<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Anwaltsvergütung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
	<atom:link href="https://www.ra-samimi.de/category/verkehrsrecht/anwaltsverguetung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.ra-samimi.de/category/verkehrsrecht/anwaltsverguetung/</link>
	<description>Strafrecht - Verkehrsrecht - Versicherungsrecht in Berlin</description>
	<lastBuildDate>Thu, 21 May 2026 14:33:02 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	

<image>
	<url>https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/Rechtsanwalt-Gregor-Samimi-100x100.jpg</url>
	<title>Anwaltsvergütung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
	<link>https://www.ra-samimi.de/category/verkehrsrecht/anwaltsverguetung/</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 May 2026 14:31:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=16276</guid>

					<description><![CDATA[<p>Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/">Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Das Amtsgericht Berlin-Mitte hat entschieden, dass ein Vergütungserstattungsanspruch besteht, wenn ein verkehrsunfallgeschädigter Rechtsanwalt sich selbst beauftragt.</li>



<li>Der Versicherer argumentierte, dass vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten nicht erstattungsfähig sind, da die anwaltliche Tätigkeit nicht erforderlich sei.</li>



<li>Das Gericht glaubt, dass die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts bei der Schadensabwicklung eines Verkehrsunfalls oft notwendig ist, um Ansprüche durchzusetzen.</li>



<li>Das Landgericht Berlin hat ebenfalls den Vergütungsanspruch eines Anwalts in seiner eigenen Unfallangelegenheit anerkannt.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph">Gegenständlich hatte sich das Amtsgericht Berlin-Mitte mit der Frage auseinanderzusetzten, ob ein Vergütungserstattungsanspruch zu bejahen ist, wenn sich der verkehrsunfallgeschädigte Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der ihm erwachsenen Ansprüche selbst beauftragt. Diese Frage hat das <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verguetungserstattungsanspruch-eines-Anwalts-nach-einem-Verkehrsunfall-bei-eigener-Beauftragung-bzw.-Selbstvertretung-gegenueber-dem-Versicherer.pdf">Amtsgericht Mitte mit Urteil vom 15.03.2023, Aktenzeichen:  28 C 278/22 V,</a> bejaht und hat seine Rechtsauffassung wie folgt begründet:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph">[&#8230;] Es gibt keinen rechtlichen Gesichtspunkt, der es vertretbar erscheinen ließe, dass der Geschädigte, der selbst Anwalt ist und seinen Schadensfall selbst bearbeitet, den Einsatz seiner beruflichen Arbeitskraft und Kenntnisse zugunsten des Schädigers umsonst leisten müsste. Unzweifelhaft könnte er, mit der sicheren Folge der Ersatzpflicht, einen anderen Anwalt mit der Bearbeitung seines Schadensfalles betrauen. Es ist ein gesicherter Grundsatz des Schadensersatzrechtes, dass die besonderen persönlichen Verhältnisse, weder des zum Ersatz Verpflichteten, noch des Geschädigten einen Anspruch auf Ermäßigung des Schadens begründen. So kann der Geschädigte, der selbst in der Lage ist, sein unfallgeschädigtes Kraftfahrzeug selbst zu reparieren, oder der Arzt, der seine Unfallverletzung selbst versieht, gleichwohl Ersatz der Kosten verlangen, die erforderlich wären, um die Leistung durch einen Dritten erbringen zu lassen. [&#8230;]</p>
<cite><a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verguetungserstattungsanspruch-eines-Anwalts-nach-einem-Verkehrsunfall-bei-eigener-Beauftragung-bzw.-Selbstvertretung-gegenueber-dem-Versicherer.pdf">Amtsgericht Mitte von Berlin, Urteil vom 15.03.2023, Aktenzeichen:  28 C 278/22 V</a></cite></blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Damit hat das Amtsgericht den <strong>Argumenten des Krafthaftpflichtversicherers</strong> <strong>nich</strong>t angeschlossen und den beklagten Versicherer zur Zahlung von <strong>261,30 Euro</strong> verurteilt. Der beklagte Krafthaftpflichtversicherer hat im Prozess im Wesentlichen wie folgt argumentiert: </p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="478" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-1024x478.jpg" alt="" class="wp-image-16287" style="width:1201px;height:561px" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-1024x478.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-450x210.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-768x359.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-1536x717.jpg 1536w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-scaled.jpg 2048w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verkehrsunfall-und-Erstattungsfaehigkeit-der-Anwaltsverguetung-bei-Selbstbeauftragung-600x280.jpg 600w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-argumentation-des-versicherers-im-prozess">Argumentation des Versicherers im Prozess</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Der Versicherer hatte im gegenständlichen Fall sich gegen die Klageforderung verteidigt und umfangreich wie folgt vorgetragen:</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Denn dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten unter keinem Gesichtspunkt zu. Die vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten eines Rechtsanwalts, die er sich selbst in Rechnung stellt, sind keine nach §§ 249 ff. BGB zu ersetzende Schadensposition.</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>Die konkrete anwaltliche Tätigkeit war aus der maßgeblichen Sicht des Klägers mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte weder erforderlich noch zweckmäßig.</li>



