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	<title>Berufsunfähigkeitsversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Versicherungsrecht in Berlin</description>
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	<title>Berufsunfähigkeitsversicherung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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		<title>Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? &#8211; wie ein Anwalt helfen kann</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 14:39:06 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? &#8211; wie ein Anwalt helfen kann Wenn jemand durch eine Verletzung oder Krankheit unfähig wird, seinen Beruf auszuüben, ist das eine schlimme und herausfordernde Situation. Die Person muss sich nicht nur mit ihrer Krankheit herumschlagen, sondern muss auch ohne ihren bisherigen Verdienst auskommen. Deshalb schließen viele Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. In [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten finanzielle Sicherheit bei Verlust der Erwerbsfähigkeit, jedoch gibt es häufig Probleme mit der Genehmigung.</li>



<li>Typische Ursachen für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Krankheiten des Bewegungsapparates sowie Unfälle.</li>



<li>Falsche Angaben im Antragsformular können zur Ablehnung der Rentenzahlung führen, daher ist eine genaue Angabe aller relevanten Informationen wichtig.</li>



<li>Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann helfen, sowohl beim Abschluss der Versicherung als auch bei der Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente.</li>



<li>Bei Problemen mit der Versicherung sollte man frühzeitig einen Fachanwalt hinzuziehen, um rechtliche Ansprüche durchzusetzen.</li>
</ul>
</div>



<h1 class="wp-block-heading more-space" id="h-probleme-mit-der-berufsunfahigkeitsversicherung-wie-ein-anwalt-helfen-kann"><strong>Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? &#8211; wie ein Anwalt helfen kann</strong></h1>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn jemand durch eine Verletzung oder Krankheit unfähig wird, seinen Beruf auszuüben, ist das eine schlimme und herausfordernde Situation. Die Person muss sich nicht nur mit ihrer Krankheit herumschlagen, sondern muss auch ohne ihren bisherigen Verdienst auskommen. Deshalb schließen viele Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. In diesem Artikel erfahren Sie, was es dabei zu beachten gibt, welche typischen Probleme mit Ihrer Berufsunfähigkeitsrente Sie vermeiden können und in welchen Fällen Sie einen Anwalt einschalten sollten.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-allgemeines-zur-berufsunfahigkeitsversicherung"><strong>Allgemeines zur Berufsunfähigkeitsversicherung?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Günther ist Krankenpfleger. Er geht gern zur Arbeit, liebt seinen Job und mag es, für Menschen da zu sein. Doch eines Tages hat er einen Bandscheibenvorfall. An das Heben und Umbetten von Patienten ist nicht mehr zu denken. Günthers Arzt bescheinigt ihm, dass er als Folge seines Bandscheibenvorfalls langfristig nicht fähig ist, seinen Beruf weiter auszuüben. Das trifft Günther schwer. Sein Beruf hat ihm Spaß gemacht und Sinn gegeben. Außerdem &#8211; wie soll er nun seine Familie finanziell versorgen?</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Niemand wünscht sich eine solche Situation. Aber die Augen zu verschließen und sich einzureden: &#8222;Mir wird das schon nicht passieren&#8220; ist keine Lösung. Besser ist es, sich frühzeitig damit zu beschäftigen, dass so etwas geschehen kann und wie man sich absichern kann. Dafür ist es zunächst wichtig zu wissen, welche Ursachen für Berufsunfähigkeit es gibt, wie man gesetzlich abgesichert ist und was man privat zusätzlich tun kann.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ursachen-fur-berufsunfahigkeit"><strong>Ursachen für Berufsunfähigkeit</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt unzählige Gründe, warum Menschen ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Einige davon sind jedoch besonders verbreitet. Psychische und neurologische Erkrankungen &#8211; zum Beispiel Burnout oder Depressionen &#8211; sind in der heutigen Zeit die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Gleich danach kommen Krankheiten an Skelett und Bewegungapparat. Krebs, Unfälle und Herz- und Gefäßkrankheiten sind weitere typische Gründe. Eine Übersicht über die ungefähren Anteile sieht folgendermaßen aus:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Psychische &amp; neurologische Krankheiten (31 %)</li>



<li>Erkrankungen an Skelett und Bewegungsapparat (22 %)</li>



<li>Krebs (14 %)</li>



<li>Unfälle (10 %)</li>



<li>Herz- und Gefäßprobleme (8 %)</li>



<li>Sonstige Krankheiten (16 %)</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-gesetzliche-erwerbsminderungsrente"><strong>Gesetzliche Erwerbsminderungsrente</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass Arbeitnehmer automatisch für einen solchen Fall abgesichert sind. Dafür gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Sie tritt in Kraft, wenn Arbeitnehmer nicht mehr fähig sind, längere Zeit am Stück produktiv zu arbeiten. Die Voraussetzungen sind folgende:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Arbeitnehmer kann nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten.</li>



<li>Seine frühere Tätigkeit ist dabei nicht entscheidend.</li>



<li>Ist eine Arbeit in einem anderen Bereich möglich, zum Beispiel durch eine Umschulung, wird dies erwartet. Die Erwerbsminderungsrente wird in einem solchen Fall nicht ausgezahlt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist jedoch meist zu gering und kann die regelmäßigen Ausgaben des Betroffenen nicht decken. Auch gibt es Fälle, wo Menschen fähig sind, etwas über drei Stunden pro Tag zu arbeiten, aber damit ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können. Auch das Problem der Umschulung oder Tätigkeit in einem anderen Bereich schafft häufig Probleme. Betroffene müssen in einem Bereich arbeiten, der ihnen nicht liegt, oder weit unter ihrer Qualifikation tätigt sein. Dementsprechend werden sie auch bezahlt. Das kann eine hohe psychische Belastung auslösen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-private-berufsunfahigkeitsrente"><strong>Private Berufsunfähigkeitsrente</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Deshalb schließen viele Arbeitnehmer eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Dabei handelt es sich um eine private Versicherung, die im Falle einer Berufsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen eine monatliche Rente auszahlt. Die Zahlungen werden bis zu einem bestimmten, im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt geleistet. Das ist typischerweise das Renteneintrittsalter. Die Voraussetzungen liegen dabei niedriger als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der die Betroffene kann nicht länger als vier Stunden pro Tag arbeiten.</li>



<li>Er wird als berufsunfähig eingestuft.</li>



<li>Die Person wird den zuvor ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei fällt auf: Hier geht es um den zuvor ausgeübten Beruf. Eine Umschulung oder anderweitige Tätigkeit wird zunächst einmal nicht vorausgesetzt. Die Definition der Berufsunfähigkeit beinhaltet den Schwellenwert von 50 Prozent. Können 50 Prozent der bisherigen Arbeit nicht mehr geleistet werden, gilt der Betroffene als berufsunfähig. Arbeitet eine Person also vierzig Stunden pro Woche und kann nun nur noch zwanzig Stunden arbeiten, greift die Versicherung. Die Zahlungen sind außerdem typischerweise höher als die der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente beziehungsweise werden zusätzlich zu dieser ausgezahlt, sodass die Versicherten wesentlich besser über die Runden kommen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-berufsunfahigkeitsversicherung-abschliessen"><strong>Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits beim Versicherungsabschluss gibt es einige Dinge zu beachten, die spätere Probleme vermeiden können. Egal, welche Versicherung man wählt, wird man einen ausführlichen Fragebogen zu bestehenden Erkrankungen ausfüllen müssen. Das dient dazu, dass die Versicherung sogenannte &#8222;gefahrerhebliche Umstände&#8220; einschätzen kann. Das sind Umstände, die die Versicherung dazu veranlassen könnten, den Vertrag nicht abzuschließen oder aber eine höhere Versicherungsprämie zu verlangen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-gefahrerhebliche-umstande"><strong>Gefahrerhebliche Umstände</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Gefahrerhebliche Umstände sind insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Herzbeschwerden</li>



<li>Kreislaufstörungen</li>



<li>Durchblutungsstörungen</li>



<li>Hals- und Wirbelsäulenbeschwerden</li>



<li>Andauernde Rückenprobleme</li>



<li>Bandscheibenvorfall</li>



<li>Knieprobleme</li>



<li>Gicht</li>



<li>Nierenentzündung</li>



<li>Depression</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-stolperfallen-im-fragebogen"><strong>Stolperfallen im Fragebogen</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Fragen in dem Formular, das die Versicherung den Antragstellenden ausfüllen lässt, sind oft schwammig, zum Beispiel &#8222;Leiden Sie an gesundheitlichen Störungen?&#8220;. Versicherungsnehmern ist häufig nicht klar, welche Beschwerden und Vorerkrankungen sie dabei angeben müssen und welche nicht. Muss ein zehn Jahre zurückliegender Beinbruch angezeigt werden? Sollen Migräneanfälle aufgeführt werden? Aber sicher doch keine gelegentlich vorkommenden Grippeerkrankungen oder die Pollenallergie?</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-mogliche-probleme-bei-versicherungsabschluss"><strong>Mögliche Probleme bei Versicherungsabschluss</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Problem an der Sache ist folgendes: Sobald ein Versicherungsnehmer falsche oder unvollständige Angaben macht, öffnet das der Versicherung Tür und Tor, um später, wenn die Berufsunfähigkeitsrente beantragt wird, die Zahlung zu verweigern. Daher ist bereits hier entscheidend, richtige und vollständige Angaben zu machen. Gibt es später bei der Genehmigung Probleme, weil die Versicherung behauptet, der Versicherungsnehmer habe unvollständige oder falsche Angaben gemacht, führt das oft zu rechtlichen Detaildiskussionen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Im Streitfall ist es entscheidend, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Fragen verstehen würde bei &#8222;verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs&#8220;. Das ist oft Auslegungssache. Im Zweifelsfall kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen. Er erklärt auch gerne vorab bei Versicherungabschluss, was zu beachten ist und wie man sich absichern kann. Im Zweifelsfall muss der Versicherungsnehmer nämlich beweisen, dass die Gesundheitsstörungen, die er nicht angegeben hat, nicht gefahrerheblich sind. Er trägt also die Beweislast. Solche Beweise sind jedoch schwer zu erbringen.</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter is-resized wp-image-5453"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="424" height="283" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Versicherung.jpg" alt="Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung" class="wp-image-5453" style="aspect-ratio:1.4983434566537825;width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Versicherung.jpg 424w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Versicherung-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Versicherung-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Versicherung-292x195.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Versicherung-20x13.jpg 20w" sizes="(max-width: 424px) 100vw, 424px" /><figcaption class="wp-element-caption">Der Versicherungsnehmer muss beweisen, dass Gesundheitsstörungen, die er nicht angegeben hat, nicht gefahrerheblich sind – er trägt die Beweislast.</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Anders sieht die Lage aus, wenn der Versicherungsagent das Formular ausgefüllt hat und der Versicherte glaubhaft behaupten kann, dass er mündlich die richtigen Angaben gemacht hat oder die entsprechenden Fragen gar nicht gestellt bekommen hat. Dann geht die Beweislast auf den Versicherer über. Dieser muss dann nachweisen, dass er alle Fragen tatsächlich gestellt und die Antworten korrekt im Fragebogen dokumentiert hat. Diesen Vorgang nennt man Beweislastumkehr.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Übrigens:</strong> Es kommt immer wieder vor, dass der Versicherungsnehmer bei Versicherungsabschluss unlogische oder sichtbar unvollständige Angaben gemacht hat. Wenn die Versicherung aber nicht nachgefragt oder die Sachlage geprüft hat, kann man dagegen klagen, dass einem das später negativ ausgelegt und als Ablehnungsgrund angeführt wird.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-berufsunfahigkeitsrente-beantragen"><strong>Berufsunfähigkeitsrente beantragen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ist die Versicherung erfolgreich abgeschlosssen und die Beiträge werden regelmäßig eingezahlt, kann die Berufsunfähigkeitsrente beantragt werden, wenn tatsächlich ein Unglück geschieht. Das geht folgendermaßen vor sich:</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-antragsprozess-zur-berufsunfahigkeitsrente"><strong>Antragsprozess zur Berufsunfähigkeitsrente</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Versicherte meldet sich bei der Versicherung und gibt an, dass er die Leistungen in Anspruch nehmen möchte.</li>



