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Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bindet beide Vertragsparteien nicht selten über Jahre. Daher ist vor dessen Unterzeichnung Vorsicht geboten. Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses. In ihm werden z.B. Kündigungsfristen, Probezeit, Gehalt und Überstundenfragen verbindlich festgelegt. Nicht selten entscheidet die Regelung im Arbeitsvertrag über den Ausgang des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht. Klauseln mit überraschendem Charakter können grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil werden (§ 305 c Abs. 1 BGB). Hierbei hat der Arbeitgeber für klare und verständliche Vertragsbedingungen Sorge zu tragen. Zweifel in der Auslegung gehen zu Lasten des Arbeitgebers (§ 305 c Abs. 2 BGB). Ist eine Klausel im Arbeitsvertrag nicht nach §§ 308 f. BGB unwirksam, kann überprüft werden, ob nicht eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers nach Maßgabe des § 307 BGB vorliegt. So z.B. werden Ausschlussfristen daraufhin überprüft, ob in der Länge der Ausschlussfrist eine unangemessene Benachteiligung zu sehen ist. Ist die Ausschlussfrist zu kurz bemessen, ist sie unwirksam und kann auch nicht über eine geltungserhaltene Reduktion gerettet werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.5.2005). Auch sind die häufig in der Praxis anzutreffenden Überstundenregelungen, nach denen sämtliche Überstunden mit der Vergütung als abgegolten anzusehen seien, problematisch (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.4.2002). Ebenso problematisch können Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, beispielsweise bei einer arbeitgeberseitig finanzierten Weiterbilungsmaßnahme, sein.