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Geschwindigkeitsverstöße

Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen

Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Die Veröffentlichung erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Ein Fahrverbot kommt in der Regel auch dann in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht (§ 4 Abs. 2 BKatV) oder bei beharrlichen Verstößen.

Nicht selten sind die Gerichte bei bestimmten Fallkonstellationen zur Vermeidung unbilliger Härten bereit, das durch die Bußgeldstelle verhängte Fahrberbot duch die Erhöhung der Geldbuße in Wegfall geraten zu lassen. Hier spricht man von der sogenannten Kompensation des Fahrberbotes, vgl. das Urteil des Amtsgerichts Waren [48 KB] .

Tempoüberschreitung innerorts

Tempoüberschreitung (Pkw ohne Anhänger und Motorräder) Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monaten
bis 10 km/h innerorts 15 - -
11-15 km/h innerorts 25 - -
16-20 km/h innerorts 35 - -
21-25 km/h innerorts 80 1 -
26-30 km/h innerorts 100 3 -
31-40 km/h innerorts 160 3 1
41-50 km/h innerorts 200 4 1
51-60 km/h innerorts 280 4 2
61-70 km/h innerorts 480 4 3
über 70 km/h innerorts 680 4 3

Tempoüberschreitung außerorts

Tempoüberschreitung (Pkw ohne Anhänger und Motorräder) Bußgeld in EUR Punkte Fahrverbot in Monaten
bis 10 km/h außerorts 10 - -
11-15 km/h außerorts 20 - -
16-20 km/h außerorts 30 - -
21-25 km/h außerorts 70 1 -
26-30 km/h außerorts 80 3 -
31-40 km/h außerorts 120 3  
41-50 km/h außerorts 160 3 1
51-60 km/h außerorts 240 4 1
61-70 km/h außerorts 440 4 2
über 70 km/h außerorts 600 4 3
Achtung, ein Fahrverbot wird auch verhängt, wenn innerhalb eines Jahres 2 Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h festgestellt wurden !
Ist außerdem beim dritten Geschwindigkeits-Eintrag in Flensburg möglich.

Toleranz, vom gemessenen Wert abgezogen: meist 3 km/h bei weniger als 100 km/h, darüber 3%.
Im Normalfall zeigt der Tachometer des Autos mehr an als die tatsächliche Geschwindigkeit.
    Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt
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