Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.
Diebstahl: „Welche Strafe droht?“

Diebstahl – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Gregor Samimi hilft.

Diebstahl: Welche Strafe droht nach § 242 StGB?

Vorwurf: Diebstahl! Frau Henriette T. tätigte Samstagmorgen in einem Supermarkt des Berliner Stadtteils Steglitz-Zehlendorf ihre Wochenendeinkäufe. In der Süßwarenabteilung entdeckte sie eine Schachtel Pralinen. Ein Blick auf den Preis verriet ihr jedoch, dass diese zu teuer waren. Enttäuscht schaute sich Frau T. im Regal nach einer Alternative um, wurde jedoch nicht fündig. Kurzerhand steckte sie die Pralinenschachtel in ihre Manteltasche. An der Kasse bezahlte Frau T. alle Waren mit Ausnahme der Pralinenschachtel. Der Ladendetektiv hatte das Geschehen beobachtet.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Neben dem Fahrraddiebstahl und Taschendiebstahl zählt auch der Ladendiebstahl zu den häufigsten Formen des Diebstahls. Ein solcher kann weitreichende Folgen haben. Wird der Diebstahl zur Anzeige gebracht, wird ein Strafverfahren eröffnet. Damit muss auch Frau T. im oben genannten Fall rechnen.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

[column width=“1/1″ last=“true“ title=““ title_type=“single“ animation=“none“ implicit=“true“]

Was ist Diebstahl?

Aufgeschlagener Gesetztestext zum Diebstahl
Gesetzestext Diebstahl, § 242 StGB

Nach § 242 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) macht sich wegen Diebstahl strafbar, „wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen […].“  Das Tatobjekt des Diebstahls ist eine fremde bewegliche Sache. Eine Sache ist jeder körperliche Gegenstand. Eine Sache ist fremd, wenn sie jemand anderem gehört, also nicht im Alleineigentum des Täters steht oder herrenlos ist. Tathandlung des Diebstahls ist die Wegnahme der Sache. Die Wegnahme erfordert den Bruch fremden und die Begründung neuen Gewahrsams.

Beim Gewahrsamsbruch wird dem Opfer die Möglichkeit verwehrt, auf die Sache zuzugreifen. Das ist klassischer Weise beim Wegschaffen der Sache gegen den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhabers der Fall. Neuer Gewahrsam wird durch das Ausüben der tatsächlichen Sachherrschaft erlangt. Neuer Gewahrsamsinhaber muss nicht notwendigerweise der Täter sein. Es kann sich dabei auch um eine andere dritte Person handeln.

Wann wird der Diebstahl strafrechtlich verfolgt?

Diebstahl wird von Amts wegen verfolgt. Eines Strafantrags bedarf es jedoch, wenn durch den Diebstahl ein Angehöriger betroffen ist (sogenannter Familiendiebstahl). Beim Diebstahl geringwertiger Sachen (die Wertgrenze liegt bei ca. 50 Euro) kann die Tat ebenfalls nur auf Antrag verfolgt werden, es sei denn, die Strafverfolgungsbehörde hält ein Einschreiten wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung für geboten.

Was droht schlimmstenfalls beim Verdacht des Diebstahls?

Im Falle einer Verurteilung sieht das Gesetz für einfachen Diebstahl eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Darüber hinaus erfolgt bei einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von 91 oder mehr Tagessätzen eine Eintragung in das polizeiliche Führungszeugnis.

Anders liegt das Strafmaß bei schwerem Diebstahl gem. § 243 I StGB. Dieser liegt in etwa bei Einbruch vor oder wenn Dinge gestohlen werden, die anderweitig gesichert sind (z.B. durch einen Safe oder eine abgeschlossene Kommode). In diesem Fall droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren.

Was ist Beschaffungsdiebstahl und wie wird er bestraft?

Unter Beschaffungsdiebstahl versteht man Diebstahl, bei denen die Diebe, oftmals Drogensüchtige, auf der Suche nach Wertsachen sind, die schnell weiter verkauft werden können. Die Aufklärungsrate der zunehmenden Beschaffungskriminalität ist meist sehr gering. Oftmals sind es Fälle schweren Diebstahls, da die Täter in Wohnungen oder Geschäftsräume einbrechen, auf der Suche nach Geld oder Wertgegenständen. Für die Betroffenen besonders ärgerlich: der angerichtete Sachschaden ist meist um vieles höher, als der Wert des Diebesgutes. Dabei machen sich die Täter jedoch meist des schweren Diebstahls strafbar und es droht ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Was tun, wenn man eine Vorladung erhält?

