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	<title>Rechtsschutzversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Versicherungsrecht in Berlin</description>
	<lastBuildDate>Thu, 21 May 2026 17:55:46 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Rechtsschutzversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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		<title>Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:55:40 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem 67. Deutschen Anwaltstag in Berlin (1.-3.Juni 2016) zum Thema &#8222;Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling&#8220; war ein voller Erfolg. Der Saal war mit rund 75 Anmeldungen bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Thema stieß bei den Kolleginnen und Kollegen auf sehr großes Interesse. Teilweise mussten die Zuhörer in [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem 67. Deutschen Anwaltstag war ein großer Erfolg mit 75 Anmeldungen.</li>



<li>Dr. Ulrich Eberhardt und Gregor Samimi präsentierten spannende Vorträge zur Rechtsschutzversicherung.</li>



<li>Eberhardt hob kritische Aspekte der Branche hervor und plädierte für mehr Anpassung der Anwaltschaft an veränderte Marktbedingungen.</li>



<li>Eine Umfrage von Samimi zeigte, dass 88 % der Mandanten über eine Rechtsschutzversicherung verfügen und 90 % mit dem Regulierungsverhalten zufrieden sind.</li>



<li>62 % der Mandanten suchen Empfehlungen für Anwälte in ihrem Bekanntenkreis, was ein wichtiges Stimmungsbild der Mandanten widerspiegelt.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vortragsveranstaltung des Berliner Anwaltsvereins e.V. auf dem <strong>67. Deutschen Anwaltstag in Berlin</strong> (1.-3.Juni 2016) zum Thema <em>&#8222;Rechtsschutzversicherung &#8211; Anwalts Liebling&#8220;</em> war ein voller Erfolg. Der Saal war mit rund 75 Anmeldungen bis auf den letzten Platz gefüllt. Das Thema stieß bei den Kolleginnen und Kollegen auf sehr großes Interesse. Teilweise mussten die Zuhörer in dem überfüllten Saal stehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Dr. Ulrich Eberhardt</em>, Mitglied des Vorstandes der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG und Rechtsanwalt und Mediator <em>Gregor Samimi</em> (Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und für Fachanwalt für Versicherungsrecht) referierten unter reger Beteiligung des Auditoriums zum Thema.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Dr. Ulrich Eberhardt</em> führte in einer spannenden und von einer hohen Informationsdichte getragenen Rede aus, dass die Rechtsschutzversicherer beträchtliche außerplanmäßige Aufwendungen zu verkraften haben. VW Gate, der Widerruf bei den Verbraucherdarlehen und die Akquise über das Internet, setzten der Branche erheblich zu. Er warb um Verständnis dafür, dass die Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG auf die veränderte Marktsituationen reagieren werde. Rückblickend kritisierte er auch den mangelnden Veränderungswillen der Anwaltschaft auf veränderte Rahmenbedingungen. Die Anwaltschaft hat es unter anderem versäumt hat, ihre Ausbildung zu reformieren, so <em>Eberhardt</em>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ra-samimi.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><em>Gregor Samimi</em></a> stelle in seinem erfrischenden Vortrag die Meinungsumfrage unter seinen Mandanten zum Thema: &#8222;<em>Verbraucher und Rechtsschutzversicherung</em>&#8220; vor, die er im Mai 2016 durchgeführt hat. Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Mandantinnen und Mandanten die an der Befragung teilgenommen haben, ihre Rechtsschutzversicherung als gut und nützlich bewerten. 88 % Prozent der Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung. 53 % haben mit Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Auf die Frage: <em>&#8222;Wie zufrieden sind Sie mit dem Regulierungsverhalten Ihrer Rechtsschutzversicherung?&#8220;</em> antworten stattliche 90% mit <em>&#8222;Eher zufrieden&#8220;</em> und stellen ihrer Rechtsschutzversicherung damit ein gutes Zeugnis aus. Bei der Befragung wollte <em>Samimi</em> auch wissen, welche Wege die Mandanten bei der Anwaltssuche gehen. Stolze 62 % der Antworten geben an, ihre Bekannten oder die Familie nach einem geeigneten Anwalt zu fragen. Stattliche 68 % der Antworten empfinden die kostenlose Erstberatung und 36,51 % der Antworten die telefonische Beratung durch Verbindung mit einem Anwalt, als sinnvolle Leistung ihres Rechtsschutzversicherungsvertrages. Die Antworten sind keineswegs repräsentativ geben aber ein interessantes Stimmungsbild unter den Mandanten wieder.</p>



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</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



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<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Anwalt Verkehrsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/">Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/arag-se-kuerzt-die-rechtsanwaltsgebuehren-im-bussgeldverfahren/">ARAG SE kürzt die Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/gregor-samimi/">Gregor Samimi: Fachanwalt für Verkehrsrecht, Strafrecht und Versicherungsrecht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Über Rechtsanwalt Gregor Samimi</a></li>
</ul>
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		<item>
		<title>Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:28:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>&#8222;Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit&#8220; &#8211; unter diesem Titel lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs. Es war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art &#8222;Thinktank&#8220; um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken. Der Einladung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Veranstaltung &#8222;Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit&#8220; von ROLAND Rechtsschutz versammelte hochkarätige Teilnehmer zu einem Diskurs über Rechtskultur.</li>



<li>Referenten diskutierten Nostalgie, wirtschaftliche Entwicklungen und die Herausforderungen der Digitalisierung für die Anwaltschaft.</li>



<li>Herbert Schons betonte die Notwendigkeit, sich den veränderten Kundenbedürfnissen anzupassen.</li>



<li>Christian Solmecke ermutigte Kollegen, Chancen der neuen Medien zur Kundenakquise zu nutzen. </li>



<li>Die Diskussion über die Anwaltschaftsverantwortung und Kostenoptimierung führte zu einem konsensuellen Austausch unter den Teilnehmern.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;<em>Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</em>&#8220; &#8211; unter diesem Titel lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs. Es war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art &#8222;Thinktank&#8220; um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Einladung zu dieser (Selbst-)reflektion folgten hochkarätige Teilnehmer. Sie erfuhren von einem prominenten Referenten-Team viel Wissenswertes über das Spannungsfeld zwischen Nostalgie, wirtschaftlichen Entwicklungen und digitaler Herausforderung. Dabei bestand die seltene Gelegenheit, die aufgestellten Thesen direkt mit den Referenten zu diskutieren und Erfahrungen aus der Praxis zu tauschen. Ehrengast war der ehemalige bayerische Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein. Dass Kunst von Können abgeleitet ist, stellte Philipp Heinisch unter Beweis, der in humorvollen Karikaturen die Herausforderungen des Themas verdeutlichte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und Vizepräsident des Deutschen Anwaltvereins Herbert Schons schlug zunächst einen Bogen von seinen Anfängen als Rechtsanwalt in den 70er Jahren in die heutige Zeit. Seinerzeit seien die Rechtsschutz-Versicherer als reine Kostenerstatter angesehen worden. Mittlerweile würden sie dagegen eigene Dienstleistungsangebote für ihre Kunden anbieten. Der Wandel sei der veränderten Marktsituation geschuldet. Für die Zukunft sieht Herbert Schons die Herausforderung für die Anwaltschaft, sich dem Wandel der Kundenbedürfnisse im Zeitalter der Digitalisierung zu stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gregor Samimi, Herausgeber mehrerer Fachbücher und Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, stellte zunächst in seinem lehr- und faktenreichen Vortrag die wirtschaftliche Entwicklung dar. Während auf der einen Seite immer mehr Anwälte auf den Arbeitsmarkt drängten, hätte sich die Einkommensentwicklung der Bevölkerung deutlich verschlechtert. Dieses Spannungsfeld führe in Teilen der Anwaltschaft zu Qualitätsverlust und Werteverfall. Zur Illustration verwies er auf die kritische Darstellung von Joachim Wagner in dessen Buch &#8222;Vorsicht Rechtsanwalt &#8211; ein Berufsstand zwischen Mammon und Moral&#8220;.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es folgte ein Vortrag von Christian Solmecke, einem Anwaltskollegen, der sich bestens im Netz und den Sozialen Medien auskennt. Dieser stellte die Chancen der neuen Medien und der sozialen Netzwerke für die Anwaltschaft anhand seiner eigenen umfassenden medialen Tätigkeit in den Mittelpunkt: Während am Anfang einige Blogeinträge standen, vertritt er mittlerweile tausende Filesharer, die von der Musikindustrie abgemahnt worden sind. Er spornte dazu an, sich der neuen Medien zu bedienen. Seine Kollegen sollten keine Angst davor haben, hier einfach anzufangen und sich auch ruhig öffentlich der Bewertung und auch der Kritik der eigenen Kundschaft zu stellen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Anschließend diskutierten die Referenten und Teilnehmer kritisch das Thema &#8222;Kundenakquise im Internet für die Darlehenswiderrufsfälle&#8220;. Sie sprachen unter anderem über die Folgen der Kostenoptimierung durch Teile der Anwaltschaft. Dr. Ulrich Eberhardt, Vorstandsmitglied von ROLAND Rechtsschutz, wies auf die Gefahr hin, dass dies zur Unbezahlbarkeit und dem zukünftigen Ausschluss solcher Risiken führe. Herbert Schons machte deutlich, dass die Anwaltschaft eine gesellschaftspolitische Verantwortung trage. Veranstalter, Referenten und Teilnehmer waren sich einig: Es war eine gelungene und kurzweilige Veranstaltung, die mit einem ansprechenden Rahmenprogramm ausklang. Fortsetzung folgt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



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<li><a href="https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/">Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-verkehrsrecht-berlin-mediengalerie/">Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin Mediengalerie</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/michael-ballweg-vom-betrugsvorwurf-freigesprochen-prozess-litigation-pr-entwicklungen-aus-der-perspektive-eines-strafverteidigers/">Michael Ballweg: Vom Betrugsvorwurf freigesprochen – Prozess, Litigation-PR &amp; Entwicklungen aus der Perspektive eines Strafverteidigers</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/veroeffentlichungen/">Veröffentlichungen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwaltskammer-berlin-neutralitaetspflicht-und-rechtspolitische-verantwortung-antrag-zur-kammerversammlung-2026/">Rechtsanwaltskammer Berlin: Neutralitätspflicht und rechtspolitische Verantwortung – Antrag zur Kammerversammlung 2026</a></li>
</ul>
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			</item>
		<item>
		<title>Dr. Ulrich Eberhardt: Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/dr-ulrich-eberhardt-aktuelles-zur-rechtsschutzversicherung/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 17:20:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwalt Dr. Ulrich Eberhardt (rechts im Bild im Gespräch mit Rechtsanwalt Herbert P. Schons), Mitglied des Vorstandes der ROLAND Rechtsschutzversicherungs-AG, referierte am 01.4.2017 auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag im Hamburger Hotel Atlantic zum Vortragsthema: „Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung“. Vor den rund 240 Teilnehmern führte er in das Thema ein und kam zunächst rückblickend auf seinen Vortrag „Rechtsschutzversicherung [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Dr. Ulrich Eberhardt diskutierte aktuelle Herausforderungen der Rechtsschutzversicherung auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag.</li>



<li>Er thematisierte den Wettbewerb im Markt, die Rolle von Legal Tech und wirtschaftliche Schwierigkeiten durch Niedrigzinsen.</li>



<li>Eberhardt forderte eine Anpassung der Geschäftsmodelle zur Bewältigung der zukünftigen rechtspolitischen Herausforderungen.</li>



<li>Die von Eberhardt angesprochene Zukunftsstudie soll Folgen wirtschaftlicher und technologischer Entwicklungen für den Rechtsdienstleistungsmarkt aufzeigen.</li>