<li>Zutreffender Maßstab kann nur sein, ob zum Zeitpunkt der erstmaligen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen angesichts der Erkenntnis- und Einflussmöglichkeiten des Geschädigten konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden, dass der Schädiger seine Leistungspflicht in Abrede stellen würde.</li>



<li>Die Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit hängen von der Person des Geschädigten ab. Denn im Schadensrecht gilt der Grundsatz, dass der Schaden subjektbezogen entsteht. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob der Geschädigte geschäftsgewandt ist und Sach- und Fachkenntnisse im Zusammenhang mit vergleichbaren Schadensfällen besitzt; so auch Landgericht Dresden, Urteil vom 01.03.2022 – 3 S 461/21.</li>



<li>Der Kläger trägt nichts vor, dass es sich bei dem zu beurteilenden Fall nicht um einen solchen gehandelt hätte, der bereits mit einem ersten Aufforderungsschreiben an die Beklagte hätte erledigt werden können. Hier beschädigte der Fahrer des bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeuges das ordnungsgemäß geparkte Fahrzeug des Klägers. Der Kläger dürfte dabei keine vernünftigen Zweifel gehabt haben, dass die Beklagte ihrer Ersatzpflicht nicht nachkommen werde.</li>



<li>Selbst einem Leasingunternehmen mit eigener Rechtsabteilung ist es zumutbar den aufgrund eines Verkehrsunfalls entstandenen Schaden bei einem Haftpflichtversicherer selbst anzuzeigen. Nichts anderes darf es im Hinblick auf einen Geschädigten gelten, der darüber hinaus als Verkehrsrechtsanwalt tätig ist, vgl. AG Ahrensburg, Urteil vom 13.07.2022 – 49b C 120/22.</li>



<li>Wie schon dargelegt, setzt die Erstattungsfähigkeit solcher Kosten voraus, dass die Maßnahme aus Sicht des Geschädigten zur Schadensbeseitigung erforderlich war; vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1994 &#8211; VI ZR 3/94. Ist &#8211; wie vorliegend &#8211; die Verantwortlichkeit für den Schaden und die Haftung von vornherein nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger ohne weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen werde, so wird es nicht erforderlich sein, schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens gegenüber einem Versicherer einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.</li>



<li>Die einzige Aufgabe des Klägers war schließlich das Aufsetzen eines Schreibens mit Auflistung der Reparaturkosten und der Wertminderung, welche ohnehin dem Sachverständigengutachten zu entnehmen waren, und einer allgemeinen Kostenpauschale sowie die Versendung dieses Schreibens. Die Beklagte regulierte den angemeldeten Schaden innerhalb von ca. 2 Wochen. Irgendwelche Anhaltspunkte für Diskussionen hinsichtlich des Unfallhergangs oder der Haftungsquote gab es nicht.</li>



