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	<title>Rechtsanwaltsvergütung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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	<description>Strafrecht &#124; Verkehrsrecht &#124; Versicherungsrecht in Berlin</description>
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	<title>Rechtsanwaltsvergütung Recht | Gregor Samimi Rechtsanwalt</title>
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		<title>Kostenlose Erstberatung beim Anwalt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2026 12:10:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Sie haben ein rechtliches Problem im Strafrecht, Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht, wissen aber nicht genau, ob und wie Ihnen geholfen werden kann? In Ihrem Familien- und Freundeskreis hält sich hartnäckig das Gerücht, ein Anwalt verlangt mindestens 250,00 EUR (pro Schreiben selbstverständlich!)?&#160;– Es ist richtig, dass der Rechtsanwalt für seine Leistung eine entsprechende Gegenleistung in Geld verlangt: [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-kostenlose-erstberatung/">Kostenlose Erstberatung beim Anwalt</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.ra-samimi.de">Gregor Samimi Rechtsanwalt</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Die kostenlose Erstberatung beim Anwalt wird oft überschätzt und liefert nicht immer die erhofften Informationen.</li>



<li>Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, kostenlose Beratung anzubieten; es gibt jedoch rechtliche Grundlagen dafür.</li>



<li>Für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten gibt es Möglichkeiten zur Beantragung eines Beratungshilfescheins.</li>



<li>Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, aber der Versicherungsschutz muss vorher geprüft werden.</li>



<li>Vertrauen in den Anwalt ist entscheidend; daher ist die Wahl eines Fachanwalts empfehlenswert.</li>
</ul>
</div>



<p><strong>Sie haben ein rechtliches Problem im Strafrecht, Versicherungsrecht oder Verkehrsrecht, wissen aber nicht ge<em>nau, ob und wie Ihnen geholfen werden kann? In Ihrem Familien- und Freundeskreis hält sich hartnäckig das Gerücht, ein Anwalt verlangt mindestens 250,00 EUR (pro Schreiben selbstverständlich!)?&nbsp;– Es ist richtig, dass der Rechtsanwalt für seine Leistung eine entsprechende Gegenleistung in Geld verlangt: Er ist Dienstleister und investiert seine Zeit und sein Wissen in Ihr persönliches Problem. Notfalls versucht er alles, um Ihre Interessen auch außergerichtlich oder gerichtlich durchzusetzen.</em></strong></p>



<h1 class="wp-block-heading" id="h-kostenlose-erstberatung-beim-anwalt"><strong>Kostenlose Erstberatung beim Anwalt</strong></h1>



<p>Eines vorab: Wir selbst bieten im Interesse aller unserer Mandanten <strong>KEINE KOSTENLOSE Rechtsberatung</strong> an und haben hierfür gute Gründe. Gleichwohl möchten wir zu dem Themenkreis Informationen anbieten, weil wir mitunter hierzu angefragt werden.</p>



<figure class="wp-block-image size-large is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" width="1024" height="547" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-1024x547.jpg" alt="Anwältin und Mandant im Gespräch" class="wp-image-9145" style="width:1200px;height:auto" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-1024x547.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-450x240.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-768x410.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-615x329.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-400x214.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-292x156.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-20x11.jpg 20w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook-600x321.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/08/shop-facebook.jpg 1179w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /><figcaption class="wp-element-caption">Manchmal ist eine gute Empfehlung Gold wert.</figcaption></figure>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kostenlosen-rechtsberatung"><strong>Kostenlosen Rechtsberatung?</strong></h2>



<p>Das Angebot einer <strong>kostenlosen Erstberatung</strong> – wie sie hier und da – im Internet von <strong>Anwälten</strong> direkt oder über Dritte, wie z.B. <strong>Inkassounternehmen</strong>, <strong>Rechtsschutzversicherungen</strong>, <strong>Verbraucherschutzverbänden</strong> oder <strong>Verlagen</strong> angeboten wird – dürfte mitunter überschätzt werden. Sie dürfte zweifelsohne eine erste Orientierung geben und die Scheu abbauen, einen Anwalt zu konsultieren. Ob sie so leistungsfähig ist und sein kann, wie es von den Bürgerinnen und Bürgern erwartet wird, ist im Einzelfall zumindest fraglich.</p>



<p>Oft stößt die „kostenlose“ Beratung oder <strong>Ersteinschätzung</strong>, schnell an ihre Grenzen, weil sich der Betroffenen mehr von der kostenlosen Rechtsberatung erwartet und schlicht sein Anliegen unentgeltlich gelöste haben möchte. Er erwartet schlicht die Einlösung des Versprechens der kostenlosen Erstberatung und beruft sich auf das Werbeversprechen.</p>



<p>Die Anbieter dieser unentgeltlichen Rechtsberatungsangebote <strong>dürften sich dagegen die Übertragung des Mandats versprechen</strong> und gehen mit der <strong>kostenlosen Erstberatung in Vorleistung</strong>. Ob sich die Anbahnung eines Mandats über eine kostenlose Rechtsberatung für beiden Parteien auch rechnet ist mitunter zweifelhaft, weil nicht sicher ist, ob die Hoffnungen und Erwartungen der Parteien in Erfüllung gehen.</p>



<p>Denn mitunter haben die Parteien einen unausgesprochenen <strong>sogenannten stillen oder geheimen Vorbehalt</strong>. Frust stellt sich dann ein, wenn der Betroffene trotz seiner vielen Anrufe nicht die Informationen erhält, die er sich bei der Lösung seines Problems erhofft hat. Oder aber der Anbieter der kostenlosen Rechtsberatung ist darüber enttäuscht, dass er das Mandat nicht übertragen bekommen hat. Mitunter spürt der Dienstleister aber auch den fehlenden <strong>Vertragsbindungswillen</strong> des Anrufers. Das Phänomen ist nicht neu.</p>



<p>Beispielsweise sind nicht wenige Kfz-Werkstätten dazu übergegangen, <strong>Kostenvoranschläge nicht mehr kostenlos zu kalkulieren</strong>. Denn immer mehr Autofahrer haben das Fahrzeug nicht in einer <strong>Markenwerkstatt</strong> reparieren lassen und sich den Schadenssumme auszahlen lassen. Was rechtlich zulässig ist, kann ein Unternehmen <strong>schnell in den Ruin treiben und die Mitarbeiter des Unternehmens ganz erheblichen nervlichen Belastungen aussetzten.</strong> Das die Beratung <strong>nicht kostenlos, sondern allenfalls unentgeltlich erfolgt</strong>, bedarf einer Erklärung, zumal die Mitarbeiter des Unternehmens ausgebildet und bezahlt werden müssen und <strong>niemand mehr etwas zu verschenken hat.</strong> Dies gilt insbesondere für das Internetzeitalter.</p>



<p><strong>Rechtsschutzversicherer</strong> dagegen suchen <strong>die Kosten möglichst gering zu halten</strong> und bieten ihren Versicherten dieses Angebot an. Kostenlos dürfte dieses Angebot trotzdem nicht sein, weil es <strong>üblicherweise über die Prämien finanziert wird</strong>. Auch als <strong>Erst- oder Zweiteinschätzung</strong> dürfte das Angebot gute Dienste leisten. <strong>Manche gehen ganz neue Wege und bieten eine nachträgliche Rechtsschutzversicherung an</strong>. Was von diesen Angeboten zu halten ist, ist eine Frage des Einzelfalls.</p>



<p>Dennoch ist nicht automatisch jede Tätigkeit mit&nbsp;<strong>Kosten</strong>&nbsp;verbunden. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen Betroffene gar nicht wissen, ob Ihnen überhaupt geholfen werden könnte. Der juristische Laie weiß doch im Zweifel gar nicht, was ihm die Versicherung oder das Gericht in einem laufenden Strafverfahren mitteilt, wenn er keine fundierten Kenntnisse im Versicherungsrecht, im Verkehrsrecht oder im Strafrecht hat. Und genau diese Kenntnisse werden von der Gegenseite aber immer wie selbstverständlich vorausgesetzt.</p>