<li>Eberhardt betonte, dass der Veränderungsdruck in der Branche erheblich ist und Umstellungen notwendig werden.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt Dr. Ulrich Eberhardt (rechts im Bild im Gespräch mit Rechtsanwalt Herbert P. Schons), Mitglied des Vorstandes der ROLAND Rechtsschutzversicherungs-AG, referierte am 01.4.2017 auf dem 6. DAV-VerkehrsAnwaltsTag im Hamburger Hotel Atlantic zum Vortragsthema: „<em>Aktuelles zur Rechtsschutzversicherung“</em>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor den rund 240 Teilnehmern führte er in das Thema ein und kam zunächst rückblickend auf seinen Vortrag <em><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-anwalts-liebling/">„Rechtsschutzversicherung – Anwalts Liebling“</a></em> auf dem 67. Deutschen Anwaltstag (2016) in Berlin zu sprechen, der großen Anklang fand und Veranlassung gab, sich mit dem Themenkreis weiter auseinanderzusetzen. Hierzu lud die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG dann am 18. November 2016 erstmalig zu einem rechtspolitischen Diskurs mit dem Titel <a href="https://www.ra-samimi.de/anwaltskultur-die-sehnsucht-nach-der-guten-alten-zeit/">„<em>Anwaltskultur: die Sehnsucht nach der guten alten Zeit</em>“</a> ein und war der Start für ein ganz neues Forum. Dieses soll sich als eine Art „Thinktank“ um zukunftsgerichtete Themen drehen und die Zusammenarbeit zwischen Anwaltschaft und Rechtsschutz-Versicherer stärken. Hiernach referierte Eberhardt exemplarisch zu dem <a href="http://www.sueddeutsche.de/panorama/autobahndreieck-heumar-tausende-zu-unrecht-geblitzt-koeln-will-bussgelder-nicht-erstatten-1.3363959" target="_blank" rel="noopener">Kölner Blitzer-Skandal</a> auf der BAB A3 und den damit verbundenen rechtlichen Problemen, mit denen sich ROLAND im Rahmen der vielen Deckungsanfragen auseinanderzusetzen hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dem schlossen sich rechtspolitische Ausführungen an, die deutlich machten, mit welcher Sorge Eberhardt in die Zukunft blickt. Denn den deutschen Rechtsschutzversicherern bläst seit geraumer Zeit ein kalter Wind ins Gesicht. Der Kampf um die Kundenschnittstelle ist entbrannt und bisher nicht entschieden. Neue Akteure aus dem Bereich des sogenannten <a href="https://www.lto.de/recht/kanzleien-unternehmen/k/legal-tech-2017-ausblick-highlights-rechtsbranche/" target="_blank" rel="noopener">Legal Tech</a>, Gebührenerhöhungen und ein sich änderndes Kundenverhalten machen den Rechtsschutzversicherern wirtschaftlich erheblich zu schaffen. Hinzu kommt die Niedrigzinsphase. Und so blieb es nicht aus, dass sich die Versicherer im Kampf um die Begriffsbestimmung des sogenannten <a href="https://anwaltverein.de/files/anwaltverein.de/downloads/praxis/Verguetungsrecht/Der%20Rechtsschutzfall%20im%20Blickfeld%20der%20BGH-Rechtsprechung%20-%20Gellwitzki%20AnwBl%202015,%2048.pdf" target="_blank" rel="noopener">Versicherungsfalls</a> einige Gefechte lieferten, die zum Verdruss der Versicherer durch die Gerichte zum Nachteil der Branche entschieden wurden und viel Geld gekostet haben, stellt Eberhardt fest.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt zeichnet sich ein Tiefdruckgebiet mit Potential ab. Dies alles ist nicht neu, gewinnt aber im Rahmen der digitalen Revolution erheblich an Stärke. <a href="https://www.zeit.de/wirtschaft/diesel-skandal-volkswagen-abgase" target="_blank" rel="noopener">VW Abgasskandal</a> und der <a href="https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/verbraucherdarlehen-widerrufsrecht-reform-joker/" target="_blank" rel="noopener">Widerruf bei den Verbraucherdarlehensverträgen</a> vernichten eine Unmenge an Prämien. Zunehmend wird es für die Rechtsschutzversicherer schwerer, Prämien zuverlässig zu kalkulieren. Ansparphasen können nicht realisiert werden. Zudem müssen Rückstellungen für zukünftige Risiken gebildet werden. „<em>Wir werden uns nicht still und heimlich aus dem Markt verabschieden und den Dingen freien Lauf lassen</em>“, betont Eberhardt und führt weiter aus: „Wir werden unser Geschäftsmodell verändern.“ Beispielsweise bei der Einholung der Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren erwartet Eberhardt&nbsp; zukünftig „<em>die Angabe, ob der Klageerhebung der Versuch einer Mediation oder eines anderen Verfahrens der außergerichtlichen Konfliktbeilegung vorausgegangen ist, sowie eine Äußerung dazu, ob einem solchen Verfahren Gründe entgegenstehen“</em> <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__253.html" target="_blank" rel="noopener">(§ 253 ZP0 Absatz 3 Nr. 1 ZPO).</a> Jährliche Gebührenanpassung, wie es der Deutsche Anwaltsverein nicht müde wird zu fordert, kann es nicht geben. <em>„Wir werden uns nicht damit abfinden, abgeschafft zu werden.“</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eberhardt fragt sich außerdem, mit welchen Strategien sich die Anwaltschaft selbst den sich stellenden Herausforderungen zu stellen beabsichtigt. „<em>Da ist nicht viel. Fast nichts!</em>“, stellt er fest. Die sich immer weiter herausbildenden Fachanwaltschaften geben keine befriedigende Antwort für die sich stellenden Herausforderungen. All dies bei insgesamt rückläufigen Fallzahlen und zunehmender Konkurrenz auf dem Anwaltsmarkt.&nbsp; Die von Kilian in der Ausgabe 3/2017 des Anwaltsblattes behandelten <a href="https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/files/anwaltsblatt.de/Rubriken/magazin/2017/Seiten%20aus%20AnwBl_2017_03_Heft.pdf" target="_blank" rel="noopener">„Umsätze der deutschen Anwaltschaft nach Marktsegmenten<em>“</em></a> spiegeln in konkreten Zahlen wider, wie es um die Anwaltschaft insgesamt bestellt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die vom Deutschen Anwaltsverein in Auftrag gegebene Zukunftsstudie für die deutsche Anwaltschaft mit dem Titel: <em>“Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“</em> unternimmt den Versuch die Frage zu beantworten&nbsp;<em>„welche Auswirkungen haben wirtschaftliche, demografische, gesellschaftliche und technologische Entwicklungen auf den Rechtsdienstleistungsmarkt in den nächsten 20 Jahren? Wie sind die Anwaltskanzleien heute aufgestellt und können sie ausgehend vom heutigen Status quo auch in Zukunft erfolgreich am Markt agieren?“ </em>Glaubt man Eberhardt, dürfte die Annahmen der Studie bereits im kommenden Jahr Realität werden und zu tektonischen Verschiebungen auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt führen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insoweit kann es ein <em>„weiter so“</em> nicht geben, wenn man die sich stellenden Herausforderungen ernst nimmt. „<em>Es waren mal schöne Zeiten.</em> <em>Der Veränderungsdruck ist hoffentlich deutlich geworden.“&nbsp;</em>schließt Eberhardt seinen aufwühlenden Vortrag.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Insgesamt war der Vortrag von einer hohen Informationsdichte getragen, der das Auditorium fesselte und unter den Teilnehmern, darunter neben den Kolleginnen und Kollegen auch Bundesrichter verschiedener Senate, der Ombudsmann der Versicherungen und ehemalige Präsident des Bundesgerichtshofes Prof. Dr. Günther Hirsch sowie der ehemalige Generalbundesanwalt und jetzige Präsident des Verkehrsgerichtstages Kay Nehm, viel Anerkennung fand.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links"><strong>Weitere Links</strong></h2>



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		<title>Verstoß gegen das Waffengesetz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 23:04:04 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Fahrlässige Tötung]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=14627</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Waffenrecht dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt den Umgang mit Waffen oder Munition und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Person eine Waffe besitzen darf. Dabei zeichnet sich das deutsche Waffenrecht durch eine restriktive Linie aus: Um eine Waffe besitzen zu dürfen, muss die jeweilige Person das 18. Lebensjahr vollendet haben, [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/verstoss-gegen-das-waffengesetz-anwalt-hilf/">Verstoß gegen das Waffengesetz</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Das deutsche Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und setzt strenge Anforderungen für den Waffenbesitz.</li>



<li>Ab dem 1. September 2020 gelten neue Regelungen für den Erwerb verbotener Waffen und Magazine, die eine Genehmigung erfordern.</li>



<li>Personen, die im Besitz verbotener Waffen sind, können unter bestimmten Bedingungen rechtliche Konsequenzen vermeiden, sofern sie Fristen einhalten.</li>



<li>Das Bundeskriminalamt kann Ausnahmegenehmigungen für verbotene Waffen erteilen, wenn das persönliche Interesse über das öffentliche Interesse an der Verbotserhaltung steht.</li>



<li>Beim Besitz verbotener Waffen drohen Strafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, jedoch gilt eine Übergangsregelung für Altbesitzer.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-das-waffenrecht-dient-dem-schutz-der-offentlichen-sicherheit-und-ordnung-es-regelt-den-umgang-mit-waffen-oder-munition-und-bestimmt-unter-welchen-voraussetzungen-eine-person-eine-waffe-besitzen-darf-dabei-zeichnet-sich-das-deutsche-waffenrecht-durch-eine-restriktive-linie-aus-um-eine-waffe-besitzen-zu-durfen-muss-die-jeweilige-person-das-18-lebensjahr-vollendet-haben-die-erforderliche-zuverlassigkeit-und-die-personliche-eignung-besitzen-die-waffenrechtliche-sachkunde-belegen-und-das-personliche-bedurfnis-an-einer-waffe-nachweisen-welche-weiteren-voraussetzungen-gelten-erfahren-sie-hier"><em>Das Waffenrecht dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Es regelt den Umgang mit Waffen oder Munition und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen eine Person eine Waffe besitzen darf. Dabei zeichnet sich das deutsche Waffenrecht durch eine restriktive Linie aus: Um eine Waffe besitzen zu dürfen, muss die jeweilige Person das <strong>18. Lebensjahr</strong> vollendet haben, die erforderliche <strong>Zuverlässigkeit</strong> und die <strong>persönliche Eignung </strong>besitzen, die <strong>waffenrechtliche Sachkunde</strong> belegen und das <strong>persönliche Bedürfnis</strong> an einer Waffe nachweisen. Welche weiteren Voraussetzungen gelten, erfahren Sie hier:</em></p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="680" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-1024x680.jpeg" alt="" class="wp-image-14628" style="aspect-ratio:1.5058939773432294;width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-1024x680.jpeg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-450x300.jpeg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-300x200.jpeg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-768x510.jpeg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-1536x1021.jpeg 1536w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-scaled.jpeg 2048w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2021/01/Verstoss-gegen-das-Waffengesetz-–-Anwalt-hilft-600x399.jpeg 600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Verstoß gegen das Waffengesetz – Anwalt hilft </figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Das deutsche Waffenrecht ist durch europarechtliche Vorgaben und aufgrund von anlassbezogenen Bedürfnissen nach einer Ausbesserung mehrfach geändert worden. Die letzten Änderungen traten am 1. September 2020 in Kraft; das Waffenrecht wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz – 3. WaffRÄndG) geändert. Damit wurde das deutsche Recht an die EU-Feuerwaffenrichtlinie angepasst, die als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im Jahr 2015 erfolgte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-erwerb-und-besitz-von-schusswaffen-und-magazinen"><strong>Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Magazinen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Im Waffengesetz (Anlage 1 zu § 1 Abs. 4) werden Schusswaffen als Gegenstände definiert, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-waffen-sind-ab-dem-1-september-2020-verbotene-waffen"><strong>Welche Waffen sind ab dem 1. September 2020 verbotene Waffen?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Durch das 3. WaffRÄndG wurde die Liste verbotener Waffen im Sinne der Anlage 2 erweitert. Der <strong>Erwerb von </strong>folgenden<strong> Waffen und Munition </strong>ist nunmehr<strong> verboten </strong>und<strong> genehmigungspflichtig:</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Wechselmagazine</strong> für <strong>Kurzwaffen</strong>, die mehr als <strong>20 Patronen</strong> aufnehmen können</li>



<li><strong>Wechselmagazine</strong> für <strong>Langwaffen</strong>, die mehr als <strong>10 Patronen</strong> aufnehmen können</li>