<li>Die Versicherung sendet ihm einen Fragebogen zu, der ausgefüllt werden muss.</li>



<li>Die Versicherung prüft die Voraussetzungen für die Rentenauszahlung.</li>



<li>Je nach Ergebnis wird die Rente gezahlt oder nicht.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Achtung!</strong> Versicherungen bieten oft an, dem Versicherten die Fragen telefonisch zu stellen und das Formular selbst auszufüllen. Das kommt den Betroffenen oft leichter vor, als sich auf eigene Faust durch das komplexe Formular durchkämpfen zu müssen. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Oft geht es bei den Angaben um Nuancen, die Betroffene dann mündlich unklar ausdrücken oder Versicherungen bewusst verdreht aufschreiben könnten. Besser sollte man das Formular selbst ausfüllen und vor dem Abschicken mit einem Anwalt durchsprechen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-voraussetzungen-zur-zahlung-der-berufsunfahigkeitsrente"><strong>Voraussetzungen zur Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Damit die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente tatsächlich genehmigt und auszahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die Versicherung prüft jeden Fall sehr genau, denn sie möchte natürlich nach Möglichkeit keine ungerechtfertigte Berufsunfähigkeitsrente leisten. Für eine Zahlung müssen folgende Voraussetzungen in Bezug auf die gesundheitlichen Einschränkungen gegeben sein:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Versicherte leidet unter Krankheit beziehungsweise Kräfteverfall.</li>



<li>Krankheit ist dabei definiert als &#8222;eine negative Änderung im körperlichen oder geistigen Gesundheitszustand&#8220;. Das bedeutet: Fähigkeiten gehen verloren, sodass man beruflich weniger einsatzfähig ist.</li>



<li>Kräfteverfall bedeutet hier einen &#8222;unverhältnismäßig starken Nachlass der körperlichen oder geistigen Kräfte&#8220;. Der Betroffene ist also schwächer als typischerweise in seinem Alter zu erwarten wäre. Daher ist weniger Belastbarkeit im Beruf gegeben.</li>



<li>Auch wenn das weitere Ausüben des Berufs im Zusammenspiel von bestehenden Gefahren und dem Gesundheitszustand nicht mehr zumutbar wäre und als &#8222;Raubbau an der Gesundheit&#8220; gelten würde, gilt die Voraussetzung als erfüllt.</li>



<li>Dabei müssen die Einschränkungen so stark sein, dass die betroffene Person maximal 50 Prozent ihrer bisher geleisteten Arbeit ausführen kann.</li>



<li>Diese Voraussetzungen müssen von einem Arzt nachgewiesen werden.</li>



<li>Eine ärztliche Prognose über die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit ist nötig.</li>



<li>Sollte keine Prognose möglich sein, wird davon ausgegangen, dass wenn die betroffene Person über sechs Monate hinweg ununterbrochen die Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit erfüllt hat, dass dies auch für die Zukunft angenommen werden kann.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Die Einschränkungen werden dabei auf die konkrete berufliche Tätigkeit des Versicherten bezogen, die dieser zuletzt ausgeübt hat. Teilweise argumentieren die Versicherungen mit abstrakter oder konkreter Verweisung. Dieser Sonderfall wird unten noch gesonders erklärt. Neben den Voraussetzungen bezüglich des Gesundheitszustands müssen zwei weitere wichtige Merkmale erfüllt sein, die häufig übersehen werden oder zu Problemen führen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Bei Vertragsabschluss müssen alle gefahrerheblichen Umstände umfassend und wahrheitsgemäß angegeben worden sein</li>



<li>Der Antrag zur Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente muss frühzeitig gestellt und detailliert ausgefüllt worden sein. Er sollte keine Fehler oder Nachlässigkeiten enthalten. Das könnte die Genehmigung aufs Spiel setzen oder zumindest stark verzögern.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Viele Versicherungen versuchen, sich vor Zahlungen zu drücken und suchen daher Gründe, um die Zahlung ablehnen zu können. Daher ist es bereits beim Ausfüllen des Antrags wichtig, aufzupassen und zu wissen, was dort wie angegeben werden sollte. Häufig wird geraten, bereits dazu einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, um Problemen gezielt vorbeugen zu können.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-prufung-der-voraussetzungen-durch-die-versicherung"><strong>Prüfung der Voraussetzungen durch die Versicherung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Die Leistungsabteilung der Versicherung prüft, ob die Voraussetzungen für eine Rentenzahlung erfüllt werden. Diese verlangt häufig noch, dass Nachweise zu den im Antrag gemachten Angaben erbracht werden. Teilweise lagern Versicherungen die Prüfung an externe Sachbearbeiter aus. Diese dürfen jedoch dasselbe verlangen wie die interne Leistungsabteilung. Der Versicherungsnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, alle Anweisungen der Versicherung zu erfüllen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die Versicherung darf Nachweise fordern.</li>



<li>Sie darf ebenfalls eigene Gutachten in Auftrag geben.</li>



<li>Der Versicherungsnehmer ist jedoch nicht verpflichtet, telefonisch oder persönlich mit den Leistungsprüfern zu sprechen oder einem Hausbesuch zuzustimmen. (Dies kann durchaus sinnvoll und hilfreich sein, ist in manchen Fällen jedoch kontraproduktiv. Vorab sollte mit einem Rechtsanwalt geklärt werden, welchen Zweck das hat und in welcher Art die Prüfung stattfinden soll.</li>



<li>Ebenfalls muss der Versicherte die therapeutischen Maßnahmen nicht annehmen, die seine Versicherung ihm anbietet. Auch das kann sinnvoll oder kontraproduktiv sein und sollte zunächst von einem Anwalt geprüft werden.</li>



<li>Die Versicherung hat ebenfalls nicht automatisch das Recht, sich bei der zuständigen Krankenkasse Informationen über Arztbesuche zu vorvertraglichen Angaben zu holen.</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-abstrakte-und-konkrete-verweisung"><strong>Abstrakte und konkrete Verweisung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">In vielen Versicherungsverträgen wird auf ein Konzept verwiesen, das &#8222;Verweisung&#8220; heißt. Es gibt zwei Arten davon: abstrakte und konkrete Verweisung. Abstrakte Verweisung wird aktuell kaum noch in Verträgen angeführt, derartige Klauseln wurden schon häufig von Gerichten zugunsten der Versicherungsnehmer gekippt. Konkrete Verweisung kommt aber durchaus noch vor. Bei der Verweisung beruft sich die Versicherung darauf, dass andere Tätigkeiten ausübbar wären, die der Ausbildung und Erfahrung des Versicherungsnehmers entsprechen und dessen bisherige Lebensstellung finanziell und gesellschaftlich sichern könnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die abstrakte Verweisung erkennt hierzu beliebige Tätigkeiten an, bei der konkreten Verweisung müssen sie konkret zur Ausbildung und Erfahrung des Versicherungsnehmers passen, um zumutbar zu sein. Man sollte sich bereits bei Vertragsabschluss überlegen, ob man auch die konkrete Verweisung ausschließen möchte. Dann darf man im Leistungsfall auch jederzeit andere Tätigkeiten ausüben und trotzdem weiterhin die Berufsunfähigkeitsrente beziehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade für Selbstständige ist diese Überlegung wichtig. Versicherungen gehen nämlich typischerweise davon aus, dass eine Umstrukturierung des Betriebs auf eine andere Kerntätigkeit zumutbar ist, auch wenn das mit Umsatzeinbußen verbunden ist. Dies ist aber oft nicht realistisch. Beruft sich die Versicherung auf Verweisung, muss sie aufzeigen, welche anderen Tätigkeiten dem Versicherungsnehmer möglich wären. Dieser muss dann gegebenenfalls erklären, warum diese nicht zumutbar sind &#8211; zum Beispiel aufgrund seiner Erkrankung oder wegen einer Verdienstminderung. Solche Prozesse sind jedoch oft komplex und langwierig. Hier hilft im Zweifelfall ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-berufsunfahigkeitsversicherung-zahlt-nicht"><strong>Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">In etwa 70 Prozent der Fällen zahlt die Versicherung eine Berufsunfähigkeitsrente. Das sagen Statistiken des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft aus. Das bedeutet aber auch, dass in fast einem Drittel der Fälle eine Ablehnung ausgesprochen wird. Komplikationen dürfte es sogar in wesentlich mehr Prozent der Fälle geben, denn auch unter den 70 Prozent gibt es erfahrungsgemäß viele Versicherte, deren Antrag zunächst zurückgewiesen wurde und erst nach Intervention eines Fachanwalt die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wurde.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-typische-probleme"><strong>Typische Probleme</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Problem ist häufig, dass einige Arten Ursachen nicht eindeutig nachweisbar sind. So kann die Versicherung leicht anzweifeln, dass der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent erreicht ist. Komplikationen gibt es häufig bei psychischen Erkrankungen. Hier werden nur etwa 60 Prozent der Anträge genehmigt. Auch nicht nachweisbare organische Ursachen wie Schmerzen sind subjektiv und machen daher oft Probleme. Auch Klauseln zur abstrakten oder konkreten Verweisung führen häufig dazu, dass die Versicherung Anträge nicht genehmigt.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-die-haufigsten-ablehnungsgrunde-der-berufsunfahigkeitsversicherung"><strong>Die häufigsten Ablehnungsgründe der Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Selbstverständlich sind die Gründe von Ablehnungen vielfältig. Es gibt jedoch einige typische Ablehnungesgründe, die sehr häufig vorkommen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent wird nicht erreicht.</li>



<li>Bei Versicherungsabschluss wurde die Anzeigepflicht verletzt, das heißt es wurden falsche oder unvollständige Angaben gemacht.</li>



<li>Dem Versicherungsnehmer wird Betrug vorgeworfen.</li>



<li>Die Versicherung beruft sich auf abstrakte Verweisung, geht also davon aus, dass dem Versicherungsnehmer eine andere zumutbare Tätigkeit möglich wäre.</li>