<p>Entsprechend neigen viele Menschen dazu, gänzlich auf die Hilfe eines Anwalts oder Fachanwalts zu verzichten. Die Verunsicherung über die horrenden Anwaltsgebühren, die zahlreich über das Internet oder im persönlichen Umfeld verstreut wird, ist für viele Menschen schlichtweg zu gewaltig. Das kann aber im Einzelfall ein fataler Irrtum sein und zu vermeidbaren rechtlichen Nachteilen führen. Resignation war noch nie ein idealer Ratgeber!</p>



<p>Viele Menschen wissen daher gar nicht, dass Rechtsanwälte zunehmend eine&nbsp;<strong>kostenlose Ersteinschätzung</strong>&nbsp;des individuellen Schicksals anbieten. Das macht auch Sinn, weil der Anwalt mitunter nur einige Informationen benötigt, um den Sachverhalt nicht nur einschätzen, sondern auch seine Erfolgsaussichten beurteilen zu können. Eine&nbsp;<strong>kostenlose Rechtsberatung</strong> ersetzt natürlich keine Vertretung oder Verteidigung: Sie ist lediglich die Antwort auf die Frage, ob die Beauftragung eines Anwalts überhaupt sinnvoll ist. Die vertiefte Auseinandersetzung erfolgt im Anschluss an die getroffene Prognose.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-die-kostenlose-erstberatung-beim-anwalt-das-sagt-die-rechtsprechung"><strong>Die kostenlose Erstberatung beim Anwalt: Das sagt die Rechtsprechung!</strong></h2>



<p>Es war lange umstritten, ob die&nbsp;<strong>kostenlose Ersteinschätzung</strong>&nbsp;eines Falles für den Anwalt überhaupt erlaubt ist. Der Rechtsanwalt ist schließlich nicht dazu verpflichtet, gar keine Gebühr für seine beratende Dienstleistung zu verlangen. Im Gegenteil: Das Gesetz regelt in § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), dass der Anwalt dem Verbraucher bereits &#8222;für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung)&#8220; bis zu 190 EUR (exklusive Umsatzsteuer) in Rechnung stellen darf – gratis klingt das sicherlich nicht.</p>



<p>Nachdem einige Anwälte damit begonnen haben, eine kurze telefonische Rechtsberatung kostenfrei anzubieten, machte sich innerhalb der Anwaltschaft Verunsicherung breit. Es liegt auf der Hand, dass der Ratsuchende zunächst die kostenfreie Beratung in Anspruch nimmt, anstatt eine Gebühr von bis zu 190 EUR zu bezahlen.</p>



<p>Daher vermuteten einige Rechtsanwälte und auch die Rechtsanwaltskammer, dass die kostenlose Alternative einen Wettbewerbsvorteil darstelle, zumal die gesetzlichen Gebührensätze&nbsp;<strong>eigentlich</strong>&nbsp;nicht unterlaufen werden dürfen. Sie waren insofern der Ansicht, dass auch die erste Einschätzung des Einzelfalls nur gegen Rechnung erfolgen darf, um den Markt unter den Mitbewerbern gleichermaßen zu regulieren. Kurzum: Gleiche Chancen für jeden Anwalt und Fachanwalt.</p>



<p>Dem hat der BGH in seiner Rechtsprechung allerdings <a href="https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bgh-urteil-anwzbrfg42-16-anwalt-gebuehren-erstberatung-kostenlos-zulaessig/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">in seiner jüngeren Rechtsprechung widersprochen</a> (Urteil vom 20.07.2017, Az. AnwZ (Brfg) 42/16). Das Gericht hat in seiner Entscheidung zwar darauf hingewiesen, dass die Anwaltschaft grundsätzlich verpflichtet ist, den vom Gesetz geforderten Mindestsatz gegenüber dem Mandanten abzurechnen. Dies gilt nach Ansicht der Karlsruher Richter aber nicht für den Erstkontakt. Die&nbsp;<strong>Erst</strong>beratung muss auf Grundlage des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwaltsverg%C3%BCtungsgesetz" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes</a> gerade nicht vergütet werden. Das steht dort nämlich nirgendwo!</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-ich-kann-mir-die-beratung-leider-nicht-leisten-was-kann-ich-tun"><strong>Ich kann mir die Beratung leider nicht leisten: Was kann ich tun?</strong></h2>



<p>Die Möglichkeit der kostenlosen Erstberatung beim Anwalt besteht ohnehin für Menschen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation gar nicht in der Lage sind, die Gebühren selbst zu tragen. Bei jedem Amtsgericht kann ein sogenannter&nbsp;<strong>Beratungshilfeschein</strong>&nbsp;beantragt werden (mehr: <a href="https://service.berlin.de/dienstleistung/326037/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Beratungshilfeschein in Berlin beantragen</a>).</p>



<p>Der Anwalt, der die&nbsp;<strong>Beratungshilfe</strong>&nbsp;durchgeführt hat, rechnet nach seiner Beratungstätigkeit mit der Gerichtskasse ab. Allerdings hat er auch das Recht, vom Hilfesuchenden eine Gebühr in Höhe von 15 EUR zu verlangen. In diesem Fall muss der Betroffene für eine Beratung aber lediglich einen kleinen Betrag aus eigener Tasche investieren. Die Horrorgeschichten aus dem Internet, wonach jedes Anwaltsschreiben mehrere hundert Euro kosten, sollte der Ratsuchende daher schnell vergessen.</p>



<p>Jeder Rechtsanwalt ist prinzipiell dazu verpflichtet, Beratungshilfe zu leisten. Allerdings kann es im Einzelfall dennoch vorkommen, dass er seine Hilfe nicht anbieten kann. Das ist insbesondere sinnvoll, wenn es sich um eine Rechtsfrage handelt, die vom Tätigkeitsfeld des Juristen nicht abgedeckt wird. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht, der ausschließlich in diesem Bereich tätig ist, wird im Zweifel zu erbrechtlichen Angelegenheiten nicht viel beitragen können. Das deutsche Recht ist schlichtweg zu komplex.</p>



<p>Ebenso darf der Anwalt eine Beratung ablehnen, wenn er aufgrund seiner Termindichte nicht mehr in der Lage ist, den Beratungsfall angemessen zu bearbeiten. Das gilt umso mehr, wenn Fristen bereits laufen. Um Schaden vom Betroffenen abzuwenden, wird er ihn an eine Kollegin bzw. einen Kollegen verweisen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-ich-habe-eine-rechtsschutzversicherung-ist-damit-die-kostenlose-rechtsberatung-garantiert"><strong>Ich habe eine Rechtsschutzversicherung: Ist damit die kostenlose Rechtsberatung garantiert?</strong></h2>



<p>Eine abgeschlossene&nbsp;<strong>Rechtsschutzversicherung</strong>&nbsp;kann ebenfalls die Grundlage für eine kostenlose Rechtsberatung sein. Hierbei sind allerdings einige Besonderheiten zu beachten. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht erlebt es auch Herr Rechtsanwalt Gregor Samimi immer wieder, dass es bei der Kostenübernahme durch den Rechtsschutzversicherer zu Problemen kommt. Der Mandant fragt sich im Einzelfall dann auch vollkommen zurecht, weshalb er überhaupt die Versicherungsgebühren zahlt.</p>



<p>Was von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird, ergibt sich im Wesentlichen aus dem Versicherungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es empfiehlt sich bereits vorab bei der Gesellschaft anzufragen, ob die Gebühren für eine anwaltliche Beratung im Zweifel abgedeckt sind. Lassen Sie sich die Deckungszusage unbedingt auch schriftlich bestätigen, um eventuelle Probleme von vornherein zu vermeiden. Selbstverständlich können Sie die Anfrage auch dem Anwalt überlassen. Bedenken Sie nur, dass stets der Mandant der Kostenschuldner des Rechtsanwalts ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-das-rechtliches-angebot-fur-sie-rechtssichere-hilfe-direkt-vom-fachanwalt"><strong>Das rechtliches Angebot für Sie: Rechtssichere Hilfe direkt vom Fachanwalt</strong></h2>



<p>Herr Rechtsanwalt Gregor Samimi steht Hilfe suchenden Menschen als&nbsp;<strong>Fachanwalt</strong>&nbsp;im Verkehrsrecht, Strafrecht sowie Versicherungsrecht mit Engagement und rechtlichem Know-how unterstützend zur Seite.</p>