<li><strong>Schusswaffen</strong> (halbautomatische Kurzwaffen), die über ein eingebautes Magazin mit einer <strong>Kapazität von mehr als 20 Patronen</strong> verfügen</li>



<li><strong>Schusswaffen</strong> (halbautomatische Langwaffen), die über ein eingebautes Magazin mit einer <strong>Kapazität von mehr als 10 Patronen</strong> verfügen</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei wird zwischen <strong>Wechselmagazinen</strong> und <strong>eingebauten Magazinen</strong> unterschieden. Während es bei Wechselmagazinen ausreicht, Besitz und Verwendung dieser Magazine zu verbieten, ist es bei eingebauten Magazinen erforderlich, die gesamte Waffe zum verbotenen Gegenstand zu erklären.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wie-kann-ich-eine-verbotene-schusswaffe-bzw-ein-verbotenes-magazin-legal-nutzen"><strong>Wie kann ich eine verbotene Schusswaffe bzw. ein verbotenes Magazin legal nutzen?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph"><a>Um unzumutbare Härten für die <strong>Besitzer</strong> solcher Waffen bzw. Magazine zu vermeiden, wurde eine Übergangsregelung geschaffen:</a></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-legales-nutzen-eines-verbotenen-magazins-oder-magazingehauses"><strong>Legales Nutzen eines verbotenen Magazins oder Magazingehäuses</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Hat jemand am 13. Juni 2017 ein <strong>verbotenes Magazin</strong> oder <strong>Magazingehäuse</strong> besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am 1. September 2021 bei der zuständigen Behörde <strong>anzeigt</strong> oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle <strong>überlässt</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017ein verbotenes Magazin oder ein verbotenes Magazingehäuse erworben und besessen, so wird das <strong>Verbot</strong> ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse <strong>nicht wirksam</strong>, wenn er bis zum 1. September 2021 das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle <strong>überlässt</strong> oder einen <strong>Antrag nach § 40 Abs. 4 WaffG</strong> stellt.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-verbotene-magazine-oder-magazingehause"><strong>Verbotene Magazine oder Magazingehäuse</strong></h3>



<figure class="wp-block-table is-style-regular"><table><tbody><tr><td>Erwerb <strong>vor</strong> dem 13. Juni 2017</td><td>Erwerb <strong>am</strong> oder <strong>nach</strong> dem 13. Juni 2017</td></tr><tr><td>&nbsp; Das Verbot wird nicht wirksam, wenn der Besitzer bis zum 1. September 2021… &nbsp;</td><td>&nbsp; Das Verbot wird nicht wirksam, wenn der Besitzer bis zum 1. September 2021…</td></tr><tr><td>&nbsp; … den Besitz bei der zuständigen Behörde anzeigt.</td><td>&nbsp; …das Magazin einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeistelle überlässt. &nbsp;</td><td>&nbsp; …das Magazin einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeistelle überlässt.</td><td>&nbsp; …einen Antrag nach<br>§ 40 Abs. 4 WaffG beim Bundeskriminalamt stellt.</td></tr></tbody></table><figcaption class="wp-element-caption"><strong>Verbotene Magazine oder Magazingehäuse</strong></figcaption></figure>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-legales-nutzen-einer-verbotenen-schusswaffe"><strong>Legales Nutzen einer verbotenen Schusswaffe</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Derartige Übergangsregelungen gelten auch für eine verbotene Schusswaffe. Hat jemand am 13. Juni 2017 aufgrund einer Erlaubnis eine nunmehr <strong>verbotene Schusswaffe</strong> besessen, die er vor diesem Tag erworben hat, so wird das <strong>Verbot</strong> ihm gegenüber in Bezug auf diese Schusswaffe <strong>nicht wirksam</strong>. Hat jemand nach dem 13. Juni 2017 eine verbotene Schusswaffe erworben und besessen, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf diese Schusswaffe nicht wirksam, wenn er bis zum 1. September 2021 die Schusswaffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle <strong>überlässt</strong> oder einen <strong>Antrag nach § 40 Abs. 4 WaffG</strong> stellt.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-verbotene-schusswaffe-n"><strong>Verbotene Schusswaffe</strong>n</h3>



<figure class="wp-block-table is-style-regular"><table><tbody><tr><td>Erwerb <strong>vor</strong> dem 13. Juni 2017</td><td>Erwerb <strong>am</strong> oder <strong>nach</strong> dem 13. Juni 2017</td></tr><tr><td>&nbsp; Das Verbot wird nicht wirksam. &nbsp; &nbsp;</td><td>&nbsp; Das Verbot wird nicht wirksam, wenn der Besitzer bis zum<br>1. September 2021… &nbsp;</td></tr><tr><td>&nbsp; …die Schusswaffe einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeistelle überlässt. &nbsp;</td><td>&nbsp; …einen Antrag nach<br>§ 40 Abs. 4 WaffG beim Bundeskriminalamt stellt.</td></tr></tbody></table><figcaption class="wp-element-caption"><strong>Verbotene Schusswaffe</strong>n</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kann-ich-eine-ausnahmegenehmigung-beim-bundeskriminalamt-beantragen"><strong>Kann ich eine Ausnahmegenehmigung beim Bundeskriminalamt beantragen?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das <strong>Bundeskriminalamt</strong> kann auf Antrag eine <strong>Ausnahmegenehmigung</strong> für verbotene Waffen und Gegenstände erteilen (vgl. § 40 Abs. 4 WaffG). Neben den <strong>allgemeinen waffenrechtlichen Voraussetzungen</strong> muss für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung <strong>das Interesse des Antragsstellers</strong> auf Grund besonderer Umstände <strong>das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen</strong>. Eine solche Ausnahmegenehmigung kommt insbesondere für Sportschützen in Betracht, die an bestimmten Schießwettbewerben im Ausland teilnehmen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-welche-strafen-drohen-beim-besitz-einer-verbotenen-schusswaffe-bzw-eines-verbotenen-magazins"><strong>Welche Strafen drohen beim Besitz einer verbotenen Schusswaffe bzw. eines verbotenen Magazins?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Personen sind seit dem 1. September 2020 im Besitz von nunmehr verbotenen Schusswaffen bzw. Magazinen, ohne dass sie die hierfür erforderliche Genehmigungspflicht eingeholt haben. Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen, ohne eine entsprechende Berechtigung zu haben, liegt grundsätzlich der Tatbestand des <strong>illegalen Waffenbesitzes</strong> vor. Das Strafmaß ist im Waffengesetz geregelt. Gem. § 52 bzw. 51 WaffG droht eine <strong>Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch für <strong>Altbesitzer</strong> von nunmehr verbotenen Schusswaffen bzw. Magazinen gilt die oben erwähnte <strong>Übergangsregelung</strong>. Eine Strafbarkeit kommt danach grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn es der Besitzer unterlässt, den Altbesitz anzuzeigen, die Schusswaffe bzw. das Magazin an einen Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeistelle zu überlassen oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 WaffG zu stellen.</p>



<h1 class="wp-block-heading" id="h-herstellen-von-schusswaffen-im-3d-drucker"><strong>Herstellen von Schusswaffen im 3D-Drucker</strong></h1>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Hilfe eines 3D-Druckers können Waffen hergestellt werden. Dabei handelt es sich bei einem 3D-Drucker um eine Hardware, mit der 3-dimesionale Objekte gedruckt werden können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In waffenrechtlicher Hinsicht stellen mittels 3D-Drucker gefertigte Waffen oder Waffenteile – unabhängig von ihrem Material –Gegenstände im Sinne der des Waffengesetzes dar. Sie sind damit <strong>Schusswaffen</strong> nach der waffenrechtlichen Begriffsbestimmung und bedürfen somit grundsätzlich einer <strong>Erlaubnis</strong>. Im Waffengesetz ist die <strong>Herstellung von Schusswaffen</strong> gem. §§ 51, 52 WaffG unter Strafe gestellt. Diese Herstellung tangiert auch den Ausdruck von Schusswaffen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Immer einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuziehen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten&nbsp;mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Fachanwalt für Strafrecht</a>&nbsp;in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;Telefon&nbsp;030 8860303.&nbsp;Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kostenfestsetzungsantrag im Strafverfahren nach Freispruch &#8211; Muster und Tipps</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 22:10:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsanwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird ein Mandant in einem Strafverfahren freigesprochen, steht ihm regelmäßig die Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu – insbesondere der Wahlverteidigervergütung. Dieser Anspruch besteht nicht nur bei rechtskräftigem Freispruch nach erstinstanzlicher Entscheidung, sondern auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst Berufung einlegt und diese im Berufungsverfahren wieder zurücknimmt. Nach § 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 473 Abs. 1 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Wird ein Mandant in einem Strafverfahren freigesprochen, steht ihm regelmäßig die Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu – insbesondere der Wahlverteidigervergütung. Dieser Anspruch besteht nicht nur bei rechtskräftigem Freispruch nach erstinstanzlicher Entscheidung, sondern auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst Berufung einlegt und diese im Berufungsverfahren wieder zurücknimmt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach § 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 473 Abs. 1 StPO sind in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In meinem heutigen Blogbeitrag stelle ich ein <strong>praxisbewährtes Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag</strong> vor, das nach einem rechtskräftigen Freispruch verwendet werden kann. Es enthält insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>einen vollständigen Antragstext mit allen Antragspositionen (inkl. Zinsantrag und Auszahlungsanordnung),</li>



<li>eine ausführliche Begründung für die Überschreitung der Mittelgebühr nach § 14 RVG um 19 %,</li>



<li>und einen Hinweis auf die zulässige, nicht nachprüfbare Ermessensspanne nach aktueller Rechtsprechung.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Das Muster richtet sich sowohl an Kolleginnen und Kollegen im Strafrecht als auch an Mandantinnen und Mandanten, die sich über ihre Rechte im Kostenfestsetzungsverfahren nach Freispruch informieren möchten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-muster-kostenfestsetzungsantrag-im-strafverfahren-nach-freispruch">Muster Kostenfestsetzungsantrag im Strafverfahren nach Freispruch</h2>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kostenfestsetzungsantrag-gemass-464a-ff-stpo-i-v-m-103-ff-zpo"><strong>Kostenfestsetzungsantrag gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464a.html">§§ 464a ff. StPO</a> i.V.m. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__103.html">§§ 103 ff. ZPO</a></strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">in dem vorbezeichneten Strafverfahren beantrage ich, namens und in Vollmacht des ehemaligen Angeklagten,</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>die der Staatskasse zur Last fallenden notwendigen Auslagen des freigesprochenen ehemaligen Angeklagten in Form der <strong>Wahlverteidigervergütung auf Grundlage der nachfolgenden Abrechnung gegen die Staatskasse festzusetzen</strong>,</li>



<li>den festzusetzenden Betrag gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__104.html">§§ 104 Abs. 1 Satz 2</a>, 106 ZPO analog i.V.m. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464b.html">§ 464b StPO</a> <strong>zu verzinsen</strong>,</li>



<li>den festgesetzten Gesamtbetrag auf das im Briefkopf dieses Antrages bezeichnete <strong>Konto des Unterzeichners zu überweisen</strong>.</li>