Abbild der Göttin Justitia vor dem Eingangsportal des Kriminalgerichts in Berlin-Moabit.
Strafverteidiger-Berlin–Steglitz-Fachanwalt

Nach einem Diebstahl wird dem Täter entweder ein Anhörungsbogen der Polizei zugestellt oder erhält eine Vorladung zu einer Vernehmung. In einem Anhörungsbogen müssen nur die persönlichen Angaben gemacht werden und man sollte vermeiden, sich dabei zur Sache selbst zu äußern. Als Beschuldigter steht es demjenigen frei, von seinem umfassenden Schweigerecht Gebrauch zu machen. Sollte Ihnen ein Anhörungsbogen oder eine Ladung zugestellt werden, sollte spätestens ein Fachanwalt für Strafrecht beauftragt werden, damit Akteneinsicht genommen werden kann. Anhand der Akte ist dann der genaue Ermittlungsstand ersichtlich und es kann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Es empfiehlt sich daher immer von dem Schweigerecht Gebrauch zu machen und das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen, bevor man eine vorschnelle Aussage macht, die in einem späteren Prozess verwendet werden könnte.

Ladendiebstahl: Welche Strafen drohen?

Wann liegt ein Ladendiebstahl vor?

Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine Straftat dar, die sehr häufig vorkommt. Besonderheiten gibt es hier insbesondere im Hinblick auf die Wegnahme. Der Täter bricht nicht erst den Gewahrsam des Supermarktinhabers, wenn er mit dem Diebesgut den Supermarkt verlässt. Die Wegnahme liegt bereits dann vor, wenn der Täter die Sache einsteckt (zum Beispiel in seine Manteltasche) oder im Einkaufswagen durch andere Waren versteckt und vorhat, nicht dafür zu zahlen. Die Beobachtung des Täters durch einen Ladendetektiv ist unerheblich. Selbst wenn die Tat nicht bemerkt wurde, ist der Tatbestand des Diebstahls verwirklicht. Festzuhalten ist daher: Diebstahl ist kein heimliches Delikt.

Darf ich während des Einkaufs die Ware in meiner eigenen Tasche verstauen?

Im Gegensatz zu der weit verbreiteten Annahme, dass Diebstahl schon dann beginnt, wenn die Ware in die Tasche gesteckt wird, liegt ein Ladendiebstahl erst dann vor, wenn der Täter den Laden verlassen will und an der Kasse vorbeigeht. Verstaut man die Ware in seiner eigenen Tasche oder der Jacke, mit der Absicht, diese an der Kasse wieder herauszuholen liegt noch kein Diebstahl vor. Versuchter Diebstahl kann einer Person erst vorgeworfen werden, wenn sie nicht die Absicht hat, die Ware beim Verlassen des Geschäfts zu zahlen.

Ein solches Verhalten ist zwar nicht strafbar, kann aber die Mitarbeiter des Ladens misstrauisch machen. Werden Artikel dann beim Gang zu Kasse in der Tasche vergessen wird diese Aussage niemand glauben. Diese Ausrede bekommen Ladendetektive hingegen sehr oft zu hören. Um den Verdacht des Ladendiebstahls zu vermeiden sollten Kunden darauf verzichten, Waren in der eigene Tasche zu verstauen.

Was für Strafen drohen bei Ladendiebstahl?

Beschilderung der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landgerichts Berlin
Eingangsschild der Staatsanwaltschaft Berlin und des Landgerichts Berlin

Gem. § 242 StGB beträgt die Strafe für Diebstahl Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, doch das genaue Strafmaß für einen Ladendiebstahl hängt vom Einzelfall ab. Wird ein Kunde des Ladendiebstahls verdächtigt, hat der Ladendetektiv oder auch ein Mitarbeiter des Geschäfts das Recht die Tasche des Verdächtigen zu kontrollieren. Erweist sich der Verdacht als richtig, entscheidet der Inhaber des Geschäfts, ob er Anzeige wegen Diebstahls erheben möchte oder nicht.

Mit einer Strafanzeige kann gleichzeitig ein Strafantrag bei den Strafverfolgungsbehörden gestellt werden, damit diese Ermittlungen aufnehmen. Relevanz hat dies insbesondere bei Fällen, in denen Ware mit einem geringen Wert von etwa 30 bis 50 Euro entwendet wurde. Bei solch geringen Sachwerten werden die Behörden nur durch einen Strafantrag aktiv und nehmen die Ermittlungen entsprechend auf. Für das Strafmaß ebenfalls entscheidend ist, ob der Täter Erst- oder Wiederholungstäter ist. Bei Ersttätern kann das Verfahren oftmals gegen eine Auflage eingestellt werden. Bei Tätern, die häufiger stehlen wird hingegen meist eine höhere Geld- oder Bewährungsstrafe fällig.

