Reform der Verkehrssünderdatei in Flensburg
Das klingt drastisch. Bei Vergehen, bei denen es bisher bis zu drei Punkte gab, sollen künftig nur noch ein Punkt eingetragen werden. Zu schnelles Fahren soll demnach nur noch generell mit einem Punkt im Zentralregister sanktioniert werden; bislang gab es dafür bis zu drei Punkte. Das Überfahren einer roten Ampel sollen mit zwei Punkten geahndet werden. Die Tilgungsfrist beträgt zwischen zwei und drei Jahren je nach Verstoß.
Im Vorfeld der Entziehung soll die Ermahnung bei einem Punktestand von nur 4 Punkten und eine Verwarnung bei 6 Punkten ausgesprochen werden. Bei Straftaten wie Trunkenheit am Steuer oder Fahrerflucht droht weiterhin die Entziehung der Fahrerlaubnis. Völlig ungeklärt ist bis dato die Frage, wie die bereits angesammelten Punkte in das neue Punktesystem umgerechnet werden sollen. Welche Auswirkungen das neue Punktesystem auf die Funktionsfähigkeit der örtlichen Fahrerlaubnisbehörden haben wird, ist fraglich. Befürchtet werden dort, nach Berechnungen des Kraftfahrt-Bundesamtes, erhebliche Personalengpässe, insbesondere bei der Erteilung der Ermahnung und Verwarnung und der sich dann möglicherweise anschließenden Entziehung der Fahrerlaubnis.