<li>Eine durch den ehemaligen Angeklagten <strong>im Original</strong> unterzeichnete <strong>Vollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren mitsamt Geldempfangsvollmacht </strong>füge ich in diesem Antrag bei.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Gebührenberechnung:</strong></p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>4100 Grundgebühr des Verteidigers</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>261,00 €</td></tr><tr><td>4106 Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>215,00 €</td></tr><tr><td>4108 Hauptverhandlungstag im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht am 20.05.2022, 11:15-12:00 Uhr</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>359,00 €</td></tr><tr><td>7002 Post- und Telekommunikationspauschale</td><td>704,00 €</td><td>&nbsp;</td><td>20,00 €</td></tr><tr><td>7002 Post- und Telekommunikationspauschale</td><td>704,00 €</td><td>&nbsp;</td><td>20,00 €</td></tr><tr><td>4124 Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>418,00 €</td></tr><tr><td>4126 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Berufungsverfahren (Rücknahme unmittelbar vor der Hauptverhandlung)</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>150,00 €</td></tr><tr><td>7000 Versand elektronischer Dateien für die Unterrichtung des Rechtsschutzversicherers</td><td>2,50 €</td><td>2</td><td>5,00 €</td></tr><tr><td>7000 Versand elektronischer Dateien</td><td>2,50 €</td><td>2</td><td>5,00 €</td></tr><tr><td>7000 Versand elektronischer Dateien</td><td>2,50 €</td><td>2</td><td>5,00 €</td></tr><tr><td>Nettobetrag</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>1.458,00 €</td></tr><tr><td>19,00 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG</td><td>&nbsp;</td><td>19 %</td><td>277,02 €</td></tr><tr><td><strong>Bruttobetrag</strong></td><td><strong>&nbsp;</strong></td><td><strong>&nbsp;</strong></td><td><strong>1.735,02 €</strong></td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Begründung:</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Der ehemalige Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 20.05.2022 freigesprochen. Dieses Urteil ist durch Rücknahme der Berufung seitens der Staatsanwaltschaft Berlin am 12.05.2025, unmittelbar vor Aufruf zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, rechtskräftig geworden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Beschluss des Landgerichts Berlin wurde die Staatskasse verpflichtet, auch die notwendigen Auslagen des ehemaligen Angeklagten für das Berufungsverfahren gemäß<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__473.html"> § 473 Abs. 1 StPO</a> zu tragen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geltend gemachten Gebühren wurden gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__14.html">§ 14 Abs. 1 RVG </a>innerhalb des dem Wahlverteidiger zustehenden Ermessens unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache angemessen bestimmt. Dabei wurde ein Zuschlag in Höhe von 19 % oberhalb der jeweiligen Mittelgebühr vorgenommen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Erhöhung hält sich im Rahmen der nach ständiger Rechtsprechung zulässigen, <strong>nicht nachprüfbaren Ermessensspanne</strong>, innerhalb derer die Gebührenerhebung durch das Gericht nicht auf ihre Angemessenheit, sondern nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann. Nach herrschender Meinung liegt diese Spanne <strong>bis ca. 20 % oberhalb der Mittelgebühr</strong>, innerhalb derer die vom Verteidiger getroffene Festsetzung nicht zu beanstanden ist (BVerwG 62, 196; OLG München JurBüro 1991, 1485; OLG Köln JurBüro 1994, 31; BSG Rbeistand 94, 31). Kleinliche Abstiche von der in Ansatz gebrachten Gebühr sind in jedem Fall unangebracht (OLG München, AnwBl. 1980, 469).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Überschreitung der Mittelgebühr ist zudem sachlich gerechtfertigt:</p>



<ol style="list-style-type:lower-alpha" class="wp-block-list">
<li>Der Vorgang wurde im Rahmen des Eingangsgespräches mit dem ehemaligen Angeklagten eingehend erörtert. Diese Besprechung dauerte rund <strong>60 Minuten</strong>. Es wurde schließlich Akteneinsicht beantragt. Die aus rund <strong>200 Seiten bestehende Akte</strong> wurde dem ehemaligen Angeklagten elektronisch zur Verfügung gestellt und der Akteninhalt gemeinsam gesichtet und ausgewertet.</li>



<li>Das Verfahren erstreckte sich über <strong>zwei Instanzen </strong>(AG Tiergarten und LG Berlin), das sich</li>



<li>sowohl <strong>rechtlich als auch tatsächlich als überdurchschnittlich anspruchsvoll darstellte</strong>,</li>



<li>die Verteidigung mehrfach <strong>umfangreiche schriftliche Ausführungen und Anträge fertigte</strong> und sich mit der <strong>Berufungsbegründungsschrift der Staatsanwaltschaft Berlin schriftlich auseinandergesetzt und die Verwerfung der Berufung beantragt hat</strong>.</li>



<li>Der ehemalige selbständige Angeklagte hat ein <strong>überdurchschnittliches Einkommen</strong> als Berufsmusiker und Entertainer. Eine Verurteilung hätte berufsbezogene<strong> Konsequenzen von erheblicher Bedeutung</strong> durch <strong>Reputationsverlust in der öffentlichen Meinung</strong> nach sich gezogen.</li>



<li>Schließlich ist bei der Bemessung der Gebührenhöhe der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Angeklagte freigesprochen worden ist (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 4.12.2008, Az 4 II 50/06 I, StraFo 2009, 174-175.</li>



<li>Der Verteidiger verfügt zudem über eine Qualifikation als <strong>Fachanwalt für Strafrecht</strong>, welche sich in dem Erfolg des Freispruches niedergeschlagen hat (OLG Hamm, AGS 2002. 268).</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die geltend gemachte Vergütung ist daher notwendig im Sinne von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464a.html">§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO.</a></p>



<p class="wp-block-paragraph">Freundliche Grüße </p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere nützliche Muster und Infos finden Sie hier:</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-full is-resized"><img decoding="async" width="338" height="297" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2019/09/veroeffentlichung-von-gregor-samimi.png" alt="Veröffentlichungen von Gregor Samimi" class="wp-image-12121" style="aspect-ratio:1.138054401010154;width:548px;height:auto"/></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.anwaltverlag.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/verkehrsrecht/151/verkehrsrecht-auf-einen-blick-mit-musterdownload">Veröffentlichungen von RA Gregor Samimi im Deutscher Anwalt Verlag</a></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-weitere-nutzliche-urteile-muster-und-tipps-finden-sie-hier"><strong>Weitere nützliche Urteile, Muster und Tipps finden Sie hier:</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Strafverteidigung in Berlin</a></strong></li>



<li><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/urteile/">Kostenrecht und Auslagenerstattung</a></strong> </li>



<li><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/kontakt/">Kontakt zur Kanzlei</a></strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Von der freien Anwaltswahl zum Versicherungsanwalt? Die brisante Beschlussvorlage der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister 2025</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/von-der-freien-anwaltswahl-zum-versicherungsanwalt-die-brisante-beschlussvorlage-der-herbstkonferenz-der-justizministerinnen-und-justizminister-2025/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 22:05:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsstaat light hinter Hochglanzversprechen der Rechtsschutzversicherer: Warum die geplante Ausweitung der Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherer den Rechtsuchenden teuer zu stehen kommen könnte Von Rechtsanwalt Gregor Samimi*, zuletzt aktualisiert am 05.11.2025, 17:40 Uhr. 2.064&#160;Wörter, 11&#160;Minuten Lesezeit. Zugang zum Recht – oder nur der Schein davon? Die Herbsttagung der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig könnte [&#8230;]</p>
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<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Reform zur Ausweitung von Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherer könnte die Unabhängigkeit der Anwälte gefährden.</li>



<li>Ziel der Reform ist ein angeblich niedriger Zugang zum Recht, doch sie könnte die Interessen der Versicherer über die der Versicherungsnehmer stellen.</li>



<li>Rechtsschutzversicherer könnten als Interessenkonflikt agieren, indem sie Kostenträger und Berater in einer Hand bündeln.</li>



<li>Das Halmer-Urteil des EuGH unterstreicht die Notwendigkeit der anwaltlichen Unabhängigkeit und warnt vor wirtschaftlicher Einflussnahme.</li>



<li>Die geplante Reform untergräbt die freie Anwaltswahl und könnte zu weniger qualitativ hochwertiger Rechtsberatung führen.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><em><strong>Rechtsstaat light hinter Hochglanzversprechen der Rechtsschutzversicherer: Warum die geplante Ausweitung der Rechtsdienstleistungen durch Rechtsschutzversicherer den Rechtsuchenden teuer zu stehen kommen könnte</strong></em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Von Rechtsanwalt Gregor Samimi*, zuletzt aktualisiert am 05.11.2025, 17:40 Uhr</em>. 2.064&nbsp;Wörter, 11&nbsp;Minuten Lesezeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-zugang-zum-recht-oder-nur-der-schein-davon">Zugang zum Recht – oder nur der Schein davon?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong><a href="https://www.justiz.sachsen.de/smj/presse-9668.html">Herbsttagung der 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Leipzig</a></strong> könnte sich als ein Wendepunkt für die deutsche Rechtskultur erweisen. Der Beschlussvorschlag aus Bayern will Rechtsschutzversicherern die außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung ihrer Versicherungsnehmer eröffnen. Begründet wird das mit einem „niedrigschwelligen Zugang zum Recht“ und der Aussicht, die Justiz durch vorgerichtliche Lösungen zu entlasten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Begründung klingt modern, pragmatisch und bürgernah – ein <strong>Hochglanzversprechen</strong>. Doch wer den Lack ankratzt, stößt schnell auf ernüchternde Realitäten: Das Vorhaben birgt die Gefahr, dass Rechtsschutzversicherer ihre ohnehin starke Marktstellung weiter ausbauen und dabei die <strong>anwaltliche Unabhängigkeit und den Verbraucherschutz aushöhlen.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-versicherer-als-anwalte-in-eigener-sache">Versicherer als Anwälte in eigener Sache</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kern des Problems ist altbekannt: Anwältinnen und Anwälte sind nach <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/brao/__43a.html">§ 43a BRAO</a> zur Unabhängigkeit verpflichtet und ausschließlich den Interessen ihrer Mandanten verpflichtet. Ihre Berufspflichten und ihre zivilrechtliche Haftung sichern dies ab.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Demgegenüber stehen Rechtsschutzversicherer, deren Geschäftsmodell nicht in der Durchsetzung fremder, sondern in der Begrenzung eigener Kosten besteht. Ihre wirtschaftliche Logik läuft diametral zu dem Anspruch des Rechtsuchenden, die beste statt die kostengünstigste Lösung zu erhalten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geplanten organisatorischen „Chinese Walls“ innerhalb der Versicherer sind dabei nicht mehr als juristische Dekoration. Wer die Doppelrolle als Kostenträger und vermeintlicher Berater in einer Hand bündelt, schafft einen strukturellen Dauerinteressenkonflikt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-ein-blick-zuruck-anwaltliche-erfahrungen-aus-dem-rsv-blog">Ein Blick zurück: Anwaltliche Erfahrungen aus dem RSV-Blog</h2>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" width="902" height="686" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/10/Philipp-Heinisch-Karikatur-Rechtsschutzversicherung.jpg" alt="" class="wp-image-17457" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/10/Philipp-Heinisch-Karikatur-Rechtsschutzversicherung.jpg 902w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/10/Philipp-Heinisch-Karikatur-Rechtsschutzversicherung-394x300.jpg 394w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/10/Philipp-Heinisch-Karikatur-Rechtsschutzversicherung-768x584.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/10/Philipp-Heinisch-Karikatur-Rechtsschutzversicherung-600x456.jpg 600w" sizes="(max-width: 902px) 100vw, 902px" /><figcaption class="wp-element-caption">© Philipp Heinisch</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Dass Versicherer nicht selten versuchen, Kostenlasten zu minimieren, ist keine theoretische Befürchtung. Anwälte haben diese Erfahrung längst gemacht. Dokumentiert wurden sie über Jahre im <strong>RSV-Blog</strong> <strong>– Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</strong> (bis April 2016 online unter <a href="https://rsv-blog.de/">rsv-blog.de</a>).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einige O-Töne aus der Praxis sprechen eine klare Sprache:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Man lässt den Mandanten also alleine mit seiner Entscheidung, entweder nur beschränkt Berufung einzulegen oder aber in vollem Umfang, dann aber jedenfalls teilweise auf eigenes Risiko. Solch eine Rechtsschutzversicherung braucht – keiner!“</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Die […] sorgt nicht nur für Ärger und Verdruss, wenn sie ihrem Versicherungsnehmer die angemessenen Anwalts-Vergütungen erstatten soll. Vermehrt mischt sie sich auch in das Mandatsverhältnis ein uns erteilt dem Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers konkrete Anweisungen, was er zu hat und wie er es zu tun hat.“</li>
</ul>