<p>Besonders die praktische Erfahrung sowie die regelmäßigen Fortbildungen, die für das Führen des Fachanwaltstitels unerlässlich sind, ist für die individuelle Auseinandersetzung mit einem Sachverhalt ein wichtiger Faktor.</p>



<p>Menschen, die auf der Suche nach rechtlicher Hilfe sind, müssen dem Anwalt vor allem vertrauen können. Ohne Vertrauen besteht kein stabiles Fundament für eine zielorientierte Zusammenarbeit. Wir arbeiten unbürokratisch und zügig, um auch Sie bei Ihrem persönlichen Einzelfall zu unterstützen.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-warum-sollte-ich-zum-fachanwalt-fur-versicherungsrecht-gehen"><strong>Warum sollte ich zum Fachanwalt für Versicherungsrecht gehen?</strong></h2>



<p>Das&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/"><strong>Versicherungsrecht</strong></a> ist eine sehr komplizierte und verstreute Materie. Teilweise umfassen bereits die Vertragsunterlagen ein Dutzend kleingedruckter Seiten. In der angespannten Situation, mithin bei Problemen im Versicherungsrecht, bleibt dem Betroffenen meist gar nicht die Zeit, um sich und seine rechtliche Position &#8222;auf Augenhöhe&#8220; zu positionieren.</p>



<p>In der Regel sind die Versicherungsgesellschaften, die ihrerseits ganze Rechtsabteilungen unterhalten, dem Hilfe suchenden Menschen überlegen. Gerade im Versicherungsrecht können allerdings aus der Situation heraus schwere Nachteile für den Betroffenen drohen.</p>



<p>Stellen Sie sich beispielsweise vor, dass Ihre Versicherung plötzlich die Regulierung eines Wasserschadens verweigert, der aus Ihrer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus entstanden ist. Derartige Reparaturen kosten schnell einige tausend Euro und sind daher nicht selten existenzbedrohend. Versicherungen sind reine Wirtschaftsunternehmen. Auf Einzelschicksale nehmen sie in der Regel keine Rücksicht. Umso wichtiger ist aber, dass der Betroffene umgehend tätig wird und einen Experten auf diesem Gebiet zurate zieht.</p>



<p>Das Versicherungsrecht spielt in der Praxis eine herausragende Rolle, weil es Teil unseres täglichen Lebens ist. Jeder Lebensbereich kann heutzutage über den Abschluss einer Versicherung vor Risiken geschützt werden. Es hilft aber letztendlich nicht, fleißig die Versicherungskosten zu tragen, um im Fall der Fälle doch keine Gegenleistung zu erhalten. Wehren Sie sich unbedingt, zumal Versicherungsgesellschaften es leider immer wieder versuchen, obwohl das Recht eindeutig gegen sie spricht.</p>



<p>Beispiele für das abweisende Regulierungsverhalten der ein oder anderen Versicherung finden sich auf der Webseite <a href="https://neinsager.de/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">neinsager.de</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-warum-sollte-ich-zum-fachanwalt-fur-strafrecht-gehen"><strong>Warum sollte ich zum Fachanwalt für Strafrecht gehen?</strong></h2>



<p>Das&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/"><strong>Strafrecht</strong></a> ist eine sehr persönliche und existenzielle Materie. Wer einmal zum Beschuldigten in einem Strafverfahren geworden ist, sollte umgehend die Hilfe eines Strafverteidigers in Anspruch nehmen.</p>



<p>Jedes Strafverfahren ist gleichermaßen ernst zu nehmen, unabhängig davon, ob der Tatvorwurf begründet ist oder eben nicht. Im Strafverfahren werden keine Geschenke verteilt. Die Konsequenzen können für den Einzelnen hingegen gravierend sein.</p>



<p>Werden Sie beispielsweise wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB beschuldigt, sollten Sie umgehend einen versierten Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aufsuchen. Suchen Sie stattdessen den Kontakt zu den Ermittlungsbehörden, um diesen beispielsweise voller Überzeugung mitzuteilen, dass Sie von dem Unfall gar nichts bemerkt haben, lenken Sie durch diese Aussage das Verfahren eventuell bereits unbewusst in ungünstige Bahnen. Denn mit dieser Einlassung geben Sie bereits konkludent zu, dass Sie das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt gefahren haben. Eigentlich müssen Ihnen das die Strafverfolgungsbehörden nachweisen.</p>



<p>Machen Sie daher von Ihrem Schweigerecht Gebrauch und kontaktieren umgehend einen spezialisierten Rechtsanwalt.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-warum-sollte-ich-zum-fachanwalt-fur-verkehrsrecht-gehen"><strong>Warum sollte ich zum Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen?</strong></h2>



<p>Jeden Tag ereignen sich im Straßenverkehr eine Vielzahl von Unfällen. Teilweise sind lediglich leichte Blechschäden zu beklagen. Nach einem schweren Verkehrsunfall sind mitunter aber ganz andere Folgen denkbar.</p>



<p>Wer nach einem Verkehrsunfall zum Beispiel schwerste Verletzungen davongetragen hat, braucht eine kompetente Stütze an seiner Seite. Denn nach jedem Unfall steht ziemlich schnell die Frage der Regulierung im Vordergrund. Hier überschneiden sich die Rechtsgebiete häufig: Vor allem das&nbsp;<strong>Versicherungsrecht</strong>&nbsp;ist eine wesentliche Grundlage bei der Auseinandersetzung von verkehrsrechtlichen Mandaten. Wie viel Schmerzensgeld steht Ihnen in Ihrem konkreten Fall zu? Warum sollen Sie plötzlich Alleinschuld an dem Geschehen haben, wenn Ihnen doch der Unfallgegner ungebremst ins Heck gefahren ist? Was bedeutet die Quotenregelung und wie erhalte ich den sogenannten Haushaltsführungsschaden?</p>



<p>Eine Besonderheit besteht beim <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Verkehrsrecht</a> auch hinsichtlich der&nbsp;<strong>Anwaltskosten</strong>: Diese müssen, falls der Unfall ausschließlich vom Unfallgegner verursacht worden ist, in gesetzlicher Höhe von diesem getragen werden. Allerdings wird seine Versicherung ein reges Interesse daran haben, möglichst wenig zu bezahlen. Daher sollte jeder Sachverhalt unbedingt rechtlich überprüft werden, sogar aus einer scheinbaren Bagatelle können ansonsten empfindliche Nachteile drohen!</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-vereinbaren-sie-unkompliziert-einen-termin-mit-uns-wir-freuen-uns-auf-sie"><strong>Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin mit uns: Wir freuen uns auf Sie!</strong></h2>



<p>Nutzen Sie unsere Möglichkeiten, um schnell und unbürokratisch mit uns in Kontakt zu treten. Gerade im Recht sollten Sie nicht zu viel Zeit verstreichen lassen, um Ihre Rechte auch durchsetzen zu können. Achten Sie insbesondere auch auf laufende Fristen. Zwar gibt es Möglichkeiten, auch eine abgelaufene Frist noch einmal in Gang zu setzen. Vertrauen Sie allerdings nicht zu sehr darauf, sondern werden Sie idealerweise rechtzeitig tätig. Unser Team erwartet Ihre Mitteilung!</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-weiterfuhrende-relevante-links"><strong>Weiterführende relevante Links</strong></h2>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Anwalt Verkehrsrecht Berlin</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/fehlende-rettungsgasse-hohes-bussgeld-fahrverbot-punkte-drohen/">Fehlende Rettungsgasse: Hohes Bußgeld, Fahrverbot, und Punkte drohen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungsvereinbarungen/">Vergütungsvereinbarungen</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/google-ranking-und-suchmaschinenoptimierung-im-rechtsdienstleistungsmarkt/">Google-Ranking und Suchmaschinenoptimierung im Rechtsdienstleistungsmarkt</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/empfehlung/">Empfehlung</a></li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-fachanwalt-fur-verkehrsrecht-hinzuziehen"><strong>Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen</strong></h2>



