Fragen Sie uns: 030 886 03 03 (Mo - So. von 06:00 bis 22:00 Uhr)
Suche
Close this search box.

[column width=“1/1″ last=“true“ title=““ title_type=“single“ animation=“none“ implicit=“true“]

Vorfälligkeitsentschädigung – Hilfe vom Fachanwalt für Versicherungsrecht

Aktualisiert am 10.10.2019, 13:30 Uhr, durch RA Gregor Samimi

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückholen

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung und warum gibt es sie?

Darlehen verfügen in der Regel über festgeschriebene Laufzeit. In diesem Zusammenhang wird häufig von einer Zinsbindung oder einer Laufzeit gesprochen. Die Rückzahlung solcher Darlehen verläuft in vorher festgelegten Raten, die aus einem Zins- und einem Tilgungsteil bestehen. Teilweise enthalten Darlehensverträge Sondertilgungsklauseln, die es dem Darlehensnehmer erlauben, in festgeschriebenen Abständen Sondertilgungen zu leisten und das Darlehen dadurch schneller abzuzahlen. Diese Sondertilgungen sind, wenn sie vertraglich vereinbart sind, zulässig und führen zu keinen weiteren Kosten.

Anders verhält es sich, wenn der Darlehensnehmer das Darlehen innerhalb der Zinsbindungsfrist vollständig zurückzahlt. In einem solchen Fall wird die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig: Diese Entschädigung wird fällig, weil der finanzierenden Bank durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens ein Schaden entsteht. Darlehen werden von Banken in der Regel durch Einlagen oder Anleihen abgesichert, die der Laufzeit der Darlehen entsprechen. Beträgt die Laufzeit oder Zinsbindungsfrist des Darlehens 10 Jahre, beträgt auch die Laufzeit der Anleihe 10 Jahre. Wird nun das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, entsteht der finanzierenden Bank ein Schaden, weil sie die verwendeten Anleihen nicht vorzeitig zurückgewähren kann.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Wann muss eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden?

Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss immer dann gezahlt werden, wenn Sie ein Darlehen vor dem eigentlichen Laufzeitende kündigen und den Restkredit zurückzahlen. In diesem Fall kann der Bank ein Schaden entstehen, den Sie ausgleichen müssen. Die Berechnung dieses Schadens ist, insbesondere bei Immobiliendarlehen, sehr kompliziert. Es empfiehlt sich daher, im Falle des Falles, einen Anwalt hinzuzuziehen und die Berechnung kontrollieren zu lassen.

Vorfälligkeitsentschädigung bei Ratenkrediten

Auch bei der Kündigung von Ratenkrediten ist eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Die Berechnung der Entschädigung ist jedoch deutlich einfacher als bei einem Immobiliendarlehen, wie Sie unten lesen werden. Bei einem Ratenkredit beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung immer ein Prozent des frühzeitig zurückgezahlten Kredites. Bei einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sogar nur 0,5 Prozent des Kreditbetrages. Die gesetzliche Regelung für diese Begrenzung ergibt sich aus § 502 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienkrediten

Bei einem Immobilienkredit ist es abhängig von der Situation, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss. Tauschen Sie zum Beispiel einfach nur Ihre Immobile mit einer anderen, die den gleichen Wert hat wie Ihre alte Immobilie, wird das Darlehen nur auf die neue Immobilie umgeschrieben. In diesem Fall entsteht der Bank kein Schaden und Sie müssen keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Ebenso von der Zahlung einer Entschädigung befreit sind Sie, wenn der neue Eigentümer Ihrer Immobilie Ihr Darlehen übernimmt. Auch in diesem Fall entsteht der Bank kein Schaden, wenn der neue Eigentümer dieselbe Bonität besitzt wie Sie.
In allen anderen Fällen einer vorzeitigen Rückzahlung eines Immobiliendarlehens wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Ein Nachteil bei Hausfinanzierungen ist, dass die Entschädigung in der Regel deutlich höher ausfällt als bei normalen Krediten. Die Banken begründen das damit, dass Hausfinanzierungen zu den sichersten Finanzierungen zählen und damit der Schaden der Bank bei einer vorzeitigen Rückzahlung besonders hoch ist.

Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

Entsteht dem finanzierenden Kreditinstitut ein Schaden durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehens, kann das Kreditinstitut den Zinsausfallschaden verlangen. Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, hängt von der Restlaufzeit des Kredites sowie dem ursprünglichen und dem aktuellen Zinsniveau ab.