<li>Der Antragsteller reagiert nicht auf die Nachfragen der Versicherung.</li>



<li>Weitere Gründe, zum Beispiel wenn die Prämien nicht ordnungsgemäßg eingezahlt wurden.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Verwunderlich erscheint vor allem der Fall, dass der Versicherungsnehmer nicht auf Anfragen der Versicherung reagiert. Das kann jedoch erklärt werden mit der Situation, dass Versicherungen häufig über längere Zeit hinweg zahlreiche umfangreiche Nachweise fordern. Der Versicherte ist ohnehin schon mit seiner gesundheitlichen Situation überfordert &#8211; besonders bei psychischen Erkrankungen &#8211; und kann irgendwann die aufwendigen Nachweise nicht mehr leisten oder beschließt, aufgrund des hohen psychischen Drucks die Nachfragen der Versicherung zu ignorieren.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hier ist es ratsam, frühzeitig einen Anwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, der die Kommunikation mit der Versicherung abwickelt und so den meisten Druck auf den Versicherungsnehmer abfedern kann. <strong>Übrigens:</strong> Wenn dem Versicherungsnehmer Betrug vorgeworfen wird, setzen Versicherungen zum Teil sogar Privatdetektive ein, um den Betroffenen beobachten zu lassen. Das ist aber meist ein unerlaubter Eingriff in die Privatsphäre. Ein Rechtsanwalt kann hier eine Unterlassung erreichen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-berufsunfahigkeitsversicherungs-zahlt-nicht-mehr"><strong>Die Berufsunfähigkeitsversicherungs zahlt nicht mehr</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Probleme sind nicht gelöst, wenn die Versicherung einer Rentenzahlung zustimmt. Es kann durchaus vorkommen, dass nach einiger Zeit die Voraussetzungen erneut überprüft werden und die Versicherung sich daraufhin weigert, die Berufsunfähigkeitsrente weiterhin zu zahlen. Es gibt zwei typische Arten für solche Nachrprüfungsverfahren:</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-nachprufungsverfahren-zur-berufsuntauglichkeit"><strong>Nachprüfungsverfahren zur Berufsuntauglichkeit</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Um sicherzugehen, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht weitergezahlt wird, obwohl der Betroffene längst wieder fähig wäre, seinen Beruf auszuüben, führen die Versicherungen oft nach einiger Zeit ein Nachprüfungsverfahren durch. Dazu sind sie berechtigt. Sie dürfen jederzeit Auskünfte vom Versicherungsnehmer einfordern, ausführliche Untersuchungen ansetzen und Ärzte beauftragen, die Berufstauglichkeit des Versicherungsnehmers zu prüfen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-nachprufungsverfahren-zur-verweisung"><strong>Nachprüfungsverfahren zur Verweisung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Es gibt außerdem Nachprüfungsverfahren, die herausstellen sollen, ob der Versicherte eventuell eine andere Tätigkeit ausübt, die unter die konkrete Verweisung fällt, die also in finanzieller und gesellschaftlicher Hinsicht der vorherigen beruflichen Tätigkeit mindestens gleichgestellt ist und den Fähigkeiten des Versicherungsnehmers entspricht. Dabei werden auch neu erworbene berufliche Fähigkeiten berücksichtigt, die zum Beispiel im Rahmen einer Umschulung erworben wurden.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-was-tun-bei-problemen-mit-der-berufsunfahigkeitsversicherung"><strong>Was tun bei Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Glücklicherweise gibt es bereits einige Erfahrungen mit Berufsunfähigkeitsversicherungen und deren Strategien. Fachanwälte für Versicherungsrecht wissen meist genau, wie sie den Versicherungen entgegentreten müssen und welche Argumentationen und Nachweise Erfolg haben. Deshalb ist es meist sinnvoll, bei Problemen mit der Versicherung einen Rechtsanwalt zu beauftragen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-dabei-hilft-ein-anwalt-fur-versicherungsrecht"><strong>Dabei hilft ein Anwalt für Versicherungsrecht</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Rechtsanwalt kann in verschiedenen Stufen des Prozesses helfen, wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt oder die Berufsunfähigkeitsrente beantragt.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Beratung beim Abschluss der Versicherung</li>



<li>Hilfestellung zu vollständigen Angaben zu gefahrerheblichen Umständen</li>



<li>Unterstützung bei der Antragstellung zur Berufsunfähigkeitsrente</li>



<li>Begleitung im Nachprüfungsverfahren</li>



<li>Einspruch bei Verweigerung oder Einstellung der Zahlung</li>



<li>Beratung bei weiteren rechtlichen Fragen und Problemen zur Berufsunfähigkeit</li>
</ul>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-grunde-einen-fachanwalt-zu-beauftragen"><strong>Gründe, einen Fachanwalt zu beauftragen</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen, macht aus verschiedenen Gründen Sinn: Der Antragsprozess ist aufwendig und kompliziert. Wenn man sich nicht auskennt, zieht er sich oft über längere Zeit hin und kostet viel Energie. Ein Fachanwalt kann helfen, den Prozess zu beschleunigen und Fehler zu vermeiden. Es ist nämlich nicht nur wichtig, dass man das Gesetz und seinen Versicherungsvertrag kennt, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung. Dies ist entscheidend, um zu wissen, welche Rechte man tatsächlich hat und welche Ansätze erfolgversprechend sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gute Fachanwälte kennen auch die Versicherungen. Sie wissen, wie die unterschiedlichen Versicherungsgeber agieren, welche Scheinargumente zur Verzögerung und Leistungsverweigerung sie typischerweise anwenden. Und sie kennen die passenden Strategien dagegen. Gerade dann, wenn der Betroffene bereits durch seine Berufsunfähigkeit körperlich oder geistig eingeschränkt ist, ist es ihm oft zu viel, sich längerfristig mit Versicherungen herumzustreiten. Das übt oft einen wesentlichen psychischen Druck aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Anwalt sorgt dafür, dass der Prozess reibungslos abläuft und man das bestmögliche Ergebnis erreicht. Außerdem fühlen sich die Betroffenen dann gut aufgehoben und müssen sich nicht zusätzlich Sorgen machen. Daher ist es ratsam, möglichst früh im Prozess einen Anwalt hinzuzuziehen, spätestens aber dann, wenn Probleme auftreten. Damit sparen sich Betroffene viel Zeit und Energie und kommen zu besseren Ergebnissen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> </p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-relevante-links"><strong>Weiterführende relevante Links</strong></h2>



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</ul>



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		<title>Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 14:32:30 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Nur derjenige, wer vor dem 1. Januar 1961 geboren wurde, bekommt gesetzliche Leistungen vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit. Ansonsten gilt: nur wer auch erwerbsgemindert ist, erhält auch staatliche Leistungen. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist jedoch schwer, da an die Erwerbsunfähigkeit noch höhere Anforderungen gestellt werden, als an die Berufsunfähigkeit. Daher gewinnen private Berufsunfähigkeitsversicherungen [&#8230;]</p>
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<p class="p1 wp-block-paragraph"><em>Nur derjenige, wer vor dem 1. Januar 1961 geboren wurde, bekommt gesetzliche Leistungen vom Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit. Ansonsten gilt: nur wer auch erwerbsgemindert ist, erhält auch staatliche Leistungen. Eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist jedoch schwer, da an die Erwerbsunfähigkeit noch höhere Anforderungen gestellt werden, als an die Berufsunfähigkeit. Daher gewinnen private Berufsunfähigkeitsversicherungen immer mehr an Bedeutung und werden, vor allem aufgrund von Folgeschäden und psychischen Erkrankungen, auch immer mehr in Anspruch genommen. Doch genau hier wird es oft problematisch. Denn der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist noch lange keine Garantie dafür, dass diese im Schadensfall auch eintritt. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann hier helfen.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading p1" id="h-was-ist-berufsunfahigkeit"><strong>Was ist Berufsunfähigkeit?</strong></h2>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst einmal muss zwischen den Begriffen Berufsunfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit abgegrenzt werden:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Die <strong>Berufsunfähigkeit</strong> im privatversicherungsrechtlichen Bereich hat nämlich nichts mit der Arbeits-, Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit im Bereich des gesetzlichen Rentenversicherungsrechts zu tun.</li>



<li>Die <strong>Erwerbsunfähigkeit</strong> besagt, dass der Versicherte überhaupt keinen Beruf mehr ausüben kann und somit nicht mehr als Arbeitsleben teilnehmen kann. In diesem Fall kann eine staatliche Erwerbsminderungsrente beantragt werden.</li>