<li>Ein Schädiger hat nicht sämtliche adäquat verursachte Rechtsanwalts-kosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Hierbei erlaubt sich die Beklagte die Entscheidung des <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=778c2b9a53965dc90ccd52ad961a1cf8&amp;nr=119956&amp;pos=0&amp;anz=1" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Bundesgerichtshofes vom 22.06.2021 &#8211; VI ZR 353/20 </a>zu zitieren: „Voraussetzung für einen Erstattungsanspruch ist grundsätzlich, dass der Geschädigte im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist und die konkrete anwaltliche Tätigkeit im Außenverhältnis aus der maßgeblichen Sicht des Geschädigten mit Rücksicht auf seine spezielle Situation zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war.“ <em>[Eigene Anmerkung: Hier allerdings betreffend den Fall der Klage wegen Inverkehrbringens eines Kraftfahrzeugs mit unzulässiger Abschalteinrichtung].</em></li>



<li>Bereits im Innenverhältnis ist der Kläger zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten nicht verpflichtet. Denn: Es fehlt an einer Zahlungsverpflichtung des Klägers an sich selbst.</li>



<li>Als Schaden unterliegen vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten dem allgemeinen Schadensrecht der §§ 249 ff. BGB. Dementsprechend muss im Innenverhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und einem Geschädigten überhaupt ein Gebührenanspruch bestehen.</li>



<li>Der Kläger ist einem Dritten gegenüber zur Zahlung der Rechtsanwaltsvergütung nicht verpflichtet. Der Gläubiger und der Schuldner der vom Kläger ausgestellten Rechtsanwaltsvergütung ist dieselbe Person. Es liegt damit ein Fall von Konfusion vor, durch welche eine Forderung erlischt. Eine erloschene Forderung kann aber keinen materiellen Schaden darstellen, welcher zu ersetzen sein könnte.</li>



<li>Stellt sich der Kläger zudem selbst eine Rechnung aus, so verdient er an dem Schaden, was schließlich den Grundsätzen des Bereicherungs-verbot widerspräche. Ein Unfallgeschädigter soll Ersatz für seinen Schaden bekommen, durch die Schadensregulierung jedoch keinen Vermögensvorteil erreichen.</li>



<li>Dass es auf einen vermeintlichen Zeitaufwand des Klägers nicht ankäme, sei vorsorglich auch erwähnt.</li>



<li>Es ist schlussendlich nicht nachvollziehbar, weshalb der Kläger die Rechtsverfolgung in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt übernehmen musste. Ein Anspruch auf vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten ist jedenfalls im Ergebnis &#8211; wie oben aufgezeigt &#8211; abzulehnen.</li>