<ul class="wp-block-list">
<li>„Nicht nur im Bereich Verkehrsrecht und Strafrecht erweist sich die […] als ein Versicherer, der sich bei qualifizierten Rechtsanwälten unbeliebt macht. Auch Versicherungsnehmer, die im Zusammenhang mit einem Problem im Arbeitsrecht eine Police der […] vorlegen, müssen damit rechnen, auf Kosten sitzen zu bleiben, gegen die sie sich eigentlich versichert und wofür sie teure Prämien an die […] gezahlt hatten.“</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Erfahrungen sind kein nostalgisches Echo aus der Vergangenheit, sondern eine Mahnung für die Zukunft. Wer jetzt den Versicherern mehr Befugnisse zur außergerichtlichen Vertretung einräumt, darf sich nicht wundern, wenn diese Tendenzen systematisch verstärkt werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-aktives-schadensmanagement-auf-kosten-des-verbrauchers">Aktives Schadensmanagement auf Kosten des Verbrauchers</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler, einer der profundesten Kenner der Rechtsschutzversicherung, hat wiederholt die Tendenzen des sogenannten „aktiven Schadensmanagements“ scharf kritisiert. Sein Befund ist eindeutig:</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Ziel der Rechtsschutzversicherer ist es im Kern, die Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten durch eigene Maßnahmen – etwa telefonische Beratungshotlines oder die Steuerung hin zu sogenannten Vertrauensanwälten – zu verhindern oder zumindest zu minimieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Einschätzung bringt das Dilemma auf den Punkt: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen glauben, sie bekämen „Recht aus einer Hand“. In Wahrheit wird ihnen der Zugang zum unabhängigen Rechtsanwalt defacto erschwert – genau jener Instanz, die die Durchsetzung ihrer Rechte ohne Rücksicht auf Kostenerwägungen garantiert. Rechtsanwälte werden nahezu ausgegrenzt, weil der Rechtsschutzversicherer in weiten Teilen im Besitz der Kundenschnittstelle ist und Kundenströme nach Belieben lenkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsschutzversicherer haben in den letzten Jahren ein immer ausgefeilteres Regulierungsverhalten entwickelt. Der Verbraucher merkt davon oft wenig, aber für Anwälte ist klar: Hier wird gesteuert, gelenkt und auch gebremst. Das Verhältnis zwischen Versicherung, Mandant und Anwalt ist längst kein Dreiecksverhältnis mehr, sondern ein Machtspiel, in dem die Versicherung die stärkste Position beansprucht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es handelt sich nicht um die pauschale Abwehrhaltung einer Berufsgruppe, sondern um ein systemisches Problem. Rechtsschutzversicherer sind längst zu aktiven Marktakteuren geworden, die tief in die Mechanik der Rechtsdurchsetzung eingreifen. Oft fühlen sich Verbraucher durch das Regulierungsverhalten einiger Rechtsschutzversicherer im Stich gelassen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-europaische-dimension-das-halmer-urteil-des-eugh">Die europäische Dimension: Das Halmer-Urteil des EuGH</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Besondere Bedeutung erhält die Diskussion durch das <a href="https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&amp;docid=293838&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=lst&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1&amp;cid=1787006">Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2024 in der Rechtssache Halmer (C-295/23)</a>. Im Kern ging es um das <strong>Fremdbesitzverbot bei Anwaltsgesellschaften</strong>. Der EuGH bestätigte, dass Beschränkungen, die die Unabhängigkeit der Anwaltschaft sichern sollen, unionsrechtlich zulässig und sogar erforderlich sein können.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Drei Punkte sind für die aktuelle Debatte besonders bedeutsam:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Unabhängigkeit der Rechtsausübung</strong> – Der EuGH unterstrich, dass die anwaltliche Unabhängigkeit ein hohes öffentliches Gut ist, das nicht allein den Interessen der Berufsträger dient, sondern die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sichert.</li>



<li><strong>Gefahr wirtschaftlicher Einflussnahme</strong> – Die Luxemburger Richter betonten, dass wirtschaftliche Abhängigkeiten die freie anwaltliche Interessenvertretung beeinträchtigen können. Dies gilt im Fremdbesitz-Fall durch Investoren, lässt sich aber ohne Weiteres auf Rechtsschutzversicherer übertragen, wenn diese Beratung und Vertretung in Eigenregie übernehmen würden.</li>



<li><strong>Signalwirkung für die Politik</strong> – Der EuGH machte klar: Mitgliedstaaten dürfen Schutzmechanismen installieren, um wirtschaftliche Einflussnahmen einzuschränken. Damit stärkt das Urteil die Position all jener, die vor einer Verwischung der Grenze zwischen unabhängiger anwaltlicher Beratung und versicherungsökonomisch motivierter Konfliktsteuerung warnen.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Das Halmer-Urteil wirkt somit wie eine Leitplanke für die nationale Gesetzgebung: Wer die anwaltliche Unabhängigkeit durch zu weitgehende Rechte für Rechtsschutzversicherer aushöhlt, riskiert nicht nur die Qualität der Rechtsdurchsetzung, sondern auch unionsrechtliche Konflikte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-freie-anwaltswahl-nach-127-vvg-wie-die-geplante-rdg-reform-diesen-grundsatz-konterkarieren-wurde">Freie Anwaltswahl nach § 127 VVG &#8211; wie die geplante RDG-Reform diesen Grundsatz konterkarieren würde</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__127.html">§ 127 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)</a> lautet in Abs. 1 wie folgt: „Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, im Versicherungsfall den Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen.“ Dieser Grundsatz gilt als tragendes Fundament des Rechtsschutzsystems in Deutschland.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsschutzversicherer erhalten nach der Beschlussvorlage das Recht, selbst außergerichtliche Rechtsdienstleistungen anzubieten. Der Versicherungsnehmer wird dann – zumindest psychologisch – dazu gedrängt, die „hauseigene“ Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, statt frei einen unabhängigen Anwalt zu wählen. De-facto-Steuerung durch „Soft Pressure“ dürften sich weiter etablieren. Formell bleibt § 127 VVG zwar bestehen, faktisch wird die freie Wahl ausgehöhlt, weil Abweichungen mit Nachteilen (Kosten, Verzögerungen, Verweigerung von Serviceleistungen) verbunden sein können. Die geplante Öffnung schafft hierfür einen rechtlichen Freifahrtschein, der § 127 VVG in der Praxis zur bloßen Leerformel machen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Beschlussvorlage konterkariert § 127 VVG nicht durch offene Abschaffung, sondern durch schleichende Entwertung. Das Gesetz garantiert die freie Wahl des Anwalts, die geplante Reform sorgt jedoch dafür, dass diese Wahl für viele Versicherungsnehmer praktisch bedeutungslos wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das ist eine gefährliche Entwicklung: Was in § 127 VVG als unveräußerliches Recht des Verbrauchers ausgestaltet ist, würde im Ergebnis durch ökonomische Steuerung und Eigeninteressen der Versicherer ausgehöhlt – ein klarer Widerspruch zum gesetzgeberischen Schutzzweck.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-warum-so-viele-beschwerden-beim-ombudsmann-und-der-bafin">Warum so viele Beschwerden beim Ombudsmann und der BaFin?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Einen weiteren wichtigen Aspekt beleuchtet Rechtsanwalt<strong> Dr. Tim Horacek</strong>. Er weist in dem Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement, <a href="https://www.asscompact.de/nachrichten/verh%C3%A4ltnis-%E2%80%9Eversicherer-anwaltschaft%E2%80%9C-immer-angespannter">Ass Compact</a> im Jahr 2024 &#8211; darauf hin, dass <strong>rund ein Fünftel aller <a href="https://www.versicherungsombudsmann.de/wp-content/uploads/Jahresbericht_2024.pdf">Beschwerden beim Ombudsmann auf die Sparte Rechtsschutzversicherung</a> entfällt</strong> – ein bemerkenswerter Wert, wenn man bedenkt, dass der Marktanteil von RSV im Versicherungswesen deutlich kleiner ist. <em>„Im Kontext von Rechtsschutzversicherungen sind oft drei Parteien mit jeweils eigenen Interessen involviert: der Versicherungsnehmer, der Versicherer und der Rechtsanwalt. Letzterer hat ein starkes Eigeninteresse an einem positiven Schiedsspruch, obwohl er kein Vertragspartner ist.“ betont Dr. Horacek.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Hinzu komme eine wachsende Kluft zwischen Versicherern und der Anwaltschaft: Manche Kanzleien berichten von einem regelrechten Misstrauen seitens der Versicherer, das sich in einer <strong>strukturellen Versagung des Deckungsschutzes</strong> zeige. In bestimmten Themengebieten oder gegenüber bestimmten Kanzleien werde die Deckungszusage trotz Vorliegen der Voraussetzungen verweigert – oder es würden einzelne Kanzleien trotz grundsätzlicher Deckungszusage ausgeschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Folge: „Nicht selten rät der Anwalt dem Versicherungsnehmer dann zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens“, so Horacek. Für den Verbraucher bedeutet dies zusätzliche Unsicherheit, Verzögerung und ein weiteres Abhängigkeitsverhältnis.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong><a href="https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Statistiken/Beschwerde/2024/2024_artikel.html">Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht</a></strong> (BaFin) hat im Jahr 2024 insgesamt 420 Beschwerden gegen Rechtsschutzversicherer zu verzeichnen gehabt. Im Jahr 2023 waren es noch 361 Beschwerden. Damit ist die Anzahl der Beschwerden ist gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen, berichtet der <a href="https://www.versicherungsbote.de/id/4940165/BaFin-Rechtsschutzversicherer-mit-den-hoechsten-Beschwerdequoten/#:~:text=Die%20BaFin%20hat%202024%20insgesamt,Beschwerdequote%20bleibt%20damit%20insgesamt%20niedrig.&amp;text=Nur%20wenige%20Menschen%20hatten%20im,gro%C3%9Fe%20Zahl%20zufriedener%20Verbraucher%20hindeutet.">Versicherungsbote</a> am 1.7.2025 und führt aus: <em>&#8222;Zu beachten ist, dass es weitere Möglichkeiten für die Versicherten gibt, ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen: Der Versicherungsombudsmann zählte im Jahr 2024 rund 2.950 Eingaben, auch die Verbraucherzentralen nehmen Beschwerden entgegen. Es fehlen zudem statistische Zahlen, wie oft Versicherte vor Gericht gegen ihren Versicherer vorgehen &#8211; unabhängig von der Sparte. Dennoch bleibt festzuhalten, dass die Beschwerdezahl auf eine große Zahl zufriedener Verbraucher hindeutet.&#8220;</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-verbraucherrechte-auf-der-rutschbahn">Verbraucherrechte auf der Rutschbahn</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Befürworter der Reform argumentieren, auch Anwälte hätten wirtschaftliche Interessen. Das ist richtig, aber verkürzt. Denn Anwälte leben von ihrer Reputation und dem Erfolg, die Interessen ihrer Mandanten durchzusetzen. Versicherer hingegen leben von der Reduktion ihrer Leistungspflichten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Versicherungsjurist, der zugleich Kostenträger und Berater ist, gleicht einem Schiedsrichter, der für eine der beiden Mannschaften spielt. Für die Versicherten bedeutet dies nicht „niedrigschwelligen Zugang zum Recht“, sondern eine Abwärtsspirale des Schutzniveaus.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-europaische-vergleiche-scheinargumente-ohne-tiefenscharfe">Europäische Vergleiche – Scheinargumente ohne Tiefenschärfe</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Dass in Ländern wie Österreich, den Niederlanden oder Skandinavien ähnliche Modelle existieren, wird gern als Kronzeuge angeführt. Doch weder Justizsystem noch Marktbedingungen sind 1:1 auf Deutschland übertragbar. Und die Behauptung, „Missstände seien nicht bekannt“, ist kein Beweis für Funktionalität, sondern Ausdruck mangelnder Transparenz.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-rechtsstaat-zum-spartarif">Rechtsstaat zum Spartarif?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Vision der Versicherer, als „Gatekeeper“ die Gerichte zu entlasten, klingt modern, verkennt jedoch den Kern des Rechtsstaats. Konflikte sollen nicht primär im betriebswirtschaftlichen Kalkül eines Konzerns „beigelegt“ werden, sondern in einem rechtsstaatlichen Verfahren, getragen von unabhängigen Vertretern der Parteien.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geplante Reform würde zu einem <strong>Rechtsstaat zum Spartarif</strong> führen: bequem, billig, aber mit hohem Preis für den Verbraucherschutz. Die Politik ist gut beraten, den Verlockungen der „One-Stop-Lösung“ aus einer Hand nicht unreflektiert nachzugeben. Der EuGH hat mit Halmer eindrücklich gezeigt, dass die Wahrung anwaltlicher Unabhängigkeit Vorrang hat. Die Erfahrungen aus Praxis, Ombudsmann und RSV-Blog liefern die empirische Grundlage, warum eine vorschnelle Öffnung des RDG mehr Gefahren als Chancen birgt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die <strong>Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz</strong> in Berlin wollte zur Sache keine Stellungnahme abgeben und teilte am 15.10.2025 folgendes mit: <em>„Da der betreffende Antrag im Rahmen der kommenden Justizministerkonferenz zur Beratung ansteht und die Bewertung derzeit noch geprüft wird, bitten wir um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft erteilt werden kann.“</em> Die <strong>Frankfurter Allgemeine Zeitung</strong> titelte am 12.10.2025:<em> <a href="https://www.faz.net/aktuell/finanzen/debatte-um-monopol-sind-versicherer-die-anwaelte-von-morgen-accg-110726821.html?premium=0x9810844fc2b7c22604a78ed5b6cbd7cb4980c033a569f45fa1e8282334ddb04d&amp;GEPC=s9">Sind Versicherer die Anwälte von morgen?</a> </em>Die <strong>Berliner Rechtsanwaltskammer</strong> gab gemeinsam mit dem <strong>Berliner Anwaltsverein e.V.</strong> eine <a href="https://www.rak-berlin.de/site/assets/files/33094/251006_sn_rak_bav_jumiko_rdg.pdf">umfassende Stellungnahme</a> gegenüber der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ab und führte u.a. aus:<em> „Nach Wertung des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Berlin und des Vorstands des Berliner Anwaltsvereins greifen Rechtsschutzversicherungen schon seit längerem durch Vermittlungsplattformen und Legal-Tech-Unternehmen in den Rechtsmarkt ein. Dies erfolgt nicht aus Gründen des Verbraucherschutzes, sondern ausschließlich aus wirtschaftlichen Interessen. […] „Statt die Regelung des § 4 RDG aufzuweichen, sollte man nach unserer Ansicht vielmehr darüber nachdenken, die bestehenden Regelung (insbesondere § 127 WG) zu verschärfen.“</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fazit-kein-experimentierfeld-fur-konzerninteressen">Fazit: Kein Experimentierfeld für Konzerninteressen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anwaltschaft muss diesem Vorstoß entschieden entgegentreten. Rechtspflege ist kein Feld für Kostendämpfungsexperimente. Wer einen verbesserten Zugang zum Recht will, muss anwaltliche Beratung fördern, digitale Strukturen ausbauen und Verbraucherbildung stärken.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-faq-rechtsschutzversicherer-rechtsdienstleistungsgesetz-und-die-freie-anwaltswahl">FAQ: Rechtsschutzversicherer, Rechtsdienstleistungsgesetz und die freie Anwaltswahl</h2>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-1-was-sieht-die-beschlussvorlage-der-justizministerkonferenz-2025-vor">1. Was sieht die Beschlussvorlage der Justizministerkonferenz 2025 vor?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Justizministerinnen und Justizminister schlagen vor, das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu ändern. Ziel ist es, Rechtsschutzversicherern unter bestimmten Voraussetzungen zu erlauben, außergerichtliche Rechtsberatung und Vertretung für ihre Versicherungsnehmer zu übernehmen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-2-warum-ist-das-vorhaben-politisch-so-umstritten">2. Warum ist das Vorhaben politisch so umstritten?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Befürworter sehen einen niedrigschwelligen Zugang zum Recht und eine Entlastung der Justiz. Kritiker warnen vor Interessenkonflikten, Qualitätsverlusten und der Aushöhlung der anwaltlichen Unabhängigkeit.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-3-was-sind-die-hauptprobleme-wenn-versicherer-selbst-rechtsdienstleistungen-erbringen">3. Was sind die Hauptprobleme, wenn Versicherer selbst Rechtsdienstleistungen erbringen?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Interessenkonflikte zwischen Versicherer Interessen und Mandanteninteressen</li>



