Führerschein Entzug und Neuerteilung |
||
Fahrerlaubnis und Führerschein
|
||
Das Fahrerlaubnisrecht ist im Rahmen der EU-Harmonisierung, insbesondere was die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach deren Entzug betrifft, immer wieder Gegenstand der öffentlichen Diskussion. Der Begriff der charakterlichen Eignung zum Erwerb der Fahrerlaubnis ist das für die Rechtspraxis bedeutsamste Problemfeld. § 2 Abs. 4 StVG nennt als Kriterium fehlender charakterlicher Eignung erhebliche oder wiederholte Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze. Die Fahreignungsbegutachtung in Form der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung „MPU“ oder auch „Idiotentest“ genannt hat in der Bundesrepublik eine lange Tradition. Hierbei handelt es sich keineswegs um eine „Gesinnungsprüfung“ sondern vielmehr u.a. um eine Art „Wissenstests“, auf den es sich vorzubereiten gilt. |
Fahrerlaubnis Neuerteilung nach Entzug |
|
Verzichtserklärung auf die Fahrerlaubnis
|
||
In diesem Zusammenhang ist es für den Erhalt der Fahrerlaubnis nach der Neuerteilung von enormer Bedeutung nicht auf das Angebot der Fahrerlaubnisbehörde einzugehen und nicht freiwillig auf die Fahrerlaubnis zu verzichten. Sinnvoller ist es dagegen, sich die Fahrerlaubnis durch die Behörde entziehen zu lassen und die in diesem Zusammenhang anfallende Verwaltungsgebühr in Kauf zu nehmen. Denn nur so werden die angesammelten Punkte tatsächlich gelöscht und belasten nicht die neu erworbene Fahrerlaubnis. Ärgerlicherweise weist die Fahrerlaubnisbehörde die Bürgerinnen und Bürger nicht immer auf diesen Umstand hin. Auch in der vorformulierten Verzichtserklärung des Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten(LABO) findet sich kein diesbezüglicher Hinweis auf diesen Umstand, obgleich dieses Dilemma der Behörde seit geraumer Zeit bekannt sein dürfte. Soweit auch Sie diese Erfahrung machen mussten, ist es ratsam, anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen. Allgemeine Informationen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entziehung finden Sie hier. |
Verzichtserklärung Böse Überraschung nach Neuerteilung der Fahrerlaubnis |
|
Aktuell: Führerscheinerwerb im Ausland und MPU
|
||
Nun ist es amtlich: Nach einem am 26.04.2012 verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Aktenzeichen C – 419/10) sind deutsche Behörden nicht befugt, die Anerkennung der Gültigkeit eines tschechischen Führerscheins abzulehnen, wenn der Führerschein dem Fahrerlaubnisinhaber von einer tschechischen Behörden nach Ablauf der für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis geltenden Sperrfrist ausgestellt wurde. |
MPU - Medizinisch-Psychologische-Untersuchung "Mehr ein Wissenstest als eine Gesinnungsprüfung" |
|
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
||