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Bußgeldrecht

Im Bereich der Verteidigung gegen den Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten vertreten wir Mandanten u.a. in den Bereichen: Geschwindigkeitsüberschreitung , Rotlichtverstoß , Fahrtenbuchanordnung , Abstandsmessungen, Alkoholkontrollen, Berechnung des Punktestands in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Insbesondere auch im Bereich der Feststellung von Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtüberwachung geht es nicht immer fehlerfrei und rechtmäßig zu.

Kein Messgerät arbeitet unter allen Bedingungen richtig und keine Messmethode ist für alle Ortsverhältnisse geeignet. Wichtig ist es deshalb, alle sich im Einsatz befindlichen Geräte und Verfahren und die möglichen Fehlerquellen zu kennen. Ein Verkehrsanwalt kann oft weiterhelfen.

Abbildung: Lasermessung -

Blitzer.de: Erlaubtes App oder illegal

Florian L. gibt sich im Straßenverkehr gelassen. Denn er hat sich das App Blitzer.de auf sein Smartphone heruntergeladen, das ihn optisch und mittels Ansage bzw. Warntönen vor fest installierten und mobilen Verkehrsüberwachungsanlagen warnt.
„Punkte sammeln war gestern! Auf der Blitzer-Community findest du alle aktuellen Blitzer in deiner Region und auf der ganzen Welt. Täglich werden mehr als 2.000 mobile Radarfallen gemeldet und mit der größten Bildergalerie im Netz erweitert“, heißt es auf der Homepage des Seitenbetreibers. Weiter lesen

Abbildung: Blitzer.de: Harmloses App oder illegal? -

Aktuell: Reform der Verkehrssünderdatei 2013

Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Punktesystem Ende 2013 gründlich überarbeitet werden. Wenn es so kommen sollte, würden dann zukünftig Verkehrsverstöße einzeln gelöscht. Mit anderen Worten hemmen neuerliche Verstöße dann nicht mehr die Tilgung bereits eingetragener Vergehen. Ein sich Anhäufen von Punkten ist dann nicht mehr möglich. Zu unterscheiden wären zukünftig nur grobe und schwerwiegende Fehltritte. Die Fahrerlaubnis soll dann bereits nicht wie bisher bei einem Punktestand von 18 Punkten sondern bereits bei dem Erreichen von 8 (!) Punkten entzogen werden. Weiter lesen

Abbildung: Drastischer Umbau - Die Verkehrssünderdatei wird umgebaut

Der Deal mit den Punkten

Im Internet existiert ein Markt, der es Verkehrssündern ermöglicht sich von drohenden Punkten in Flensburg freizukaufen. Sogenannte Mittelsmänner bieten die Übernahme der Punkte gegen eine entsprechende Bezahlung an.

Wer kennt es nicht, dieses mulmige Gefühl kurz nachdem man geblitzt wurde. So erging es auch Mathias D. aus Berlin. Er war auf der A10 bei Berlin mit knapp 41 km/h zu viel unterwegs. Schlagartig wurde ihm bewusst, dass er durch die Raserei nicht nur Punkte in Flensburg, sondern auch den Führerscheinentzug riskiert hat. Weiter lesen

Abbildung: Punktehandel im Internet - Chance oder Risiko für die Fahrerlaubnis?

Focus Interview: Radarmessung anzweifeln

FOCUS: Herr Samimi, wie verlässlich sind Radarkontrollen?
FOCUS: Für wen lohnt es sich, die Messung anzuzweifeln?

Abschleppen kann teuer werden

„Parkt eine Kundin ihren Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes, darf der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges bzw. die Bekanntgabe seines Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 EUR abhängig machen“, auf ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin weist die Pressestelle des KG Berlin hin. In dem konkreten Fall hatte die Fahrzeugführerin ihren Wagen länger als eine Stunde auf einem Kundenparkplatz abgestellt.
Wird ein Fahrzeug von der Polizei abgeschleppt, trägt grundsätzlich der Halter die Kosten. Falls dieser das Fahrzeug nicht abgestellt hat, haftet der Fahrer für die Kosten, wenn der Behörde den verantwortlichen Fahrer zur Zahlung heranziehen kann (VG Aachen - 6 K 1/10 -).

Abbildung: Kunenparkplatz kann teuer werden - wenn das Fahrzeug widerrechtlich abgestllt wird

Drängeln und Rasen

Wer bei über 80 km/h näher als 40 Meter an den Vordermann heran fährt, zahlt bis zu 320 EUR. Bis zu 400 EUR werden erhoben, wenn sich der Abstand bei über 130 km/h auf weniger als 65 Meter verringert. Hinzu kommen 4 Punkte.

Rotlicht der Ampel nicht beachtet

Wer die Sekunde nicht zählt …

Eine rote Ampel zu ignorieren, kann teuer werden. Nur der Bruchteil einer Sekunde entscheidet darüber, wie hoch das Bußgeld ausfällt, wie viele Punkte es in Flensburg gibt und ob ein Fahrverbot verhängt wird.
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Abbildung: Drastischer Umbau - Die Verkehrssünderdatei wird umgebaut

Blockieren und Überholen

Für Linksfahrer auf der Autobahn, die andere Verkehrsteilnehmer behindern, verdoppelt sich ab dem 1.2.2009 die Strafe auf 80 EUR. Hinzu kommt 1 Punkt. Wer sich provozieren läßt und rechts überholt, muß 100 EUR zahlen. Es werden 3 Punkte eingetragen.

Promille-Fahrt

Lt. dem Nachrichtenmagazin FOCUS fallen jedes Jahr 1,1 Millionen Deutsche hinter dem Steuer mit Alkohol auf. Es drohen bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 0,5 Promille 500 EUR sowie 4 Punkte.

Telefonieren am Steuer

Allein 2007 wurden 392 000 Verstöße dem Kraftfahrt-Bundesamt gemeldet. Der Verstoß wird mit 40 EUR und 1 Punkt geahndet.

Cannabiskonsum

Cannabiskonsum und Straßenverkehr – Nicht immer ist der Vorwurf auch gerechtfertigt

Entgegen der Annahme vieler Bußgeldbehörden genügt allein der Nachweis von THC im Blut nicht, um wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ebenso wie die Trunkenheitsfahrt nach § 24a Abs.1 StVG setzt nämlich die in § 24a Abs.2 StVG geregelte „Drogenfahrt“ stets voraus, dass der Betroffen vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässig handelt in diesem Zusammenhang grundsätzlich nur derjenige, der hätte erkennen können und müssen, dass er unter der Wirkung der berauschenden Mittel steht. weiter

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