<li>Gefährdung der anwaltlichen Unabhängigkeit</li>



<li>Aushöhlung der freien Anwaltswahl (§ 127 VVG)</li>



<li>Qualitätsrisiken durch standardisierte, kostenorientierte Verfahren</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-4-was-sagt-127-vvg-zur-freien-anwaltswahl">4. Was sagt § 127 VVG zur freien Anwaltswahl?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">§ 127 VVG garantiert: „Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, im Versicherungsfall den Rechtsanwalt seines Vertrauens zu beauftragen.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geplante Reform würde dieses Recht faktisch unterlaufen, weil Versicherer ihre Versicherten in Richtung hauseigener Beratungsangebote steuern könnten.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-5-welche-rolle-spielt-das-halmer-urteil-des-eugh">5. Welche Rolle spielt das Halmer-Urteil des EuGH?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der EuGH bestätigte im <strong>Halmer-Urteil</strong> <strong>vom 19.12.2024, C-295/23,</strong> das Fremdbesitzverbot für Anwaltsgesellschaften, um anwaltliche Unabhängigkeit zu schützen. Die Parallele: Auch Rechtsschutzversicherer dürfen nicht in eine Position gelangen, in der sie die anwaltliche Tätigkeit durch wirtschaftliche Interessen steuern.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-6-welche-erfahrungen-gibt-es-mit-dem-verhalten-von-rechtsschutzversicherern">6. Welche Erfahrungen gibt es mit dem Verhalten von Rechtsschutzversicherern?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der RSV-Blog (2008–2016) dokumentierte zahlreiche Fälle problematischer Regulierungspraxis, etwa:</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Man lässt den Mandanten also allein mit seiner Entscheidung, entweder nur beschränkt Berufung einzulegen oder aber in vollem Umfang, dann aber jedenfalls teilweise auf eigenes Risiko. Solche Rechtsschutzversicherung braucht – keiner!“</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-8-warum-gibt-es-so-viele-beschwerden-beim-ombudsmann-in-der-sparte-rechtsschutz">8. Warum gibt es so viele Beschwerden beim Ombudsmann in der Sparte Rechtsschutz?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Laut Dr. Tim Horacek liegt es an der Konstellation von drei Parteien mit eigenen Interessen: Versicherungsnehmer, Versicherer und Anwalt. Konflikte entstehen durch Deckungsverweigerung, Kanzleiausschlüsse und Misstrauen zwischen Anwaltschaft und Versicherern.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-9-welche-folgen-hatte-die-reform-fur-verbraucher">9. Welche Folgen hätte die Reform für Verbraucher?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Einschränkung der freien Anwaltswahl</li>



<li>Risiko einseitiger, kostenorientierter Beratung</li>



<li>Zunahme von Konflikten über Deckungsschutz</li>



<li>Stärkung der Versicherer gegenüber Rechtsuchenden</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-10-welche-folgen-hatte-die-reform-fur-anwaltschaft-und-justiz">10. Welche Folgen hätte die Reform für Anwaltschaft und Justiz?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Anwaltschaft: Gefahr der Marginalisierung unabhängiger Kanzleien</li>



<li>Justiz: Mögliche Entlastung, aber auf Kosten fairer Rechtsdurchsetzung</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-11-welche-alternativen-gibt-es">11. Welche Alternativen gibt es?</h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Stärkung der bestehenden Rechte (z. B. § 127 VVG)</li>



<li>Mehr Transparenzpflichten für Versicherer</li>



<li>Förderung unabhängiger Schlichtung statt Versicherer-internem Management</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-12-fazit-warum-ist-die-reform-riskant">12. Fazit: Warum ist die Reform riskant?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Reform droht, die freie Anwaltswahl auszuhöhlen und die Rechtspflege zu ökonomisieren. Recht darf kein Geschäftsmodell der Versicherer werden – das haben Gesetzgeber, EuGH und Praxisberichte klar gezeigt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">*Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht sowie ausgebildeter Mediator in Berlin und gehört dem Vorstand und dem Präsidium der Rechtsanwaltskammer Berlin an.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-links"><strong>Weiterführende Links:</strong></h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.lto.de/recht/juristen/b/jumiko-bayern-rechtsschutzversicherung-rechtsberatung-rdg-anwaelte-gdv">Rechts­schutz­ver­si­cherer sollen Anwälte ersetzen, Legal Tribune Online vom 05.11.2025</a></li>
</ul>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-test-stiftung-warentest-finanztest-2017/">Rechtsschutzversicherung im Finanztest 2017</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungsvereinbarungen/">Vergütungsvereinbarungen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Anwalt Strafrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/punkteverfall-flensburg/">Wann verfallen Punkte in Flensburg?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-sexueller-uebergriff/">Sexueller Übergriff nach § 177 StGB</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-anwalt-hinzuziehen">Immer einen Anwalt hinzuziehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;</a>ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> und <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Fachanwalt für Strafrecht&nbsp;</a>in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;Telefon&nbsp;<a href="tel:+49308860303">+49308860303</a>.&nbsp;✩&nbsp;&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/">www.ra-samimi.de</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<item>
		<title>ARAG SE kürzt die Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/arag-se-kuerzt-die-rechtsanwaltsgebuehren-im-bussgeldverfahren/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 14:36:57 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=16542</guid>

					<description><![CDATA[<p>ARAG SE kürzt die Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/arag-se-kuerzt-die-rechtsanwaltsgebuehren-im-bussgeldverfahren/">ARAG SE kürzt die Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Meinungsverschiedenheiten zwischen Rechtsschutzversicherungen und Anwälten sind häufig, besonders im Bußgeldverfahren.</li>



<li>ARAG SE kürzt die Rechtsanwaltsgebühren im Bußgeldverfahren, was oft zu Konflikten führt.</li>



<li>Der Mandant kann durch eigene Kontaktaufnahme mit der ARAG SE für die vollständige Regulierung seiner Ansprüche eintreten.</li>



<li>Erfahrungen im RSV-Blog zeigen kritisches Regulierungsverhalten von Rechtsschutzversicherern, einschließlich ARAG SE.</li>



<li>Stiftung Warentest berichtet über die Zufriedenheit der Anwälte mit verschiedenen Rechtsschutzversicherern und bewertet diese.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Meinungsverschiedenheiten zwischen der einen oder anderen Rechtsschutzversicherung, insbesondere in einem verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren und der Anwaltschaft sind an der Tagesordnung. In diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, wo die beidseitigen Befindlichkeiten liegen und wie Meinungsverschiedenheiten aufgelöst werden können und wie dem Mandanten als Versicherten der Rechtsschutzversicherung geholfen werden kann.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Von <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt Gregor Samimi</a>. Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026, 11:00 Uhr. </em>2.160&nbsp;Wörter, 11&nbsp;Minuten Lesedauer.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-verkehrsrechtliches-bussgeldverfahren-wegen-der-uberschreitung-der-zulassigen-hochstgeschwindigkeit-von-78-km-h-ausserhalb-geschlossener-ortschaften"><strong>Verkehrsrechtliches Bußgeldverfahren wegen der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 78 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Zusammenhang wurde gegen den Betroffenen des Bußgeldverfahrens ein verkehrsrechtliches Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen. Anwendung fanden die Paragraphen § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 11.3.10 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV, § 25 Abs. 2a StVG. Die Bußgeldbehörde verhängte mit Bußgeldbescheid vom 23.02.2021 eine<strong> Geldbuße in Höhe von 600,00 Euro</strong> zuzüglich 33,50 Euro an Auslagen und Gebühren. Gemäß Bußgeldkatalog sollten dem Betroffenen<strong>2 Punkte</strong> in das <a href="https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/faer_node.html">Flensburger Fahreignungsregister</a> (FAER) eingetragen werden. Gegen den Bußgeldbescheid legten wir für den Betroffenen Einspruch ein (16/21). Vor dem Amtsgericht Strausberg fanden zwei Hauptverhandlungstermine statt, in denen wir den Betroffenen anwaltlich vertreten haben. Neben der beruflichen Notwendigkeit war der Mandant, insbesondere auch zur Unterstützung seines pflegebedürftigen Vaters, für Alltagsbesorgungen auf seine Fahrberechtigung angewiesen. Schlussendlich ist der Mandant vor dem Amtsgericht Strausberg am 07.07.2021 zu einer Geldbuße von 1.200,00 Euro und einem Fahrverbot von nur einem Monat verurteilt worden. Mit dem Ergebnis des Verfahrens war der Mandant sehr zufrieden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-arag-se-kurzt-die-in-rechnung-gestellte-rechtsanwaltsvergutung"><strong>ARAG SE kürzt die in Rechnung gestellte Rechtsanwaltsvergütung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem die ARAG SE dem Mandanten mit Schreiben vom12.04.2021 Kostenschutz für die Verteidigung im Bußgeldverfahren zur Verfügung gestellt hatte und wir dieser unsere Vorschussrechnung übermittelt hatten, hatte die ARAG SE noch die eine oder andere Frage:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Sehr geehrte Damen und Herren,<br>wir versuchen nach Möglichkeit, Ihre Angelegenheit schnellstmöglich und abschließend zu erledigen. ln diesem Fall benötigen wir jedoch noch Informationen: Besteht für das betroffene Fahrzeug bzw. dessen Halter/Fahrer eine eigene Rechtsschutzversicherung? Bitte teilen Sie uns ggf. den Namen und die Anschrift der anderen Gesellschaft sowie die Versicherungsscheinnummer mit. Selbstverständlich nehmen wir Ihre Informationen auch telefonisch entgegen.</p>
<cite>Schreiben der ARAG SE vom 14.06.2021</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Auch diese Frage beantworteten wir für den Mandanten gegenüber der ARAG SE.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit Schreiben vom 17.06.2021 teilte die ARAG SE uns mit, das Sie nicht gewillt sein, unsere Rechnung in voller Höhe auszugleichen:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">ln dieser Angelegenheit können wir Ihre Rechnung nicht in voller Höhe ausgleichen. Nach den uns vorliegenden Unterlagen handelt es sich in diesem Bußgeldverfahren unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14 RVG am Einzelfall um eine Verkehrsordnungswidrigkeit, die in den unteren Bereich des jeweiligen Gebührenrahmens einzuordnen ist. Bei unserer Abrechnung haben wir die örtliche Rechtsprechung zugrunde gelegt. Beispielhaft verweisen wir auf:</p>