Für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung benötigen Sie zunächst einige Daten aus dem Kreditvertrag. Der Vertragsbeginn bzw. der Auszahlungstermin muss ermittelt werden. Problematisch wird es, wenn schrittweise Auszahlungen erfolgt sind. Hierbei gilt in der Regel das Datum als Auszahlungsdatum, ab dem Sie den kompletten Darlehensbetrag abgerufen haben.

Zusätzlich benötigen Sie den Sollzinssatz, diesen finden Sie auch in Ihrem Vertrag. Achten Sie allerdings darauf, dass Sie diesen nicht mit dem Nominalzins oder dem Effektivzins verwechseln. Zusätzlich benötigen Sie das Ende der Sollzinsbindung, dieses Datum entspricht nicht unbedingt dem Laufzeitende des Darlehens. Zusätzlich benötigen Sie Ihre monatliche Rate und die Höhe der Restschuld.

Mithilfe dieser Daten können Sie Ihre Vorfälligkeitsentschädigung durch einen Online-Rechner berechnen lassen, der Ihnen jedoch nur einen Anhaltspunkt über die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung geben kann: https://vorfaelligkeit.fmh.de/fmh/default.aspx Für eine genaue Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung benötigen Sie Daten wie die Bearbeitungsgebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung, die ersparten Verwaltungskosten sowie die ersparten Risikokosten und den Wiederanlagezins der Bank. Gerne unterstütze auch ich Sie und wir berechnen Ihre persönliche Vorfälligkeitsentschädigung.

Die Banken haben für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zwei Möglichkeiten. Die Aktiv-Passiv-Methode und die Aktiv-Aktiv-Methode. Während die Bank im Rahmen der Aktiv-Passiv-Methode davon ausgeht, dass Sie den Betrag aus der Kreditauflösung am Kapitalmarkt anlegt, geht sie bei der Aktiv-Aktiv-Methode davon aus, dass die zurückgezahlte Kreditsumme sofort an einen neuen Darlehensnehmer ausgezahlt werden kann.

  • Bei der Aktiv-Passiv-Methode berechnet die Bank, wie hoch der Vertragszins wäre, wenn der Vertrag weitergelaufen hätte. Zusätzlich wird berechnet, wie hoch die Rendite für eine neue Anlage am Kapitalmarkt wäre. Die Differenz hierzwischen entspricht der Vorfälligkeitsentschädigung. Der BGH hat in einem Urteil entschieden, dass bei der Berechnung der Entschädigung nur tatsächlich verfügbare Anlagen am Kapitalmarkt beachtet werden dürfen.
  • Bei der Aktiv-Aktiv-Methode wird die Differenz zwischen dem alten Darlehenszins und dem neuen Darlehenszins berechnet. Die Höhe zuzüglich einer Gewinnmarge entspricht der Vorfälligkeitsentschädigung.

Vorfälligkeitsentschädigung: Das ist erlaubt, das ist verboten

Die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung orientiert sich im Wesentlich an zahlreichen Urteilen, unter anderem einigen Urteilen des BGH. Sinn und Zweck der Vorfälligkeitsentschädigung ist es, dass der entstandene Schaden der Bank durch den Schadenverursacher, also dem Kreditnehmer, der gekündigt hat, ersetzt wird. Die Berechnung dieser Entschädigung erfolgt anhand festgelegter Schritte und muss nachweisbar sowie überprüfbar sein. Einige Banken sind dazu übergegangen, im sogenannten Kleingedruckten feste Pauschalen für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung festzulegen. Eine solche Pauschale ist dann unzulässig, wenn der Kunde nicht einmal nachweisen kann, dass der Bank ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Commerzbank hat in Ihren Verträgen eine Zeit lang eine Pauschale von 300 Euro festgelegt.

Es gibt immer wieder Fälle, in denen eine Bank den Kreditvertrag kündigt. Dies geschieht in den meisten Fällen aufgrund Zahlungsrückstände durch den Kreditnehmer. Während es früher, also bis zum Januar 2013 durchaus üblich und auch entsprechend der Rechtsprechung war, bei Kündigungen durch die Bank auch eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen, hat sich die Rechtsprechung mittlerweile geändert. Auch wenn der Schaden der Bank durch die vorzeitige eigene Kündigung genauso hoch ist, als wenn der Kreditnehmer kündigen würde, dürfen Banken in solchen Fällen heute keine Vorfälligkeitsentschädigung mehr erheben.