Ladendiebstahl: Was für Strafen drohen Jugendlichen?

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Für die Rechtsfolge eines Diebstahls ist zunächst entscheidend, ob Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht einschlägig ist. Bei Tätern, die zwischen 14 und 18 Jahren alt sind wird das Jugendstrafrecht angewendet, bei Personen über 21 Jahren das Erwachsenenstrafrecht. Bei sog. Heranwachsenden, also Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahren hängt es vom Einzelfall ab, welches Strafrecht Anwendung finden muss. Wenn die Persönlichkeit eines Heranwachsenden eher einem Jugendlichen entspricht und er noch nicht die Einsicht eines Erwachsenen besitzt, wird in der Regel Jugendstrafrecht herangezogen.

Bei Ladendiebstahl eines Jugendlichen fällt das Strafmaß milder aus, als nach Erwachsenenstrafrecht, da in diesem Fall auch eine disziplinierende Wirkung erzielt werden soll. Es geht weniger um die Strafe, als darum den Jugendlichen zu erziehen künftig keine Diebstähle mehr zu verüben. Die meisten Jugendlichen müssen als Folge von Ladendiebstahl Sozialstunden bzw. gemeinnützige Arbeit leisten. Nur Wiederholungstätern drohen Jugendstrafen in einer Jugendstrafanstalt.

Wenn Eltern im Kinderwagen unbezahlte Ware finden – drohen strafrechtliche Folgen?

Haben die Eltern beim Wocheneinkauf mal kurz nicht aufgepasst und nehmen die Kinder ohne ihr Wissen Ware aus dem Regal drohen keine strafrechtlichen Konsequenzen erklärt Rechtsanwalt Gregor Samimi gegenüber der Saarbrücker Zeitung. Da die Eltern selbst die Ware nicht entwendet haben ist ihnen strafrechtlich auch nichts vorzuwerfen. Bei Kindern drohen strafrechtliche Konsequenzen erst mit der Strafmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr.

Behalten dürfen die Eltern die Ware dennoch nicht, denn grundsätzlich hat der Inhaber des Geschäfts einen Herausgabeanspruch. Bei einer größeren Schädigung könnte die Haftpflichtversicherung der Eltern einspringen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und deliktunfähige Kinder mit versichert sind.

Kfz-Diebstahl und Navi-Klau

Autodiebstahl ist mitunter leichter als gedacht.
Kfz-Diebstahl und Diebstahl des Navigationsgeräts wird mitunter bandenmäßig betrieben.

Auto Einbruch, Diebstahl und Entschädigung in der Teilkasko-Versicherung – Kfz-Diebstahl ist für Versicherer ein Dauerthema. Hier und da weigern sich die Versicherungen den Versicherungsfall anzuerkennen oder die vereinbarte Entschädigung zu leisten. Nicht selten lässt die Regulierung des Schadens auf sich warten. Man hat das Gefühl, die Bearbeitung der Angelegenheit wird verschleppt. Einen ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie hier: „Kfz-Diebstahl: Teilkasko-Versicherung zahlt nicht?“.

Auch der Diebstahl von Navigationsgeräten und Boardcomputern ist ein zunehmendes Problem. Diebe lassen sich selten durch gewöhnliche Alarmanlagen abschrecken und knacken ein Autoschloss leichter als gedacht. Auch können elektronische Schlüssel und „Keyless-Go-Systeme“ eine Sicherheitslücke darstellen, sodass geübte Täter Autos in Sekunden öffnen können. Vermehrt sind Banden unterwegs, die es auf Navigationssysteme teurer Automarken abgesehen haben. Die Aufklärungsrate solcher Diebstähle ist zum Ärger der Opfer sehr gering. Noch ärgerlicher für viele Betroffene: die Teilkaskoversicherung erstatten in der Regel nur den Zeit-oder Widerbeschaffungswert und die Geschädigten bleiben auf einem Teil ihrer Kosten sitzen. Lesen Sie dazu ausführlich: „ Navi-Diebstahl – Was zahlt die Teilkaskoversicherung?“.

Taschendiebstahl – Was tun als Opfer?

Taschendiebstahl bleibt meist unbemerkt.
Taschendiebe gehen meist sehr geschickt vor, sodass Opfer nichts vom Diebstahl bemerken.

