu bringen?&#8220;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wohl nicht. Da die Versicherung regelmäßig <strong>nicht Sparanteil und Risikoanteil differenziert</strong>, dürfte der Gefahrtragung durch den Versicherer nach der Geldleistungstheorie kein Vermögenswert zukommen. Hier liegt noch keine Entscheidung vor.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-droht-verjahrung-in-der-lebensversicherung">&#8222;Droht Verjährung in der Lebensversicherung?&#8220;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wohl auch nicht. Fehlende, falsche oder unvollständige <strong>Widerrufsbelehrungen</strong> in den Vertragsbedingungen setzen die <strong>Verjährung regelmäßig nicht in Gang.</strong></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ubernimmt-meine-rechtsschutzversicherung-die-rechtsanwaltskosten">&#8222;Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Rechtsanwaltskosten?&#8220;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Dies hängt maßgeblich von der Fassung der Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) ab, die Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrunde liegen. <strong>In der Regel stehen die Chancen gut!</strong>&nbsp;Sollte die Rechtsschutzversicherung bereits gekündigt sein, könnte sie möglicherweise aus der sogenannten Nachhaftung eintrittspflichtig sein.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-was-kann-ein-fachanwalt-fur-versicherungsrecht-fur-mich-tun">&#8222;Was kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht für mich tun?&#8220;</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Wir prüfen für Sie, ob der Widerspruch in der Lebensversicherung erfolgsversprechend ist und ergreifen die notwendigen Schritte.&nbsp;Gleichzeitig beantragen wir bei der Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme.&nbsp;Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich&nbsp; einen&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-links"><strong>Weiterführende Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-verkaufen/">Lebensversicherung verkaufen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-kuendigen/">Lebensversicherung kündigen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/lebensversicherung-beleihen/">Die Lebensversicherung beleihen</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;ist&nbsp;<strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong>&nbsp;in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;<strong>Telefon&nbsp;030 8860303.</strong>&nbsp;<strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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