<li>Das Tätigwerden des Klägers als Rechtsanwalt war nicht erforderlich.</li>



<li>Schlussendlich wird unsere Rechtsauffassung durch zahlreiche Gerichte bestätigt; so z.B. auch LG Dresden, Urteil vom 01.03.2022 – 3 S 461/21.&#8220;</li>
</ol>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-schadensrechtliche-abwicklung-gebietet-die-hinzuziehung-eines-rechtsanwalts-im-hinblick-auf-die-schadenshohe-die-regelmassig-keinen-einfach-gelagerten-fall-darstellt">Schadensrechtliche Abwicklung gebietet die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Hinblick auf die Schadenshöhe, die regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall darstellt</h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Amtsgericht Berlin-Mitte führt in den Urteilsgründen in gebotener Ausführlichkeit weiter wie folgt aus und tritt der Argumentation des Versicherers in den Urteilsgründen entgegen: </p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Das Gericht teilt aber die Ansicht des BGH, dass die schadensrechtliche Abwicklung eines Verkehrsunfalls, an dem zwei Fahrzeuge beteiligt waren, jedenfalls im Hinblick auf die Schadenshöhe regelmäßig keinen einfach gelagerten Fall darstellt (BGH NJW 2020, 144 Rn. 24 mwN). Dabei wird zu Recht darauf abgestellt, dass bei einem Fahrzeugschaden die rechtliche Beurteilung nahezu jeder Schadensposition in Rechtsprechung und Lehre seit Jahren intensiv und kontrovers diskutiert wird, die umfangreiche, vielschichtige und teilweise uneinheitliche Rechtsprechung hier zu nach wie vor fortentwickelt wird und dementsprechend zwischen den Geschädigten und den in der Regel hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Haftpflichtversicherer nicht selten um einzelne Beträge bis in die letzte Gerichtsinstanz gestritten wird. Bei Unklarheiten im Hinblick jedenfalls auf die Höhe der Ersatzpflicht, wie sie typischerweise bei Fahrzeugschäden nach einem Verkehrsunfall bestehen, darf aber auch und gerade der mit der Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen vertraute Geschädigte vernünftige Zweifel daran haben, dass der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer ohne Weiteres seiner Ersatzpflicht nachkommen wird. Dass der erfahrene Geschädigte durchaus in der Lage sein wird, den Unfallhergang zu schildern und &#8211; gegebenenfalls unter Beifügung eines Sachverständigengutachtens &#8211; die aus seiner Sicht zu ersetzenden Schadenspositionen zu beziffern, macht den Fall selbst bei Eindeutigkeit des Haftungsgrundes nicht zu einem einfach gelagerten und schließt deshalb die Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht aus. So liegt der Fall hier. Beim Unfall am 15. November 2019 beschädigte das bei der Beklagten versicherte Kfz das Fahrzeug des Klägers.&#8220;</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-landgericht-berlin-spricht-dem-rechtsanwalt-den-vergutungsanspruch-in-der-eigenen-unfallangelegenheit-zu"><strong>Landgericht Berlin spricht dem Rechtsanwalt den Vergütungsanspruch in der eigenen Unfallangelegenheit zu</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Zwischenzeitlich hat auch das <strong><a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/11/Landgericht-Berlin_Berufungsurteil_Anwalt_Eigener_Unfallangelegenheit_Anwaltsgebuehren_geschwaerzt.pdf">Landgericht Berlin mit Urteil vom 23.07.2025, Aktenzeichen 46 S 22/25</a></strong>, den Anspruch bejaht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt Gregor Samimi</a>&nbsp;ist Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht in Berlin Steglitz-Zehlendorf.&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/">https://www.ra-samimi.de/</a></strong></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weitere-links">Weitere Links</h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/wenn-der-anwalt-sich-nach-einem-verkehrsunfall-selbst-vertritt-und-dafuer-auch-bezahlt-werden-will/">Wenn der Anwalt sich nach einem Verkehrsunfall selbst vertritt – und dafür auch bezahlt werden will</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/formulare/fragebogen-bussgeld-strafverfahren/">Erforderliche Informationen im Bußgeld- und Strafverfahren</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/private-krankenversicherung-material-und-laborkosten-beim-zahnersatz-gekuerzt/">Private Krankenversicherung: Material- und Laborkosten beim Zahnersatz gekürzt?</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/urteile/">Urteile</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/carsharing-haftung-schaeden-nutzungsbedingungen/">Carsharing – Share Now, Car2go, DriveNow, Flinkster und Co. &#8211;  Was droht nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden?</a></li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/">Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Wenn der Anwalt sich nach einem Verkehrsunfall selbst vertritt – und dafür auch bezahlt werden will</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/wenn-der-anwalt-sich-nach-einem-verkehrsunfall-selbst-vertritt-und-dafuer-auch-bezahlt-werden-will/</link>
					<comments>https://www.ra-samimi.de/wenn-der-anwalt-sich-nach-einem-verkehrsunfall-selbst-vertritt-und-dafuer-auch-bezahlt-werden-will/#respond</comments>
		
		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 09:24:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-samimi.de/?p=17544</guid>