<p>Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/"><strong>Fachanwalt für Verkehrsrecht</strong></a>,&nbsp;mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p>Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;ist&nbsp;Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht&nbsp;in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;Telefon&nbsp;030 8860303.&nbsp;Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter! <a href="https://www.ra-samimi.de/">www.ra-samimi.de</a></p>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Kostenfestsetzungsantrag im Strafverfahren nach Freispruch &#8211; Muster und Tipps</title>
		<link>https://www.ra-samimi.de/kostenfestsetzungsantrag-im-strafverfahren-nach-freispruch-muster-und-tipps/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2026 22:10:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Rechtsanwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsschutzversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wird ein Mandant in einem Strafverfahren freigesprochen, steht ihm regelmäßig die Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu – insbesondere der Wahlverteidigervergütung. Dieser Anspruch besteht nicht nur bei rechtskräftigem Freispruch nach erstinstanzlicher Entscheidung, sondern auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst Berufung einlegt und diese im Berufungsverfahren wieder zurücknimmt. Nach § 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 473 Abs. 1 [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Wird ein Mandant in einem Strafverfahren freigesprochen, steht ihm regelmäßig die Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu – insbesondere der Wahlverteidigervergütung. Dieser Anspruch besteht nicht nur bei rechtskräftigem Freispruch nach erstinstanzlicher Entscheidung, sondern auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft zunächst Berufung einlegt und diese im Berufungsverfahren wieder zurücknimmt.</p>



<p>Nach § 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 473 Abs. 1 StPO sind in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des freigesprochenen Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen.</p>



<p>In meinem heutigen Blogbeitrag stelle ich ein <strong>praxisbewährtes Muster für einen Kostenfestsetzungsantrag</strong> vor, das nach einem rechtskräftigen Freispruch verwendet werden kann. Es enthält insbesondere:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>einen vollständigen Antragstext mit allen Antragspositionen (inkl. Zinsantrag und Auszahlungsanordnung),</li>



<li>eine ausführliche Begründung für die Überschreitung der Mittelgebühr nach § 14 RVG um 19 %,</li>



<li>und einen Hinweis auf die zulässige, nicht nachprüfbare Ermessensspanne nach aktueller Rechtsprechung.</li>
</ul>



<p>Das Muster richtet sich sowohl an Kolleginnen und Kollegen im Strafrecht als auch an Mandantinnen und Mandanten, die sich über ihre Rechte im Kostenfestsetzungsverfahren nach Freispruch informieren möchten.</p>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-muster-kostenfestsetzungsantrag-im-strafverfahren-nach-freispruch">Muster Kostenfestsetzungsantrag im Strafverfahren nach Freispruch</h2>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-kostenfestsetzungsantrag-gemass-464a-ff-stpo-i-v-m-103-ff-zpo"><strong>Kostenfestsetzungsantrag gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464a.html">§§ 464a ff. StPO</a> i.V.m. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__103.html">§§ 103 ff. ZPO</a></strong></h2>



<p>in dem vorbezeichneten Strafverfahren beantrage ich, namens und in Vollmacht des ehemaligen Angeklagten,</p>



<ol class="wp-block-list">
<li>die der Staatskasse zur Last fallenden notwendigen Auslagen des freigesprochenen ehemaligen Angeklagten in Form der <strong>Wahlverteidigervergütung auf Grundlage der nachfolgenden Abrechnung gegen die Staatskasse festzusetzen</strong>,</li>



<li>den festzusetzenden Betrag gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__104.html">§§ 104 Abs. 1 Satz 2</a>, 106 ZPO analog i.V.m. <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464b.html">§ 464b StPO</a> <strong>zu verzinsen</strong>,</li>



<li>den festgesetzten Gesamtbetrag auf das im Briefkopf dieses Antrages bezeichnete <strong>Konto des Unterzeichners zu überweisen</strong>.</li>



<li>Eine durch den ehemaligen Angeklagten <strong>im Original</strong> unterzeichnete <strong>Vollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren mitsamt Geldempfangsvollmacht </strong>füge ich in diesem Antrag bei.</li>
</ol>



<p><strong>Gebührenberechnung:</strong></p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><tbody><tr><td>4100 Grundgebühr des Verteidigers</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>261,00 €</td></tr><tr><td>4106 Verfahrensgebühr für den ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>215,00 €</td></tr><tr><td>4108 Hauptverhandlungstag im ersten Rechtszug vor dem Amtsgericht am 20.05.2022, 11:15-12:00 Uhr</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>359,00 €</td></tr><tr><td>7002 Post- und Telekommunikationspauschale</td><td>704,00 €</td><td>&nbsp;</td><td>20,00 €</td></tr><tr><td>7002 Post- und Telekommunikationspauschale</td><td>704,00 €</td><td>&nbsp;</td><td>20,00 €</td></tr><tr><td>4124 Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>418,00 €</td></tr><tr><td>4126 Terminsgebühr je Hauptverhandlungstag im Berufungsverfahren (Rücknahme unmittelbar vor der Hauptverhandlung)</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>150,00 €</td></tr><tr><td>7000 Versand elektronischer Dateien für die Unterrichtung des Rechtsschutzversicherers</td><td>2,50 €</td><td>2</td><td>5,00 €</td></tr><tr><td>7000 Versand elektronischer Dateien</td><td>2,50 €</td><td>2</td><td>5,00 €</td></tr><tr><td>7000 Versand elektronischer Dateien</td><td>2,50 €</td><td>2</td><td>5,00 €</td></tr><tr><td>Nettobetrag</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>1.458,00 €</td></tr><tr><td>19,00 % Umsatzsteuer gemäß Nr. 7008 VV RVG</td><td>&nbsp;</td><td>19 %</td><td>277,02 €</td></tr><tr><td><strong>Bruttobetrag</strong></td><td><strong>&nbsp;</strong></td><td><strong>&nbsp;</strong></td><td><strong>1.735,02 €</strong></td></tr></tbody></table></figure>



<p><strong>Begründung:</strong></p>



<p>Der ehemalige Angeklagte wurde durch Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 20.05.2022 freigesprochen. Dieses Urteil ist durch Rücknahme der Berufung seitens der Staatsanwaltschaft Berlin am 12.05.2025, unmittelbar vor Aufruf zur Hauptverhandlung vor dem Landgericht Berlin, rechtskräftig geworden.</p>



<p>Mit Beschluss des Landgerichts Berlin wurde die Staatskasse verpflichtet, auch die notwendigen Auslagen des ehemaligen Angeklagten für das Berufungsverfahren gemäß<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__473.html"> § 473 Abs. 1 StPO</a> zu tragen.</p>



<p>Die geltend gemachten Gebühren wurden gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__14.html">§ 14 Abs. 1 RVG </a>innerhalb des dem Wahlverteidiger zustehenden Ermessens unter Berücksichtigung von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Sache angemessen bestimmt. Dabei wurde ein Zuschlag in Höhe von 19 % oberhalb der jeweiligen Mittelgebühr vorgenommen.</p>



<p>Diese Erhöhung hält sich im Rahmen der nach ständiger Rechtsprechung zulässigen, <strong>nicht nachprüfbaren Ermessensspanne</strong>, innerhalb derer die Gebührenerhebung durch das Gericht nicht auf ihre Angemessenheit, sondern nur auf Ermessensfehler überprüft werden kann. Nach herrschender Meinung liegt diese Spanne <strong>bis ca. 20 % oberhalb der Mittelgebühr</strong>, innerhalb derer die vom Verteidiger getroffene Festsetzung nicht zu beanstanden ist (BVerwG 62, 196; OLG München JurBüro 1991, 1485; OLG Köln JurBüro 1994, 31; BSG Rbeistand 94, 31). Kleinliche Abstiche von der in Ansatz gebrachten Gebühr sind in jedem Fall unangebracht (OLG München, AnwBl. 1980, 469).</p>



<p>Die Überschreitung der Mittelgebühr ist zudem sachlich gerechtfertigt:</p>



<ol style="list-style-type:lower-alpha" class="wp-block-list">
<li>Der Vorgang wurde im Rahmen des Eingangsgespräches mit dem ehemaligen Angeklagten eingehend erörtert. Diese Besprechung dauerte rund <strong>60 Minuten</strong>. Es wurde schließlich Akteneinsicht beantragt. Die aus rund <strong>200 Seiten bestehende Akte</strong> wurde dem ehemaligen Angeklagten elektronisch zur Verfügung gestellt und der Akteninhalt gemeinsam gesichtet und ausgewertet.</li>



