Arbeitsrecht

Rund um den Arbeitsvertrag

Kündigung, Abfindung, Arbeitsvertrag und Gehalt - die Beratung und Vertretung der Mandanten im arbeitsrechtlichen Bereich umfassen insbesondere die Begründung und Aufhebung von Arbeitsverhältnissen.

Hierbei vertreten wir Arbeitnehmer wie Arbeitgeber im Rahmen von Auseinandersetzungen, die den Bereich von Kündigungen und Abfindungsverhandlungen, sowohl im außergerichtlichen Bereich, als auch im Rahmen von Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht oder gegenüber der Agentur für Arbeit im Falle der Festsetzung von Sperrzeitbescheiden, betreffen.


Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag bindet beide Vertragsparteien nicht selten über Jahre. Daher ist vor dessen Unterzeichnung Vorsicht geboten. Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Bedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses. In ihm werden z.B. Kündigungsfristen, Probezeit, Gehalt und Überstundenfragen verbindlich festgelegt. Nicht selten entscheidet die Regelung im Arbeitsvertrag über den Ausgang des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht. Klauseln mit überraschendem Charakter können grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil werden (§ 305 c Abs. 1 BGB). mehr


Irrgarten: Kündigung und Abfindung Weiterbeschäftigung, Abfindung, Zeugnis und Sperrzeit

Kündigung und Abfindung

Die ordentliche Kündigung ist von der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB zu unterscheiden, die üblicherweise auf eine fristlose und sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist. Die Kündigung muss deutlich und zweifelsfrei erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich (§ 623 BGB) und von einer kündigungsberechtigten Person ausgesprochen werden. mehr


Irrgarten: Arbeitsvertrag Kündigünsfristen, Arbeitszeit, Überstunden und Gehalt

Fragen und Antworten zum Kündigungsschutz

Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
Wann ist eine Kündigung sozial nicht gerechtfertigt?
Wann genieße ich Kündigungsschutz?
Was hat es zur Folge, wenn der Betriebsrat nicht angehört worden ist?
Steht mir eine Abfindung zu?
Wie hoch kann die Abfindung ausfallen?

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