Taschendiebstahl ist ein Massendelikt, mit dem sich die Polizei täglich und vor allem in Großstädten wie Berlin auseinander setzen muss. Lieblingsplätze für Taschendiebe sind in etwa Bahnhöfe, Einkaufszentren oder die Weihnachtsmärkte. Bei diesen Plätzen handelt es sich meist um videoüberwachte Plätze, sodass eine Anzeige bei der Bundespolizei einen Erfolg versprechen kann. Manche Täter agieren in Gruppen, bei denen einer das Opfer oder Passanten ablenkt, während ein anderer zuschlägt. Andere Täter sind Wiederholungstäter, die gewerbsmäßigen Taschendiebstahl ausüben. Sie nutzen dabei Menschenmengen und unaufmerksame Passanten aus, um Smartphones, Geld und andere Wertgegenstände zu erbeuten.

Taschendiebe – wie kann ich mich gegen Diebe schützen?

Viele Passanten, die an Bahnhöfen unterwegs sind ahnen nicht, dass sich Taschendiebe unter das Gedränge mischen, um den Körperkontakt für ihren Diebstahl auszunutzen. Es empfiehlt sich daher, Wertgegenstände an Stellen aufzubewahren, die schwer zu erreichen sind, wie eine Innentasche der Jacke. Vorsichtig sollten Passanten auch bei Rucksäcken ein. Diebe nutzen Situationen, wie Rolltreppen oder Menschenansammlungen, bei einsteigen in einen Zug aus, um diese schnell zu öffnen und zu lehren. Es empfiehlt sich Handtaschen und Umhängetasche immer geschlossen nach vorn zu tragen, um diese im Blick zu haben. Niemals sollten Wertgegenstände in der Gesäßtasche aufbewahrt werden.  Ein beliebtes Ziel sind oftmals auch schlafende Fahrgäste in Zügen, die es meist nicht sofort bemerken, dass sie bestohlen worden sind.

Fahrraddiebstahl – kein Bagatelldelikt sondern Massendelikt

https://www.youtube.com/watch?v=w9TY0dtpTRY

Für Betroffene ist Fahrraddiebstahl sehr ärgerlich, denn in den seltensten Fällen bekommen sie ihr Rad zurück. Die Aufklärungsrate von Fahrraddiebstählen ist verschwindend gering, da kaum ermittelt wird. Auch Betroffene geben die Suche nach ihrem verschwundenen Fahrrad schnell auf, da in den meisten Fällen die Hausratversicherung dafür aufkommt. Insbesondere im Internet oder auf Flohmärkten werden immer wieder auch gestohlene Fahrräder zum Kauf angeboten. Auch hochwertige Schlösser helfen kaum noch sich vor Diebstahl zu schützen, da Diebe genau wissen, wie auch diese geknackt werden können. Inzwischen werden bereits GPS-Tracker für Fahrräder angeboten, die es ermöglichen, sein Fahrrad nach dem Diebstahl zu verfolgen.  In einem solchen Fall kann die Polizei dann einschreiten.

Hehlerei – der Handel mit gestohlener Ware

Mi 07.03.2018 | 21.00 | Täter – Opfer –Polizei

Einer jungen Mutter in Berlin Kreuzberg wird während der Arbeit ihr Fahrrad samt Kindersitz gestohlen. Sie erstattet Anzeige bei der Polizei. Auf der Suche nach einer genauen Modellbeschreibung stößt sie auf eine Ebay-Anzeige mit ihrem gestohlenen Rad, dass sie sofort wieder erkennt. Inzwischen ist es keine Seltenheit mehr, dass auch gestohlene Fahrräder über Ebay zum Kauf angeboten werden. Doch die Diebe machen sich dadurch der Hehlerei strafbar und können so unter Umständen von der Polizei aufgespürt werden. Es drohen Geldstrafen oder gar eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Viele Diebe lassen sich davon jedoch nicht abschrecken und verkaufen, vermeintlich anonym weiterhin Diebesgut über das Internet.

Hehlerware – wie kann ich Diebesgut erkennen?

In den vergangenen Jahren hat die Zahl von Diebstählen auch im Einzelhandel stark zugenommen. Das Ziel der Diebe sind oft Waren, die sich problemlos weiter verkaufen lassen, wie Parfum, Elektrogeräte oder Hygieneartikel (z.B. Rasierklingen, Elektrozahnbürsten). Der Verkauf der Hehlerware erfolgt oftmals über das Internet oder Flohmärkte. Wird die Ware zu einem deutlich geringeren Preis, als dem tatsächlichen Neupreis angeboten, sollten Betroffene vorsichtig sein, da es sich hierbei um Hehlerware handeln kann. Auch bei eBay-Käufen, sollten Kunden genau hinschauen. Hat der Verkäufer für die Ware, wie etwa ein gebrauchtes Fahrrad Kaufbelege oder andere Nachweise scheint die Ware nicht aus einem Diebstahl zu stammen.