<li>Das Verfahren erstreckte sich über <strong>zwei Instanzen </strong>(AG Tiergarten und LG Berlin), das sich</li>



<li>sowohl <strong>rechtlich als auch tatsächlich als überdurchschnittlich anspruchsvoll darstellte</strong>,</li>



<li>die Verteidigung mehrfach <strong>umfangreiche schriftliche Ausführungen und Anträge fertigte</strong> und sich mit der <strong>Berufungsbegründungsschrift der Staatsanwaltschaft Berlin schriftlich auseinandergesetzt und die Verwerfung der Berufung beantragt hat</strong>.</li>



<li>Der ehemalige selbständige Angeklagte hat ein <strong>überdurchschnittliches Einkommen</strong> als Berufsmusiker und Entertainer. Eine Verurteilung hätte berufsbezogene<strong> Konsequenzen von erheblicher Bedeutung</strong> durch <strong>Reputationsverlust in der öffentlichen Meinung</strong> nach sich gezogen.</li>



<li>Schließlich ist bei der Bemessung der Gebührenhöhe der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der Angeklagte freigesprochen worden ist (vgl. LG Saarbrücken, Beschluss vom 4.12.2008, Az 4 II 50/06 I, StraFo 2009, 174-175.</li>



<li>Der Verteidiger verfügt zudem über eine Qualifikation als <strong>Fachanwalt für Strafrecht</strong>, welche sich in dem Erfolg des Freispruches niedergeschlagen hat (OLG Hamm, AGS 2002. 268).</li>
</ol>



<p>Die geltend gemachte Vergütung ist daher notwendig im Sinne von <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__464a.html">§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO.</a></p>



<p>Freundliche Grüße </p>



<p>Rechtsanwalt</p>



<p>Weitere nützliche Muster und Infos finden Sie hier:</p>



<figure class="wp-block-image aligncenter size-full is-resized"><img decoding="async" width="338" height="297" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2019/09/veroeffentlichung-von-gregor-samimi.png" alt="Veröffentlichungen von Gregor Samimi" class="wp-image-12121" style="aspect-ratio:1.138054401010154;width:548px;height:auto"/></figure>



<p><a href="https://www.anwaltverlag.de/rechtsgebiete/rechtsgebiete-von-a-bis-z/verkehrsrecht/151/verkehrsrecht-auf-einen-blick-mit-musterdownload">Veröffentlichungen von RA Gregor Samimi im Deutscher Anwalt Verlag</a></p>



<h3 class="wp-block-heading" id="h-weitere-nutzliche-urteile-muster-und-tipps-finden-sie-hier"><strong>Weitere nützliche Urteile, Muster und Tipps finden Sie hier:</strong></h3>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Strafverteidigung in Berlin</a></strong></li>



<li><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/urteile/">Kostenrecht und Auslagenerstattung</a></strong> </li>



<li><strong><a href="https://www.ra-samimi.de/kontakt/">Kontakt zur Kanzlei</a></strong></li>
</ul>



<p></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Wenn der Anwalt sich nach einem Verkehrsunfall selbst vertritt – und dafür auch bezahlt werden will</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 Apr 2026 09:24:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Anwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Es gibt Mandate, bei denen der Rechtsanwalt die Rollen tauscht: vom Vertreter zum Vertretenen, vom Berater zum Betroffenen. Was passiert also, wenn der Anwalt nach einem Verkehrsunfall seinen eigenen Schaden reguliert – und anschließend von der gegnerischen Versicherung die eigenen Gebühren ersetzt verlangt? Von Rechtsanwalt Gregor Samimi. Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026, 11:00 Uhr. 1.282&#160;Wörter, 7&#160;Minuten [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<div class="wp-block-yoast-seo-ai-summarize yoast-ai-summarize"><h2>Key Takeaways</h2>
<ul class="wp-block-list yoast-ai-summarize-list">
<li>Das Landgericht Berlin entschied, dass Anwälte ihre Gebühren geltend machen können, wenn sie ihren eigenen Unfall regulieren, basierend auf dem Urteil LG Berlin 46 S 22/25.</li>



<li>Das Gericht bestätigte, dass auch Juristen bei Unfällen finanzielle Unterstützung benötigen und ihre anwaltliche Tätigkeit nicht pro bono erbringen müssen.</li>



<li>Das Amtsgericht Mitte hatte bereits zuvor in einem ähnlichen Fall zugunsten des klagenden Anwalts entschieden (AG Mitte 28 C 278/22 V).</li>



<li>Anwälte können ihre Kosten in vollem Umfang geltend machen, auch wenn sie selbst betroffen sind, was die Rechte von Mandanten stärkt.</li>



<li>Die Entscheidungen haben Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik und fordern eine realistische Bewertung der anwaltlichen Arbeit in Selbstvertretungsfällen.</li>
</ul>
</div>



<p><strong><em>Es gibt Mandate, bei denen der Rechtsanwalt die Rollen tauscht: vom Vertreter zum Vertretenen, vom Berater zum Betroffenen. Was passiert also, wenn der Anwalt nach einem Verkehrsunfall seinen eigenen Schaden reguliert – und anschließend von der gegnerischen Versicherung die eigenen Gebühren ersetzt verlangt?</em></strong></p>



<p><em>Von <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt Gregor Samimi</a>. Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026, 11:00 Uhr.</em> 1.282&nbsp;Wörter, 7&nbsp;Minuten Lesezeit.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-1-einleitung"><strong>1. Einleitung</strong></h2>



<p>Lange galt das als Tabu, als juristische Selbstbedienung, allenfalls als berufsbedingte Kostenfrage mit einem Augenzwinkern. Doch das <strong>Landgericht Berlin</strong> hat mit Urteil vom <strong><a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2025/11/Landgericht-Berlin_Berufungsurteil_Anwalt_Eigener_Unfallangelegenheit_Anwaltsgebuehren_geschwaerzt.pdf">23. Juli 2025 (Az. 46 S 22/25)</a></strong> diesem Zögern ein Ende gesetzt. In präziser, fast eleganter Deutlichkeit entschied es:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p><strong>„Auch ein Rechtsanwalt hat Anspruch auf Erstattung seiner Gebühren, wenn er seinen eigenen Fahrzeugschaden selbst reguliert.“</strong></p>
</blockquote>



<p>Ein Urteil, das den anwaltlichen Stolz ebenso beflügelt wie die juristische Diskussion – und das die Versicherer wohl weniger begeistert zur Kenntnis genommen haben dürften.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-2-der-fall-wenn-der-jurist-zum-unfallopfer-wird"><strong>2. Der Fall – Wenn der Jurist zum Unfallopfer wird</strong></h2>



<figure class="wp-block-gallery has-nested-images columns-default is-cropped wp-block-gallery-1 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex">
<figure class="wp-block-image size-large"><img decoding="async" width="1024" height="683" data-id="8051" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-1024x683.jpg" alt="" class="wp-image-8051" srcset="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-1024x683.jpg 1024w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-300x200.jpg 300w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-450x300.jpg 450w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-768x512.jpg 768w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-1260x840.jpg 1260w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-615x410.jpg 615w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-400x266.jpg 400w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-292x195.jpg 292w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin-600x400.jpg 600w, https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2018/05/anwalt-verkehrsunfall-verkehrsrecht-berlin.jpg 1920w" sizes="(max-width: 1024px) 100vw, 1024px" /></figure>
</figure>



<p>Der Kläger, selbst Rechtsanwalt und offensichtlich kein Freund unnötiger Fremdmandate, hatte nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall seinen Fahrzeugschaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung angemeldet.</p>



<p>Er schrieb, mahnte, erinnerte – also tat das, was sonst andere für ihn tun würden. Dann verlangte er für diese Tätigkeit <strong>745,40 € Anwaltskosten</strong>.</p>



<p>Die Versicherung winkte ab: Ein Anwalt könne sich doch selbst vertreten, ohne sich dafür zu bezahlen. Das Amtsgericht Mitte folgte zunächst dieser Linie – bis das Landgericht Berlin in der Berufung die Sache in deutlicher Klarheit und gebotener Ausführlichkeit geraderückte.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-3-das-urteil-des-landgerichts-berlin-der-anwalt-ist-kein-gratisdienstleister"><strong>3. Das Urteil des Landgerichts Berlin – Der Anwalt ist kein Gratisdienstleister</strong></h2>