					<description><![CDATA[<p>Es gibt Mandate, bei denen der Rechtsanwalt die Rollen tauscht: vom Vertreter zum Vertretenen, vom Berater zum Betroffenen. Was passiert also, wenn der Anwalt nach einem Verkehrsunfall seinen eigenen Schaden reguliert – und anschließend von der gegnerischen Versicherung die eigenen Gebühren ersetzt verlangt? Von Rechtsanwalt Gregor Samimi. Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026, 11:00 Uhr. 1.282&#160;Wörter, 7&#160;Minuten [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/wenn-der-anwalt-sich-nach-einem-verkehrsunfall-selbst-vertritt-und-dafuer-auch-bezahlt-werden-will/">Wenn der Anwalt sich nach einem Verkehrsunfall selbst vertritt – und dafür auch bezahlt werden will</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Das Landgericht Berlin entschied, dass Anwälte ihre Gebühren geltend machen können, wenn sie ihren eigenen Unfall regulieren, basierend auf dem Urteil LG Berlin 46 S 22/25.</li>



<li>Das Gericht bestätigte, dass auch Juristen bei Unfällen finanzielle Unterstützung benötigen und ihre anwaltliche Tätigkeit nicht pro bono erbringen müssen.</li>



<li>Das Amtsgericht Mitte hatte bereits zuvor in einem ähnlichen Fall zugunsten des klagenden Anwalts entschieden (AG Mitte 28 C 278/22 V).</li>



<li>Anwälte können ihre Kosten in vollem Umfang geltend machen, auch wenn sie selbst betroffen sind, was die Rechte von Mandanten stärkt.</li>



<li>Die Entscheidungen haben Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik und fordern eine realistische Bewertung der anwaltlichen Arbeit in Selbstvertretungsfällen.</li>
</ul>
</div>



<p class="wp-block-paragraph"><strong><em>Es gibt Mandate, bei denen der Rechtsanwalt die Rollen tauscht: vom Vertreter zum Vertretenen, vom Berater zum Betroffenen. Was passiert also, wenn der Anwalt nach einem Verkehrsunfall seinen eigenen Schaden reguliert – und anschließend von der gegnerischen Versicherung die eigenen Gebühren ersetzt verlangt?</em></strong></p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Von <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt Gregor Samimi</a>. Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026, 11:00 Uhr.</em> 1.282&nbsp;Wörter, 7&nbsp;Minuten Lesezeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-1-einleitung"><strong>1. Einleitung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Lange galt das als Tabu, als juristische Selbstbedienung, allenfalls als berufsbedingte Kostenfrage mit einem Augenzwinkern. Doch das <strong>Landgericht Berlin</strong> hat mit Urteil vom <strong><a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/11/Landgericht-Berlin_Berufungsurteil_Anwalt_Eigener_Unfallangelegenheit_Anwaltsgebuehren_geschwaerzt.pdf">23. Juli 2025 (Az. 46 S 22/25)</a></strong> diesem Zögern ein Ende gesetzt. In präziser, fast eleganter Deutlichkeit entschied es:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>„Auch ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Erstattung seiner Gebühren, wenn er seinen eigenen Fahrzeugschaden selbst reguliert.“</strong></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Urteil, das den anwaltlichen Stolz ebenso beflügelt wie die juristische Diskussion – und das die Versicherer wohl weniger begeistert zur Kenntnis genommen haben dürften.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-2-der-fall-wenn-der-jurist-zum-unfallopfer-wird"><strong>2. Der Fall – Wenn der Jurist zum Unfallopfer wird</strong></h2>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="683" data-id="8051" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-8051" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-1024x683.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-450x300.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-768x512.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-1260x840.jpg 1260w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-615x410.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-292x195.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-600x400.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin.jpg 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
</figure>



<p class="wp-block-paragraph">Der Kläger, selbst Rechtsanwalt und offensichtlich kein Freund unnötiger Fremdmandate, hatte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall seinen Fahrzeugschaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung angemeldet.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Er schrieb, mahnte, erinnerte – also tat das, was sonst andere für ihn tun würden. Dann verlangte er für diese Tätigkeit <strong>745,40 € Anwaltskosten</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Versicherung winkte ab: Ein Anwalt könne sich doch selbst vertreten, ohne sich dafür zu bezahlen. Das Amtsgericht Mitte folgte zunächst dieser Linie – bis das Landgericht Berlin in der Berufung die Sache in deutlicher Klarheit und gebotener Ausführlichkeit geraderückte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-3-das-urteil-des-landgerichts-berlin-der-anwalt-ist-kein-gratisdienstleister"><strong>3. Das Urteil des Landgerichts Berlin – Der Anwalt ist kein Gratisdienstleister</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Landgericht bejahte den Anspruch gemäß <strong>§ 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG</strong>. Die Begründung liest sich wie eine kleine Hommage an die anwaltliche Profession:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Auch der Anwalt darf sich anwaltlich vertreten – selbst dann, wenn er zufällig die beste Person dafür ist. Der Schädiger kann nicht verlangen, dass der Geschädigte seine juristische Expertise „pro bono“ einsetzt, um den Versicherer zu entlasten.</p>