Diebstahlopfer – Angst vor Wohnungseinbrüchen

Einbruch – geringe Aufklärungsquote

Einbruch in eine Altbauwohnung.
Typisches Bild eines Einbruchs in eine Altbauwohnung. Die Türfüllung ist eingetreten und die Täter konnten schnell in die Wohnung eindringen.

Alle 3,5 Minuten wird in Deutschland eingebrochen und das auch mitten am Tag, wenn die Opfer nur für kurze Zeit weg sind. Meist haben es Diebe nicht schwer in Wohnungen einzusteigen und benötigen meist nur einen Schraubenzieher, um Fenster oder Balkontüren aufzuhebeln. Für  Betroffene kann es zu einem Trauma führen, wenn sie sich in ihrer eigenen Wohnung nicht mehr sicher fühlen. Auch ist die Aufklärungsquote von Wohnungseinbrüchen nicht besonders hoch, da die Täter meist professionell vorgehen oder in Banden organisiert sind.

Mit Glück zahlt die Hausratsversicherung für den angerichteten Schaden, wenn Einbruchschäden vom Versicherungsschutz mit umfasst sind. Dann ersetzt die Versicherung sowohl den Schaden an Fenstern und Türen, die beim Einsteigen beschädigt wurden, sowie die entwendeten Hausratsgegenstände. Der Versicherte muss belegen können, dass er die gestohlenen Gegenstände tatsächlich besessen hat. Für Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld kann eine Entschädigungsgrenze bestehen, welche den Anspruch des Betroffenen von vornherein begrenzt. Die Versicherung ist zudem berechtigt die Leistungen zu kürzen, wenn das Einbruchsopfer den Einbruch grob fahrlässig verschuldet hat. Lesen Sie ausführlich dazu: „Wohnungseinbruch und Schaden“

Diebstahl im Urlaub

Auch auf Reisen besteht die Gefahr Opfer eines Diebstahls zu werden. Bei Taschendieben besonders beliebt sind Sehenswürdigkeiten und Flughäfen. Vor allem der Diebstahl von Koffern vom Kofferband ist für Diebe sehr leicht. Damit man nicht Opfer eines solchen Diebstahls wird sollte man seinen Koffer mit verschiedenen Merkmalen versehen oder einen farbigen Koffer verwenden, da schwarze, unauffällige Koffer bei Dieben besonders beliebt sind. Bei Ausflügen an den Strand sollten alle Wertgegenstände im Safe verwahrt werden. Auch sollten Urlauber ihre Wohnung entsprechend sichern, wenn sie auf Reisen sind.

Was kann ein Rechtsanwalt beim Verdacht des Diebstahls für mich tun und was muss ich bei der Anwaltssuche beachten?

Ein Rechtsanwalt stellt beim Verdacht des Diebstahls eine unterstützende und kompetente Hilfe dar. Er wird gemeinsam mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie herausarbeiten und Ihnen beratend zur Seite stehen. Gleichzeitig werden Sie über mögliche Folgen des Strafverfahrens aufgeklärt. Häufig kann mit Hilfe eines Anwalts eine Verurteilung vermieden und das Verfahren zur Einstellung gebracht werden. Für eine optimale Verteidigung sollten Sie daher einen Fachanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung beauftragen.

Trägt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten beim Verdacht des Diebstahls?

Diebstahl ist ein Vorsatzdelikt. Eine fahrlässige Begehungsweise sieht das Gesetz nicht vor. Daher besteht für Diebstahl in der Regel kein Versicherungsschutz. Fragen Sie am besten bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme für die anwaltliche Vertretung.

Weitere Informationen zum Thema Diebstahl

Diebstahl – ein Fall aus der anwaltlichen Beratungspraxis

Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin Steglitz
Rechtsanwalt Gregor Samimi, Anwalt für Strafrecht in Berlin Steglitz

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf), Hortensienstraße 12 A, Telefon 030 8860303 Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

 

 

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

1 Kommentar zu „Diebstahl: „Welche Strafe droht?““

  1. Interessant, dass Fahrraddiebstähle und Taschendiebstähle noch häufiger vorkommen. Bzw. angezeigt werden. Meine Tochter wurde nun beim Diebstahl von Parfum erwischt. Der Laden hatte einen Detektiv beauftragt. Sie ist 15 und sagt, dass sie das noch nie vorher gemacht hat. Ich glaube ihr aber nicht. Es wäre schön, wenn es ihr eine Lehre ist. Es soll ihr jedoch nicht die Zukunft verbauen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top