<p>Das Landgericht bejahte den Anspruch gemäß <strong>§ 7 Abs. 1 StVG i.V.m. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG</strong>. Die Begründung liest sich wie eine kleine Hommage an die anwaltliche Profession:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Erforderlichkeit der anwaltlichen Tätigkeit:</strong></li>
</ul>



<p>Auch der Anwalt darf sich anwaltlich vertreten – selbst dann, wenn er zufällig die beste Person dafür ist. Der Schädiger kann nicht verlangen, dass der Geschädigte seine juristische Expertise „pro bono“ einsetzt, um den Versicherer zu entlasten.</p>



<ol style="list-style-type:lower-alpha" class="wp-block-list">
<li></li>
</ol>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Kein einfach gelagerter Fall:</strong></li>
</ul>



<p>Verkehrsunfälle, so das Gericht, seien selten juristische Routine – auch dann nicht, wenn der Betroffene Fachanwalt für Verkehrsrecht ist. Wer jemals mit Kürzungen bei Nutzungsausfall, Reparaturdauer oder Wertminderung konfrontiert war, weiß: Einfach gelagert ist im Verkehrsrecht meist nur der Stau auf der Gegenspur.</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>Praktische Zumutbarkeit:</strong></li>
</ul>



<p>Selbst der erfahrene Jurist darf vernünftigerweise bezweifeln, dass der Versicherer ohne anwaltliche Einwirkung zahlt. Das Gericht folgte dabei der Linie des BGH (NJW 2020, 144 Rn. 24) und stellte fest, dass bei Fahrzeugschäden regelmäßig juristische Streitfragen lauern, die ein Tätigwerden als Anwalt auch in eigener Sache erforderlich machen.</p>



<p>Das Ergebnis: Die Beklagte muss zahlen – und zwar voll. Kein Cent Rabatt auf anwaltliche Kompetenz.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-4-ein-vorlaufer-das-urteil-des-amtsgerichts-mitte"><strong>4. Ein Vorläufer: Das Urteil des Amtsgerichts Mitte</strong></h2>



<p>Interessanterweise hatte das <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verguetungserstattungsanspruch-eines-Anwalts-nach-einem-Verkehrsunfall-bei-eigener-Beauftragung-bzw.-Selbstvertretung-gegenueber-dem-Versicherer.pdf">Amtsgericht Mitte von Berlin bereits zwei Jahre zuvor am 15.03.2023, Aktenzeichen 28 C 278/22 V</a>, einen nahezu identischen Fall entschieden – allerdings zugunsten des klagenden Anwalts.</p>



<p>Richterin Hajek sah die Sache pragmatisch:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p><strong>„Es gibt keinen rechtlichen Gesichtspunkt, der es vertretbar erscheinen ließe, dass der geschädigte Anwalt den Einsatz seiner beruflichen Arbeitskraft zugunsten des Schädigers umsonst leisten müsste.“</strong></p>
</blockquote>



<p>Das AG Mitte stützte sich in den Urteilsgründen auf die allgemeinen Grundsätze der §§ 7, 17 StVG, § 115 VVG und § 249 BGB: Der Geschädigte – auch wenn er Jurist ist – darf den Aufwand ersetzt verlangen, der zur Wahrnehmung seiner Rechte <strong>erforderlich und zweckmäßig</strong> ist.</p>



<p>Dabei griff das Gericht einen charmanten Vergleich auf:</p>



<blockquote class="wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow">
<p><strong>„Auch der Arzt, der seine eigene Wunde näht, oder der Kfz-Mechaniker, der sein eigenes Fahrzeug repariert, kann Ersatz der Kosten verlangen, die durch die Beauftragung eines Dritten entstanden wären.“</strong></p>
</blockquote>



<p>Mit anderen Worten: Juristische Selbsthilfe ist erlaubt, aber nicht umsonst.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-5-zusammenspiel-der-entscheidungen-berliner-linie-mit-signalwirkung"><strong>5. Zusammenspiel der Entscheidungen – Berliner Linie mit Signalwirkung</strong></h2>



<p>Beide Berliner Gerichte sprechen im Kern dieselbe Sprache:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Der Anwalt ist kein Selbstversorger auf Haftungsrechtsebene.</li>



<li>Der Versicherer profitiert nicht von der Qualifikation des Geschädigten.</li>



<li>Die anwaltliche Arbeit bleibt ein ersatzfähiger Aufwand – unabhängig davon, wer sie erbringt.</li>
</ul>



<p>Diese Rechtsprechung stärkt das Selbstverständnis der Anwaltschaft und setzt zugleich ein wichtiges Zeichen gegen Versicherungslogik nach dem Motto: „Wer sich auskennt, kriegt weniger.“</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-6-bedeutung-fur-die-praxis"><strong>6. Bedeutung für die Praxis</strong></h2>



<p>Für die Praxis der Unfallregulierung – insbesondere in Großstädten wie Berlin, wo Blechschäden und Paragrafen oft dicht beieinander liegen – bedeutet das:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Selbstgeschädigte Anwälte dürfen ihre Gebühren in der üblichen Höhe geltend machen.</li>



<li>Versicherer können sich nicht auf die „Selbstvertretung“ berufen, um Zahlungen zu kürzen.</li>



<li>Kolleginnen und Kollegen sollten ihre eigene Arbeitszeit realistisch bewerten – juristische Expertise ist keine Gefälligkeit, sondern Arbeitsleistung.</li>
</ul>



<p>Oder, etwas salopper gesagt: „Auch der Anwalt isst nicht von Luft, sondern von Gebührentatbeständen.“</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>7. Fazit – Ein Sieg der Vernunft (und der Systematik)</strong></h2>



<p>Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 23. 07. 2025 (46 S 22/25) die Berliner Linie bestätigt und fortgeführt. Ein Rechtsanwalt, der seinen eigenen Unfallschaden reguliert, darf seine anwaltlichen Gebühren ersetzt verlangen – ganz so, als hätte er sich selbst beauftragt. Damit steht fest: Die anwaltliche Tätigkeit bleibt auch in eigener Sache <strong>eine berufliche Dienstleistung</strong> und kein Akt selbstloser Rechtsromantik.</p>



<p>Ein Urteil, das man mit einem leichten Schmunzeln lesen darf – und mit einem zufriedenen Kopfnicken beiseitelegt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">8. FAQ – Häufige Fragen zur Gebührenerstattung bei Selbstvertretung</h2>



<p><strong>1. Darf ein Rechtsanwalt seine eigenen Gebühren geltend machen, wenn er seinen Unfallschaden selbst reguliert?</strong></p>



<p>Ja. Nach dem Urteil des Landgerichts Berlin (46 S 22/25) und des Amtsgerichts Mitte (28 C 278/22 V) kann auch ein Anwalt seine anwaltlichen Gebühren als Schadensposition geltend machen. Die Tätigkeit gilt als erforderlich im Sinne des § 249 BGB, weil ein vernünftiger Geschädigter – selbst mit Fachwissen – anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen würde.</p>



<p><strong>2. Gilt das auch bei einfach gelagerten Fällen?</strong></p>



<p>Nur ausnahmsweise nicht. Wenn die Haftung und Schadenshöhe <strong>glasklar</strong> sind (z. B. reiner Parkrempler, Schadenshöhe gering, sofortige Regulierung), kann die Hinzuziehung eines Anwalts entbehrlich sein. Doch schon die <strong>Kommunikation mit Versicherern</strong>, die <strong>Bewertung einzelner Schadenspositionen</strong> und <strong>abweichende Regulierungspraxis</strong> führen dazu, dass ein Fall in der Regel nicht mehr „einfach“ ist.</p>



<p><strong>3. Wie hoch sind die erstattungsfähigen Gebühren?</strong></p>



<p>Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert des Schadens und der üblichen Geschäftsgebühr gemäß <strong>Nr. 2300 VV RVG</strong>, zuzüglich <strong>Auslagenpauschale</strong> und ggf. <strong>Umsatzsteuer</strong>. Die Gerichte erkennen dabei dieselben Maßstäbe an, wie sie auch bei der Beauftragung eines Dritten gelten.</p>



