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Montag, 20. Februar 2012 - 16:32 Uhr
Rechtsschutzversicherer und freie Anwaltswahl

Mit dem verlinkten Antrag möchte Rechtsanwalt Gregor Samimi der Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Berlin am 7. März 2012 Veranlassung geben, die Stellung der RechtsanwälteInnen als freie Organe der Rechtspflege und unabhängige Berater gegen die nach seinem Gefühl rechtswidrigen Einflussnahme einiger Rechtsschutzversicherer zu sichern und damit zugleich den Verbraucherschutz im Allgemeinen und das Recht des Ratsuchenden auf freie Anwaltswahl im Besonderen zu stärken. Kicken Sie bitte zum Lesen des Antrages auf die Überschrift.
Donnerstag, 30. Juni 2011 - 12:43 Uhr
Gregor Samimi ist zum Vertreter zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) gewählt worden

Mit 705 Stimmen ist Rechtsanwalt Gregor Samimi von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer Berlin neben sechs weiteren Vertreterinnen und Vertreter in die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer für die Dauer von vier Jahren gewählt worden. Gregor Samimi freut sich sehr über dieses schöne Wahlergebnis und hat die Wahl angenommen.
Dienstag, 14. Juni 2011 - 13:21 Uhr
Kandidatur: Wahl der Vertreter zur Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) 2011

Gregor Samimi (45) hat sich bereit erklärt, für das Amt eines Vertreters der Rechtsanwaltskammer Berlin in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) zu kandidieren. Der Wahlausschuss hat den entsprechenden Antrag in seiner Sitzung vom 10. Mai 2011 zugelassen. Damit hat sich Gregor Samimi entschlossen, sich weiterhin engagiert für die Belange der Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einzusetzen.
Die Satzungsversammlung hat die Aufgabe, die Berufsordnung und die Fachanwaltsordnung der Rechtsanwaltschaft mit zu gestalten und den praktischen Bedürfnissen sowie der Rechtsentwicklung anzupassen. Die Mitglieder der Satzungsversammlung werden direkt von der Anwaltschaft durch Briefwahl gewählt. Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder hängt von der Größe der Rechtsanwaltskammer ab. Es sind 7 Delegierte in Berlin zu wählen.
Montag, 6. Juni 2011 - 16:27 Uhr
Rechtsschutzversicherungen: im Visier der Verbraucherschützer

Im Straßenverkehr hat´s geknallt,der Chef hat den Job
gekündigt oder es gibt Ärger mit der im Internet bestellten Ware - für Streit vor Gericht gibt es viele Gründe. Glücklich schätzt sich dann, wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, denn der Gang vor den Kadi ist in der Regel teuer. Immer mehr Rechtsschutzversicherungen versuchen die Ausgaben für den Versicherungsnehmer zu senken und vermitteln diese an sogenannte "Vertrauensanwälte" oder berufen sich auf ihre Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Nicht immer zu Recht, wie die Verbraucherzentrale Hamburg moniert.
Dienstag, 19. April 2011 - 17:01 Uhr
Warnung vor der Verzichtserklärung

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf den folgenden Umstand aufmerksam machen: Für den Erhalt der Fahrerlaubnis nach der Neuerteilung ist es von enormer Bedeutung nicht auf das Angebot der Fahrerlaubnisbehörde einzugehen und nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Sinnvoller ist es dagegen, sich die Fahrerlaubnis durch die Behörde entziehen zu lassen und die in diesem Zusammenhang anfallende Verwaltungsgebühr in Kauf zu nehmen. Denn nur so werden die angesammelten Punkte tatsächlich gelöscht und belasten nicht die neu erworbene Fahrerlaubnis. Ärgerlicherweise weist die Fahrerlaubnisbehörde die Bürgerinnen und Bürger nicht immer auf diesen Umstand hin. Auch in der vorformulierten Verzichtserklärung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) findet sich kein diesbezüglicher Hinweis auf diesen Umstand, obgleich dieses Dilemma der Behörde seit geraumer Zeit bekannt sein dürfte. Soweit auch Sie diese Erfahrung machen mussten, ist es ratsam, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.