<li>Eine <strong>Arbeitsunfähigkeit</strong> liegt vor, wenn ein kranken- und unfallversicherter Arbeitnehmer durch eine Krankheit oder einen Unfall seine berufliche Tätigkeit in diesem Zustand nicht oder nur noch unter akuter Verschlimmerung ausüben kann. Arbeitsunfähige haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung sowie Kranken- oder Verletztengeld. Dieser Zustand ist nur vorübergehend.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">I. S. d. <strong>gesetzlichen Rentenversicherung</strong> sind Versicherte nach § 240 SGB VI berufsunfähig, wenn deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von anderen gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Für die <strong>privatversicherungsrechtliche Berufsunfähigkeit</strong> gibt es aber eine andere Definition sowie andere Voraussetzungen. Eine privatversicherungsrechtliche Berufsunfähigkeit liegt nach § 172 Abs. 2 VVG vor, wenn der Versicherte seinem zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall ganz oder teilweise und voraussichtlich auf Dauer nicht mehr nachkommen kann. Wenn der Versicherte also vor Eintritt des Rentenalters seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, soll die Berufsunfähigkeitsversicherung ihm eine monatliche Rente auszahlen. Dabei kommt es auf die voraussichtliche Dauer der Beeinträchtigung und auf die dadurch verminderte noch mögliche Arbeitszeit an.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-unter-welchen-voraussetzungen-zahlt-die-berufsunfahigkeitsversicherung"><strong>Unter welchen Voraussetzungen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt grundsätzlich, wenn der Versicherte berufsunfähig geworden ist (s. o.). Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung aber auch tatsächlich zahlt, ist die Ausfüllung eines Antragsformulars und die Diagnose eines Arztes erforderlich. Der Arzt muss ggü. der Versicherung feststellen, wie stark der Versicherte beeinträchtigt ist und wie lange dies voraussichtlich der Fall sein wird. Wenn der Leistungsfall, also die Berufsunfähigkeit tatsächlich eintritt, wird vom Versicherer genau geprüft, ob er tatsächlich zur Leistung verpflichtet ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Leistungsfall liegt vor, wenn der Versicherte ggü. der Versicherung mitteilt, er sei berufsunfähig. Wenn der Versicherte dies tut, meldet er im Prinzip den Schadensfall und möchte einen Antrag auf Beanspruchung der Leistungen aus der Versicherung stellen. Daraufhin bekommt er dann einen Antragsfragebogen zugeschickt. Bereits beim Ausfüllen dieses Fragebogen sollten Sie sehr sorgfältig vorgehen, da die Versicherung sich meist nicht scheut, nach den kleinsten Fehlern zu suchen, um sich aus Ihrer Leistungspflicht zu entziehen. Damit die Berufsunfähigkeitsverischerung zahlt, müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-abschluss-einer-berufsunfahigkeitsversicherung"><strong>Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der zukünftig Versicherte ein Antragsformular der Versicherungsgesellschaft mit Fragen zur versicherten Person, deren beruflicher Tätigkeit und deren Gesundheitszustand ausfüllen. Diese Fragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden, um nicht später im Leistungsfall die Gefahr eines Vorwurfs wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung oder arglistiger Täuschung zu laufen (s. u.: Fehler und Probleme). Wenn nämlich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eine Krankheit nicht oder nicht korrekt angegeben wurde, wird sich die Versicherung zum Zeitpunkt des Leistungsfalls darauf berufen und versuchen, die Leistung verweigern.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-krankheit-oder-krafte-korperverfall"><strong>Krankheit oder Kräfte-/Körperverfall</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Der Versicherte muss zunächst unter einer Krankheit oder einem Kräfte-/Körperverfall leiden. Eine Krankheit liegt vor, wenn sich der Zustand der körperlichen oder geistigen Gesundheit maßgeblich verschlechtert. Ein Kräfteverfall muss nach § 172 Abs. 2 VVG zumindest mehr als altersentsprechend sein. Mehr als altersentsprechend ist der Kräfteverfall dann, wenn die geistige oder körperliche Leistungsfähigkeit deutlich niedriger ausfällt, als es für Personen derselben Altersgruppe der Fall sein sollte.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-warum-mehr-als-altersentsprechend"><strong>Warum „mehr als altersentsprechend“?</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Berufsunfähigkeitsversicherung stellt natürlich keine Rente wegen altersbedingter Berufsunfähigkeit dar, sondern nur für denjenigen, die aufgrund von unvorhersehbaren und abnormalen Umständen berufsunfähig geworden sind. Da ein altersbedingter Kräfteverfall natürlich ist, ist dafür die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Auch die Formulierung einzelner Versicherer kann hier täuschen: selbst, wenn die Klausel eines Versicherers nur von einem Kräfteverfall, also ohne den Zusatz „mehr als altersentsprechend“ spricht, ist damit ein höheres Maß als der altersentsprechende Kräfteverfall gemeint. Denn alles andere würde von der gesetzlichen Regelung abweichen. Ein Kräfteverfall kann also in jedem Fall nur zur Berufsunfähigkeit führen, wenn er über das normale, altersentsprechende Maß hinausgeht.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-nachweis-der-berufsunfahigkeit-und-arztliche-diagnose"><strong>Nachweis der Berufsunfähigkeit und ärztliche Diagnose</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Des Weiteren muss der Grad der Berufsunfähigkeit festgestellt werden. Die meisten Versicherungen setzen einen Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50 % voraus. Dies bedeutet, dass jemand, der von seiner bisher geleisteten Arbeitszeit nur noch weniger als 50 Prozent ausüben kann, als berufsunfähig gilt. Hierzu ein Beispiel: Ein Bauarbeiter arbeitet seit Jahren 45 Stunden in der Woche. Aufgrund eines plötzlich eingetretenen Bandscheibenvorfalls ist es ihm aber dauerhaft nur noch möglich, 22 Stunden in der Woche auf dem Bau zu arbeiten. Er gilt also nach der Definition als berufsunfähig.</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter is-resized wp-image-5452"><img decoding="async" width="425" height="282" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Arbeitsunfähig-Bescheinigung.jpg" alt="Berufsunfähigkeit und Arbeitsunfähigkeit" class="wp-image-5452" style="aspect-ratio:1.5071757078738848;width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Arbeitsunfähig-Bescheinigung.jpg 425w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Arbeitsunfähig-Bescheinigung-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Arbeitsunfähig-Bescheinigung-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2015/02/Berufsunfähig-Arbeitsunfähig-Bescheinigung-292x195.jpg 292w" sizes="(max-width: 425px) 100vw, 425px" /><figcaption class="wp-element-caption">Jemand, der von seiner bisher geleisteten Arbeitszeit nur noch weniger als 50 Prozent ausüben kann, gilt als berufsunfähig.</figcaption></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der ärztlichen Diagnose muss die Beeinträchtigung nachgewiesen werden und festgestellt werden, wie sehr sich diese Beeinträchtigung auf die Fähigkeit des Versicherten auswirkt, seinen Beruf weiter auszuüben. Es sind dabei die Schwerpunkttätigkeiten des Versicherten zu beachten und inwieweit diese von der Beeinträchtigung betroffen sind bzw. welche Tätigkeiten gar nicht mehr durchgeführt werden können. Auch die Tätigkeiten sollten dabei genau beschrieben werden. Letztendlich liegt es dann an der Versicherung, den Grad der Berufsunfähigkeit festzulegen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-voraussichtliche-dauer"><strong>Voraussichtliche Dauer</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Als dritte Voraussetzung muss eine voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit vorliegen sowie ärztlich bescheinigt werden. In der Regel liegt eine voraussichtlich dauernde Berufsunfähigkeit vor, wenn der Versicherte für mindestens sechs Monate arbeitsunfähig ist. Hierzu ein Beispiel: Der junge Versicherte erleidet einen Schlaganfall und ist infolgedessen mindestens zehn Monate pflegebedürftig, bis er seine Fähigkeiten langsam wiedererlangt. Er ist also voraussichtlich dauernd berufsunfähig.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-fehler-und-probleme"><strong>Fehler und Probleme</strong></h2>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-beim-abschluss-der-berufsunfahigkeitsversicherung"><strong>Beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung</strong></h3>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-anfechtung-wegen-vorvertraglicher-anzeigepflichtverletzung"><strong>Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Das <strong>häufigste Problem</strong> mit Berufsunfähigkeitsversicherungen liegt in den Vorwürfen gegen den Versicherten, er habe bei Vertragsschluss die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet, falsche Angaben zu seinem Einkommen und zu seiner beruflichen Tätigkeit gemacht oder über andere besondere Risiken getäuscht (z. B. gefährliche Hobbys wie Ski-Fahren). Aus solchen Gründen fechten Versicherungen den Vertrag gerne wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung oder arglistiger Täuschung an.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Vor allem beim Verschweigen gefahrerheblicher Umstände, wie z. B. Herz-/Kreislaufbeschwerden, Gelenkbeschwerden, Depressionen oder Rückenbeschwerden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Selbst wenn diese Umstände tatsächlich nicht gefahrerheblich sind, ist dies nämlich durch den Versicherten zu beweisen und darf nicht einfach weggelassen werden. Allerdings gehen auch die Versicherungen bei der Anfechtung oft rechtswidrig vor. Es findet oft keine genaue Prüfung darüber statt, ob der Versicherte tatsächlich arglistig getäuscht hat oder ob daran evtl. ein unseriöser Vermittler Schuld hatte, der seine Kunden schlecht oder gar vorsätzlich falsch beraten hat. Auch Ärzte geben teilweise falsche Diagnosen an Versicherungen weiter, ohne dass diese dem Patienten ggü. ausgesprochen wurden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Allerdings haben mehrere Urteile dieses Vorgehen der Versicherungen eingeschränkt. Sofern nämlich der Versicherte bei seinem Antrag zum Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unlogische oder unvollständige Angaben gemacht hat, darf die Versicherung ihm die Leistung wegen diesen Angaben rückwirkend nur verweigern, sofern sie ihn diesbezüglich auch schon bei der Antragstellung befragt hat.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-ungenaue-bzw-zu-weit-gefasste-formulierung-der-fragen-durch-den-versicherer"><strong>Ungenaue bzw. zu weit gefasste Formulierung der Fragen durch den Versicherer</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Formuliert der Versicherer im Antragsformular Begriffe so, dass sie weit ausgelegt werden können, bleibt unklar, was der Antragsteller dazu überhaupt eintragen soll. Hierzu ein Beispiel: Wenn der Versicherer nach dem Leiden an „gesundheitlichen Problemen“ fragt, kann dieser Begriff alles mögliche umfassen, von gelegentlichen Wadenkrämpfen über Schlafstörungen bis hin zu schweren Erkrankungen wie Parkinson. Natürlich wird sich die Versicherung bei Streitigkeiten auch hier auf Unklarheiten berufen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Jedoch kommt es bei der Auslegung der Antragsfragen darauf an, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer diese bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs verstehen darf. Der Versicherer kann also nur wegen vorsätzlich falsch angegebener oder komplett fehlender Angaben vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern. Die falsche Beantwortung unklarer Fragen stellt jedenfalls keine Pflichtverletzung dar.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hilfe vom Rechtsanwalt:</strong> Schon bei vorvertraglichen Handlungen entstehen oft Unsicherheiten bei Verbrauchern. Ein Anwalt kann helfen, unseriöse Klauseln zu erkennen und Ihnen Sicherheit bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen geben, sodass sich daraus im späteren Verlauf keine Risiken ergeben.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-bei-der-antragstellung-im-leistungsfall"><strong>Bei der Antragstellung im Leistungsfall</strong></h3>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-hilfe-bei-antragsausfullung"><strong>Hilfe bei Antragsausfüllung</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Oft werden dem Versicherten im Rahmen der Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsrente Telefonberatungen oder Vor-Ort-Termine mit Beauftragten der Versicherung oder einer von dieser beauftragten Fremdfirma angeboten, um ihm bei der Antragstellung zu helfen. Bei einem telefonischen Beratungsgespräch sieht das so aus, dass der Versicherte im Voraus das Antragsformular ausgefüllt hat und die Fragen dann nochmals telefonisch mit ihm durchgesprochen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das mag einem zwar hilfsbereit vorkommen, ist aber meist nur eine Möglichkeit für die Versicherung, sich aus der Leistungspflicht zu entziehen: Falls der Versicherer nämlich am Telefon merkt, dass der Kunde seine Meinung zu bestimmten Fragen oder die Formulierung der Antworten ändern möchte, kann sich die Versicherungsgesellschaft unter Umständen darauf berufen, dass der Kunde widersprüchliche Aussagen gemacht hat und deswegen die Leistung verweigern. Vor Ort sieht das ähnlich aus, nur dass hier der Antrag zusammen mit den Beauftragten der Versicherung ausgefüllt wird. Auch dieses Vorgehen erhöht die Gefahr der späteren Leistungsverweigerung, da die Beauftragten alles, was der Versicherte zu diesem Thema geäußert hat, in einem späteren Verfahren als Zeugen verwenden können, um den Vorwurf der widersprüchlichen Angaben zu stützen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch sogenannte Außenregulierungstermine zur Regulierung der Leistung oder zur Klärung des Falls werden oft angekündigt. Sie sollten sich vorerst nicht auf derartige Termine oder Hilfestellungen der Versicherung einlassen, da Sie auch nach dem Versicherungsvertrag nicht dazu verpflichtet sind, Leistungsanträge zusammen mit den Versicherern zu bearbeiten! Bestehen Sie daher auf eine schriftliche Bearbeitung und konsultieren Sie lieber einen Anwalt, falls Sie einen solchen Termin oder ein solches Telefongespräch wahrnehmen möchten. Dieser kann dann zusammen mit Ihnen klären, ob ein solcher Termin notwendig ist und in welcher Form er stattfinden sollte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hilfe vom Rechtsanwalt:</strong> Auch hier können Fehler oder Nachlässigkeit dazu führen, dass die Rentenzahlung verzögert wird oder schlimmstenfalls verweigert wird. Bevor Sie daher Fehler beim Ausfüllen des Antrags oder den ärztlichen Bescheinigungen oder der Einhaltung von Fristen machen, lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts, um Ihre Rente zu sichern.</p>



<h4 class="wp-block-heading" id="h-abstrakte-konkrete-verweisung"><strong>Abstrakte/Konkrete Verweisung</strong></h4>



