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Führerschein Entzug und Neuerteilung

Fahrerlaubnis und Führerschein

Fahrerlaubnis

Neuerteilung nach Entzug

Das Fahrerlaubnisrecht ist im Rahmen der EU-Harmonisierung, insbesondere was die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug betrifft, wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Begriff der charakterlichen Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist das für die Rechtspraxis bedeutsamste Problemfeld. § 2 Abs. 4 StVG nennt als Kriterium fehlender charakterlicher Eignung erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze.

Die Fahreignungsbegutachtung in Form der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung „MPU“ oder auch „Idiotentest“ genannt hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine „Gesinnungsprüfung“ sondern vielmehr u.a. um eine Art „Wissenstests“, auf den es sich vorzubereiten gilt.

Wir beraten insoweit im Bereich der Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug und geben Auskunft über die sinnvolle Vorbereitung auf die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Sofern ein Fahrerlaubnisbewerber oder ein Fahrerlaubnisinhaber nicht oder nicht mehr geeignet ist, wird eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt, bzw. eine bestehende Fahrerlaubnis entzogen. Die MPU dient dazu, der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage für ihre Entscheidung zu dienen, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder nicht.

 

Verzichtserklärung auf die Fahrerlaubnis

Verzichtserklärung

Böse Überraschung nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis

In diesem Zusammenhang ist es für den Erhalt der Fahrerlaubnis nach der Neuerteilung von enormer Bedeutung nicht auf das Angebot der Fahrerlaubnisbehörde einzugehen und nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Sinnvoller ist es dagegen, sich die Fahrerlaubnis durch die Behörde entziehen zu lassen und die in diesem Zusammenhang anfallende Verwaltungsgebühr in Kauf zu nehmen. Denn nur so werden die angesammelten Punkte tatsächlich gelöscht und belasten nicht die neu erworbene Fahrerlaubnis. Ärgerlicherweise weist die Fahrerlaubnisbehörde die Bürgerinnen und Bürger nicht immer auf diesen Umstand hin. Auch in der vorformulierten Verzichtserklärung [229 KB] des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten(LABO) findet sich kein diesbezüglicher Hinweis auf diesen Umstand, obgleich dieses Dilemma der Behörde seit geraumer Zeit bekannt sein dürfte. Soweit auch Sie diese Erfahrung machen mussten, ist es ratsam, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Allgemeine Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung finden Sie hier.