<ol style="list-style-type:lower-alpha" class="wp-block-list">
<li></li>
</ol>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kein einfach gelagerter Fall:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Verkehrsunfälle, so das Gericht, seien selten juristische Routine – auch dann nicht, wenn der Betroffene Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Wer jemals mit Kürzungen bei Nutzungsausfall, Reparaturdauer oder Wertminderung konfrontiert war, weiß: Einfach gelagert ist im Verkehrsrecht meist nur der Stau auf der Gegenspur.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Praktische Zumutbarkeit:</strong></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Selbst der erfahrene Jurist darf vernünftigerweise bezweifeln, dass der Versicherer ohne anwaltliche Einwirkung zahlt. Das Gericht folgte dabei der Linie des BGH (NJW 2020, 144 Rn. 24) und stellte fest, dass bei Fahrzeugschäden regelmäßig juristische Streitfragen lauern, die ein Tätigwerden als Anwalt auch in eigener Sache erforderlich machen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Ergebnis: Die Beklagte muss zahlen – und zwar voll. Kein Cent Rabatt auf anwaltliche Kompetenz.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-4-ein-vorlaufer-das-urteil-des-amtsgerichts-mitte"><strong>4. Ein Vorläufer: Das Urteil des Amtsgerichts Mitte</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Interessanterweise hatte das <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verguetungserstattungsanspruch-eines-Anwalts-nach-einem-Verkehrsunfall-bei-eigener-Beauftragung-bzw.-Selbstvertretung-gegenueber-dem-Versicherer.pdf">Amtsgericht Mitte von Berlin bereits zwei Jahre zuvor am 15.03.2023, Aktenzeichen 28 C 278/22 V</a>, einen nahezu identischen Fall entschieden – allerdings zugunsten des klagenden Anwalts.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Richterin Hajek sah die Sache pragmatisch:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>„Es gibt keinen rechtlichen Gesichtspunkt, der es vertretbar erscheinen ließe, dass der geschädigte Anwalt den Einsatz seiner beruflichen Arbeitskraft zugunsten des Schädigers umsonst leisten müsste.“</strong></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Das AG Mitte stützte sich in den Urteilsgründen auf die allgemeinen Grundsätze der §§ 7, 17 StVG, § 115 VVG und § 249 BGB: Der Geschädigte – auch wenn er Jurist ist – darf den Aufwand ersetzt verlangen, der zur Wahrnehmung seiner Rechte <strong>erforderlich und zweckmäßig</strong> ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei griff das Gericht einen charmanten Vergleich auf:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p class="wp-block-paragraph"><strong>„Auch der Arzt, der seine eigene Wunde näht, oder der Kfz-Mechaniker, der sein eigenes Fahrzeug repariert, kann Ersatz der Kosten verlangen, die durch die Beauftragung eines Dritten entstanden wären.“</strong></p>
</blockquote>



<p class="wp-block-paragraph">Mit anderen Worten: Juristische Selbsthilfe ist erlaubt, aber nicht umsonst.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-5-zusammenspiel-der-entscheidungen-berliner-linie-mit-signalwirkung"><strong>5. Zusammenspiel der Entscheidungen – Berliner Linie mit Signalwirkung</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Beide Berliner Gerichte sprechen im Kern dieselbe Sprache:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Anwalt ist kein Selbstversorger auf Haftungsrechtsebene.</li>



<li>Der Versicherer profitiert nicht von der Qualifikation des Geschädigten.</li>