<p><strong>4. Muss der Anwalt eine formelle Mandatierung in eigener Sache vornehmen?</strong></p>



<p>Nein, eine schriftliche Selbstmandatierung ist nicht erforderlich. Es genügt, dass der Anwalt <strong>nach außen hin als Rechtsanwalt</strong> auftritt, also z. B. im eigenen Namen ein Anschreiben oder eine Mahnung an die Versicherung richtet. Die Tätigkeit muss aber <strong>anwaltlich geprägt</strong> sein – bloßes Telefonieren mit der Versicherung reicht nicht.</p>



<p><strong>5. Was, wenn die Versicherung die Zahlung der Anwaltsgebühren ablehnt?</strong></p>



<p>Dann sollte der Anspruch – wie im Berliner Fall – <strong>gerichtlich geltend gemacht</strong> werden. Die Erfolgsaussichten stehen nach den aktuellen Entscheidungen sehr gut. Die Versicherung trägt bei Unterliegen auch die <strong>Kosten des Rechtsstreits</strong>, einschließlich der anwaltlichen Gebühren – was eine gewisse poetische Gerechtigkeit in sich trägt.</p>



<p><strong>6. Hat die Entscheidung über Berlin hinaus Bedeutung?</strong></p>



<p>Ja, eindeutig. Die Urteile haben <strong>Signalwirkung für die gesamte Bundesrepublik</strong>, da sie sich auf die gefestigte Rechtsprechung des <strong>BGH (NJW 2020, 144 Rn. 24 mwN)</strong> stützen. Andere Landgerichte dürften dem folgen, weil die Argumentation sowohl <strong>dogmatisch stringent</strong> als auch <strong>praxisgerecht</strong> ist.</p>



<p><strong>7. Wie sollten sich Rechtsanwälte in vergleichbaren Fällen verhalten?</strong></p>



<ul class="wp-block-list">
<li>Den eigenen Unfall wie einen <strong>Mandatsfall behandeln</strong> – mit Aktenzeichen, Schreiben, Fristen.</li>



<li>Den <strong>Gegenstandswert und die Gebühr</strong> exakt nach RVG berechnen.</li>



<li>Die <strong>Korrespondenz mit der Versicherung dokumentieren</strong>, um den anwaltlichen Charakter der Tätigkeit nachzuweisen.</li>
</ul>



<p>Kurz gesagt: <strong>Professionalität zahlt sich aus</strong>.</p>



<p><strong>9. Fazit (erneut auf den Punkt gebracht)</strong></p>



<p>Mit den Urteilen des <strong>AG Mitte von Berlin (2023)</strong> und des <strong>Landgerichts Berlin (2025</strong>) haben die beiden Berliner Gerichte einmal mehr juristische Klarheit geschaffen: Der Rechtsanwalt bleibt auch dann Anwalt, wenn er selbst betroffen ist – und seine Arbeit ist kein Ehrenamt im Namen der Versicherungswirtschaft.</p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-9-weiterfuhrende-informationen-und-links">9. Weiterführende Informationen und Links</h2>



<ul class="wp-block-list">
<li>Blogbeitrag: <a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/">Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</a>, zum Urteil des <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/04/Verguetungserstattungsanspruch-eines-Anwalts-nach-einem-Verkehrsunfall-bei-eigener-Beauftragung-bzw.-Selbstvertretung-gegenueber-dem-Versicherer.pdf">Amtsgericht Mitte von Berlin vom 15.03.2023, Aktenzeichen 28 C 278/22 V</a>.</li>



<li>Das Urteil des Landgerichts Berlin wurde von dem Kollegen Herrn <a href="https://www.rechtsanwalt-riemer.de/">Rechtsanwalt Michael Riemer</a> übersandt.</li>
</ul>



<ul class="wp-block-yoast-seo-related-links yoast-seo-related-links">
<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-fuer-verkehrsrecht-in-berlin-mitte/">Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/verguetungserstattungsanspruch-eines-anwalts-nach-einem-verkehrsunfall-bei-selbstvertretung/">Vergütungserstattungsanspruch eines Anwalts nach einem Verkehrsunfall bei eigener Beauftragung bzw. Selbstvertretung gegenüber dem Versicherer</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/urteile/">Urteile</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/anwaltskosten/">Anwaltskosten</a></li>



<li><a href="https://www.ra-samimi.de/wie-koennen-die-anwaltskosten-von-der-steuer-abgesetzt-werden/">Wie können die Anwaltskosten von der Steuer abgesetzt werden?</a></li>
</ul>



<p></p>



<h2 class="wp-block-heading" id="h-immer-einen-anwalt-hinzuziehen"><strong>Immer einen Anwalt hinzuziehen</strong></h2>



<p>Für eine bestmögliche Vertretung sollten Sie einen&nbsp;Spezialisten, nämlich einen Fachanwalt für Strafrecht mit der anwaltlichen Vertretung beauftragen. Dieser wird Ihnen beratend zur Seite stehen und kann auf eine frühzeitige Erledigung Ihres Anliegens hinwirken.</p>



<p><a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-ueber-gregor-samimi/">Rechtsanwalt&nbsp;<em>Gregor Samimi</em>&nbsp;</a>ist&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-verkehrsrecht-berlin/">Fachanwalt für Verkehrsrecht</a>, <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-versicherungsrecht-berlin/">Fachanwalt für Versicherungsrecht</a> und <a href="https://www.ra-samimi.de/anwalt-strafrecht-berlin/">Fachanwalt für Strafrecht&nbsp;</a>in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf).&nbsp;Telefon&nbsp;<a href="tel:+49308860303">+49308860303</a>.&nbsp;✩&nbsp;&nbsp;<a href="https://www.ra-samimi.de/">www.ra-samimi.de</a>.</p>



<p></p>
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		<title>Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Rechtsanwalt Gregor Samimi]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 24 Sep 2023 14:05:48 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Bußgeldverfahren]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsanwaltsvergütung]]></category>
		<category><![CDATA[Revison]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Nachfolgend wird die Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen als Arbeitshilfe für die tägliche Praxis zum freien Download angeboten. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der Tabelle übernommen. <a href="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/09/Rechtsanwaltsverguetungstabelle-in-Bussgeldverfahren-und-Strafsachen.pdf">Hier als PDF zum unentgeltlichen Herunterladen:</a> https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/09/Rechtsanwaltsverguetungstabelle-in-Bussgeldverfahren-und-Strafsachen.pdf</p>



<figure class="wp-block-image size-full"><img decoding="async" src="https://www.ra-samimi.de/wp-content/uploads/2023/09/Rechtsanwaltsverguetungstabelle-in-Bussgeldverfahren-und-Strafsachen-1.png" alt="Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen" class="wp-image-16469"/><figcaption class="wp-element-caption">Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen</figcaption></figure>