<p class="wp-block-paragraph">Einige Versicherungsverträge beinhalten auch eine sog. Verweisungsklausel. Das bedeutet, sie sehen auch die Möglichkeit vor, den berufsunfähigen Versicherten auf einen anderen Beruf zu verweisen, ohne die vereinbarte Leistung erbringen zu müssen. Bei einer abstrakten Verweisung kann die Versicherung darauf verweisen, dass er potenziell fähig ist, eine andere Tätigkeit auszuüben. Ob tatsächlich eine andere Tätigkeit ausgeübt wird, ist dabei unerheblich. Im Falle einer abstrakten Verweisung muss sich der Versicherte um ein anderes Anstellungsverhältnis bemühen, da der Versicherer trotz dieser Bemühungen die Leistung verweigern kann. Im Vertrag erkennt man solche Klauseln meist an Formulierungen wie „andere/alternative Tätigkeit“ in Verbindung mit „ausgeübt werden kann/könnte“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Sollten Sie auf derartige Klauseln stoßen, suchen Sie sich also lieber einen anderen Versicherungstarif, der die abstrakte Verweisung ausgenommen hat! Im Falle einer konkreten Verweisung kann die Versicherung ebenfalls die Leistung verweigern. Allerdings muss der Versicherte hier tatsächlich schon eine andere Tätigkeit aufgenommen haben oder eine entsprechende Umschulung absolviert haben. In diesem Fall kann die Versicherung dann damit argumentieren, dass der Versicherte durch die neu aufgenommene Tätigkeit wieder die Möglichkeit hat, Einkommen zu erzielen und eine Rentenzahlung nicht notwendig ist. Formulierungen für die konkrete Verweisung im Vertrag sind etwa „nach/bei Eintritt“ und „eine andere Tätigkeit ausübt“.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Natürlich muss die Verweisung im Allgemeinen auch angemessen sein, also sowohl körperlich als auch geistig zumutbar sein. Abstrakte Verweisungsklauseln in Versicherungsverträgen schrecken jedoch viele Verbraucher ab – diese sind aber zum Glück zum Auslaufmodell geworden. Die konkrete Verweisung zieht zwar längst nicht so negative Konsequenzen mit sich, wie die abstrakte, jedoch stellt der Verzicht auf jede Art von Verweisung ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Aus diesem Grund wird ein solcher Verzicht meist im Vertrag hervorgehoben und gut zu erkennen sein.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Hilfe vom Rechtsanwalt</strong>: Bei der Verweisungsklausel kommt es auf undurchsichtige Formulierungen im Versicherungsvertrag an, die im Leistungsfall zu Lasten des Versicherten gehen können. Daher empfiehlt es sich bereits beim Abschluss eines Versicherungsvertrages einen Fachanwalt zu konsultieren und sich mit diesem für den richtigen Tarif zu entscheiden. Durch seine langjährige Erfahrung in der Versicherungspraxis kennt der Fachanwalt die Tricks und Fallen der Versicherungen und weiß auch, wie man bereits beim Abschluss der Versicherung mögliche zukünftige Fehler und Probleme vermeiden kann.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-im-nachprufungsverfahren"><strong>Im Nachprüfungsverfahren</strong></h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch im Nachprüfungsverfahren überprüft die Versicherung regelmäßig die Leistungsfähigkeit des Berufsunfähigen. Dabei wird, in regelmäßigen Abständen, der aktuelle Zustand des Versicherten kontrolliert und danach erneut der Grad der Berufsunfähigkeit (s. o.) bestimmt. Sollte sich im Rahmen dieses Verfahrens zeigen, dass sich der Zustand des Berufsunfähigen soweit gebessert hat, dass er wieder seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kann oder einer anderen, die den Verweisungskriterien entspricht, wird die Leistungspflicht wieder in Frage gestellt und kann erlöschen. Auch hier ist eine anwaltliche Begleitung sinnvoll, da es schwierig sein kann, die Begründungen oder Gutachten der Versicherung nachzuvollziehen und sich zu wehren.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-haufige-ablehnungsgrunde"><strong>Häufige Ablehnungsgründe</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die häufigsten Ablehnungsgründe einer Berufsunfähigkeitsversicherung kurz aufgelistet:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>BU-Grad nicht erreicht</li>



<li>Rücktritt und Anfechtung</li>



<li>Prognosezeitraum nicht erfüllt</li>



<li>erneute Prüfung</li>



<li>im Klageverfahren</li>



<li>Ausschlussklausel</li>



<li>konkrete oder abstrakte Verweisung</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-probleme-mit-der-berufsunfahigkeitsversicherung-das-kann-ein-anwalt-tun"><strong>Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung – das kann ein Anwalt tun</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Wie bereits erwähnt, ist das Konsultieren eines Fachanwalts für Versicherungsrecht bereits beim Abschluss einer Berufsunfäigkeitsversicherung sinnvoll, um der Leistungsverweigerung der Versicherung vorzubeugen. Vor allem sollte die Auswahlentscheidung nicht allein mit einem Versicherungsvertreter oder Agenten stattfinden, da dieser in seiner Entscheidung, meist wegen seiner Provisionen, oft gebunden ist und Ihnen eine Versicherung gerne „verkauft“. Haben Sie schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, ist es trotzdem ratsam bereits einen Anwalt heranzuziehen, bevor Sie im Schadensfall an den Versicherer herantreten. Denn oft wissen die Versicherten selbst oft nicht genau, wie Sie vorgehen sollen oder Ihnen fehlen die nötigen Mittel dazu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Spätestens aber, wenn Sie bereits Auseinandersetzungen mit der Versicherung hatten und diese die Zahlung verweigert, wird Ihnen wahrscheinlich nur noch ein Anwalt helfen können. Einem Fachanwalt für Versicherungsrecht sind nämlich, aufgrund seiner langjährigen Erfahrung, die Versicherungen und deren Arbeitsweise bekannt, sodass er Ihnen diesen Wissensvorsprung weitergeben kann. Er hat auch das nötige Fachwissen und die Möglichkeit der Prozessführung gegen die Versicherung. Daher ist er in der Lage, Sie in allen Phasen der Auseinandersetzung mit der Versicherung zu beraten, zu unterstützen und ggf. gegen den Versicherer zu vertreten.</p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

</div></figure>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-relevante-links"><strong>Weiterführende relevante Links</strong></h2>



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<li><a href="https://www.ra-samimi.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht-rechtsanwalt/">Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt Versicherungsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/probleme-berufsunfaehigkeitsversicherung/">Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung? &#8211; wie ein Anwalt helfen kann</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/formulare/fragebogen-bussgeld-strafverfahren/">Erforderliche Informationen im Bußgeld- und Strafverfahren</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/rechtsanwalt-magere-rendite-lebensversicherung/">Magere Rendite in der Lebensversicherung?</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-anwalt-hinzuziehen"><strong>Immer einen Anwalt hinzuziehen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;</a>ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> und <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Fachanwalt für Strafrecht&nbsp;</a>in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030-8860303&nbsp;✩&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/">www.ra-samimi.de</a>.</p>
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		<title>Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 20:55:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Berufsunfähigkeitsversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=7746</guid>

					<description><![CDATA[<p>Angst vor krankheits-oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit plagt hierzulande viele Arbeitnehmer. Aus diesem Grund zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU genannt) zu einer der unverzichtbaren Versicherungen. Sie soll einspringen, wenn man seiner Arbeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Doch kommt es zum Versicherungsfall halten die Policen nicht immer was sie versprechen und es gibt immer wieder Streit zwischen [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist für viele Arbeitnehmer unverzichtbar, da sie bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit einspringt.</li>



<li>Oft weigern sich Versicherungen, Leistungen zu erbringen, da Antragsteller angeblich unvollständige Angaben gemacht haben.</li>



<li>Häufige Ablehnungsgründe sind die Nichterreichung des BU-Grades von 50% oder das Unterstellen von Betrug durch die Versicherer.</li>



<li>Um Streit zu vermeiden, sollten Antragsteller alle Vorerkrankungen detailliert angeben.</li>



<li>Im Streitfall ist es ratsam, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzuzuziehen, um Ansprüche durchzusetzen.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph" id="h-angst-vor-krankheits-oder-unfallbedingter-arbeitsunfahigkeit-plagt-hierzulande-viele-arbeitnehmer-aus-diesem-grund-zahlt-die-berufsunfahigkeitsversicherung-auch-bu-genannt-zu-einer-der-unverzichtbaren-versicherungen-sie-soll-einspringen-wenn-man-seiner-arbeit-dauerhaft-nicht-mehr-nachgehen-kann-doch-kommt-es-zum-versicherungsfall-halten-die-policen-nicht-immer-was-sie-versprechen-und-es-gibt-immer-wieder-streit-zwischen-der-versicherung-und-dem-berufsunfahigem-doch-was-tun-wenn-die-berufsunfahigkeitsversicherung-nicht-zahlt"><em>Angst vor krankheits-oder unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit plagt hierzulande viele Arbeitnehmer. Aus diesem Grund zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung (auch BU genannt) zu einer der unverzichtbaren Versicherungen. Sie soll einspringen, wenn man seiner Arbeit dauerhaft nicht mehr nachgehen kann. Doch kommt es zum Versicherungsfall halten die Policen nicht immer was sie versprechen und es gibt immer wieder Streit zwischen der Versicherung und dem Berufsunfähigem. Doch was tun,  wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?</em> <em>Konfliktpunkt Nummer eins ist oftmals, dass bei Versicherungsabschluss nicht alle bisherigen Erkrankungen im Antragsformular vermerkt worden sind. Mitunter stellt sich dann erst bei Inanspruchnahme der Versicherung heraus, dass bei Abschluss der Versicherung Fehler gemacht wurden, die dazu führen können, dass die Rente ausbleibt. Was es beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt zu beachten gilt erfahren Sie hier: </em></p>



<figure class="wp-block-embed is-type-video is-provider-youtube wp-block-embed-youtube wp-embed-aspect-16-9 wp-has-aspect-ratio"><div class="wp-block-embed__wrapper">