<p class="wp-block-paragraph">LG Neuruppin vom 21.01.2019, 11 Qs 2/19; AG Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 18.10.2018, 8 C 186/18; LG Potsdam vom 15.08.2013, JurBüro 2013, 640; AG Bitterfeld-Wolfen vom 16.07.2014, 7 C 306/14, burhoff/rvginhalte/1410; AG Erfurt vom 12.06.2013,7 C 53/13; LG Dresden vom 28.10.2010, burhoff/rvginhalte/881; LG Chemnitz vom 23.04.2013, 2 Os 75/13 und LG Zwickau vom 27.06.2018, burhoff/rvginhalte/1922.</p>
<cite>Schreiben der ARAG SE vom 17.06.2021</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">In Ihrem Schreiben brachte die ARAG SE durchgängig die Mittelgebühren in Ansatz und überwies insgesamt 539,75 Euro. Gefordert waren hier 854,12 Euro. Offen blieb ein Betrag in Höhe von 314,37 Euro. Wir hatten die Mittelgebühren <strong>um rund 40% höher als üblich angesetzt,</strong> weil dem Mandanten ein <strong>Fahrverbot von drei Monaten drohte</strong> und er aus <strong>persönlichen und beruflichen Gründen auf seine Fahrerlaubnis dringend angewiesen war</strong> und auch das <strong>Ergebnis der Verteidigung die Höhe der in Ansatz gebrachten Gebühren rechtfertigten</strong>, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__14.html">§ 14 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG</a>):</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen. Ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts kann bei der Bemessung herangezogen werden. Bei Rahmengebühren, die sich nicht nach dem Gegenstandswert richten, ist das Haftungsrisiko zu berücksichtigen. Ist die Gebühr von einem Dritten zu ersetzen, ist die von dem Rechtsanwalt getroffene Bestimmung nicht verbindlich, wenn sie unbillig ist.</p>
<cite><a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__14.html">§ 14 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG</a>)</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Beendigung des Auftrages wurde dem Mandanten als Auftraggeber ein Bruottozahlbetrag in Höhe von <strong>981,93 Euro in Rechnung gestellt. </strong>Diese Rechnung wurde der ARAG SE zur Zahlung übermittelt. Auf diese Rechnung zahlte die ARAG SE am 09.09.2021 nur einen Betrag in Höhe von 442,18 Euro. Den <strong>Differenzbetrag in Höhe von 539,75 Euro</strong> blieb die ARAG SE schuldig. Hierauf angesprochen verteidigt sich die ARAG SE mit Schreiben vom 12.12.2023 mit einem aus anderen Verfahren bekannten Textbaustein wie folgt:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Sehr geehrte Damen und Herren,<br>Wir haben den Vorgang nochmals geprüft und sind zu einem unveränderten Ergebnis gekommen. Nach den uns vorliegenden Unterlagen haben wir die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit sowie den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit beachtet und halten entsprechend§ 14 RVG &#8211; die von uns angesetzten Gebühren für angemessen. Unter Berücksichtigung weiterer Rechtsprechung (z.B. LG Kiel vom 11.01.2006, 46 Qs-OWi 91/05; AG Neunkirchen vom 20.09.2017, 4 C 402/17 (02); AG Bremen vom 27.03.2017, 85 OWi 620 Js 72789/16; LG Berlin vom 22.03.2012, burhoff/rvginhalte/ 1227; LG Hannover vom 24.08.2011, RVGreport 2012, 26; LG Bielefeld vom 17.01.2011, 10 Qs 20/11; LG Kleve vom 01.04.2011, Rpfleger 2011, 695; LG Düsseldorf vom 04.08.2006, JurBüro 2007, 85; LG Arnsberg vom 27.10.2022,6 Qs-192 Js 410/21-133/22; LG Dresden vom 05.10.2020,5 Qs 77/20; LG Erfurt vom 07.09.2011, burhoff/rvginhalte/1023; LG Hanau vom 18.05.2020, 7 Os 38/20; LG Frankenthal (Pfalz) vom 13.09.2019, 1 Qs 215/19; AG St. Wendel vom 28.05.2013, 13 C 54/13 (05); AG Stuttgart vom 11.04.2012, 11 C 5930/11 und LG München vom 11.02.2008, JurBüro 2008, 249) halten wir an unserer Auffassung fest.</p>
<cite>Schreiben der ARAG SE vom 12.12.2023</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Im Interesse aller unserer Mandantinnen und Mandanten </strong>werden sind wir gehalten, auf den Gebührenanspruch nicht zu verzichten, damit wir auch in der Zukunft in Lage sind, <strong>eine sachgerechte Verteidigung der Mandanten sicherzustellen</strong>. Erfreulicherweise stellte sich der Mandant an unsere Seite und teilte uns folgendes mit:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Sehr geehrter Herr Samimi,&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Für mich ist die Sache klar. Sie bzw. Ihre Kanzlei hat meine Interessen zielführend bei der Verkehrsangelegenheit vertreten. Gute Arbeit muss auch bezahlt werden. Insofern zahle ich gern den noch ausstehenden Betrag gemäß der übermittelten Abrechnung. Ich würde jederzeit wieder Ihre Dienste in Anspruch nehmen. Schöne Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.&nbsp;</p>
</blockquote>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-arag-se-ubernimmt-nun-doch-die-vollstandige-regulierung">ARAG SE übernimmt nun doch die vollständige Regulierung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem sich der Mandant an die ARAG SE und seinen Versicherungsagenten gewandt hatte, lenkte die ARAG SE ein und teilt uns folgendes mit:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">Sehr geehrte Damen und Herren,<br>den Betrag in Höhe von 296,82 Euro haben wir Ihnen heute ohne Präjudiz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angewiesen.<br>Bitte machen Sie die Mehrwertsteuer bei Ihrer Mandantschaft geltend. Falls Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne!</p>
<cite>Schreiben der ARAG SE vom 22.12.2023</cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>TIPP:</strong> In der Praxis zeigt es häufig Wirkung, wenn sich der Mandant selbst an <strong>seinen Versicherungsagenten, mit der Bitte um Vermittlung der vollständigen Regulierung wendet. </strong>Denn diesem wird häufig daran gelegen sein, dass der Versicherte seine berechtigten Ansprüche ersetzt bekommt, die er durch <strong>Zahlung seiner Versicherungsprämie</strong> erkauft hat. Denn der Versicherungsagent muss in derartigen Fällen regelmäßig damit rechnen, dass der Versicherte nicht nur den Rechtsschutzversicherungsvertrag, sondern auch alle anderen Verträge kündigt. Häufig genug stellt <strong>der Versicherte die Kaufentscheidung insgesamt in Frage</strong>, weil er befürchtet, auch in anderen Fallkonstellationen um sein Recht kämpfen zu müssen!</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-rsv-blog-kritische-anwalte-bewerten-das-regulierungsverhalten-der-rechtsschutzversicherer"><strong>RSV-Blog: Kritische Anwälte bewerten das Regulierungsverhalten der Rechtsschutzversicherer</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Auf der Seite des <strong><a href="https://rsv-blog.de/">RSV-Blogs</a></strong> berichten Anwälte über die praktischen Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer. Auch das Regulierungsverhalten der die <a href="http://Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer">ARAG SE</a> wird dort kritisch hinterfragt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-amtsgericht-munchen-urteil-vom-26-10-2006">Amtsgericht München Urteil vom 26.10.2006</h2>



<p class="wp-block-paragraph">In einer vergleichbaren Fallkonstellation hatte bereits das <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/05/urteil-anwalt-gebuehren-bussgeldverfahren-mittelgebuehr.pdf">Amtsgericht München am 26.10.2006 &#8211; 191 C 33490/05</a> &#8211; einen anderen Rechtsschutzversicherer, zur Zahlung der in Rechnung gestellten Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von noch 406,01 Euro verurteilt, der die Rechtsanwaltsvergütung <strong>unterhalb der Mittelgebühren</strong> gekürzt hatte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In den Entscheidungsgründen stellt das Amtsgericht München mustergültig wie folgt fest:</p>