Der BGH hat in seinem Urteil vom 19. Januar 2016 entschieden, dass der § 497 Absatz 1 BGB eine spezielle Vorschrift für sogenannte notleidende Kredite darstellt: Diese Vorschrift schließt aus, dass solche Kredite im Falle einer Kündigung noch mit einer Vorfälligkeitsentschädigung versehen werden. Einziges Mittel der Bank den eigenen Schaden auszugleichen sind daher die Verzugszinsen. Unzulässig gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung aufgrund einer Kündigung durch die Bank, können daher ebenso zurückgefordert werden, wie andere unzulässig berechnete Vorfälligkeitsentschädigung.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Verbraucherzentralen zur Vorfälligkeitsentschädigung

Verbraucherzentralen raten bei Finanzierungen im Allgemeinen zur Vorsicht. Oft verleiten vermeintlich günstige Angebote zu einer vorschnellen Handlung und Aufnahme eines, eventuell sogar unnötigen Kredites. Insbesondere Baufinanzierungen sind schwierig zu verstehen und oft für Laien undurchschaubar. Verbraucherzentralen raten daher dazu, unbedingt die Vertragsdetails und die Zusammensetzung der Finanzierung genau zu lesen und zu verstehen. Bei Unklarheiten sollten Sie unbedingt um Aufklärung bitten, im Zweifelsfall auch bei einem Dritten. Insgesamt sollte auf jeden Fall eine Finanzierung nur dann abgeschlossen werden, wenn sie absolut notwendig ist und auch der allgemeine Eindruck gegenüber dem Kreditgeber ein positiver ist.

Zusätzlich sollten Sie, um flexibel zu bleiben, unbedingt eine Sondertilgungsklausel in den Vertrag mit aufnehmen. Mit einer solchen Klausel sind Sie flexibel und können zusätzliche Mittel in die Tilgung des Darlehens fließen lassen. In der Regel akzeptieren Banken solche Sondertilgungen in Höhe von 5 Prozent der ursprünglichen Kreditsumme, teilweise sogar 6 Prozent.

Lesen Sie mehr: die Verbraucherzentrale Hamburg zu Immobilienkrediten und Widerruf

Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden: Wie kann man sie umgehen oder zurückholen?

Mit einer Frist von sechs Monaten können Sie Ihr Darlehen kündigen und eine Vorfälligkeitsentschädigung umgehen, wenn Ihr Darlehen über eine längere Zinsfestschreibung als zehn Jahre verfügt und diese zehn Jahre bereits abgelaufen sind.
Eine weitere Möglichkeit besteht für den Fall, dass Ihr Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aufweist. Durch die falsche Widerrufsbelehrung ist Ihr Darlehensvertrag jederzeit kündbar. Für eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung reicht es bereits aus, wenn die Adresse des Kreditgebers nicht angegeben wurde oder die Belehrung nicht eindeutig formuliert ist.
Ebenso müssen Sie bei Darlehen mit variablen Zinssätzen keine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden. In diesem Fall haben Sie immer ein Kündigungsrecht mit einer Frist von drei Monaten.

Eine weitere Möglichkeit die Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen ist es, den Kreditvertrag einvernehmlich aufzulösen. Meistens bietet sich eine solche einvernehmliche Kündigung an, wenn sowohl Kreditnehmer und Kreditgeber die Konditionen des Darlehens neu verhandeln wollen. Durch eine solche Kündigung entsteht der Bank kein Schaden, weshalb sie daher keinen Anspruch auf Schadenersatz hat.

Auch wenn Sie nach einer Zeit feststellen, dass die Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch berechnet war, haben Sie noch einen Anspruch darauf, dass das Kreditinstitut Ihnen die zu viel gezahlte Entschädigung zurückzahlt. Haben Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung für eine Immobilie gezahlt, die Sie vermietet haben und auch weiterhin vermieten wollen und die Vorfälligkeitsentschädigung ist angefallen, weil Sie Ihr Darlehen umschulden wollen, können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung und Ihrer Steuer absetzen. In diesem Fall zählt die Entschädigung als Werbungskosten und kann daher steuerlich geltend gemacht werden.

Hilfe vom Anwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren, Ärger mit Versicherungen & mehr:

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns einfach unter der Telefonnummer 030 8860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.

Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Gregor Samimi TOP Bester Star Anwalt Verkehrsanwalt Berlin Deutschland
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Gerne berate ich Sie, wie Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung für sich vermeiden und unterstütze Sie bei der Kündigung Ihres Vertrages. Im Falle unberechtigt erhobener Vorfälligkeitsentschädigung können wir gemeinsam die Entschädigung zurückfordern. In solchen Fällen ist allerdings Eile geboten, die Rückforderung einer zu viel gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung unterliegt der Verjährung. Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem Sie die Entschädigung gezahlt haben und endet drei Jahre später.

Als Beispiel: Sie haben am 01.07.2019 eine Vorfälligkeitsentschädigung an Ihre Bank gezahlt. Im Laufe des Jahres stellt sich heraus, dass diese Entschädigung fehlerhaft berechnet war. Die Verjährung beginnt am 31.12.2019 und endet nach 3 Jahren, also 31.12.2022.

Was kann ein Fachanwalt für Versicherungsrecht für Sie tun?

Eine Überprüfung im Jahr 2013 hat gezeigt, dass viele Vorfälligkeitsentschädigungen fehlerhaft berechnet sind und damit zu hoch ausfallen. Zwischen den Jahren 2009 und 2013 waren rund 40 Prozent der Berechnungen fehlerhaft und die verlangten Entschädigungen um über zehn Prozent zu hoch.

Auch wenn Sie aktuell nicht mit dem Gedanken spielen Ihre Immobilienfinanzierung zu kündigen, weil Sie zurzeit mit den Zahlungen leben können und es einfach läuft, lohnt sich eine Überprüfung. Ein Fachanwalt für Versicherungsrecht kann Ihnen dabei helfen zu prüfen, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben, weil zum Beispiel die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. In diesem Fall kann es sich lohnen, auch nach Jahren noch, Ihre Finanzierung zu kündigen und eine neue Finanzierung abzuschließen. Insbesondere aufgrund der aktuellen niedrigen Zinslage können Sie so Einsparungen von mehreren tausend Euro erwarten.

Eine unabhängige Untersucht hat gezeigt, dass seit dem Jahre 2010 über 50 Prozent aller Widerrufsbelehrungen in Finanzierungsverträgen fehlerhaft sind. Auch wenn Sie bereits Ihren Vertrag gekündigt haben und die Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können Sie diese aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Ihrem Finanzierungsvertrag zurückverlangen.

Gerne berate ich Sie zu Ihren Möglichkeiten, eventuell können auch Sie so einfach und schnell mehrere tausend Euro sparen. Auch kontrolliere ich gerne die Berechnung Ihrer Entschädigung. Im Falle einer fehlerhaften Berechnung können wir so einen Teil Ihrer Entschädigung zurückfordern.

Sollten Sie Fragen zu dem Thema der Vorfälligkeitsentschädigung, der Berechnung dieser oder auch zu einer möglichen Höhe, einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung haben, kontaktieren Sie mich gerne. Auch für Spezialfragen wie zum Beispiel einer Vorfälligkeitsentschädigung für betriebliche Darlehen oder im Falle von Trennungen und Scheidungen, Umschuldungen oder ähnlichem stehe ich Ihnen gerne zur Seite. Diverse Baufinanzierungen werden heutzutage über die staatliche KfW Bank abgewickelt, auch für diese Kredite werden Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Ich unterstütze Sie auch gerne bei Problemen gegenüber dieser Bank.

Kontaktieren Sie mich gerne zunächst kostenfrei und unverbindlich für ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir gemeinsam Ihre Möglichkeiten besprechen und Lösungen finden. Gemeinsam schaffen wir es, Ihnen im Zweifelsfall viele tausend Euro zu ersparen.

Vertrauen Sie auf meine Kompetenz und Erfahrung. Diverse Referenzen sprechen für mich und meine Kanzlei. Gerne überzeuge ich Sie persönlich und helfen Ihnen so, Ihre Vorfälligkeitsentschädigung zu vermeiden oder sogar zurückzufordern. Ich lasse Sie nicht alleine gegen die übermächtigen Banken, gemeinsam treten wir den Banken auf Augenhöhe entgegen und fordern so Ihr Bestes zurück. Kontaktieren Sie mich gerne noch heute kostenfrei und unverbindlich, per Telefon, per E-Mail oder persönlich. Ich freue mich auf Ihre Nachricht.

Rechtsanwalt Gregor Samimi ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Strafrecht in 12203 Berlin (Steglitz-Zehlendorf). Telefon 030 8860303. ✩ Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

[/column]

Dieser Artikel wurde herausgegeben von Gregor Samimi.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Scroll to Top