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<h2 class="wp-block-heading" id="h-rettungsanker-berufsunfahigkeitsversicherung-im-schadensfall">Rettungsanker Berufsunfähigkeitsversicherung im Schadensfall</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist meist so gering, dass sie für den Lebensunterhalt kaum ausreicht. Glücklich ist, wer im Ernstfall eine&nbsp;<strong>Berufsunfähigkeitsversicherung</strong>&nbsp;in Anspruch nehmen kann.&nbsp;Sobald der Antrag bei der Versicherung eingetroffen ist, überprüft die Versicherung die Angaben des Versicherungsnehmers. Oftmals werden die Angaben zusätzlich noch durch Einholung von weiteren ärztlichen Attesten, üblicherweise bei dem Hausarzt, überprüft. So soll festgestellt werden, ob nicht bei&nbsp;Antragstellung schon&nbsp;<strong>Vorerkrankungen</strong>&nbsp;vorgelegen haben, die der Antragsteller nicht angegeben hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versicherungen fragen sehr gründlich nach und mitunter kommt es zu bösen Überraschungen. Die Versicherung stellt beispielsweise fest, dass der Versicherungsnehmer einmal wegen&nbsp;Heuschnupfens&nbsp;beim Arzt war. Das kann ihn jetzt zum Streitfall führen, denn er hat keine allergischen Krankheiten angegeben.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wenn-die-versicherung-die-bu-police-nicht-auszahlt">Wenn die Versicherung die BU-Police nicht auszahlt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Manuel M. ist Maurer und weiß, dass seine körperliche Fitness für seinen Beruf entscheidend ist. Er schließt im Jahr 2002 eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einem großen Versicherungskonzern ab. Im Vorfeld hatte er bereits schon mal Probleme mit seinem rechten Knie. Das gab er bei Vertragsabschluss auch wahrheitsgemäß an. Im Jahr 2015 verunglückte er dann bei einer Fahrradtour und verletzte sich sein linkes Knie schwer. In Folge dessen sind mehrere Operationen und Reha nötig, eine vollständige Belastbarkeit des Beins bleibt aber aus. An eine Vollzeittätigkeit als Maurer ist nun nicht mehr zu denken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Manuel M. wendet sich daraufhin an seine Berufsunfähigkeitsversicherung, in die er über Jahre hinweg eingezahlt hat. Doch diese weigern sich einen Versicherungsfall anzuerkennen und werfen ihm vor, bei Vertragsabschluss keine vollständigen Angaben über seinen Krankheitsverlauf gemacht zu haben. Als sich Manuel M. wegen seines rechten Knies in Behandlung begab notierte der Arzt in der Akte unter anderem Bluthochdruck. Davon wusste Manuel M. allerdings nichts, da er auch später nicht deswegen behandelt wurde. Dennoch beruft sich die Versicherung nun darauf, dass Manuel gelogen und seine Krankheit verschwiegen habe.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-streitfall-berufsunfahigkeitsversicherung">Streitfall Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Seit Jahren werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Versicherungsnehmer sich gegen ausbleibende BU-Renten wehren müssen. Die Gründe, weshalb eine Auszahlung abgelehnt oder verzögert wird sind unterschiedlich. Mitunter wird dem Versicherten die Schuld zugewiesen, beim Vertragsschluss getäuscht zu haben. Doch auch werden mitunter Fälle der Berufsunfähigkeit gar nicht erst als solche anerkannt. Dabei sind die Anforderungen an die Berufsunfähigkeitsversicherungen geringer, als an die einer Erwerbsminderungsrente</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-allgemeine-informationen-uber-die-berufsunfahigkeitsversicherung">Allgemeine Informationen über die Berufsunfähigkeitsversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Ca. 57 Prozent der männlichen Berufstätigen und 37 Prozent der weiblichen Berufstätigen haben in Deutschland eine Berufsunfähigkeitsversicherung (<strong>BU-Versicherung</strong>) abgeschlossen. Dabei liegt die statische Wahrscheinlichkeit des&nbsp;Eintrittes des Versicherungsfalles&nbsp;bei bis zu 25 Prozent.&nbsp;Jeder vierte&nbsp;Berufstätige wird folglich im Laufe seiner Tätigkeit berufsunfähig.<a name="_ftnref1"></a><a href="https://www.ra-samimi.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht-rechtsanwalt/#_ftn1">[1]</a>&nbsp;Die Berufsunfähigkeitsversicherung soll das&nbsp;Risiko der Berufsunfähigkeit&nbsp;absichern und bei Eintreten des Versicherungsfalles dem Versicherungsnehmer einen&nbsp;Anspruch auf eine monatliche Rente&nbsp;gewähren. Vgl.:&nbsp;<a href="http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article122190022/Bei-Berufsunfaehigkeit-wird-Zahlung-oft-verweigert.html">Bei Berufsunfähigkeit wird Zahlung oft verweigert – Die Welt vom 24.11.2014</a>.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-anforderungen-an-die-bu-rente-im-vergleich-zur-erwerbsminderungsrente">Anforderungen an die BU-Rente im Vergleich zur Erwerbsminderungsrente </h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auch wenn man privat keine Vorkehrungen getroffen worden sind kann ein Anspruch auf Zahlung der sog. Erwerbsminderungsrente durch die deutsche Rentenversicherung bestehen. Die Anforderungen sind dabei höher angesetzt, als das bei Versicherungsunternehmen üblicherweise der Fall ist.</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Der Arbeitnehmer kann nicht länger als 3 Stunden am Tag arbeiten.</li>



<li>Dabei ist es unerheblich, wie einfach die Tätigkeit ist. Auf seine frühere Tätigkeit kommt es dabei nicht an.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">In der Regel ist der Betrag einer Erwerbsminderungsrente allerding zu gering, um damit um die Runden zu kommen. Gut, wer sich dann privat noch abgesichert hat. Damit die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt müssen allerdings ebenfalls einige Voraussetzungen erfüllt sein:</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Dem Versicherten muss es nicht mehr möglich sein, seiner bislang ausgeübten Tätigkeit nachzugehen.</li>



<li>Einer vergleichbaren Tätigkeit kann der Versicherte unfall-/krankenbedingt nur noch zu max. 50% nachgehen.</li>



<li>Er kann nicht länger als 4 Stunden am Tag arbeiten.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Liegen diese Voraussetzungen alle vor, ist ein Anspruch auf Zahlung der BU-Rente gegeben. Mitunter bedeutet eine ärztliche Bescheinigung der Berufsunfähigkeit aber nicht, dass die Versicherungen einstandswillig sind. Oftmals werden noch eigene Gutachten durch die Versicherung in Auftrag gegeben, wonach dann keine BU vorliegen soll.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-der-versicherungsfall-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Der Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Gemäß&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__172.html">§ 172 II VVG</a>&nbsp;ist „berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit,&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-koerperverletzung/">Körperverletzung</a>&nbsp;oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“ Dabei muss die Beeinträchtigung in der Regel 50 Prozent der Arbeitsleistung betragen. Zur genauen Bestimmung im Einzelfall sind immer die konkret&nbsp;vereinbarten Versicherungsvertragsbedingungen&nbsp;heranzuziehen. Oftmals wird sich am Musterentwurf des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. orientiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Berufsunfähig ist nicht nur anzunehmen, wenn die Voraussetzungen der Definition, also Krankheit, Körperverletzung oder altersentsprechender Kräfteverfall vorliegen, sondern nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes auch:</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>„…wenn&nbsp;</em><strong><em>Gesundheitsbeeinträchtigungen</em></strong><em>&nbsp;eine&nbsp;</em><strong><em>Fortsetzung der Berufstätigkeit unzumutbar erscheinen lassen</em></strong><em>. Letzteres kann nicht nur dann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweistsondern kommt auch in Betracht, wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang stehende oder zusammenwirkende Umstände in der Gesamtschau ergeben, dass dem Versicherungsnehmer die Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann&nbsp; Eine solche Unzumutbarkeit kann grundsätzlich auch daraus folgen, dass zwar die Erkrankung des Versicherungsnehmers seiner Weiterarbeit vordergründig nicht im Wege steht, ihm dabei aber</em><strong><em>infolge einer durch die Erkrankung indizierten Medikamenteneinnahme ernsthafte weitere Gesundheitsgefahren drohen</em></strong><em>.“ (BGH Beschluss vom 11.07.2012,&nbsp;</em><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=b4fe41724ddf6947d6d35c765ad19d28&amp;nr=61841&amp;pos=0&amp;anz=1"><em>Az.&nbsp;IV ZR 5/11</em></a><em>)</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals werden die Versicherungsbedingungen dadurch ergänzt, dass die Berufsunfähigkeit fingiert wird, wenn eine Prognose für die Zukunft noch nicht gestellt werden kann. Ein Beispielsfall, der häufig vorliegt: ist der Versicherte sechs Monate ununterbrochen in Folge einer Krankheit oder Körperverletzung zu mindestens 50 % außerstande gewesen den zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben und ist er in dieser Zeit auch keiner anderen Tätigkeit nachgegangen, die der bisherigen Lebensstellung entspricht, gilt dieser Zustand auch künftig als Berufsunfähigkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Häufig ist die Annahme der Berufsunfähigkeit an die zusätzliche Voraussetzung geknüpft, dass der Versicherte keine andere Tätigkeit ausübt. Die Tätigkeit entspricht der bisherigen Lebensstellung, wenn ihre Vergütung und die soziale Wertschätzung nicht deutlich unter dem Niveau der bisher ausgeübten Tätigkeit liegen. Oftmals muss anhand des Einzelfalls entschieden werden, ob die Tätigkeit der bisherigen Lebensstellung noch entspricht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Verträge mit einer derartigen Vereinbarung enthalten damit das Risiko, dass der Versicherte keine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhält, obwohl er in seinem bisherigen Beruf nicht tätig sein kann. Versicherte sollten auf diese Klausel in ihrem Vertrag achten. Viele Versicherer verzichten bereits darauf und schließen die Verweisung aus. Die Rechtsprechung hat viele dieser Klauseln zum Vorteil der Versicherten gekippt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-stolperfallen-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Stolperfallen in der Berufsunfähigkeitsversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente ist meist so gering, dass sie für den Lebensunterhalt kaum ausreicht. Nach Eintritt des Versicherungsfalles hoffen die Versicherten daher auf finanzielle Unterstützung durch ihren Versicherer. Um im Schadensfall einen Rechtstreit zu vermeiden sollten beim Versicherungsabschluss alle bisherigen Erkrankungen im Antragsformular genauestens vermerkt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Findet der Versicherer einen Fehler nicht ist keinesfalls sicher, dass die Leistung aus der BU-Versicherung ausgezahlt wird. Vielmehr lässt der Versicherer nun mit Hilfe von&nbsp;ärztlichen Gutachten&nbsp;den&nbsp;Grad der Berufsunfähigkeit&nbsp;überprüfen. Oftmals gelangt er zu der Entscheidung, dass die vereinbarte Höhe nicht erreicht wurde und&nbsp;verweigert die Leistung.&nbsp;Das nimmt naturgemäß Zeit in Anspruch und zermürbt verständlicherweise den Versicherten.&nbsp;<strong>In ca. 30 Prozent&nbsp;aller&nbsp;Fälle zahlen die Versicherer gar nicht</strong>.<span style="color: #ff0000;"><a style="color: #ff0000;" name="_ftnref2"></a><a style="color: #ff0000;" href="https://www.ra-samimi.de/berufsunfaehigkeitsversicherung-zahlt-nicht-rechtsanwalt/#_ftn2">[2]</a></span><strong><a name="_ftnref2" href="#_ftn2"></a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-vermutlich-haufigsten-ablehnungsgrunde-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Die vermutlich häufigsten Ablehnungsgründe in der Berufsunfähigkeitsversicherung</h2>



<ol class="wp-block-list">
<li><strong>Kunde reagiert nicht auf Nachfragen des Versicherers&nbsp;</strong></li>



<li><strong>Der Berufsunfähigkeitsgrad von&nbsp;<strong>50 Prozent wird&nbsp;</strong>nicht erreicht</strong></li>



<li><strong>Der Kunde hat es angeblich vorvertraglich versäumt Vorerkrankungen anzugeben</strong></li>



<li><strong>Der Versicherer wirft dem Antragsteller Betrug vor uns fechtet den Vertrag an</strong></li>