<p class="wp-block-paragraph">[&#8230;] Die vom anwaltlichen Vertreter im Rahmen des Bußgeldverfahrens X wegen Geschwindigkeitsüberschreitung vom 30.7. 2004 vorgenommene Gebührenbestimmung entspricht billigem Ermessen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Anforderungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG an die Billigkeit der Gebührenbestimmung sind gewahrt. Gemäß dieser Vorschrift hat sich die Bestimmung an allen Umständen des Einzelfalles, insbesondere Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers zu orientieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Rahmen der Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 14 RVG im konkret vorliegenden Fall ist zunächst festzustellen, dass sich die Parteien um die Erstattung der Differenz zwischen der vom klägerischen Rechtanwalt angesetzten Mittelgebühr in den Nummern 5100, 5103, 5109 und 5110 VV RVG und den von der Beklagten als angemessen erachteten und bereits erstatteten Gebühren unterhalb der Mittelgebühr streiten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich soll die Mittelgebühr, welche sich rechnerisch durch Addition von Mindestgebühr und Höchstgebühr und anschließendem Dividieren durch 2 ergibt, in allen &#8222;Normalfällen&#8220; gelten. Ein &#8222;Normalfall&#8220; in diesem Sinne liegt vor, wenn die nach § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände durchschnittlicher Art sind, also übliche Bedeutung der Angelegenheit, durchschnittlicher Umfang und durchschnittliche Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie wirtschaftliche Verhältnisse des Auftraggebers, die dem Durchschnitt der Bevölkerung entsprechen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Gleichzeitig Mittelgebühr ist jedoch zu berücksichtigen, dass die nicht grundsätzlich als konkrete Gebühr angenommen werden darf. Es sind vielmehr in jedem Einzel fall alle konkret erhöhenden und vermindernden Umstände zu ermitteln (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 17. Auflage, § 14 Rn. 10). [&#8230;]</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jedoch hält die Ansetzung der Mittelgebühr in den fraglichen Gebührennummern 5100, 5103, 5109 und 5110 VV RVG einer vollumfänglichen gerichtlichen Überprüfung aller relevanter Gesichtspunkte und Umstände des Einzelfalles sehr wohl stand. [&#8230;]</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-bei-der-nbsp-bundesanstalt-fur-finanzdienstleistungsaufsicht-bafin-nbsp-beschweren">Bei der&nbsp;Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)&nbsp;beschweren</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Grundsätzlich kann die BaFin&nbsp;den Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen. Nach eigenen Angaben ist ist sie nämlich ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Das bedeutet: Die&nbsp;BaFin&nbsp;schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt. Die Beschwerde hilft der BaFin, die Probleme der Kundinnen und Kunden der Finanzbranche zu verstehen, ist auf der <a href="https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html">Internetseite der Bafin</a> zu lesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das <a href="https://www.bafin.de/DE/PublikationenDaten/Statistiken/Beschwerde/2021/Rechtsschutzversicherung_artikel.html">Beschwerderegister der BaFin im Versicherungszweig Rechtsschutzversicherung aus dem Jahresbericht 2021</a> ist öffentlich einsehbar.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-stiftung-warentest-rechts-schutz-versicherung-im-vergleich">Stiftung Warentest: <strong>Rechts­schutz­versicherung im Vergleich</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Mit der Überschrift <em><a href="https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/anwaltsbefragung-welcher-rechtsschutzversicher-ist-beliebt">&#8222;Anwalts­be­fragung: Welcher Rechts­schutz­ver­sicher ist beliebt</a><a href="https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/anwaeltinnen-anwaelte/anwaltspraxis/anwaltsbefragung-welcher-rechtsschutzversicher-ist-beliebt" target="_blank" rel="noreferrer noopener">?&#8220;</a></em> macht die Redakteurin Jessika Kallenbach ihren Beitrag auf und stellt fest: <em>&#8222;Das Verhältnis zwischen Anwalt­schaft und Rechts­schutz­ver­si­cherern ist nicht immer ungetrübt. Die Stiftung Warentest hat 423 im Deutschen Anwalt­verein organi­sierte Anwältinnen und Anwälte gefragt, welche Versicherer am meisten bei ihnen punkten können. Erfreulich: 18 von 23 Anbietern erhielten dabei ein überwiegend positives Anwalts­urteil. Diese überzeugen durch pünktliche Honorar­zah­lungen, schnelle Deckungs­zusagen und gute Erreich­barkeit des Versicherers. Am besten schneiden ADAC, Zurich und Concordia ab.&#8220;</em> Weiter heißt es: <em>&#8222;Der ADAC heimste bei den Anwältinnen und Anwälten, die mit ihm schon zusammen gearbeitet haben, die meisten positiven Bewertungen ein (82,6 Prozent bei 172 Antworten). Damit konnte er seine Spitzen­po­sition, die er bereits bei der letzten Stiftung Wartentest-Befragung 2019 eingenommen hatte, halten (2019: 87,9 Prozent bei 165 Antworten). Dicht im Ranking folgen dem ADAC die Zurich (81 Prozent bei 82 Antworten), Concordia (78 Prozent bei 90 Antworten), Ergo (ebenfalls 78 Prozent bei 207 Antworten) und Allianz (76 Prozent bei 290 Antworten). 2019 hatten sich neben dem ADAC die Debeka, Allianz; LVM und die Huk-Coburg die vordersten Plätze geteilt.&#8220;</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wo Licht ist, ist auch Schatten. Insoweit legt die Autorin den auch Finger in die Wunde und umschreibt den Beitrag der Stiftung Warentest wie folgt:  <em>&#8222;Eher weniger zufrieden waren die befragten Anwältinnen und Anwälte hingegen, die in der Vergan­genheit mit der WGV (Württem­ber­gische Gemeinde-Versiche­rungen) Kontakt hatten. 63 Prozent (bei 83 Antworten) hatten „negative“ beziehungsweise „eher negative“ Erfahrungen mit dem Versicherer gemacht. Damit gehört der Anbieter zu den nur fünf Versicherern (WGV, Advocard, DMB Rechts­schutz, Örag und Arag), die überwiegend schlechte Umfrage­re­sultate eingefahren hatten. Die WGV war auch bei der Befragung 2019 Schlusslicht gewesen; konnte aber immerhin an Beliebtheit einiges zulegen (überwiegend negativ 2019: 74,3 Prozent bei 74 Antworten, überwiegend negativ 2021: 63 Prozent bei 83 Antworten).&#8220;</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Den vollständigen Testbericht der <strong>Stiftung Warentest</strong>: <a href="https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-im-Vergleich-4776988-0/">&#8222;Mit gutem Rechts­schutz finanziell abge­sichert&#8220;</a>  gibt es&nbsp;<a href="https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-im-Vergleich-4776988-0/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">hier</a>&nbsp;(kosten­pflichtig).</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<div data-wp-interactive="core/file" class="wp-block-file"><object data-wp-bind--hidden="!state.hasPdfPreview" hidden class="wp-block-file__embed" data="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/05/urteil-anwalt-gebuehren-bussgeldverfahren-mittelgebuehr.pdf" type="application/pdf" style="width:100%;height:600px" aria-label="Einbettung von urteil-anwalt-gebuehren-bussgeldverfahren-mittelgebuehr."></object><a id="wp-block-file--media-3d77b6c1-f6d7-4437-8e5e-e3f345c3a1c8" href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/05/urteil-anwalt-gebuehren-bussgeldverfahren-mittelgebuehr.pdf">urteil-anwalt-gebuehren-bussgeldverfahren-mittelgebuehr</a><a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2016/05/urteil-anwalt-gebuehren-bussgeldverfahren-mittelgebuehr.pdf" class="wp-block-file__button wp-element-button" download aria-describedby="wp-block-file--media-3d77b6c1-f6d7-4437-8e5e-e3f345c3a1c8">Herunterladen</a></div>



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<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-relevante-informationen"><strong>Weiterführende relevante Informationen</strong></h2>



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</ul>



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<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



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		<title>Rechts­schutz­versicherung im Finanztest</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/rechtsschutzversicherung-familienpolicen-test-2014/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 24 Feb 2015 14:01:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsschutzversicherung: Familienpolicen im Finanztest Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat 55 Rechtsschutzpakete unter die Lupe genommen und kommt in Ihrer Ausgabe vom 02.12.2014 zu dem Ergebnis: &#8222;Das beste Paket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sind der Tarif Privat der Allrecht/-Deurag und der Tarif Premium der D.A.S. Sie kosten 284 und 366 Euro pro Jahr. [&#8230;]</p>
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<h2 class="wp-block-heading">Rechtsschutzversicherung: Familienpolicen im Finanztest</h2>



<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-7387b849 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:33.33%">
<figure class="wp-block-image aligncenter size-medium wp-image-3495"><img decoding="async" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Finanztest-Rechtsschutzversicherung-12_2014-229x300.jpg" alt="Test Rechtsschutzversicherung 2014" class="wp-image-3495"/><figcaption class="wp-element-caption">Rechtsschutzversicherung im Finanztest 12/2014</figcaption></figure>
</div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow" style="flex-basis:66.66%">
<p class="wp-block-paragraph">Die Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest hat <strong>55 Rechtsschutzpakete unter die Lupe genommen</strong> und kommt in Ihrer Ausgabe vom 02.12.2014 zu dem Ergebnis: <strong>&#8222;<em>Das beste Paket aus Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz sind der Tarif Privat der Allrecht/-Deurag und der Tarif Premium der D.A.S. Sie kosten 284 und 366 Euro pro Jahr. Das günstigste gute Angebot ist der Tarif PBV Plus der Huk 24 für 222 Euro jährlich.</em>“</strong> Berücksichtigung findet eine <strong>Selbstbeteiligung in Höhe von 150 Euro.</strong></p>
</div>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Meinungsverschiedenheiten mit dem Lebensversicherer über die magere Rendite oder dem Unfallgegner über den Vorfahrtsfehler führen nicht selten zum Rechtsanwalt und im schlimmsten Fall vor Gericht. Viele Bürgerinnen und Bürger sichern sich deshalb durch eine Rechtsschutzversicherung ab. Vor Abschluss einer <strong>Rechtsschutzversicherung</strong> sollten jedoch die Vertragsbedingungen genau geprüft werden. Denn die angebotenen Versicherungen unterscheiden sich je nach Unternehmen stark in Preis und Leistung, wie eine Studie der Zeitschrift Finanztest der Stiftung Warentest (12/2014) ergibt: </p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Verglichen wurden 55 Rechtsschutzpakete von 30 Rechtsschutzversicherern,</strong> die als Kombipaket die Bereiche Privat-, Berufs-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz absichern. <strong>22 Angebote sind mit gut und 20 Angebote mit befriedigend bewertet worden. 13 Tarife bekamen die Note ausreichend. <em>„Ein gutes Angebot kostet zwischen 222 Euro (Huk24) und 458 Euro (Roland) pro Jahr“</em>, so die Tester. <em>„Auch die beste Rechtsschutzversicherung hilft nicht in jeder Lebenslage“</em> stellt Finanztest fest.</strong> Rechtsanwälte raten dennoch oft zum Abschluss einer Police – in der Praxis würden sich die meisten Versicherungen bewähren. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-im-Test-4776988-tabelle/suche/?ft=pay&amp;">Der Testbericht kann auf der Homepage der Stiftung Warentest zum Preis von 3 Euro heruntergeladen werden.</a></p>



<h2 class="wp-block-heading">Auch das Regulierungsverhalten im Schadensfall ist ein Entscheidungskriterium</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der Suche nach der besten Versicherung helfen neben Studien der Stiftung Warentest auch <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/BAFin-Beschwerdestatistik-2014-Rechtsschutzversicherung.pdf"><strong>Beschwerde-Statistiken</strong></a> wie die der <strong>Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht</strong>, kurz Bafin. Hier können sich Interessierte darüber informieren, welches Unternehmen in den letzten Jahren bei seinen Kunden für besonders viel oder besonders wenig Ärger sorgte.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Als weitere <strong>Entscheidungshilfe</strong> kann die <strong>Zufriedenheit der Rechtsanwälte</strong> mit den Versicherungen dienen, denn sie haben täglich mit den Versicherungen zu tun und können beurteilen, welches Unternehmen unkompliziert Rechtsschutz gewährt und wer eher zögerlich zahlt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung im Test</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/verkehrsrechtsschutzversicherung-finanztest-2015/">Verkehrsrechtsschutzversicherung im Finanztest 2015: &#8222;Viel Schutz für wenig Geld&#8220;</a></li>



<li><a href="https://www.test.de/Verkehrsrechtsschutz-Viel-Schutz-fuer-wenig-Geld-4911142-0/">Finanztest 10/2015: Verkehrs­rechts­schutz: Viel Schutz für wenig Geld</a></li>



<li><a title="Test Rechtsschutzversicherung" href="https://www.test.de/Rechtsschutzversicherung-im-Test-4776988-tabelle/suche/?ft=pay&amp;" target="_blank" rel="noopener">Testbericht der Stiftung Warentest zum Thema Rechtsschutzversicherung 2014</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/BAFin-Beschwerdestatistik-2014-Rechtsschutzversicherung.pdf">Beschwerdestatistik der&nbsp;Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtder (BaFin)&nbsp;Rechtsschutzversicherung für das Jahr 2014</a></li>



<li><a href="https://www.anwaltverlag.de/epages/AnwaltVerlag.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/AnwaltVerlag/Products/978-3-8240-1557-3" target="_blank" rel="noopener">Gregor Samimi, Anwaltformulare Rechtsschutzversicherung, Deutscher Anwalt Verlag, 3. Auflage 2012</a></li>



<li><a href="https://www.rsv-blog.de/" target="_blank" rel="noopener">RSV BLOG &#8211;&nbsp;Praktische Erfahrungen mit den Leistungen der Rechtsschutzversicherer</a></li>



<li>Hörbeitrag der Stiftung Warentest zum Thema Rechtsschutzversicherung 2014</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Immer einen Fachanwalt hinzuziehen</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich&nbsp; einen&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige und zufriedenstellende Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;ist&nbsp;<strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong>&nbsp;in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;<strong>Telefon&nbsp;030 8860303.</strong>&nbsp;✩&nbsp;<strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>
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