Fachanwalt für Versicherungsrecht
Die Vertretung im Versicherungsrecht bedarf umfassender Rechtskenntnis und Erfahrung. Sofern Sie im Bereich des Versicherungsrechts nach Rat und spezieller Unterstützung suchen, sollten Sie sich deshalb vertrauensvoll an den Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden.
Der Fachanwalt für Versicherungsrecht verfügt gem. § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über eine zusätzliche Qualifikation im Fachgebiet des Versicherungsrechts. Eine ordnungsgemäße und effektive Beratung und Vertretung des Rechtssuchenden wird durch diese Spezialisierung ebenso gewährleistet, wie eine umfassende Beratung und vielfältige Unterstützung im gesamten Bereich des Versicherungsrechts.
Die besondere Qualifikation muss der Fachanwalt für Versicherungsrecht vor einer für ihn örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben (§ 22 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 6 FAO), die dem Rechtsanwalt die Fachanwaltsbezeichnung verleiht.
Für eine Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung müssen die Voraussetzungen der §§ 2 und 3 FAO vorliegen. Das heißt, der Rechtsanwalt muss über besondere theoretische Kenntnisse sowie über besondere praktische Erfahrung verfügen. Diese besonderen theoretischen Kenntnisse erwirbt der Rechtsanwalt im Rahmen eines Fachanwaltslehrganges, den der Anwalt mit drei bestandenen Klausuren absolvieren muss.
Nach dem Erhalt der Fachanwaltsbezeichnung wird von einem Fachanwalt die jährliche Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung seines Fachgebietes gemäß § 15 FAO verlangt. Von dieser Fortbildung ist die Rechtsanwaltskammer unaufgefordert zu benachrichtigen.
Hier können Sie die Fachanwaltsordnung einsehen und downloaden.