<li><strong>Sonstige Ablehnungsgründe wie z.B. Prämien nicht gezahlt</strong></li>
</ol>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-versicherte-reagiert-nicht-auf-schreiben-seiner-berufsunfahigkeitsversicherung">Versicherte reagiert nicht auf Schreiben seiner Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Auf den ersten Blick erscheint es verwunderlich, dass der&nbsp;Kunde auf Schreiben des Versicherers nicht mehr reagiert. Gerade beim Eintritt des Versicherungsfalles sind viele Menschen&nbsp;mit der Situation überfordert. Das Einreichen von Nachweisen über einen längeren Zeitraum während der Krankheit ist für viele nicht mehr zu bewältigen und führt somit oftmals zur Ablehnung des Anspruches.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Manuel N. erlitt im Alter von 45 Jahren einen psychischen Zusammenbruch. Infolge dessen wurde er von seinem Psychiater mit der Diagnose Burnout behandelt. Sein Arbeitsverhältnis konnte er nicht mehr fortführen. Daraufhin meldet er bei seinem Berufsunfähigkeitsversicherer den Versicherungsfall. Dieser forderte ihn auf ein Gutachten von seinem Psychiater einzureichen. Manuel N. beabsichtige dies zunächst auch zu tun. In Folge seiner Krankheit und der dauerhaften Belastung schaffte er dies jedoch nicht und meldet sich nicht mehr bei dem Versicherer. Diese lehnte daraufhin den Anspruch ab. Was kann Manuel N. tun?</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Gerade in dieser schwierigen Situation empfiehlt es sich die&nbsp;Hilfe eines Anwalts<strong>&nbsp;</strong>in Anspruch zu nehmen. Das Anwaltshonorar ist oftmals gut angelegt. Insbesondere psychisch kranke Menschen leiden stark unter einem langen Bearbeitungsprozess. Oftmals müssen sie mehrere Ärzte aufsuchen und zahlreiche Anfragen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung beantworten. Die Versicherer geben sich oftmals nicht mit einem einzigen Gutachten zufrieden und fordern immer wieder neue Dokumente.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das kann für viele in ihrem Zustand eine Überforderung darstellen, sodass sie Anfragen des Versicherers zu spät oder gar nicht beantworten. Darin liegt dann aus Sicht des Versicherers oft ein Ablehnungsgrund. Dies kann vermieden werden, wenn rechtzeitig ein Anwalt eingeschaltet wird, der die gesamte Korrespondenz mit der Versicherung übernehmen kann.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-mindestgrad-der-berufsunfahigkeitsversicherung-nicht-erreicht">Mindestgrad der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht erreicht</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Nicht selten macht der Versicherer geltend, dass der Berufsunfähigkeitsgrad von mindestens 50% nicht erreicht wurde. Es wird also angezweifelt, dass der Betroffene so krank ist, dass er seinen aktuell ausgeübten Beruf zu weniger als 50% der Zeit nachkommen kann. Oftmals erkennen die Versicherer auch die Krankheit vollständig nicht an. Insbesondere bei Depressionen oder Burn-Out zweifeln die Versicherer an der Berufsunfähigkeit, auch wenn es durch ärztliche Atteste belegt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Sandra S. wurde mit einer manischen Depression mit Schlafstörungen von ihrem Facharzt diagnostiziert und ihr wurde eine Arbeitsunfähigkeit von 60 Prozent bescheinigt. Vor Ihrer Krankheit arbeitete Sie als Krankenschwester. Der Berufsunfähigkeitsversicherer lies Sandra S. von einem ausgewählten Partnerarzt des Versicherers untersuchen und kam zu dem Ergebnis, dass lediglich eine Berufsunfähigkeit von 40 Prozent vorliege und somit kein Anspruch auf die Versicherungsleistung bestehe.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Eine solche Zweitdiagnose ist für Versicherungsnehmer oft schwer nachzuvollziehen, da ihnen bereits eindeutig eine BU bescheinigt wurde. Mitunter wird daran gezweifelt, ob das erneute Gutachten eines Partnerarztes tatsächlich ein neutrales ist. Im Streitfall muss noch ein gerichtliches Gutachten erstellt werden. Dieser langwierige Prozess ist für die Erkrankten doch oftmals schwer zu ertragen und belastet zusätzlich. Spätestens in diesem Zeitpunkt eines widersprüchlichen Gutachtens sollte ein Fachanwalt zu Rate gezogen werden.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-verletzung-vorvertraglicher-anzeigepflichten-und-anfechtung-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten und Anfechtung der Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Mitunter macht die Berufsunfähigkeitsversicherung die&nbsp;Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten&nbsp;geltend. Dabei wird im Antrag des Versicherungsnehmers gezielt nach verschwiegenen oder falschen Angaben, zum Beispiel zu bestehenden Vorerkrankungen gesucht. Mit einher geht dabei auch die&nbsp;Prüfung nach Anfechtungsgründen. Sollte der Versicherungsnehmer arglistig bei seinen Angaben im Antragsformular getäuscht haben, ficht der Versicherer die gesamte BU-Versicherung an und der Kunde geht mitunter leer aus.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versicherung entzieht sich in einem solchen Fall grundsätzlich der Leistung, unabhängig davon, ob die verschwiegene Information mit der Beeinträchtigung zusammenhängt oder nicht. Für den Versicherer ebenso wenig von Bedeutung ist, ob der Versicherte eine Vorerkrankung absichtlich verschwiegen hat oder schlichtweg nichts davon wusste z.B. weil der behandelnde Arzt sie zwar in der Akte notiert hat, dies dem Patienten gegenüber aber nicht erwähnte.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Anton B. arbeite als Dachdeckermeister und war aufgrund eines schweren Unfalles querschnittsgelähmt. Eine Fortführung seiner Arbeit kam nicht mehr in Frage. Die Berufsunfähigkeitsversicherung bestätigte ihm einen Berufsunfähigkeitsgrad von 90 Prozent. Jedoch lehnten sie die Zahlung der Versicherungssumme mit der Begründung ab, dass Anton B. bei dem Ausfüllen des Antrags zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Behandlung bei einem Orthopäden wegen Verspannungen nicht angegeben hatte.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals werden diese&nbsp;Fragen von den Anspruchstellern unterschätzt, weil sie&nbsp;grippale Infekte außer Acht&nbsp;lassen<strong>&nbsp;</strong>oder vergessen, dass sie wegen einer&nbsp;allergischen Erkrankung<strong>&nbsp;</strong>schon einmal beim Arzt gewesen sind. Die Versicherung stützt sich dann regelmäßig auf diese fehlenden Angaben und verweigert den Versicherungsschutz. Es ist deshalb zu raten, bei den Angaben sehr genau zu sein und sich vor allem&nbsp;nicht vom Versicherungsvertreter beeinflussen zu lassen, wenn der frühere Krankheiten bagatellisiert. Das kommt immer wieder vor.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Ein weiteres Beispiel aus der Praxis: Die Einnahme von&nbsp;<strong>RITALIN</strong>. Die Mutter des Anspruchstellers gibt gegenüber der Versicherungsagentin an, dass ihr Sohn Ritalin einnimmt (dieses Medikament wird häufig bei Kindern verschrieben, wenn es zu Lernstörungen&nbsp;in der Schule kommt). Die&nbsp;Versicherungsvertreterin&nbsp;soll dann der Mutter gegenüber angegeben haben, „dass es ja kein ungewöhnliches Medikament sei.“ Insoweit müsse man das Medikament ja nicht angeben. Und es kam dann wie es kommen musste, die Versicherung hat prompt den Versicherungsschutz&nbsp;<strong>verweigert.</strong>&nbsp;</em></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-ablehnung-wegen-betrug-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Ablehnung wegen Betrug in der Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei wird dem Versicherungsnehmer unterstellt über das Vorliegen der Berufsunfähigkeit zu&nbsp;täuschen. Den erkrankten Versicherungsnehmern wird mitunter vorgeworfen, vor allem bei physischen Erkrankungen zu simulieren. Zur Beweissicherung bedienen sich die Versicherer mitunter auch&nbsp;Privatdetektiven, um das Privatleben des Versicherungsnehmers genauestens zu durchleuchten und einen möglichen&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-betrug/">Betrug</a>&nbsp;nachzuweisen. Gerade hier empfiehlt es sich einen Spezialisten einzuschalten, da oftmals gegen Rechte des Versicherungsnehmers, insbesondere das allgemeine Persönlichkeitsrecht, verstoßen wird und eine&nbsp;Unterlassung&nbsp;erreicht werden kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>So auch im Fall von Julia B. Diese litt zunehmend unter Ohnmachtsanfällen und wurde in Folge dessen berufsunfähig. Ein Facharzt attestierte ihre eine Berufsunfähigkeit von 60 Prozent. Julia meldete den Versicherungsfall und machte ihren Leistungsanspruch geltend. Der Versicherer bestätigte zunächst den Eingang und kündigte eine Prüfung ihres Leistungsfalles an. Dabei wies er auf eine längere Bearbeitungszeit hin. Nunmehr beauftragte der Versicherer einen Privatdetektiv mit dem Auftrag die Glaubwürdigkeit der Ohnmachtsanfälle zu überprüfen. Diesem gelang es trotz intensiver Bemühungen nicht einen solchen Anfall zu dokumentieren. Daraufhin lehnte die Versicherung den Anspruch auf Leistung ab.</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-berufsunfahigkeit-und-selbststandigkeit">Berufsunfähigkeit und Selbstständigkeit</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Probleme können sich ergeben, wenn bei Versicherten, die selbstständig tätig sind, das Bestehen der Leistungsvoraussetzungen wegen der Unmöglichkeit der Umorganisation der Firma ausgeschlossen wird. Ein Selbstständiger entscheidet für gewöhnlich selbst über den Umfang und die Ausgestaltung seiner Arbeit, sodass er nur dann nicht in der Lage ist seiner Tätigkeit nachzugehen, wenn er keine entsprechenden Einfluss mehr als Betriebsinhaber ausüben kann. Die Vertragsbedingungen sind zumeist so ausformuliert, dass eine Berufsunfähigkeit nicht vorliegt, wenn der Selbstständige durch eine zumutbare Umorganisation eine Tätigkeit ausüben kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Tätigkeit muss jedoch seinem gesundheitlichen Zustand und der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Die Frage einer zumutbaren Umorganisation ist in der Praxis jedoch sehr umstritten. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte daher darauf geachtet werden, dass der Versicherer auf die Bedingung der Umorganisation verzichtet. Eine Regelung könnte dann in etwa lauten<em>: „Die Berufsunfähigkeit liegt auch dann vor, wenn der Versicherte seinen Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich in zumutbarer Weise umorganisieren können.“</em></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-beweislastumkehr-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Beweislastumkehr in der Berufsunfähigkeitsversicherung</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Sobald man&nbsp;behauptet, dass die Informationen sehr wohl erteilt wurden, kommt es zur&nbsp;Beweislastumkehr. Nicht mehr der Mandant muss belegen, dass er Angaben gemacht hat, sondern die Versicherung muss beweisen, dass der Mandant etwas verschwiegen hat. Er kann also noch auf seine Rente hoffen. Um das Prozessrisiko erst gar nicht eingehen zu müssen, ist zu raten,&nbsp;bei Vertragsabschluss überaus sorgfältig zu sein und die Angaben möglichst schriftlich festzuhalten. Dann stehen die Chancen auch gegenüber nicht zahlungswilligen Versicherungen gut.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-der-berufsunfahigkeitsversicherer-zahlt-nicht-tipps">Der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlt nicht &#8211; Tipps</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zunächst empfiehlt es sich, um einer Überforderung vorzubeugen und den Schriftverkehr mit dem Versicherer möglichst effizient und zeitsparsam durchzuführen, bereits bei&nbsp;Eintritt des Versicherungsfalles&nbsp;einen&nbsp;Fachanwalt für Versicherungsrecht&nbsp;zu beauftragen. Dieser kann die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie alle relevanten Tatsachen rechtlich ausführlich würdigen und letztlich auf die erfolgreiche Durchsetzung des Anspruches hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Oftmals liegt die&nbsp;Ablehnung des Versicherers&nbsp;bereits vor. Begründet wird sie meist mit der nicht Erreichung des Berufsunfähigkeitsgrades von 50 Prozent. Gerade psychische Erkrankungen werden oftmals nicht anerkannt oder nur mit einem Berufsunfähigkeitsgrad von 30 bis 40 Prozent bewertet. Dabei beauftragt der Versicherer einen&nbsp;medizinischen Gutachter mit der Beurteilung der Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers. Hier empfiehlt es sich das erstellte&nbsp;Gutachten mit Hilfe eines Fachanwaltes für Versicherungsrecht kritisch prüfen&nbsp;zu lassen und gegebenenfalls ein&nbsp;zweites medizinisches Gegengutachten&nbsp;über den Berufsunfähigkeitsgrad erstellen zu lassen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei einer&nbsp;Anfechtung der BU-Versicherung&nbsp;oder der Erklärung des&nbsp;Rücktritts&nbsp;muss genau geprüft werden, ob die unterlassenen Angaben den Versicherer tatsächlich zur Anfechtung oder zum Rücktritt berechtigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Bundesgerichtshof entschied mit Urteil vom 05.03.2008,&nbsp;<a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=7591ccabcdf4a882fad4e7678db0204e&amp;nr=43522&amp;pos=0&amp;anz=1">Az. IV ZR 119/06</a>,&nbsp;<em>dass ein Versicherer nicht vom Vertrag zurücktreten kann, wenn er bei unvollständigen Angaben des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss eine Nachfrage unterlässt.