<li>Die anwaltliche Arbeit bleibt ein ersatzfähiger Aufwand – unabhängig davon, wer sie erbringt.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Diese Rechtsprechung stärkt das Selbstverständnis der Anwaltschaft und setzt zugleich ein wichtiges Zeichen gegen Versicherungslogik nach dem Motto: „Wer sich auskennt, kriegt weniger.“</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-6-bedeutung-fur-die-praxis"><strong>6. Bedeutung für die Praxis</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für die Praxis der Unfallregulierung – insbesondere in Großstädten wie Berlin, wo Blechschäden und Paragrafen oft dicht beieinander liegen – bedeutet das:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Selbstgeschädigte Anwälte dürfen ihre Gebühren in der üblichen Höhe geltend machen.</li>



<li>Versicherer können sich nicht auf die „Selbstvertretung“ berufen, um Zahlungen zu kürzen.</li>



<li>Kolleginnen und Kollegen sollten ihre eigene Arbeitszeit realistisch bewerten – juristische Expertise ist keine Gefälligkeit, sondern Arbeitsleistung.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Oder, etwas salopper gesagt: „Auch der Anwalt isst nicht von Luft, sondern von Gebührentatbeständen.“</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>7. Fazit – Ein Sieg der Vernunft (und der Systematik)</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 23. 07. 2025 (46 S 22/25) die Berliner Linie bestätigt und fortgeführt. Ein Rechtsanwalt, der seinen eigenen Unfallschaden reguliert, darf seine anwaltlichen Gebühren ersetzt verlangen – ganz so, als hätte er sich selbst beauftragt. Damit steht fest: Die anwaltliche Tätigkeit bleibt auch in eigener Sache <strong>eine berufliche Dienstleistung</strong> und kein Akt selbstloser Rechtsromantik.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ein Urteil, das man mit einem leichten Schmunzeln lesen darf – und mit einem zufriedenen Kopfnicken beiseitelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">8. FAQ – Häufige Fragen zur Gebührenerstattung bei Selbstvertretung</h2>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>1. Darf ein Rechtsanwalt seine eigenen Gebühren geltend machen, wenn er seinen Unfallschaden selbst reguliert?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ja. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin (46 S 22/25) und des Amtsgerichts Mitte (28 C 278/22 V) kann auch ein Anwalt seine anwaltlichen Gebühren als Schadensposition geltend machen. Die Tätigkeit gilt als erforderlich im Sinne des § 249 BGB, weil ein vernünftiger Geschädigter – selbst mit Fachwissen – anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen würde.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>2. Gilt das auch bei einfach gelagerten Fällen?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nur ausnahmsweise nicht. Wenn die Haftung und Schadenshöhe <strong>glasklar</strong> sind (z. B. reiner Parkrempler, Schadenshöhe gering, sofortige Regulierung), kann die Hinzuziehung eines Anwalts entbehrlich sein. Doch schon die <strong>Kommunikation mit Versicherern</strong>, die <strong>Bewertung einzelner Schadenspositionen</strong> und <strong>abweichende Regulierungspraxis</strong> führen dazu, dass ein Fall in der Regel nicht mehr „einfach“ ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>3. Wie hoch sind die erstattungsfähigen Gebühren?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert des Schadens und der üblichen Geschäftsgebühr gemäß <strong>Nr. 2300 VV RVG</strong>, zuzüglich <strong>Auslagenpauschale</strong> und ggf. <strong>Umsatzsteuer</strong>. Die Gerichte erkennen dabei dieselben Maßstäbe an, wie sie auch bei der Beauftragung eines Dritten gelten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>4. Muss der Anwalt eine formelle Mandatierung in eigener Sache vornehmen?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Nein, eine schriftliche Selbstmandatierung ist nicht erforderlich. Es genügt, dass der Anwalt <strong>nach außen hin als Rechtsanwalt</strong> auftritt, also z. B. im eigenen Namen ein Anschreiben oder eine Mahnung an die Versicherung richtet. Die Tätigkeit muss aber <strong>anwaltlich geprägt</strong> sein – bloßes Telefonieren mit der Versicherung reicht nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>5. Was, wenn die Versicherung die Zahlung der Anwaltsgebühren ablehnt?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Dann sollte der Anspruch – wie im Berliner Fall – <strong>gerichtlich geltend gemacht</strong> werden. Die Erfolgsaussichten stehen nach den aktuellen Entscheidungen sehr gut. Die Versicherung trägt bei Unterliegen auch die <strong>Kosten des Rechtsstreits</strong>, einschließlich der anwaltlichen Gebühren – was eine gewisse poetische Gerechtigkeit in sich trägt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>6. Hat die Entscheidung über Berlin hinaus Bedeutung?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Ja, eindeutig. Die Urteile haben <strong>Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik</strong>, da sie sich auf die gefestigte Rechtsprechung des <strong>BGH (NJW 2020, 144 Rn. 24 mwN)</strong> stützen. Andere Landgerichte dürften dem folgen, weil die Argumentation sowohl <strong>dogmatisch stringent</strong> als auch <strong>praxisgerecht</strong> ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>7. Wie sollten sich Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen verhalten?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Den eigenen Unfall wie einen <strong>Mandatsfall behandeln</strong> – mit Aktenzeichen, Schreiben, Fristen.</li>