<figure class="wp-block-table"><table><tbody><tr><td colspan="14"><strong>Rechtsanwaltsvergütungstabelle in Bußgeldverfahren und Strafsachen<a href="#_ftn1" id="_ftnref1"><strong>[1]</strong></a> </strong><strong>© RA Gregor Samimi (Stand: 24.09.2023)</strong><strong></strong> <strong>&nbsp;</strong> <strong>&nbsp;</strong></td></tr><tr><td><strong>Tatbestand</strong></td><td colspan="4">Bußgeldverfahren 60,00 bis 5.000 &#8211; VV RVG Mittelgebühren</td><td>Bußgeldverfahren Mittelgebühren + 19%</td><td colspan="3">Strafverfahren &#8211; VV RVG &nbsp;</td><td>Straf- verfahren Mittelgeb.</td><td>Mittelgeb. +19%</td><td colspan="3">Pflichtverteidigung &#8211; Amtsgericht &nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Erst- Beratungsvergütung<a href="#_ftn2" id="_ftnref2"><strong>[2]</strong></a></strong></td><td>34 I RVG</td><td colspan="3">190,00 / 250,00</td><td>190,00 / 250,00</td><td colspan="3">34 I RVG</td><td>190,00 / 250,00</td><td>190,00 / 250,00</td><td colspan="3">190,00 / 250,00</td></tr><tr><td><strong>Grundgebühr &#8211; 1. Instanz</strong></td><td>5100</td><td colspan="3">110,00</td><td>130,00</td><td colspan="3">4100</td><td>220,00</td><td>261,00</td><td colspan="3">&nbsp;176,00</td></tr><tr><td><strong>Verfahrensgebühr</strong></td><td>5103</td><td colspan="3">176,00</td><td>209,44</td><td colspan="3">4104</td><td>181,50</td><td>215,00</td><td colspan="3">145,00</td></tr><tr><td><strong>Verfahrensgebühr</strong></td><td>5109</td><td colspan="3">176,00</td><td>209,44</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>215,00</td><td colspan="3">145,00</td></tr><tr><td><strong>Einstellungsgebühr/ Rücknahme/Gerichtsbeschluss</strong></td><td>5115</td><td colspan="3">176,00</td><td>176,00</td><td colspan="3">4141</td><td>181,50</td><td>&nbsp;181,50</td><td colspan="3">145,00</td></tr><tr><td><strong>Hauptverhandlungsgebühr</strong></td><td>5110</td><td colspan="3">280,50</td><td>333,80</td><td colspan="3">4108</td><td>302,50</td><td>359,00</td><td colspan="3">242,00</td></tr><tr><td><strong>Versandt elektron. Dateien<a href="#_ftn3" id="_ftnref3"><strong>[3]</strong></a></strong></td><td>7000</td><td colspan="3">2x 2,50 = max. 5,00</td><td>5,00</td><td colspan="3">5,00</td><td>5,00</td><td>&#8211;</td><td colspan="3">5,00</td></tr><tr><td><strong>Aktenversendungspauschale<a href="#_ftn4" id="_ftnref4"><strong>[4]</strong></a></strong></td><td>9003</td><td colspan="3">12,00</td><td>12,00</td><td colspan="3">12,00</td><td>12,00</td><td>&#8211;</td><td colspan="3">12,00</td></tr><tr><td><strong>Dokumentenpauschale für Kopien und Ausdrucke</strong></td><td>7000 1a</td><td colspan="3">50 Seiten á 0,50 danach 0,15</td><td>50 Seiten á 0,50 danach 0,15</td><td colspan="3">7000 1a</td><td>wie vor</td><td>wie vor</td><td colspan="3">wie vor</td></tr><tr><td><strong>Entgeltpauschale Post etc. (kann mehrfach entstehen)</strong></td><td>7002</td><td colspan="3">20,00</td><td>20,00</td><td colspan="3">7002</td><td>20,00</td><td>20,00</td><td colspan="3">20,00</td></tr><tr><td><strong>Einziehung und verwandte Maßnahmen (z.B. Pkw etc)</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4142</td><td>1,0</td><td>1,0</td><td colspan="3">1,0</td></tr><tr><td><strong>Fahrtkosten, eigener Pkw je gefahrenen Kilometer</strong></td><td>7003 &nbsp;</td><td colspan="3">x 0,42 €</td><td>x 0,42 €</td><td colspan="3">7003</td><td>wie vor</td><td>wie vor</td><td colspan="3">wie vor</td></tr><tr><td><strong>Tage- und Abwesenheitspauschale</strong></td><td>7005</td><td>-4 h 30,00</td><td>-8 h 50,00</td><td>8 h 80,00</td><td>&#8211;</td><td>-4 h 30,00</td><td>-8 h 50,00</td><td>8 h 80,00</td><td>wie vor</td><td>&#8211;</td><td>-4 h 30,00</td><td>-8 h 50,00</td><td>8 h 80,00</td></tr><tr><td></td><td colspan="4"><strong>Bußgeldverfahren</strong> <strong>weniger als 40,00</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Grundgebühr</strong></td><td>5100</td><td colspan="3">110,00</td><td>130,00</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Verfahrensgebühr</strong></td><td>5101</td><td colspan="3">71,50</td><td>85,09</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Verfahrensgebühr</strong></td><td>5107</td><td colspan="3">71,50</td><td>85,09</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Einstellung/Gerichtsbeschluss</strong></td><td>5115</td><td colspan="3">71,50</td><td>85,00</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Rechtsbeschwerde</strong></td><td></td><td colspan="3"></td><td></td><td colspan="3"><strong>Revision</strong></td><td></td><td></td><td colspan="3"></td></tr><tr><td><strong>Verfahrensgebühr</strong></td><td>5113</td><td colspan="3">352,00</td><td>418,88</td><td colspan="3">4130</td><td>676,50</td><td>805,04</td><td colspan="3">541,00</td></tr><tr><td><strong>Terminsgebühr</strong></td><td>5108</td><td colspan="3">352,00</td><td>418,88</td><td colspan="3">4132</td><td>374,00</td><td>445,06</td><td colspan="3">300,00</td></tr><tr><td><strong>Rücknahme der Rechtsbeschwerde</strong></td><td>5115</td><td colspan="3">352,00</td><td>352,00</td><td colspan="3">4141</td><td>676,50</td><td>676,50</td><td colspan="3">541,00</td></tr><tr><td><strong>Berufung</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Verfahrensgebühr</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4124</td><td>352,00</td><td>418,88</td><td colspan="3">282,00</td></tr><tr><td><strong>Hauptverhandlung</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4126</td><td>352,00</td><td>418,88</td><td colspan="3">282,00</td></tr><tr><td><strong>Rücknahme der Berufung</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4141</td><td>352,00</td><td>352,00</td><td colspan="3">282,00</td></tr><tr><td><strong>Adhäsionsverfahren</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Adhäsionsverfahren (z.B. Schmerzensgeld nach VU)</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4143</td><td>2,0</td><td>2,0</td><td colspan="3">2,0</td></tr><tr><td><strong>Berufung oder Revision im Adhäsionsverfahren</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4144</td><td>2,5</td><td>2,5</td><td colspan="3">2,5</td></tr><tr><td><strong>Beschwerde gegen die Absehens Entscheidung</strong></td><td></td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">4145</td><td>0,5</td><td>0,5</td><td colspan="3">0,5</td></tr><tr><td><strong>Sonstiges</strong></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td><strong>Prüfung Erfolgsaussichten des Rechtsmittels</strong></td><td>2102</td><td colspan="3">211,50 (39-384)</td><td>249,90</td><td colspan="3">2102</td><td>210,00</td><td>251,69</td><td colspan="3">210,00</td></tr><tr><td><strong>Ratenzahlungsantrag in der Strafvollstreckung</strong></td><td>5200</td><td colspan="3">65,00 (20,00-110,00)</td><td>77,35</td><td colspan="3">4204</td><td>181,50 (33-330)</td><td>215,99</td><td colspan="3">145,00</td></tr><tr><td><strong>Gnadenantrag</strong></td><td>5200</td><td colspan="3">65,00 (20,00-110,00)</td><td>77,35</td><td colspan="3">4303</td><td>330,00</td><td>392,70</td><td colspan="3">&#8211;</td></tr><tr><td></td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td>&nbsp;</td><td colspan="3">&nbsp;</td></tr><tr><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td><td></td></tr></tbody></table></figure>



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<p><a href="#_ftnref1" id="_ftn1">[1]</a> Arbeitshilfe in verkürzter Darstellung ohne Gewähr für die Richtigkeit und die Aktualität – Beträge in Euro ohne Zuschläge (Haftzuschläge, Dauer der Hauptverhandlung etc) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.</p>



<p><a href="#_ftnref2" id="_ftn2">[2]</a> Bei Verbrauchern <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html">https://www.gesetze-im-internet.de/rvg/__34.html</a></p>



<p><a href="#_ftnref3" id="_ftn3">[3]</a> Versandt von E-Mails, z.B. zur Unterrichtung des Rechtsschutzversicherers oder der Kaskoversicherung (z.B. zwei Dateien in einer E-Mail á 2,50 = maximal 5 Euro je E-Mail.</p>



<p><a href="#_ftnref4" id="_ftn4">[4]</a> <a href="https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=en&amp;sid=99f7881fe3f4e1f767e9bbc85f5dd24c&amp;nr=56111&amp;pos=0&amp;anz=1">BGH, IV ZR 232/08</a> (zzgl. Umsatzsteuer) für die jeweilige Akteneinsicht nach Nr. 9003 KV GVG</p>



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