Fernsehinterviews |
||
Fernsehinterviews
|
||
|
zibb am 11.03.2010 Uwe Madel im Gesprüch mit Rechtsanwalt Gregor Samimi am 11.03.2010 in der RBB Sendung zibb zum Thema "Ärger mit der Versicherung" |
|
WISO ermittelt: Die Ausparkmasche
|
||
|
WISO ermittelt: Die Ausparkmasche "Ausgeparkt und angeblich ein anderes Fahrzeug beschädigt. Mit so einer üblen Masche versuchen Ganoven gutgläubige Autofahrer über den Tisch zu ziehen. Ein Fall für den WISO-Detektiv." Sendung vom 01.03.2010. Zum Anschauen des Beitrages: Bitte auf das Bild klicken!
![]() |
||
Fahrerflucht: Wenn der Autounfall gar keiner ist
|
||
Versicherungs-Kriminalität: Die miese Masche mit der Fahrerflucht "Ein Fremder bezichtigt Sie der Fahrerflucht, obwohl Sie an keinem Unfall beteiligt waren. Die Polizei ermittelt. Der Lügner macht inzwischen einen Blechschaden bei Ihrer Versicherung geltend, die prompt bezahlt. Unsinn? Im Gegenteil. Wie der Berliner Klaus-Peter Ruppert den Glauben an seine Versicherung verlor." Welt vom 29.11.2009. Beitrag lesen |
Wenn der Autounfall gar keiner ist |
|
|
|
|
Vorsicht vor einem Schuldanerkenntnis an der Unfallstelle |
Gregor Samimi |
|
"Betrugsmasche: Wenn der Autounfall gar keiner ist" |
|
|
"Höhere Strafen für Verkehrssünder ab 2009 - Raser und Drängler sollen stärker zur Kasse gebeten werden." |
|
|
"Harry hilft!: Risiko Nachbarschaftshilfe:" Freundschaften müssen gepflegt werden. Doch durch kleine Schäden bei Gefälligkeiten, kann die Freundschaft schnell ins Wanken geraten und nicht selten vor Gericht enden. Denn wer muss für den Schaden aufkommen, wenn im geliehenen Auto ein Kratzer ist? Oder was passiert, wenn Nachbars Hund beim Gassi gehen jemandem ins Bein beißt? Diese und andere Fragen, rund um das Thema Freundschaftsdienste, beantwortete Gregor Samimi als Studiogast in TV Berlin am 22.4.2008. Video hier ansehen |
|
|
Zur Frage der Gesetzesverschärfung, insbesondere Erhöhung der Tagessätze bei Steuersündern, |
|
|
Zur versicherungsrechtlichen Seite nach einem Überall - |
|
|
Innere Sicherheit: Deutschland - Land der Bürgerrechte? - |
|
|
Was tun nach einem Unfall im Ausland? |
|
|
Zur rechtlichen Zulässikgeit des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) |
Lokführerstreik N24 Interview am 10.7.2007 |
|
Wie weit geht die Verantwortung eines Taxifahrers für einen betrunkenen Fahrgast? |
|
|
Zum Beweisantragsrecht der Verteidigung und die Ethik der Strafverteidigung |
|
|
TÜV für Senioren - Warum ältere Autofahrer stärker kontrolliert werden sollen |
|
|
Zur Strafbarkeit der Beamtenbleidigung: |
|
|
Black Box: UDS (Unfalldatenschreiber) bietet nun Unterstützung |
|
|
Autobeulen preiswert beseitigen lassen - |
|
|
Abzocke: Dubiose Geschäfte mit Hartz IV |
|
|
rbb: Erneut Brandanschläge auf Autos! Wer zahlt?
|
||
Wieder wurden in Berlin Fahrzeuge mutwillig in Brand gesteckt. Aber welche Versicherung kommt für den Schaden am eigenen Fahrzeug auf und wie verhalte ich mich gegenüber meiner Versicherung im Schadensfall? Wann muss diese zahlen? Diesen und anderen Fragen ging Angela Fritzsch in der Sendung Zibb am 18.08.2011 im Gespräch mit Rechtsanwalt Gregor Samimi, Fachanwalt für Versicherungsrecht, nach. Im Ergebnis ist festzustellen: Auch wenn das Fahrzeug von Unbekannten in Brand gesetzt wird, haftet die Teilkaskoversicherung für den Zeitwert des Fahrzeuges. Da die Teilkaskoversicherung Bestandteil der Vollkaskoversicherung ist, haftet auch diese für den Schaden. Soweit nicht das eigene Fahrzeug in Brand gesteckt wurde sondern nur in Mitleidenschaft geriet, (angeschmorter Lack) greift bedauerlicherweise nur die Vollkaskoversicherung, soweit abgeschlossen. Wie der Bundesgerichtshof am 27.11.2007 – VI ZR 210/06 – entschied, hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des in Brand gesetzten Fahrzeuges nicht für das Übergreifen des Brandes auf ein daneben abgestelltes Fahrzeuges zu haften, weil sich dabei nicht dessen Betriebsgefahr verwirklicht. |
Wieder Brandanschläge auf Autos in Berlin Wer kommt für den Schaden auf? |
|
(C) 2011 - Alle Rechte vorbehalten |
||