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ferner liegt die&nbsp;Beweispflicht bei der Anfechtung und dem Rücktritt beim Versicherer. Oftmals wird es dem Versicherer vor Gericht nicht gelingen den vollen Beweis zu erbringen, so dass auch hier Erfolgschancen auf die Auszahlung der Versicherungsleistung bestehen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-antrag-auf-die-berufsunfahigkeitsversicherung-darauf-ist-zu-achten">Antrag auf die Berufsunfähigkeitsversicherung &#8211; darauf ist zu achten</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Damit der Versicherungsschutz im Fall einer Berufsunfähigkeit auch besteht gilt es bereits bei dem Versicherungsantrag keine Fehler zu machen. Oftmals besteht im Schadensfall genau darüber Streit, dass bereits im Antrag Angaben über frühere Erkrankungen bewusst weggelassen wurden. Auch deshalb sind die Fragen bei einem Antrag mitunter sehr detailliert und nicht immer so einfach zu beantworten. Oftmals werden Fragen zu bereits längst zurückliegende Krankenhausaufenthalte oder Arztbesuche gestellt, an die sich der Antragsteller nicht mal mehr erinnern kann. Auch auf Kleinigkeiten, wie Allergien oder ähnliches wird penibel geachtet, auch wenn diese mit dem späteren Versicherungsfall vielleicht gar nichts zu tun haben. Wer sich daher für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung interessiert sollte im Zweifelsfall sogar seinen Arzt zu Rate ziehen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Lesen Sie dazu ausführlich: <a href="http://www.spiegel.de/karriere/antrag-und-konditionen-einer-berufsunfaehigkeitsversicherung-a-900032.html">Versicherung für Berufsunfähigkeit &#8211; fiese Fallen im Fragebogen</a></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-wie-schutzt-man-sich-gegen-die-eigene-versicherung">Wie schützt man sich gegen die eigene Versicherung?</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Immer stärker wird der Eindruck erweckt, dass die Zahlungsmoral der Versicherungen im Vergleich zu den letzten Jahren gesunken ist. Die Versicherer geben immer seltener ein direktes Anerkenntnis ab. Stattdessen werden immer mehr Gutachten, Atteste, Nachweise angefordert. Versicherungsnehmer haben immer mehr den Eindruck hingehalten zu werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Doch nicht nur die Betroffenen empfinden so: nach einer <a href="http://www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/Bericht_forsa.pdf">Forsa-Umfrage zum Regulierungsverhalten der Versicherer (Stand 11.2014)</a> gaben von 1.257 Anwälten 70% an, dass sich das Regulierungsverhalten im Vergleich zu den letzten fünf Jahren verschlechtert hat<a href="http://www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/Bericht_forsa.pdf%5b3%5d%20http:/www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/Bericht_forsa.pdf">.[3]</a> Dieser Eindruck täuscht nicht. Nach den in der Umfrage erhobenen Daten zeichnet sich ein deutliches Bild. Immer häufiger müssen Betroffene ihre Ansprüche gegen die Versicherung auf dem Klageweg verfolgen. Es kommt vermehrt zu Zurückweisungen von Leistungen und Verzögerungstaktiken.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zur Absicherung eines solchen Falls, in dem die Versicherung nicht zahlt empfiehlt es sich eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen zu haben, um schlimmstenfalls gegen sie auf gerichtlichem Weg vorgehen zu können. Ein gerichtliches Gutachten kann die BU mitunter bestätigen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-welche-bu-versicherung-ist-die-richtige">Welche BU-Versicherung ist die richtige?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Als erste Hürde sollte allerdings bereits bei der Wahl der Versicherung auf einige Eckpunkte geachtet werden. Oftmals profitiert man von einer unabhängigen Versicherungsberatung z.B. durch die Verbraucherzentrale oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht. Diese Beratungen kosten im Verhältnis sehr wenig und besser angelegt, bevor man bei dem falschen Anbieter unterschreibt. Lassen Sie sich keinesfalls von Versicherungsvertretern unter Druck setzen und vergleichen Sie anhand von unabhängigen Versicherungsrankings (Bsp.: <a href="https://www.morgenundmorgen.com/downloadcenter/RATINGS/mm_rating_bu.pdf">M&amp;M Rating Berufsunfähigkeit</a>)</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-leistungsdauer-in-der-berufsunfahigkeitsversicherung">Leistungsdauer in der Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für den Fall, dass der Versicherer die Berufsunfähigkeit anerkennt gilt die Leistungspflicht auch für die kommende Zeit und endet erst mit Ablauf des im Versicherungsvertrag genannten Datums. Oftmals fällt das Ende der Laufzeit mit der Vollendung des 60., 65. Oder 67. Lebensjahres zusammen. Vor Fristablauf kann sich der Versicherer von einer Leistungspflicht nur befreien, wenn er das sog. „Nachprüfverfahren“ einleitet und sich dadurch herausstellt, dass die Berufsunfähigkeit nicht mehr vorliegt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In diesem Verfahren wird oftmals auch überprüft, ob der Versicherte eine andere Tätigkeit ausübt, die der „konkreten Verweisung“ entspricht. Das bedeutet, die Tätigkeit liegt in Bezug auf Vergütung und soziale Wertschätzung nicht unter dem Niveau der vor der Berufsunfähigkeit ausgeübten Tätigkeit. Auch berücksichtigt werden neu erworbene berufliche Fähigkeiten. Bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte somit auf den genauen Wortlaut der Versicherungsbedingungen geachtet werden. Verzichtet der Versicherer in seinen Bedingungen auf die „konkrete Verweisung“ scheidet die Berücksichtigung der neu ausgeübten Tätigkeit oder der neu erworbenen Kenntnisse im Nachprüfverfahren bereits aus.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-zusammenspiel-der-berufsunfahigkeit-und-der-krankentagegeldversicherung">Zusammenspiel der Berufsunfähigkeit und der Krankentagegeldversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Eine Absicherung des Verdienstausfalls bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit kann durch Abschluss einer Krankentagegeldversicherung erreicht werden. Die Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherung sehen zumeist vor, dass das Versicherungsverhältnis im Fall der Berufsunfähigkeit endet. Besteht bereits in einem schon eingetretenen Versicherungsfall die Arbeitsunfähigkeit, endet das Versicherungsverhältnis üblicherweise nach einer Übergangsfrist von drei Monaten nach Eintritt der Berufsunfähigkeit.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es kann der Fall eintreten, dass die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufsunfähigkeit bei den unterschiedlichen Versicherern nicht deckungsgleich sind. Das kann dazu führen, dass der Versicherte zeitweise gleichzeitig Leistungen sowohl aus der Krankentagegeldversicherung, als auch der Berufsunfähigkeitsversicherung bezieht. Im Umkehrschluss kann jedoch der für den Versicherten ungünstige Fall eintreten, dass beide Versicherungen eine Leistungsflicht ablehnen. Der Versichert, der sich durch Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung gut abgesichert fühlte&nbsp; steht dann ohne die dringend benötigten Einkünfte da.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Gründe für die Ablehnung der Leistung können beispielsweise sein, dass die Versicherer unterschiedliche medizinische Expertisen zugrunde legen. Auch wenn in diesen Fällen eine gerichtliche Klärung erfolgen kann, erhält der Versicherte während der durchaus langandauernden Verfahren keine Versicherungsleistungen, mit denen er seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Für den Versicherten noch tragischer: er hängt wegen unterschiedlicher Berufsunfähigkeitsdefinitionen in der Luft, da sich beide Versicherungen zu Recht auf die nicht vorliegenden Leistungsvoraussetzungen berufen.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-was-tun-wenn-keine-der-versicherungen-zahlt">Was tun, wenn keine der Versicherungen zahlt?</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Das Problem sieht wie folgt aus: Gem.&nbsp;<a href="https://www.pkv.de/service/broschueren/musterbedingungen/mb-kt-2009.pdb.pdf">§ 15 I lit b der Musterbedingen für die Krankentagegeldversicherung (MK/KT)</a>&nbsp;wird bei der Krankentagegeldversicherung ausschließlich auf die bisherige berufliche Tätigkeit in ihrer speziellen Ausprägung am konkreten Arbeitsplatz abgestellt. Das bedeutet, der Versicherte kann, wenn er den Arbeitsplatz nicht tatsächlich gewechselt hat, nicht hervorbringen, dass er nicht berufsunfähig sei, weil er an einem anderen Arbeitsplatz mit seiner Berufsqualifikation einer Arbeit mit mehr als 50 % nachgehen könnte. Entscheidend ist, dass er an seinem bisherigen Arbeitsplatz seiner Tätigkeit nicht mehr voll nachgehen kann. Damit kann der Versicherer das Krankentagegeld zu Recht verweigern.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf der Seite der Berufsunfähigkeitsversicherung kann es wiederum zu einer Versagung der Leistungen kommen, wenn eine sog. „abstrakte Verweisung“ vereinbart ist. Dies bedeutet, dass die Berufsunfähigkeit nicht vorliegt, wenn die versicherte Person eine andere Tätigkeit zu mehr als 50% ausüben kann, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten im Stande ist und diese der bisherigen Lebensstellung entspricht. Entscheidend ist dabei nicht, ob der Versicherte die Tätigkeit tatsächlich ausübt, sondern nur das die Möglichkeit dazu besteht. Dadurch entzieht sich auch die Berufsunfähigkeitsversicherung der Leistungspflicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Um zu vermeiden, dass man trotz der Kombination aus Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Absicherung da steht, sollte beim Abschluss der Versicherung auf diese Lücken geachtet werden. Viele Versicherer bieten Verträge an, in denen derartige Risiken minimiert oder ausgeschlossen werden (z.B. Ausschluss der abstrakten Verweisung). Lassen Sie sich zum Abschluss der richtigen Versicherung von einem&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Anwalt für Versicherungsrecht</a>&nbsp;beraten.</p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-videotipp-zum-thema-berufsunfahigkeitsversicherung">Videotipp zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung</h3>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL3N3ci5kZS8xNjUzMTA1Mg/">Armutsrisiko Berufsunfähigkeit in der ARD-Mediathek </a></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-bei-berufsunfahigkeit-immer-einen-fachanwalt-hinzuziehen">Bei Berufsunfähigkeit immer einen Fachanwalt hinzuziehen!</h3>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen Spezialisten, nämlich einen <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



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<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt <em>Gregor Samimi</em> ist <strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht</strong> in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). <strong>Telefon 030 8860303.</strong> <strong>Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref1" name="_ftn1">[1]</a> <a href="https://www.gdv.de/versicherungen/berufsunfaehigkeitsversicherung/" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://www.gdv.de/versicherungen/berufsunfaehigkeitsversicherung/</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="#_ftnref2" name="_ftn2">[2]</a> <a href="http://www.sueddeutsche.de/geld/versicherung-was-sind-die-haeufigsten-streitfaelle-bei-der-bu-rente-1.2177530" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">http://www.sueddeutsche.de/geld/versicherung-was-sind-die-haeufigsten-streitfaelle-bei-der-bu-rente-1.2177530</a></p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="http://www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/Bericht_forsa.pdf">[3]&nbsp;http://www.davvers.de/fileadmin/DAVvers/Dokumente/Bericht_forsa.pdf</a></p>



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