<li>Den <strong>Gegenstandswert und die Gebühr</strong> exakt nach RVG berechnen.</li>



<li>Die <strong>Korrespondenz mit der Versicherung dokumentieren</strong>, um den anwaltlichen Charakter der Tätigkeit nachzuweisen.</li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph">Kurz gesagt: <strong>Professionalität zahlt sich aus</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>9. Fazit (erneut auf den Punkt gebracht)</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Mit den Urteilen des <strong>AG Mitte von Berlin (2023)</strong> und des <strong>Landgerichts Berlin (2025</strong>) haben die beiden Berliner Gerichte einmal mehr juristische Klarheit geschaffen: Der Rechtsanwalt bleibt auch dann Anwalt, wenn er selbst betroffen ist – und seine Arbeit ist kein Ehrenamt im Namen der Versicherungswirtschaft.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-9-weiterfuhrende-informationen-und-links">9. Weiterführende Informationen und Links</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Blogbeitrag: <a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/">Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</a>, zum Urteil des <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verguetungserstattungsanspruch-eines-Anwalts-nach-einem-Verkehrsunfall-bei-eigener-Beauftragung-bzw.-Selbstvertretung-gegenueber-dem-Versicherer.pdf">Amtsgericht Mitte von Berlin vom 15.03.2023, Aktenzeichen 28 C 278/22 V</a>.</li>



<li>Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde von dem Kollegen Herrn <a href="https://www.rechtsanwalt-riemer.de/">Rechtsanwalt Michael Riemer</a> übersandt.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-fuer-verkehrsrecht-in-berlin-mitte/">Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/">Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/urteile/">Urteile</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwaltskosten/">Anwaltskosten</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/wie-koennen-die-anwaltskosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/">Wie können die Anwaltskosten von der Steuer abgesetzt werden?</a></li>
</ul>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-anwalt-hinzuziehen"><strong>Immer einen Anwalt hinzuziehen</strong></h2>



<p class="wp-block-paragraph">Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;</a>ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> und <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Fachanwalt für Strafrecht&nbsp;</a>in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;Telefon&nbsp;<a href="tel:+49308860303">+49308860303</a>.&nbsp;✩&nbsp;&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/">www.ra-samimi.de</a>.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/wenn-der-anwalt-sich-nach-einem-verkehrsunfall-selbst-vertritt-und-dafuer-auch-bezahlt-werden-will/">Wenn der Anwalt sich nach einem Verkehrsunfall selbst vertritt – und dafür auch bezahlt werden will</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
					<wfw:commentRss>https://www.ra-samimi.de/wenn-der-anwalt-sich-nach-einem-verkehrsunfall-selbst-vertritt-und-dafuer-auch-bezahlt-werden-will/feed/</wfw:commentRss>
			<slash:comments>0</slash:comments>
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
