Bußgeldrecht
Im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten vertreten wir Mandanten u.a. in den Bereichen: Geschwindigkeitsüberschreitung
, Rotlichtverstoß
, Fahrtenbuchanordnung
, Abstandsmessungen, Alkoholkontrollen, Berechnung des Punktestands
in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Insbesondere auch im Bereich der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtüberwachung
geht es nicht immer fehlerfrei und rechtmäßig zu.
Kein Messgerät arbeitet unter allen Bedingungen richtig und keine Messmethode ist für alle Ortsverhältnisse geeignet. Wichtig ist es deshalb, alle sich im Einsatz befindlichen Geräte und Verfahren und die möglichen Fehlerquellen zu kennen. Ein Verkehrsanwalt kann oft weiterhelfen.
Aktuell: Reform der Verkehrssünderdatei 2013
Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Punktesystem Ende 2013 gründlich überarbeitet werden. Wenn es so kommen sollte, würden dann zukünftig Verkehrsverstöße einzeln gelöscht. Mit anderen Worten hemmen neuerliche Verstöße dann nicht mehr die Tilgung bereits eingetragener Vergehen. Ein sich Anhäufen von Punkten ist dann nicht mehr möglich. Zu unterscheiden wären zukünftig nur grobe und schwerwiegende Fehltritte. Die Fahrerlaubnis soll dann bereits nicht wie bisher bei einem Punktestand von 18 Punkten sondern bereits bei dem Erreichen von 8 (!) Punkten entzogen werden. Weiter lesen
Focus Interview: Radarmessung anzweifeln
![]() | FOCUS: Herr Samimi, wie verlässlich sind Radarkontrollen? |
![]() | FOCUS: Für wen lohnt es sich, die Messung anzuzweifeln? |
Drängeln und Rasen
Wer bei über 80 km/h näher als 40 Meter an den Vordermann heran fährt, zahlt bis zu 320 EUR. Bis zu 400 EUR werden erhoben, wenn sich der Abstand bei über 130 km/h auf weniger als 65 Meter verringert. Hinzu kommen 4 Punkte.
Rotlicht der Ampel nicht beachtet
Wer die Sekunde nicht zählt …
Eine rote Ampel zu ignorieren, kann teuer werden. Nur der Bruchteil einer Sekunde entscheidet darüber, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte es in Flensburg gibt und ob ein Fahrverbot verhängt wird. mehr
Blockieren und Überholen
Für Linksfahrer auf der Autobahn, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, verdoppelt sich ab dem 1.2.2009 die Strafe auf 80 EUR. Hinzu kommt 1 Punkt. Wer sich provozieren läßt und rechts überholt, muß 100 EUR zahlen. Es werden 3 Punkte eingetragen.
Promille-Fahrt
Lt. dem Nachrichtenmagazin FOCUS fallen jedes Jahr 1,1 Millionen Deutsche hinter dem Steuer mit Alkohol auf. Es drohen bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille 500 EUR sowie 4 Punkte.
Telefonieren am Steuer
Allein 2007 wurden 392 000 Verstöße dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Der Verstoß wird mit 40 EUR und 1 Punkt geahndet.
Cannabiskonsum
Cannabiskonsum und Straßenverkehr – Nicht immer ist der Vorwurf auch gerechtfertigt
Entgegen der Annahme vieler Bußgeldbehörden genügt allein der Nachweis von THC im Blut nicht, um wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ebenso wie die Trunkenheitsfahrt nach § 24a Abs.1 StVG setzt nämlich die in § 24a Abs.2 StVG geregelte „Drogenfahrt“ stets voraus, dass der Betroffen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässig handelt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nur derjenige, der hätte erkennen können und müssen, dass er unter der Wirkung der berauschenden Mittel steht. weiter






